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Entscheid

89-039

Verwaltungsbehörden 14.06.1990 89.039

14. Juni 1990Deutsch65 min

Source admin.ch

Erwägungen

30.

Jahren besteht für die Schweiz mit oder ohne Wiederaufarbeitung. Das Abkommen ändert daran nichts. Zusammenfassend ist festzuhalten: Das Abkommen betrifft nicht die Frage, ob Kernkraftwerke abgebrannte Brennelemente aufarbeiten sollen oder nicht. Es betrifft nicht die Frage, ob die Schweiz radioaktive Rückstände lagern muss oder nicht. Es betrifft nicht die Frage, ob die Schweiz Strombezugsverträge aus französischen Kernkraftwerken abschliessen kann oder nicht. Und es betrifft schon gar nicht die Frage, ob Frankreich sein eigenes Plutonium zur Fabrikation von Bomben verwenden darf oder nicht. Das Abkommen regelt im Sinne der Nonproliferation lediglich die Rahmenbedingungen, unter denen Verträge über den Austausch nuklearer Güter abgeschlossen werden können. Der Abschluss dieser konkreten Verträge ist dann Sache der öffentlichen und privaten Unternehmungen, denen mit dem Abkommen allerdings strenge Leitplanken gesetzt werden. Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten und Genehmigung dieses Abkommens mit Frankreich. M. Jeanneret, rapporteur: Je pourrai être bref parce que le texte du message du Conseil fédéral est clair et complet, que nous sommes deuxième Chambre et que le Conseil des Etats a déjà approuvé cet objet le 4 décembre 1989 par 33 voix favorables contre 3. Il est donc nécessaire dans cette petite question de ne pas créer de divergences et de régler ce problème. Votre commission s'en est occupée lors d'une séance du 25 avril dernier. La collaboration avec la France, dans le domaine de l'utilisation de l'énergie nucléaire à des fins pacifiques, dure depuis de nombreuses années. Cet accord donne une base meilleure à cette collaboration. Il est dans la ligne de ceux que nous avons déjà approuvés avec l'Australie, avec la Chine et le Canada, mais il y a ici quelques différences, car la nature et l'intensité de la collaboration avec la France est particulièrement accentuée par rapport aux trois pays énumérés précédemment. Ces différences concernent notamment le problème du retraitement des éléments combustibles, des déchets radioactifs et du plutonium qui en découlent et ont fait, eux, l'objet d'une discussion assez approfondie dans votre commission. L'accord règle essentiellement les mécanismes de nos relations avec la France et ne règlent pas les problèmes matériellement, tels que le retraitement ou le conditionnement des déchets. Ces derniers sont réglés par des contrats ad hoc entre les centrales nucléaires et les partenaires français. Le président de la commission, M. Fischer, en remplacement de M. Caccia, vous a donné dans son rapport en langue allemande des renseignements plus approfondis sur les aspects techniques et économiques du retraitement, sur l'utilisation du plutonium, sur les conditions dans lesquelles nous recevons les déchets radioactifs; je n'insiste pas. Le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie a envoyé en date du 12 juin une note complémentaire à la commission disant en ce qui concerne le stockage d'éléments combustibles usés sur territoire français qu'à l'heure actuelle 1099 éléments combustibles usés provenant de notre pays sont stockés en France, qu'ils renferment 2031 d'uranium et 2,741 de plutonium. On prévoit de recycler ce plutonium dans les centrales nucléaires suisses. Cet accord remplace donc un traité antérieur de 1970 et il crée un nouveau cas de droit international public. Il contient des clauses concernant l'activité de contrôle de l'Agence internationale de l'énergie, ce qui est important, Votre commission, par 12 voix contre 5, vous propose d'approuver cet accord. Ledergerber, Sprecher der Minderheit: Wie der Präsident Ihnen eben erläutert hat, haben wir in der Kommission einen Minderheitsantrag eingebracht, dieser Vertrag sei nicht zu genehmigen und abzulehnen. Eine Fahne ist nicht erschienen. Ich möchte diesen Minderheitsantrag begründen. Der Vertrag mit Frankreich soll eine heute gültige Uebergangslösung ablösen. In der Botschaft zu diesem Geschäft hat der Bundesrat geschrieben, damals, 1978, als die schweizerischen Elektrizitätswerke mit der Cogéma einen Vertrag über die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennstäbe abgeschlossen hätten, habe die französische Regierung darauf gedrungen, mit einem Staatsvertrag eine Garantieerklärung abzugeben, dass die Schweiz die anfallenden hoch radioaktiven Abfälle zurücknehmen werde. Der Bundesrat hat dann darauf hingewiesen, das sei in so kurzer Zeit nicht möglich, und man hat sich dann auf eine Garantieerklärung geeinigt, die als Uebergangslösung Sicherheit geben sollte, dass die Schweiz zu gegebener Zeit die Abfälle zurücknehme. Nun wird mit diesem Vertrag ein Staatsvertrag vorgelegt, der eine definitive Lösung bringen soll. Das macht ganz deutlich, dass dieses vorliegende Geschäft eigentlich eine «Lex Wiederaufar-- 2 of 8 -Utilisation de l'énergie nucléaire 1032 N 14 juin 1990 beitung» und eine «Lex Zurücknahme hochradioaktiver Abfälle» ist. Dazu ist folgendes zu sagen:

1.

Die sozialdemokratische Fraktion hat schon vor Jahren in diesem Rat eine Motion eingereicht, die Schweiz solle auf eine Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe verzichten, so wie das die Vereinigten Staaten, Schweden, neuerdings auch die Bundesrepublik machen wollen. Das hat folgenden Grund: Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe ist mit beachtlichen Risiken verbunden. Sie kennen alle die unrühmlichen Schlagzeilen der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague oder in Sellafield, wo in schöner Regelmässigkeit radioaktive Emissionen austreten. Es kommt dazu, dass bei dieser Wiederaufarbeitung Plutonium anfällt. Dieses Plutonium ist hochanfällig für missbräuchliche Verwendung. Es genügen etwa fünf Kilogramm Plutonium, um eine Bastler-Atombombe herzustellen. Wir lehnen deshalb die Wiederaufarbeitung ab und fordern, dass abgebrannte Brennstäbe direkt der Endlagerung zugeführt werden sollen.

2.

In diesem Vertrag steht, dass in Erwägung der Bedeutung, die die Vertragspartner der friedlichen Verwendung der Kernenergie beimessen, eine Förderung des Austausches, eine Förderung kommerzieller Verträge, eine Förderung der Lieferung von Kernmaterial, von radioaktivem Material, Ausrüstungen, Installationen und Dienstleistungen des nuklearen Brennstoffes vorgenommen werden sollen. Diese Förderung des Nukleargeschäftes lehnen wir ab. Sie wissen, unsere Partei steht für einen langfristigen, geordneten Ausstieg aus der Kernenergie ein. Wir können eine solche Förderung und einen solchen Förderungsvertrag nicht unterzeichnen.

3. Auf das Plutonium hat Herr Fischer-Seengen bereits hingewiesen. Dieses sensitive Material ist die Nahrung für eine Reihe von möglichen Korruptionsgeschäften und für beachtliche Gefährdungen in Richtung Bastlerbombe, in Richtung Terrorbombe. Aus der Aufarbeitung der schweizerischen Brennstäbe ist in den letzten Jahren bereits Plutonium in der Grössenordnung von 680 Kilogramm angefallen. Dieses Plutonium ist zu einem Teil im Kernkraftwerk Beznau wieder verbrannt worden. Zu einem Teil ging es nach Kaikar, in den Schnellen Brüter der Bundesrepublik,<und 151 Kilo gingen in den Brutreaktor Superphénix der Electricité de France. Nun verfügen wir aber über Hinweise aus früheren Anfragen von Nationalrat Braunschweig, dass dieser Brutreaktor Superphénix auch dazu eingesetzt werde, um nukleares Material für die französische Nuklearwaffenproduktion herzustellen. Allerdings steht in der Botschaft, Frankreich unterziehe sich freiwillig den Kontrollen der Internationalen Atomenergieagentur. Ich habe darauf diesen Vertrag von der Bundesverwaltung verlangt. In der Botschaft wird erwähnt, es bestehe gar kein Problem mit diesen Kontrollen. Wenn man aber die Regelung dieser Kontrollen genauer anschauen möchte, stellt man mit Erstaunen fest, dass zum Thema nicht einmal eine Dokumentation in der Bundesverwaltung vorhanden ist, sondern dass die entsprechenden Unterlagen zuerst von Wien angefordert werden müssen. Wir lehnen diesen Vertrag mit Frankreich auch ab, weil damit zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit dem Plutoniumkreislauf, mit dem Plutoniumhandel und mit dem Abzweigen von spaltbarem Material für alle möglichen unerwünschten Zwecke verbunden sein kann. Wir bitten Sie, in diesem Sinn und basierend auf diesen Argumenten den Vertrag abzulehnen. Thür: Ich bitte Sie namens der grünen Fraktion, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Ziel des vorliegenden Abkommens ist es, die bisherige bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie mit Frankreich auszuweiten. Das Abkommen umfasst alle Bereiche dieser friedlichen nuklearen Zusammenarbeit, insbesondere die Herstellung und die Verwendung von Kernenergie, die Operationen des nuklearen Kreislaufs und die wissenschaftliche und technische Forschung bezüglich Sicherheit und nukleare Sicherung. Wir haben in den letzten zwei Jahren in diesem Saal ausgedehnte Debatten über Nuklearabkommen geführt. Am 22. Juni 1989 behandelten wir jene mit Australien und China, am 17. März 1989 jenes mit Kanada. Wir haben uns in diesem Zusammenhang ausführlich mit der Problematik solcher Abkommen auseinandergesetzt. Die diesbezüglichen Voraussetzungen haben sich seither nicht verändert. Ich möchte die Debatte darüber nicht neu aufrollen, Ihnen aber dennoch mit einigen Stichworten unsere Argumente in Erinnerung rufen. Zunächst die Problematik der Nonproliferation: Es ist eine Tatsache, dass trotz internationaler Abkommen das Ziel der Nichtweiterverbreitung von nuklearem Brennstoff zu nichtfriedlichen Zwecken nicht erreicht werden konnte. Dieser Hinweis mag genügen, um zu zeigen, dass zwischen friedlicher und nichtfriedlicher Nutzung der Atomenergie ganz offensichtlich so einfach nicht unterschieden werden kann. Jedenfalls funktionieren die Kontrollen der IAEA nur sehr unvollständig, um nicht noch mehr zu sagen. Ich habe in der Sommersession 1988 aufgrund eines Berichtes dieser Organisation auf diese Schwachpunkte ausführlich hingewiesen. Ich nehme nicht an, dass sich seither die Qualität dieser Kontrolle verbessert hat. Zweites Stichwort: der notwendige Ausstieg aus der Atomenergie. Ich verzichte darauf, die Argumente auszubreiten; sie sind hinlänglich bekannt. Wir verstehen es deshalb absolut nicht, dass nun einige Monate vor der entscheidenden Abstimmung über die beiden Atom-Initiativen in diesem Rat noch ein Nuklearabkommen durchgedrückt wird, das explizit eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit auf lange Frist anvisiert. Das sind die grundsätzlichen Aspekte, die sich für uns bei jedem solchen Abkommen stellen werden. Im speziellen möchte ich Ihnen noch darlegen, weshalb die grüne Fraktion eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit mit Frankreich ganz besonders ablehnt: Angesichts der Tatsache, dass die Nonproliferationsziele offensichtlich nicht eingehalten werden können, sollten wir nach unserer Ueberzeugung mit einer Atommacht, die zudem den Atomsperrvertrag nicht unterschrieben hat, nicht noch eine engere Zusammenarbeit suchen. Es ist mir natürlich klar, dass wir aufgrund der offiziellen schweizerischen Energiepolitik, die, statt konsequent zu sparen, den Sïtrom lieber in Frankreich einkauft, immer mehr in die Abhängigkeit dieser Atommacht geraten. Das kann jedoch die grüne Fraktion nicht daran hindern, diese Politik ganz grundsätzlich in Frage zu stellen. Frankreich ist aber nicht nur als Atomrnacht ein schwieriger Partner für uns. Mit sehr grosser Besorgnis verfolgen wir die französische Atomenergiepolitik, die ungebrochen von einem forcierten Ausbau dieses Energieträgers ausgeht und in einem atemberaubenden Tempo das ganze Land mit Atomkraftwerken buchstäblich überzieht. Dadurch ist Frankreich mittlerweile auch noch zu einer Atomenergiemacht europäischen Zuschnitts aufgestiegen. Diese Atomenergiemacht überschwemmt den ganzen europäischen Markt mit Billigstrom und zerstört damit zunehmend jegliche Sparintentionen auf diesem Kontinent. Das ist die effizienteste Politik, um einen Ausstieg aus der Atomenergie zu sabotieren. Da kann unsere Atomlobby künftig auf ganzseitige Farbinserate verzichten. Frankreich macht das besser. Die französische Atompolitik ist noch aus einem anderen Grund für uns als unmittelbare Nachbarn ausserordentlich gefährlich. Es gibt nicht wenige Skeptiker, die sagen, dass der rasante Ausbau der französischen Atomenergie heute für Europa ein Sicherheitsrisiko erster Güte darstellt. Es spricht vieles dafür, dass der nächste grosse Unfall in Frankreich stattfinden könnte, und dieser Atomunfall - da können Sie sicher sein - kommt bestimmt. Mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Schnellen Brüter haben wir bereits einen Vorgeschmack davon erhalten. Die Probleme in Creys-Malville sind noch nicht ausgestanden. Nach der Wiederaufnahme des Werkes ist die Westschweizer Bevölkerung erheblich verunsichert, und die französische Regierung unternimmt nichts Adäquates, um Vertrauen zurückzugewinnen. Und in einem solchen Moment wollen Sie die Zusammenarbeit mit Frankreich noch verstärken? Ein denkbar schlechter Augenblick, denken wir. Last but not least: Bei diesen Abkommen geht es ganz wesent-- 3 of 8 -14. Juni 1990 N 1033 Friedliche Verwendung der Kernenergie lieh auch um die Frage der Herstellung von waffenfähigem Plutonium. Auch in diesem Punkt haben wir unsere Bedenken. Sie wissen, dass unabhängig davon, ob man für oder gegen die Atomenergie ist, die Frage der Wiederaufbereitung höchst umstritten ist, vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen. Herr Ledergerber hat ausführlich auf diesen Punkt hingewiesen. Die Wiederaufbereitung ist auch ein gefährlicher Prozess, bei dem hochradioaktive Abfälle entstehen, deren Endlagerung bis heute nicht gelöst ist. Schweden hat deshalb bereits auf diese Wiederaufbereitung verzichtet. Auch in diesem Parlamentsind entsprechende Vorstösse hängig. Wenn Sie heute diesem Nuklearabkommen zustimmen, ignorieren Sie auch diese Tatsache. Sie sagen ja zu der umstrittenen Wiederaufbereitung. Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die nukleare Zusammenarbeit mit Frankreich, wie sie in diesem Abkommen vorgeschlagen ist, nicht noch auszuweiten und den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Weder-Basel: Auf das Abkommen über nukleare Zusammenarbeit mit Frankreich dürfen wir nach Auffassung der LdU/ EVP-Fraktion nicht eintreten. Zu viele Probleme um die Atomenergie sind nicht gelöst und können - wie wir alle wissen teilweise gar nicht gelöst werden. Jedes Vorantreiben dieser Energieform kann sich für uns, aber auch für die gesamteuropäische Menschheit tödlich auswirken. Die Katastrophen von Harrisburg, Windscale, Tscheljabinsk, Lucens und vor allem Tschernobyl bestätigen diese Aussage eindringlich. In diesem Zusammenhang die letzte Mitteilung aus Russland: Dort müssen jetzt weitere 532 Dörfer um Tschernobyl evakuiert werden, nachdem bereits 130 Dörfer evakuiert wurden. Und uns legt man einen Vertrag vor, wir sollen diese Art Energieerzeugung weiterhin forcieren! In der Botschaft wird festgehalten, es sei wichtig, ein solches Abkommen abzuschliessen, um die Versorgung unseres Landes mit Energie sicherzustellen. Vor einigen Tagen haben auch Sie die Antwort auf die Einfache Anfrage Keller Nr. 90.028 erhalten. Daraus geht hervor, wie unsere Abkommen abgeschlossen werden. Darin sind nämlich die Strombezugsverträge aufgeführt. Diese basieren auf Verträgen zwischen den Elektrizitätsgesellschaften in der Schweiz und in Frankreich. Diese Absegnung durch uns ist gar nicht nötig. Im übrigen sehen Sie daraus, dass wir grosse Mengen elektrischer Energie von Frankreich zugut haben, eben aufgrund dieser Verträge, und zwar zu Sommer- und zu Winterzeiten. Das nur als Detail für diejenigen, die sich dafür interessieren, wie sich diese Bezugsrechte aufteilen. Nun steht im Vertrag aber auch noch, der schweizerischen Exportindustrie müssten weitere Absatzmärkte offengehalten werden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was die Schweiz noch nach Frankreich exportieren will, in das Land, das diese Energie am meisten vorangetrieben hat. Aber ich weiss, dass es hier um die Aufbereitung von Brennstäben geht. Für die Aufbereitung dieser Brennstäbe brauchen wir aber keinen Vertrag, wenn wir nicht das Plutonium aus diesen Brennstäben herausholen, was an und für sich ja viel gescheiter wäre als diese Art der Entsorgung, wie sie bei uns immer noch vorgesehen ist. Im Grunde genommen geht es bei diesem Vertrag um die Kontrolle des Plutoniums. Es wird gesagt, diese Kontrolle für die Schweiz sei über die Internationale Atomenergieagentur gewährleistet, für Frankreich sei die Euratom zuständig. Trotz diesen Kontrollen - und das ist wichtig - und trotz den Nonproliferationsabkommen konnte bisher nicht verhindert werden, dass weitere Atommächte entstanden sind und weitere entstehen werden. Dieses Abkommen ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es eine friedliche Nutzung der Atomenergie gar nicht gibt: die militärische und die friedliche Nutzung dieser Energie sind siamesische Zwillinge. Das Wort «friedlich» mag in der Botschaft noch so oft vorkommen, trotzdem ist dieser Vertrag eine Kriegserklärung an die Schöpfung, und zwar auf jeder Stufe des Brennstoffkreislaufes: beim Abbau des Urans, bei den Transporten, bei der Aufbereitung der Brennstäbe, bei der eigentlichen Kernspaltung im Reaktor und bei der Lagerung des Atommülls - die bekanntlich weltweit nicht gelöst ist -; allen anderslautenden Behauptungen zum Trotz fallen radioaktive Stoffe an. Wir wissen nicht, was wir mit diesen anfangen sollen, hinterlassen sie den nachfolgenden Generationen und degradieren diese zu Wachhunden unseres Abfalls. Es geht-wie gesagt- bei diesem Geschäft um die Wiederaufbereitung respektive um das anfallende Plutonium. Mit diesem Material lässt sich - das hat Herr Ledergerber schon gesagt - mit einigen wenigen Kilos ein niedliches kleines Atombömbchen basteln. Was das heisst, das können Sie sich selbst ausrechnen. Wir laufen Gefahr, dass, wenn wir das Plutonium nicht unter Kontrolle bekommen - und wir bekommen es nicht unter Kontrolle, das hat der Nukem-Skandal bewiesen -, aufgrund des Plutoniums, das aus schweizerischen Atomkraftwerken anfällt, Atombomben gebastelt werden. Die Kontrolle durch die Internationale Atomenergieagentur ist nicht gewährleistet, sonst hätten nicht Pakistan und Indien und andere Länder diese Bombe. Frankreich kann sowieso mit diesem Plutonium machen, was Frankreich will, denn es ist ein eigener Atomwaffenstaat. Wir haben hier gar nichts dreinzureden. Noch etwas zum Nukem-Skandal: Sie erinnern sich an den Skandal über den Handel mit Plutonium. Die Nuklearmafia hat damals mit Schmiergeldern in Millionenlhöhe versucht, waffenfähiges Plutonium zu Höchstpreisen an den Mann respektive an die Generäle zu bringen. Das ist ihnen bekanntlich auch gelungen, Vertrag hin oder her. Dass bei diesem Schmiergeldkreislauf zwischen Nuklearmafia einerseits und Militär andererseits auch die Schweiz eine wesentliche Vermittlerrolle spielte, sei nur verschämt am Rande erwähnt. Die Schweiz hat ein ähnliches Abkommen wie das vorliegende mit Australien, mit China und weiteren Staaten vor kurzer Zeit unterzeichnet. Dazu sagte Herr Ständerat Jagmetti: «Nach Unterzeichnung des Vertrages hat das Parlament zu den weiteren Geschäften nichts mehr zu sagen.» Wenn wir diesen Vertrag unterzeichnen, sagt das Parlament nein zu weiterer Mitsprache. Eine solche Selbstkastration ist meine Sache nicht. Ich meine daher - schon allein aus diesem Grund -, man dürfe diesen Vertrag nicht unterzeichnen. Nun noch etwas über unsern Vertragspartner Frankreich und die staatliche Electricité de France. Ich zitiere aus den Energienachrichten, Herausgeber Energieforum Schweiz, Ausgabe 5/1990: «Die EDF, die Electricité de France, ist die grösste Elektrizitätsgesellschaft der Welt und kann sich rühmen, den elektrischen Strom aus Kernenergie bis über 50 Prozent billiger anbieten zu können als Elektrizitätsgesellschaften in vergleichbaren Ländern. Doch diese Erfolge der Vergangenheit erweisen sich heute als Bumerang. Die Ueberkapazitäten in der Stromerzeugung belasten die EDF durch eine fast unvorstellbare Verschuldung, die sich auf rund 230 Milliarden Francs, das sind rund 60 Milliarden Schweizerfranken oder fast das Zweifache eines Jahresumsatzes, beläuft.» Ich will damit nur folgendes hervorheben: Wir gehen Verträge ein mit Gesellschaften, die ihren Staatsbürgern und ihren Steuerzahlern eine solche Misswirtschaft zumuten. Auch aus diesem Grund, meine ich, darf man einem solchen Vertrag nie und nimmer zustimmen. Le président: Le groupe radical informe qu'il approuve le contenu du message et qu'il votera l'arrêté fédéral que nous discutons. Il en va de même du groupe de l'Union démocratique du Centre et du groupe démocrate-chrétien. Frau Leutenegger Oberholzer: Bitte stimmen Sie diesem Abkommen nicht zu und folgen Sie der Kornmissionsminderheit. Grundsätzliche Ueberlegungen sprechen gegen Nuklearabkommen dieser Art. Wir hatten in den letzten beiden Jahren ausgiebig Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Derartige Abkommen sind nicht akzeptabel, weil sie grundsätzlich die Atomenergie noch fördern, den Handel mit Nukleargütern und der Nukleartechnologie unterstützen und damit der Neuorientierung der Energiepolitk entgegenstehen. Die Situation des Vertragspartners dieses Abkommens, der Nuklearmacht Frankreich, spricht noch ganz im speziellen gegen das vorliegende Abkommen. Frankreich hat in den letzten Jahren ein gi-- 4 of 8 -Utilisation de l'énergie nucléaire 1034 N 14 juin 1990 gantisches Atomprogramm umgesetzt und ist dadurch zu einem Grossproduzenten von Atomstrom geworden. Es wurden gewaltige Risiken in Kauf genommen, nur um möglichst viel Elektrizität produzieren zu können. Dabei wird auf Mensch und Umwelt kaum Rücksicht genommen und schon gar nicht auf das benachbarte Ausland. Denken Sie zum Beispiel an das Atomkraftwerk Fessenheim. Es befindet sich in unmittelbarster Nähe der Grossagglomeration Basel. Fessenheim ist ein derart störanfälliges Atomkraftwerk, dass es eigentlich längst abgeschaltet werden müsste. Im direkten Einflussbereich der Anlage befinden sich das Elsass, das südwestliche Gebiet der Bundesrepublik und die Nordwestschweiz. Darin wohnen weit über eine Million Menschen. Die Electricité de France plant einen Weiterausbau von Fessenheim, trotz der bestehenden Risse, die die ganze Region direkt bedrohen. Denken Sie an den Schnellen Brüter in Creys-Malville. Beim Superphénix wurde der Vollbetrieb wiederaufgenommen, obwohl das entdeckte Leck im Natrium-Kühlkreislauf nicht repariert werden konnte. Statt dessen soll der ganze Bereich ersetzt werden. Jetzt läuft der Schnelle Brüter weiter, obwohl damit alle Sicherheitsdispositive unterlaufen werden. Creys-Malville gefährdet die ganze Westschweiz und im speziellen die Stadt Genf. Die Wiederaufbereitungsanlage in La Hague ist das dritte Beispiel dafür, wie Frankreich mit der sogenannt friedlichen Atomenergie umspringt. Ungenügende Sicherheit für die Belegschaft, mangelnde Information zeugen von mangelnder Sorgfalt. Noch deutlicher wird dies in bezug auf die Umwelt. Die Wiederaufbereitungsanlage verschmutzt und verseucht die ganze betroffene Region. Im weitern sprechen vor allem auch sicherheitspolitische Ueberlegungen gegen das vorliegende Abkommen. Frankreich ist ein Nuklearstaat, der dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten ist. Nach wie vor bricht die Mentalität des kalten Krieges durch, wenn sich Frankreich weigert, klaren Regelungen für die Lieferung von atomwaffenfähigem Material zuzustimmen. Artikel 12 des Abkommens heisst im Klartext, dass Frankreich keine Verpflichtungen in Richtung Atomsperrvertrag eingehen will. Da soll die Schweiz also in Kauf nehmen, dass Frankreich seine Vorrechte als Nuklearmacht geltend machen kann. Die Bedingungen könnten bei dem konkreten Geschäft angepasst werden, meint die Botschaft des Bundesrates. Daran glaube ich nicht, denn wir haben nachher keinerlei Einfluss mehr auf das Abkommen. Dies ist doch ein klassischer Kuhhandel von Behörden im Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise, der die Interessen der betroffenen Bevölkerung krass missachtet. Was also soll das Abkommen? Es geht ums Geschäft. Im September entscheidet die schweizerische Bevölkerung über zwei Initiativen, die den Ausstieg aus der Atomenergie oder zumindest das Moratorium wollen. Kurz davor nun legt uns der Bundesrat dieses Abkommen zur Genehmigung vor, ein Abkommen, das auf den Ausbau der Atomenergie abzielt, ein Abkommen, das sicherheitspolitisch nicht mehr in die Landschaft eines sich grundlegend verändernden Europas passt, ein Abkommen, das direkt und indirekt den rücksichtslosen Umgang mit Atomenergie in bezug auf Mensch und Umwelt durch den Atomstaat Frankreich sanktioniert. Dieses Abkommen ist in jeder Beziehung fehl am Platz. Bitte folgen Sie der Kommissionsminderheit und stimmen Sie nicht zu. Spalti: Persönlich erachte ich dieses Abkommen mit Frankreich als sinnvoll. Ich möchte mich jedoch nicht direkt zum Inhalt dieses Abkommens äussern. Das Abkommen veranlasst mich aber zu einigen sicherheitspolitischen Bemerkungen und Ueberlegungen, die meines Erachtens weit über den Rahmen dieses Abkommens hinausgehen. Die Schweiz hat den Atomsperrvertrag, der zur Verminderung der Gefahr eines Atomkrieges geschaffen wurde und der die Verbreitung vor allem von Kernwaffen zu verhindern versucht, 1977 ratifiziert. Frankreich ist dem Sperrvertrag nicht beigetreten, hat aber erklärt, es werde sich wie ein Vertragsstaat verhalten, und tut es auch. Seit den siebziger Jahren versuchen nun die USA und die Sowjetunion gemeinsam zu verhindern, dass sich die Zahl der nuklearwaffenbesitzenclen Länder ausweitet. Derzeit gelten als offizielle Nuklearmächte die USA, die Sowjetunion, Grossbritannien, Frankreich und China. Trotz diesen Anstrengungen hat der Atomsperrvertrag die Zielsetzung nur teilweise erfüllt. Als äusserst bedenklich muss es sicherheitspolitisch erscheinen, dass die Zahl der neuen Nuklearländer langsam, aber stetig zunimmt. Internationale Quellen belegen, dass ausser den Atommächten auch Chile, Iran, Irak, Südkorea und Libyen sowohl das technische Potential als auch den Willen haben, Atomwaffen herzustellen, und möglicherweise bereits solche besitzen. Von diesen Ländern haben Iran, Irak und Libyen den Atomsperrvertrag unterzeichnet. Stichwort: Vertragstreue. Ebenfalls ist bekannt, dass Indien, Pakistan, Südafrika und Israel über einsetzbare nukleare Arsenale verfügen, und man muss leider auch annehmen, dass Argentinien, Brasilien, Nordkorea und Taiwan versuchen, eigene Atomwaffen herzustellen. Diese Tatsache ist besonders bedenklich, weil in Drittweltländern Regimes über ein Potential verfügen, das eine nukleare Konfrontation möglich macht, und weil damit die sich abzeichnende sicherheitspolitische Entspannung zwischen den beiden Grossmächten letztlich wieder in Frage gestellt wird. Bedenklich ist es, dass Regimes in den Besitz von Atomwaffen kommen, sich eine regionale Vorherrschaft und ideologische Führungsrolle verschaffen und klar Völkerrecht verletzen. Die verschiedenen Enthüllungen um den Transfer von Hochtechnologie machen deutlich, dass diese Entwicklung weltweit eine erhebliche sicherheitspolitische Bedrohung darstellt, dass sie die hoffnungsvollen Abrüstungstendenzen, den Rückgang der weltweiten Rüstungsausgaben für konventionelle Rüstung und auch die angestrebten Start-Vertragsziele wieder in Frage stellt - eine Tendenz vieler Schwellenländer, die als äusserst bedrohlich und instabil zu bezeichnen ist. Ich glaube, man müsste sich überlegen, ob die Schweiz nicht vermehrt ihre aussen- und wirtschaftspolitischen Möglichkeiten ausschöpfen müsste, um in Zusammenarbeit mit den Industrieländern, mit den Ländern, die den Atomsperrvertrag unterzeichnet haben und ihn auch einhalten, alles zu tun, um das Entstehen neuer Atomwaffenländer zu verhindern. Ich glaube, das ist eine Idee, die zusätzlich von unserer Aussenpolitik zu übernehmen wäre und die man sich im Zusammenhang mit diesem Abkommen - dem ich persönlich positiv gegenüberstehe - überlegen müsste; und vielleicht müsste man in dieser Beziehung auch vermehrt aktiv werden. Wiederkehr: Zuallererst möchte ich danken für das Referat von Herrn Spalti. Es gälte jetzt nur noch, die Konsequenzen daraus zu ziehen und zu erkennen, dass die «friedliche Verwendung der Kernenergie» weltweit zürn Unfrieden beitragen kann, wenn Kriegsgurgeln dank dieser «friedlichen Verwendung» Plutoniumbomben herstellen können. Wir haben vor einem Jahr, als wir über den Schnellen Brüter von Creys-Malville und über die Gefährlichkeit dieses Reaktors diskutierten, unsere Lektion lernen können. Herr Bundesrat Ogi hat uns nämlich damals gesagt, die friedlichen diplomatischen Beziehungen mit Frankreich verböten es dem Schweizerischen Bundesrat, Frankreich z. B. deutlich deutsch oder französisch -zu sagen, dass ein Reaktor von der schweizerischen Regierung als äusserst unsicher betrachtet werde und deshalb eigentlich abgestellt werden müsste. Da könne man halt nichts machen. Herr Bundesrat Ogi zeigte uns damit die Grenzen einer Regierung auf - in einer Bedrohung, die keine Grenzen kennt. Herr Bundesrat Ogi sagte auch, man könne die Internationale Atomenergieagentur in Wien in einer solchen Sache nicht anrufen, weil die Statuten eine solche Anrufung gar nicht vorsähen. Er erteilte uns damit eine Lektion in organisierter Unverantwortlichkeit: Letztlich ist niemand schuld, wenn etwas passiert. Mit oder ohne Vertrag: Wir können, wenn die Schweiz zur Ansicht kommt, dass ein Reaktor in Frankreich ausserordentlich gefährlich ist, gar nichts machen. Der Vertrag, den Sie vor sich haben, dient in erster Linie der Verbesserung des Geschäfts, nicht der Verbesserung der Sicherheit. Nun haben wir in der Schweiz das Nationale Automatische Dosis-Alarm-Messsystem (Nadam) aufgebaut, das uns laufend -- 5 of 8 -14. Juni 1990 N 1035 Friedliche Verwendung der Kernenergie die Messresultate rund um Atomanlagen und die Radioaktivität in der Luft in einen Computer nach Zürich übermittelt. Das bietet die Möglichkeit, am Bildschirm zentral ablesen zu können, wenn irgendwo unbemerkt etwas geschieht. Das gibt auch die Möglichkeit, Warnzeiten zu verkürzen. Ich habe mit einem Vorstoss den Bundesrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch die Messungen rings um die Kernkraftwerke in Frankreich nicht nur den französischen Behörden zugänglich sind, sondern eben auch den schweizerischen, und in den Computer nach Zürich eingespiesen werden. Warum? Wenn etwas geschieht, z. B. in Creys-Malville, geht heute die Information von dort zuerst nach Paris, und Paris entscheidet dann, ob die schweizerischen Behörden darüber informiert werden oder nicht. Die Electricité de France ist jedoch so stark mit dem Staat verhängt, dass ich nicht das Vertrauen in die Behörden der «Grande Nation» habe, dass jeder Störfall sofort den Schweizer Behörden gemeldet wird. Das wäre aber wichtig denn die Winde blasen normalerweise aus Frankreich zu uns in die Schweiz und eben nicht in Richtung Paris! Ich bitte den Bundesrat deshalb, mit den französischen Behörden unverzüglich Gespräche aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Messdaten um die Atomanlagen in Frankreich automatisch auch in unseren Computer in Zürich eingespiesen werden, damit wir nicht von allfälligen Abwägungen in Paris abhängen. Hier wie nirgends heisst es: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser. Fischer-Seengen, Berichterstatter: Die Vertreter des Minderheitsantrags haben eine Reihe von Argumenten ins Feld geführt, die gegen die Kernenergie im allgemeinen sprechen, die aber mit dem Abkommen nichts zu tun haben. Herr Ledergerber hat von einer «Lex Wiederaufarbeitung» gesprochen, von einer «Lex Rücknahme». Er hat davon gesprochen, dieses Abkommen fördere den Austausch der Kernmaterialien. Er hat davon gesprochen, dass das Plutonium die Möglichkeit eröffne, Bastlerbomben zu konstruieren, dass es die Korruption fördere, dass man ganz allgemein zusätzliche Risiken eingehe. Die ändern Redner haben sich in ähnlicher Weise geäussert. Nehmen Sie doch dieses Abkommen als das, was es ist! Mit diesem Abkommen wird weder über die Wiederaufarbeitung noch über die Produktion von Plutonium im allgemeinen entschieden. Vor allem ist es kein Entscheid darüber, ob Frankreich sein Nuklearprogramm fortsetzt oder nicht, Frau Leutenegger Oberholzer. Es ist auch keine Förderung der Kernenergie im Sinne eines Geschäftes, wie gesagt wurde. Vor allem ist es auch keine Kriegserklärung an die Schöpfung, Herr Weder, da gehen Sie doch etwas zu weit. Dieses Abkommen ist lediglich eine neue rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem gesamten Gebiet der Kernenergienutzung zwischen der Schweiz und Frankreich. Es ist ein Rahmen für den Abschluss von konkreten Verträgen. Es ist eine strenge Leitplanke für den Austausch von Kernmaterial zwischen diesen beiden Ländern. Man statuiert damit ein Verbot der nichtfriedlichen Verwendung von Kernmaterialien. Es sind Kontrollmechanismen eingebaut, die auch von Frankreich ausdrücklich anerkannt werden, selbst wenn Frankreich dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten ist. Wenn Sie dieses Abkommen ablehnen, verzichten Sie auf einen klaren Rahmen. Sie erhalten aber keine Neuorientierung im Sinne der Votanten Ledergerber, Thür, Weder und Frau Leutenegger Oberholzer, selbst wenn man eine solche noch wollte. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesem Abkommen zuzustimmen. M. Jeanneret, rapporteur: Je serai très bref. Les interventions ont été de langue allemande. Il appartenait au rapporteur de cette langue de répondre, ce qu'il a fait. Nous ne voulons pas au surplus entrer ici dans un débat technique. Les arguments ont déjà été entendus et présentés en commission; ils ont été rejetés par 12 voix contre 5. Ils ont en partie déjà été entendus dans cette salle lors d'autres cas auxquels j'ai fait allusion: Australie, Chine, Canada. Nous sommes deuxième Chambre, le Conseil des Etats s'étant déjà exprimé. De nouveaux arguments n'ont pas été présentés aujourd'hui. Nous ne voulons pas engager une polémique ici, mais nous constatons que, chaque fois que nous avons un débat de politique étrangère pour ratifier une de ces conventions, on fait état en partie d'arguments de politique intérieure. Il ne s'agit pas d'un débat sur l'énergie atomique, mais de la ratification d'une convention. Et si nous voulons participer à l'Europe - nous avons ce matin un débat européen - il est indispensable que nous approuvions les conventions qui sont préparées soigneusement par les parties contractantes. Je rappelle qu'elles s'engagent à utiliser les biens nucléaires à des fins exclusivement pacifiques, à ne les réexporter que sous certaines conditions à des Etats tiers et à assurer leur protection physique. Il y a un statut partiel spécial de la France dont il est tenu compte, puisqu'il faut négocier de cas en cas. Il n'y a aucun argument pour ne pas suivre la proposition qui nous est faite par le Conseil fédéral, par le Conseil des Etats et par la majorité de la commission. M. Felber, conseiller fédéral: J'aimerais à mon tour déclarer que je n'entrerai pas dans le débat, fondamental sans doute, qui est celui de l'énergie nucléaire, de son utilisation, de la poursuite de son utilisation, alors que nous ne parlons ici que d'un accord entre la France et la Suisse, un accord-cadre qui ne met absolument pas en cause les règles actuellement en vigueur quant à l'utilisation de l'énergie nucléaire pacifique à des fins pacifiques dans notre pays ou en France. J'aimerais ne prendre qu'un seul argument pour réfuter tout de même une critique: dire que le Conseil fédéral fait exprès de sensibiliser le Parlement en revenant avec un accord nucléaire à quelques semaines ou à quelques mois des votations populaires est totalement dénué d'objectivité. Le message date de plus d'une année. Il n'a pas été déposé cette année spécialement dans l'intention d'ouvrir un nouveau débat. Tout en portant sur l'ensemble des domaines de la coopération nucléaire pacifique, le présent traité ne constitue qu'un accord-cadre. Il ne contient pas d'obligations de livraison ni d'obligation d'achat de biens nucléaires; ce sont les entreprises privées ou publiques des deux pays concernés qui pourront par la suite conclure des contrats de nature commerciale. Ici, nous ne donnons que le cadre de ces contrats. Les garanties pour l'utilisation pacifique constituent l'objet principal de l'accord. Elles se traduisent essentiellement par la déclaration des parties contractantes d'utiliser les biens nucléaires échangés à des fins exclusivement pacifiques, non explosives, de ne pas réexporter ces biens vers des pays tiers ou seulement à certaines conditions, enfin d'en garantir la protection physique. L'accord contient en outre des dispositions relatives aux contrôles que doivent effectuer l'Agence internationale de l'énergie atomique et la Communauté européenne de l'énergie atomique. La Suisse n'a conclu qu'un accord avec l'Agence internationale de l'énergie atomique. Ne sont pas réglées de manière générale dans l'accord les livraisons d'installations sensibles: d'uranium enrichi à plus de 20 pour cent, de plutonium et d'eau lourde. Afin d'éviter tout malentendu et de permettre au Conseil national de conclure, j'aimerais relever encore trois points. La question de l'opportunité économique du retraitement des éléments de combustibles nucléaires irradiés ne fait pas l'objet de cet accord. Cette question devrait être examinée en temps opportun par les sociétés d'électricité suisses qui ont conclu des contrats avec les entreprises françaises de retraitement. Ce point n'est pas inclus dans le document dont nous parlons. Cet accord de coopération avec la France n'a rien à voir avec les participations des sociétés d'électricité suisses à la construction de centrales nucléaires. Cet accord n'a rien à voir non plus avec les importations de courant électrique faites par la Suisse, courant produit par ces mêmes centrales. Ici, il s'agit toujours d'opérations commerciales régies par le droit privé. Le présent accord ne touche pas à la question de la sécurité des installations nucléaires. Cet aspect particulier fait l'objet de deux autres instruments: l'accord sur les échanges d'informations en cas d'incident ou d'accident pouvant impliquer des risques d'irradiation et l'échange de lettres sur l'institution -- 6 of 8 -Loi sur l'asile et coopération au développement (postulat) 1036 N 14 juin 1990 d'une commission mixte pour l'échange d'informations dans le domaine de la sûreté nucléaire. Ces deux instruments ont été signés. Il sont en vigueur depuis le 30 novembre de l'année dernière. Il était utile que nous répétions cela pour redonner à l'accord dont il est question aujourd'hui les dimensions relativement restreintes mais cependant importantes qui sont les siennes. Au nom du Conseil fédéral, je vous prie de bien vouloir entrer en matière et de voter les ratifications que nous vous proposons. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 76 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 42 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 77 Stimmen Dagegen 37 Stimmen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# Ad 90.025 Postulat der Kommission Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit Postulat de la commission Loi sur l'asile et coopération au développement Siehe Seite 865 hiervor - Voir page 865 ci-devant M. Ducret, rapporteur: A la page 18 de la version française du dépliant, vous trouvez, d'une part, un postulat, soutenu par la majorité de la commission, et, d'autre part, une motion défendue par une minorité de la commission. Les aléas du programme de notre session nous amènent à traiter ces deux objets avant même que nous ayons terminé nos travaux sur la nouvelle loi. Cela n'a toutefois qu'une importance relative, car ce postulat est destiné à rappeler que le problème des réfugiés ne sera pas durablement résolu par des mesures défensives, mais qu'il est nécessaire de mener parallèlement une politique offensive à long terme sur les fronts du sous-développement, des droits de l'homme et de la promotion des valeurs démocratiques. Ces deux mesures peuvent évidemment être réalisées indépendamment l'une de l'autre. Mais elles n'auront de véritable efficacité que si elles font partie d'une stratégie globale destinée à combattre non seulement les effets, mais surtout les causes de l'émigration et de l'afflux des requérants d'asile dans les pays industrialisés en règle générale, et en Suisse en particulier. Chacun devrait être convaincu que la Suisse doit accroître son engagement et sa contribution de solidarité en faveur des pays d'origine des requérants d'asile, dans les domaines les plus divers et non seulement dans celui de l'assistance financière, tant il est vrai que ces pays d'origine ne sont pas toujours des pays pauvres. Il n'est qu'à comparer le budget que nous consacrons à notre politique d'asile intérieure, environ

3. Auf das Plutonium hat Herr Fischer-Seengen bereits hingewiesen. Dieses sensitive Material ist die Nahrung für eine Reihe von möglichen Korruptionsgeschäften und für beachtliche Gefährdungen in Richtung Bastlerbombe, in Richtung Terrorbombe. Aus der Aufarbeitung der schweizerischen Brennstäbe ist in den letzten Jahren bereits Plutonium in der Grössenordnung von 680 Kilogramm angefallen. Dieses Plutonium ist zu einem Teil im Kernkraftwerk Beznau wieder verbrannt worden. Zu einem Teil ging es nach Kaikar, in den Schnellen Brüter der Bundesrepublik,<und 151 Kilo gingen in den Brutreaktor Superphénix der Electricité de France. Nun verfügen wir aber über Hinweise aus früheren Anfragen von Nationalrat Braunschweig, dass dieser Brutreaktor Superphénix auch dazu eingesetzt werde, um nukleares Material für die französische Nuklearwaffenproduktion herzustellen. Allerdings steht in der Botschaft, Frankreich unterziehe sich freiwillig den Kontrollen der Internationalen Atomenergieagentur. Ich habe darauf diesen Vertrag von der Bundesverwaltung verlangt. In der Botschaft wird erwähnt, es bestehe gar kein Problem mit diesen Kontrollen. Wenn man aber die Regelung dieser Kontrollen genauer anschauen möchte, stellt man mit Erstaunen fest, dass zum Thema nicht einmal eine Dokumentation in der Bundesverwaltung vorhanden ist, sondern dass die entsprechenden Unterlagen zuerst von Wien angefordert werden müssen. Wir lehnen diesen Vertrag mit Frankreich auch ab, weil damit zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit dem Plutoniumkreislauf, mit dem Plutoniumhandel und mit dem Abzweigen von spaltbarem Material für alle möglichen unerwünschten Zwecke verbunden sein kann. Wir bitten Sie, in diesem Sinn und basierend auf diesen Argumenten den Vertrag abzulehnen. Thür: Ich bitte Sie namens der grünen Fraktion, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Ziel des vorliegenden Abkommens ist es, die bisherige bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie mit Frankreich auszuweiten. Das Abkommen umfasst alle Bereiche dieser friedlichen nuklearen Zusammenarbeit, insbesondere die Herstellung und die Verwendung von Kernenergie, die Operationen des nuklearen Kreislaufs und die wissenschaftliche und technische Forschung bezüglich Sicherheit und nukleare Sicherung. Wir haben in den letzten zwei Jahren in diesem Saal ausgedehnte Debatten über Nuklearabkommen geführt. Am 22. Juni 1989 behandelten wir jene mit Australien und China, am 17. März 1989 jenes mit Kanada. Wir haben uns in diesem Zusammenhang ausführlich mit der Problematik solcher Abkommen auseinandergesetzt. Die diesbezüglichen Voraussetzungen haben sich seither nicht verändert. Ich möchte die Debatte darüber nicht neu aufrollen, Ihnen aber dennoch mit einigen Stichworten unsere Argumente in Erinnerung rufen. Zunächst die Problematik der Nonproliferation: Es ist eine Tatsache, dass trotz internationaler Abkommen das Ziel der Nichtweiterverbreitung von nuklearem Brennstoff zu nichtfriedlichen Zwecken nicht erreicht werden konnte. Dieser Hinweis mag genügen, um zu zeigen, dass zwischen friedlicher und nichtfriedlicher Nutzung der Atomenergie ganz offensichtlich so einfach nicht unterschieden werden kann. Jedenfalls funktionieren die Kontrollen der IAEA nur sehr unvollständig, um nicht noch mehr zu sagen. Ich habe in der Sommersession 1988 aufgrund eines Berichtes dieser Organisation auf diese Schwachpunkte ausführlich hingewiesen. Ich nehme nicht an, dass sich seither die Qualität dieser Kontrolle verbessert hat. Zweites Stichwort: der notwendige Ausstieg aus der Atomenergie. Ich verzichte darauf, die Argumente auszubreiten; sie sind hinlänglich bekannt. Wir verstehen es deshalb absolut nicht, dass nun einige Monate vor der entscheidenden Abstimmung über die beiden Atom-Initiativen in diesem Rat noch ein Nuklearabkommen durchgedrückt wird, das explizit eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit auf lange Frist anvisiert. Das sind die grundsätzlichen Aspekte, die sich für uns bei jedem solchen Abkommen stellen werden. Im speziellen möchte ich Ihnen noch darlegen, weshalb die grüne Fraktion eine Ausweitung der nuklearen Zusammenarbeit mit Frankreich ganz besonders ablehnt: Angesichts der Tatsache, dass die Nonproliferationsziele offensichtlich nicht eingehalten werden können, sollten wir nach unserer Ueberzeugung mit einer Atommacht, die zudem den Atomsperrvertrag nicht unterschrieben hat, nicht noch eine engere Zusammenarbeit suchen. Es ist mir natürlich klar, dass wir aufgrund der offiziellen schweizerischen Energiepolitik, die, statt konsequent zu sparen, den Sïtrom lieber in Frankreich einkauft, immer mehr in die Abhängigkeit dieser Atommacht geraten. Das kann jedoch die grüne Fraktion nicht daran hindern, diese Politik ganz grundsätzlich in Frage zu stellen. Frankreich ist aber nicht nur als Atomrnacht ein schwieriger Partner für uns. Mit sehr grosser Besorgnis verfolgen wir die französische Atomenergiepolitik, die ungebrochen von einem forcierten Ausbau dieses Energieträgers ausgeht und in einem atemberaubenden Tempo das ganze Land mit Atomkraftwerken buchstäblich überzieht. Dadurch ist Frankreich mittlerweile auch noch zu einer Atomenergiemacht europäischen Zuschnitts aufgestiegen. Diese Atomenergiemacht überschwemmt den ganzen europäischen Markt mit Billigstrom und zerstört damit zunehmend jegliche Sparintentionen auf diesem Kontinent. Das ist die effizienteste Politik, um einen Ausstieg aus der Atomenergie zu sabotieren. Da kann unsere Atomlobby künftig auf ganzseitige Farbinserate verzichten. Frankreich macht das besser. Die französische Atompolitik ist noch aus einem anderen Grund für uns als unmittelbare Nachbarn ausserordentlich gefährlich. Es gibt nicht wenige Skeptiker, die sagen, dass der rasante Ausbau der französischen Atomenergie heute für Europa ein Sicherheitsrisiko erster Güte darstellt. Es spricht vieles dafür, dass der nächste grosse Unfall in Frankreich stattfinden könnte, und dieser Atomunfall - da können Sie sicher sein - kommt bestimmt. Mit den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Schnellen Brüter haben wir bereits einen Vorgeschmack davon erhalten. Die Probleme in Creys-Malville sind noch nicht ausgestanden. Nach der Wiederaufnahme des Werkes ist die Westschweizer Bevölkerung erheblich verunsichert, und die französische Regierung unternimmt nichts Adäquates, um Vertrauen zurückzugewinnen. Und in einem solchen Moment wollen Sie die Zusammenarbeit mit Frankreich noch verstärken? Ein denkbar schlechter Augenblick, denken wir. Last but not least: Bei diesen Abkommen geht es ganz wesent-- 3 of 8 -14. Juni 1990 N 1033 Friedliche Verwendung der Kernenergie lieh auch um die Frage der Herstellung von waffenfähigem Plutonium. Auch in diesem Punkt haben wir unsere Bedenken. Sie wissen, dass unabhängig davon, ob man für oder gegen die Atomenergie ist, die Frage der Wiederaufbereitung höchst umstritten ist, vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen. Herr Ledergerber hat ausführlich auf diesen Punkt hingewiesen. Die Wiederaufbereitung ist auch ein gefährlicher Prozess, bei dem hochradioaktive Abfälle entstehen, deren Endlagerung bis heute nicht gelöst ist. Schweden hat deshalb bereits auf diese Wiederaufbereitung verzichtet. Auch in diesem Parlamentsind entsprechende Vorstösse hängig. Wenn Sie heute diesem Nuklearabkommen zustimmen, ignorieren Sie auch diese Tatsache. Sie sagen ja zu der umstrittenen Wiederaufbereitung. Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die nukleare Zusammenarbeit mit Frankreich, wie sie in diesem Abkommen vorgeschlagen ist, nicht noch auszuweiten und den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Weder-Basel: Auf das Abkommen über nukleare Zusammenarbeit mit Frankreich dürfen wir nach Auffassung der LdU/ EVP-Fraktion nicht eintreten. Zu viele Probleme um die Atomenergie sind nicht gelöst und können - wie wir alle wissen teilweise gar nicht gelöst werden. Jedes Vorantreiben dieser Energieform kann sich für uns, aber auch für die gesamteuropäische Menschheit tödlich auswirken. Die Katastrophen von Harrisburg, Windscale, Tscheljabinsk, Lucens und vor allem Tschernobyl bestätigen diese Aussage eindringlich. In diesem Zusammenhang die letzte Mitteilung aus Russland: Dort müssen jetzt weitere 532 Dörfer um Tschernobyl evakuiert werden, nachdem bereits 130 Dörfer evakuiert wurden. Und uns legt man einen Vertrag vor, wir sollen diese Art Energieerzeugung weiterhin forcieren! In der Botschaft wird festgehalten, es sei wichtig, ein solches Abkommen abzuschliessen, um die Versorgung unseres Landes mit Energie sicherzustellen. Vor einigen Tagen haben auch Sie die Antwort auf die Einfache Anfrage Keller Nr. 90.028 erhalten. Daraus geht hervor, wie unsere Abkommen abgeschlossen werden. Darin sind nämlich die Strombezugsverträge aufgeführt. Diese basieren auf Verträgen zwischen den Elektrizitätsgesellschaften in der Schweiz und in Frankreich. Diese Absegnung durch uns ist gar nicht nötig. Im übrigen sehen Sie daraus, dass wir grosse Mengen elektrischer Energie von Frankreich zugut haben, eben aufgrund dieser Verträge, und zwar zu Sommer- und zu Winterzeiten. Das nur als Detail für diejenigen, die sich dafür interessieren, wie sich diese Bezugsrechte aufteilen. Nun steht im Vertrag aber auch noch, der schweizerischen Exportindustrie müssten weitere Absatzmärkte offengehalten werden. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was die Schweiz noch nach Frankreich exportieren will, in das Land, das diese Energie am meisten vorangetrieben hat. Aber ich weiss, dass es hier um die Aufbereitung von Brennstäben geht. Für die Aufbereitung dieser Brennstäbe brauchen wir aber keinen Vertrag, wenn wir nicht das Plutonium aus diesen Brennstäben herausholen, was an und für sich ja viel gescheiter wäre als diese Art der Entsorgung, wie sie bei uns immer noch vorgesehen ist. Im Grunde genommen geht es bei diesem Vertrag um die Kontrolle des Plutoniums. Es wird gesagt, diese Kontrolle für die Schweiz sei über die Internationale Atomenergieagentur gewährleistet, für Frankreich sei die Euratom zuständig. Trotz diesen Kontrollen - und das ist wichtig - und trotz den Nonproliferationsabkommen konnte bisher nicht verhindert werden, dass weitere Atommächte entstanden sind und weitere entstehen werden. Dieses Abkommen ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es eine friedliche Nutzung der Atomenergie gar nicht gibt: die militärische und die friedliche Nutzung dieser Energie sind siamesische Zwillinge. Das Wort «friedlich» mag in der Botschaft noch so oft vorkommen, trotzdem ist dieser Vertrag eine Kriegserklärung an die Schöpfung, und zwar auf jeder Stufe des Brennstoffkreislaufes: beim Abbau des Urans, bei den Transporten, bei der Aufbereitung der Brennstäbe, bei der eigentlichen Kernspaltung im Reaktor und bei der Lagerung des Atommülls - die bekanntlich weltweit nicht gelöst ist -; allen anderslautenden Behauptungen zum Trotz fallen radioaktive Stoffe an. Wir wissen nicht, was wir mit diesen anfangen sollen, hinterlassen sie den nachfolgenden Generationen und degradieren diese zu Wachhunden unseres Abfalls. Es geht-wie gesagt- bei diesem Geschäft um die Wiederaufbereitung respektive um das anfallende Plutonium. Mit diesem Material lässt sich - das hat Herr Ledergerber schon gesagt - mit einigen wenigen Kilos ein niedliches kleines Atombömbchen basteln. Was das heisst, das können Sie sich selbst ausrechnen. Wir laufen Gefahr, dass, wenn wir das Plutonium nicht unter Kontrolle bekommen - und wir bekommen es nicht unter Kontrolle, das hat der Nukem-Skandal bewiesen -, aufgrund des Plutoniums, das aus schweizerischen Atomkraftwerken anfällt, Atombomben gebastelt werden. Die Kontrolle durch die Internationale Atomenergieagentur ist nicht gewährleistet, sonst hätten nicht Pakistan und Indien und andere Länder diese Bombe. Frankreich kann sowieso mit diesem Plutonium machen, was Frankreich will, denn es ist ein eigener Atomwaffenstaat. Wir haben hier gar nichts dreinzureden. Noch etwas zum Nukem-Skandal: Sie erinnern sich an den Skandal über den Handel mit Plutonium. Die Nuklearmafia hat damals mit Schmiergeldern in Millionenlhöhe versucht, waffenfähiges Plutonium zu Höchstpreisen an den Mann respektive an die Generäle zu bringen. Das ist ihnen bekanntlich auch gelungen, Vertrag hin oder her. Dass bei diesem Schmiergeldkreislauf zwischen Nuklearmafia einerseits und Militär andererseits auch die Schweiz eine wesentliche Vermittlerrolle spielte, sei nur verschämt am Rande erwähnt. Die Schweiz hat ein ähnliches Abkommen wie das vorliegende mit Australien, mit China und weiteren Staaten vor kurzer Zeit unterzeichnet. Dazu sagte Herr Ständerat Jagmetti: «Nach Unterzeichnung des Vertrages hat das Parlament zu den weiteren Geschäften nichts mehr zu sagen.» Wenn wir diesen Vertrag unterzeichnen, sagt das Parlament nein zu weiterer Mitsprache. Eine solche Selbstkastration ist meine Sache nicht. Ich meine daher - schon allein aus diesem Grund -, man dürfe diesen Vertrag nicht unterzeichnen. Nun noch etwas über unsern Vertragspartner Frankreich und die staatliche Electricité de France. Ich zitiere aus den Energienachrichten, Herausgeber Energieforum Schweiz, Ausgabe 5/1990: «Die EDF, die Electricité de France, ist die grösste Elektrizitätsgesellschaft der Welt und kann sich rühmen, den elektrischen Strom aus Kernenergie bis über 50 Prozent billiger anbieten zu können als Elektrizitätsgesellschaften in vergleichbaren Ländern. Doch diese Erfolge der Vergangenheit erweisen sich heute als Bumerang. Die Ueberkapazitäten in der Stromerzeugung belasten die EDF durch eine fast unvorstellbare Verschuldung, die sich auf rund 230 Milliarden Francs, das sind rund 60 Milliarden Schweizerfranken oder fast das Zweifache eines Jahresumsatzes, beläuft.» Ich will damit nur folgendes hervorheben: Wir gehen Verträge ein mit Gesellschaften, die ihren Staatsbürgern und ihren Steuerzahlern eine solche Misswirtschaft zumuten. Auch aus diesem Grund, meine ich, darf man einem solchen Vertrag nie und nimmer zustimmen. Le président: Le groupe radical informe qu'il approuve le contenu du message et qu'il votera l'arrêté fédéral que nous discutons. Il en va de même du groupe de l'Union démocratique du Centre et du groupe démocrate-chrétien. Frau Leutenegger Oberholzer: Bitte stimmen Sie diesem Abkommen nicht zu und folgen Sie der Kornmissionsminderheit. Grundsätzliche Ueberlegungen sprechen gegen Nuklearabkommen dieser Art. Wir hatten in den letzten beiden Jahren ausgiebig Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Derartige Abkommen sind nicht akzeptabel, weil sie grundsätzlich die Atomenergie noch fördern, den Handel mit Nukleargütern und der Nukleartechnologie unterstützen und damit der Neuorientierung der Energiepolitk entgegenstehen. Die Situation des Vertragspartners dieses Abkommens, der Nuklearmacht Frankreich, spricht noch ganz im speziellen gegen das vorliegende Abkommen. Frankreich hat in den letzten Jahren ein gi-- 4 of 8 -Utilisation de l'énergie nucléaire 1034 N 14 juin 1990 gantisches Atomprogramm umgesetzt und ist dadurch zu einem Grossproduzenten von Atomstrom geworden. Es wurden gewaltige Risiken in Kauf genommen, nur um möglichst viel Elektrizität produzieren zu können. Dabei wird auf Mensch und Umwelt kaum Rücksicht genommen und schon gar nicht auf das benachbarte Ausland. Denken Sie zum Beispiel an das Atomkraftwerk Fessenheim. Es befindet sich in unmittelbarster Nähe der Grossagglomeration Basel. Fessenheim ist ein derart störanfälliges Atomkraftwerk, dass es eigentlich längst abgeschaltet werden müsste. Im direkten Einflussbereich der Anlage befinden sich das Elsass, das südwestliche Gebiet der Bundesrepublik und die Nordwestschweiz. Darin wohnen weit über eine Million Menschen. Die Electricité de France plant einen Weiterausbau von Fessenheim, trotz der bestehenden Risse, die die ganze Region direkt bedrohen. Denken Sie an den Schnellen Brüter in Creys-Malville. Beim Superphénix wurde der Vollbetrieb wiederaufgenommen, obwohl das entdeckte Leck im Natrium-Kühlkreislauf nicht repariert werden konnte. Statt dessen soll der ganze Bereich ersetzt werden. Jetzt läuft der Schnelle Brüter weiter, obwohl damit alle Sicherheitsdispositive unterlaufen werden. Creys-Malville gefährdet die ganze Westschweiz und im speziellen die Stadt Genf. Die Wiederaufbereitungsanlage in La Hague ist das dritte Beispiel dafür, wie Frankreich mit der sogenannt friedlichen Atomenergie umspringt. Ungenügende Sicherheit für die Belegschaft, mangelnde Information zeugen von mangelnder Sorgfalt. Noch deutlicher wird dies in bezug auf die Umwelt. Die Wiederaufbereitungsanlage verschmutzt und verseucht die ganze betroffene Region. Im weitern sprechen vor allem auch sicherheitspolitische Ueberlegungen gegen das vorliegende Abkommen. Frankreich ist ein Nuklearstaat, der dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten ist. Nach wie vor bricht die Mentalität des kalten Krieges durch, wenn sich Frankreich weigert, klaren Regelungen für die Lieferung von atomwaffenfähigem Material zuzustimmen. Artikel 12 des Abkommens heisst im Klartext, dass Frankreich keine Verpflichtungen in Richtung Atomsperrvertrag eingehen will. Da soll die Schweiz also in Kauf nehmen, dass Frankreich seine Vorrechte als Nuklearmacht geltend machen kann. Die Bedingungen könnten bei dem konkreten Geschäft angepasst werden, meint die Botschaft des Bundesrates. Daran glaube ich nicht, denn wir haben nachher keinerlei Einfluss mehr auf das Abkommen. Dies ist doch ein klassischer Kuhhandel von Behörden im Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise, der die Interessen der betroffenen Bevölkerung krass missachtet. Was also soll das Abkommen? Es geht ums Geschäft. Im September entscheidet die schweizerische Bevölkerung über zwei Initiativen, die den Ausstieg aus der Atomenergie oder zumindest das Moratorium wollen. Kurz davor nun legt uns der Bundesrat dieses Abkommen zur Genehmigung vor, ein Abkommen, das auf den Ausbau der Atomenergie abzielt, ein Abkommen, das sicherheitspolitisch nicht mehr in die Landschaft eines sich grundlegend verändernden Europas passt, ein Abkommen, das direkt und indirekt den rücksichtslosen Umgang mit Atomenergie in bezug auf Mensch und Umwelt durch den Atomstaat Frankreich sanktioniert. Dieses Abkommen ist in jeder Beziehung fehl am Platz. Bitte folgen Sie der Kommissionsminderheit und stimmen Sie nicht zu. Spalti: Persönlich erachte ich dieses Abkommen mit Frankreich als sinnvoll. Ich möchte mich jedoch nicht direkt zum Inhalt dieses Abkommens äussern. Das Abkommen veranlasst mich aber zu einigen sicherheitspolitischen Bemerkungen und Ueberlegungen, die meines Erachtens weit über den Rahmen dieses Abkommens hinausgehen. Die Schweiz hat den Atomsperrvertrag, der zur Verminderung der Gefahr eines Atomkrieges geschaffen wurde und der die Verbreitung vor allem von Kernwaffen zu verhindern versucht, 1977 ratifiziert. Frankreich ist dem Sperrvertrag nicht beigetreten, hat aber erklärt, es werde sich wie ein Vertragsstaat verhalten, und tut es auch. Seit den siebziger Jahren versuchen nun die USA und die Sowjetunion gemeinsam zu verhindern, dass sich die Zahl der nuklearwaffenbesitzenclen Länder ausweitet. Derzeit gelten als offizielle Nuklearmächte die USA, die Sowjetunion, Grossbritannien, Frankreich und China. Trotz diesen Anstrengungen hat der Atomsperrvertrag die Zielsetzung nur teilweise erfüllt. Als äusserst bedenklich muss es sicherheitspolitisch erscheinen, dass die Zahl der neuen Nuklearländer langsam, aber stetig zunimmt. Internationale Quellen belegen, dass ausser den Atommächten auch Chile, Iran, Irak, Südkorea und Libyen sowohl das technische Potential als auch den Willen haben, Atomwaffen herzustellen, und möglicherweise bereits solche besitzen. Von diesen Ländern haben Iran, Irak und Libyen den Atomsperrvertrag unterzeichnet. Stichwort: Vertragstreue. Ebenfalls ist bekannt, dass Indien, Pakistan, Südafrika und Israel über einsetzbare nukleare Arsenale verfügen, und man muss leider auch annehmen, dass Argentinien, Brasilien, Nordkorea und Taiwan versuchen, eigene Atomwaffen herzustellen. Diese Tatsache ist besonders bedenklich, weil in Drittweltländern Regimes über ein Potential verfügen, das eine nukleare Konfrontation möglich macht, und weil damit die sich abzeichnende sicherheitspolitische Entspannung zwischen den beiden Grossmächten letztlich wieder in Frage gestellt wird. Bedenklich ist es, dass Regimes in den Besitz von Atomwaffen kommen, sich eine regionale Vorherrschaft und ideologische Führungsrolle verschaffen und klar Völkerrecht verletzen. Die verschiedenen Enthüllungen um den Transfer von Hochtechnologie machen deutlich, dass diese Entwicklung weltweit eine erhebliche sicherheitspolitische Bedrohung darstellt, dass sie die hoffnungsvollen Abrüstungstendenzen, den Rückgang der weltweiten Rüstungsausgaben für konventionelle Rüstung und auch die angestrebten Start-Vertragsziele wieder in Frage stellt - eine Tendenz vieler Schwellenländer, die als äusserst bedrohlich und instabil zu bezeichnen ist. Ich glaube, man müsste sich überlegen, ob die Schweiz nicht vermehrt ihre aussen- und wirtschaftspolitischen Möglichkeiten ausschöpfen müsste, um in Zusammenarbeit mit den Industrieländern, mit den Ländern, die den Atomsperrvertrag unterzeichnet haben und ihn auch einhalten, alles zu tun, um das Entstehen neuer Atomwaffenländer zu verhindern. Ich glaube, das ist eine Idee, die zusätzlich von unserer Aussenpolitik zu übernehmen wäre und die man sich im Zusammenhang mit diesem Abkommen - dem ich persönlich positiv gegenüberstehe - überlegen müsste; und vielleicht müsste man in dieser Beziehung auch vermehrt aktiv werden. Wiederkehr: Zuallererst möchte ich danken für das Referat von Herrn Spalti. Es gälte jetzt nur noch, die Konsequenzen daraus zu ziehen und zu erkennen, dass die «friedliche Verwendung der Kernenergie» weltweit zürn Unfrieden beitragen kann, wenn Kriegsgurgeln dank dieser «friedlichen Verwendung» Plutoniumbomben herstellen können. Wir haben vor einem Jahr, als wir über den Schnellen Brüter von Creys-Malville und über die Gefährlichkeit dieses Reaktors diskutierten, unsere Lektion lernen können. Herr Bundesrat Ogi hat uns nämlich damals gesagt, die friedlichen diplomatischen Beziehungen mit Frankreich verböten es dem Schweizerischen Bundesrat, Frankreich z. B. deutlich deutsch oder französisch -zu sagen, dass ein Reaktor von der schweizerischen Regierung als äusserst unsicher betrachtet werde und deshalb eigentlich abgestellt werden müsste. Da könne man halt nichts machen. Herr Bundesrat Ogi zeigte uns damit die Grenzen einer Regierung auf - in einer Bedrohung, die keine Grenzen kennt. Herr Bundesrat Ogi sagte auch, man könne die Internationale Atomenergieagentur in Wien in einer solchen Sache nicht anrufen, weil die Statuten eine solche Anrufung gar nicht vorsähen. Er erteilte uns damit eine Lektion in organisierter Unverantwortlichkeit: Letztlich ist niemand schuld, wenn etwas passiert. Mit oder ohne Vertrag: Wir können, wenn die Schweiz zur Ansicht kommt, dass ein Reaktor in Frankreich ausserordentlich gefährlich ist, gar nichts machen. Der Vertrag, den Sie vor sich haben, dient in erster Linie der Verbesserung des Geschäfts, nicht der Verbesserung der Sicherheit. Nun haben wir in der Schweiz das Nationale Automatische Dosis-Alarm-Messsystem (Nadam) aufgebaut, das uns laufend -- 5 of 8 -14. Juni 1990 N 1035 Friedliche Verwendung der Kernenergie die Messresultate rund um Atomanlagen und die Radioaktivität in der Luft in einen Computer nach Zürich übermittelt. Das bietet die Möglichkeit, am Bildschirm zentral ablesen zu können, wenn irgendwo unbemerkt etwas geschieht. Das gibt auch die Möglichkeit, Warnzeiten zu verkürzen. Ich habe mit einem Vorstoss den Bundesrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch die Messungen rings um die Kernkraftwerke in Frankreich nicht nur den französischen Behörden zugänglich sind, sondern eben auch den schweizerischen, und in den Computer nach Zürich eingespiesen werden. Warum? Wenn etwas geschieht, z. B. in Creys-Malville, geht heute die Information von dort zuerst nach Paris, und Paris entscheidet dann, ob die schweizerischen Behörden darüber informiert werden oder nicht. Die Electricité de France ist jedoch so stark mit dem Staat verhängt, dass ich nicht das Vertrauen in die Behörden der «Grande Nation» habe, dass jeder Störfall sofort den Schweizer Behörden gemeldet wird. Das wäre aber wichtig denn die Winde blasen normalerweise aus Frankreich zu uns in die Schweiz und eben nicht in Richtung Paris! Ich bitte den Bundesrat deshalb, mit den französischen Behörden unverzüglich Gespräche aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Messdaten um die Atomanlagen in Frankreich automatisch auch in unseren Computer in Zürich eingespiesen werden, damit wir nicht von allfälligen Abwägungen in Paris abhängen. Hier wie nirgends heisst es: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist viel besser. Fischer-Seengen, Berichterstatter: Die Vertreter des Minderheitsantrags haben eine Reihe von Argumenten ins Feld geführt, die gegen die Kernenergie im allgemeinen sprechen, die aber mit dem Abkommen nichts zu tun haben. Herr Ledergerber hat von einer «Lex Wiederaufarbeitung» gesprochen, von einer «Lex Rücknahme». Er hat davon gesprochen, dieses Abkommen fördere den Austausch der Kernmaterialien. Er hat davon gesprochen, dass das Plutonium die Möglichkeit eröffne, Bastlerbomben zu konstruieren, dass es die Korruption fördere, dass man ganz allgemein zusätzliche Risiken eingehe. Die ändern Redner haben sich in ähnlicher Weise geäussert. Nehmen Sie doch dieses Abkommen als das, was es ist! Mit diesem Abkommen wird weder über die Wiederaufarbeitung noch über die Produktion von Plutonium im allgemeinen entschieden. Vor allem ist es kein Entscheid darüber, ob Frankreich sein Nuklearprogramm fortsetzt oder nicht, Frau Leutenegger Oberholzer. Es ist auch keine Förderung der Kernenergie im Sinne eines Geschäftes, wie gesagt wurde. Vor allem ist es auch keine Kriegserklärung an die Schöpfung, Herr Weder, da gehen Sie doch etwas zu weit. Dieses Abkommen ist lediglich eine neue rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem gesamten Gebiet der Kernenergienutzung zwischen der Schweiz und Frankreich. Es ist ein Rahmen für den Abschluss von konkreten Verträgen. Es ist eine strenge Leitplanke für den Austausch von Kernmaterial zwischen diesen beiden Ländern. Man statuiert damit ein Verbot der nichtfriedlichen Verwendung von Kernmaterialien. Es sind Kontrollmechanismen eingebaut, die auch von Frankreich ausdrücklich anerkannt werden, selbst wenn Frankreich dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten ist. Wenn Sie dieses Abkommen ablehnen, verzichten Sie auf einen klaren Rahmen. Sie erhalten aber keine Neuorientierung im Sinne der Votanten Ledergerber, Thür, Weder und Frau Leutenegger Oberholzer, selbst wenn man eine solche noch wollte. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesem Abkommen zuzustimmen. M. Jeanneret, rapporteur: Je serai très bref. Les interventions ont été de langue allemande. Il appartenait au rapporteur de cette langue de répondre, ce qu'il a fait. Nous ne voulons pas au surplus entrer ici dans un débat technique. Les arguments ont déjà été entendus et présentés en commission; ils ont été rejetés par 12 voix contre 5. Ils ont en partie déjà été entendus dans cette salle lors d'autres cas auxquels j'ai fait allusion: Australie, Chine, Canada. Nous sommes deuxième Chambre, le Conseil des Etats s'étant déjà exprimé. De nouveaux arguments n'ont pas été présentés aujourd'hui. Nous ne voulons pas engager une polémique ici, mais nous constatons que, chaque fois que nous avons un débat de politique étrangère pour ratifier une de ces conventions, on fait état en partie d'arguments de politique intérieure. Il ne s'agit pas d'un débat sur l'énergie atomique, mais de la ratification d'une convention. Et si nous voulons participer à l'Europe - nous avons ce matin un débat européen - il est indispensable que nous approuvions les conventions qui sont préparées soigneusement par les parties contractantes. Je rappelle qu'elles s'engagent à utiliser les biens nucléaires à des fins exclusivement pacifiques, à ne les réexporter que sous certaines conditions à des Etats tiers et à assurer leur protection physique. Il y a un statut partiel spécial de la France dont il est tenu compte, puisqu'il faut négocier de cas en cas. Il n'y a aucun argument pour ne pas suivre la proposition qui nous est faite par le Conseil fédéral, par le Conseil des Etats et par la majorité de la commission. M. Felber, conseiller fédéral: J'aimerais à mon tour déclarer que je n'entrerai pas dans le débat, fondamental sans doute, qui est celui de l'énergie nucléaire, de son utilisation, de la poursuite de son utilisation, alors que nous ne parlons ici que d'un accord entre la France et la Suisse, un accord-cadre qui ne met absolument pas en cause les règles actuellement en vigueur quant à l'utilisation de l'énergie nucléaire pacifique à des fins pacifiques dans notre pays ou en France. J'aimerais ne prendre qu'un seul argument pour réfuter tout de même une critique: dire que le Conseil fédéral fait exprès de sensibiliser le Parlement en revenant avec un accord nucléaire à quelques semaines ou à quelques mois des votations populaires est totalement dénué d'objectivité. Le message date de plus d'une année. Il n'a pas été déposé cette année spécialement dans l'intention d'ouvrir un nouveau débat. Tout en portant sur l'ensemble des domaines de la coopération nucléaire pacifique, le présent traité ne constitue qu'un accord-cadre. Il ne contient pas d'obligations de livraison ni d'obligation d'achat de biens nucléaires; ce sont les entreprises privées ou publiques des deux pays concernés qui pourront par la suite conclure des contrats de nature commerciale. Ici, nous ne donnons que le cadre de ces contrats. Les garanties pour l'utilisation pacifique constituent l'objet principal de l'accord. Elles se traduisent essentiellement par la déclaration des parties contractantes d'utiliser les biens nucléaires échangés à des fins exclusivement pacifiques, non explosives, de ne pas réexporter ces biens vers des pays tiers ou seulement à certaines conditions, enfin d'en garantir la protection physique. L'accord contient en outre des dispositions relatives aux contrôles que doivent effectuer l'Agence internationale de l'énergie atomique et la Communauté européenne de l'énergie atomique. La Suisse n'a conclu qu'un accord avec l'Agence internationale de l'énergie atomique. Ne sont pas réglées de manière générale dans l'accord les livraisons d'installations sensibles: d'uranium enrichi à plus de 20 pour cent, de plutonium et d'eau lourde. Afin d'éviter tout malentendu et de permettre au Conseil national de conclure, j'aimerais relever encore trois points. La question de l'opportunité économique du retraitement des éléments de combustibles nucléaires irradiés ne fait pas l'objet de cet accord. Cette question devrait être examinée en temps opportun par les sociétés d'électricité suisses qui ont conclu des contrats avec les entreprises françaises de retraitement. Ce point n'est pas inclus dans le document dont nous parlons. Cet accord de coopération avec la France n'a rien à voir avec les participations des sociétés d'électricité suisses à la construction de centrales nucléaires. Cet accord n'a rien à voir non plus avec les importations de courant électrique faites par la Suisse, courant produit par ces mêmes centrales. Ici, il s'agit toujours d'opérations commerciales régies par le droit privé. Le présent accord ne touche pas à la question de la sécurité des installations nucléaires. Cet aspect particulier fait l'objet de deux autres instruments: l'accord sur les échanges d'informations en cas d'incident ou d'accident pouvant impliquer des risques d'irradiation et l'échange de lettres sur l'institution -- 6 of 8 -Loi sur l'asile et coopération au développement (postulat) 1036 N 14 juin 1990 d'une commission mixte pour l'échange d'informations dans le domaine de la sûreté nucléaire. Ces deux instruments ont été signés. Il sont en vigueur depuis le 30 novembre de l'année dernière. Il était utile que nous répétions cela pour redonner à l'accord dont il est question aujourd'hui les dimensions relativement restreintes mais cependant importantes qui sont les siennes. Au nom du Conseil fédéral, je vous prie de bien vouloir entrer en matière et de voter les ratifications que nous vous proposons. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 76 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 42 Stimmen Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 77 Stimmen Dagegen 37 Stimmen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral #ST# Ad 90.025 Postulat der Kommission Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit Postulat de la commission Loi sur l'asile et coopération au développement Siehe Seite 865 hiervor - Voir page 865 ci-devant M. Ducret, rapporteur: A la page 18 de la version française du dépliant, vous trouvez, d'une part, un postulat, soutenu par la majorité de la commission, et, d'autre part, une motion défendue par une minorité de la commission. Les aléas du programme de notre session nous amènent à traiter ces deux objets avant même que nous ayons terminé nos travaux sur la nouvelle loi. Cela n'a toutefois qu'une importance relative, car ce postulat est destiné à rappeler que le problème des réfugiés ne sera pas durablement résolu par des mesures défensives, mais qu'il est nécessaire de mener parallèlement une politique offensive à long terme sur les fronts du sous-développement, des droits de l'homme et de la promotion des valeurs démocratiques. Ces deux mesures peuvent évidemment être réalisées indépendamment l'une de l'autre. Mais elles n'auront de véritable efficacité que si elles font partie d'une stratégie globale destinée à combattre non seulement les effets, mais surtout les causes de l'émigration et de l'afflux des requérants d'asile dans les pays industrialisés en règle générale, et en Suisse en particulier. Chacun devrait être convaincu que la Suisse doit accroître son engagement et sa contribution de solidarité en faveur des pays d'origine des requérants d'asile, dans les domaines les plus divers et non seulement dans celui de l'assistance financière, tant il est vrai que ces pays d'origine ne sont pas toujours des pays pauvres. Il n'est qu'à comparer le budget que nous consacrons à notre politique d'asile intérieure, environ

600 millions par année, à celui dont dispose le HCR pour mener son immense tâche à bien, environ 800 millions par année, pour faire le tragique constat de la disproportion catastrophique, au point d'en être ridicule, entre les moyens employés pour gérer le présent ou le court terme et ceux qui sont affectés à la prévention du phénomène à long terme. Certes, il ne faut pas surestimer les possibilités de la Suisse. Elle ne pourra pas résoudre elle-même toutes les difficultés économiques, sociales et politiques qui accablent les pays de l'est ou du sud de notre continent, qu'ils soient pays d'origine ou de premier accueil. C'est pourquoi il est nécessaire d'accentuer et de développer la collaboration sur le plan international, tout particulièrement sur le plan européen. Nous savons que de gros efforts ont été entrepris dans ce sens et j'imagine que M. Felber, conseiller fédéral, ne mianquera pas de nous les rappeler dans quelques instants. Mais le postulat de la commission, que celle-ci vous prie de soutenir, se veut aussi un encouragement et une invite à l'intention du Conseil fédéral pour qu'il mulliplie les initiatives à ce sujet. Notre pays et ses représentants se vantent volontiers de la tradition humanitaire de la Suisse. Celle-ci est d'ailleurs universellement reconnue et nos hôtes étrangers, chefs d'Etat, personnalités politiques, représentants d'organisations internationales, ne manquent pas une occasion de saluer et d'insister sur cette caractéristique helvétique. Pourquoi, dès lors, ne pas profiter de cette crédibilité, de cette vocation reconnue pour prendre résolument, comme nous le faisons en matière d'environnement et à l'image de l'action menée par le CICR, une place de leader dans le combat destiné à réduire autant que faire se peut le flot des requérants d'asile? C'est le sens de ce postulat que je vous invite à suivre avec la majorité de la commission. Je rne prononcerai sur la proposition de la minorité, lorsque M. Günter aura développé sa motion. Mühlemann, Berichterstatter: Wir haben in erster Lesung den dringlichen Bundesbeschluss Asylverfahren abgeschlossen und werden am Montag die Differenzbereinigung zum Ständerat vornehmen können. Es handelte sich bei diesem dringlichen Bundesbeschluss um eine Art Sofortmassnahmenpaket. Die Kommission hat bei der Bearbeitung dieser Revision aber auch an mittel- und langfristige Massnahmen gedacht. Sie erinnern sich, dass Herr Bundespräsident Koller sehr deutlich davon gesprochen hat, dass es darum gehen muss, ein Erstasylabkommen in Europa durchzusetzen. Er hat auch versprochen, im Bereiche der Grenzkontrollen gegenüber Schlepperorganisationen vermehrte Anstrengungen des Bundes zu machen. Und schliesslich hat er darauf hingewiesen, dass die Entwicklungszusammenarbeit gekoppelt werden kann mit der Bekämpfung des Asylantenstroms in den Herkunftsländern der Asylbewerber. Die Kommission legt Ihnen ein Postulat vor, das mit Mehrheitsbeschluss verabschiedet worden ist. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Vorstoss gemacht worden ist. Aehnliche Vorstösse hat es immer wieder gegeben, und sie haben sich immer hauptsächlich auf die beiden Asylherkunftsländer Sri Lanka und die Türkei bezogen. Der glückliche Zufall will es ja, dass wir nicht breitgestreut aus allen Ländern der Welt Flüchtlinge bekommen, sondern konzentriert: beispielsweise zuerst Tamilen, später Türken. Wenn Sie bei den Türken genau die Herkunft untersuchen, dann ist es eigenartigerweise so, dass die Schweiz besonders aus drei Provinzen im Südosten der Türkei Flüchtlinge erhält. Es sind relativ arme Gegenden, deren Bevölkerung zu 80 Prozent der Landwirtschaft zuzuordnen ist. Diese Weidelandschaft ist in einem Entwicklungszustand, der auch wirtschaftlich bedeutende Schwierigkeiten bietet. Es scheint deshalb relativ leicht möglich zu sein, die Herkunft der Asylbewerber geographisch zu begrenzen, und dementsprechend müsste es eigentlich auch leichter sein, hier Entwicklungszusammenarbeit zu leisten.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Friedliche Verwendung der Kernenergie. Abkommen mit Frankreich Utilisation de l'énergie nucléaire à des fins pacifiques. Accord avec la France In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.039 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1990 - 08:00 Date Data Seite 1030-1036 Page Pagina Ref. No 20 018 670 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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