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Entscheid

89-021

Verwaltungsbehörden 13.06.1989 89.021

13. Juni 1989Deutsch42 min

Source admin.ch

Erwägungen

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Jahren zu rechnen.» Das heisst, 10 bis 15 Jahre untersucht man, sagt aber jetzt schon ja. Das ist doch ein seltsamer Widerspruch. Ich habe von den hochradioaktiven Abfällen gesprochen, aber das gleiche gilt auch für die B-Endlager, für schwach- und mittelaktive Abfälle. Dazu sägt die KSA auf Seite 6: «Dennoch kann auf die Frage nach der grundsätzlichen Machbarkeit der Endlagerung in der Schweiz noch keine Pauschalantwort gegeben werden.» Das sagt die Behörde, die den Bundesrat berät. Auf Seite 8 entwaffnet sich der Bundesrat völlig. Unter Arbeitskonzept hält er fest: «Erste Priorität haben die Untersuchungen im Hinblick auf die Errichtung eines Endlagers für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle.» Auch da wieder eine Bestätigung, dass man noch nirgends ist, nichts hat, nicht einmal die Standorte. Auf die Standorte komme ich noch kurz zu sprechen; da muss ich noch Herrn Professor Burri zitieren, den wohl bekanntesten Schweizer Geologen. Er sagt: «Die Nagra-Leute wollen also unser Grundgebirge und seine Granite untersuchen. In den Alpen hat man es schon an vielen Orten kennengelernt, als man Tunnels für Eisenbahnen, Autobahnen und Wasserkraftwerke bohrte. Hier war die Beschaffenheit dieses Gebirges gar nicht befriedigend, denn es ist von zahlreichen Spalten (Klüften) durchzogen, in welchen reichliche unterirdische Wasserströme zirkulieren. Und aus diesen Bergzügen der Alpen entspringen die Quellen unserer grossen und kleinen Flussläufe, an deren Ufern Millionen Menschen leben. Im Fall eines undichten A-Müll-Lagers gingen die Bezüger dieses radioaktiv verseuchten Wassers in die Millionen.» Wenn dieses Wasser einmal radioaktiv verseucht ist, wird das im Unterlauf des Rheines etwa 30 bis 40 Millionen Menschen treffen. Jetzt zum Schluss, Herr Bundesrat Ogi. Ich kann überhaupt nicht begreifen, dass Sie sagen, Sie möchten diese Projekte auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durchbringen. Sie haben doch die Erfahrung mit Kaiseraugst gemacht. 350Millionen hat uns das gekostet. Und ich frage Sie: Wie wollen Sie das denn durchsetzen? Wollen Sie mit Militär anmarschieren oder eine Sonderpolizei ins Leben rufen? Es geht doch nicht an, Bürgern, die ihren Lebensraum verteidigen, solche Drohungen zu machen. Ich wäre vielmehr mit Ihnen einverstanden, Herr Bundesrat Ogi, wenn wir sofort miteinander reden würden. (Glocke des Präsidenten) Die Konfrontation haben wir in Kaiseraugst gehabt. Wir möchten sie nicht an einem anderen Ort wiederholen. Stappung: Der Bundesrat zieht auf Seite 383 des vorliegenden Geschäftsberichtes alles in allem aus dem Lokalradioversuch eine positive Bilanz. Radiohörer und Werbewirtschaft hätten, nach Auffassung des Bundesrates, die Frage nach der Wünschbarkeit von Lokalradios bejaht. Es wäre schön, wenn wir diesen Aussagen des Bundesrates beipflichten könnten, aber sie sind zu schön, um wahr zu sein. Seine Darstellung ist allzu schönfärberisch. Der Bundesrat verschweigt, dass die vor fünf Jahren gestarteten Versuche mit Lokalradios keineswegs das gebracht haben, was man sich ursprünglich von ihnen versprochen hatte. Folgende Stichworte mögen dies belegen: Statt einer Vielfalt von Lokalradiosendern mit unterschiedlichen Programmkonzepten haben wir heute eine uniforme, auf Musikbegleitung ausgerichtete Privatradioszene. Diese Gleichschaltung ist nicht verwunderlich, denn der Bundesrat hat mit ganz wenigen Ausnahmen nur werbefinanzierte Sender konzessioniert. Derartige Sender richten sich naturgemäss an das grösstmögliche Publikum und glauben deshalb, sich unbedingt dem breiten Geschmack anpassen zu müssen. Die Privatradios sollten in der Versuchsphase keine Gewinne machen, wurde uns seinerzeit versprochen. Tatsächlich kassieren einzelne Sender in Grossagglomerationen jährlich Millionengewinne, wobei der Bundesrat mit der Erhöhung der Werbezeitkontingente noch für entsprechende Zusatzprofite sorgte. Zum Teil ist dies auch auf die vom Bundesrat abgesegnete de /acto-Monopolstellung in ihrem Verbreitungsgebiet zurückzuführen. Statt den Gefahren von Multimediamonopolen entgegenzutreten, bewilligte der Bundesrat in mehreren Regionen den Einstieg lokaler Grossverleger ins Radiogeschäft. Ob er damit der Demokratie einen Dienst erwiesen hat, darf füglich bezweifelt werden. Den Privatradios erlaubte der Bundesrat immer mehr Schleichwerbung. Er schritt nach meiner Meinung gegen die Aushöhlung der Werbevorschriften nicht energisch genug ein. Dies sind nur einige wenige Retuschen an dem schönen Bild, das der Bundesrat in diesem Geschäftsbericht gemalt hat. Vielleicht wäre es angebracht, im Rahmen einer Bilanz zum RVO-Versuch auf Schwachstellen und dunkle Punkte hinzuweisen, statt Optimismus zu verbreiten, der bei näherem Zusehen überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Wie heisst es doch so -- 4 of 8 -Gestion du Conseil fédéral 858 N 13 juin 1989 schön: Aus Fehlern wird man klug. Ich hoffe, der Bundesrat nimmt sich das zu Herzen. Meier-Glattfelden: Ich spreche zur luftverkehrspolitischen Entwicklung in Europa (S. 408 des Geschäftsberichts) und zur Inspektion der GPK beim Bundesamt für Zivilluftfahrt. Herr Couchepin sagte es: das Schwergewicht der Inspektion lag bei der Organisation der Flugsicherung. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Mich interessiert der Streit zwischen GPK und Bundesrat, ob die heutige Organisation der Flugsicherung verfassungskonform sei oder nicht, nur am Rande. Mich interessiert vielmehr die schweizerische Luftverkehrspolitik im Spannungsfeld zwischen handelspolitischem Wettbewerb und umweltbezogenen Wachstumsgrenzen. Ende der siebziger und anfangs der achtziger Jahre schien sich eine günstige Entwicklung anzubahnen. Die lautesten Flugzeuge wurden - rascher als angenommen - durch leisere ersetzt. Gleichzeitig nahm die Zahl der Flugbewegungen nur um rund

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Prozent pro Jahr zu. Seit 1986 ist eine deutliche Trendwende eingetreten. Von Jahr zu Jahr stieg die Zunahme der Zahl der Flugbewegungen. Gegenwärtig beträgt sie 10 Prozent pro Jahr, und die Liberalisierung im Rahmen von EG 92 wird einen zusätzlichen Wachstumsschub bringen. Es ist klar zu erkennen, dass die Entwicklung im Luftverkehr gleich unerfreulich verlaufen wird wie beim Strassenverkehr: immer mehr Flugbewegungen, immer mehr Zubringerverbindungen von und zu noch kleineren Flugplätzen, zunehmende Allgegenwärtigkeit des Fluglärms. Wie der Schwerverkehr auf der Strasse, bezahlt auch der Luftverkehr seine volkswirtschaftlichen Kosten keineswegs. Es ist einfach nicht in Ordnung, dass die Fluggesellschaften im internationalen Verkehr nur knappe 25 Rappen für einen Liter Flugbenzin bezahlen. Wir kämpfen für die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung. Im Luftverkehr aber wird die Luftverschmutzung mit 600 Millionen Schweizerfranken jährlich subventioniert. Der Luftraum über den europäischen Flughäfen ist überlastet, ganz speziell derjenige über dem Flughafen Zürich. Mit allen Tricks, mit neuen Lande- und Startverfahren wird die Kapazität des Flughafens Zürich gesteigert. Der schrankenlose Mobilitätsanspruch, die immer wieder postulierte freie Wahl des Verkehrsmittels gehen auf Kosten der Sicherheit, auf Kosten der Luftqualität und vor allem auf Kosten der Gesundheit der Flughafenanwohner. Grundsätzlich hat das Bundesamt mit der Flugplangenehmigung ein Mittel in der Hand, den Luftverkehr zu steuern. Eine einschränkende Flugplangenehmigung widerspricht jedoch dem Liberalisierungswillen des Bundesamtes und wird nicht angewandt. Die Geschäftsprüfungskommission will, dass das BAZL Szenarien für die mögliche Weiterentwicklung des Luftverkehrs erarbeitet. Nach intensiven Studien und der Berücksichtigung des gegenwärtigen zehnprozentigen jährlichen Wachstums wird dann wohl auch das Bundesamt darauf kommen, dass es ohne Beschränkungen nicht weitergeht. Auch wir Grüne anerkennen die wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs. Richten wir aber die Flughafenplanung weiterhin einfach nur nach der Nachfrage aus, so wird es in Kürze zum Kollaps kommen. Eines kann ich Ihnen sagen: Die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich will keine Vergrösserung des plughafens und wird auch keine weitere Aushöhlung des Nachtflugverbots akzeptieren. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat Ogi, die schweizerische Luftfahrtpolitik im Interesse unseres Landes vorausschauend zu gestalten und nicht zuzuwarten, bis unbeeinflussbare Sachzwänge keinen Freiraum für Entscheidungen mehr belassen. Leuenberger-Solothurn: Ich möchte mich auch zum Inspektionsbericht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt äussern, zum Kapitel Swisscontrol im Inspektionsbericht. Zuvor habe ich zu deklarieren, dass ich dem Verwaltungsrat der Swisscontrol als Personalvertreter angehöre. Es sind auch die Personalfragen, die mich besonders interessieren und die mich zu meinem Votum bewegen. Der Geschäftsprüfungskommission darf ich sagen, dass ihr Inspektionsbericht gelesen worden ist, auch im Kreise der drei Personalverbände, die dort Personal organisieren. Ich möchte eine Stellungnahme eines Verbandspräsidenten zitieren: «Ich habe soeben den berühmten Bericht der GPK gelesen. Mich erstaunen und beleidigen gewisse Abschnitte in diesem Bericht, die immer wieder auf Streikdrohung usw, Bezug nehmen. Diese Herren sollten nun wirklich zur Kenntnis nehmen, dass wir noch nie gestreikt haben, noch nie mit Streik gedroht haben und dass wir in all den Jahren unser Bestes gegeben haben, damit der Flugverkehr trotz den widrigen Umständen sicher, geordnet und effizient abgewickelt werden konnte. Dass wir in diesem Bericht als potentielle Streiker hingestellt werden, ist.... »Dann schimpft er ein bisschen und bittet mich, ich soll hier ein Donnerwetter vom Stapel lassen, was hiermit geschehen sei. Was mich besonders interessiert, ist das Kapitel 421.5 im Inspektionsbericht, in dem man das Personalrecht der Swisscontrol darstellt und darauf hinweist, dass derzeit Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen zwischen der Swisscontrol und ihren Personalverbänden im Gange sind. Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen, vor allem mit Flugverkehrsleitern, können bisweilen etwas schwierig sein. Aber unter schweizerischen Bedingungen haben sie-wie Figura zeigt-ja noch immer zum Ziel geführt. Es wird dann dort weiter ausgeführt - und diese Formulierung hat im Personal etwelche Unruhe ausgelöst,,vor allem im Zusammenhang mit anderen Diskussionen -: «Das Fehlen eines öffentlich-rechtlichen Streikverbotes wird dabei allerdings unterschiedlich gewertet.» Das ist sehr salomonisch. Aber wenn man bedenkt, dass gleichzeitig offenbar in der GPK diskutiert worden ist, man müsste diese Firma eigentlich sozusagen verstaatlichen und man weiss, dass bei uns im öffentlichen Bereich das Streikverbot - etwas menschenrechtswidrig - immer noch gilt, so ist klar ersichtlich, woher die Unruhe rührt. Man kann nicht in einem Augenblick, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einen Tisch setzen, drohen: Wenn Ihr Arbeitnehmer ein bisschen zu weit geht, verbeamtet man Euch, verstaatlicht man Euch, und dann ist Euer Instrument Streik (mit dem sie, wie sie selber ausführen, gar nie gedroht haben) im Eimer. Das ist mindestens auf der psychologischen Ebene etwas ungeschickt. Mich hat auch etwas erstaunt, dass der Bundesrat genau zu dieser Ziffer 421.5 ganz einfach festhält: «Keine Bemerkungen.» Der Bundesrat hätte immerhin darauf hinweisen können, dass in diesem Lande mit grosser vertragspartnerschaftlicher Erfahrung im Moment vor schwierigen Vertragsverhandlungen bisweilen der Atem angehalten werden muss, damit man keine dünnen Gläser zerbricht. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die ganze Sache gut kommt, und ich bin sehr dankbar, wenn sowohl GPK wie auch der Bundesrat hier ausführen, dass niemand im Ernst daran denkt, jetzt in diese Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen mit irgendwelchen unzeitgemässen Drohungen einzugreifen. M. Couchepin, rapporteur de la section DFTCE: C'est bien volontiers que j'apporte à M. Leuenberger-Soleure la confirmation qu'il souhaite obtenir de notre part. En aucun cas la Commission de gestion n'a voulu, à travers la petite phrase qu'il a citée, agiter le spectre de l'étatisation pour empêcher une grève qui serait, dans le cas d'une négociation, une arme pour les syndicats. Nous avons été très attentifs, dans notre rapport, à éviter toute allusion qui aurait pu rendre plus difficile la négociation en cours qui n'est pas de notre ressort, mais de celui de SWISSCONTROL elle-même. Je suis donc surpris que les syndicats se soient sentis visés par une phrase. Je pense que c'est simplement un problème général de perspective psychologique. Lorsque quelqu'un est émotionnellement pris par un problème, il a tendance à voir des allusions à son problème là où il n'y en a pas. Je puis dire aux responsables des syndicats qu'ils doivent faire une toute petite psychanalyse de leur émotion dans ce cas et ils constateront qu'objectivement, aucun risque ne vient de notre côté quant à leurs droits et à leurs devoirs.

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Juni 1989 N 859 Geschäftsbericht des Bundesrates Bundesrat Ogi: Ich möchte zunächst dem Berichterstatter, dem Sektionspräsidenten Herrn Nationalrat Couchepin, für seine ausführliche Darstellung der Problematik meines Departements danken. Ebenso danke ich Ihnen allen, die dazu beitragen, dass im EVED gut gearbeitet werden kann. Ich möchte zunächst zur Koordinierten Verkehrspolitik sprechen, in Ergänzung dessen, was Herr Couchepin ausgeführt hat. Es ist noch einmal festzuhalten, dass der Bundesrat nach der für uns negativen Abstimmung in der KVP eine Standortbestimmung vorgenommen und entschieden hat, keinen neuen Anlauf für eine gesamtheitliche Aenderung der Verkehrsartikel vorzunehmen. Wir wollen im Rahmen von Teilrevisionen der Verfassung im Bereich der Verkehrsabgaben aktiv werden. Der Bundesrat hat bei dieser Beurteilung der Lage auch die Prioritäten in der Verkehrspolitik festgelegt. Sie wissen, es kommen grosse Brocken auf uns zu. Deshalb sind Schwergewichte notwendig. Das Schwergewicht Nummer 1 liegt auf «Bahn (und Bus) 2000», das Schwergewicht Nummer 2 auf der Alpenbahntransversale, Nummer 3 betrifft die Verhandlungen mit den EG, namentlich was die Uebergangslösungen anbelangt, Nummer 4 die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und Nummer 5 den Agglomerationsverkehr. Wir haben viele Probleme im Verkehrsbereich, Sie wissen es. Von 20 Volksinitiativen betreffen zehn mein Departement, und von diesen zehn sind acht Initiativen aus dem Verkehrsbereich. Ich möchte sie kurz in Erinnerung rufen: «Stopp dem Beton», «Förderung des öffentlichen Verkehrs», die vier Kleeblätter, die Abschaffung der Schwerverkehrsabgabe, die Abschaffung der Vignette - und die angekündigte Initiative «Schutz der Alpen vor Verkehr». Unser Problem - ich gebe das hier zu - ist, dass viele - ich darf vielleicht sagen: zu viele - Bundesstellen am Verkehr interessiert sind: das EDA mit dem Völkerrecht, das EDI mit dem Buwal, das EJPD mit dem Strassenverkehr, das Finanzdepartement mit den Abgaben und Treibstoffzöllen, das EVD mit der Aussenwirtschaft betreffend EG und schliesslich unser Departement, wo sich auch drei Aemter mit Verkehrsfragen beschäftigen, nämlich das ASB, das BAV und das BAZL Das alles kompliziert natürlich die ganze Geschichte. Wir haben hier erste Erfahrungen namentlich im Bereich der Verhandlungen mit der EG. Wir haben versucht, in unserem Departement das Ganze etwas zu vereinfachen und noch intensiver zu koordinieren, indem wir Departementsrapporte und eine Verkehrskonferenz eingeführt haben und als dritten Schritt den Dienst für Gesamtverkehrsfragen, der selbständig war, in das Generalsekretariat integriert haben. Wir brauchen eine Stelle, welche die Verkehrsfragen aus einer Gesamtsicht heraus beurteilt. Verkehrsträgerbezogene Politik - Schiene, Strasse, Wasser, Luft - genügt heute nicht mehr. Wir brauchen diese Stelle zur Vorbereitung der Koordination; wir brauchen sie auch zur Vorbereitung der Rechtsetzung verkehrsträgerübergreifender Komplexe. Dies muss im Departementsstab, im Generalsekretariat, geschehen. Die Gruppenbildung Verkehr ist wohl noch nicht spruchreif, aber sie muss aufgrund der ersten Erfahrungen sicher gelegentlich geprüft werden. Zum Problem der Talsperren, einem Problem, das mir sehr am Herzen liegt. Nach menschlichem Ermessen sind die Talsperren, die Staudämme im Hochgebirge, sicher. Die Qualität der Schweizer Talsperren ist, das wissen Sie auch, international anerkannt. Das Departement misst der Talsperrenaufsicht grosse Bedeutung zu. Seit dem 1. Januar 1988 wurde der Sektion eine zusätzliche Stelle zugeteilt. Ich bin entschlossen, die Sektion schrittweise personell zu verstärken, wenn ein Bedarf. nachgewiesen werden kann und das Parlament die notwendigen Stellen bewilligt und mehr finanzielle Mittel für die erforderliche Forschung zur Verfügung stellt. Wir beabsichtigen, in der Frage der Talsperrenaufsicht auch Experten beizuziehen. Zur Inspektion beim Bundesamt für Zivilluftfahrt. Herr Präsident Couchepin hat das Problem angesprochen. Das Hauptproblem und die grundsätzliche Meinungsdifferenz bildet die Verfassungsmässigkeit der heutigen Regelung für die Flugsicherung. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist, dies im Gegensatz zur GPK. Es gibt zahlreiche Beispiele für die Delegation von Bundesaufgaben ähnlichen Gewichts. Die Swisscontrol ist eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft unter - zugegebenerweise - dominierendem Einfluss des Bundes. Im übrigen verweise ich auf den ausführlichen Bericht des Bundesrates vom 13. März 1989. Aber auch wir wollen keinen «conflit», wie das Herr Präsident Couchepin so schön formuliert hat. Wir sind bereit, mit der gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen Revision des Luftfahrtgesetzes allenfalls bestehende rechtliche Mängel noch einmal zu diskutieren und zu prüfen. Wir werden auch auf die Fragen von Herrn Nationalrat Leuenberger-Solothurn eingehen, die er heute morgen gestellt hat. Was seine spezielle Frage betrifft, wurde sie ja von Herrn Couchepin beantwortet. Wenn ich schon von der Zivilluftfahrt spreche, dann möchte ich Ihnen doch kurz sagen, wo uns der Schuh drückt, wo wir heute Probleme haben. Da ist einmal der Sommerstau am Himmel (nach dem Stau auf der Strasse haben wir jetzt auch Stau am Himmel); dann sind da die EG-Verhandlungen in der Luftfahrt, ein nicht zu unterschätzendes Problem (auch die Verhandlungen mit dem Strassenkorridor könnten auf diese Verhandlungen im Luftfahrtbereich negative Auswirkungen haben); dann der Pilotenmangel (Es werden nach meiner Meinung zuwenig Piloten ausgebildet); dann das ganze Problem des Flughafens Basel-Mülhausen; ferner der Problemkreis, den Herr Meier-Glattfelden angesprochen hat (ich komme noch auf das Problem der Luftfahrt und der Umwelt zurück); und schliesslich - es ist jetzt zwar etwas ruhig, aber das Problem kann morgen wieder auftreten - die Sicherheit der Luftfahrt generell. Zum Postulat Leuenberger-Solothurn. Dieses Postulat datiert, wie Herr Leuenberger gesagt hat, aus dem Jahre 1987. Es wurde im Bundesrat am 18. Dezember 1987 behandelt. Der Abonnementsverkehr ist heute sehr defizitär, ich höre noch, was Sie letzte Woche über die SBB-Rechnung gesagt haben. Irgendwo müssen wir Grenzen setzen. Jede Grenze - das gebe ich zu, Herr Nationalrat Leuenberger-Solothurn - hat irgendwo etwas Willkürliches. Aber nach 25 Jahren könnte bei effizientem Studium das Studium eigentlich abgeschlossen werden. Ich möchte Sie deshalb bitten, dass man dieses Postulat abschreibt, wie es der Bundesrat und die GPK beantragen. Zu den Fragen von Herrn Nationalrat Pini - er ist nicht da, ich spreche deshalb fürs Protokoll-: Es ist richtig, wir haben heute Stau auf der Strasse, es ist richtig, wie bereits ausgeführt, der Stau in der Luft beginnt ebenfalls und wir hätten noch freie Kapazitäten auf der Schiene, nur nützen wir diese Kapazität noch zu wenig. Die geforderte «stratégie d'attente» ist möglich, aber ich möchte Ihnen sagen, diese «stratégie d'attente» ist natürlich auch in diesen vielen Volksinitiativen, die auf Sie und uns, aber jetzt vor allem auf Sie warten, irgendwie miteinbezogen, und wir haben in der Beantwortung und in der Stellungnahme zu diesen Fragen selbstverständlich an diese «stratégie d'attente» zu denken. Im Parlament haben wir bereits Stau, und ein weiterer Stau das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn ich an die 20 Volksinitiativen denke und an die zehn Volksinitiativen, die allein von meinem Departement behandelt werden - ist absehbar. Ich muss Sie deshalb dringend bitten, dafür zu sorgen, dass dieser Stau dann nicht allzu grosse politische Auswirkungen hat. Wir versuchen mit allen Mitteln, den öffentlichen Verkehr zu fördern, und wir versuchen auch, in der Uebergangslösung grosse Projekte anzugehen. Ich trete nicht näher darauf ein, ich habe sie in diesem Saal mehrmals erwähnt. Nun zur Frage von Herrn'Weder bezüglich Nagra und Entsorgung. Grundsätzlich ist der Bundesrat gewillt, die Arbeiten zur nuklearen Entsorgung in der Schweiz voranzutreiben und seine Verantwortung bei der Lösung dieser nationalen Aufgaben wahrzunehmen. Für mögliche Endlagerstandorte stehen dabei die Abklärung und die Einhaltung der nuklearen Sicherheit nach wie vor an erster Stelle. Daneben sind raumplanerische Gesichtspunkte und Ueberlegungen des Umweltund Landschaftsschutzes ebenfalls zu berücksichtigen. Nicht -- 6 of 8 -PTT. Gestion et comptes 1988 860 N 13 juin 1989 in Betracht fallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen. Herr Weder, wir reden mit den Leuten, ich darf auch sagen, wir leiden mit ihnen. Aber es geht mühsam vorwärts. Die 1600 Einsprachen, die Sie vielleicht auch kennen, die eingereicht wurden zum Bois de la Glaive, zum Oberbauenstock, zum Piz Piau Grand und auch zum Wellenberg sprechen eine deutliche Sprache. Nun zu Ihrer Frage bezüglich der Durchsetzung der Untersuchungen. Es geht nicht darum, der Bevölkerung den Lebensraum wegzunehmen, wie Sie erwähnt haben. Die Bevölkerung muss nicht ihren Lebensraum verteidigen, denn die Sicherheit ist oberstes Gebot. Die Entsorgung, so meine ich, ist eine nationale, an sich unbestrittene, Aufgabe. Es geht nicht um die Schaffung einer Sonderpolizei, sondern um die rechtsstaatliche Durchsetzung unserer Gesetze. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstaat respektiert wird und dass es gleichzeitig auf der politischen Ebene möglich wird, Untersuchungen zu machen und später auch Lager zu bauen, welche den Sicherheitsanforderungen genügen. Zu den Bemerkungen von Herrn Nationalrat Stappung. Er hat am Bericht einige wenige, wie er sagte, Retouchen angebracht. Wir haben von diesen Retouchen - es waren nicht Mouchen - Kenntnis genommen. Die Lokalradios haben auch ihre Schwachstellen, Herr Nationalrat Stappung. Es kommt aber auf den Saldo an. Nicht nur der Bundesrat zieht positiv Bilanz, auch die Begleitforschung, auch Herr Prof. Saxer, der den Lokalradioversuch analysiert hat. Es hat sich gelohnt. Man spricht heute von einer Renaissance des Radios. Das Lokalradio hat zweifelsohne die Medienvielfalt erhöht. Neben der Presse gibt es neue, unabhängige Stimmen. Die Lokalradioprogramme sind unterschiedlich. Es gibt sehr gute, es gibt gute und es gibt auch weniger gute Programme und Programmteile. Die Lokalradios haben eine Vielfalt gebracht, die zu diesem Land passt. Radio wird vom Publikum heute nicht wenig begehrt; man hört es. Die Einschaltquoten sagen auch nicht Ueberzeugendes aus, aber sie sind doch positiv. Die Einhaltung der Werbeordnung wird im Rahmen des engen Personalbestands in meinem Departement überprüft. Sie wissen ja von Ihrer Tätigkeit in der Radio- und Fernsehgesetzkommission, wie stark dieser Dienst im EVED bestückt ist. Grosso modo können wir hier einen Strich unter die positive erste Versuchsphase ziehen. Zum Schluss zu Herrn Meier. Wir kennen die umweltpolitischen Wachstumsgrenzen beim internationalen Flugverkehr. Wir streben auch danach, die Umwelt zu entlasten. Von der GPK her, Herr Nationalrat Meier, kennen Sie die Nachtflugverbote, die Lärmzonenordnungen und auch die Bestrebungen in bezug auf die leiseren Flugzeuge, die sogenannten Flüsterjets, um nur einige Stichworte zu nennen. Die Schweiz als Binnenland - das möchte ich klar herausstreichen - ist auf einen leistungsfähigen Luftverkehr angewiesen. Sie selbst haben die wirtschaftliche Bedeutung unserer Flughäfen hervorgehoben. Es muss in diesem Zusammenhang auch gesagt werden, dass die Schweiz im internationalen Vergleich schon heute zu den Staaten mit den einschneidensten Einschränkungen gehört. Genehmigt - Approuvé Abschreibung - Classement Abstimmung - Vote Für den Antrag Leuenberger-Solothurn 57 Stimmen Für den Antrag der Kommission 43 Stimmen Präsident: Die übrigen Anträge des Bundesrates betreffend Abschreibung bzw. Aufrechterhaltung von Vorstössen werden Stillschweigend genehmigt. Zustimmung - Adhésion Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 89.025 PTT. Geschäftsbericht und Rechnung 1988 PTT. Gestion et comptes 1988 Bericht des Bundesrates vom 19. April 1989 Rapport du Conseil fédéral du 19 avril 1989 Beschlussentwurf siehe Seite 74 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 74 du rapport Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne Columberg, Berichterstatter: Erstmals werden der Geschäftsbericht und die Finanzrechnung der PTT nicht mehr getrennt, sondern in einer Vorlage den eidgenössischen Räten unterbreitet. Die Genehmigung erfolgt jedoch durch getrennte Beschlüsse. Beschluss A betrifft die Geschäftsführung und Beschluss B die Finanzrechnung. Auch die Prüfung des Geschäftsberichtes und der Finanzrechnung erfolgte nach dem bisherigen Verfahren, d. h. durch die zuständigen Sektionen der Geschäftsprüfungskommission bzw. der Finanzkommission, wobei die Präsentation und die Beratung an einer gemeinsamen Sitzung durchgeführt wurden. An einem zweitägigen Seminar anfangs Juli werden wir uns mit einigen grundsätzlichen Fragen befassen, wie der Entwicklung der Personalprobleme, der Investitionspolitik der PTT, dem Empfang der Radiosendungen in den anderen Sprachregionen und dem Stand des Projektes Videotex. Die PTT-Betriebe weisen wiederum ein gutes Resultat aus, auch wenn die letztjährigen Ergebnisse nicht erreicht wurden. Trotz erneuter Tarifsenkungen im Fernmeldebereich konnte ein Unternehmungsgewinn von 369 Millionen erzielt werden. Allerdings war es nicht mehr möglich, die bedeutenden Investitionen vollständig selbst zu finanzieren. Diese Trendänderung muss unbedingt beachtet werden; denn der technologische Umbruch erfordert auch in Zukunft erhebliche Neuinvestitionen. Nur mit Innovationen und Investitionen werden unsere PTT den künftigen Ansprüchen an qualitativ hochwertige Dienstleistungen insbesondere im Fernmeldebereich genügen können und konkurrenzfähig bleiben. Dieser Effort ist im Hinblick auf die starken Liberalisierungstendenzen unerlässlich. In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder die Frage der Mischrechnung bzw. einer allfälligen Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Der Kostendeckungsgrad der Postdienste liegt lediglich bei 90 Prozent. Innert Jahresfrist ist er um 4 Prozent gesunken. Negativ ist insbesondere, dass die Paketpost nur 76 Prozent ihrer Kosten deckt. Die am 1. Mai 1989 erfolgte Tariferhöhung ist deshalb zu begrüssen; sie bringt einen gewissen Ausgleich und hilft mit, allzu grosse Verzerrungen im Tarifgefüge auszumerzen. Nicht kostendeckend sind ferner die Postautodienste - dort haben wir einen Kostendeckungsgrad von lediglich 56 Prozent und eine Unterdeckung von 92 Millionen - und die Zeitungstransporte mit einem Kostendeckungsgrad von 45 Prozent und einem Negativsaldo von 213 Millionen Franken. Dies ist ein Beitrag zur Erhaltung unserer Pressevielfalt. Nicht gesondert berechnet werden die Leistungen zugunsten der Regionalwirtschaft. Diese nehmen ein erhebliches Ausmass an. Gerne benütze ich die Gelegenheit, um den PTT-Verantwortlichen für diese staatspolitisch und volkswirtschaftlich bedeutsamen Leistungen herzlich zu danken. In diesem Zusammenhang muss auch der Ausbau des Gesamtverteidigungsnetzes erwähnt werden. Der Bundesrat erwartet, dass die PTTdieses Netz finanzieren. Es geht immerhin um einen Betrag in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken. Je nach der finanziellen Entwicklung wird sich die Frage einer Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen wieder stellen. Im Augenblick erachten wir sie nicht als vordringlich.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 854-860 Page Pagina Ref. No 20 017 430 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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