89-037
Verwaltungsbehörden 13.06.1989 89.037
13. Juni 1989Deutsch67 min
Source admin.ch
Requêtes Maza et Musey 844 N 13 juin 1989 nen weisen, welche allfälligen Anträge auf Gesetzesänderungen wir Ihnen aufgrund dieses Berichtes unterbreiten werden. Zu den einzelnen Voten: Wir beantragen Ihnen, die Motion von Herrn Günter abzuschreiben, obwohl wir mit ihrer Zielrichtung vollständig einiggehen, einfach ausfolgenden Gründen: Herr Günter hat mit seinem Vorstoss eine Vorlage zur strengeren Bestrafung des Schlepperwesens im Bereich des Asylwesens verlangt. Wir haben Ihnen eine entsprechende Vorlage, nämlich die Revision des Anag, unterbreitet. Dieses Anag haben Sie akzeptiert. Seit dem 1. Januar 1988 gelten gegen Schlepper gemäss Artikel 23 Absatz 3 des Gesetzes strengere Strafvorschriften, so dass uns der Punkt 1 des Vorstosses von Herrn Günter erfüllt erscheint. Der zweite Punkt des Vorstosses von Herrn Günter verlangt eine vermehrte internationale Zusammenarbeit zum Zwecke der Bekämpfung des Schlepperunwesens. Auch diesbezüglich haben wir die nötigen Initiativen ergriffen. Wir haben im Rahmen des Europarats tatkräftig mitgewirkt an der Ausarbeitung des sogenannten Erstasylabkommens. Erfreulicherweise darf ich Ihnen auch mitteilen, dass vor allem aufgrund des betrüblichen Todes eines Jungen im letzten Herbst auf dem Splügen gerade in Italien die Bekämpfung des Schlepperwesens viel intensiver an die Hand genommen worden ist. Zurzeit werden mehrere solche Prozesse in der Lombardei durchgeführt. Aus all diesen Gründen sind wir der Ueberzeugung, dass den beiden Punkten des Vorstosses von Herrn Günter Rechnung getragen ist, somit seine Anliegen erfüllt sind und der Vorstoss abgeschrieben werden kann. Herr Nationalrat Weder, Ihr Postulat, dass die Asylgesuche proportional auf die Schweiz verteilt werden sollen, ist mit der zweiten Asylgesetzesrevision realisiert. Nach Artikel 14a des Asylgesetzes hat der Bund, wenn sich die Kantone nicht selber einigen, die Möglichkeiten, alle Asylgesuche proportional zur Bevölkerung auf die einzelnen Kantone zu verteilen, was wir denn auch tun. Im übrigen ist der Bundesrat mit Herrn Nationalrat Weder einig, und es ist übrigens auch im Asylbericht klar hervorgehoben worden, dass künftig der Ursachenbekämpfung in den Herkunftsländern noch viel mehr Bedeutung und Gewicht beizumessen ist. Es wäre allerdings eine Illusion zu meinen, dass diese - vom Bundesrat sehr unterstützte Massnahme sehr kurzfristig grosse Erfolge bringen könnte. Aber mittel- und längerfristig sind wir von der Wirksamkeit dieser Initiativen überzeugt. Ich möchte die Komplimente, die Frau Nationalrätin Hafner an die Arbeitsgruppe «Lohngleichheit» ausgerichtet hat, gerne dieser Arbeitsgruppe weitergeben. Mein Departement wird Ihnen nach Auswertung der Vernehmlassung die notwendigen gesetzgeberischen Vorschläge unterbreiten. Gegenüber Frau Fankhauser darf ich doch betonen, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen gerade letztes Jahr dem Problem der Härtefälle im Asylwesen grösste Aufmerksamkeit gewidmet hat. Im letzten Jahre wurden über 2000 humanitäre Bewilligungen wegen Härtefällen erteilt. Das war gegenüber dem vorhergehenden Jahr eine sehr grosse Zunahme. Im letzten Jahre konnten bedeutend mehr Asylgesuchsteller aufgrund von humanitären Bewilligungen in unserem Land bleiben als unter dem Status anerkannter Flüchtlinge. Im übrigen ist auch verfahrensmässig klar: Die Kantone können aufgrund des ihnen gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Anag eingeräumten Ermessens abgewiesenen Asylbewerbern während oder nach Ablauf der Wegweisungsfrist kantonale Anwesenheitsbewilligungen erteilen. Macht somit ein mit einer Wegweisungsverfügung gemäss Artikel 21 a Asylgesetz belasteter Ausländer bei einem Kanton geltend, die Wegweisung stelle für ihn eine unzumutbare persönliche Härte dar, so kann diesem grundsätzlich gestützt auf Artikel 13 Litera f der Begrenzungsverordnung eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, sofern das Bundesamt für Ausländerfragen zustimmt. Dieses Vorgehen handhaben wir heute ständig, wie die eingangs genannten Zahlen zeigen. Schliesslich noch Antwort auf die Fragen von Herrn Nationalrat Ziegler: Er vermisst im Geschäftsbericht Ausführungen über die Turbulenzen am Ende des letzten Jahres. Ich darf Sie doch daran erinnern, dass eigentlich die entscheidenden Ereignisse erst in diesem Jahre erfolgt sind. Herr alt Bundesrichter Haefliger hat seinen Bericht über die von ihm durchgeführte Administrativuntersuchung bekanntlich Mitte Februar abgeliefert, und auch der Rücktritt von Frau Bundesrätin Kopp erfolgte nicht im letzten, sondern in diesem Jahr. Wir werden daher zweifelsohne im diesjährigen Geschäftsbericht auf diese Ereignisse eingehen. Im übrigen wissen Sie ja, dass auch die parlamentarische Untersuchungskommission Ihnen noch in diesem Jahr einen ausführlichen Bericht zustellen wird. Was die Beurlaubung von Herrn Bundesanwalt Gerber betrifft, möchte ich doch noch einmal ganz klar festhalten, dass der Bericht Haefliger das Ergebnis einer Administrativuntersuchung war, dass im Berichte von Herrn alt Bundesrichter Haefliger steht: «Es bestehen Verdachtsmomente auf Amtspflichtverletzungen, aber noch keine Beweise.» Um diese Verdachtsmomente im einzelnen zu überprüfen, führt zurzeit Herr Dr. Dressler eine Disziplinaruntersuchung durch, womit gezeigt und bewiesen ist, Herr Nationalrat Ziegler, dass wir uns an die Verfahren eines Rechtsstaates halten, an Verfahren, die unseres Rechtsstaates allein würdig und ihm angemessen sind. Damit habe ich die aufgeworfenen Fragen zum Geschäftsbericht des Justiz- und Polizeidepartementes meines Wissens beantwortet. Genehmigt - Approuvé Postulat der GPK- Postulat de la CdG Präsident: Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Ueberwiesen - Transmis Abschreibung - Classement Präsident: Auf Seite 229ff. sehen Sie die Vorschläge des Bundesrates und der Kommission betreffend die Behandlung der hängigen Motionen und Postulate. Herr Günter hat Ihnen den Antrag gestellt, die Motion 84.302 (Strafgesetzbuchbestimmungen über Schlepperei) nicht abzuschreiben. Die Kommission und der Bundesrat halten an ihrem Antrag fest. Abstimmung - Vote Fürden Antrag Günter Für den Antrag der Kommission
Erwägungen
35.
Stimmen
71.
Stimmen Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 89.037 Aufsichtseingabe Maza und Musey Requêtes Maza et Musey Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Nationalrat vom 13. März 1989(88111,545) Rapport de la Commission de gestion au Conseil national du 13 mars 1989 (FF II, 531) Leuenberger Moritz, Berichterstatter der Sektion EJPD: 50 Mitglieder dieses Rates verlangten eine parlamentarische Untersuchung über die näheren Umstände der Ausschaffungen der beiden Flüchtlinge Musey und Maza. Der Rat hat auf Antrag des Büros keine parlamentarische Untersuchungskommission gebildet, sondern das Geschäft der Geschäftsprüfungskommission übergeben. Die Geschäftsprüfungskommission hat die Angelegenheit im Rahmen ihrer Kompe-- 1 of 12 -13. Juni 1989 N 845 Aufsichtseingabe Maza und Musey lenzen, nämlich der parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung, geprüft. Sie konnte nur ihre beschränkten Untersuchungsmittel dazu anwenden. Wir können als GPK insbesondere nicht aussenstehende Dritte als Zeugen einvernehmen, und wenn verschiedene Darstellungen zum Sachverhalt vorliegen, müssten wir zu diesem Mittel greifen können, um sachverhaltliche Klarheit zu haben. Wir haben daher den Delegierten für das Flüchtlingswesen mehrmals angehört und in unserem Bericht auf seine Sachverhaltsdarstellung, die in sich nicht immer ganz kongruent war, abgestellt. Allerdings konnten wir seine Wertung der Geschehnisse nicht teilen, wie Sie dies unserem Bericht entnommen haben. Wir haben den Bericht Ihnen und der Oeffentlichkeit anfangs dieses Jahres bekanntgegeben. Ich verweise auf diesen Bericht und werde, was das Inhaltliche angeht, am Schluss der Debatte darauf zurückkommen. Präsident: Die Aussprache über diesen Bericht wird in Form einer organisierten Debatte geführt. Allenspach: Ich gestatte mir, aus dem Bericht drei Punkte hervorzuheben:
1. Die Geschäftsprüfungskommission hat den Entscheid der Bundesbehörden, den beiden Familien kein Asyl zu gewähren, nicht in Frage gestellt. Die Wegweisungsverfügung war rechtmässig. Es ist deshalb unsinnig zu behaupten, wir hätten diesen beiden gegenüber ein Unrecht wiedergutzumachen und ihnen Genugtuung zu verschaffen, wir hätten ihnen erneut Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Sowohl Herr Maza wie auch Herr Musey sind nicht Flüchtlinge, wie man sie sich gemeinhin vorstellt. Der eine stand im Verdacht, Kontakte mit dem Dunstkreis des internationalen Terrorismus zu haben, und der andere hatte noch während des Asylverfahrens Kontakte mit jenen Regierungsstellen, die ihn angeblich verfolgten. Sie sind jedenfalls nicht die Unschuldslämmer, die sich als Symbole gegen unsere sogenannt hartherzige Asylpolitik eignen würden.
1. Die Geschäftsprüfungskommission hat den Entscheid der Bundesbehörden, den beiden Familien kein Asyl zu gewähren, nicht in Frage gestellt. Die Wegweisungsverfügung war rechtmässig. Es ist deshalb unsinnig zu behaupten, wir hätten diesen beiden gegenüber ein Unrecht wiedergutzumachen und ihnen Genugtuung zu verschaffen, wir hätten ihnen erneut Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Sowohl Herr Maza wie auch Herr Musey sind nicht Flüchtlinge, wie man sie sich gemeinhin vorstellt. Der eine stand im Verdacht, Kontakte mit dem Dunstkreis des internationalen Terrorismus zu haben, und der andere hatte noch während des Asylverfahrens Kontakte mit jenen Regierungsstellen, die ihn angeblich verfolgten. Sie sind jedenfalls nicht die Unschuldslämmer, die sich als Symbole gegen unsere sogenannt hartherzige Asylpolitik eignen würden.
2. Es sind Fehler bei der Ausschaffung gemacht worden. Das sei ohne weiteres zugestanden. Die GPK hält aber fest, dass solche Fehler aus der Ueberzeugung entstanden sind, es gelte, rechtskräftige Asyl- und Wegweisungsentscheide auch zu vollziehen. Der Grundsatz der effizienten Rechtsverwirklichung war Leitlinie des Handelns. Wer handelt, läuft Gefahr, Fehler zu machen. Das ist in Kauf zu nehmen. Nur wer nicht handelt, macht keine Fehler, und das ist wahrscheinlich der grösste aller Fehler. Wir dürfen die Fehler aus dem Handeln nicht dermassen überbewerten und daraus eigentliche Anklagen konstruieren.
3. Es gelang der GPK nicht, die gemachten Fehler lückenlos zuzuordnen. Es waren viele Kreise daran beteiligt. Die GPK hatte keine Möglichkeit, das Verhalten anderer als der Bundesverwaltung zu untersuchen. Sie kann daher nicht ausschliessen, dass eine Zeugeneinvernahme der kantonalen Regierungs- und Verwaltungsstellen das von ihr gezeichnete Bild verändert hätte und dass dergestalt die involvierten Bundesstellen auch eine Entlastung hätten erfahren können. Es sind in beiden Fällen Emotionen geschürt worden. Diese Emotionen werden wahrscheinlich auch in der Ratsdebatte wieder auftreten. Deshalb ist es notwendig, diese drei Grundtatsachen aus dem Bericht hier besonders hervorzuheben. M. Rohrbasser: II est toujours difficile de cerner toutes les dimensions, il faudrait une décision, voire une plainte émise contre une détermination prise par le Conseil fédéral. Ceci est d'autant plus ardu lorsqu'il s'agit de recours relatifs à une demande d'asile. Le groupe UDC ne s'étonne donc point que la Commission de gestion n'ait guère pu éclaircir certaines questions concernant ses propres moyens. L'évidence même le confirme du fait que le droit d'investigation de la Commission de gestion se limite à l'administration fédérale elle-même. Si les questions posées au sujet des requêtes Maza et Musey ont été nombreuses, il se dégage toutefois deux tendances principales. La première s'interroge sur la conformité des garanties énoncées à notre législation et aux conventions internationales en la matière. La seconde découle des divergences qui se sont présentées dans les relations administratives entre la Confédération et un canton. Très tôt la Commission de gestion s'est trouvée placée devant la stricte évidence qu'elle n'était pas en mesure d'élucider la situation et de répondre avec toutes les précisions souhaitées aux questions posées. Elle est tout à fait consciente de n'avoir pas pu analyser et établir les faits controversés avec toute la minutie souhaitée. Cependant, le groupe UDC reconnaît, avec cette même commission, que les conclusions de ce rapport répondent aux problèmes posés et permettent de tirer tout au moins des recommandations pour l'avenir en matière de politique d'asile. Le groupe UDC souscrit donc aux conclusions du rapport de la commission. Nous partageons l'analyse comme quoi la coordination des relations dans ce domaine entre Confédération et cantons doit faire l'objet d'interprétation des textes de façon plus claire et plus précise. En effet, il est déjà suffisamment difficile de cerner la situations même du demandeur d'asile, notamment des causes qui l'ont fait devoir quitter son pays d'origine, sans présenter d'éventuelles faiblesses ou carences de procédure mettant en péril tel ou tel requérant. Il serait également regrettable de remettre en question notre législation sur l'asile pour des causes de faiblesses ou de lacunes de procédure. En résumé, le groupe UDC constate avec satisfaction que les réformes du Conseil fédéral vont bien dans l'optique de la Commission de gestion. Chaque requérant doit être un cas pour lui-même. Avec la commission nous invitons le Conseil fédéral à veiller à ce que tous ceux qui assurent une tâche dans ce domaine délicat respectent avec toute la rigueur nécessaire, aussi bien notre droit national qu'international, comme les procédures des relations avec l'ensemble des cantons. Oehler: Dem Bericht der GPK ist eigentlich nichts mehr beizufügen, es sei denn, dass einige Passagen unterstrichen, besonders hervorgehoben und allenfalls erläutert werden müssten. Dabei geht es uns von der CVP erstens nicht darum, die Ausweisung und die Rückschaffung als solche zurückzunehmen, sondern das Verfahren in einigen Teilen zu beleuchten oder gar zu kritisieren. Dies scheint uns um so leichter oder notwendiger, als ja Menschen im Spiel sind, die - ob anerkannte Flüchtlinge oder nicht- auch in der Endphase des Verfahrens ein anständiges, unserer Staatsidee würdiges Verfahren verdienen. Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass am Schluss der beiden Fälle gar manches zurechtgebogen werden musste, damit man das Verfahren durchziehen konnte. Damit, so scheint mir, wollte man offenbar Fehler überkleistern. Angefangen hat es mit einem wenig stubenreinen Vorgehen der damaligen Vorsteherin des EJPD. Just auf den Tag genau, als die Sektion der GPK hier in diesem Hause tagte, ist in einer Ostschweizer Zeitung der als vertraulich klassifizierte Bericht des Bundesrates erschienen. Er war noch nicht unterzeichnet, wurde aber immerhin als Druckmittel gegenüber der Kommission veröffentlicht. Dies entspricht dem Motto der damaligen Vorsteherin «Angriff ist die beste Verteidigung», wollte man doch damit ich habe es eben ausgeführt - unsere Sektion unter Druck setzen. Dass man im gleichen Zuge mich als Ostschweizer von seilen der damaligen Departementsvorsleherin verdächligle, den Berichl jener Redaklion übergeben zu haben, islfür mich ein brisantes, aber um so schlimmeres Detail. Ich erwarte von der Parlamentarischen Unlersuchungskommission, dass sie diesen Fall ohne Rücksichl auf Personen und ohne Rücksichl auf Ansehen dieser Personen unlersuchl und uns die Hintergründe offen darlegt Das eben Gesagte unterstreichl, mil welchen Methoden teilweise gearbeilel wurde. Dabei gehl es - ich möchte es wiederholen - um einen brisanten Fall unserer Flüchllingspolilik. Der Bund - unsere Seklion haï es dargelegl, der Präsidenl hat es eben ausgeführt - hat sich in einigen weiteren Fällen nicht unbedingt astrein verhallen und sich nicht an das föderalistische Vollzugssyslem gehallen. Dass sich damil neue Probleme ergaben, liegl auf der Hand, weil sich auch gewisse Kanlone nichl an die föderalistische Ordnung hielten oder dem Bund Hand boten, sich durchzuselzen. Dass sich der -- 2 of 12 -Requêtes Maza et Musey 846 N 13 juin 1989 Bundesrat vor den Delegierten für das Flüchtlingswesen stellte, verlangt von uns ein gewisses Einsehen, auch wenn es dann und wann schwerfällt, dies zu verstehen. Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätte der Bundesrat ja personelle Konsequenzen ziehen müssen. Es scheint aber, dass andere Kreise die beiden Fälle Maza und Musey zu eigentlichen Testfällen hochstilisiert haben. Wir erachten dies als ein wenig brauchbares Vorgehen, zumal die Chronologie der beiden Fälle ja aufzeigt, wie grosszügig die zuständigen Behörden in unserem Land während Jahren mit den beiden Betroffenen umgegangen sind. Man weiss nun, dass mindestens in einem Fall Sachen an den Tag gefördert werden müssten, die nicht tunlich sind und die nicht an den Tag gebracht werden dürfen. Die Flüchtlingspolitik - die beiden Fälle beweisen es - verlangt ein feinfühliges Vorgehen. Uns scheint, dass die Befürworter oder Promotoren dieser beiden Fälle, die Befürworter für die Beibehaltung und Gewährung von Asyl, dieses Mass überschritten haben, und zwar deshalb, weil die Flüchtlingspolitik letztlich doch die Kunst des Machbaren ist. Mit dem Hochstilisieren dieser beiden Fälle hat man der Flüchtlingspolitik in unserem Land einen Bärendienst erwiesen. Mme Pitteloud: Je m'exprime ici au nom du groupe socialiste et je tiens à remercier la Commission de gestion du travail qu'elle a accompli dans un contexte difficile que l'on peut entrevoir entre les lignes de son rapport. En effet, il avait été demandé une commission d'enquête et la Commission de gestion n'a pu, dans le cadre de ses moyens, élucider toutes les questions qui lui ont été posées; elle a dû renoncer à procéder à des investigations complémentaires au sujet des divergences qui subsistaient entre elle et le Conseil fédéral. Nous connaissons ces divergences qui sont de taille. Le temps qui nous est imparti est trop restreint pour permettre de revenir sur chacune d'entre elles. Néanmoins, je relèverai les plus graves en insistant sur ce que dit la Commission de gestion. L'Assemblée fédérale ne peut examiner la légalité des procédures que dans le cadre de sa haute surveillance de l'administration, et c'est pourquoi les cas isolés acquièrent force d'exemple. Sont graves à mes yeux: le non-respect du principe de nonrefoulement et une politique qui vise à déduire généralement, du non-octroi de l'asile, la possibilité de renvoyer une personne dans son pays d'origine. La Commission de gestion est revenue à plusieurs reprises sur ce problème, dans son rapport de 1987 notamment, dans le présent document et, aujourd'hui encore, cela reste une des inquiétudes principales de ceux qui sont confrontés aux décisions en matière d'asile. Il faut maintenant que cela change. Cela dépend, en partie aussi, d'un plus grand respect des avis du Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés, ce qui reste une recommandation fondamentale de la Commission de gestion: que la collaboration avec le Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés soit renforcée, et que l'onJtienne compte de la pratique du droit international relatif à la*convention sur les réfugiés. Une autre divergence de taille concerne les relations entretenues dans le cas Musey avec le régime du dictateur Mobutu. Oser affirmer, comme c'est le cas du Conseil fédéral, que le fait d'établir dans les relations interétatiques des distinctions selon la forme de gouvernement est contraire aux coutumes diplomatiques est inacceptable, car nous sommes ici dans le cadre du droit d'asile. Il ne s'agit pas de relations commerciales. Pour prendre un autre exemple, je citerai les contacts réguliers qui ont été pris il y a encore peu de temps par le Département fédéral de justice et police avec l'ambassade de Roumanie, afin d'organiser les renvois. Les requérants roumains se voyant retirer leur nationalité, ils ne disposaient en effet plus de papiers, et c'est avec l'ambassade elle-même que le département organisait les renvois. Or, on ne peut admettre de telles pratiques. En outre, je ne sais ce que l'on peut penser d'un gouvernement qui considère les avis du conseiller spécial en matière de sécurité d'une des dictatures les plus brutales d'Afrique comme dignes de foi, et qui accepte sans broncher les remerciements de cette dictature pour la confiance témoignée, comme le signale sans honte le Conseil fédéral dans son avis. Je ne crois pas que cela soit compatible avec la volonté, affirmée par ailleurs, de s'engager en faveur des droits de l'homme pour régler les problèmes d'asile à leur source. J'affirme ici, Monsieur le Conseiller fédéral, que vous ne pouvez justifier de tels contacts en matière d'asile, que ce soit avec le Zaïre, la Roumanie, l'Iran ou quelque autre pays. Enfin, dans les divergences graves, je citerai l'atteinte aux compétences des cantons de Berne et du Jura qu'a constituée la manière de procéder du délégué aux réfugiés qui n'est nullement secondaire mais il revient aux cantons de s'exprimer à ce propos. La commission a bel et bien été obligée de constater des violations du droit dans ces deux cas et que les autorités supérieures ont, lors de la procédure de recours ou en répondant à des membres du Parlement, négligé le contrôle de la légalité. En rejetant catégoriquement les griefs formulés envers le délégué aux réfugiés, aux termes desquels celui-ci aurait commis des violations du droit dans l'exercice de ses fonctions, le Conseil fédéral n'améliore pas l'impression donnée par le gouvernement et ne contribue pas à rétablir la confiance. Nul ne peut se placer au-dessus des lois, surtout pas ceux qui les font ou qui sont chargés de les appliquer. On ne saurait, par exemple, reprocher aux requérants leurs entrées illégales ou à certains citoyens suisses de s'opposer à des décisions lorsque cette confiance n'existe pas, lorsque la certitude que les dispositions ou décisions sont fondées et respectueuses des droits, des personnes et des procédures fait défaut. Nous sommes certes conscients que nous vivons une situation difficile en matière d'asile, mais cela ne justifie en aucun cas certaines pratiques. Nous connaissons ces difficultés et nous sommes prêts à entendre les appels au consensus. Néanmoins, il n'y aura pas de consensus sans respect des règles et sans que chacun fasse sa part. C'est pourquoi, dans les cas qui nous occupent aujourd'hui et qui ont acquis, comme le précise très justement la Commission de gestion, valeur de symboles, nous attendions plus de courage de la part du gouvernement et nous aurions souhaité qu'il tire de ce rapport les conclusions politiques qui s'imposaient. Zwingli: Weil ich den Bericht über die Ausschaffung der Asylanten Maza und Musey anlässlich der GPK-Sitzung vom 19. März 1989 ablehnte, fühle ich mich zu dieser Stellungnahme verpflichtet und berechtigt. In diesem Bericht erhob die GPK gegenüber dem Flüchtlingsdelegierten Peter Arbenz insbesondere die folgenden zwei schwerwiegenden Vorwürfe:
1. Herr Arbenz habe durch seinen Telex vom 8. Januar 1988 an das Polizeikommando des Kantons Jura im Fall Musey das Recht der Kantone verletzt, im Zeitpunkt der Ausschaffung die Zumutbarkeit dieser Massnahme noch einmal überprüfen zu können.
2. Herr Arbenz habe für die erste Internierungsverfügung im Fall Maza vom 16. Januar 1987 keine Rechtsgrundlage gehabt, und für die zweite Verfügung sei nachträglich die Begründung der Staatssicherheit gesucht worden. Ich möchte zum Fall Musey die folgenden Bemerkungen anbringen:
1. Es ist unbestritten, dass für die Ausschaffung der Familie Musey der Kanton Bern zuständig war.
2. Aus Briefkopien des bernischen Polizeidirektors geht hervor, dass der Kanton Bern auf sein Recht, die Ausschaffung noch einmal zu überprüfen, verzichtete und der Ausschaffung der Familie Musey zustimmte.
3. Weil die Familie Musey im benachbarten Kanton Jura untertauchte, war der Kanton Bern jedoch nicht in der Lage, diese Ausschaffung allein zu vollziehen.
4. In derartigen Situationen ist der Flüchtlingsdelegierte aufgrund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1985, der seinen Aufgabenbereich umschreibt, zur Koordinationshilfe verpflichtet. Mir scheint es aus dieser Situation heraus absurd, dem Flüchtlingsdelegierten Rechtsverletzung vorzuwerfen. Zum Fall Maza möchte ich folgendes sagen:
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13. Juni 1989 N 847 Aufsichtseingabe Maza und Musey
1. Ob die erste Internierungsverfügung vom 16. Januar 1987 eine ausreichende Rechtsgrundlage hatte, kann ich nicht beurteilen.
2. Jedenfalls erfolgte die Behauptung der Verfasser des GPK-Berichtes, die Begründung für die Internierungsverfügung sei nachträglich gesucht worden, wider besseres Wissen.
3. Aus dem Protokoll der Sektion EJPD der GPK vom 24. Januar 1989 ist ersichtlich, dass der Bundesanwalt den Flüchtlingsdelegierten bereits ungefähr ein halbes Jahr vor der ersten Internierungsverfügung auf die Gefährlichkeit von Herrn Maza auf merksam gemacht habe. Dieser Sachverhalt war also den Verfassern des GPK-Berichtes bekannt. Mir ist nach wie vor unbegreiflich, wie im GPK-Bericht behauptet werden kann, diese Begründung sei nachträglich gesucht worden. Aus diesem Sachverhalt komme ich zum Schluss, dass der Bericht der GPK, dem an der Sitzung vom 13. März 1989 mit 13 gegen 1 Stimme bei 6 Enthaltungen zugestimmt und der am 14. März veröffentlicht wurde, kein Ruhmesblatt unserer Kommission darstellt. Hinzu kommt, dass der Entwurf dieses umstrittenen Berichtes am 17. Februar durch eine unakzeptable Indiskretion den Weg in die Medien fand. Wenn ich heute auf diesen Sachverhalt zurückkomme, geschieht das nicht aus dem Bedürfnis, alte Wunden aufzureissen. Es gibt drei gute Gründe, auf diesen Bericht zurückzukommen.
1. Wir haben als GPK gemäss Reglement die Aufgabe, den Geschäftsbericht des Bundesrates zu prüfen und die Tätigkeit der Verwaltung zu überwachen. Diese verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe kann aber kaum heissen, pflichtbewusste Bundesbeamte bei der Ausübung schwierigster Aufgaben unnötigerweise an den Pranger zu stellen.
2. Diese Modellfälle erhalten nun besondere Bedeutung, nachdem feststeht, dass sich heute Zehntausende von abgewiesenen Asylanten illegal in der Schweiz aufhalten.
3. Wir haben als Mitglieder der GPK die vordringlichste Aufgabe, selbst aus diesen unerfreulichen Vorkommnissen zu lernen und alles daran zu setzen, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen. Die GPK kann ihre Aufgabe nur dann erfüllen, wenn sie im Volk, im Rat und in der Verwaltung volles Vertrauen geniesst. Zwygart: Die LdU/EVP-Fraktion dankt der GPK für ihre Arbeit, die viele Einblicke in die Flüchtlingspolitik gibt. Ich erlaube mir deshalb, mein Votum in einen etwas grösseren Zusammenhang zu stellen; denn die beiden Fälle Maza und Musey sind ein Teil der Flüchtlingspolitik. In seinem Votum vor dem Ständerat hat Herr Bundesrat Koller gesagt: «Zum Schluss möchte ich Sie bitten, an der Schaffung eines Konsenses in der Asylpolitik mitzuarbeiten. Die schwierigen Probleme, vor denen wir stehen und die für unser Land eine grosse Herausforderung darstellen, können wir nur lösen, wenn wir uns im Geiste der grossen humanitären Tradition unseres Landes, aber auch der Achtung vor dem geltenden Recht zu einer gemeinsamen Aktion zusammenfinden.» Neben der Vollzugsproblematik gehört für mich dazu auch unabdingbar, dass man auf allen Ebenen dem Volk erklärt, was Flüchtlingspolitik ist, was die grosse humanitäre Tradition unseres Landes beinhaltet. Die GPK hat die Fälle Maza und Musey untersucht. Leider hat sich gezeigt, dass Recht nicht immer gleich Recht ist. Wenn aber auf der einen Seite fragwürdiges Vorgehen aufgedeckt wurde, darf man auf der anderen Seite fürVerständnis werben, wenn Schweizer es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, wenn gefährdete Asylanten, die ausgeschafft werden sollen, vor dem Zugriff der Behörden versteckt werden. Das wurde auch in den Fällen Maza/Musey offensichtlich. Der frühere EMD-Chef hat hoffentlich die direkten Erfahrungen mit den Dienstverweigerern aus Gewissensgründen aus seiner Tätigkeit im EMD nicht vergessen. Für mich liegt nämlich die Gewährung von Privatasyl auf einer ähnlichen Ebene. Wenn sich die Behörden wirklich an ihre rechtlichen Kompetenzen halten und andererseits auch Verständnis für das Einstehen für abgewiesene Asylanten aufbringen, dann kann man - das ist die Meinung der LdU/EVP-Fraktion - dem Bericht der GPK zustimmen. Dabei ist festzuhalten, dass die Rechtsstaatlichkeit in allen Fällen und auf allen Ebenen eingehalten werden muss. Dazu gehört auch die kantonale Souveränität, insbesondere auch unserer welschen Miteidgenossen. Die wurde doch hier geritzt. Leider sind die Fälle Maza und Musey geschehen und lassen irgendwo ein ungutes Gefühl zurück. Darf ich den Bogen noch etwas weiter spannen? Asylpolitik ist kein Honiglecken. Es geht hier - wie kaum anderswo - um Menschen, um Mitmenschen. Das bestehende Malaise wurde endlich vom Gesamtbundesrat wie vom Departementschef durch öffentliche Präsenz angegangen und nicht auf die unteren Ebenen abgeschoben. Ich bin Herrn Bundesrat Koller dankbar, dass er z. B. in der Stellungnahme vor dem Ständerat dieses Vorgehen unterstrichen hat. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin geschehen wird, auch wenn es sich nicht um eine Sache handelt, die einfach zu vertreten ist. Unser Geschäftsbericht stellt fest, dass sich die neu in Kraft gesetzte Asylverordnung zum grössten Teil bewährt hat. Dieser aus meiner Sicht beschönigende Darstellung kann ich nicht zustimmen; denn für wesentliche Teile stimmt sie einfach.nicht, weil ja die Probleme grösser werden. Die Abschrekkungspolitik hat ihr Ziel nicht erreicht, und mit den Fällen Maza und Musey wurde sie auch nicht unterstrichen. Die Grenztorregelung ist ein krasser Fehlschlag. 3 Prozent melden sich an den bestimmten Stellen. Das Asylverfahren 88 ermöglicht zwar ein beschleunigtes Verfahren. Aber der Anstieg der Rekurse bedeutet doch auch ein Fragezeichen. Es gibt offensichtlich fragwürdige Entscheidungen. In der Stellungnahme von Herrn Bundesrat Koller vor dem Ständerat ist zudem angedeutet worden, dass den Vorschlägen der Strategiegruppe jetzt schon teilweise eine andere Sicht gegenübergestellt werden muss. Begreiflicherweise ist diese nicht in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten. Deswegen ist es gut, dass man sich noch Gedanken macht. Ein anderes leidiges Kapitel, das auch hierher gehört, ist, wie auch von behördlicher Seite in diskriminierender Weise von Flüchtlingen geredet wird. Man spricht von «Wirtschaftsflüchtlingen», von «unlauteren Flüchtlingen», von «illegalen Flüchtlingen». Die Medien greifen solche Begriffe auf und helfen mit, Stimmung gegen Fremde zu machen. Gleichzeitig ruft die Wirtschaft nach Arbeitskräften. Darf ich den Bundesrat bitten, dass er dazu beiträgt, diskriminierende Ausdrucksformen zu vermeiden? Ich bin mir zwar bewusst, dass mit den genannten Ausdrücken kein direkt klagbarer Rechtsmissbrauch getrieben wird, aber ihre Wirkung ist langfristig schlecht. Aus den Statistiken im Geschäftsbericht geht hervor - und es wird durch die neusten Zahlen unterstrichen -, dass im Moment die Türken unser Hauptproblem sind. Der Bundesrat drängt auf Visumspflicht, das kann eine Abschreckung sein. Ich habe aber vorhin schon gesagt: ihre Wirkung ist nicht sehr gross. Dass gerade Schlepper aus der Türkei solchen Erfolg haben, muss doch tiefere Ursachen haben. Deshalb erlaube ich mir noch drei Feststellungen:
1. Die Türkei ist einer unserer wichtigsten Handelspartner. Irgendwo sollte auch der Bundesrat nach Möglichkeit - auch wenn er keine direkten Massnahmen ergreifen kann - doch darauf hinweisen, dass da eventuell auch die finanzielle Seite beteiligt ist, wenn es um Flüchtlinge oder mögliche Flüchtlinge geht.
2. Ein Teil der Türken sind Kurden, und diese bekommen die Willkür von Behörden in besonderer Weise zu spüren. Der Bundesrat könnte doch durchaus ernsthaft in Erwägung ziehen, dieser Bevölkerungsgruppe vorübergehend Asyl zu gewähren. Das wurde bei den Tamilen auch gemacht. Warum geht es hier nicht? Denn gerade was die Kurden betrifft, ist der Widerstand in der Schweiz auffällig häufig: Schweizer fühlen sich gegenüber den Kurden verpflicht - es sind auch Ratskolleginnen und -kollegen direkt betroffen -, und diese Gewissenshaltung muss man respektieren.
3. Mit grossem Interesse habe ich die Hinweise im Geschäftsbericht und in der Stellungnahme vor dem Ständerat wie im Strategiebericht auf die internationalen Bemühungen zur Kenntnis genommen; es geschieht hier etwas. Aber ich befürchte, es ist trotz allem noch zu wenig. Der Bundesrat - ich weiss es - hat ein voll beladenes Fuder. Aber wäre es nicht dringend nötig, dass die Schweiz bewusster die Initiative er-- 4 of 12 -Requêtes Maza et Musey 848 N 13 juin 1989 greifen würde, auf dieser Ebene mehr zu tun? Man braucht nicht nur die Neutralitätspolitik in Europa oder weltweit zu erklären, es könnte auch die Flüchtlingspolitik sein. In diesem Zusammenhang begreife ich nicht ganz, warum der Bundesrat die Motion Müller-Meilen (Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik) nur als Postulat annehmen möchte. Ich komme zum Ausgangspunkt zurück: Es muss jede Gelegenheit sinnvoll genutzt werden, der schweizerischen Bevölkerung Flüchtlingspolitik zu erklären. Sonst wird dieses Problem verdrängt, und im ungeschicktesten Moment brechen unsere scheinbar gesicherten Positionen zusammen. Thür: Die Geschäftsprüfungskommission hat sich in ihrem Berichtausführlich milden Fällen Maza und Musey auseinandergesetzt und dabei bemerkenswerte Feststellungen gemacht. Sie können so zusammengefasst werden: Im Fall Musey stellt die GPK fest, dass sich das EJPD beim Wegweisungsentscheid nicht mit der Stellungnahme des Uno-Hochkommissariates auseinandergesetzt habe, obwohl es hierzu völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre. Immerhin kam das UNHCR zur Auffassung, dass eine Heimschaffung von Herrn Musey das Prinzip des Non-refoulement verletzen würde. Noch schwerwiegender indes sind die Vorwürfe, dass der Delegierte für das Flüchtlingswesen gegenüber dem Polizeikommandanten des Kantons Jura eine Verfügung erlassen habe, für die er keinerlei Kompetenzen besass; ferner, dass der Delegierte mit seinem Vorgehen unter jeder denkbaren Interpretation Vollzugskompetenzen der Kantone Bern und Jura verletzt habe. Auch im Fall Maza wird festgestellt, dass eine Ausschaffungshaft ohne gesetzliche Grundlage angeordnet worden sei. Vorgeworfen werden dem Flüchtlingsdelegierten also klare Rechtsbrüche und Kompetenzüberschreitungen: und diese begangen von einem der höchsten Repräsentanten dieses Staates in einem hoch sensiblen Bereich, wo Menschenleben auf dem Spiel stehen können! Die grüne Fraktion verurteilt solche Methoden entschieden. Es sind ja nicht die einzigen Fälle, in denen der Delegierte mit seiner hemdsärmeligen Amtsführung aufgefallen ist. Ich erinnere an die jüngsten Beispiele im Kanton Tessin. Ich meine, es wäre an der Zeit, dass das Parlament dem Delegierten, wie es die Geschäftsprüfungskommission bereits gemacht hat, einmal klare politische Signale geben würde. Der Bundesrat scheint hierzu nicht willens zu sein, und das beunruhigt uns noch mehr als das gesetzeswidrige Vorgehen des Delegierten selber. Immerhin trägt der Bundesrat die politische Verantwortung für dessen Handeln. Wenn man die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis nimmt, stellt man mit grossem Erstaunen fest, dass er in keiner Weise bereit ist, am Verhalten des Delegierten Kritik zu üben. Im Gegenteil, der Bundesrat verteidigt das offensichtliche Fehlverhalten des Delegierten auf der ganzen Linie. Kein Wort der Kritik. Der Bundesrat ist nicht einmal bereit, Sachverhaltsdarstellungen, wie sie beispielsweise in einem neutralen Rechtsgutachten festgehalten sind, zu akzeptieren. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier noch die Handschrift der Amtsvorgängerin zu erkennen ist, welche durch beispielslose Uneinsichtigkeit aufgefallen ist. Der Bundesrat hat es damit verpasst, nach den Entgleisungen des Delegierten wieder Vertrauen in die offizielle Flüchtlingspolitik herzustellen. Gleichzeitig versucht er heute, mit dem in die Vernehmlassung geschickten Strategiepapier einen neuen nationalen Konsens in der Flüchtlingspolitik aufzubauen. Wie will man aber dieses Ziel erreichen, wenn,man beim konkreten Handeln offensichtlich Rechtsbrüche und Kompetenzüberschreitungen in Kauf nimmt und wenn asylpolitische Grundsätze einfach über Bord geworfen werden? Es nützen die schönsten Strategiepapiere nichts, rein gar nichts, wenn sich nachheriges Handeln nicht an ihnen messen lässt. M. Eggly: Dans son rapport, la Commission de gestion fait quelques recommandations, notamment une recommandation sur la discrétion des enquêtes qu'il faudrait observer. Nous sommes bien d'accord avec cette recommandation mais cela est parfois difficile lorsque les intéressés, lorsque des associations et des avocats jouent sur l'émotion, sur l'appel à la presse, sur la mobilisation de l'opinion publique. En fait, le débat que nous avons aujourd'hui et ce rapport s'inscrivent bien un peu sur cette toile de fond. Le groupe libéral constate qu'il y a donc divergence entre la commission et le Conseil fédéral sur la légalité des procédures concernant les cas de MM. Musey et Maza. Soit. En ce qui concerne M. Musey. Les libéraux sont attentifs, vous le savez, au fédéralisme et sont sensibles à tout ce qui peut être une atteinte au fédéralisme. De ce point de vue, les recommandations qui nous sont faites et les observations critiques sont précieuses et doivent être retenues; je me demande, en l'occurrence, si dans l'affaire Musey, l'autorité cantonale jurassienne n'a pas joué un rôle quelque peu ambigu. Toutefois, le groupe libéral ne veut pas tomber dans un piège qui n'est que trop évident, celui de confondre l'examen éventuellement critique des procédures, les recommandations à en tirer avec le fond de ces deux affaires. M. Musey était typiquement quelqu'un qui n'avait pas à être reconnu comme réfugié. Sa prétendue opposition à M. Mobutu, lui qui ne cessait de l'encenser et qui se réclamait, avec complaisance, de ses appuis jusque dans les services de sécurité zaïrois quelque temps avant d'avoir «viré sa cuti», n'a pas une once de crédibilité. Et M. Musey n'a cessé détromper les autorités suisses sur les motifs et les finalités de son séjour dont la durée, par conséquent, n'est pas déterminante. Quant à M. Maza, l'avis du Tribunal fédéral, selon lequel, après lecture du dossier, l'intéressé était bel et bien un personnage inquiétant, nous semble décisif. Il est nettement mieux à Cuba où, curieusement, il semble faire beaucoup moins de bruit. Les régimes, même amis, seraient-ils moins tolérants sur les battages publics? Ces deux personnes n'étaient pas des réfugiés au sens de notre loi. Aujourd'hui, le grand souci c'est de trouver une solution pour maîtriser le problème extrêmement difficile des requérants, de. trouver une solution afin de continuer à recevoir les vrais réfugiés au sens de notre loi et de ne pas en être réduit, ce qui serait extrêmement regrettable, à l'arbitraire de mesures exceptionnelles auxquelles le Conseil fédéral devrait recourir: par exemple, mesures exceptionnelles de contingentement. Je crois que personne, ici, ne souhaite que l'on en arrive à cette situation. Si on veut l'éviter, cela exige une application loyale de notre loi, cela demande d'écarter les opérations qui relèvent de l'abus, de la manipulation et de la tricherie. Le groupe libéral a conscience de la difficulté de la tâche du Conseil fédéral, particulièrement de M. Koller, conseiller fédéral, de M. Arbenz et de ses services. Le groupe libéral dénonce toutes les tentatives d'utiliser des cas particuliers en les éclairant d'une lumière artificielle afin de saper la confiance dans des autorités responsables et de bloquer des procédures, de déstabiliser toute une politique de l'asile. Au-delà de critiques ponctuelles qui doivent être faites, que nous enregistrons et qui relèvent, en effet, de l'examen de la gestion, le groupe libéral, Monsieur Koller, vous dit sa confiance, son soutien et vous prie de les reporter sur vos collaborateurs car c'est dans cette confiance et contre les tricheurs que nous maîtriserons ce problème extrêmement délicat pour notre pays des requérants d'asile. Nussbaumer: Hätte man von Anfang an das ganze Dossier Musey auf den Tisch gelegt, wäre es nie möglich geworden, diesen Fall derart hochzustilisieren, und es hätten sich wahrscheinlich auch kaum 50 Ratsmitglieder bereitgefunden, sich für diesen Fall einzusetzen. Das Büro beauftragte die GPK mit der Untersuchung der Fälle Musey und Maza. Diese hatte aber von Anfang an - und das gestehe ich als Büromitglied ein -zu wenig Möglichkeiten, die vorhandenen Konflikte genau zu erforschen. Insbesondere konnte sie nicht erhellen, wieso Herr Musey nach über zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz und grosszügigster Behandlung ein Asylgesuch einreichte. War es sein materieller Wohl stand? Waren es rein private Gründe? Oder war er trotz oder -- 5 of 12 -13. Juni 1989 N 849 Aufsichtseingabe Maza und Musey wegen der Stipendien, die er von beiden Staaten erhielt, nicht mehr bereit, in sein armes Vaterland zurückzukehren? Wenn die in früheren Jahren publizierten Vermutungen stimmen, überwachte Herr Musey in den ersten Jahren seines Schweizer Aufenthaltes zairische Studenten, die hier studierten. Die von ihm nie abgebrochenen Kontakte zum Geheimdienst von Zaire lassen Zweifel aufkommen, ob der Fall Musey als Prüfstein einer humanitären Asylpolitik unseres Landes überhaupt in Betracht gezogen werden dürfte. Das Uno-Hochkommissariat vertrat die Meinung, Museys Aktivitäten in der Schweiz könnten ihn bei der Rückkehr ernsthaften Risiken aussetzen. Ich bin mit dem Bundesrat einig, dass das Mandat des Uno-Hochkommissärs dort aufhört, wo unsere staatliche Souveränität tangiert werden könnte. Die GPK kritisiert scharf die Missverständnisse oder Kompetenzüberschreitungen bei der Ausschaffung. Wederden beteiligten Kantonen noch den Bundesbehörden darf hier ein Vorwurf gemacht werden. Wo viel gearbeitet und unter Druck gearbeitet werden muss, können auch einmal Koordinationsprobleme auftauchen. Deswegen gleich von der Verletzung kantonaler Vollzugskompetenzen zu schreiben, ist schlichtweg eine Uebertreibung. Zum Fall Maza ist - gestützt auf den Bericht der GPK und der Replik des Bundesrates - nicht mehr viel beizufügen. Ich bin mit der GPK einig in der politischen Würdigung dieser beiden Sonderfälle. Die GPK stellt fest, die Gesuchsteller seien in allen Verfahrensschritten korrekt behandelt worden. Die Beteuerungen, alle Asylsuchenden seien so korrekt wie möglich behandelt worden, werden auch von der GPK nicht bestritten. Ich würde keinesfalls begreifen, wenn Asyl suchende Akademiker oder solche, die mit teuren Anwälten unsere guten demokratischen Rechtsschutzmöglichkeiten überstrapazieren oder gar überspringen möchten, besseres Recht zugestanden erhielten als einfache Asylsuchende der unteren Schichten. Unser Staat und unsere Verfahren müssen vor allem auch Rechtsund Spracheunkundigen gleiche Chancen einräumen. Zusammenfassend gelange ich zur Auffassung, es müssten alle Kräfte in diesem Land, die guten Willens sind, konstruktiv zusammenarbeiten. Wir sollten mit diesen Stellungskriegen aufhören. Sie gefährden unsere humanitäre Asylpolitik am meisten. Arbeiten wir zusammen, und lassen wir auch jene Leute, die viel Verantwortung tragen, ruhig arbeiten, und üben wir ihnen gegenüber nicht endlos Kritik! Frau Bäumlin Ursula: Am 3. März 1988 haben 50 Nationalräte und Nationalrätinnen eine Untersuchung der Ausschaffung der Familie Musey und der Behandlung des Falles Maza verlangt und dazu ganz konkrete Fragen gestellt (Bericht, S. 19). Der schweizerische Bundesrat hat letztes Jahr am 13. April mit einem Bericht geantwortet. Dieser Bericht gipfelt in der Feststellung (Bericht, Seite 33), beide Fälle und Familien seien in jeder Beziehung korrekt behandelt worden, während die Betroffenen selbst sich zu sehr gewehrt und illegal verhalten hätten. Dann kommt die Antwort an die Kritiker der gegenwärtigen schweizerischen Asylpolitik. Wir hätten die beiden Fälle «als Testcases aufgebaut, um damit die innenpolitische Kontroverse um die Asylpolitik weiterzuführen». Das heisst doch wohl: um sie anzuheizen. Herr Bundesrat Koller, ich habe mich schon vor fünfviertel Jahren von dieser politischen Ohrfeige schwerstens verletzt gefühlt. Wenn je eine Politik nicht für andere und schon gar nicht für egoistische Zwecke missbraucht werden darf - und das nach meiner Ueberzeugung auch gar nicht kann -, dann ist das die Asylpolitik. In der Asylpolitik geht es in allererster bis allerletzter Hinsicht um entwurzelte Menschen. Der Bundesrat des letzten Jahres konnte jedoch unter Asylpolitik offenbar nur Verfahren, Massnahmen, Fälle, Nummern, Sachen verstehen, an denen seine potentiellen Gegner und Gegnerinnen auch noch ihr politisches Süppchen kochen wollten. Herr Bundesrat Koller, richten Sie Ihren Kollegen aus, dass ich viel wegzustecken bereit bin, aber das nicht. Es ist mir bewusst, dass Sie die Asylpolitik von jemandem geerbt haben. Ihre Vorgängerin hat mich mit ihrer unglaublichen Sturheit in eine entsprechend extreme Widerstandsposition getrieben. Ich verwechsle Sie nicht mit Ihrer Vorgängerin. Sie wissen auch - sonst sage ich es Ihnen jetzt noch einmal -, dass ich, genau wie Sie, den Konsens in der Asylpolitik suche. Aber dieser Konsens entscheidet sich an denen, um die es in der Asylpolitik geht, an den Flüchtlingen. Den Status eines Flüchtlings im weitesten Sinn hat die offizielle Schweiz den Familien Musey und Maza stets radikal verweigert. Der vorliegende Bericht gibt davon einen kleinen Geschmack. Zu Hause habe ich einen Stapel Erinnerungen an das, was mit Dr. Matthieu Musey während Jahren passiert ist respektive von Amtes wegen angestellt wurde vom Moment an, als er sich bewusst wurde, als zairischer Oppositioneller in Lebensgefahr geraten zu sein. Dr. Musey hat über diese Leidensgeschichte ein Buch verfasst, aber hier ist nicht Zeit, näher darauf einzugehen. Nur soviel: Schon das Verfahren mitsamt seinem öffentlichen Getöse über den «ewigen Studenten» aus Schwarzafrika, der schweizerische Unterstützungsgelder missbrauchen will, hat Dr. Musey und vor allem seine Frau zur Schnecke gemacht.Die eigentliche Ausschaffung, um die es im Bericht über die Aufsichtseingabe geht, war nur noch der Versuch, diese lästige Geschichte zu erledigen, im wahrsten Sinne des Wortes aus den Augen, aus dem Sinne zu bekommen. Darauf will ich mit meiner kurzen Intervention hinaus. Die Geschichte ist nicht fertig, wie das ja aus dem Schluss des GPK-Berichts ersichtlich ist. Seit anderthalb Jahren - nimmt man das Schweizer Versteck noch dazu, seit über zwei Jahren - ist die Familie Musey in einer Art Isolationshaft, die sich zur psychischen Folter steigert. Herr Bundesrat Koller, wer daran schuld ist, das ist nicht die Hauptsache an der ganzen Geschichte. Ich bitte Sie deshalb, diesem unwürdigen Zustand ein Ende zu machen, damit das letzte Fazit nicht heisst «Operation ganz korrekt verlaufen, Patient leider trotzdem gestorben». Für die Familie Maza hat es ansatzweise eine Lösung gegeben, für die Familie Musey steht sie noch aus. Es geht mir also nicht so sehr darum, hier Recht zu bekommen. Kenner der zairischen Verhältnisse bestätigen immerhin jederzeit, dass der ganze Wirbel um die Ausschaffung Musey diese Menschen wenigstens vor der Liquidierung gerettet hat. Jetzt ist es an Ihnen, Herr Bundesrat Koller, ihnen einen Rest Menschenwürde zurückzugeben. Das wäre Asylpolitik, schweizerische Asylpolitik des Jahres 1989 und der folgenden; es wäre ein Hoffnungszeichen. M. Houmard: Six membres de la Commission de gestion se sont abstenus, lors du vote final qui devait sanctionner le rapport Maza-Musey. Parce que je faisais partie de ce groupe, je tiens à en donner ici les raisons. La commission n'a pas eu la possibilité de faire des investigations auprès des services cantonaux jurassien et bernois pour déterminer qui, dans cet imbroglio de contradictions, disait la vérité et qui se rétractait sous la pression de la rue. La commission n'a également pas pu prendre connaissance des résultats de l'enquête interne de l'administrtion jurassienne. Je ne saurais, pour ma part, accepter que l'on prenne ces deux cas habilement montés en épingle par certains politiciens pour faire accroire au peuple suisse que nous pratiquons une politique d'asile inhumaine. Le délégué aux réfugiés a droit à plus de respect pour la tâche ingrate qu'il accomplit. Sachons raison garder. Le problème des réfugiés est très délicat, trop délicat même pour être débattu à des fins politiques sur la place publique. Comme il serait odieux que l'on renvoie dans leur pays ceux qui seraient réellement menacés, il est scandaleux que, pour jouer les bons samaritains et améliorer leur image de marque, d'aucuns exploitent la situation. Examinons le cas Maza. M. Maza est entré en Suisse en 1972, pour y faire des études de médecine. Sa période estudiantine s'est limitée à de nombreux voyages à l'étranger, à des séjours parfois légaux, parfois clandestins en Suisse, à des échecs répétés à l'Institut d'études européennes, à la Faculté des sciences économiques et sociales, voire politiques, ou encore à la Faculté de droit. Cette période s'est terminée brusquement pour lui par son exmatriculation de l'université. Les autorités fédérales compétentes ont en outre constaté que Maza représentait un danger pour la sécurité de l'Etat. Traitant de ce -- 6 of 12 -Requêtes Maza et Musey 850 N 13 juin 1989 cas devant le Grand Conseil, le président du gouvernement genevois a déclaré qu'il avait la certitude que les suspicions de M. Arbenz étaient fondées. Quant à M. Musey, il est venu en Suisse en 1970. Il a reçu des bourses d'étude de son pays et de nos institutions. On cite même le chiffre avoisinant le million. Ce n'est qu'en 1985, après 15 ans d'études, alors qu'il aurait dû effectivement rentrer au Zaïre pourfaire profiter ses concitoyens de ses connaissances, qu'il a demandé le droit d'asile. Décision, refoulement, recours se sont succédé pendanttrois ans, la procédure a coûté quelque 500 000 francs. MM. Maza et Musey étaient tous deux des cas de requérants d'asile atypiques! Je pose dès lors la question: où irions-nous si le délégué n'avait pas la possibilité de remplir la mission qui lui a été impartie, parce que nous n'aurions plus le courage de confirmer ce que nous avons décidé et surtout ce que le peuple veut? Nous devons faire confiance à nos autorités et je vous remercie, Monsieur le Conseiller fédéral, de votre engagement en vue d'essayer de dominer le problème des requérants d'asile avec humanité et de continuer de soutenir ceux qui ont une tâche ardue. Seiler Hanspeter: Ich äussere mich namens der SVP-Fraktion und im Rahmen der beiden erwähnten Fälle zu allgemeinen Aspekten, vor allem aus der Sicht von der Front. Die Entwicklung im Asylwesen erfüllt immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit immer mehr Besorgnis. Die Flüchtlingsströme wachsen in kaum erwartetem Ausmass an, und die Zahl der hängigen Asylgesuche dürfte laufend grösser werden; die Prognosen für das laufende Jahr werden mit allergrösster Wahrscheinlichkeit über den Haufen geworfen. Daraus müsste man schliessen, dass die bisher getroffenen Massnahmen nicht vollauf genügt haben. Unsere Nachbarstaaten - ich denke vor allem an die BRD verschärfen ihre Massnahmen drastisch. Damit wird die Schweiz - im Vergleich zu den anderen Asylländern - nochmals attraktiver, und die modernen Kommunikationsmittel sorgen für rasche Verbreitung von Kenntnissen und steigern damit den Anreiz zum Auswandern in unser Land merklich. Die Probleme sind aus der Sicht der Front in der Anzahl auch angewachsen, und sie werden weiter zunehmen. Die Lage im Asylbereich verschärft sich zusehends - Herr Bundesrat Koller hat das in seiner Stellungnahme im Ständerat indirekt selber bestätigt. Es bereitet uns Sorgen, dass sich in der Bevölkerung polarisierende Haltungen breitmachen, dass die Verständnisbereitschaft gegenüber behördlichen Massnahmen schwindet, vor allem dort, wo man sich mit der Asylproblematik direkt konfrontiert sah und sieht. Der Eindruck, man habe die Sache nicht mehr im Griff, verstärkt sich, und man muss leider feststellen, dass immer mehr Zuwanderer den Flüchtlingsstatus nicht erfüllen, im Moment erfüllt ihn im Schnitt etwa noch einer von 20. Der sogenannte Strategiebericht wird zweifelsohne wertvolle Lösungsvorschläge aufzeigen, aber sie werden wohl erst in frühestens ein bis zwei Jahren, wenn nicht noch später, wirksam werden und sind mittel- und langfristige Massnahmen. Notwendig scheinen uns aber vorerst kurzfristige Massnahmen, um die Durchführbarkeit späterer Vorkehrungen zu sichern und zu verhindern, dass die humanitäre Idee in unserem Land je länger je mehr verwässert wird. Wir anerkennen die Bemühungen des Bundesrats und der Behörden in Kantonen und Gemeinden im asylpolitischen Bereich. Verständnisbereitschaft und Akzeptanz in der Bevölkerung wachsen aber nur dann, wenn man jetzt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ohne Perfektion handelt. Nur damit kann man ein fortschreitendes Polarisieren und ein weiteres Abgleiten in die Illegalität verhindern und vor allem - und das scheint mir wichtig - den kommunalen Behörden den Asylgesetzvollzug erleichtern helfen. Es liegt durchaus im Interesse der wirklichen Flüchtlinge, jetzt zu handeln, nach durchführbaren Lösungen sofort zu suchen. Und für solche echte Flüchtlinge muss unser Land unbedingt Platz haben, wenn wir unserer humanitären Aufgabe weiterhin gerecht werden wollen. M. Darbellay: II faut, me semble-t-il, reconnaître d'abord que tant la Commission de gestion que la section chargée du Département fédéral de justice et police sont conscientes des difficultés de la politique d'asile, des problèmes auxquels sont confrontés le délégué aux réfugiés et ses services. Ils le mentionnent plusieurs fois dans le rapport et leur but, comme le mien d'ailleurs, est de ne pas mettre de l'huile sur le feu mais de soulever certains problèmes. Il faut remarquer, d'autre part, que la Commission de gestion a des pouvoirs limités. Elle le mentionne également dans son rapport, elle n'a pas pu s'occuper de tout ce qui s'était passé avant cette procédure de renvoi. Ce rapport se limite donc à ce qui s'est passé depuis ces décisions de renvoi. Si l'on essaie de suivre un certain fil rouge, on constate que les difficultés auxquelles ont été confrontés le DAR et ses services les ont amenés à interpréter d'une manière aussi restrictive que possible la loi sur l'asile. C'est ainsi que l'on a passé, en quelques années, d'un quota d'acceptation de 85 pour cent à celui de 5 pour cent. Et au moment où l'on se tient un peu à la limite, l'on n'évite pas de la dépasser de temps en temps. Sur ce point, le rapport est clair: il y a certaines choses qui se sont passées et qui ne sont pas conformes à une stricte légalité. Monsieur le Conseiller fédéral, nous apprécions vos prises de position, et le fait a été plusieurs fois mis en évidence aujourd'hui à cette tribune, que vous recherchiez un consensus national. Ceci me paraît absolument nécessaire et ce consensus doit être bâti sur une base solide qui repose sur une application de la loi qui ne prête pas - ou le moins possible - le flanc à la critique. Je voudrais relever, dans les conclusions qui sont tirées par le groupe de travail, deux problèmes qui me paraissent spécialement importants. D'abord, la collaboration avec le Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés. C'est un organisme spécialisé qui peut, me semble-t-il, nous rendre de grands services.Le Conseil fédéral et le service des réfugiés a tout intérêt à travailler en bonne collaboration avec lui et je pense que ceci nous faciliterait aussi le travail sur le plan de la coordination internationale. On a parlé, tout à l'heure, des responsabilités éventuelles des divers gouvernements concernés. Je crois, il faut le dire également, que ce qui a distingué la relation entre le service du délégué aux réfugiés, les gouvernements des cantons de Berne et du Jura en particulier, a été un flou dès le départ. Ce flou a été amplifié du fait que la plupart des relations ont eu lieu oralement, par téléphone. Pour des problèmes d'une telle importance, l'intervention écrite est absolument indispensable. J'invite le Conseil fédéral à mettre au point la procédure entre les cantons et la Confédération de manière que le fédéralisme soit respecté en toutes circonstances. Rechsteiner: Es hat vor anderthalb Jahren die sensibilisierte Oeffentlichkeit erschüttert, wie die Asyl suchenden Menschen Musey und Maza von unseren Behörden behandelt worden sind. Zwei Menschen, denen doch letztlich nichts anderes zur Last gelegt werden kann, als dass sie den Fehler begangen haben, vor dem Diktator Mobutu ausgerechnet in der Schweiz Asyl zu suchen, in der Schweiz, die doch gleichzeitig die Fluchtgelder des Diktators in der Grössenordnung von schätzungsweise einer Milliarde Franken beherbergt. Musey und Maza haben den Fehler begangen, zu übersehen, dass in diesem Land das Asylrecht für Fluchtgelder grösser geschrieben wird als das Asylrecht für bedrohte Menschen, wenigstens wenn sie nicht aus kommunistischen Ländern kommen. Allein die Rückschaffung der Familie Musey - wir wissen es jetzt nach Zaire hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Hunderttausende von Franken gekostet, ein Riesenbetrag, den die Demonstration unerbittlicher Härte den Asylbehörden aber offensichtlich wert war. In diesem Sinne handelt es sich in beiden Fällen, Musey und Maza, um einen Modellfall. Der Untersuchungsbericht der GPK, ein bürgerlich dominiertes Gremium, stellt nüchtern und beileibe zurückhaltend fest, dass die Bundesbehörden in den Fällen Musey und Maza mehrfach das Recht gebrochen haben, das Recht, das sie ja selber gesetzt haben. Es ist bedenklich, dass der Bundesrat -- 7 of 12 -13. Juni 1989 N 851 Aufsichtseingabe Maza und Musey und der Delegierte für das Flüchtlingswesen diese Rechtsverletzungen gegenüber Asyl suchenden Menschen einfach so unter den Tisch wischen und nicht wahrhaben wollen. Es ist bedenklich, wenn FDP-Exponenten, die sonst nicht müde werden, in diesem Land den Rechtsstaat zu beschwören, beispielsweise gegenüber Hausbesetzern, bei den Jugendunruhen oder im Falle Kaiseraugst von der Kapitulation des Rechtsstaates sprechen, sich hier blind und taub stellen gegenüber dem Bruch rechtsstaatlicher Regeln. Es geht um ein selektives Rechtsstaatsverständnis; der Rechtsstaat gilt offenbar dort, wo er einem nützt, aber man hält sich nicht an die Regeln, wo sie lästig werden. Aber dabei bleibt es nicht. Es ist nötig, das asylpolitische Umfeld zu beleuchten, in dem diese Debatte stattfindet. Führende bürgerliche Politiker driften zunehmend nach rechts aussen ab. Bis vor kurzem waren es ja allein die Nationale Aktion, bekanntlich rechtsextrem, und die Autopartei, welche die Ausrufung des nationalen Asylnotstandes verlangt haben, dies wegen 20 000 Asylgesuchen im reichsten Land der Welt. Heute wollen auch führende Vertreter des Freisinns, die Herren Steinegger, Bonny und Mühlemann im Verein mit Herrn Steffen von der NA und von Herrn Dreher von der Autopartei den Asylnotstand. Und christliche Politiker wie die Herren Hess, Fischer-Sursee, Nussbaumer und Ruckstuhl stellen Flüchtlinge, die Flüchtlingsorganisationen und kirchliche Kreise in einem Atemzug an den Pranger. Angeführt werden diese Herren mit der Forderung nach dem Asylnotstand von Herrn Blocher, von dem wir wissen, dass er an der Seite der Rassisten in Südafrika steht, der den Schwarzen von oben herab sagt, dass das Stimmrecht für sie kein Weg sei. Der Vorstoss von Herrn Blocher und seinen Getreuen stammt aus der Küche der Auns. In der Auns ist bekanntlich das böse Wort gefallen, Flüchtlinge zu kastrieren. Ich habe leider nichts davon gehört, dass sich die Mitunterzeichner des Auns-Vorstosses und Herr Blocher selbst von dieser Geisteshaltung deutlich distanziert hätten. Das ist erschreckend. Herr Bundesrat Koller, wir fordern Sie auf, hören Sie nicht auf diese Abbruchpolitiker von rechts aussen l Vor einer Woche haben Sie im Ständerat den asylpolitischen Konsens beschworen. Aber wie können Sie zum asylpolitischen Konsens aufrufen, wenn Sie in derselben Erklärung verlauten lassen, dass militärische Aufgebote heute noch verfrüht seien, und wenn sie damit implizit den Vorstellungen eines Herrn Mühlemann, nämlich: Militär an die Grenze, ein Stück weit entgegenkommen? Und wie wollen Sie den Konsens, wenn Sie schon wieder - kaum sind zwei Jahre seit der zweiten Asylgesetzrevision verstrichen - rechtsstaatliche Verfahrensgarantien abbauen? Ein asylpolitischer Konsens, der sich vertreten lässt, kann doch nur gefunden werden, wenn der Bundesrat nicht immer, wie von der Schlange gebannt, nach rechts aussen starrt, sondern wenn die gemeinsame Basis der Respekt vor den rechtsstaatlichen und humanitären Grundsätzen des Asylrechts ist. Dazu gehört aber, dass der Bundesrat endlich die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission akzeptiert, die ja wohl abgewogen und zurückhaltend formuliert sind. Präsident: Herr Peter Hess hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung. Hess Peter: Ich weise die Unterstellung von Herrn Rechsteiner, dass wir Vertreter der CVP nach einer Ausrufung des Notstandes im Asylwesen gerufen hätten, mit allem Nachdruck zurück. Wir haben uns nie in diesem Sinne geäussert. Wir haben uns voll hinter die Asylpolitik des Bundesrates gestellt. Dazu stehen wir auch heute. Präsident: Herr Nussbaumer hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung. Nussbaumer: Herr Rechsteiner, genau Ihr Weg des Austeilens von Vorwürfen führt nicht zum Ziel. Die CVP und ich persönlich, wir haben seinerzeit dafür gesorgt, dass das Arbeitsverbot für Asylsuchende auf drei Monate beschränkt wurde. Wir haben auch die Globallösung vorgeschlagen, die dann nicht durchkam. So kann man nicht zusammenarbeiten. Präsident: Herr Rechsteiner verlangt das Wort für eine kurze persönliche Erklärung. Rechsteiner: Ich muss Herrn Nussbaumer und ich muss insbesondere auch Herrn Hess darauf hinweisen, dass Sie leider - leider, muss ich sagen - die Interpellation Blocher vom 15. März 1989, die aus der Küche der unseligen Auns stammt, unterzeichnet haben. Dort wird die Ausrufung des asylpolitischen Notstandes verlangt, und dort fallen solche Sätze wie: «Die kritische oder negative Einstellung der Bevölkerung gegen das ganze Asylwesen ist offensichtlich. Sie wird genährt durch die zunehmende Disziplinlosigkeit der Asylanten, bei denen offensichtlich immer aggressiver werdende, sogenannte schweizerische Flüchtlingsorganisationen oder sogenannt kirchliche Kreise als Anstifter wirken.» Cincera: Symbolfälle wie die Fälle Maza und Musey geben immer Gelegenheit, Strukturen und Verfahren zu überprüfen. Soweit hat Kritik immer einen Sinn. Die Frage ist nur, welchem Ziel diese Kritik dienen soll. Rückblickend kann festgestellt werden, dass mit diesen beiden Symbolfiguren weniger eine sachliche Ueberprüfung der Asylpolitik angestrebt wurde, sondern Formen des Widerstands gegen die Asylpolitik ausprobiert werden sollten. Frau Ursula Bäumlin und Herr Rechsteiner bewiesen es gerade eben in ihren Voten. Maza und Musey waren kein Strandgut, fast zufällig an die Grenzen unseres Landes gespült. Sie versuchten, gezielt und von Sympathisanten sowie den Medien kräftig unterstützt, unsere Asylpolitik zu unterlaufen. Herr Rechsteiner, die Herren Maza und Musey waren beide rund zehn Jahre fremdenpolizeilich als Studenten in unserem Lande gemeldet. Wie Sie sie zu Opfern und Flüchtlingen eines Systems machten, das ist reine Demagogie. Gerade Sie bewiesen mit Ihrem Votum, dass nicht der humanitäre Gedanke beim Popularisieren dieser beiden Fälle im Vordergrund stand, sondern die Suche nach öffentlich wirksamen Möglichkeiten, den Bundesrat und den Delegierten bei der Durchsetzung der geltenden Rechtsordnung zu behindern. Das hat mit humanitärer Arbeit nichts zutun. Die heutige Situation scheint auch zu beweisen, dass die heraufbeschworenen Gefahren für die beiden Ausgewiesenen nicht bestanden haben. Vielleicht gibt uns Herr Bundesrat Koller noch Auskunft darüber, wo die beiden heute leben und wie es mit ihrer Gefährdung und ihrer Lebenssituation heute aussieht. Ich will nicht in den Fehler verfallen und im Gegenzug zu Herrn Rechsteiner dem Bundesrat den Rat erteilen, nicht auf die Politiker von links aussen zu hören. Hören Sie ruhig auf sie, aber machen Sie trotzdem Ihre Arbeit unbeirrt weiter. Frau Fetz: Der Bericht der GPK schildert zurückhaltend und detailliert, wie in zwei Fällen die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern unter Verletzung einschlägiger Bestimmungen durchgeführt worden ist. Im Falle Musey erweist sich die Verletzung des Prinzips des Non-refoulement als ganz besonders krasse Rechtsverletzung. Mit dem Vorgehen des Delegierten für das Flüchtlingswesen ist die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz, Flüchtlinge bei Gefährdung nicht in die Heimat zurückzuschieben, ganz offensichtlich verletzt worden, und zwar unter der politischen Schirmherrschaft der ehemaligen Vorsteherin des Departementes. Unhaltbar ist sodann die Position des Bundesrates, wonach Zusicherungen von Regierungen anderer Staaten über die Behandlung zurückgeschickter Flüchtlinge, unabhängig vom politischen System dieser Staaten, akzeptiert werden sollen. Es ist auch offensichtlich unwahr, wenn heute behauptet wird, die Zusicherungen der zairischen Regierung seien eingehalten worden. Frau Bäumlin hat es bereits gesagt: Die Familie Musey lebt offenbar in ausgesprochener Isolation. Es sei daran erinnert, dass die Behörden im letzten Jahr nicht einmal zur Erteilung einer vorübergehenden Einreisebewilligung an -- 8 of 12 -Requêtes Maza et Musey 852 N 13juin1989 Herrn Musey für die Teilnahme an einer Veranstaltung bereit waren, obwohl man damit gerade Zaire deutlich an seine Verpflichtung hätte erinnern können, Herrn Musey und seine Familie anständig zu behandeln. Es ist in diesem Zusammenhang auch an die Antwort des Bundesrats auf meine Interpellation zu erinnern, in der in geradezu zynischer Weise erklärt wurde, die Sicherheit von zurückgeschafften Flüchtlingen könne nicht auf Dauer gewährleistet werden. Das ist doch nichts anderes als ein Freipass für den zairischen Diktator Mobutu, nach Gutdünken vorzugehen, wenn einmal etwas Gras über die Affäre gewachsen ist. Das darf nicht passieren, weil es der einzige Schutz ist, den diese Leute haben. Im Fall Maza beunruhigt die Tatsache, dass aufgrund von Akten, die weder der Betroffene noch die GPKzu Gesicht bekommen haben, eine geschlossene Internierung angeordnet worden ist. Diese Form der Geheimjustiz ist eines Rechtsstaates unwürdig. Hier ist die demokratische Kontrolle schlicht und einfach unter die Räder polizeistaatlicher Methoden geraten. Der Bericht der GPK befasst sich mit zwei durch die Umstände und vor allem durch die öffentliche Anteilnahme besonders bekannten Fällen. Wenn hier, im Rampenlicht der Oeffentlichkeit, bereits derart eklatante Verfahrensfehler begangen worden sind, so kann für die Masse der unter Ausschluss der Oeffentlichkeit abgewickelten Verfahren wahrlich nichts Gutes vermutet werden. Und der Tenor der öffentlichen Aeusserungen des Delegierten geht dahin, neue und schärfere Verfahrensbestimmungen für die Bewältigung des Flüchtlingsstroms zu bekommen, unterstützt von bürgerlicher Seite. Damit wird aber der Ruf der Schweiz als humanitär handelnder Staat noch mehr geschädigt als mit rechtswidrigen Einzelaktionen à la Musey und Maza. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass sich die rechtsextreme Republikanische Partei in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder auf die schweizerischen Asylverfahren bezieht und diese als vorbildlich bezeichnet. Das spricht auch eine deutliche Sprache. Zum vielbeschworenen Konsens in der Flüchtlingspolitik: Diesen erreicht man sicher nicht mit einer blossen Abwehrpolitik, die fremdenfeindlichen Gruppierungen letztlich nur ihre eigene Existenzberechtigung bestätigt. Notwendig ist eine umfassende Information der einheimischen Bevölkerung und der Asylsuchenden als Voraussetzung für eine fruchtbare Auseinandersetzung, und notwendig ist auch eine Bereicherung, die im kulturllen Austausch liegen könnte. Ganz sicher nichts bringen das Rufen nach Notstandsmassnahmen und jene Aeusserungen, die Herr Rechsteiner hier schon erwähnt hat. Sie fielen im Zusammenhang mit der Auns über die Kastrierung von Flüchtlingen. Solche Töne sind inakzeptabel. Der Bericht der GPK - das sei zum Schluss gesagt - hinterlässt einen bitteren Geschmack, weil er das Unrecht, das den Betroffenen geschehen ist, nicht ungeschehen macht. Vollends unhaltbar ist aber das Verhalten des Bundesrates, der sich kritiklos vor Herrn Arbenz stellt, obwohl dieser ganz eindeutig Recht gebrochen hat. Nach dem Wechsel an der Departementsspitze hätte man sich endlich mehr politisches und menschliches Fingerspitzengefühl und eine deutliche Sprache gewünscht. Präsident: Herr Ziegler hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung. M. Ziegler: Je suis peut-être celui qui, dans cette salle, a vraiment connu M. Maza, qui a été mon étudiant pendant cinq ans et demi. M. Allenspach a dit tout à l'heure, dans son délire: «Maza est un agent du terrorisme international». Il s'est référé à un voyage en Libye que quatre étudiants de mon institut (y compris M. Maza) et moi-même avons fait à l'université de Tripoli, payé par les Nations unies, avec comme sujet «L'apartheid en Afrique du Sud». Je m'en souviens comme si cela s'était passé hier. J'ai discuté avec Mme Kopp du dossier Maza et cette dernière m'a dit: «Surtout ne touchez pas à ce dossier, c'est un des dossiers les plus terribles, les plus explosifs que je connaisse, Maza est un dangereux agitateur international, lié au terrorisme». Madame Kopp est tombée, heureusement. La commission parlementaire d'enquête a pu avoir accès au dossier. Ce dernier est totalement vide. J'ai froid dans le dos en pensant que, dans ce pays, la police fédérale peut fabriquer de toutes pièces un dossier contre un innocent, habitant la Suisse, diffuser des diffamations et éventuellement - si nous n'étions pas intervenus, Monsieur Eggly, en dernière minutelivrer cet innocent, opposé à la dictature, à une mort certaine dans son pays. Rutishauser, Berichterstatter: Ich möchte mich nur kurz zum Votum von Herrn Zwingli äussern. Wenn er sagt, die Geschäftsprüfungskommission müsse das Vertrauen der Oeffentlichkeit zurückgewinnen, so frage ich mich, ob es der Sache dienlich ist, wenn hier ein Mitglied dieser Geschäftsprüfungskommission die Arbeit der eigenen Kommission kritisiert, und zwar ganz anders als in der Kommission selber. Es gehört zur politischen Fairness, dass man sich Mehrheitsbeschlüssen fügt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wäre es vertrauenswürdiger gewesen, wenn festgestellte Fehler einfach verdeckt worden wären? Nur eine offene und ehrliche Berichterstattung kann Vertrauen erwecken. Die GPK hat ihr Verständis für die schwierige Aufgabe des Delgierten für das Flüchtlingswesen bekundet, indem sie ihrem Bericht eine politische Würdigung beigefügt hat. Leuenberger Moritz, Berichterstatter der Sektion EJPD: Ich möchte dem grossen Teil der Redner dafür danken, dass sie den Bericht dazu benutzt haben, aus den festgestellten Fehlern für die Zukunft zu lernen und so den dringend nötigen Konsens in der schweizerischen Flüchtlingspolitik zu suchen. Ich möchte aber zwei Aspekte deutlich herausheben. Das eine ist die Bedeutung des Rechtsstaates auch auf dem Gebiete des Flüchtlingswesens. Es zeichnet unser Land und unsere Nation aus, dass wir die Gesetze einhalten, auch in schwierigsten Situationen. Ein Rechtsstaat bewährt sich erst, wenn er auch in Grenz- und Extremsituationen die Gesetze einhält. Dazu gehört auch, dass die Gesetze gegenüber jedermann eingehalten werden. Herr Allenspach hat gesagt, es habe sich bei Musey und Maza nicht um Unschuldslämmer gehandelt, Herr Zwingli hat gesagt, andere Flüchtlinge seien ja sogar illegal in der Schweiz, Herr Eggly hat gesagt, man könne Herrn Musey doch kein Vertrauen entgegenbringen. Selbst wenn das alles stimmen würde, so entbindet es die Verantwortlichen nicht, auch gegenüber diesen Leuten das Gesetz zu respektieren und nicht zu brechen. Herr Allenspach hat gesagt: «Ein wichtiges Prinzip ist auch die effiziente Rechtsverwirklichung.» Natürlich, aber der effizienten Rechtsverwirklichung dürfen wir die Einhaltung der Gesetze nicht opfern. Herr Rohrbasser hat gesagt, in diesem Bereich sei die Regelung der Kompetenzen zwischen Kanton und Bund nicht gut geregelt. Recht hat er, aber man darf daraus nicht den Schluss ziehen, die komplizierten und unbequemen Gesetze erst gar nicht anzuwenden. Und da müssen wir einfach nach wie vor festhalten, dass das Gesetz in diesem Bereich vom Delegierten nicht eingehalten wurde. Es wurde die Familie Musey durch den Bund ausgeschafft, obwohl die Kompetenz dazu bei den Kantonen gelegen hätte. Auch die Internierung von Herrn Maza war gesetzwidrig. Frau Bundesrätin Kopp hat damals vor dem versammelten Nationalrat gesagt: «Wenn Sie dieses Dossier kennen würden, würden Sie mich hier nicht allein im Regen stehen lassen.» Und sie hat gar dem Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission angeboten, Einblick in dieses Dossier zu nehmen. Heute wissen wir: Sie hat das Dossier gar nie selber angeschaut. Angeschaut hingegen hat dieses Dossier letztlich dann das Bundesgericht und entsprechend sein Urteil gefällt, und die Geschäftsprüfungskommission hat in Anwendung der Gewaltentrennung dieses Urteil respektiert, also nicht durch Konsultation des Dossiers überprüft. Aber man kann es drehen und wenden, wie man will, die erste Internierung ist ohne bzw. mit einer falschen Rechtsgrundlage erfolgt, und erst später ist die andere Rechtsgrundlage nachgeschoben worden. Herr Zwingli: Das hat uns der Delegierte für das Flüchtlingswesen in der Sektion gesagt, und zwar mehrmals, weil wir ihn mehrmals angehört haben. Hätten Sie doch Ihre Kritik, die Geschäftsprüfungskommission habe etwas wider besseres Wissen in ihren Bericht geschrieben, als Mitglied der -- 9 of 12 -13. Juni 1989 N 853 Aufsichtseingabe Maza und Musey GPK in der GPK selbst geäussert! Wir hätten Sie davon überzeugen können, dass Sie nicht recht haben! Neben den Prinzipien des Rechtsstaates gibt es ein anderes Prinzip, das in der Verwaltung auch einmal berücksichtigt werden könnte: Man kann ja Fehler machen. Das ist gar nicht so schlimm. Aber man kann einen Fehler auch einmal zugeben. Es ist das Schlimmste, wenn man sich dann in Erklärungen verstrickt, die in sich selbst überhaupt nicht mehr stimmen können. Was mich an der Antwort des Delegierten am meisten gestört hat, war die ganze Geschichte, die besagte, diese Verfügung, die gegenüber dem Kanton Jura getroffen worden sei, sei eigentlich gar keine Verfügung. Sie haben den Text vor sich. Da steht: «In Erwägung, dass.... und in Anwendung der Artikel....wird....verfügt:.... »Nachher will man uns weismachen, das sei eigentlich gar keine Verfügung. Damit gibt man zu, dass eine Scheinverfügung erlassen wurde, damit Dritte glauben sollten, ihnen liege eine rechtskräftige Verfügung vor. Diese Dritten sind nicht nur die in ihrer Glaubwürdigkeit angezweifelten Museys, sondern da ging es z. B. auch um den Bauern, in dessen Bauernhof die Familie Musey versteckt war. Diesem Dritten wurde die Verfügung auch gezeigt. Nachträglich sagt man uns, man könnte bloss meinen, es sei eine Verfügung, in Wirklichkeit sei es keine. Dann gibt es dann so peinliche Diskussionen wie in der Geschäftsprüfungskommission: Ist die Verfügung, die aussieht wie eine Verfügung, eigentlich eine Verfügung, oder ist es deswegen keine Verfügung, weil der Delegierte glaubte, es sei keine Verfügung? Das wäre alles nicht nötig gewesen, wenn man gesagt hätte: Da haben wir einen Fehler gemacht. Wir wissen, dass es eine Arbeitsgruppe im Bundesamt für Justiz gab, in der auch festgestellt wurde, dass ein Fehler gemacht wurde, und Herr Arbenz hat es dort auch zugegeben. Wäre es dabei geblieben, hätten wir dieses ganze Theater hier nicht. Es ist auch dies ein Grund dafür, dass der Bundesrat die Sache selbst in die Hand nehmen muss und dass er einem Beamten nicht einfach gutgläubig alles aus der Hand frisst, was er ihm präsentiert. Das Gesetz ist anzuwenden, und der Bundesrat hat hier die Führung zu übernehmen. Er hat sie nicht dem Delegierten zu überlassen. Das ist auch eine Voraussetzung für den beschworenen Konsens in der Flüchtlingspolitik. Ich will im Namen der Geschäftsprüfungskommission ausdrücklich festgehalten haben: Das Gesetz ist anzuwenden mit den humanitären Möglichkeiten, die es bietet, aber auch mit seiner Härte, die es gebietet. Das gilt nicht nur für den Bundesrat, das gilt auch für die Kantone. Bundesrat Koller: Der Bundesrat geht mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission dahingehend einig, dass entscheidend ist, welche Schlussfolgerungen wir aus diesem Bericht für unsere künftige Asylpraxis ziehen. Wenn man den Bericht aus diesem Blickwinkel ansieht, stellt man erfreulicherweise fest, dass in sehr vielen -ja in den meisten, fast allen Punkten bezüglich der Grundprinzipien in der Asylpraxis zwischen der GPK und dem Bundesrat Einigkeit besteht. Einigkeit besteht nämlich darin, dass die Frage der Asylgewährung und damit die Prüfung der Flüchtlingseigenschaft zu trennen ist von der weiteren Frage der Zumutbarkeit der Wegweisung und ihres Vollzugs. Es ist nämlich durchaus möglich, dass ein Asylbewerber, obwohl er nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes ist, tatsächlich nicht weggewiesen werden darf, weil im Lichte der Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Flüchtlingskonvention und unseres Asylgesetzes (Artikel 45) die Wegweisung nicht zumutbar ist, weil ihm beispielsweise eine unmenschliche Behandlung in seinem Heimatstaate droht. Ich verweise auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einigkeit besteht zwischen der GPK und dem Bundesrat aber auch in bezug auf das Erfordernis der Diskretion der Abklärungen im Heimatstaat und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit des Delegierten mit dem Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge gemäss Artikel 35 der Flüchtlingskonvention. Einigkeit besteht ausdrücklich auch - und das möchte ich ebenfalls betonen -, dass rechtskräftige Asyl- und Wegweisungsentscheide vollzogen werden müssen. Das verlangt die Achtung vor dem geltenden Recht, und der Bundesrat ist überzeugt, dass gerade hievon auch die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik bei unserem Volk entscheidend abhängt. Klar ist sodann, dass der Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsverfügungen von Gesetzes wegen den Kantonen obliegt. Dabei ist der Bundesrat allerdings der entschiedenen Auffassung, dass eine besondere Verfügung, in der der zuständige Kanton die Wegweisung aussprechen würde, nicht nötig ist. Der Delegierte ist befugt und verpflichtet, die Kantone in Erfüllung ihrer Vollzugsaufgaben zu beraten, ihr Vorgehen zu koordinieren und ihnen allenfalls, wenn nötig, logistische Hilfe zu leisten. Nicht einig sind sich Bundesrat und Geschäftsprüfungskommission in dem Punkt, wo die Geschäftsprüfungskommission meint, die zuständige kantonale Behörde sei befugt, im Zeitpunkt der Ausschaffung die Zumutbarkeit dieser Massnahme unter dem Gesichtspunkt des Non-refoulements nochmals zu prüfen. Sie meint, der Gesuchsteller habe hierauf sogar einen gesetzlichen Anspruch. Nach Artikel 21 a des Asylgesetzes ist die Wegweisung eines Asylbewerbers aus der Schweiz aber allein Sache des Delegierten bzw. des Beschwerdedienstes des Departments. Sie allein sind berufen, über die Zumutbarkeit der Wegweisung, einer Rückkehr in den Heimatstaat oder in einen Drittstaat zu befinden. Dem zuständigen Kanton bleibt - ich habe das schon vorhin beim Geschäftsbericht ausgeführt - allerdings die Möglichkeit unbenommen, eine Anwesenheitsbewilligung zur Verhinderung von Härtefällen zu erteilen. Das ist ja auch der Grund, weshalb die Kantone vor der Wegweisungsverfügung anzuhören sind. Die Kantone haben aber weder das Recht noch die Pflicht, eine eigentliche Vollzugsverfügung zu erlassen. Wenn nämlich gegen eine solche eigenständige Vollzugsverfügung der Kantone noch einmal alle Rechtsmittel gegeben werden, hätte das zum Effekt, dass der Asylgesuchsteller unter diesem Titel noch einmal mehrere Monate, wenn nicht Jahre, in unserem Lande verbleiben könnte. Die Rechtslage ist hier klar: Das Asylgesetz ist das speziellere und neuere Gesetz, und als lexspecialis und als lexposteriorgehen die Vorschriften des Asylgesetzes den Vorschriften des Anag eindeutig vor. Zusammenfassend darf ich aber doch mit Befriedigung feststellen, dass mit Ausnahme dieses Punktes grundsätzlich eigentlich in allen Punkten zwischen der Geschäftsprüfungskommission und dem Bundesrat Einigkeit besteht. Bleibt somit noch eine kurze retrospektive Würdigung der Fälle Maza und Musey: Auch hier besteht Einigkeit zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat, dass in beiden Fällen keine Asylgründe gegeben waren und die Wegweisung daher zu Recht erfolgt ist. In Beantwortung der Frage von Herrn Nationalrat Cincera kann ich Ihnen übrigens mitteilen, dass Herr Maza sich in Kuba aufhält und Herr Musey in Kinshasa. Ich glaube, wir dürfen mit gutem Grund sagen, dass diesbezüglich auch menschlich befriedigende Lösungen gefunden werden konnten. Herr Musey hat allerdings ein Wiedererwägungsgesuch an den Bundesrat gerichtet, das wir demnächst behandeln werden. Zurzeit gibt es aber wirklich keinerlei Hinweise, dass Herr Musey in seinem Heimatland irgendwie verfolgt oder benachteiligt würde. Wo gehen die Meinungen Ihrer Kommission und des Bundesrates bei diesen Fällen eigentlich noch auseinander? Beim Fall Musey ist es vor allem die Problematik dieses Telex, den der Delegierte auf das Begehren des jurassischen Polizeikommandanten an ihn gerichtet hatte. Hier ist durchaus zuzugeben - und das tut auch der Delegierte -, dass dieser Telex unglücklich formuliert war. Für einen unbeteiligten Dritten konnte er tatsächlich den Eindruck einer Verfügung erwecken. Der Delegierte ist allerdings der Meinung, dass - nach den vielen Gesprächen, die er mit den Vertretern sowohl des Kantons Bern als auch des Kantons Jura geführt hatte - diese Formulierung deshalb missverständlich war, weil es sich im wesentlichen lediglich um eine Bestätigung vorangehender Gespräche gehandelt hat. Es fragt sich eben doch, ob man wenigstens im Rahmen der an diesen Gesprächen Beteiligten nicht auch hier das Prinzip zur Anwendung bringen darf, dass unter Beteiligten nicht die unwichtige Bezeichnung eines Rechtsak-- 10 of 12 -Gestion du Conseil fédéral 854 N 13 juin 1989 tes, sondern der wirkliche Wille der Beteiligten das Entscheidende sei. Das nimmt der Delegierte für sich in Anspruch, und in diesem Punkt liegt die Hauptdifferenz. Dabei sei noch einmal zugestanden: Die Formulierung war unglücklich, und wir werden die entsprechenden Lehren daraus ziehen. Bleibt noch die Divergenz zwischen Ihrer Kommission und dem Bundesrat in bezug auf die Internierung von Herrn Maza. Ihre Kommission macht vor allem geltend, die erste Internierung sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Maza war damals bereits einige Monate zuvor aus der Schweiz weggewiesen worden und anschliessend trotz Einreisesperre wieder illegal eingereist. Nachdem befürchtet werden musste, dass er sich einer Ausschaffung erneut entziehen würde, hat der Delegierte diese Internierung auf Grundlage von Artikel 14 Absatz 2 des Anag verfügt, dessen Praxis dem Parlament mit Bundesratsbeschluss vom 17. September 1985 zur Kenntnis gebracht worden war. Diese Praxis hat bekanntlich auch das Bundesgericht in seinem Entscheid 110.lb.1 geschützt. Bei der zweiten Internierung sind wir uns ja einig, dass damals aufgrund der Aenderungen des Anag eine Rechtsgrundlage gegeben war. Das Departement hat aus diesen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Fall Maza seinerseits die Lehre gezogen. Es war - unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs - nach der heute geltenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Fehler, dass man bei der ersten Internierung nicht auf das Sicherheitsrisiko von Herrn Maza hingewiesen hat. Dieser Mangel ist jedoch durch die zweite Internierungsverfügung, die vom Bundesgericht dann geschützt worden ist, eindeutig behoben worden. Insofern möchte ich jene Behauptungen klar zurückweisen, diesagen-Frau Fetz hat das gesagt, Herr Ziegler hat es gesagt -, das Verfahren im Zusammenhang mit Herrn Maza spotte allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das Bundesgericht hat dieses Verfahren geschützt. Der einzige Punkt, der nicht zu genügen vermochte, war der, dass der Delegierte und das Departement aus Gründen des Quellenschutzes nicht schon bei der ersten Internierung auf dieses Sicherheitsrisiko von Herrn Maza hingewiesen hatten. Das werden wir künftig tun, wobei wir nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch künftig nicht die einzelnen Sachverhalte benennen müssen, aber immerhin den Tatbestand des Sicherheitsrisikos. Zum Schluss: Ich möchte hier nicht wiederholen, was ich im Ständerat zur Asylpolitik ausgeführt habe. Es ist uns aber allen klar, dass wir angesichts der starken Zunahme von Asylgesuchen auch in diesem Jahre - wir werden mit 20 000 bis 50 000 Asylgesuchen konfrontiert sein -vor grossen, ja sehr grossen Vollzugsproblemen stehen. Ich möchte daher auch Sie auffordern, jeden an seinem Platz, seinen Beitrag zu einem asylpolitischen Konsens in unserm Lande zu leisten. Diesbezüglich tut es mir leid, Herr Nationalrat Rechsteiner: Ich muss Ihre Unterstellungen klar zurückweisen, wenn Sie mir vorwerfen, ich hätte einerseits zu einem asylpolitischen Konsens aufgerufen, anderseits bereits wieder von militärischen Aufgeboten gesprochen, und ich würde auch bereits wieder den Abbau rechtsstaatlicher Garantien in Kauf nehmen. Der Sachverhalt ist doch ganz klar: Ich habe im Ständerat gesagt, warum der ßundesrat der Ueberzeugung ist, dass die Voraussetzungen von Artikel 9 Asylgesetz noch nicht gegeben sind: Weil dort nämlich - und da habe ich die Botschaft des Bundesrates zur zweiten Asylgesetzrevision zitiert - ganz klar gesagt wird, dass Artikel 9 Asylgesetz erst angerufen werden kann, wenn Bund und Kantone vor unlösbaren Betreuungs- und Vollzugsproblemen stehen. In dieser Botschaft wird auch gesagt, mit Artikel 9 Asylgesetz habe man dem Bundesrat Aktionsmöglichkeiten geben wollen in einem Zeitpunkt, wo es noch nicht nötig sei, Militär aufzubieten. Das habe ich zitiert. Nun ist es doch wirklich eine billige Unterstellung, wenn man mir hier vorwirft - obwohl ich diese Zitate gebraucht habe, um zu beweisen, dass heute noch kein Notrecht nötig ist -, ich würde bereits wieder von militärischen Aufgeboten sprechen. Zum zweiten Vorwurf, ich würde hier bereits den Abbau rechtsstaatlicher Garantien in Kauf nehmen: Meine Damen und Herren, alle meine Gespräche, sowohl diejenigen mit dem Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge als auch die mit allen zuständigen Ministern in den westeuropäischen Asylländern, haben eines ergeben: Wir müssen das Asylverfahren unbedingt beschleunigen. Wir haben heute immer noch eine durchschnittliche Dauer des Asylverfahrens von rund zwei Jahren. Ich habe mir das Ziel gesetzt, wir sollten mindestens auf drei bis vier Monate herunterkommen. In der Bundesrepublik Deutschland strebt man bereits ein Asylverfahren von einer Dauer von wenigen Wochen und in Oesterreich von sechs Wochen an. Da ist es doch wirklich auch etwas billig, dass Sie wenn man das einzig Mögliche in dieser schwierigen Situation vorschlägt, nämlich eine ganz entscheidende Beschleunigung des Asylverfahrens-gleich vorweg, ohne dass Sie überhaupt konkrete Vorschläge kennen, von einem Abbau rechtsstaatlicher Garantien sprechen. So kommen wir nicht weiter! Wenn wir nicht bald vor unlösbaren Asylproblemen stehen wollen, die dann wirklich die Anrufung von Artikel 9 Asylgesetz nötig machen würden, dann brauchte es eben wirklich die Zusammenarbeit aller Gutgesinnten, und dazu rufe ich Sie auf. (Beifall) Präsident: Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen, vom Bericht über die Aufsichtseingaben Maza und Musey Kenntnis zu nehmen. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Zustimmung-Adhésion #ST# 89.021 Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1988 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1988 Fortsetzung - Suite Siehe Seite 840 hiervor - Voir page 840 ci-devant Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie Antrag Leuenberger-Solothurn Aufrechterhaltung des folgenden Vorstosses, dessen Abschreibung im Rahmen des Geschäftsberichtes beantragt wird: Postulat 86.163 Verbilligte Bahnabonnemente für Studenten Proposition Leuenberger-Soleure Maintenir le postulat ci-après dont le classement est proposé dans le cadre du rapport de gestion: Postulat 86.163 Abonnements ferroviaires a prix réduit pour étudiants M. Couchepin, rapporteur de la section DFTCE: La section de la Commission de gestion chargée d'examiner la gestion du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie a porté son attention sur trois domaines en particulier: tout d'abord, les problèmes posés par l'échec de l'article constitutionnel sur la politique coordonnée des transports; ensuite sur le problème posé par la sécurité des barrages et, troisièmement, nous avons procédé à une inspection auprès de l'Office fédéral de l'air, essentiellement sur l'organisation de SWISSCONTROL.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Aufsichtseingabe Maza und Musey Requêtes Maza et Musey In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.037 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 844-854 Page Pagina Ref. No 20 017 429 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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