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Entscheid

89-041

Verwaltungsbehörden 12.12.1990 89.041

12. Dezember 1990Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

110.

Millionen Franken am Ende der Beratungen im Nationalrat. Mit dem Beschluss des Ständerates werden nun die Erträge aus den Stempelsteuern auf den Prämien der Lebensversicherungen halbiert, und es ergibt sich ein weiterer Ausfall von rund 50 Millionen Prunken. Netto ergeben sich also aus dem ganzen Finanzpaket geschätzte Mehreinnahmen von

60.

Millionen Franken. Wobei aber hinzugefügt werden muss, dass rund 200 Millionen Franken kompensiert worden sind, und zwar für die vorauszusehenden Ausfälle bei der Aufhebung der Syndizierungsvorschriften der Nationalbank. Das ist kein Bestandteil des Steuerpaketes, aber es war bei unseren Aufrechnungen immer enthalten gewesen. Diese 200 Millionen Franken sind also auch schon kompensiert. Es bleibt noch ein positiver Saldo von 60 Millionen Franken.

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12.

Dezember 1990 N 2307 Neue Finanzordnung Wir haben die ganzen Debatten hindurch immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Bundesratsparteien zusammengerauft haben. Wir haben immer wieder von den Kompromissen gesprochen. Ich wiederhole nochmals, was dieser Kompromiss beinhaltet: Zustimmung zu einer Stempelsteuerrevision, ohne dass die Treuhandanlagen einer Stempelsteuer unterzogen werden. Ferner: Einführung der Mehrwertsteuer, damit Aufhebung der Taxe occulte, aber Einbezug aller Dienstleistungen, Aufhebung der Freilisten - dafür Sondersatz von 1,9 Prozent -, die Möglichkeit, den in der Verfassung festgelegten Steuersatz um 1,3 Prozent zu erhöhen, wenn die demographische Entwicklung bei der AHV dies bedingt. Ein weiterer Punkt ist die Aufhebung der Befristung der Steuervorlagen in der Bundesverfassung. Schliesslich haben wir im Rahmen des Kompromisses einem Proportionaltarif bei der direkten Bundessteuer zugestimmt. Die letzte Bedingung war die Stempelsteuer auf den Lebensversicherungsprämien. Hier ist nun auch der Ständerat im Prinzip gefolgt - allerdings nur mit dem halben Betrag. Man kann schon feststellen, dass ein Durchbruch gelungen ist, allerdings noch kein vollständiger. Diese 1,25 Prozent Stempelsteuer auf den Lebensversicherungen entsprechen den Stempelsteuern, die bei den Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen und -Kaskoversicherungen jetzt schon gelten. Beiden übrigen Versicherungen, zum Beispiel bei der Gebäudeversicherung, beträgt der Stempel 5 Prozent. Der Antrag des Bundesrates und unserer Kommission von 2,5 Prozent entspricht der Hälfte des Normalsatzes. Die 1,25 Prozent des ständerätlichen Beschlusses entsprechen den Versicherungen bei den Motorfahrzeugversicherungen. Diese weisen den grössten Anteil an den Versicherungspolicen auf. Wie gesagt, der Ausfall nach Beschluss des Ständerates beträgt rund 50 Millionen Franken. Ihre Kommission hat mit

10.

zu 4 Stimmen Festhalten beschlossen, also Festhalten an unserem Beschluss mit einem Stempelsteuersatz auf Lebensversicherungen von 2,5 Prozent. Ich beantrage Ihnen deshalb das gleiche Festhalten an unserem Beschluss. M. Grassi, rapporteur: Je vous rappelle que le compromis des partis gouvernementaux était le suivant: introduction de la taxe sur la valeur ajoutée également sur les services, afin d'éliminer la taxe occulte, la liste franche et son imposition à 1,9 pour cent; l'abolition de la limite temporelle, le financement de l'assurance-vieiliesse si nécessaire, avec une majoration du taux de la TVA de 1,3 pour cent; l'absence de destination des excédents, la révision de la loi sur les droits de timbre sans inclusion des dépôts fiduciaires, les droits de timbre sur les assurances à un taux de 2,5 pour cent et l'introduction du taux proportionnel pour les personnes morales dans la loi sur l'impôt fédéral direct. Le Conseil des Etats a suivi pratiquement sur toute la ligne les décisions du Conseil national, de même que celle concernant l'hôtellerie et la restauration comportant un taux réduit de

4.

pour cent pendant cinq ans. Il a suivi aussi le principe de l'imposition de l'assurance sur la vie, mais il nous propose un taux réduit de 1,25 pour cent au lieu de 2 pour cent. Donc, la seule divergence qui nous sépare du Conseil des Etats se trouve à l'article 24, concernant la loi sur les droits de timbre, où le Conseil des Etats suggère un taux de 1,25 pour cent, et cela en uniformité avec l'assurance sur la responsabilité civile et l'assurance de corps de véhicule. La situation financière se présente comme suit: les propositions de votre commission comportaient un excédent de

420.

millions de francs. Compte tenu de la décision relative à l'hôtellerie et à la restauration, la diminution est de 310 millions de francs pendant cinq ans. On aurait donc des recettes supplémentaires de 110 millions de francs. Telle est la décision du Conseil national de lundi dernier. En éliminant les assurances, selon le désir du Conseil des Etats, la diminution aurait été de 105 millions de francs. On aurait ainsi neutralisé la situation financière. Compte tenu de la nouvelle proposition du Conseil des Etats, la diminution serait d'environ 50 millions et l'excédent des recettes s'élèverait à

60 millions de francs. Il faut encore y ajouter les 200 millions prévus comme une diminution à la suite de la suppression de la syndication par la Banque nationale et qui sont inclus comme perte fiscale, bien qu'ils ne soient pas compris dans le paquet fiscal que nous avons mis sur pied. Votre commission a repris l'argument des assurances sur la vie. Elle a décidé, par 10 voix contre 4, de maintenir la décision des droits de timbre à 2,5 pour cent et de ne pas suivre le Conseil des Etats qui les fixe à 1,25 pour cent. Feigenwinter: Die Ereignisse überstürzen sich in diesem hohen Hause. Die Differenzbereinigungen stehen unter derartigem Zeitdruck, dass Sitzungen von Kommissionen, die ursprünglich frühmorgens angesetzt worden sind, plötzlich wieder auf diesen Nachmittag um 14.00 Uhr angesetzt werden, mit dem Ergebnis, dass von 23 Kommissionsmitgliedern nur zwei Drittel, nämlich 14, anwesend sind. Das zur Erklärung des Abstimmungsergebnisses in dieser Kommission. Selbstverständlich hat die Mehrheit beschlossen, sich nicht dem Vermittlungsvorschlag des Ständerates anzuschliessen, vor allem mit der Begründung, die politischen Parteien - es wird immer wieder von den Bundesratsparteien gesprochen hätten sich auf ein Kompromisspaket geeinigt. Ich habe ebenfalls zu diesem Ausschuss gehört, habe mich aber immer als Vertreter des Parlaments und nicht als Vertreter meiner Partei verstanden. Ich möchte, dass das auch weiterhin so gehandhabt wird. Entscheidungen treffen in diesen beiden Häusern nicht die politischen Parteien, sondern die beiden Kammern dieses Parlamentes. Und die Kammer des Ständerates ist nun dem Nationalrat ein Stück Weg entgegengekommen, hat von ihrem ursprünglichen Entscheid, die Versicherungsleistungen nicht der Stempelgebühr zu unterstellen, Abstand genommen und hat statt dessen einem Kompromissvorschlag von 1,25 Prozent zugestimmt. Das ist ein grundsätzliches Entgegenkommen. Ich betrachte dieses Entgegenkommen - entsprechend dem, was ich gestern oder vorgestern gesagt habe - als nicht richtig, weil es sachlich nicht zu vertreten ist. Politisch kann man beschliessen, was immer man will. Ich vertrete nach wie vor die Ueberzeugung, dass politisch nicht richtig sein kann, was sachlich nicht zu vertreten ist. Aber gut, darüber wollen wir nicht mehr streiten. Wir stehen jetzt im Differenzbereinigungsverfahren. Sie werfen dem Ständerat vor, erfolge uns nicht vollumfänglich. Wo steht denn geschrieben, dass sich der Ständerat vollumfänglich unseren Anträgen anschliessen soll? Haben Sie Ihren gestrigen Sündenfall vergessen, bei dem wir mit einer kleinen Geste der schweizerischen Hôtellerie und dem Gastgewerbe so 300 Millionen Franken pro Jahr-auf fünf Jahre macht das 1,5 Milliarden Franken - zur Verfügung gestellt haben? Da haben Sie auch nicht gesagt, wir hätten das Kompromisspaket rigoros eingehalten. Seien Sie doch jetzt vernünftig und machen Sie diesem Spiel ein Ende! Denn es geht hier nur um den Betrag von 50 Millionen Franken, während bei der ganzen Diskussion über diese Finanzordnung ein Betrag zwischen 15 und 20 Milliarden Franken zur Diskussion steht. Wir schaffen die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuern und der indirekten Bundessteuern nach dem System Mehrwert. Diese beiden Steuern sollen ungefähr 15 bis 20 Milliarden Franken einbringen. Da können Sie doch nicht aus 50 Millionen Franken eine Cause célèbre machen und die Kleine Kammer praktisch vergewaltigen, nachdem sie Hand geboten hat auf dem Weg zu diesem Kompromiss. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zuzustimmen und diese 1,25 Prozent auch für die Versicherungen zu beschliessen. Ich glaube, es wäre sachlich nicht vertretbar, wenn dann eine dieser Kompromissparteien, die das Paket tragen wollen - ich hoffe, sie machen es auch bei der Volksabstimmung -, erklären würde, wegen diesen 50 Millionen Franken machen wir eine Cause célèbre und folgen nicht mehr, sondern scheren aus. Ich bitte Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen. Reichling: Der SVP-Fraktion liegt daran, dass diese neue Finanzvorlage erstens am Freitag verabschiedet werden kann und zweitens bezüglich Mehrwertsteuer in der obligatorischen Volksabstimmung von den Parteien unterstützt wird und im -- 2 of 4 -Nouveau régime financier 2308 N 12 décembre 1990 Volk durchgebracht werden kann. Es ist dann eindeutig eine Aufgabe der Parteien, diese Volksabstimmung durchzustehen; es ist nicht die Aufgabe einzelner National- und Ständeräte. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Bundesratsparteien in mehrjährigen Besprechungen schliesslich zu einem Kompromiss zwischen Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und direkter Bundessteuer gekommen sind. Der Beschluss des Nationalrates, wie er das letzte Mal gefasst wurde, entspricht dieser Uebereinkunftder Bundesratsparteien. Die SVP-Fraktion wird deshalb für Festhalten an diesem Beschluss stimmen. Wir werden aber so oder so in der Schlussabstimmung zu dieser Finanzvorlage stehen. Es wäre tatsächlich unverständlich, wenn wegen 50 Millionen Franken -sei es nun nach unten oder nach oben - eine der Parteien, die hier in diesem Saal vertreten sind, diese Finanzvorlage in Frage stellen würde. Das würde von den Stimmbürgern wahrscheinlich am allerwenigsten verstanden. Ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Finanzvorlage, wenn eine der Bundesratsparteien aus dieser Uebereinkunft aussteigt, mehr oder weniger liquidiert ist. Das würden wir für unverantwortlich halten. Ich ersuche Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Bodenmann: Herr Feigenwinter hat beklagt, dass in der Kommission nur zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren. Er hätte die Abstimmung bei besserer Besetzung gleich klar verloren, nämlich im Verhältnis 10 zu 4. Man mussauch Niederlagen einmal eingestehen können. Das zweite Problem, Herr Feigenwinter: Es trafen sich die Bundesratsparteien, und von selten der CVP nahm auch ein Ständerat an diesem Diskussionen teil. Es war also nicht so, dass Herr Feigenwinter als Vertreter unseres Parlamentes da sass, sondern er sass da mit CVP-Ständeratskollegen als Vertreter der CVP. Und er weiss ganz genau, dass diese Frage - wie es auch die beiden Präsidenten unserer Kommission festgehalten haben - harter Bestandteil des Kompromisses ist. Nun geht es einfach nicht an, dass wir zusammen diskutieren, dass wir uns einigen, dass wir sagen, in diesen Punkten rücke man nicht davon ab, und dann kommt Herr Feigenwinter und sagt uns: Doch, doch, das spielt keine Rolle, man kann Abmachungen folgenlos brechen. So geht es nicht. Der Hinweis auf das Gastgewerbe trägt nicht, weil, wie Sie selber wissen, der Punkt «Gastgewerbe» nicht harter Bestandteil des Kompromisses war. Das wirkliche Problem, Herr Feigenwinter, ist hier das Problem der CVP, welche mit ihrem schwarzen Block im Ständerat verhindert, dass Kompromisse der Bundesratsparteien zum Tragen kommen. Es ist heute nicht das einzige Mal, dass wir dieses Problem haben. Man kann sich hier die Frage stellen, ob dieser schwarze Block im Ständerat bewusst dieses Paket sprengen wolle, ja oder nein? Denn sonst macht es ja keinen Sinn, dass man hier um 50 Millionen Franken streitet, wenn es nicht um diese Frage geht. Wir werden im Verlauf der heutigen Sitzung beim Energienutzungsbeschluss genau das gleiche Problem haben: dass sich nämlich die CVP nicht an Abmachungen der Bundesratsparteien halten kann - schlicht und einfach deshalb, weil sie über eine hoch undisziplinierte, verknöcherte Ständeratsmannschaft verfügt. Ich möchte Sie nun bitten, zusammen mit der SVP für einmal hier auf der Linie dessen zu bleiben, was die Bundesratsparteien untereinander abgemacht haben, und nicht dem Druck der CVP im Ständerat zu weichen. Bundesrat Stich: Es geht um die letzte Differenz. Es geht darum, ob im Stempelsteuergesetz die Versicherungsprämien mit 2,5 Prozent belastet werden sollen. Ich erinnere Sie daran, dass die ganze Finanzordnung immer unter dem Titel gesegelt ist, man solle Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Man solle auf der einen Seite die Taxe occulte beseitigen, auf der anderen Seite gewisse Stempelsteuern abschaffen, die im internationalen Geschäft hinderlich sind. Bei der Stempelsteuer auf Versicherungsprämien geht es auch um die Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit. Ich habe Ihnen schon einige Male dargelegt, dass heute das Sparen bei der Bank nicht so gut behandelt wird wie das Sparen bei Versicherungsgesellschaften. Bei der Sparanlage wird dem Sparer die Verrechnungssteuer abgezogen, und er hat sie zu versteuern. Wenn er hingegen einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft abschliesst, wird keine Verrechnungssteuer erhoben, und der Gewinnzuwachs ist nicht steuerpflichtig. Am Schluss gibt es dann einen Kapitalgewinn, der nach schweizerischem Rocht ebenfalls nicht steuerpflichtig ist, im Gegensatz zu ausländischem Recht. Deshalb bitte ich Sie, hier r un auch die Wettbewerbsgleichheit etwas zu verbessern und am Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommission festzuhalten. Es geht nicht an, Herr Feigenwinter, dass man einfach sagt, es gehe um 50 Millionen Franken. Es geht auch um etwas mehr Gerechtigkeit. Und das ist vielleicht in einer Abstimm jng wichtiger als 50 Millionen mehr oder weniger. Ganz abgesehen davon, dass auch diese

60 millions de francs. Il faut encore y ajouter les 200 millions prévus comme une diminution à la suite de la suppression de la syndication par la Banque nationale et qui sont inclus comme perte fiscale, bien qu'ils ne soient pas compris dans le paquet fiscal que nous avons mis sur pied. Votre commission a repris l'argument des assurances sur la vie. Elle a décidé, par 10 voix contre 4, de maintenir la décision des droits de timbre à 2,5 pour cent et de ne pas suivre le Conseil des Etats qui les fixe à 1,25 pour cent. Feigenwinter: Die Ereignisse überstürzen sich in diesem hohen Hause. Die Differenzbereinigungen stehen unter derartigem Zeitdruck, dass Sitzungen von Kommissionen, die ursprünglich frühmorgens angesetzt worden sind, plötzlich wieder auf diesen Nachmittag um 14.00 Uhr angesetzt werden, mit dem Ergebnis, dass von 23 Kommissionsmitgliedern nur zwei Drittel, nämlich 14, anwesend sind. Das zur Erklärung des Abstimmungsergebnisses in dieser Kommission. Selbstverständlich hat die Mehrheit beschlossen, sich nicht dem Vermittlungsvorschlag des Ständerates anzuschliessen, vor allem mit der Begründung, die politischen Parteien - es wird immer wieder von den Bundesratsparteien gesprochen hätten sich auf ein Kompromisspaket geeinigt. Ich habe ebenfalls zu diesem Ausschuss gehört, habe mich aber immer als Vertreter des Parlaments und nicht als Vertreter meiner Partei verstanden. Ich möchte, dass das auch weiterhin so gehandhabt wird. Entscheidungen treffen in diesen beiden Häusern nicht die politischen Parteien, sondern die beiden Kammern dieses Parlamentes. Und die Kammer des Ständerates ist nun dem Nationalrat ein Stück Weg entgegengekommen, hat von ihrem ursprünglichen Entscheid, die Versicherungsleistungen nicht der Stempelgebühr zu unterstellen, Abstand genommen und hat statt dessen einem Kompromissvorschlag von 1,25 Prozent zugestimmt. Das ist ein grundsätzliches Entgegenkommen. Ich betrachte dieses Entgegenkommen - entsprechend dem, was ich gestern oder vorgestern gesagt habe - als nicht richtig, weil es sachlich nicht zu vertreten ist. Politisch kann man beschliessen, was immer man will. Ich vertrete nach wie vor die Ueberzeugung, dass politisch nicht richtig sein kann, was sachlich nicht zu vertreten ist. Aber gut, darüber wollen wir nicht mehr streiten. Wir stehen jetzt im Differenzbereinigungsverfahren. Sie werfen dem Ständerat vor, erfolge uns nicht vollumfänglich. Wo steht denn geschrieben, dass sich der Ständerat vollumfänglich unseren Anträgen anschliessen soll? Haben Sie Ihren gestrigen Sündenfall vergessen, bei dem wir mit einer kleinen Geste der schweizerischen Hôtellerie und dem Gastgewerbe so 300 Millionen Franken pro Jahr-auf fünf Jahre macht das 1,5 Milliarden Franken - zur Verfügung gestellt haben? Da haben Sie auch nicht gesagt, wir hätten das Kompromisspaket rigoros eingehalten. Seien Sie doch jetzt vernünftig und machen Sie diesem Spiel ein Ende! Denn es geht hier nur um den Betrag von 50 Millionen Franken, während bei der ganzen Diskussion über diese Finanzordnung ein Betrag zwischen 15 und 20 Milliarden Franken zur Diskussion steht. Wir schaffen die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuern und der indirekten Bundessteuern nach dem System Mehrwert. Diese beiden Steuern sollen ungefähr 15 bis 20 Milliarden Franken einbringen. Da können Sie doch nicht aus 50 Millionen Franken eine Cause célèbre machen und die Kleine Kammer praktisch vergewaltigen, nachdem sie Hand geboten hat auf dem Weg zu diesem Kompromiss. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zuzustimmen und diese 1,25 Prozent auch für die Versicherungen zu beschliessen. Ich glaube, es wäre sachlich nicht vertretbar, wenn dann eine dieser Kompromissparteien, die das Paket tragen wollen - ich hoffe, sie machen es auch bei der Volksabstimmung -, erklären würde, wegen diesen 50 Millionen Franken machen wir eine Cause célèbre und folgen nicht mehr, sondern scheren aus. Ich bitte Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen. Reichling: Der SVP-Fraktion liegt daran, dass diese neue Finanzvorlage erstens am Freitag verabschiedet werden kann und zweitens bezüglich Mehrwertsteuer in der obligatorischen Volksabstimmung von den Parteien unterstützt wird und im -- 2 of 4 -Nouveau régime financier 2308 N 12 décembre 1990 Volk durchgebracht werden kann. Es ist dann eindeutig eine Aufgabe der Parteien, diese Volksabstimmung durchzustehen; es ist nicht die Aufgabe einzelner National- und Ständeräte. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Bundesratsparteien in mehrjährigen Besprechungen schliesslich zu einem Kompromiss zwischen Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und direkter Bundessteuer gekommen sind. Der Beschluss des Nationalrates, wie er das letzte Mal gefasst wurde, entspricht dieser Uebereinkunftder Bundesratsparteien. Die SVP-Fraktion wird deshalb für Festhalten an diesem Beschluss stimmen. Wir werden aber so oder so in der Schlussabstimmung zu dieser Finanzvorlage stehen. Es wäre tatsächlich unverständlich, wenn wegen 50 Millionen Franken -sei es nun nach unten oder nach oben - eine der Parteien, die hier in diesem Saal vertreten sind, diese Finanzvorlage in Frage stellen würde. Das würde von den Stimmbürgern wahrscheinlich am allerwenigsten verstanden. Ich glaube, wir sind uns einig, dass diese Finanzvorlage, wenn eine der Bundesratsparteien aus dieser Uebereinkunft aussteigt, mehr oder weniger liquidiert ist. Das würden wir für unverantwortlich halten. Ich ersuche Sie also, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Bodenmann: Herr Feigenwinter hat beklagt, dass in der Kommission nur zwei Drittel der Mitglieder anwesend waren. Er hätte die Abstimmung bei besserer Besetzung gleich klar verloren, nämlich im Verhältnis 10 zu 4. Man mussauch Niederlagen einmal eingestehen können. Das zweite Problem, Herr Feigenwinter: Es trafen sich die Bundesratsparteien, und von selten der CVP nahm auch ein Ständerat an diesem Diskussionen teil. Es war also nicht so, dass Herr Feigenwinter als Vertreter unseres Parlamentes da sass, sondern er sass da mit CVP-Ständeratskollegen als Vertreter der CVP. Und er weiss ganz genau, dass diese Frage - wie es auch die beiden Präsidenten unserer Kommission festgehalten haben - harter Bestandteil des Kompromisses ist. Nun geht es einfach nicht an, dass wir zusammen diskutieren, dass wir uns einigen, dass wir sagen, in diesen Punkten rücke man nicht davon ab, und dann kommt Herr Feigenwinter und sagt uns: Doch, doch, das spielt keine Rolle, man kann Abmachungen folgenlos brechen. So geht es nicht. Der Hinweis auf das Gastgewerbe trägt nicht, weil, wie Sie selber wissen, der Punkt «Gastgewerbe» nicht harter Bestandteil des Kompromisses war. Das wirkliche Problem, Herr Feigenwinter, ist hier das Problem der CVP, welche mit ihrem schwarzen Block im Ständerat verhindert, dass Kompromisse der Bundesratsparteien zum Tragen kommen. Es ist heute nicht das einzige Mal, dass wir dieses Problem haben. Man kann sich hier die Frage stellen, ob dieser schwarze Block im Ständerat bewusst dieses Paket sprengen wolle, ja oder nein? Denn sonst macht es ja keinen Sinn, dass man hier um 50 Millionen Franken streitet, wenn es nicht um diese Frage geht. Wir werden im Verlauf der heutigen Sitzung beim Energienutzungsbeschluss genau das gleiche Problem haben: dass sich nämlich die CVP nicht an Abmachungen der Bundesratsparteien halten kann - schlicht und einfach deshalb, weil sie über eine hoch undisziplinierte, verknöcherte Ständeratsmannschaft verfügt. Ich möchte Sie nun bitten, zusammen mit der SVP für einmal hier auf der Linie dessen zu bleiben, was die Bundesratsparteien untereinander abgemacht haben, und nicht dem Druck der CVP im Ständerat zu weichen. Bundesrat Stich: Es geht um die letzte Differenz. Es geht darum, ob im Stempelsteuergesetz die Versicherungsprämien mit 2,5 Prozent belastet werden sollen. Ich erinnere Sie daran, dass die ganze Finanzordnung immer unter dem Titel gesegelt ist, man solle Wettbewerbsverzerrungen beseitigen. Man solle auf der einen Seite die Taxe occulte beseitigen, auf der anderen Seite gewisse Stempelsteuern abschaffen, die im internationalen Geschäft hinderlich sind. Bei der Stempelsteuer auf Versicherungsprämien geht es auch um die Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit. Ich habe Ihnen schon einige Male dargelegt, dass heute das Sparen bei der Bank nicht so gut behandelt wird wie das Sparen bei Versicherungsgesellschaften. Bei der Sparanlage wird dem Sparer die Verrechnungssteuer abgezogen, und er hat sie zu versteuern. Wenn er hingegen einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft abschliesst, wird keine Verrechnungssteuer erhoben, und der Gewinnzuwachs ist nicht steuerpflichtig. Am Schluss gibt es dann einen Kapitalgewinn, der nach schweizerischem Rocht ebenfalls nicht steuerpflichtig ist, im Gegensatz zu ausländischem Recht. Deshalb bitte ich Sie, hier r un auch die Wettbewerbsgleichheit etwas zu verbessern und am Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommission festzuhalten. Es geht nicht an, Herr Feigenwinter, dass man einfach sagt, es gehe um 50 Millionen Franken. Es geht auch um etwas mehr Gerechtigkeit. Und das ist vielleicht in einer Abstimm jng wichtiger als 50 Millionen mehr oder weniger. Ganz abgesehen davon, dass auch diese

50 Millionen zu den anderen 300 Millionen Franken hinzugezählt werden müssen und uns auch fehlen würden, mindestens in den Jahren, in denen die Mehrwertsteuer noch nicht in Kraft ist. Deshalb bitte ich Sie, an Ihrem Beschluss und am Antrag des Bundesrates festzuhalten. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Feigenwinter: Das Votum von Herrn Bodenmann strotzt nicht gerade vor Sachlichkeit. Ihre Bemerkungen gegenüber dem Ständerat, insbesondere gegenüber der CVP-Fraktion des Ständerates, sind unflätig, Herr Bodenmann. Es ist ungehörig, wie Sie sich gegenüber dieser Gruppe äussern. Genau diese Gruppe hat dafür gesorgt, dass das Projekt unseres kleinmütigen - ich möchte bei diesem Geschäft fast sagen: kleinkarierten - Finanzministers umgekrempelt worden ist, dass der modernen Mehrwertsteuer zum Durchbruch verholfen worden ist und dass das Stempelsteuergesetz endlich auf jene Gleise gebracht weiden konnte, auf denen es schon lange fahren sollte. Unser Finanzminister kämpft grundsätzlich immer mit den Einnahmenausfällen. Wenn wir mit dieser Revision noch lange zögern - der Ständerat hat für die Beschleunigung gesorgt; unsere Gruppe hat für diese Beschleunigung gesorgt -, können wir uns die Stempeleinnahmen überhaupt ans Bein streichen. Ist denn das besser für unsiere Staatsfinanzen? Ich möchte mich gegen diese Vorwürfe verwahren, insbesondere dagegen, ich hätte zum Bruch dieses Kompromisspaketes aufgerufen. Das habe ich mitnichten getan, überhaupt nicht! Ich habe nur gesagt, man könne aus 50 Millionen Franken keine Cause célèbre machen, nachdem ungefähr 20 Milliarden Franken auf dem Spiel stünden - dazu stehe ich, ob das Herrn Bodenmann passt oder nicht! Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommi!>sion Für den Antrag Feigenwinter An den Ständerat-Au Con.seildes Etats

87 Stimmen

68 Stimmen

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