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Entscheid

89-071

Verwaltungsbehörden 03.10.1990 89.071

3. Oktober 1990Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

08.25

h Vorsitz-Présidence: M. Ruffy Beschluss über die Sondersession 1991 Décision sur la session spéciale de 1991 Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz Durchführung einer Sondersession vom 21. bis 24. Januar 1991 (Art. 1 Abs. 1 GVG). Zustimmung zu einer abweichenden Dauer der Sondersession im Ständerat (Art. 3 GVG). Proposition de la Conférence des présidents de groupe Le Conseil national tiendra une session spéciale du 21 au

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janvier 1991 (art. 1 al. 1 LRC). La session spéciale du Conseil des Etats pourra avoir une durée différente (art. 3 LRC). M. Darbellay, rapporteur: La Conférence des présidents de groupe ne propose pas très volontiers des sessions spéciales, mais nous arrivons en fin de législature et il y a un certain nombre de problèmes importants qu'il s'agit de traiter. La session de décembre sera chargée puisque nous avons dû y renvoyer les problèmes du Code pénal et du Code pénal militaire. D'autres objets importants nous attendent, par exemple l'initiative du Beobachter avec le contre-projet du Conseil fédéral sur la procréation assistée et le génie génétique qui devront être traités avant le 12 avril, date d'échéance du délai. De même, nous avons à nous occuper du droit foncier rural. C'est donc pour ces deux objets notamment ainsi que pour d'autres qui sont en souffrance, que la Conférence des présidents de groupe vous propose de décider une session spéciale dans la semaine du 21 au 24 janvier. La session aurait la forme des deux premières semaines des sessions ordinaires, c'est-à-dire qu'elle commencerait le lundi à 14 h 30, ce qui laisserait la possibilité aux groupes de se réunir le matin encore, pour se terminer le jeudi 24 à 13 heures. Au nom de la Conférence des présidents de groupe, je vous invite à décider cette session spéciale. Frau Mauch Ursula, Berichterstatterin: Die Fraktionspräsidentenkonferenz lädt Sie ein, der Sondersession vom 21. bis 24. Januar zuzustimmen. Wir sind uns bewusst, dass wir nächstes Jahr aufgrund des Jubiläums ein sehr vollgeladenes Parlamentsjahr haben werden. Trotzdem sind wir der Meinung, dass möglichst vor den nächsten Wahlen im Herbst 1991 die Geschäfte, die im ändern Rat bereits behandelt worden sind, auch im Sinne der parlamentarischen Effizienz zu behandeln wären. Wir kommen daher nicht darum herum, eine Sondersession einzuschalten. Es ist vorgesehen, dass wir vom Montag nachmittag bis Donnerstag mittag tagen werden. Hauptgeschäfte sind die Initiative Gentechnologie und das bäuerliche Bodenrecht. Allein für diese beiden Geschäfte sind 25 Stunden vorgesehen. Ich möchte Sie also im Namen der Fraktionspräsidentenkonferenz bitten, der Sondersession zuzustimmen. Biel: In den letzten Jahren häuft sich diese Vorgehensweise. Wir kommen immer mit Sondersessionen und glauben, wir hätten damit ein Problem gelöst, das wir aber so nicht lösen. Wir haben nicht eine einzige Entlastung durch Sondersessionen zustande gebracht. Wenn wir wirklich unsere Art von Parlament kaputtmachen wollen, dann müssen wir noch mehr Sondersessionen einführen. Für alle diejenigen, die auch noch einen Beruf haben und den richtig ausüben möchten, wird es zu einem Problem. Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten, zumal wir ja ausgerechnet -wie es Frau Mauch soeben gesagt hat-im nächsten Jahr noch wegen des Jubiläums besondere Veranstaltungen haben. Es gibt einfach vernünftige Grenzen, die wir nicht überschreiten sollten. Noch einmal: Denken Sie daran, wir haben noch kein Problem auf diese Weise gelöst. Ich beantrage Ihnen, auf diese Sondersession zu verzichten. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz 72 Stimmen Für den Antrag Biel 44 Stimmen #ST# 89.071 Bundesbeschluss über das schweizerische Kurzwellenradio. Verlängerung Radio suisse sur ondes courtes. Prorogation de l'arrêté Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. November 1989 (BBIIII, 1523) Message et projet d'arrêté du 8 novembre 1989 (FF III, 1447) Beschluss des Ständerates vom 14. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 14 juin 1990 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Frau Uchtenhagen unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schweizerische Kurzwellenradio vom 21. Juni 1985 (SR 784.405) wird am 31. Dezember 1990 ablaufen. Gemäss diesem Bundesbeschluss übernimmt der Bund 50 Prozent der Aufwendungen für die Programme von Schweizer Radio International (SRI) und für deren technische Verbreitung, nach Uebersee. Diese Finanzhilfe soll künftig im neuen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen geregelt werden (Art. 19 Abs. 3 des Gesetzentwurfes), das voraussichtlich in der Herbstsession 1990 vom Ständerat als Zweitrat behandelt werden wird. Da dieses Gesetz nicht vor dem 1. Januar 1991 in Kraft treten kann, muss die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über das schweizerische Kurzwellenradio verlängert werden, um eine Gesetzeslücke zu vermeiden. Der Ständerat hat den Beschlussentwurf am 14. Juni 1990 mit

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zu 0 Stimmen angenommen. An der Sitzung der nationalrätlichen Kommission vom 18. Juni 1990 gab der umstrittene Standort der geplanten neuen Kurzwellensendeanlagen im Gros-de-Vaud zu einigen Diskussionen Anlass. Die Kommission kam dabei zum Schluss, dass die formelle Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses und die Standortfrage neuer Sendeanlagen unabhängig voneinander behandelt werden sollten; dies um so mehr, weil die Standortfrage wieder völlig offen ist, nachdem das Projekt im Gros-de-Vaud als gescheitert betrachtet werden muss, wie die Vertreter der Verwaltung während der Sitzung informierten. Mme Uchtenhagen présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: La validité de l'arrêté fédéral du 21 juin 1985 (RS 784.405) concernant la radio suise sur ondes courtes expirera le 31 décembre 1990. Conformément à cet arrêté fédéral, la Confédération assume 50 pour cent es frais afférents à la production des programmes de Radio Suisse Internationale (RSI) et à la techni-- 1 of 4 -3. Oktober 1990 N 1753 Kurzwellenradio que de diffusion vers les pays d'outre-mer. A l'avenir, ce soutien financier sera réglementé dans la nouvelle loi fédérale sur la radio et la télévision (art. 19al. 3du projet de loi), qui devrait être traitée par le Conseil des Etats en tant que deuxième conseil, pendant la session d'automne 1990. Cette nouvelle loi ne pouvant pas entrer en vigueur avant le 1 er janvier 1991, et pour éviter un vide juridique, la validité de l'arrêté fédéral concernant la radio suisse sur ondes courtes doit être prorogée. Le 14 juin 1990, le Conseil des Etats a adopté le projet d'arrêté par 23 voix sans opposition. Lors de la réunion tenue par la commission du Conseil national le 18 juin 1990, le lieu d'implantation, controversé, des nouvelles installations émettrices d'ondes courtes dans le Gros-de-Vaud a suscité de longues discussions. Il en est résulté qu'il convient de traiter séparément la prorogation formelle de la durée de validité de l'arrêté précité, d'une'part, et le lieu d'implantation des nouvelles installations émettrices, d'autre part, d'autant que ce dernier aspect est de nouveau en suspens puisqu'il faut considérer que le projet de construction dans le Gros-de-Vaud a échoué, comme l'ont annoncé les représentants de l'administration au cours de la réunion. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig (bei zwei Enthaltungen) Annahme des Beschlussentwurfes des Bundesrates. Proposition de la commission La commission propose à l'unanimité (avec deux abstentions) d'adopter le projet d'arrêté du Conseil fédéral. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, eh. l Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Günter Abs. 1 (neu) Mit diesem Verlängerungsbeschluss ist keine Sanktionierung der allfälligen Absicht, die Sicherheitszonen um Sendeanlagen massiv zu reduzieren, verbunden. Abs. 2 Bisheriger Absatz 1 Abs. 3 Bisheriger Absatz 2 Schriftliche Begründung Ich beantrage unter Ziffer II eine Ergänzung, die besagt, dass der Rat mit der Zustimmung zu diesem Finanzierungsbeschluss keineswegs die Pläne der PTT sanktioniert, welche auf eine massivste Verkleinerung der Sicherheitszonen um Sendeanlagen hinauslaufen. Die Unterstützung von Schweizer Radio International entspricht dem Gebot der Stunde. Es ist zu hoffen, dass sich SRI damit vermehrt auch in den Dienst der Aussenpolitik unseres Landes stellt, denken wir z. B. an unsere Aufgabe, bei der Demokratisierung des Ostens im gewünschten Rahmen mit unseren Erfahrungen mitzuhelfen. Dieser Teil der Vorlage hat also unsere volle Unterstützung. In der Vorlage ist aber ein Punkt aufgetaucht, der Sorgen bereitet, weil er unklar ist. Es geht darum, dass offenbar zwar der Bundesbeschluss verlängert, gleichzeitig aber die technische Basis, auf der er beruht, angetastet wurde: Es geht um die Einschätzung der Gefährlichkeit von elektromagnetischen Strahlen. Unter dem Motto «je tiefer, desto besser» empfahlen Experten dem Bund im Interesse der Bevölkerung eine Senkung der verbindlichen Grenzwerte für Sendeanlagen. Dies ist einem Bericht zu entnehmen, den das Buwal am 6. Juli 1990 publizierte. Die Studie wurde von einer 1989 eingesetzten Expertenkommission unter dem Präsidium von ETH-Professor Helmuth Krüger erarbeitet. Wenn wir nun die Botschaft des Bundesrates zum vorliegenden Geschäft aufmerksam durchlesen, stossen wir auf der Seite 4 unter dem Kapitel 13 «Erneuerung der Sendeanlagen» im zweiten Absatz auf folgenden Satz: «Wegen ihrer Abstrahleigenschaften verlangen Kurzwellenanlagen Standorte mit rundum freiem, ebenem oder leicht geneigtem Terrain, das im Umkreis von etwa 400 bis 500 m keine bewohnten Gebäude aufweist.» Dieses Erfordernis ist neu und widerspricht den im sogenannten KW-Bericht 83 (Kurzwellenbericht) definierten Bedingungen. Dort steht nämlich: «Die minimalen Anforderungen von Schweizer Radio International, die Umweltbedingungen und die technisch-physikalischen Gesetzmässigkeiten im Kurzwellenrundfunk führen zu folgenden Grundforderungen:.... im Abstand bis zu 1600 m (!) zur Antenne, bei ebenem Vorgelände, sollen sich möglichst keine Gebäude, elektronischen Einrichtungen und/oder lange elektrische Leiter (Freileitungen) befinden....» Der KW-Bericht 83 wurde mittels Expertise eines Spezialisten der BBC im Auftrage der PTT-Betriebe überprüft. Sein Befund (übersetzt): «Mit Berücksichtigung des Umweltaspektes, vor allem die 1 V/m-Begrenzung hinsichtlich der Beeinflussung elektronischer Geräte, wurde aus praktischen Messreihen und theoretischen Berechnungen der Sicherheitsabstand wie folgt bestimmt: -für mehrere Sender und in 6 m über Boden: 1600 m; - für einen 500 kW-Sender (entspricht Projekt in der Botschaft) in 6 m über Boden: 1300 m.» Die Physik der elektromagnetischen Felder ist heute noch dieselbe wie 1983, als der Bericht erstellt wurde. Er ist in dieser Hinsicht noch gültig; er wurde von der PTT auch nicht in Frage gestellt. Er wäre somit für die vorliegende Botschaft die Grundlage. Das «Projet général d'implantation d'antennes orientables sur le plateau du Jorat» enthält aber in der 1300 m tiefen Sicherheitszone der vier geplanten Antennen sechs Teile von Dörfern, ein ganzes Dorf (Neyruz) und acht Weiler. In der vorliegenden Botschaft vom 8. November 1989 muss deshalb ein Fehler unterlaufen sein, wurden die Sicherheitsabstände doch gedrittelt(l). Dies bedeutet, dass die Fläche der Sicherheitszone auf rund einen Zehntel verkleinert wurde (von 100 Prozent auf 10 Prozent). Die Botschaft gehört zu den gesetzesrelevanten Materialien. Es geht daher darum zu verhindern, dass aufgrund eines Fehlers durch einen Verlängerungsbeschluss eine gravierende Praxisänderung genehmigt wird. Ich möchte daher zuhanden des Protokolls eine Erklärung des Bundesrates, dass wir heute mit der Zustimmung zur Vorlage, die ja auf der Botschaft des Bundesrates fusst, keinesfalls dieser Heraufsetzung der Limiten für die Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern und Strahlen entgegen allen Empfehlungen der Experten zustimmen. Ueberhaupt erscheint mir seltsam, dass unter dem Titel der Verlängerung eines Bundesbeschlusses in den Materialien eine derartig eingreifende Aenderung ohne jeglichen Kommentar seitens des Bundesrates erfolgt. Warum schreibt der Bundesrat derartige Dinge in seine Vorlagen und weist uns nicht auf die gewichtigen Aenderungen hin? Ich ersuche den Bundesrat, eine Erklärung dazu abzugeben. Wenn die Erklärung befriedigend ausfällt, könnte ich den vorliegenden Antrag zurückziehen, der besagt, dass mit der Zustimmung des Rates zur Verlängerung wirklich nur der bestehende Zustand verlängert, keinesfalls aber eine Veränderung an den Grenzwerten der elektromagnetischen Bestrahlung und eine Verkleinerung der Sicherheitszonen gemeint sein kann.

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Aéroports Baie-Mulhouse et Genève 1754 N 3 octobre 1990 Ch.ll Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Günter Al. 1 (nouveau) Le présent arrêté de prorogation ne cautionne en aucune façon l'éventuel projet de réduire massivement les zones de sécurité autour des installations émettrices. Al. 2 L'actuel alinéa 1 Al. 3 L'actuel alinéa 2 Abs. 1-AI.1 Günter: Ich habe Ihnen den Antrag schriftlich unterbreitet. Ich weiss nicht, ob Sie ihn lesen konnten, weil er so klein gedruckt werden musste, um die Formalitäten zu erfüllen. Aber ich habe grundsätzlich nichts beizufügen und möchte die Erklärung des Bundesrates abwarten. Bundesrat Ogi: Mit der Verlängerung des Bundesbeschlusses soll einzig und allein, Herr Nationalrat Günter, dafür gesorgt werden, dass der Bund für seihe Finanzhilfe weiterhin eine Rechtsgrundlage besitzt. Mit dem Bau der dringend notwendigen neuen Sendeanlagen und den damit verbundenen Fragen hat diese Verlängerung überhaupt nichts zu tun. Es wird damit auch kein Präjudiz geschaffen. Der Bundesrat nimmt Fragen im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen von Kurzwellenanlagen und Sendeanlagen sehr ernst. Mit dieser Vorlage hat diese Problematik - ich wiederhole es noch einmal -jedoch nichts zu tun. Für den Bau von neuen Sendern sind die PTT zuständig, und das Verfahren ist auch klar geregelt. Die PTT-Betriebe haben gemäss Raumplanungsgesetz einen Sachplan erstellt. Er wurde den betroffenen Kantonen und Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet und wird jetzt überarbeitet. Die PTT haben sich bei der Evaluation von möglichen Standorten an die Empfehlungen des Buwal gehalten. Herr Nationalrat Günter verweist nun auf unterschiedliche Sicherheitsabstände. Der KW-Bericht 83 der PTT basiert auf einem Kurzwellenzentrum mit sechs Sendern von je 500 kW Leistung an fixen Antennen. 1988 entschieden sich die PTT für eine dezentrale, umweltfreundlichere Lösung mit vier drehbaren Antennen von je 500 kW Leistung. Daraus ergeben sich zwangsläufig andere Sicherheitsabstände. Die im KW-Bericht 83 enthaltenen Werte sind deshalb auf das neue Konzept nicht anwendbar. Die PTT denken keineswegs daran, die Sicherheitszonen um Sendeanlagen zu verkleinern. Ich halte deshalb den Antrag Günter auch sachlich für unbegründet. Für die Realisation eines konkreten Projektes ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen, bei dem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt wird. So weit sind wir leider heute noch nicht. Jedermann ist zwar für eine Verbesserung des Empfangs der Programme von Schweizer Radio International. Sie, Herr Nationalrat Günter, haben kürzlich in einer Interpellation zusätzlich Sendungen in russischer Sprache gefordert. Für deren Ausstrahlung braucht es eben leistungsfähige Sendeanlagen. Wenn es aber um die konkrete Realisierung eines Projektes geht, sind die Widerstände nahezu unüberwindlich. Der heilige Sankt Florian steht auch hier hoch im Kurs. Ich beneide die Leute der PTT nicht. Sie versuchen ja schliesslich nur, den Auftrag auszuführen, den Sie ihnen mit der Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1985 erteilt haben. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag von Herrn Nationalrat Günter abzulehnen. Günter: Ich kann nach Ihrer Versicherung den Antrag zurückziehen. Ich möchte aber noch festhalten, dass die Berechnungen der PTT mit diesen vier beweglichen Sendern einen Sicherheitsabstand von 1300 Metern ergeben haben. Wir sind alle dafür, dass SRI senden kann, aber wahrscheinlich müssen Umsetzer in ändern Ländern gebaut werden. Ich wehre mich aber dagegen, dass man von selten der PTT versucht, dem Bundesrat über die vorliegende Botschaft kleinere Sicherheitszonen schmackhaft zu machen, ohne uns das zu sagen. Wir wissen, dass die PTT mit den Sendern grosse Probleme hat. Leider können wir sie nicht so lösen. Ich ziehe den Antrag zurück, da Sie mir versichert haben, dass das, was wir heute beschliessen, im Hinblick auf allfällige Sicherheitszonen keine Rechtskraft haben wird. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission Abs. 2-Al. 2 Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 102Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 90.006 Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf. Bauprogramme 1988-1995 Aéroports Baie-Mulhouse et Genève. Programmes d'aménagement 1988-1995 Botschaft und Beschlussentwürfe vom 17. Januar 1990 (BBI l, 949) Message et projets d'arrêtés du 17 janvier 1990 (FF l, 913) Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1990 Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1990 Kategorie l, Art. 68 GRN - Catégorie l, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Antrag Leutenegger Oberholzer Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Leutenegger Oberholzer Ne pas entrer en matière Frau Diener, Berichterstatterin: Mit der Botschaft über die Sparmassnahmen 1984 hatte der Bundesrat den Verzicht auf weitere A-fonds-perdu-Bundesbeiträge an Flughäfen beantragt, da die nie als Daueraufgabe gedachte Bundeshilfe ihr Ziel erreicht hatte: selbsttragende und konkurrenzfähige Flughäfen zu schaffen, welche die Drehscheibenfunktion der Schweiz wirksam zum Ausdruck brächten. Die eidgenössischen Räte stimmten diesem Antrag zu. Ebenso beschlossen sie, noch während einer beschränkten Uebergangszeit die Möglichkeit von zinsgünstigen Darlehen vorzusehen, um insbesondere den von den Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf-Cointrin geltend gemachten Nachholbedarf zu decken. Mit seiner Botschaft vom 17. Januar 1990 ersucht nun der Bundesrat die eidgenössischen Räte, den Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf-Cointrin solche zinsgünstige Darlehen an die Bauprogramme 1988 bis 1995 zu gewähren. Die Frist für die Gewährung dieser Darlehen läuft Ende 1990 ab, so dass wir inklusive einer allfälligen Differenzbereinigung zum Ständerat bis am 14. Dezember entschieden haben müssen. Sonst gehen Basel und Genf leer aus. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig bei zwei Enthai-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesbeschluss über das schweizerische Kurzwellenradio. Verlängerung Radio suisse sur ondes courtes. Prorogation de l'arrêté In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.071 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1990 - 08:25 Date Data Seite 1752-1754 Page Pagina Ref. No 20 019 009 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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