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Entscheid

89-073

Verwaltungsbehörden 14.03.1990 89.073

14. März 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

15.

novembre 1989 relatif à la Convention européenne sur la violence et les débordements de spectateurs lors de manifestations sportives et notamment de matches de football. Cette convention, élaborée sous l'égide du Conseil de l'Europe, a pour but de susciter une action internatinale à l'échelle européenne en vue de prévenir et de maîtriser les explosions de violence à l'occasion de grandes manifestations sportives. A cette fin, elle prévoit toute une série de mesures pour assurer la sécurité des spectateurs, notamment en veillant à ce que les forces de l'ordre déployées soient suffisantes et en imposant certaines restrictions telles que l'interdiction de l'alcool dans les stades. Ces mesures sont énumérées aux articles 2 à 7 de la convention et, en particulier à l'article 3 que en constitue la clef de voûte. L'article 5 consacré à l'identification et au traitement des fauteurs de trouble revêt un caractère tout aussi important, en ce sens qu'il vise à renforcer la coopération entre les Etats membres au moyen notamment de l'extradition des personnes appréhendées ainsi que de la transmission des procédures. A ce sujet, il y a lieu de relever que cette disposition prévoit que les auteurs d'actes de violence soient poursuivis pénalement dans leur pays de domicile. Enfin, à l'instar d'autres conventions du Conseil de l'Europe, un Comité permanent a été institué aux fins de garantir une application uniforme et une efficacité certaine des dispositions de la convention. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, das Uebereinkommen zu ratifizieren. Mit dem Beitritt zum Uebereinkommen kann die Schweiz im Kampf gegen die Gewalt im Sport internationale Solidarität zeigen und eine Wiederholung der traurigen Ereignisse verhindern helfen, die sich im Heysel-Stadion in Belgien und im Stadion von Sheffield in England zugetragen haben. Proposition de la commission La commission vous propose donc de ratifier cette convention. Cet instrument permettra à la Suisse de faire preuve de solidarité internationale pour combattre l'émergence du fléau de la violence dans le sport et d'éviter que ne se répètent jamais plus les événements de triste mémoire du stade du Heysel en Belgique et de Sheffield en Angleterre. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière -- 1 of 3 -14. März 1990 N 429 Antarktis-Vertrag Bundesbeschluss betreffend das Europäische Uebereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen Arrêté fédéral relatif à la Convention européenne sur la violence et les débordements de spectateurs lors de manifestations sportives et notamment de matches de football Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 95 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 89.049 Antarktis-Vertrag Traité sur l'Antarctique Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. August 1989 (BBIIII, 297) Message et projet d'arrêté du 16 août 1989 (FF III, 293) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Meier-Glattleiden Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Meier-Glattfelden Ne pas entrer en matière Meier-Glattfelden: Die grüne Fraktion beantragt Ihnen Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über den Beitritt zum Antarktisvertrag vom 1. Dezember 1959. Auf den ersten Blick scheinen die drei Prinzipien, auf denen der Vertrag fusst, auch aus ökologischer Sicht positiv und vernünftig zu sein: Selbstverständlich sind auch wir Grünen für das erste Prinzip, die Nichtmilitarisierung und Nichtnuklearisierung der antarktischen Region. Beim zweiten Prinzip, der Freiheit der Forschung, wird es schon kritischer. Hier besteht die Gefahr des Missbrauches. Ich komme darauf zurück. Geschaffen aber wurde der Antarktisvertrag wegen Punkt 3, dem Einfrieren der Gebietsansprüche. Bis 1959 gab es sieben Staaten mit Gebietsansprüchen in der Antarktis; Staaten, die noch nach altbewährter Sitte nach der Erforschung ihre Nationalfahnen aufstellten und im Namen der Königin oder der Republik Besitz der Ländereien ergriffen. Seit die Europäer die Welt eroberten, galt unter ihnen das Faustrecht und Seeräubertum, von den Portugiesen über die Spanier zu den Franzosen und Engländern. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten diese sieben Staaten gegen die Grossen - USA und Sowjetunion - nichts auszurichten. Aber man gab sich zivilisierter und schuf den Antarktisvertrag: Einfrieren der Gebietsansprüche. Der ganze Antarktisvertrag ist eine grosse Heuchelei. Sowenig es den Kolonialmächten, von den christlichen Spaniern bis zu den Engländern, um die Christianisierung der armen Heiden ging, sowenig geht es heute um die Freiheit der Forschung in der Antarktis. Das ist ein Deckmäntelchen. Es geht um die Nutzung und Ausbeutung der letzten noch intakten Naturlandschaft auf der Erde. Botschaft und Vertrag entlarven sich von selbst. Sowohl in der Botschaft als auch im Vertrag kommt zuerst das wirtschaftliche Interesse. Im Vertrag steht unter den Zielen in Artikel 9 zuerst, es sollen Massnahmen gefördert werden «zur Nutzung der Antarktis für ausschliesslich friedliche Zwecke». Schon wenn ich «friedliche Zwecke» höre, steigt etwas in mir auf; ich denke dabei an die «friedliche Nutzung» der Kernenergie. Auch die Botschaft nennt auf Seite 6 zuerst die wirtschaftlichen Interessen. Ich zitiere: «Die erste wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen in der Antarktis bestand in der Jagd nach Pelzrobben, die bereits nach wenigen Jahren ausgerottet waren.... Seit Beginn des 20. Jahrhunderts fügte sich mit dem Walfang erneut eine wirtschaftliche Dimension hinzu, jedoch machte der besorgniserregende Rückgang der Walbestände bald strenge vertragliche Einschränkungen des Walfanges nötig.« Und heute? Die Mineralvorkommen der Region sind kaum erforscht. Auf dem Kontinent scheint es namentlich Lager von Gold, Silber, Kobalt, Eisen, Kupfer, Nickel, Zinn und Uranium zu geben, deren Umfang allerdings unbekannt ist. Zudem birgt das transantarktische Gebirge Kohlevorkommen. Der an den Erdteil angrenzende Meeresboden könnte seinerseits Kohlenwasserstoffvorräte aufweisen. Dass diese Bodenschätze nicht schon längst ausgebeutet werden, ist nicht der Vernunft und der Einsicht der Vertragsstaaten zuzuschreiben, sondern allein und ausschliesslich der Unwirtlichkeit des Klimas und den damit verbundenen technischen Schwierigkeiten, die einen wirtschaftlichen Abbau heute noch verunmöglichen. Der Antarktisvertrag kennt zwei Sorten von Vertragsunterzeichnern: Es gibt den Klub der Konsultativparteien, 22 Staaten, die gemäss Botschaft ein konkretes Interesse an der Antarktis bezeugen und die in der Lage sind, an deren Verwaltung tatkräftig mitzuwirken. In Wirklichkeit sind es die Staaten, die mit grossartigen Expeditionen und 34 Forschungsstationen bereits heute die Antarktis beschmutzen und verdrecken. Wie Raubtiere, die ihre Territorien mit Duftmarken versehen! Dann gibt es noch 17 Staaten, die nur darauf warten, es ihnen gleichzutun. Seit dem Bekanntwerden der Rohstoffreserven in der Antarktis streben immer mehr Staaten danach, in den exklusiven Klub der Antarktisvertragsstaaten aufgenommen zu werden, um sich Mitsprache- und Abbaurechte an den Bodenschätzen zu sichern. Die verheerenden Folgen, die mit der Erdölförderung in solchen Regionen verbunden sind, hat die. Oelkatastrophe in Alaska jüngst drastisch vor Augen geführt. Durch die extremen Klimaverhälthisse in der Antarktis werden sich weitaus schlimmere Naturzerstörungen ergeben, wenn es zu einer Erschliessung der antarktischen Oelquellen kommt. Leider ist die Ausbeutung nur noch eine Frage der Zeit. Seit dem 25. Januar 1988 liegt ein Uebereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis zur Unterzeichnung bereit. Mit diesem Abkommen ist der Grundstein zur Plünderung der Antarktis gelegt. Der Klub der sogenannten Konsultativstaaten ist zur Plünderung bereit! Seine 34 Forschungsstationen sind die Startlöcher dazu. Auch den Franzosen, die sich an der letzten Antarktiskonferenz für einen «Naturpark Antarktis» einsetzten, ist nicht zu trauen, bauten sie doch kürzlich für 150 Millionen Franken eine Landepiste in der Terre Adélie, welche die Bedürfnisse der zivilen Forschung weit übertrifft. Der Klub steht bereit, um bei der Antarktis-Kuchenverteilung ein möglichst grosses Stück zu ergattern. Die Umweltorganisation Greenpeace wirft insbesondere der Sowjetunion, den USA und Japan vor, geheime Verträge vorzubereiten, die den Zugriff auf die Bodenschätze erleichtern. Die Haltung der grünen Fraktion ist deshalb klar. Die Schweiz -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Gewalttätigkeiten bei Sportanlässen. Uebereinkommen Violence lors de manifestations sportives. Convention In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.073 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.03.1990 - 15:00 Date Data Seite 428-429 Page Pagina Ref. No 20 018 378 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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