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Verwaltungsbehörden 18.09.1990 88.897
18. September 1990Deutsch17 min
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18. September 1990 N 1401 Interpellation Bonny Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Gesetzentwurfes 126 Stimmen Dagegen 2 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 88.897 Interpellation Bonny Weisungen des Bundesrates über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit Directives en matière de coordination des activités de la Confédération dans le domaine de la politique régionale Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1988 Das gesetzliche Instrumentarium im Bereich der Regionalpolitik ist heute-wenn auch in einzelnen Punkten noch verbesserungsfähig - recht gut. Auch der Vollzug der einzelnen Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse befriedigt im allgemeinen. Anderseits hapert es bei der Durchsetzung der Weisungen des Bundesrates über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit bös. Es fehlt zwar nicht an Koordinationsgremien. Wenn der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellation G. Cotti 1987 erklärt: «Der Bundesrat ist der Meinung, dass die mit dem Vollzug der Weisungen beauftragte Stelle im Biga ihre Koordinationsaufgabe erfüllen kann», ist das nur die halbe Wahrheit. Die Kernfrage ist, ob die Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung (ZRW) tatsächlich auch die Kompetenzen hat, um die Weisungen des Bundesrates durchzusetzen. Der heutige Zustand befriedigt in keiner Weise; er zeigt, dass beim Bund die rechte Hand gelegentlich nicht weiss, was die linke tut. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese unbefriedigende Lage zu verbessern? Ist er insbesondere bereit, die ZRW mit verstärkten Kompetenzen auszustatten? Texfe de l'interpellation du 16 décembre 1988 Les instruments dont on dispose sur le plan légal dans le domaine de la politique régionale sont actuellement excellents bien qu'il soit possible de les améliorer encore sur certains points. La manière dont les lois et arrêtés fédéraux sont exécutés est également satisfaisante en général. En revanche, l'application des directives du Conseil fédéral en matière de coordination des activités de la Confédération dans le domaine de la politique régionale est tout à fait insuffisante. Pourtant, les organes de coordination ne manquent pas. Lorsque, dans sa réponse à une interpellation G. Cotti de 1987, le Conseil fédéral déclare qu'à son avis, le service de l'OFIAMT chargé d'assurer l'application des directives est en mesure de remplir sa tâche de coordinateur, il ne dit que partiellement la vérité. L'essentiel est de savoir si la Centrale pour le développement économique régional a effectivement les compétences nécessaires pour assurer l'application des instructions gouvernementales. La situation actuelle est tout à fait insatisfaisante; elle donne l'impression qu'au sein de l'administration fédérale, la main droite ne sait pas toujours ce que fait la gauche. Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend faire pour remédier à ce malencontreux état de choses? Est-il notamment disposé à renforcer les compétences de la Centrale pour le développement économique régional? Mitunterzeichner - Cosignataires:Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990 In der Regionalpolitik als Querschnittaufgabe zeigt sich ein hoher Zusammenarbeits- und Koordinationsbedarf zwischen verschiedenen Bundesstellen, aber auch mit kantonalen und regionalen Instanzen. Die seit dem Aufbau einer expliziten Regionalpolitik diesbezüglich unternommenen Anstrengungen werden im Bericht über die regionalpolitische Koordination und den Stand der Regionalentwicklung, den der Bundesrat am 11. April 1990 gutgeheissen hat, im einzelnen dargestellt. Fortschritte lassen sich jedoch nur langsam und schrittweise erzielen, was im wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen ist: - Die Vielfalt der Ansprüche an die Regionalpolitik erschwert es, klare, negoziierbare Massstäbe in die Koordinationsbestrebungen mit Sektoralpolitiken einzubringen. - Die meisten Bundestätigkeiten, von denen Effekte auf das Berggebiet und die Randregionen ausgehen, haben selbst mehreren Anliegen zu dienen. Wechselnde Zielhierarchien und Prioritäten erschweren eine Abstimmung auf regionalpolitische Erfordernisse. - Die Berücksichtigung regionalpolitischer Ansprüche durch die Sektoralpolitik bringt in den meisten Fällen zusätzliche Kosten mit sich, die in der Regel budgetmässig nicht abgedeckt und nur begrenzt tragbar sind. Dieser Aspekt erhält nicht zuletzt durch die Notwendigkeit, die schweizerische Wettbewerbsfähigkeit und Standortgunst im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt zu stärken, besondere Bedeutung. Der Bundesrat lehnt eine Weisungskompetenz dieser Dienststelle gegenüber anderen Bundesstellen, welche die Grenzen einer Koordinationsaufgabe überschreiten würde, ab. Bonny: Ich bin leider von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Ich finde, dass gewisse gravierende Probleme des Vollzuges darin zuwenig berücksichtigt worden sind, und stelle Antrag auf Diskussion, damit ich wenigstens meine Ueberlegungen zu dieser wichtigen Frage einbringen kann. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen offensichtliche Mehrheit Minderheit Bonny: Ich habe am 16. Dezember 1988 eine Interpellation zu den Vollzugsproblemen in der Regionalpolitik eingereicht. Nach anderthalb Jahren, d. h. im Juni 1990, erhielt ich eine Antwort des Bundesrates, die - ich muss es leider gestehen etwas mager, um nicht zu sagen dürftig ausgefallen ist. Im Hauptteil der Antwort werden in drei Punkten Erklärungen abgegeben, warum es in der Regionalpolitik punkto Koordination nur langsam und schrittweise vorwärts geht. Meines Erachtens tritt da eine allzu defensive Haltung zutage; die Antwort ist beinahe eine Rechtfertigung für diejenigen Amtsstellen des Bundes, die sich nicht an die Weisungen des Bundesrates über Regionalpolitik vom Jahre 1986 halten. Am Schluss der Antwort - ich hatte in meiner Interpellation angeregt, man sollte prüfen, ob die Kompetenzen der Zentralstellefür regionale Wirtschaftsförderung im Biga zu verstärken seien - entgegnet mir der Bundesrat lapidar, dass er eine Wei-- 1 of 4 -Interpellation Bonny 1402 N 18 septembre 1990 sungskompetenz dieser Amtsstelle ablehne. Ich bin auch nicht für eine Weisungskompetenz, das wäre eine Maximalforderung. Was mich aber stört, Herr Bundesrat, ist, dass Sie etwas ablehnen, das ich gar nicht gefordert habe. Erfreulicherweise ist in unserem Land die Regionalpolitik als Prinzip unbestritten. Es geht darum - das ist eine absolute Lebensnotwendigkeit für einen föderalistischen Staat mit unterschiedlich starken wirtschaftlichen Gebieten -, dass ein infrastruktureller und wirtschaftlicher Ausgleich zwischen diesen Regionen erfolgt. In diesem Sinne ist in diesem Land, vor allem seit den siebziger Jahren, schon einiges gegangen. Wir haben ein regionalpolitisches Instrumentarium, das sich auf vier Säulen abstützt: auf das Investitionshilfegesetz für das Berggebiet, das ist der wichtigste Teil; auf den Bundesbeschluss über die Finanzbeihilfen für die wirtschaftlich bedrohten Regionen - er wurde in den siebziger Jahren geschaffen, vor allem mit Blick auf die schweren Krisen, die die Uhrenregionen erlebt haben -; auf das Hotel- und Kurortkreditgesetz, das den Anforderungen des IHG angepasst wurde, und auf ein viertes Instrument, nämlich das Bundesgesetz über das Bürgschaftswesen, das vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe eingesetzt wird und das auch koordiniert ist mit den übrigen regionalpolitischen Erlassen. Der Bund hat dieser Tage innerhalb der Schriftenreihe des Biga einen Bericht mit dem Titel «Regionalpolitische Koordination» herausgegeben. Das war ein Auftrag, der aus den Weisungen des Bundesrates von 1986 hervorgegangen ist. Ich bin erfreut, dass hier eine zusammenfassende Darstellung dieser regionalpolitischen Tätigkeit und Koordination erfolgt. Erstaunlich finde ich aber - und das ist eine Kritik an diesem Bericht -, dass von den vier aufgezählten Instrumenten zwar richtigerweise vor allem vom Investitionshilfegesetz für das Berggebiet die Rede ist, marginal auch noch vom Hotel- und Kurortkredit, während die anderen beiden Instrumente - der Finanzbeihilfenbeschluss für die wirtschaftlich bedrohten Regionen und das Bürgschaftswesen - praktisch unerwähnt bleiben. Ich möchte hier deutlich festhalten, dass die Regionalpolitik als Prinzip gut ist. Sie ist aber- ich habe einige Erfahrung mit regionalpolitischen Problemen - in der Praxis genauso viel wert, wie der Vollzug koordiniert erfolgt. In unserem Lande ist es leider so - und da gibt es verschiedenste Beispiele -, dass bei der staatlichen Tätigkeit die rechte Hand oft nicht weiss, was die linke Hand tut. Im Punkt 3 der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation wird gesagt, dass eben auch finanzielle Probleme bestehen, wenn man die regionalpolitischen Belange bei den verschiedenen sektoriellen Beschlüssen miteinbeziehen will. Dem möchte ich entgegenhalten - ich sage das etwas sarkastisch -: Man könnte natürlich noch mehr sparen, indem man überhaupt keine Mittel mehr für die Regionalpolitik einsetzt was ja niemandem im Ernst in den Sinn kommen kann. Ich würde meinen, dass bei der Regionalpolitik, wenn diese nicht koordiniert erfolgt, Hunderte von Millionen Franken auf dem Spiel stehen, und dass Millionenbeträge mangels Koordinationverloren gehen können. Das ist der finanzielle Aspekt. Mir geht es abschliessend um zwei Punkte: Man kann sicher sagen, dass in der Regionalpolitik die Vollzugsproblematik schwierig ist. Ich will nicht vorgaukeln, dass man rasch Remedur schaffen kann. Was man aber erwarten kann, ist in erster Linie, dass der Bundesrat mit seinen eigenen Weisungen ernst macht. Ich habe vor allem Ziffer 2 seiner Weisungen vom November 1986 im Auge. Ich zitiere: «Bei der Vorbereitung von Erlassen sowie von Beschaffungs- und Investitionsprogrammen mit erheblicher regionalwirtschaftlicher Bedeutung sind die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen festzustellen. Die federführende Dienststelle prüft in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung im Biga, ob Korrekturen zugunsten der regionalpolitischen Ziele nötig und möglich sind. In Anträgen an den Bundesrat, in Botschaften sowie in Berichten zu relevanten Sachgeschäften ist darüber zu informieren, zu welchen Ergebnissen die Prüfung der regionalpolitischen Situation führte.» Sie sehen also, dass es hier richtigerweise nicht um eine Weisungskompetenz geht. Es ist aber nicht in Ordnung, dass dieser Ziffer 2 in der Praxis zu wenig nachgelebt wird. Hier möchte ich den Bundesrat beim Wort nehmen. Wenn er schon sagt, er wolle keine Weisungskompetenz, dann muss er selber dafür sorgen, dass in seiner Verwaltung die Ziffer 2 dieser Weisungen Beachtung findet. Es fragt sich, ob sich der Bundesrat in dieser Sache durchsetzen wird oder nicht. Der zweite Punkt, bei dem ich den Hebel ansetzen möchte, ist folgender: In der Regionalpolitik haben wir drei Organe, den Koordinationsausschuss der Bundesverwaltung, der nur Verwaltungsstellen umfasst, den Bundesratsausschuss für Regionalpolitik - es gibt also für diese eine spezielle bundesrätliche Delegation - und eine sehr prominent bestückte beratende Kommission für regionale Wirtschaftsförderung. In dieser sind z. B. neben den Sozialpartnern eine ganze Reihe von Regierungsräten vertreten. Es geht nun darum - das ist mein zweites Anliegen -, dass diese Organe aktiver werden. Ich frage den Bundesrat konkret: Wie viele Sitzungen hat der bundesrätlicheAusschuss für Regionalpolitik in den Jahren 1989 und 1990 durchgeführt? Soviel ich weiss, besteht dieser Ausschuss seit 1987. Wann war die letzte Sitzung? Ich möchte auch fragen: Wie viele Sitzungen hat die beratende Kommission für regionale Wirtschaftsförderung dieses Jahr durchgeführt, die vor allem die Koordination des Vollzuges mit den Kantonen bewerkstelligen muss? Ich verhehle nicht, dass ich gerade aus diesem Kreise gehört habe, diese Kommission komme zu wenig zusammen, obschon sehr gewichtige, konkrete Probleme anstünden. Hier muss der Hebel angesetzt werden, weil es klar ist, dass es innerhalb der Verwaltung für die verantwortliche Stelle - also in concreto die ZRW- ausserordentlich schwierig ist, sich auf der gleichen Hierarchiestufe durchzusetzen. Der Bundesrat und die beratende Kommission für regionale Wirtschaftsförderung mit den Regierungsvertretern der Kantone müssen mehr Druck ausüben. Ich bin überzeugt, dass wir dann einen Schritt weiterkommen. Ich schliesse: Ich bin überzeugt, dass Regionalpolitik vor allem auch eine Koordinationsfrage ist. Jetzt, wo die europäische Integration in aller Leute Mund ist - die Schweiz sucht ja nach Formen der Partizipation an diesem europäischen Integrationsprozess-, dürfen wir nicht vergessen, dass es auch in unserem Lande Integrationsprobleme gibt. Wir müssen dafür sorgen, dass gleichzeitig mit der europäischen Integration auch die Integration im eigenen Hause vollzogen wird. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Nous retrouvons maintenant, à propos de l'interpellation de M. Bonny, le débat que nous avons eu tout à l'heure en matière de coordination des mesures pour la construction de logements en montagne. En réalité, la question que pose M. Bonny est une question essentielle et double. Premièrement: est-il d'actualité, au moment où l'on parle des grands ensembles européens et mondiaux, de vouloir se préoccuper encore de politique régionale à l'intérieur de notre pays et, deuxièmement: avons-nous la volonté politique de parvenir à cette politique régionale? M. Bonny répond à la première question lui-même et j'y réponds dans le même sens. Il est évident que la justification d'une politique régionale, qui permet une croissance harmonieuse et équilibrée de notre pays, est encore d'actualité, et même plus encore au moment où l'on parle des grands ensembles européens et mondiaux. Il s'agit de la capacité de résistance, en quelque sorte, de notre pays confronté aux grands ensembles européens et mondiaux. Je réponds également à la deuxième question: il ne s'agit pas de passer notre temps à scruter les structures, à vouloir préparer en détail des nouvelles directives; il s'agit simplement de savoir si nous continuons d'avoir la volonté d'une politique régionale et, si nous l'avons, d'être capables de transmettre le message et la nécessité d'une telle politique. Sur ce point, M. Bonny est déçu de la réponse du Conseil fédéral, qu'il trouve lacunaire, peu marquée d'enthousiasme. Je peux comprendre ce sentiment. Il est en effet réel que la Confédération, qui n'est de loin pas la seule actrice d'une politique régionale, l'essentiel de sa tâche étant en cette matière, comme vous l'avez dit vous-même, la coordination, ne trouve pas toujours autour d'elle et à tous les niveaux, suffisamment de volonté, -- 2 of 4 -18. September 1990 N 1403 Motion Steinegger suffisamment de soif de politique régionale. Les esprits s'émoussent un peu et les volontés s'érodent quelque peu en cette matière, je dois le reconnaître. Il faut au moins qu'à l'intérieur de l'administration on maintienne le feu sacré. Sur ce plan-là, le Conseil fédéral a de la peine. Afin de redonner à ce mouvement toute l'ardeur qu'il doit avoir, nous avons, indépendamment de l'édition du rapport auquel vous vous référiez, organisé il y a quelques jours une coopération entre la conférence sur l'aménagement du territoire et la commission de coordination pour la politique régionale, dans une collaboration intense entre l'OFIAMT et l'Office fédéral de l'aménagement du territoire. On a organisé un séminaire sur le thème «De quelle politique d'aménagement du territoire aurons-nous besoin dans les années nonante?», séminaire dans lequel le problème de la régionalisation occupait la place centrale. Il a permis de consacrer 60 hauts fonctionnaires à cet examen et de parvenir à un certain nombre de conclusions qui devraient réanimer, je le répète, la volonté régionale qu'il est indispensable de donner. A cet égard, j'ai la conviction, Monsieur Bonny, que pour autant que d'autres ardeurs se réveillent également en cette matière, le rapport que je pourrai faire à la nouvelle interpellation que vous déposerez sur ce thème, dans moins d'une année, sera un rapport plus convaincant que celui que le Conseil fédéral a bel et bien dû faire en réponse à votre interpellation. Pour répondre enfin aux deux questions précises que vous posez, je dirai que la délégation du Conseil fédéral pour la politique régionale a siégé en tant que telle une fois mais elle a procédé à d'innombrables consultations intérieures, par circulation, et, en réalité, les problèmes les plus importants qui lui ont été soumis ont été traités par le Conseil fédéral plénier. Ne déduisez pas du nombre homéopathique de séances de la délégation que celle-ci ne travaille pas. Elle travaille par circulation des dossiers et nous avons enregistré son unanimité à plusieurs reprises lorsque les dossiers lui étaient présentés. Quant à la Commission consultative au développement économique régional, elle a siégé deux fois en 1988, deux fois en 1989, et une fois en 1990. #ST# 90.397 Motion Steinegger Investitionshilfe für Berggebiete Aide aux investissements dans les régions de montagne Wortlaut der Motion vom 8. März 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 29 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) einen Bundesbeschluss vorzulegen, der ab 1992 weitere Einlagen in den Fonds für Investitionshilfe vorsieht. Texte de la motion du 8 mars 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres, en vertu de l'article 29,3e alinéa, de la loi fédérale du 28 juin 1974 sur l'aide en matière d'investissements dans les régions de montagne (LIM), un arrêté fédéral prévoyant de nouveaux versements au fonds d'investissement. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Aregger, Blatter, Bühler, Bürgi, Cevey, Columberg, Eppenberger Susi, Grassi, Mari, Hösli, Lanz, Massy, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Weber-Schwyz, Wyss William, Zwingli (21) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Förderung des Infrastrukturausbaus im Berggebiet aufgrund des IHG ist der wichtigste Pfeiler der Regionalpolitik des Bundes. Sie trägt dazu bei, den grossen Nachholbedarf des Berggebietes an Infrastrukturanlagen zu verringern und damit eine der notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, welche dem Berggebiet den Anschluss an die moderne technologische Entwicklung und die Anpassung an die europäischen Integrationsbestrebungen erleichtern. Seit das IHG im Jahre 1975 in Kraft getreten ist, konnten in den
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vom Bund anerkannten Regionen aufgrund ihrer Entwicklungskonzepte rund 3500 Infrastrukturprojekte mit zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen im Gesamtbetrag von mehr als
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Milliarde Franken unterstützt werden. Das dadurch mitfinanzierte Bauvolumen beträgt 6,5 Milliarden Franken. Durch diese gemeinsamen Bemühungen von Bund und Kantonen konnten Strukturverbesserungen erzielt werden. Im gesamten Berggebiet ist in der jüngsten Vergangenheit eine positive Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Dennoch bestehen in zahlreichen Bereichen nach wie vor erhebliche Disparitäten zwischen wirtschaftlich schwächeren und besser situierten Regionen. Dies gilt nicht zuletzt für die Qualität des Arbeitsplatzangebotes. Die zunehmenden Anforderungen an die Regionalpolitik des Bundes zeigen, dass weiterhin grosse Anstrengungen nötig sind. In den letzten Jahren ist die Beanspruchung der Investitionshilfe stark angestiegen; ein Zeichen für den echten Bedarf nach dieser Massnahme. Allein im Jahre 1989 wurden 443 neue Gesuche im Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Franken eingereicht. Gegenwärtig sind bei der für den Vollzug des IHG zuständigen Bundesstelle noch mehr als 360 Gesuche im Ausmass von ebenfalls annähernd 200 Millionen Franken hängig. Schon die Erledigung der pendenten Gesuche beansprucht einen wesentlichen Teil der noch vorhandenen Fondsmittel. Dazu kommt, dass die Teuerung eine zusätzliche Verknappung der real verfügbaren Mittel bewirkt. Für die Zukunft zeichnen sich schliesslich neue Infrastrukturbedürfnisse im Berggebiet ab, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen werden (Telekommunikation, Anstrengung zur Erweiterung der Branchenpalette, verbessertes Angebot für den Sommertourismus). Die in zahlreichen Regionen in Angriff genommene Ausarbeitung der regionalen Entwicklungskonzepte der zweiten Generation bestätigt diese Tendenzen. Die Förderung des Infrastrukturausbaus ist eine langfristige Aufgabe, zu deren Erfüllung auch für die Zukunft ausreichende Investitionshilfemittel bereitgestellt werden müssen. Die noch vorhandenen Fondsmittel reichen dazu nicht mehr aus. Eine weitere Aufstockung des Investitionshilfefonds ist unumgänglich; andernfalls müssten die Darlehenszusicherungen in den kommenden Jahren so stark reduziert werden, dass die weitere zielgerichtete Realisierung der Entwicklungskonzepte in Frage gestellt wäre. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1990 Die Infrastrukturförderung des Bundes aufgrund des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete ist eine regionalpolitisch taugliche und für die Berg- und Randgebiete unentbehrliche Massnahme. Die Lebensbedingungen in diesen Regionen konnten dadurch spürbar verbessert werden. Trotzdem zeigt die Nachfrage nach Investitionshilfe aufgrund des immer noch bestehenden Rückstands an öffentlichen Einrichtungen und Anlagen steigende Tendenz. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung des Motionärs. Er ist sich der Verantwortung des Bundes den Berg- und Randregionen gegenüber bewusst und erachtet deshalb die vom Motionär vorgebrachten Anliegen als gerechtfertigt. Wenn der Bundesrat trotzdem die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt, geschieht dies aus budgetären Ueberlegungen. Die Vorbereitung des Budgets hat sich an gesamtheitlichen Grundsätzen zu orientieren.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bonny Weisungen des Bundesrates über die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit Interpellation Bonny Directives en matière de coordination des activités de la Confédération dans le domaine de la politique régionale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 88.897 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 1401-1403 Page Pagina Ref. No 20 018 960 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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