89-019
Verwaltungsbehörden 03.10.1989 89.019
3. Oktober 1989Deutsch51 min
Source admin.ch
Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 1578 N 3 octobre 1989 stimmen und die Anträge der Herren Stappung und Bodenmann abzulehnen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2 Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Stappung, Ledergerber, Neukomm).... von 1598 Millionen Franken.... Anhang Führung und Uebermittlung.... 246 000 000 Streichen (= Position 231, Funkgeräte SE-225) Antrag Bodenmann Abs. 2 Es wird ein Gesamtkredit von 1529 Millionen nach Verpflich-tungskreditverzeichnis - gekürzt um die Anschaffung der Transporthelikopter 89 Super-Puma-bewilligt. Art. 1 Proposition de la commission AI.1 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 2 Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Stappung, Ledergerber, Neukomm).... de 1598 millions de francs.... Appendice Conduite et transmissions.... 246 000 000 Biffer (= position 231, appareils radio SE-225) Proposition Bodenmann Al. 2 Un crédit d'engagement de 1529 millions de francs est ouvert, selon la liste des acquisitions figurant en appendice (déduction faite de l'acquisition d'hélicoptères de transport 89 Super-Puma). Abs. 1-AI.1 Angenommen - Adopté Abs. 2-Al. 2 Präsident: Die Anträge zu Absatz 2 wurden in der Eintretensdebatte begründet. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
Erwägungen
38.
Stimmen
134.
Stimmen Definitiv-Définitivement Für den Antrag Bodenmann 24Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 137 Stimmen Art. 2,3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 140 Stimmen Dagegen 16 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats Abschreibung - Classement Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Botschaft die Abschreibung der beiden Postulate von Frau Aubry. Frau Aubry bekämpft diesen Antrag. Antrag Aubry Folgende Postulate nicht abschreiben: 1984 Po. 83.387 Aubry (N 22.03.1984) 1988 Po. 88.767 Aubry (N 16.12.1988) Proposition Aubry Ne pas classer les postulats: 1984 Po. 83.387 Aubry (N 22.03.1984) 1988 Pô. 88.767 Aubry (N 16.12.1988) Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates 78 Stimmen Für den Antrag Aubry ' 42 Stimmen Abgeschrieben - Classé #ST# 89.019 Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Februar 1989 (BBI l, 1092) Message et projet d'arrêté du 27 février 1989 (FF 1,1040) Beschluss des Ständerates vom 20. Juni 1989 Décision du Conseil des Etats du 20 juin 1989 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Wyss Paul, Berichterstatter: Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament jedes Jahr eine Reihe von Kreditbegehren von insgesamt einigen hundert Millionen Franken für militärische Bauten und Landerwerb. Sowohl im Interesse einer sparsamen Verwendung der Bundesmittel als auch einer effizienten Landesverteidigung werden die Projekte durch Ihre Militärkommission immer sorgfältig geprüft. Wir haben auch dieses Jahr stichprobenweise einige Objekte herausgegriffen und genau angesehen. Die Kommission des Ständerates, der dieses Jahr Erstrat ist, -- 1 of 10 -3. Oktober 1989 N 1579 Militärische Bauten und Landerwerb hat andere Vorhaben geprüft, so dass ein grosser Teil der fast
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Kreditbegehren gründlich durchleuchtet worden ist. Der Kommission standen für die vertiefte Prüfung vertrauliche und geheime Sonderbeilagen, Projekthefte und Kostenvoranschläge zur Verfügung. Die Besichtigung an Ort und Stelle und das Gespräch mit den Fachleuten brachten zudem viele wertvolle Informationen. Die Kommission verlangte auch Ergänzungsberichte zu bestimmten Vorhaben. Der Bundesrat legt in seiner Botschaft auf Seite 6 dar, welche Bauten in die erste Priorität fallen und welche in die zweite. Neben den rein militärischen Prioritäten gilt es aber, auch andere Aspekte zu berücksichtigen. Damit ein Waffenplatz mit grossen Lärmemissionen von der Bevölkerung akzeptiert wird, müssen z. B. erhebliche Mittel für Umweltschutzmassnahmen investiert werden. Auch zeitgemässe Truppenunterkünfte sind wichtig. Rekruten und Soldaten, die in einer veralteten und muffigen Kaserne untergebracht sind, werden sich schwer davon überzeugen lassen, dass unsere Armee modern ist. Das Vertrauen in die Schlagkraft unserer Armee ist aber sehr wichtig. Es hängt eben sehr davon ab, wie unsere Rekruten, unsere Soldaten untergebracht sind. In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht der Staat sich antizyklisch verhalten sollte, ob also nicht einige der heute zur Diskussion stehenden Projekte zurückgestellt und reduziert werden sollten, um nicht die Konjunktur noch mehr anzuheizen. Das Bauprogramm ist nicht der richtige Ort für solche Ueberlegungen, weil es sich um Verpflichtungskredite handelt, die erst in einigen Jahren zur Ausführung respektive zur Zahlung kommen. Wir wissen aber nicht, wie dannzumal die Baukonjunktur aussieht. Zudem liegen viele der Objekte in Berg- und Randgebieten, in denen keine Ueberkonjunktur besteht und die sogar eher auf wirtschaftliche Belebung angewiesen sind. Mit der diesjährigen Baubotschaft beantragt der Bundesrat Kredite in der Grössenordnung von 470 Millionen Franken. Das Schwergewicht der Kredite liegt bei den militärischen Bauten, wobei die Kampf- und Führungsbauten mit 39 Prozent, das sind rund 170 Millionen Franken, im Vordergrund stehen. Bei den Führungsbauten geht es in erster Linie um die Sicherstellung des Betriebes moderner Führungssysteme der Uebermittlung. Der allgemeine «Komfort» der Kommandoposten wurde zugunsten der Arbeitsplätze reduziert. Von den
170.
Millionen Franken sind 144 Millionen Franken allein für Geländeverstärkungen vorgesehen. Darunter fallen der Bau von Sprengobjekten, Geländepanzerhindernissen, Panzerbarrikaden, Unterständen, Infanteriebunkern und Sperrstellungen. Kollege Brügger hat hier einen Kürzungsantrag eingereicht, dessen Begründung ich natürlich noch nicht kenne, so dass ich auch nicht darauf eintreten kann. Einige Bemerkungen zu diesem auch in der Botschaft etwas kurz geratenen Abschnitt seien mir jetzt schon erlaubt. Ein Gegner braucht viel Zeit, um Sperrstellungen überwinden zu können, und muss auch mit grösseren Verlusten rechnen. Diese Zeit wird von den eigenen Panzerverbänden benötigt, um Gegenschläge vorzubereiten und durchzuführen. Zu den Sperrstellungen gehören neu auch die sogenannten Centurion-Bunker. Das zukünftige Konzept - ich unterstreiche das - besteht darin, noch vorhandene Türme der ausgeschiedenen Centurionpanzer in feste Bunker einzubauen. Die Frontseite des Turms wird verstärkt, so dass er mit keinem heute bekannten Geschoss durchschlagen werden kann. Zudem wird ein Wärmebildzielgerät eingebaut, damit auch bei vernebeltem Gelände, in der Nacht und bei aufgewirbeltem Staub der Gegner gesehen und getroffen werden kann. Die Kosten einer Anlage, also Bauten, Wärmebildzielgerät, Verstärkung und Anpassung des Turms, belaufen sich auf
900.
000 Franken. In der ersten Ausbauetappe 1990 bis 1993 sind etwa 50 Centurion-Bunker vorgesehen. Die Militärkommission betrachtet dieses Vorhaben als sehr zweckmässige und auch kostengünstige Lösung. Es würde zuweit führen, hier auf alle Projekte der Baubotschaft einzugehen. Auf die Minderheitsanträge trete ich - damit wir Zeit gewinnen - nicht jetzt ein, sondern erst am Schluss, wenn sie begründet sind. Die Militärkommission beantragt einstimmig - bei zwei Enthaltungen -, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen. M. Leuba, rapporteur: Comme chaque année, le Conseil fédéral soumet au Parlement une série de demandes de crédits pour des ouvrages militaires et des acquisitions de terrains. Votre commission s'est elle-même divisée en cinq sous-commissions qui ont, chacune, examiné, par une visite locale, plusieurs des objets proposés. De son côté, la Commission militaire du Conseil des Etats a examiné d'autres objets, de telle sorte que l'on peut dire que la plupart des acquisitions de terrains et surtout des constructions qui figurent au programme de 1989 ont fait l'objet d'un examen attentif sur place, puis ont été discutées par la commission en plénum lors de sa séance des 21 et 22 août 1989. Les collaborateurs du Département militaire fédéral ont été à notre disposition sur les différents lieux à visiter, comme nous remercions M. Villiger, conseiller fédéral, des compléments d'information qu'il a pu nous donner lors de la discussion générale. Comme toute activité étatique, notamment dans le domaine des investissements, les acquisitions de terrain et les constructions militaires doivent faire l'objet d'une comparaison entre ce qui est souhaitable du point de vue de la défense militaire en général et ce qui est possible du point de vue financier. Cela amène tout naturellement à faire des choix et à donner des priorités. Les contraintes financières ne présentent pas que des aspects négatifs. Elles imposent une réflexion approfondie au gouvernement et à l'administration pour déterminer les efforts principaux qui tiennent compte de la modification de la menace potentielle et de l'évolution de la société. A cet égard, on mentionnera tout particulièrement les constructions destinées à renforcer les moyens antichars dans les vallées, permettant l'accès à nos Alpes, et les montants importants qui sont consacrés à la protection de l'environnement. Le message indique clairement sous chiffre 11 quel est l'accent principal. Il s'agit tout d'abord des installations qui permettent à l'armée d'avoir une efficacité initiale élevée et d'améliorer sa puissance combative. Dans ce sens, il est particulièrement nécessaire de pouvoir protéger nos troupes contre la puissance de feu accrue de l'ennemi dans des positions d'où elles puissent, à leur tour, couvrir la totalité de leur secteur. L'installation des tourelles de Centurion, démontées sur les chars destinés au rebut et remontées dans des fortifications fixes, accroîtra considérablement la puissance défensive des troupes statiques qui posséderont ainsi une arme antichar de portée appréciable. De surcroît, les constructions sont conçues de telle manière qu'aucun projectile aujourd'hui connu ne puisse les transpercer sur le devant. En outre, un appareil de visée, en fonction de la chaleur dégagée, permet de toucher l'ennemi de nuit par brouillard ou s'il se masque au moyen de fumées artificielles. Le total des crédits d'engagement demandés dans le Programme des constructions de 1989 s'élève à 469,9 millions de francs. Près de 40 pour cent, soit 170 millions, concernent précisément la construction d'installations de combat et de postes de commandement. C'est, comme je l'ai indiqué, l'accent principal du Programme des constructions de 1989. Le renforcement du terrain et la construction des installations de commandement s'élèvent à 144 millions, dont 45 millions pour l'édification d'installations de conduite civile. Le deuxième effort principal concerne la logistique. La phase de préalerte en cas de menace contre notre pays deviendra toujours plus courte. Cela implique évidemment une meilleure répartition sur l'ensemble du territoir national des installations de soutien. Ce sont 125 millions qui seront consacrés à cette amélioration pour dix objets, soit environ 30 pour cent du crédit demandé. Dans ce sens, l'extension et l'assainissement de l'arsenal fédéral de Kloten-Bulach et celle du parc automobile de l'armée de Romont, deuxième étape, constituent les objets les plus importants. En troisième lieu viennent les constructions nécessaires à l'instruction, dont le coût s'élève à environ 100 millions dans le programme ou 23 pour cent de l'ensemble du crédit d'engagement. Signalons à cet égard le début de la construction et -- 2 of 10 -Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 1580 N 3 octobre 1989 de l'assainissement de la place d'armes de Herisau-Gossau qui, à elle seule, coûtera 34,5 millions de francs. Dans le cadre de la protection de l'environnement, on peut signaler les efforts du Département militaire fédéral dans deux directions: tout d'abord, la construction d'une halle d'entreposage pour le matériel de corps sous une autoroute. On a profité de la construction d'une route nationale pour réaliser cet ouvrage. Il s'ensuit de toute évidence une économie de sols cultivables et une atteinte extrêmement limitée au paysage. En outre, on a profité des couloirs de protection contre les avalanches, qui doivent assurer l'accès en toute sécurité des chars à la place de tir de Hinterrhein, pour en faire une halle d'instruction à couvert, moyennant évidemment certains aménagements. Là aussi, on évite de porter atteinte à l'environnement: Un objet a retenu tout naturellement l'attention de votre commission. Il s'agit de l'installation des troupes de soutien dans la caserne de Berne. Actuellement et depuis 1973, les troupes de soutien font leur école de recrues dans l'ancienne caserne de la Planche, sise dans la vieille ville de Fribourg. Si la caserne appartient au canton de Fribourg, les terrains et les constructions qui l'entourent sont propriété de la ville de Fribourg qui désire les reprendre dès 1990. Comme de toute manière l'installation des troupes de soutien à Fribourg était une solution provisoire, mais un provisoire qui dure, la disparition des constructions destinées à l'instruction oblige à déplacer les troupes de soutien. Elles prendront leur quartier, au milieu des années 1990, dans la caserne cantonale de Berne, tandis que l'instruction technique aura lieu sur une partie des terrains où se trouvait l'ancien magasin de subsistance de l'armée d'Ostermundigen. Comme ces installations doivent être prêtes dès 1990, les travaux ont déjà commencé avec l'accord de la Délégation des finances. Ce n'est toutefois pas cet aspect des choses qui a retenu l'attention de votre commission. En effet, comme les troupes d'infanterie de l'école de Berne ne prendront leur quartier définitif au Sand qu'au milieu des années 1990, les deux compagnies actuellement logées à la Planche à Fribourg devront être cantonnées l'une à Grosshöchstetten et l'autre à Jegenstorf. Il y aura ainsi une dispersion considérable de l'école avec des déplacements importants pour venir à Ostermundigen. Votre commission considère que cette solution est sans doute plus favorable qu'une solution consistant à laisser ces compagnies à Fribourg, nonobstant la perte des bâtiments d'instruction. Mais elle n'est acceptable que faute de mieux. Il ne fait pas de doute que les troupes de soutien vont se trouver dans une situation difficile pour l'instruction, durant les six ou sept prochaines années. On a calculé que, pour chaque compagnie, on perdra en déplacements motorisés sept heures et demie sur les heures d'instruction, ce qui doit être considéré, compte tenu de la modicité de celles-ci, comme extrêmement lourd. En ce qui concerne les mesures de protection de l'environnement, il y a lieu de mentionner, en particulier pour la Suisse romande, des travaux sur la place d'armes de Chamblon qui doivent permettre l'exercice des véhicules antichars TOW-Piranha sur des pistes en dur. L'expérience a montré, en effet, que l'atteinte au terrain est beaucoup moins forte si l'on construit un certain nombre de pistes en dur, permettant aux véhicules de se rendre dans leur position d'attente et de tir, que si on laisse les conducteurs choisir leur itinéraire, au gré de leur fantaisie, dans un terrain meuble. Une étude d'impact particulièrement convaincante a permis de choisir la solution optimum pour la protection de l'environnement et de la nature et, semble-t-il, admissible aussi du point de vue de l'instruction. En tout cas, les militaires n'ayant pas émis d'objection, on peut le souhaiter. A Bure, il s'agit également de constituer des bandes de roulement afin de laisser se reconstituer le terrain qui a été excessivement mis à contribution par les exercices des troupes blindées. Il en découle la formation d'une boue qui colle aux chenilles et qui se transforme en poussière en cas de sécheresse, de telle sorte que la couche de terre végétale ne peut pas se régénérer. Enfin, après une courte discussion, la commission a accepté le crédit de programme pour l'acquisition de terrain de 4 millions de francs. Il s'agit de permettre au Département militaire fédéral d'acquérir de petites surfaces dans l'ensemble de la Suisse, au fur et à mesure des besoins et des possibilités. L'essentiel de ce crédit doit être consacré à l'acquisition de terrains ou de servitudes de non bâtir, en prolongation des pistes d'aérodromes pour éviter des conflits relatifs au bruit, résultant de l'application de la loi sur la protection de l'environnement et de l'ordonnance sur la lutte contre le bruit. Sur deux projets construits, celui du stand de tir de Bôle, d'une part, et, d'autre part, celui de la place d'armes de Herisau-Gossau, première étape, des propositions d'amendement ont été présentées tendant à la renonciation de ces travaux. Elles ont été rejetées; nous entrerons dans la discussion par articles au moment où les amendements pourront être présentés au plénum. En conclusion, la commission, par 19 voix contre zéro et 3 abstentions, a approuvé l'article premier de l'arrêté fédéral. L'ensemble de l'arrêté a été accepté par la commission par 20 voix contre zéro et 2 abstentions. Brügger: Ich beantrage Ihnen, den Kredit zu kürzen, die für die sogenannten Geländeverstärkungen vorgesehene Globalsumme von 143,7 Millionen Franken zu reduzieren und höchstens 80 Millionen dafür vorzusehen. Zwar muss ich einen gewissen Argumentationsnotstand zugeben, für den ich allerdings nicht verantwortlich bin. Dafür müssen die Urheber der Botschaft geradestehen, denn wir Parlamentarier werden punkto Erläuterungen zu diesem doch ansehnlichen Betrag von 143,7 Millionen Franken wahrhaftig an der kurzen Leine geführt. Eine einzige Seite, genau Seite 9 der Botschaft, gibt in grundsätzlichen Erwägungen schematisch und schablonenhaft, praktisch mit den gleichen Sätzen wie schon letztes Jahr, Auskunft, was mit 143,7 Millionen Franken zu geschehen hat. Das ist in Sachen Auskunft, in Sachen Transparenz herzlich wenig und erlaubt in keiner Weise eine seriöse Beurteilung des verlangten Kredites. Immerhin sind die 143,7 Millionen Franken der grösste Happen dieser Vorlagen, denn sie betragen 35,1 Prozent des ganzen Kredites. Der Rest wird auf 24 Einzelobjekte aufgeteilt; um in einem gewissen Sinne doch eine Transparenz zu demonstrieren, werden die verhältnismässig unbedeutenden Beträge dieser Einzelobjekte bis ins kleinste Detail dargestellt. Man kann dann beispielsweise erfahren, dass die Ausstattung einer Lagerhalle für Verpackungsmaterial für Munition in Uttigen 34 000 Franken kosten soll. Dagegen werden für die Geländeverstärkungen, die 143,7 Millionen Franken verschlingen, lapidar die letztjährigen Textbausteine wiederholt. Ungefähr kann ich mir zwar die Antwort auf mein Begehren nach mehr Auskunft ausmalen. Vermutlich wird es einen Hinweis auf militärische Geheimhaltung absetzen. Aber damit lasse ich mich in diesem Fall nicht abspeisen. Wenn auch innerhalb der EMD-Verwaltung Beamte mit militärischer Geheimhaltung konditioniert werden, kann und darf das Gleiche doch nicht mit dem Parlament geschehen. Es mag sein, dass in gewissen Dingen militärische Geheimhaltung geboten ist. Wenn ich aber im Fall der Geländeverstärkungen starke Zweifel hege und diesen Hinweis auf Geheimhaltung als Vorwand auffasse, dann ganz einfach deshalb, weil ich aus eigener Erfahrung und aus eigener Anschauung weiss, wie ein unterirdischer Bunker für das Kommando einer Heereseinheit gebaut wird. Die ganze Bevölkerung konnte diesem Treiben während eines vollen Jahres in unserem Dorfe zuschauen. Es wirkt schon etwas grotesk, wenn im Nationalrat militärische Geheimhaltung zelebriert wird und gleichzeitig draussen im Gelände die Bevölkerung einer ganzen Region im Massstab 1 zu 1 miterleben kann, wie ausländische Gastarbeiter einer auswärtigen Baufirma Eisen und Beton in rauhen Mengen in die Erde versenken. Dabei ist mir persönlich etwas besonders Merkwürdiges aufgefallen. Die Mauern und die Decken der Zivilschutzanlage für die Bevölkerung, deren Eingang sich auf der gleichen Parzelle befindet - und diese Mauern erreichen immerhin schon eine ansehnliche Dicke -, sind bedeutend weniger dick als die Schutzbauten für das Militär. Die Zivilbevölkerung soll offensichtlich im Kriegsfall das grössere Restrisiko tragen. Interessant und aufschlussreich ist die-- 3 of 10 -3. Oktober 1989 N 1581 Militärische Bauten und Landerwerb ser verstärkte Schutz der Offiziere alleweil. Die paar wenigen Zivilisten, die bis heute bedingungslos vom Zivilschutz überzeugt waren, werden nun ihren Glauben in die doch etwas pedantische Kriegsvorsorge ebenfalls verloren haben. Mit der Kreditvorlage für die Geländeverstärkungen verlangt das EMD meines Erachtens vom Parlament nichts anderes als einen Blankocheck. Gegen diesen Blankocheck wehre ich mich, weil ich der Meinung bin, dass dieses Vorgehen echte Gefahren in sich birgt. Wie steht es beispielsweise mit der Gefahr der Begünstigung? Wie spielt in diesen Dingen die Parlamentsaufsicht? Braucht es sie nicht auch? Wer wird dann letztlich in diese militärische Geheimhaltung eingeweiht? Der hohe Offizier etwa, der gleichzeitig auch Bauunternehmer ist? Hat man nicht schon einmal in früheren Jahren in der Schweiz einen Sandbunker-Skandal erlebt? Darf ich noch eine weitere Begründung anführen? Der Rhythmus von etwa 150 Millionen Franken pro Jahr für diese Geländeverstärkungen hat sich offenbar fix installiert. Das muss doch nicht so sein. Ich glaube kaum, dass die Schweiz morgen den Krieg verlieren wird, weil für diese Vorhaben auch konjunkturpolitische Ueberlegungen miteinbezogen werden. Sie wissen vermutlich alle, dass gegenwärtig auf dem Bausektor eine überhitzte Situation herrscht. Wie ich vom oben angeführten Beispiel weiss, kann das sture Festhalten an übereilten Bauterminen zu echten Problemen führen, vor allem dann, wenn zu guter Letzt nicht einmal das einheimische Gewerbe berücksichtigt wird. Ich verstehe zwar schon, dass die 150 Millionen Franken, wenn sie einmal bewilligt sind, auch verbetoniert werden müssen. Doch kann das Baugewerbe offensichtlich bei diesem Rhythmus nicht mithalten. Fragen zu dieser doch mehr als eilfertigen Priorität sind sicher erlaubt. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen. Ein Blankocheck über 143,7 Millionen Franken ist zu gross. Den Bundesrat bitte ich, bei zukünftigen Botschaften doch für etwas mehr Transparenz besorgt zu sein. Stappung, Sprecher der Minderheit l: Der Ausbau und die Sanierung des Waffenplatzes Herisau-Gossau sind sehr umstritten. Das ist begreiflich, weil ein Teil der militärischen Anlagen in die Allmend im Breitfeld zu liegen kommt. Das Breitfeld in St. Gallen ist aber eines der Naherholungsgebiete dieser Stadt. Seit das Vorhaben des EMD bekannt wurde, war es wiederholt Gegenstand von Diskussionen im sanktgallischen Stadtparlament. Die vom zusätzlichen Schiesslärm und weiteren Immissionen betroffenen Bewohner der angrenzenden Quartiere haben mit 2200 Unterschriften eine sogenannt «freie Allmend» verlangt. Vor rund fünf Jahren lehnten die Stadt St. Gallen und die angrenzenden Gemeinden das Projekt einer regionalen Schiessanlage ab. Die Gründe dieser Ablehnung sind die gleichen wie die heute gegen das EMD-Projekt vorgebrachten. Das Breitfeld verträgt keine zusätzliche Umweltbelastung und muss so, wie es heute ist, weiterhin als Naherholungsgebiet erhalten bleiben. Wenn in der Botschaft zum Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter anderem steht: «In bezug auf Schiesslärm werden Wohngebiete in der Stadt St. Gallen mit der Verlegung des Schiessbetriebes entlastet», entsteht tatsächlich ein falsches Bild. Durch die Entlastung im Bereich des Sittertobels ergibt sich zwangsläufig eine Mehrbelastung im Breitfeld und anderen Bereichen des projektierten Waffenplatzes Herisau-Gossau. Der UVP-Bericht zeigt denn auch einige belastende Schwerpunkte auf. Bei der Beurteilung der Lärmgrenzwerte beim Schiessen dient - in Ermangelung anderer Grundlage - der Schlussbericht der Expertenkommission zum Bau des Waffenplatzes Bernhardzell. In ihrem Schlussbericht legte die Expertenkommission Bernhardzell die Emissionsgrenzwerte für den Einzelschuss auf 80 Dezibel sowie für den jährlichen Energiepegel auf 119 Einheiten fest. In seinem Bericht zur Beurteilung des Projekts sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 13. April 1989 weist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft auf verschiedene Probleme hin. Verschiedene Standorte für das Handgranatenwerfen und Schiessen erweisen sich im Hinblick auf die Immissionen als sehr kritisch. Einige Beispiele: Beim Hof und Schloss Oberberg kann der von der Expertenkommission Bernhardzell empfohlene jährliche Energiepegel nicht eingehalten werden. Ausserdem werden bei diesen Wohnhäusern Einzelpegelwerte von 89 bis 97,5 Dezibel erreicht. Die von der Expertenkommission Bernhardzell empfohlene Grenze von 80 Dezibel wird zudem auch im Hafnersberg, in Staubhausen, Herisau-Rüti und Gossau-Oberdorf durch den Einsatz von Handgranaten deutlich überschritten. Das Buwal weist in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass die durch Serienfeuer der Gewehrpatrone 11 entstehenden Lärmimmissionen im Bericht über die Umweltverträglichkeit nicht vollumfänglich berücksichtigt und nach seiner Auffassung unterschätzt worden sind. Im Zusammenhang mit den Mässnahmen zur weitergehenden Verminderung der Umweltbelastung beantragt das Buwal in seiner Stellungnahme auch Mässnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. So soll auf den Ausbau der Strassenstrecke Hafnersberg-Staubhausen-Käserei Sonnenberg sowie der Umfahrung Hafnersberg verzichtet werden. Im weiteren fordert das Buwal, gestützt auf den Bericht über die Umweltverträglichkeit des Projektes, eine reduzierte Ausbauvariante der Strassenstrecke Breitfeld-Hafnersberg und eine Fahrbahnbreite von höchstens 3,5 m. Bei der Beratung dieser Vorlage in der Militärkommission zeigte es sich, dass man beim EMD nicht bereit ist, erstens die Schiesslärmgrenzwerte gemäss Schlussbericht der Expertenkommission Bernhardzell auch für dieses Projekt anzuerkennen und einzuhalten und zweitens auf den Ausbau von Strassen zu verzichten bzw. gewisse Ausbauvorhaben zu redimensionieren. Es hat wirklich keinen Sinn, dass wir Hunderttausende von Franken für Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgeben, wenn sich auf der anderen Seite verantwortliche Departemente und Bundesstellen einen Dreck um umweltschützende Anträge und Auflagen kümmern. Nur mit einer Rückweisung können wir das EMD dazu zwingen und verpflichten, die Empfehlungen und Anträge gemäss der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Buwal einzuhalten. Gestern habe ich eine Broschüre erhalten: «Versuchsschiessplatz Val Cristallina». Der grossie Teil der Ratsmitglieder werden sich an die Debatten über diesen Versuchsschiessplatz im Val Cristallina erinnern, als man auf Umweltverträglichkeitsprüfungen drängen musste. In der Broschüre zur Eröffnung des Versuchsschiessplatzes im Val Cristallina brüstet sich nun das EMD - bzw. die GRD mit dem Privatdozenten Dr. P. Gresch, beauftragter UVP-Gutachter -, was bei diesem Versuchsschiessplatz im Val Cristallina geleistet worden sei. Weisen Sie die Vorlage zurück, damit Sie, wenn dieser Schiessplatz tatsächlich noch gebaut werden sollte, ebenfalls mit gutem Gewissen eine solche Broschüre der Bevölkerung abgeben können! Ledergerber, Sprecher der Minderheit II (Objekt 246) und der Minderheit (Objekt 248): In der Schweiz werden jeden Tag etwa 200 000 Gewehrschüsse abgeschossen. Pro Jahr sind das fast 60 Millionen Patronen, eine beeindruckende Zahl. Das Militär ist heute, zusammen mit dem Verkehr und der Bauwirtschaft, die grösste Lärmquelle in diesem Land. Davon dürfte der Schiesslärm neben dem Fluglärm etwas vom Schlimmsten sein. Ich möchte Ihnen dazu ein paar Zahlen in Erinnerung rufen. Wir haben in der Schweiz heute etwa 3000 Schiessstände. Niemand hat genaue gesamtschweizerische Zahlen, wie sich diese Schiessstände in die Lärmimmissionen aufteilen. Es gibt in einigen Kantonen allerdings Erhebungen, und die lassen auf folgende Zahlen schliessen: 600 bis 800 Schiessstände in der Schweiz sind als äusserst problematisch zu bezeichnen. Das ist der Ausdruck, den das EMD braucht, «äusserst problematisch». Die Lärmimmissionen liegen dort über den Alarmwerten. 10 bis 30 Prozent oder etwa 300 bis 900 Schiessstände sind als kritisch zu bezeichnen. Nur etwa 2 bis 4 Prozent gelten als problemlos. Das EMD hat heute schon Probleme im ganzen Land mit Lärmimmissionen bei Schiessständen. Das Land leidet unter -- 4 of 10 -Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 1582 N 3 octobre 1989 dem Lärm. Heute ist bereits jeder dritte Schweizer lärmgeschädigt, und ich hoffe, dass von diesem Drittel einige hier in diesem Parlament sitzen. Nun ist gerade der Lärm von Schiessständen zu einem grossen Teil nicht nötig, weder aus militärischen noch aus Trainingsgründen. Es wäre nämlich möglich, den grössten Teil dieser Schiessübungen mit Simulatoren zu betreiben, wenn die Uebung überhaupt betrieben werden muss. Diese Simulatoren sind heute technisch sehr weit entwickelt. Sie können sehr viel damit machen, Sie können nicht nur die Schiessfertigkeit üben, Sie können auch vielfältige taktische und technische Finessen einüben, wenn Sie wollen. Man kann die Manipulation genau so gestalten, wie sie beim persönlichen Gewehr vorhanden ist. Sie können Wettereinflüsse simulieren, Sie können sich selbst - falls das für einige von Ihnen unverzichtbar wäre - beim Offiziersschiessen den Pulverdampf in die Nase steigen lassen, wenn Sie wollen. Die Zeit der Schiessstände ist heute vorbei. Wir haben alle technischen Möglichkeiten, um mindestens die Hälfte dieser Uebungen zu ersetzen und besser durchzuführen, nämlich mit solchen Simulatoren. Ich habe Ihnen deshalb den Antrag gestellt, beim Objekt 246, bei diesem St. Galler Waffenplatz, eventualiter- wenn Sie nicht Herrn Stappung zustimmen - mindestens den Betrag um 10 Millionen Franken zu kürzen und vom Bundesrat ein neues Konzept für diese Schiessanlagen zu verlangen, bei denen er den Einsatz solcher Schiesssimulatoren vorsieht. Ich habe den gleichen Antrag gestellt beim Geschäft 248, Sanierung der Schiessanlage Bôle auf dem Waffenplatz Colombier. Auch hier soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie er einen grossen Teil der Lärmproduktion eindämmen und auch Simulatoren für das Schiesstraining einsetzen kann. Ich bitte Sie, an diesem Punkt ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen - Herr Bundesrat Villiger hat es schon mehrmals gesagt -, dass Sie auch bei der Armee nicht nur aus patriotischen und historischen Gründen etwas investieren wollen, sondern dass Sie auch dort auf der technischen Höhe der Zeit sein wollen. Ich bitte Sie, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen. Sie leisten damit einen Beitrag für eine Armee, die nicht den Schweizer quält, sondern -wenn sie schon notwendig ist - möglichst menschenschonend ihr Handwerk betreibt. Rechsteiner: Ich möchte Sie bitten, mit der Streichung dieses neuen Waffenplatzes ein Zeichen zu setzen. Die Weiler Neuchlen und Anschwilen liegen auf einem Hochplateau in der Nähe von Gossau und St. Gallen. Dieses Gebiet ist von hohem landschaftlichem Wert, auch wenn es oder vielleicht gerade weil es abseits grosser Verkehrsströme liegt. In seiner landschaftlichen Qualität braucht dieses Gebiet den Vergleich mit der Hochebene von Rothenthurm kaum zu scheuen. Trotzdem soll es jetzt einem neuen Waffenplatz geopfert werden. Im Zusammenhang mit dem Abstimmungskampf um Rothenthurm hat Bundesrat Koller jeweils erklärt, dies sei der letzte neue Waffenplatz, der noch gebaut werde. Trotzdem soll jetzt bei Gossau wieder ein neuer Waffenplatz entstehen. Mit der Begründung macht es sich das EMD einfach. Statt dass ein Bedürfnisnachweis erbracht wird, wie man es bei einem Vorhaben von dieser Tragweite erwarten dürfte und wie es auch das Umweltschutzgesetz verlangt, wird einfach gesagt, dass es sich um einen schlichten Ersatz für die Kaserne St. Gallen handle. Dies ist schon aus zwei Gründen nicht richtig: Erstens entsteht auf Neuchlen-Anschwilen ja nicht einfach eine Kaserne - die Kaserne ist nicht einmal Gegenstand dieser Vorlage-, sondern ein ganzer Waffenplatz mit allem Drum und Dran, mit einer Flächenbeanspruchung, die diejenige der seinerzeitigen Kaserne St. Gallen um ein Vielfaches übersteigt. Zweitens existiert die Kaserne St. Gallen ja nun schon seit 10 Jahren nicht mehr. Die vorher in St. Gallen stationierten beiden Einheiten sind seit langem in Ersatzanlagen in Urnäsch und Bronschhofen einquartiert. Diese Ersatzanlagen würden nach dem Bau des neuen Waffenplatzes nicht aufgehoben. Der Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen ist somit nichts anderes als ein zusätzlicher, neuer Waffenplatz. Damit stellt sich aber ernsthaft die Frage des Bedürfnisnachweises und damit auch die Frage, wieviel Luxus und Komfort einerseits und Landverschandelung und Umweltverbrauch andererseits sich das EMD eigentlich leisten kann. Wie steht es denn mit der Belegung der bestehenden Waffenplätze? Die letzten Zahlen wurden öffentlich-soweit ich sehe • 1976 bis 1981 ausgewiesen. Diese Zahlen zeigen eine Belegung der Unterkünfte im Mittel von nur 20 Wochen pro Jahr, also eine starke Unterbelegung. Gleichzeitig sinken die Bestände wegen des Geburtenrückganges noch weiter ab. Bis 1992 sollen die Bestände nur noch 70 Prozent derjenigen von 1983 betragen. Bei diesen sinkenden Beständen darf doch jetzt kein neuer Waffenplatz mehr gebaut werden. Der Landhunger aber des EMD in den letzten Jahren ist gewaltig. Das Militär besitzt heute siebenmal mehr Land als noch vor
25.
Jahren. Dem EMD gehört heute eine Fläche, die diejenige des Kantons Zug erreicht. Noch immer ist der Landhunger des EMD nicht gestillt. Auch die Ostschweiz hat in den letzten Jahren einiges an neuen Waffen- und Schiessplätzen abbekommen. Denken wir nur beispielsweise an den Truppenübungsplatz Bernhardzell. Denken wir an Urnäsch, denken wir an Schwellbrunn, mit allem, was dazugehört an Landschaftszerstörung, an Schiesslärm usw. Die Ostschweiz - in diesem Sinne auch eine Randregion - hat die Belastung durch das Militär überdurchschnittlich mitgetragen. Einmal muss mit dem Weiterausbau Schluss sein. Ganz Europa macht sich Gedanken zu einer Rüstungsbeschränkung. Einzig unser Land - nach dem Eingeständnis von Generalstabschef Lüthy von wohl einmaliger Waffendichte - baut weiter aus. Ich bitte Sie, wenigstens zu diesem neuen Waffenplatz nein zu sagen und damit die unberührte Landschaft von Neuchlen und Anschwilen zu retten. Ich bin überzeugt davon, dass das Volk bei dieser Landschaft genau gleich wie bei Rothenthurm entscheiden würde, wenn es etwas zu diesem Waffenplatz zu sagen hätte; es hat leider nichts zu sagen. So ist es - Herr Bundesrat Villiger - mit der Demokratie in diesem Bereich bestellt. Ich bitte Sie, den Volksentscheid zu Rothenthurm nicht zu vergessen, wenn Sie über diesen neuen Waffenplatz entscheiden. Zum Schluss noch ein paar Bemerkungen im Anschluss an den Antrag von Herrn Stappung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit diesem neuen Waffenplatzprojekt. Der Umweltverträglichkeitsbericht und vor allem auch die Bemerkungen des Buwal zu diesem Bericht deuten darauf hin, dass es mit der Einhaltung der Lärmvorschriften in diesem Bereich Probleme geben wird; dies, obwohl die Grenzwerteverglichen mit anderen Anlagen - extrem hoch angesetzt worden sind und die Annahmen bezüglich der Handgranaten und des Einsatzes von Maschinengewehren, Rakrohren und Gewehrgranaten und auch des zivilen Schiessens überaus optimistisch sind. Ich weise nur beispielsweise darauf hin, dass bei den Schiessanlagen nach den Verordnungen des Bundes ein Alarmwert von 80 Dezibel in der tiefsten Empfindlichkeitsstufe gilt. Davon wird bei dieser Anlage ohne weiteres als Planungswert ausgegangen. Man kann doch bei solchen Werten nicht - im Sinne von Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes behaupten, dass die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört sei; das aber wäre ja der Massstab, der berücksichtigt werden müsste! Herr Bundesrat, können Sie garantieren, dass die vom Buwal vorgeschlagenen Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung durchgeführt werden? Können Sie weiter garantieren, dass eine detaillierte Munitionsstatistik im Sinne der Empfehlungen des Buwal geführt und dass die vorgeschlagenen Messungen vorgenommen werden? Und können Sie schliesslich generell zusichern - wie dies von Vertretern des EMD mündlich angekündigt worden war -, dass der Umweltverträglichkeitsbericht noch öffentlich aufgelegt wird, samt Ankündigung im Bundesblatt? Können Sie auch zusichern, dass wenigstens die gesamtschweizerischen Umweltorganisationen, die nach dem Umweltschutzgesetz beschwerdelegitimiert sind, Gelegenheit erhalten werden, ihre Bedenken und Vorschläge zu diesem neuen Waffenplatzprojekt zu äussern? Denn dieses Projekt hat eine Tragweite, die eine Mitwirkung gerade dieser Organisationen nötig macht. Ich wäre Ihnen -- 5 of 10 -3. Oktober 1989 N 1583 Militärische Bauten und Landerwerb dankbar, wenn Sie diese Anschlussfragen auch beantworten könnten. Schmid: Ich habe Ihnen einen Antrag gestellt zur Streichung von Parkplätzen im Räume Breitfeld. Ich habe unterdessen erfahren, dass die Skizze, der ich diese Zahl entnommen habe, offenbar einen Fehler enthält. Es seien nur 22 Hartplätze vorgesehen, allerdings sollen 50 weitere Parkplätze beim Schützenhaus dazukommen, die im System des Schotterasenprinzips erstellt werden. Es ist aber für das nächste Jahr vorgesehen, einen grösseren Posten von Parkplätzen für Rekruten zu erstellen, und da möchte ich jetzt schon ganz entschieden meine Opposition anmelden. Es geht heute nicht mehr an, dass wir grossflächig Parkplätze erstellen bei Kasernen, die irgendwo im Grünen liegen, und es den Rekruten überlassen, ob sie mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu diesen Kasernen fahren wollen. Das ist heute entschieden überholt. Man hat auch bereits Massnahmen in die Wege geleitet, dass die Leute verbilligt mit dem Zug fahren'können, und dies müssten wir weiter unterstützen. Hier wäre eine Möglichkeit, etwas zu befehlen, das einen Sinn hat, nämlich, dass man zugunsten der Natur und der Allgemeinheit die öffentlichen Verkehrsmittel benützt. Wenn mir Herr Bundesrat Villiger versichern kann, dass es hier nicht um diese grosse Anzahl von Plätzen geht, ziehe ich meinen Antrag zurück, betone aber, dass der Aufnahme einer grossen Zahl von Parkplätzen in das Budget der folgenden Jahre von unserer Seite entschiedener Widerstand erwachsen wird. Neukomm: Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf den Bundesbeschluss über militärische Bauten. Ich kann mich grundsätzlich positiv zur Vorlage aussprechen. Klare Prioritätskriterien und Nutzwertanalysen sind gerade bei diesen Bauten uner: lässlich; diese müssen aber auch unserer Ansicht nach transparentsein. Die Mitglieder der Militärkommission hatten Gelegenheit, einzelne Projekte an Ort und Stelle näher zu überprüfen. So konnten wir uns beispielsweise davon überzeugen, wie dringend der vorgesehene Bau einer neuen Lagerhalle für Verpackungsmaterial für Munition in Uttigen ist, geht es dabei doch nicht nur um eine rationellere Bewirtschaftung, sondern auch um die Sicherheit der Angestellten. Die baufällige Lagerhalle in Kehrsatz und die veralteten Magazine in Seewen SZ entsprechen kaum mehr den heutigen Vorschriften und sind deshalb raschmöglichst aufzuheben. Einige Mühe machte mir die erneut vorgesehene Uebergangslösung für die Versorgungstruppen, Objekt 241. Ich habe hier bereits in der Militärkommission konkrete Abklärungen verlangt und auch zweckdienliche Auskünfte erhalten. Trotzdem bin ich froh, wenn Herr Bundesrat Villiger dazu noch einzelne Bemerkungen macht. Die Versorgungstruppen waren bis 1973 in Thun und Sitten, seither in Freiburg stationiert. Und wieder ist eine Uebergangslösung vorgesehen, die kaum der optimalen Ausbildung dient. Erst etwa 1995 wird die Mannschaft in die Infanteriekaserne Bern einziehen können, wenn nämlich die restlichen Infanteriekompanien auch in den Sand bei Schönbühl eingezogen sein werden. Die Einquartierung der Mannschaft in verschiedenen Agglomerationsgemeinden ist keine befriedigende Regelung, aber es gibt leider zurzeit keine Alternative, und deshalb stimmen wir hier zähneknirschend zu. Pech, wie es auch ein privater Bauherr haben könnte, hatte das EMD mit dem Ergänzungsbau Armeeapotheke in Ittigen. Hier geht es um einen Zusatzkredit. Die Baufirma mit der niedrigsten Offerte stieg bald nach Baubeginn aus, machte Konkurs, und der zweitplacierte Bauunternehmer musste die Arbeiten übernehmen. Die Mehrkosten von 900 000 Franken und die aufgelaufene Teuerung von 1,67 Millionen Franken machen den Zusatzkredit von 2,57 Millionen Franken aus. Es zeigt sich hier in aller Deutlichkeit: Der Billigste ist nicht immer der Günstigste. Preis und Qualität bzw. die Leistung sind vor der Ausführung genau abzuklären. Erlauben Sie mir noch eine Zwischenbemerkung: In einzelnen Fällen ist es trotz dem meines Erachtens im gesamten gut eingespielten Festlegen von Schwerpunkten für den Parlamentarier schwer erkennbar, wieso längst fällige Sanierungen jahrelang hinausgeschoben werden. Eine Unterkommission unter dem Vorsitz von Kollege Hänggi besuchte diesen Frühsommer die Waffenmechaniker-RS in Worblaufen. Wir müssten dabei feststellen, welche katastrophalen Verhältnisse in diesem Altbau für die Rekruten und ihre Ausbildner herrschen. Herr Wyss hat heute mit Recht darauf hingewiesen, wie wichtig eine zeitgemässe Ausbildung für die Truppe ist. Wir hoffen und haben auch in der Militärkommission angeregt, dass hier baldmöglichst die nötigen Sanierungen durchgeführt werden können. Die SP-Fraktion hat die 30 Kreditanträge nach der Botschaft eingehend diskutiert. Dabei gab es in unserer Fraktion selbstverständlich nicht nur Lob, wie beim Rüstungsprogramm auch nicht, sondern es kam auch die grundsätzliche Frage zur Sprache, wie grosse Brocken, wie die Geländeverstärkungen mit Kosten im Betrag von 143 Millionen Franken - Herr Brügger hat seinen Antrag ja bereits begründet -, für die Parlamentarier noch näher begründet werden können. Hier ist das Ganze auf rund einer Seite zusammengefasst. Die Problematik ist zwar auch bei uns bekannt. Wir haben es wieder einmal mit dem Dilemma «militärische Geheimhaltung» auf der einen und «Information für die zuständige Behörde» auf der anderen Seite zu tun. Die Mitglieder der Militärkommission hatten selbstverständlich vertrauliche Zusatzinformationen; trotzdem glauben wir, dass mehr Offenheit für das gesamte Parlament heute am Platz wäre. Die SP-Fraktion unterstützt die zwei Minderheitsanträge Stappung und Ledergerber bei den Projekten 246 und 248: Beim Ausbau des Waffenplatzes Herisau und Gossau sei die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen; elektronische Schiessimulatoren wären auch beim Waffenplatz Colombier angebracht. Die beiden Ratskollegen haben die Minderheitsanträge eingehend begründet; ich brauche also dazu keine Ergänzungen anzubringen. Aregger: Die freisinnig-demokratische Fraktion unterstützt einstimmig die militärische Bauvorlage gemäss Antrag Bundesrat und Kommission. Die Vorlage ist gut ausgewogen. Es sind darin Projekte aus den Bereichen Kampfkraftsteigerung, Führung und Telekommunikation, Logistik, Ausbildung, Umweltschutz, Werterhaltung und Rationalisierung enthalten. Die Auswahl der Projekte und die Prioritätensetzung überzeugen uns, und ich wage die Prognose, dass eine überwiegende Mehrheit des Rates der Vorlage in dieser Form zustimmen wird. Damit wäre eigentlich alles gesagt. Die Begründungen der Minderheitsanträge aber veranlassen mich zu einigen zusätzlichen Bemerkungen. Vor wenigen Tagen fand der letzte von zahlreichen Mobilmachungsgedenktagen statt. Alle diese Anlässe waren sehr gut besucht, und es herrschte durchwegs eine positive Atmosphäre der Kameradschaft, der Dankbarkeit und der gemeinsamen Erinnerung an schwere Zeiten. Gerade die Erinnerung an das letzte grosse gemeinsame Erlebnis der nationalen Geschlossenheit, an die Demonstration des Unabhängigkeitswillens inmitten des europäischen Kriegsschauplatzes, macht den Sinn und den Wert dieser Gedenktage aus. Nun tauchen verschiedene negativ programmierte Geschichtsschreiber auf. Mit der Arroganz der Nachgeborenen und in Kenntnis, wie es schliesslich mit dem Tausendjährigen Reich zu Ende ging, ziehen sie über die Armee von 1939 und über die damalige politische und militärische Führung her, ja sie machen selbst vor der Persönlichkeit von General Guisan nicht halt. Ich finde es sehr widersprüchlich, wenn einerseits die Armee von 1939 im nachhinein als unzulänglich ausgerüstet und ausgebildet belächelt wird und andererseits aus dem gleichen Lager die Ausrüstung und Ausbildung der heutigen Armee mit Streichungsanträgen bekämpft wird. Diese Widersprüchlichkeit ist nur mit der nahen Armeeabschaffungs-Abstimmung zu erklären. Ich spreche hier nicht die sich öffentlich bekennenden Armeegegner an. Sie sind ohnehin eine kleine Minderheit. Ich wende mich vielmehr an die SP, an jene Regierungspartei, die zur Armeeabschaffung Stimmfreigabe beschlossen hat. Es fällt auf, dass heute sämtliche Kürzungs-- 6 of 10 -Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 1584 N 3 octobre 1989 und Streichungsanträge aus den Reihen der Sozialdemokraten stammen. Herr Stappung und Herr Rechsteiner, Sie wollen den Ausbau und die Sanierung des Waffenplatzes Herisau-Gossau verhindern. Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass in enger Verbindung mit den Gemeinden sehr sorgfältig geplant wurde und dass 1980 die Kaserne St. Gallen weichen musste. Seither bestehen Provisorien. Wo sonst als in Herisau-Gossau sollen die St. Galler Soldaten ausgebildet werden? Herr Rechsteiner, glauben Sie denn, nur Sie hätten die Nähe eines Warfen- und Schiessplatzes zu ertragen? Es gibt solche Plätze auch in anderen Gegenden der Schweiz. Sie werden wohl nirgends sehr geliebt. Aber sie werden als Voraussetzung zur militärischen Ausbildung verstanden und akzeptiert. Herr Brügger, Sie wollen die Geländeverstärkungen drastisch reduzieren. Sie übersehen dabei, dass uns gerade diese Massnahmen entscheidend zur flächendeckenden Landesverteidigung befähigen. Moderne Kampf- und Führungsbauten nach dem heutigen Konzept bilden eine echte Alternative zum nachträglich umstrittenen Alpenreduit der vierziger Jahre. Sie ersetzen veraltete, untauglich gewordene Werke, Festungen auch, die inzwischen in Museen umgewandelt wurden. Herr Ledergerber, Sie lehnen den Schiessstand bei der Kaserne Colombier und andere Schiessstände ab. Sie wollen dem Soldaten die Handhabung seiner persönlichen Waffe auf elektronischen Simulatoren beibringen. Ihr Antrag hätte letztlich zur Folge, dass der Schweizer Soldat seine Schiesspflicht in einem Spielsalon vor einem Bildschirm erfüllen musste oder könnte. Ich glaube nicht an den Erfolg Ihres Antrages. Ich glaube nicht daran, dass die Schweizer Schützenhäuser in Spielsalons umgewandelt werden. Die freisinnig-demokratische Fraktion empfiehlt Ihnen, alle Kürzungs- und Streichungsanträge der SP abzulehnen und der Vorlage gemäss Kommission und Bundesrat zuzustimmen. Wir bekennen uns klar und eindeutig zur Landesverteidigung. Wir wissen, welche Werte wir zu verteidigen haben. Wir wissen, dass letztmals um 1798/99 fremde Heere, französische und russische Truppen, unser Land mit Krieg überzogen. Ausser kleinen kantonalen Kontingenten hatte die Schweiz damals keine Armee. Der Krieg hinterliess bittere Armut, Elend und Hungersnot. Seither haben wir eine eigene Armee, und seit wir eine Armee haben, leben wir im Frieden. Wir sind stolz auf unser glückliches Land, in dem wir leben und wohl auch bleiben dürfen. Stimmfreigabe und damit Orientierungslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber einer entschlossenen Landesverteidigung stehen bei uns nicht zur Diskussion. Schmid: Das militärische Bauprogramm, das rund 470 Millionen Franken verschlingt, ist einmal mehr beträchtlich. Es handelt sich dabei überwiegend um Gelder für die Sanierung oder die Erweiterung bestehender Anlagen und nurzu einem geringeren Teil um neue Projekte. Ob die dafür eingesetzten Beträge übersetzt sind und daher ohne weiteres gekürzt werden könnten, ist schwer zu beurteilen, stehen uns doch detailliertere Angaben aus Gründen der Geheimhaltung nicht zur Verfügung. Es wird also hier - auch in unserer Fraktion - immer geteilte Meinungen geben. Unsere Aufmerksamkeit gilt vor allem den neuen Projekten, und da ist dem geplanten Ausbau des Waffenplatzes Herisau-Gossau Opposition erwachsen. Man kann sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen jeden neuen Waffenplatz wenden, ihn auch unter Hinweis der zurückgehenden Geburtenzahlen als nicht notwendig erachten oder dann den Standort bezüglich Immissionen und aus Gründen des Landschaftsund Kulturlandschutzes ablehnen. Vielleicht aber ist das vorliegende Projekt nicht unbedingt der geeignete Gegenstand für einen solchen Streichungsantrag, und dies aus folgendem Grund: Die ehemalige Infanteriekaserne in St. Gallen musste einem städtischen Zubringer der Nationalstrasse 1 weichen. Sie wurde somit abgerissen, bevor ein anderes Gebäude, das ursprünglich im Sittertobel nördlich von St. Gallen geplant war, die Rekrutenschulen hätte aufnehmen können. Nebenbei gesagt: Es ist ja eigenartig, dass für gewisse Vaterlandsverteidiger auch Kasernen nicht schnell genug abgerissen werden können, wenn es darum geht, Autobahnen zu bauen. Seit bald zehn Jahren sind die Einheiten der Infanterierekrutenschule an drei verschiedenen Standorten untergebracht, was organisatorisch, ausbildungstechnisch und nicht zuletzt auch ökologisch problematisch ist. Von daher ist es verständlich, dass mit einem geplanten Ausbau die Gebäude- und Ausbildungseinrichtungen wieder etwas zusammengerückt werden. Das Projekt allerdings löst in der grünen Fraktion keine grosse Begeisterung aus; denn wirfragen uns generell, ob der schon seit einiger Zeit geübte Grundsatz des EMD, Kasernen irgendwo im Gelände draussen, weitab von Siedlungen zu bauen, überhaupt sinnvoll sei, zumal nachher dann die Dienstleistenden wieder mit eigenen Fahrzeugen dorthin einrücken. Mindestens der verkehrsmässigen Infrastruktur muss unbedingt die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da es sich jedoch weitgehend um einen Ersatz der nicht mehr vorhandenen früheren Kasernenanlage handelt, opponieren wir diesem Vorhaben mehrheitlich nicht. Hingegen können wir dem Projektkredit einstweilen nicht zustimmen, da das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft in verschiedener Hinsicht die Schiesslärmbelastungen beanstandet. Das Amt gibt seine Zustimmung nur unter der Voraussetzung, dass die im UVP-Bericht vorgesehenen Massnahmen eingehalten und die ergänzenden Anträge berücksichtigt werden. Was in Chamblon vorbildlich getan wurde, sollte auch für den Waffenplatz Herisau-Gossau möglich sein. Aus diesem Grunde unterstützen wir den Rückweisungsantrag Stappung einstimmig, lehnen den Streichungsantrag Rechsteiner jedoch mehrheitlich ab. Beim Antrag der Minderheit II (Ledergerber) sind unsere Auffassungen geteilt. Das Breitfeld ist ja seit jeher Truppenausbildungs- und Schiessplatz gewesen, so dass sich elektronische Schiessanlagen nicht unbedingt aufdrängen. Oester: Die LdU/EVP-Fraktion wird dem militärischen Bauprogramm 1989 zustimmen. Nicht aus Gewohnheit und auch nicht aus innerer Achtungsstellung, sondern nach kritischer Prüfung der bundesrätlichen Botschaft. Diese Prüfung veranlasst uns zu vier Bemerkungen.
1.
Angesichts einer kritischer werdenden Oeffentlichkeit müssen im Bereich der Bauten und des Landerwerbs wie bei der Rüstung nach strengen Massstäben Prioritäten gesetzt werden. Wir erwarten deshalb vom EMD und vom Bundesrat, dass sie bei allen Vorhaben trotz einseitiger Druckversuche konsequent aufgrund einer seriösen Nutzwertanalyse entscheiden; dass tatsächlich diejenigen Anlagen in erster Priorität behandelt werden, welche eine hohe Anfangsleistung unserer Armee bewirken, die Kampfkraft unmittelbar steigern und damit eine starke Dissuasionswirkung haben. Das ist ja das Ziel all unserer Landesverteidigungsanstrengungen.
2.
Was den Rückweisungsantrag der Minderheit l und den Streichungsantrag zum Ausbau und zur Sanierung des Waffenplatzes Herisau-Gossau betrifft, kann man die eine oder die andere Haltung einnehmen. Entweder glaubt man dem EMD, dass der Umweltverträglichkeit volle Beachtung geschenkt wird, dass die in Zusammenarbeit mit dem Buwal erarbeiteten Lärmpegelwerte auf dem Lärmschutzgesetz beruhen werden und dass man bei der Realisierung der Bauten danach handelt, oder man traut den Aussagen der Verwaltung nicht und weist Objekt 246 an den Bundesrat zurück. Persönlich traue ich den Aussagen des Chefs des EMD und seiner Spitzenleuten. Ich bitte ihn, auch hier im Rat die unmissverständliche Aussage zu machen, dass er die UVP bei Waffenplätzen nicht als eine modische Alibiübung betrachtet, sondern als integrierenden Bestandteil der ganzen Bauplanung. Wir wissen, dass Landesverteidigung nicht aus Umweltschutz besteht. Wir sind aber entschieden der Meinung, dass der bedrohten Umwelt die langfristig auch uns bedroht - gerade auch bei militärischen Bauten und Anlagen soweit als irgendwie vertretbar Rechnung getragen wird. Weil wir darauf vertrauen, dass die zuständigen Instanzen willens sind, bezüglich der zur Diskussion stehenden Warfenplätze Chamblon und Herisau-Gossau nach dieser Einsicht zu handeln, lehnen wir den Rückweisungsantrag zu Objekt 246 ab. Er brächte nichts ausser einer unliebsamen Verzögerung. Ueber den Streichungsantrag -- 7 of 10 -3. Oktober 1989 N 1585 Militärische Bauten und Landerwerb Rechsteiner konnten wir uns in der Fraktion nicht unterhalten, weil er nicht vorgelegen hat. Ich selber kann ihm schon deshalb nicht zustimmen, weil ich mich vorher dafür eingesetzt habe, dass in unseren Bemühungen um militärische Landesverteidigung der Ausbildung grösseres Gewicht beigemessen wird.
3.
Der Gedanke, dass die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Simulation bei Schiessanlagen soweit als möglich ausgenutzt werden sollen, ist in unserer Fraktion auf ein positives Echo gestossen. Wir sind der Meinung, dass diese Frage im Interesse der jeweils vom Schiesslärm betroffenen Bevölkerungskreise grundsätzlich studiert werden soll, nicht nur bezüglich grosskalibriger Waffen. Schon vor 25 Jahren hat sich unser Fraktionschef in Zürich für bauliche Vorkehrungen zur Verminderung des Schiesslärms eingesetzt und ist dabei leider beim EMD auf geradezu unglaubliche Abwehrreaktionen gestossen. In dieser Vorlage ein Exempel statuieren zu wollen und erst noch - besonders im Fall Bôle oberhalb Colombier am offensichtlich untauglichen Objekt, halten wir für wenig sinnvoll. Hingegen erwarten wir, dass das EMD den Militärkommissionen innert nützlicher Frist Bericht erstattet, wie weit elektronische Simulatoren sich auch im Bereich der infanteristischen Ausbildung einsetzen lassen.
4.
Im Hinblick auf die «Armee 95» sollen die Schutz- und Bewachungsaufgaben von lebenswichtigen zivilen und militärischen Objekten neu überdacht werden. Wir würden gerne hören, was in der Zwischenzeit vorgekehrt wird, um die in Frage stehenden Anlagen vor Diebstählen und terroristischen Anschlägen besser zu schützen. Dem Chef EMD danke ich zum voraus bestens für seine Antwort. Feigenwinter: Ich beantrage Ihnen namens der CVF-Fraktion Zustimmung zur vorgelegten Baubotschaft unter Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge. Das bedeutet, dass wir damit einverstanden sind, für bauliche Massnahmen 470 Millionen Franken als Verpflichtungskredite zur Verfügung zu stellen. Priorität bei dieser Baubotschaft haben ja kampfwertsteigernde Massnahmen. Hierfür sind rund 170 Millionen Franken vorgesehen. Herr Oester hat richtigerweise auf die hohe Dissuasionswirkung derartiger Anlagen aufmerksam gemacht. Es geht darum, im Ernstfall möglichst schnell bereit zu sein. Es geht auch darum, das Gelände so zu verstärken, dass man dieses auch zu seinem Verbündeten machen kann. Gerade das will man mit dem Ausbau dieser Sperren erreichen. Herr Brügger beantragt nun, hier 80 Millionen Franken einzusparen, mit einer Begründung die eher für den Verzicht dieser Sperranlagen sprechen würde. Er geht offensichtlich nicht so weit. Er sagt, wir haben zuwenig Auskunft über diese Objekte. Einerseits trifft das natürlich zu. Das wird etwas lakonisch auf einer Seite abgehandelt. Wenn es um zivile Belange ginge, müsste das schon etwas weiter ausgeführt werden. Es geht aber hier wirklich um das Interesse der Geheimhaltung. Herr Brügger, wenn in Ihrem Dorf solche Sperren gebaut werden, heisst das natürlich noch nicht, dass all das, was in Ihrem Dorf vorgeht, im ganzen Kanton oder in der ganzen Schweiz oder gar in der Welt bekannt wird. Damit machen Sie Ihr Dorf und Ihren Fall zum Zentrum der Welt, und das ist nun einmal nicht so. Bauen kann auch das Militär nicht unter einer Glocke, wo man nicht sieht, was passiert, sondern auch das Militär muss diese Objekte natürlich mit den regulären Mitteln bauen. Man kann also nicht eine Zeltblache darüber legen und sagen, hier darf niemand zuschauen. Das kann uns nicht am Bauen hindern, wir müssen in Kauf nehmen, dass diese Bauten der Oeffentlichkeit teilweise bekanntwerden, aber es ist eben eine beschränkte Oeffentlichkeit, und man kann davon ausgehen, dass der Standort dieser Objekte jeweils nur einigen wenigen Leuten bekannt ist, unter anderem auch der Bevölkerung, die beim Standort wohnt.
125.
Millionen Franken werden für Logistikbauten aufgewendet. Auch das ist notwendig. Die Armee ist eine Grossorganisation. Sie muss den Nachschub sicherstellen, und deshalb braucht es von Zeit zu Zeit - und hier besteht ein grosser Nachholbedarf - die Sanierung von Zeughäusern, die Neuerstellung von militärischen Fahrzeugparks; insbesondere, wenn wir an die Rüstungsbeschaffung der letzten Jahre denken, in denen doch sehr viele Raupenfahrzeuge neu beschafft worden sind. Für die Ausbildungsbauten werden letztlich rund 100 Millionen Franken anbegehrt. Auch hier muss man aus der Tatsache, dass wir eine Armee haben, den Schluss ziehen, dass diese Armee auch über Uebungsplätze verfügen muss. Dem Schweizer Soldaten wird die Verteidigungsfähigkeit nicht mit der Muttermilch eingegeben, sondern er hat - wie jeder andere Soldat auf der Welt - diese Fähigkeit zu erlernen, und dazu braucht es Uebungsplätze, Waffenplätze und auch den Waffenplatz Gossau-Herisau, trotz den Ausführungen von Herrn Rechsteiner. Ich möchte im einzelnen nicht auf seine Ausführungen eingehen. Dafür hat es ortskundigere Leute in diesem Saal. Ich habe das Gelände auch nicht gesehen. Ich habe nur die Ausführungen des Vorstehers des EMD und der Mitarbeiter der Verwaltung gehört. Sie haben mich überzeugt. Herr Rechsteiner hat es wiederum nicht geschafft, mich von seinen Argumenten zu überzeugen. Ich kann sein Votum nur unter das Motto stellen, das schon Hamlet ausgedrückt hat: «Ist es auch Wahnsinn, hat es doch Methode.» Herr Rechsteiner hat mindestens die Methodik seiner Ausführungen über lange Jahre beibehalten. Ich bin auch der Meinung, dass militärische Uebungsplätze nicht gegen die Umwelt zu erstellen sind, sondern dass die Verträglichkeit in jedem einzelnen Fall abzuklären ist und dass auch das Militär alles zu unterlassen hat, was diese Umwelt aus dem Gleichgewicht bringt. Aber Gewehrschüsse und selbst Handgranatendonner bringen diese Umwelt nicht aus dem Gleichgewicht. Deshalb glaube ich, dass bei der Güterabwägung zwischen der Möglichkeit für den Wehrmann, üben zu können - und zum Ueben gehört auch der scharfe Schuss -, und dem dadurch entstehenden Lärm die Landesverteidigung einen höheren Stellenwert hat als die meines Erachtens erträgliche Lärmbelästigung. Herr Ledergerber hat einen - mindestens auf den ersten Blick -sehr überzeugenden Gedanken entwickelt. Herrn Ledergerber ist sicher zuzustimmen, dass überall dort, wo komplexe Waffensysteme wie Flugzeuge oder Panzer zur Diskussion stehen, zum Simulator gegriffen werden muss, wie wir das beispielsweise bei Elsaleo und bei allen Flugzeugtypen und -Simulatoren gemacht haben, um die Lärmbelästigung möglichst kleinzuhalten. Aber auch dort - ich habe schon einmal darauf hingewiesen, und es kann nicht genügend betont werden - ist im Massstab 1:1 zu üben. Es ist eines unserer grossen Anliegen, dass die Armee das noch kann und es nicht im Ausland tun muss. Wenn die persönliche Waffe angesprochen werden muss, kann und soll man den Wehrmann nicht zwingen, mit elektronischen Geräten zu üben. Es gibt vielleicht Ausnahmefälle; aber der Fall, den Herr Ledergerber anspricht, die Anlage Bôle, ist ein untaugliches Objekt. Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP-Fraktion, auch diesen Antrag abzulehnen und der Botschaft zuzustimmen. Hess Otto: Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf das Bauprogramm 1989 einzutreten und dem Verpflichtungskredit von 469,9 Millionen Franken für Bauten und Landerwerb zuzustimmen. Das Schwergewicht im vorgelegten Bauprogramm bilden die Kampf- und Führungsbauten. Uns, Herr Brügger, scheint es richtig, dass die Priorität so gesetzt worden ist, da diese Investitionen zur Steigerung der Kampfkraft beitragen, die Anfangsleistung der Armee erhöhen und letztlich - und das scheint uns besonders wichtig - zu einem wesentlich besseren Schutz des Wehrmannes beitragen. Unter dem Titel «Bauten der Logistik» möchte ich nur die Position 221 erwähnen: die Lagerhalle in der Gemeinde Müllheim. Mit dem Neubau dieser Lagerhalle unter dem neu zu erstellenden Teilstück der N 7 hat man eine Bauvariante gewählt, die als äusserst landsparend und dazu noch kostengünstig beurteilt werden kann. Es ist zu hoffen, dass dieses Baumodell eine positive Auswirkung auf künftig notwendige Bauten hat und in vermehrtem Mass Nachahmung findet. Fast 100 Millionen Franken sind für Bauten für die Ausbildung vorgesehen. Die SVP-Fraktion befürwortet, dass der Ausbildung unserer Truppen grösste Beachtung geschenkt wird. Neue Waffensysteme, neue Erkenntnisse in der modernen -- 8 of 10 -Ouvrages militaires et acquisitions de terrain 1586 N 3 octobre 1989 Kriegsführung zwingen dazu, unsere Ausbildung auf dieses veränderte Umfeld auszurichten. Wir wollen in der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit einen möglichst hohen Ausbildungsstand erreichen. Dies gelingt nur, wenn auf unseren Ausbildungsplätzen eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Fehlt diese, kann die Schulung der Soldaten nicht mehr mit der nötigen Effizienz durchgeführt werden. Schliesslich sind wir alle daran interessiert, dass auf unseren Uebungsplätzen der Kampf mit den verschiedenen Waffen unter bestmöglicher Sicherheit geübt werden kann. Auf der Fahne sehen Sie zwei Minderheitsanträge zu Objekt246, zur Sanierung des Waffenplatzes Herisau, und zu Objekt248, Schiessanlage Bôle. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diese Minderheitsanträge abzulehnen. Zum Antrag Stappung ist zu sagen, dass nach Zusicherung des EMD die UVP berücksichtigt wird und die Lärmpegelwerte mit dem Buwal erarbeitet werden. Sie wollen doch, Herr Stappung, nicht im Ernst noch mehr UVP verlangen! Es ist zwar verständlich, dass die Anwohner an einem Ausbau des Waffenplatzes keine Freude haben. Die entscheidende Frage ist einfach, ob ein Ausbau zumutbar ist oder nicht. Die Region St. Gallen verfügt noch über andere wunderschöne Erholungsgebiete. Jemand muss letztlich die Immissionen tragen, die mit der Ausbildung und Aufrechterhaltung unserer Armee entstehen. Im vorliegenden Fall meine ich, ist der geplante Ausbau absolut verantwortbar. Er ist übrigens mit den betroffenen Gemeiden abgesprochen worden. Sie stehen hinter dem Ausbau dieses Ausbildungsplatzes. Im Minderheitsantrag II wird ein neues Konzept der Schiessanlagen unter Einbezug von Simulatoren gefordert. Die SVP befürwortet den Einsatz von Simulatoren dort, wo sie sinnvoll, technisch ausgereift und möglich sind. Der Simulator kommt bis heute vor allem bei den grosskalibrigen Waffen zur Anwendung. Er hat sich bewährt, ist kostensparend und entlastet die Umwelt. Ich kann mir aber schwer vorstellen, dass ein Simulator für die Handhabung der persönlichen Waffe sinnvoll eingesetzt werden kann, ganz abgesehen davon, dass zurzeit nirgends ein brauchbares System für den militärischen Einsatz der in Frage stehenden Waffen zur Verfügung steht. Es wäre absolut unrealistisch, zum heutigen Zeitpunkt einen Simulator für die Schulung der persönlichen Waffen zu fordern, da er nicht verfügbar ist. Das will nicht heissen, dass der Einsatz eines Simulators auch auf diesem Gebiet nicht weiter geprüft werden soll. Gestatten Sie mir einige Worte zur Resolution gegen den Ausbau des Waffenplatzes Breitfeld, die uns Parlamentariern verteilt worden ist. Es handelt sich nicht - wie behauptet wird - um einen neuen Waffenplatz, der geschickt getarnt aufgebaut wird, sondern um einen Ersatz der 1980 aufgegebenen Kaserne Kreuzbleiche St. Gallen mit dem Schiessplatz Sittertobel. Die Konzeption dieses Waffenplatzes wurde über Jahre offen diskutiert und in Zusammenarbeit mit den Behörden von St. Gallen und den betroffenen Gemeinden erarbeitet. Es liegen Verträge vor, die auch das HG-Werfen und das Schiessen zeitlich limitieren. Es wird auf diesem Waffenplatz künftig nicht mehr Munition verschossen. Der Ausbau dient vor allem der besseren Effizienz in der Ausbildung, der bessern Sicherheit und der geringeren Lärmbelastung. Die Stadt St. Gallen wird durch die Aufgabe des Schiessplatzes Sittertobel vom Lärm sogar entlastet werden. Die Anlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzorganisationen konzipiert. Von der Zerstörung von 40 Hektaren Kulturland kann keine Rede sein. Teile des intensiv bewirtschafteten Landes werden gar der extensiven Nutzung zugeführt. Ziel muss doch seih, dass mit dem dringend notwendigen Ausbau des Waffenplatzes die Anliegen des Natur-Schutzes mitberücksichtigt werden, damit der Region am Wochenende und in der Zeit der Nichtbelegung ein Erholungsgebiet zur Verfügung steht, das der Bevölkerung auch tatsächlich zugänglich ist, was bei einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nicht im gleichen Umfang der Fall wäre. Dass das EMD bereit und in der Lage ist, solches zu tun, dafür haben wir ein Beispiel. Mit der Verlegung der Kaserne Zürich ins Reppischtal hat man eine Lösung gefunden, die allgemein akzeptiert wird, so dass dieses Gebiet übers Wochenende zu einem gerne besuchten Naherholungsgebiet geworden ist. Zum Antrag Rechsteiner. Er verlangt die Streichung des Kredites, der für den Ausbau des Waffenplatzes Breitfeld-Neuchlen notwendig ist. Zum Teil führt er die gleichen Argumente an, wie Sie sie in diesem Flugblatt finden. Ich möchte auf diese Argumente nicht eintreten, aber folgendes festhalten: Das heutige Provisorium milden Unterkünften in Urnäsch und Bronschhofen darf kein Dauerzustand werden. Die Unterkünfte entsprechen knapp dem Minimum dessen, was heute von einer Truppenunterkunft verlangt werden muss. Vor allem müssen durch die Bewältigung der grossen Distanzen zum Ausbildungsplatz grosse Leerzeiten, Verlustzeiten in Kauf genommen werden. Dass die Strassen durch diesen zusätzlich notwendigen Transport belastet werden, sei nur am Rande erwähnt. Gute, zeitgemässe Truppenunterkünfte helfen mit, die Moral der Truppe zu heben. Ein Thema, dem grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Und von Landhunger, Herr Rechsteiner, kann nicht die Rede sein. Die Bauten kommen auf Land zu stehen, das schon längstens im Besitz des Bundes ist. Aber eines haben Sie übersehen: In diesem Kredit ist auch die Sanierung der sechs Bauernbetriebe eingeschlossen, die das bundeseigene Land im Pachtverhältnis bewirtschaften. Die Sanierung der Bauerngüter ist nicht allein wegen dem Ausbau des Waffenplatzes notwendig, sondern vor allem auch wegen den Tierschutzvorschriften, die Sie ja sicherlich unterstützen, aber auch wegen den Gewässerschutzvorschriften, dem fehlenden Stapelvolumen für Hofdünger und den maximal zulässigen drei Düngergrossvieheinheiten pro Hektare. Ich meine, dass der Bund bei seinen eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen und die Gebäude, Stallungen und Hofdüngeranlagen so konzipieren soll, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Mit der Streichung dieses Kredites verunmöglichen Sie nicht nur den Ausbau des Waffenplatzes, sondern auch eine zeitgemässe, gesetzlich zwingende Sanierung dieser Pachtgüter. Herr Schmid hat sich tatsächlich geirrt, und zwar um das Zehnfache. In Breitfeld sind - wie er ja in der Zwischenzeit selber festgestellt hat-nur 22 Parkplätze vorgesehen. Es scheint mir aber vernünftig, dass im Breitfeld auch in dieser Hinsicht eine vernünftige Infrastruktur bereitgestellt wird, damit vor allem auch bei den vielen zivilen Veranstaltungen die Privatfahrzeuge geordnet parkiert werden können. In der neu zu erstellenden Kaserne Neuchlen, die Sie angesprochen haben, ist der Parkplatz so angelegt, dass er einem Drittel der Kasernenkapazität entspricht. Wir können unseren Rekruten nicht vorschreiben, mit welchem Transportmittel sie einrücken. Wir können sie höchstens in empfehlendem Sinne zur Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel animieren. Dass die privaten Fahrzeuge ordnungsgemäss parkiert werden können, dafür sind die notwendigen Vorkehren zu treffen. Im Namen der SVP bitte ich Sie, die Minderheitsanträge Stappung und Ledergerber sowie die Streichungsanträge Brügger, Rechsteiner und Schmid abzulehnen und der Kommission zuzustimmen. Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 -- 9 of 10 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Militärische Bauten und Landerwerb Ouvrages militaires et acquisitions de terrain In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.019 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1578-1586 Page Pagina Ref. No 20 017 751 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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