89-023
Verwaltungsbehörden 19.09.1989 89.023
19. September 1989Deutsch9 min
Source admin.ch
Régie des alcools. Budget 1989/1990 320 19 juin 1989 #ST# Neunte Sitzung - Neuvième séance Montag, 19. Juni 1989, Nachmittag Lundi 19juin 1989, après-midi
Erwägungen
18.15
h Vorsitz-Présidence: M. Reymond Mitteilung des Kantons Luzern Communication du canton de Lucerne Die Ratssekretärin, Frau Huber, gibt Kenntnis von der Mitteilung des Kantons Luzern: «Der Regierungsrat des Kantons Luzern teilt mit, dass Herr Robert Bühler, Regierungsrat Luzern, laut Veröffentlichung im Luzerner Kantonsblatt vom 10. Juni, im Urnenverfahren als Nachfolger von Bundesrat Kaspar Villiger zum Mitglied des Ständerates gewählt wurde. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen.» Herr Robert Bühler wird vereidigt M. Robert Bühler prête serment Le président: Je prends acte de votre serment. Je souhaite à notre nouveau collègue la plus cordiale des bienvenues au sein de ce conseil. Je suis persuadé qu'il aura beaucoup de plaisir et de satisfaction à travailler parmi nous et je l'invite à prendre place au milieu de ses semblables. #ST# 88.067 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Indonesien Double imposition. Convention avec l'Indonésie Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1988 (BBI 111,1296) Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1988 (FF III, 1235) Beschluss des Nationalrates vom 8. März 1989 Décision du Conseil national du 8 mars 1989 Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil national Gadient, Berichterstatter: Indonesien nimmt aufgrund seiner Grosse und seines Wirtschaftspotentials im südostasiatischen Raum eine wichtige Stellung ein. Zahlreiche schweizerische Unternehmen unterhalten in Indonesien Vertretungen oder Produktionsstätten. Indonesien kennt keine Vermögenssteuer. Das Abkommen findet daher nur auf die Einkommenssteuer beider Staaten Anwendung. Zu den wichtigsten Bestimmungen des Abkommens: Für Dividenden sieht das Abkommen einen Quellensteueransatz von
10.
Prozent bei Beteiligungen von mindestens 25 Prozent und von 15 Prozent in den übrigen Fällen vor. Nach indonesischem Recht wird auf Dividendenzahlungen eine Quellensteuer von 20 Prozent erhoben. Für Zinsen wird die Quellensteuer unter dem Abkommen auf
10.
Prozent herabgesetzt. Das interne Recht sieht 20 Prozent vor. Bei den Lizenzgebühren wird die Steuer, die der Quellenstaat erheben kann, auf 12,5 Prozent begrenzt. Nach internem indonesischen Recht sind es 20 Prozent. Da dieser Satz den gegenüber Entwicklungsländern normalerweise zugestandenen Höchstsatz von 10 Prozent übersteigt, gewährt die Schweiz nur eine auf 10 Prozent begrenzte Steueranrechnung. Sodann musste Indonesien eine besondere Bestimmung über die Besteuerung von Dienstleistungsvergütungen zugestanden werden, wie sie die Schweiz bereits anderen Entwicklungsländern gewährt hat. Danach können Vergütungen für Dienstleistungen, die ein Unternehmen im anderen Staat durch Personal erbringt, einer Quellensteuer von höchsten
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Prozent - internes indonesisches Recht 20 Prozent - des Bruttobetrages der Vergütung unterworfen werden. Diese Steuer kann in der Schweiz angerechnet werden. Zum Informationsaustausch: Das Abkommen enthält keine Bestimmungen über den Austausch von Informationen. Wie anderen Entwicklungsländern wurde Indonesien die schweizerische Haltung zu dieser Frage in einem offiziellen Schreiben erläutert, das im wesentlichen den schweizerischen Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens wiedergibt. Die finanziellen Auswirkungen dieses Abkommens dürften gering sein. Ich darf auf die Botschaft (Seiten 6 und 7) verweisen. In der Gesamtbeurteilung gewährt das Abkommen schweizerischen Unternehmen in Indonesien einen gewissen Schutz, begünstigt schweizerische Direktinvestitionen und beseitigt Wettbewerbsnachteile. Der Nationalrat hat der Vorlage am 8. März 1989 mit 98 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, Art. 1 et 2 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 89.023 Alkoholverwaltung. Voranschlag 1989/1990 Régie des alcools. Budget 1989/1990 Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. April 1989 Message et projet d'arrêté du 12 avril 1989 Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 1989 Décision du Conseil national du 8 juin 1989 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Piller, Berichterstatter: Die Alkoholverwaltung rechnet für das Geschäftsjahr 1989/90 mit einem Ertrag von 395 Millionen und einem Aufwand von 179,8 Millionen Franken. Es resultiert ein -- 1 of 3 -19. Juni 1989 321 Voranschlag 1989. Nachtrag l Reinertrag von 215,2 Millionen Franken. Der budgetierte Reinertrag ist wegen der Obstgrossernte 1988 wesentlich geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Eine Obstgrossernte hat meist zur Folge, dass mehr Mostobst in den Mostereien verarbeitet werden muss, als benötigt wird. Ausserdem ist es unumgänglich, auch grosse Mengen Tafelobst zu Apfelsaft zu verarbeiten, weil mehr Tafeläpfel geerntet werden, als auf dem Markt abgesetzt werden können. Wenn der Jahresbedarf, der zur Getränkeherstellung benötigt wird, von der Ernte weit übertroffen wird, muss eine grosse Menge Obstsaftkonzentrat mit Preis- und Absatzgarantie der Alkoholverwaltung hergestellt werden. Der spätere Export des Obstsaftkonzentrates ist sehr kostspielig. Auch bei den Kartoffeln verhält es sich ähnlich. Viele Schweizer Kartoffeln lassen sich weder auf dem Markt absetzen noch exportieren und müssen zu Flocken und Mehl verarbeitet werden. Dafür bezahlt die Alkoholverwaltung einen Zuschlag zum Stärkepreis. Eine bestimmte Menge Speisekartoffeln wird mit Preis- und Absatzgarantie der Alkoholverwaltung in sogenannten Garantielagern eingelagert. Damit wird die Landesversorgung mit Speisekartoffeln bis zur Ernte 1989 sichergestellt. Wenn diese Garantielager nicht als Schweizer Kartoffeln verkauft werden können, muss die Alkoholverwaltung Deklassierungskosten bezahlen. Die Natur beeinflusst aber auch die Einnahmenseite der Alkoholrechnung. Bei überdurchschnittlichen Obsternten wird nämlich auch mehr Branntwein hergestellt. Es resultieren somit mehr Steuern. Die Erfahrung zeigt aber, dass bei Grossernten die höheren Steuereinnahmen die ausserordentlichen Ausgaben für die brennlose Verwertung nicht zu kompensieren vermögen. Zum Voranschlag 1989/90: Es wird davon ausgegangen, dass 1989 eine unterdurchschnittliche Kernobst- und Steinobsternte erbringt. Erwartet wird aber eine normale Kartoffelernte. Ausserdem geht man davon aus, dass die Wirtschaftslage gleich gut bleibt. Aus diesen Annahmen ersehen Sie, wie gross der Unsicherheitsgrad einer Budgetierung in diesem Bereiche sein kann. Der budgetierte Reinertrag von 215 Millionen Franken liegt 40 Millionen unter demjenigen des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Beim Betriebsaufwand schlagen insbesondere die Aufwendungen für den Abbau des Konzentratsvorrates aus der Grossernte 1988 mit 40 Millionen Franken zu Buche. Der Betriebsertrag weist eine sinkende Tendenz auf. Sie können dies aus der Botschaft zum Voranschlag ersehen. Vor allem der Verkauf gebrannter Wasser ist an einer Sättigungsgrenze angelangt. Weil man 1989 eine unterdurchschnittliche Obsternte erwartet, wird mit einer entsprechend geringeren Menge versteuertem inländischen Branntwein gerechnet. Für Investitionen werden für das Rechnungsjahr 1989/90 8,2 Millionen Franken budgetiert. 6,8 Millionen Franken sind für Bauten vorgesehen. Mit dem von den eidgenössischen Räten bewilligten Erweiterungsbau und der Innensanierung des bestehenden Gebäudes der Alkoholverwaltung kann im laufenden Jahr begonnen werden. Die Baubewilligung liegt nach einigen Verzögerungen nun endlich vor. Eingesetzt als erste Tranche sind im Budget 4,3 Millionen Franken. Ihre Kommission hat sich am 17. Mai mit dem Voranschlag befasst und empfiehlt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung. Der stellvertretende Direktor, Herr Zurbrügg, sowie die Herren Ansermet und Hermann gaben der Kommission kompetent Auskunft. Die Einführung in die Vorlage, insbesondere auch die Erklärung der komplexen Zusammenhänge zwischen Ernte, Wirtschaftslage und Budget sowie Rechnung, erfolgte durch Herrn Zurbrügg. Ihnen und der gesamten Belegschaft der Alkoholverwaltung sei an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Arbeit gedankt. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Voranschlag. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Titre et préambule, art. 1 à 3 Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
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Stimmen (Einstimmigkeit) #ST# Ad 88.052 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1989. Nachtrag l Budget de la Confédération 1989. Supplément I Botschaft und Beschlussentwurf vom 3. Mai 1989 Message et projet d'arrêté du 3 mai 1989 Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 1989 Décision du Conseil national du 12 juin 1989 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national M. Ducret, rapporteur: La Commission des finances a siégé pour prendre connaissance des demandes qui sont faites au titre de ce premier supplément 1989. M. Stich, conseiller fédéral, a assisté à notre séance. Il faut relever tout d'abord que, tout comme en 1988, le supplément est important puisqu'il va atteindre 226 millions. Le chiffre était de 300 millions en 1988, mais de 1984 à 1987, les suppléments ne dépassaient guère 90 millions. Cette année, ceux-ci sont provoqués par des événements un peu indépendants de la volonté du Conseil fédéral: il y a tout d'abord 70 millions de francs destinés à payer des suppléments d'intérêts pour les PTT, 44,5 millions pour le Groupe d'assistance médicale en Namibie, 40 millions de francs pour les cantons pour leurs frais d'assistance pour l'asile, 20 millions de francs pour l'infrastructure des CFF, 16,4 millions de francs pour des subventions routières. Il y a eu 41 demandes, et notamment 16 qui ont été délivrées avec l'assentiment de la Délégation des finances. Aucun crédit ne corrige la réduction de 277 millions qu'avait introduite notre conseil. Par conséquent, pour le moment, le projet de budget est respecté, mises à part ces quelques différences provoquées par des événements extérieurs. Lors de l'examen de détail des crédits d'engagement, nous avons constaté qu'il y avait une somme d'environ 16 millions à débloquer: 10 millions pour des crédits d'ouvrage, 5,3 millions pour des crédits additionnels. La commission a porté son attention sur le crédit de 44 500 000 francs au titre de l'aide médicale suisse en Namibie. En effet, le coût global de cette mission qui doit se dérouler de mars 1989 à décembre 1990 est évalué à 82 millions de francs, pour cette année le Conseil fédéral demande ces 44 500 000 francs. La position budgétaire correspondante comporte en outre 1 200 000 francs relatifs à un autre objet, le maintien de la paix entre l'Irak et l'Iran. Le solde sera proposé par la voie du budget ordinaire de 1990. Il y a encore un autre élément d'une certaine importance dont -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Voranschlag 1989/1990 Régie des alcools. Budget 1989/1990 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.023 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1989 - 18:15 Date Data Seite 320-321 Page Pagina Ref. No 20 017 656 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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