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Entscheid

89-200

Verwaltungsbehörden 21.03.1991 89.200

21. März 1991Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

110.

zu 36 Stimmen deutlich gebodigt; dies aber vor allem deshalb, weil Frau Bundesrätin Kopp erklärte, aus Zeitgründen müsse der Antrag abgelehnt werden. Hauptgrund für meine Initiative aber ist: Unterschriftenzahl der Böhi-lnitiative sowie Stimmbeteiligung haben m. E. eindrücklich gezeigt, dass der Stimmbürger in Tempofragen mitentscheiden können möchte. Nach heutigem Recht bleibt ihm dazu der wenig befriedigende (Um-)Weg über die Verfassungsinitiative. Wäre es da nicht besser, man würde dem Stimmbürger die in unserem Staate üblichen Mitentscheidungsrechte via Gesetzesreferendum einräumen? Erwägungen der Kommission Die Kommission diskutierte die Initiative am 3. September 1990. Sie hält dazu folgendes fest: Die Frage, wer die Geschwindigkeitsgrenzen festlegen sollte, wurde bereits anlässlich der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes im Jahre 1975 und sodann infolge der Motionen Masoni und Oehler 1984 bzw. 1986 eingehend diskutiert. Die Kommission betont, dass die Ueberlegungen der Zweckmässigkeit, die damals angestellt wurden, nach wie vor unbeschränkt gelten. Geschwindigkeitslimiten haben Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, den Energieverbrauch und die Umwelt. Alle diese Elemente müssen bei einem Entscheid gegeneinander abgewogen werden. Dazu kommt, dass sich die Verhältnisse sehr rasch ändern können. Eine rasche Anpassung kann aber nur stattfinden, wenn der Bundesrat die Kompetenz hat und nicht das Parlament. Bei einer Festschreibung der Höchstgeschwindigkeiten im Gesetz würde jede Aenderung eine Gesetzesänderung nach sich ziehen, und die notwendige Flexibilität ginge verloren. Gegen eine Festschreibung auf Gesetzesstufe spricht sodann die Gefahr, dass die Regelung der Höchstgeschwindigkeiten verpolitisiert würde. Probleme könnten schliesslich im Hinblick auf eine gesamteuropäische Lösung entstehen. Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit teilt demgegenüber die Auffassung des Initianten und vertritt insbesondere die Meinung, -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiative Basel-Landschaft Einführung von motorfahrzeugfreien Sonntagen Initiative du canton de Bâle-Campagne Instauration de dimanches sans voitures In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.200 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1991 - 15:00 Date Data Seite 718-720 Page Pagina Ref. No 20 019 742 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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