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Entscheid

88-897

Verwaltungsbehörden 18.09.1990 88.897

18. September 1990Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

54.

vom Bund anerkannten Regionen aufgrund ihrer Entwicklungskonzepte rund 3500 Infrastrukturprojekte mit zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als

1.

Milliarde Franken unterstützt werden. Das dadurch mitfinanzierte Bauvolumen beträgt 6,5 Milliarden Franken. Durch diese gemeinsamen Bemühungen von Bund und Kantonen konnten Strukturverbesserungen erzielt werden. Im gesamten Berggebiet ist in der jüngsten Vergangenheit eine positive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Dennoch bestehen in zahlreichen Bereichen nach wie vor erhebliche Disparitäten zwischen wirtschaftlich schwächeren und besser situierten Regionen. Dies gilt nicht zuletzt für die Qualität des Arbeitsplatzangebotes. Die zunehmenden Anforderungen an die Regionalpolitik des Bundes zeigen, dass weiterhin grosse Anstrengungen nötig sind. In den letzten Jahren ist die Beanspruchung der Investitionshilfe stark angestiegen; ein Zeichen für den echten Bedarf nach dieser Massnahme. Allein im Jahre 1989 wurden 443 neue Gesuche im Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Franken eingereicht. Gegenwärtig sind bei der für den Vollzug des IHG zuständigen Bundesstelle noch mehr als 360 Gesuche im Ausmass von ebenfalls annähernd 200 Millionen Franken hängig. Schon die Erledigung der pendenten Gesuche beansprucht einen wesentlichen Teil der noch vorhandenen Fondsmittel. Dazu kommt, dass die Teuerung eine zusätzliche Verknappung der real verfügbaren Mittel bewirkt. Für die Zukunft zeichnen sich schliesslich neue Infrastrukturbedürfnisse im Berggebiet ab, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen werden (Telekommunikation, Anstrengung zur Erweiterung der Branchenpalette, verbessertes Angebot für den Sommertourismus). Die in zahlreichen Regionen in Angriff genommene Ausarbeitung der regionalen Entwicklungskonzepte der zweiten Generation bestätigt diese Tendenzen. Die Förderung des Infrastrukturausbaus ist eine langfristige Aufgabe, zu deren Erfüllung auch für die Zukunft ausreichende Investitionshilfemittel bereitgestellt werden müssen. Die noch vorhandenen Fondsmittel reichen dazu nicht mehr aus. Eine weitere Aufstockung des Investitionshilfefonds ist unumgänglich; andernfalls müssten die Darlehenszusicherungen in den kommenden Jahren so stark reduziert werden, dass die weitere zielgerichtete Realisierung der Entwicklungskonzepte in Frage gestellt wäre. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990 Die Infrastrukturförderung des Bundes aufgrund des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete ist eine regionalpolitisch taugliche und für die Berg- und Randgebiete unentbehrliche Massnahme. Die Lebensbedingungen in diesen Regionen konnten dadurch spürbar verbessert werden. Trotzdem zeigt die Nachfrage nach Investitionshilfe aufgrund des immer noch bestehenden Rückstands an öffentlichen Einrichtungen und Anlagen steigende Tendenz. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Motionärs. Er ist sich der Verantwortung des Bundes den Berg- und Randregionen gegenüber bewusst und erachtet deshalb die vom Motionär vorgebrachten Anliegen als gerechtfertigt. Wenn der Bundesrat trotzdem die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt, geschieht dies aus budgetären Ueberlegungen. Die Vorbereitung des Budgets hat sich an gesamtheitlichen Grundsätzen zu orientieren.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bonny Weisungen des Bundesrates über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit Interpellation Bonny Directives en matière de coordination des activités de la Confédération dans le domaine de la politique régionale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.897 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 1401-1403 Page Pagina Ref. No 20 018 960 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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