89-03-5
Verwaltungsbehörden 05.10.1989 89.03 5
5. Oktober 1989Deutsch5 min
Source admin.ch
Motion du Conseil national 612 5 octobre 1989 nen geht es darum, dass diese von eidgenössischen in kantonale Truppen umgewandelt werden. Das ist einfach ein Gebot der administrativen Vereinfachung. Mit unserem Bundesbeschluss haben wir ferner die Ausbildung zu beschliessen. Die Aenderungen bedingen eine Ausbildungserweiterung bei den Panzerhaubitzabteilungen, nicht aber bei den Uebermittlungstruppen und nicht bei den Territorial- und Mobilmachungsstäben, Es geht um die Verlängerung der Kadervorkurse und um die Fahrerausbildung sowie um die Einberufung des Hilfspersonals. Die einstimmige Militärkommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie auch in der Detailberatung zu genehmigen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II, IM Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, eh. l, II, III Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 89.035 Unterstützung von Schulen für Soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. April 1989 (BBIII, 289) Message et projet d'arrêté du 26 avril 1989 (FF II, 277) Beschluss des Nationalrates vom 21. September 1989 Décision du Conseil national du 21 septembre 1989 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Aufgabenteilung hat man seinerzeit beschlossen, die Subventionierung der Schulen für Soziale Arbeit auf die Kantone zu übertragen. Mit einem Bundesbeschluss von 1979 wurde im Parlament beschlossen, die Subventionierung durch den Bund auf Ende 1989 auslaufen zu lassen. Letztes Jahr hat nun Herr Fischer-Sursee eine Motion eingereicht mit dem Begehren, es seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Schulen ab 1990 weiter subventioniert werden können. Die Motion war in beiden Räten umstritten. Die Gegner hatten eingewendet, dass damit ein ordentliches Stück der Aufgabenteilung rückgängig gemacht werde, was zweifellos der Fall ist. Trotzdem haben die Räte die Motion mit grosem Mehr überwiesen, der Nationalrat mit 100 gegen 47 Stimmen, der Ständerat mit 26 gegen 13 Stimmen. Aufgrund dieser Resultate unterbreitete uns der Bundesrat mit Datum vom 26. April dieses Jahres eine Botschaft mit dem Begehren, der Bundesbeschluss von 1979, der Ende dieses Jahres ausläuft, sei um drei Jahre zu verlängern, d. h. bis zum 31. Dezember 1992. In der Zwischenzeit will der Bundesrat ein Bundesgesetz erarbeiten, um die bestehende Lösung anzupassen und uns eine dauerhafte Regelung vorzulegen. Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 16. August mit 15 Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen, dem Nationalrat die Annahme des Beschlusses vorzuschlagen. Dies ist am 21. September, also vorletzte Woche, ohne Opposition geschehen. Ihre Kommission, welche für die Aufgabenteilung Bund/Kantone zuständig ist, hat am 22. Juni getagt und mit 10 Stimmen und bei einer Enthaltung beschlossen, Ihnen zu beantragen, auf diesen Beschluss einzutreten und ihm zuzustimmen. Nachdem der politische Entscheid in unserem Rat am 27. Februar gefallen ist, muss ich Ihnen vorschlagen, jetzt das Problem materiell nicht mehr zu diskutieren und dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 24 Stimmen Dagegen 3 Stimmen Le président: La commission vous propose également de classer la motion 87.390. Zustimmung - Adhésion An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 88.836 Motion des Nationalrates (Christlichdemokratische Fraktion) Entsorgung von Sonderabfällen Motion du Conseil national (Groupe démocrate-chrétien) Elimination des déchets spéciaux Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfassung, das Umweltschutzgesetz wie folgt zu ergänzen:
Erwägungen
1.
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung einer zweckgebundenen, vorgezogenen Entsorgungsabgabe auf Sonderabfällen.
2.
Verankerung des Zuweisungsrechts und der Annahmepflicht für Entsorgungsanlagen im Umweltschutzgesetz (Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihre Sonderabfälle bestimmten Anlagen zuzuführen und die Verpflichtung der Entsorgungsbetriebe, bestimmte Abfälle anzunehmen).
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Unterstützung von Schulen für Soziale Arbeit. Verlängerung Subventionnement des écoles de service social. Prorogation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.035 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 612-612 Page Pagina Ref. No 20 017 988 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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