89-233
Verwaltungsbehörden 20.09.1990 89.233
20. September 1990Deutsch54 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire. Afrique du Sud 1488 N 20 septembre 1990 ses 700 millions est une chose utile. 700 millions seront un signe plus précis, une indication plus précise que si on laissait simplement - si je puis dire - le montant en blanc avec, en effet, un peu l'arrière-pensée que l'on n'arrivera pas à cette somme. Je suis vraiment de l'avis que ce n'est pas irréaliste, que c'est même assez intelligent et tout à fait opportun d'opter pour le postulat de la commission. Reimann Maximilian: Ich möchte nur den Kommissionspräsidenten bitten, mir nächstes Mal besser zuzuhören und nicht einfach einen Wortfetzen herauszupicken und ihn zu verdrehen mit dem ihm eigenen verbalen Talent. Ich habe klar gesagt, Entschuldung setze eine Schuld voraus, sonst könnten wir gar nicht entschulden. Ich meine eine Schuld eines armen Landes gegenüber der Schweiz, ein Mischkredit oder ähnliches. Solche Schulden bestehen nach Auskunft seitens des Volkswirtschaftsdepartementes nicht in ausreichender Höhe, als dass wir heute schon die 700 Millionen Franken beschliessen können. Deshalb sind wir in der SVP und bin ich persönlich der Meinung, dass wir die Kräfte konzentrieren müssen auf multinationale Finanz- und Wirtschaftshilfe, wo wir Auflagen machen können, wie es auch von anderen Fraktionen verlangt worden ist. Das ist kein Verstecken und kein Verschieben von Hilfe auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, die Petition
Erwägungen
90.2006
dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Zustimmung - Adhésion Präsident: Was die Kommissionsvorstösse betrifft, schlage ich Ihnen folgendes Vorgehen vor. Erste Abstimmung: Postulat der Mehrheit gegen Postulat der Minderheit. Zweite Abstimmung: Resultat gegen Ablehnung des Postulats. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für das Postulat der Mehrheit 84 Stimmen Für das Postulat der Minderheit 31 Stimmen Definitiv-Définitivement Für Ueberweisung des Postulates der Mehrheit 105 Stimmen Dagegen 11 Stimmen #ST# 89.233 Parlamentarische Initiative (Rechsteiner) Südafrika-Sanktionen Initiative parlementaire (Rechsteiner) Sanctions à ('encontre de l'Afrique du Sud Kategorie III, Art. 68 GRN - Categorie III, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 15. Juni 1989 Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 BV und Artikel 21 bis GVG reiche ich folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein: Es sei ein Bundesbeschluss zu erlassen mit folgendem Inhalt: Es seien bis zur Abschaffung des Apartheid-Systems und der Einführung der Demokratie die Gewährung neuer Kredite und Anleihen sowie die Erneuerung auslaufender Kredite an den südafrikanischen Staat und an südafrikanische Unternehmen zu verbieten. Zu verbieten seien ferner der Import von Gold, Diamanten, Kohle, Eisen und Stahl sowie von landwirtschaftlichen Produkten aus Südafrika, der Export von Waffen, Nukleartechnologie, Computern und Erdöl nach Südafrika sowie neue Investitionen in Südafrika. Ausserdem seien der südafrikanischen Fluggesellschaft die Landerechte in der Schweiz zu entziehen und schweizerischen Fluggesellschaften der Flugverkehr mit Südafrika zu verbieten. In das Verbot einzubeziehen seien schliesslich Vermittlungsgeschäfte in den genannten Bereichen. Texte de l'initiative du 15 juin 1989 En vertu de l'article 93, alinéa premier, est. et de l'article 21 bis LREC, je dépose l'initiative parlementaire suivante sous la forme d'une proposition conçue en termes généraux: Un arrêté fédéral doit être édicté disposant qu'il est interdit d'accorder à l'Etat ou à des entreprises sud-africaines de nouveaux crédits ou prêts, ainsi que de renouveler des crédits venus à échéance, ceci jusqu'à l'abolition du système d'Apartheid et l'introduction de la démocratie. Sont interdites également les importations d'or, de diamants, de charbon, de fer, d'acier et de produits agricoles venus d'Afrique du Sud, ainsi que les exportations d'armes, de technologie nucléaire, d'ordinateurs et d'huiles minérales vers l'Afrique du Sud; les nouveaux investissements en Afrique du Sud sont également interdits. Par ailleurs, la compagnie aérienne sud-africaine se verra retirer ses droits d'atterrissage en Suisse, et les compagnies suisses auront l'interdiction d'atterrir en Afrique du Sud. Enfin, sont incluses dans l'interdiction toutes les formes de représentation dans les domaines précités. Herr Bund! unterbreitet im Namen der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden schriftlichen Bericht: Am 15. Juni 1989 hat Nationalrat Rechsteiner eine parlamentarische Initiative eingereicht, die in allgemeiner Formulierung den Erlass eines Bundesbeschlusses vorschlägt, der die Gewährung neuer Kredite oder Anleihen an den südafrikanischen Staat und an südafrikanische Unternehmen sowie neue Investitionen in Südafrika verbieten soll. Zu verbieten seien ferner der Import gewisser Metalle und landwirtschaftlicher Produkte sowie vor allem der Export von Waffen und Nukleartechnologie. Ausserdem seien den südafrikanischen Fluggesellschaften Landerechte zu entziehen und den schweizerischen Verbote in bezug auf den Flugverkehr mit Südafrika zu erteilen. Alle diese Massnahmen seien zu ergreifen, bis das Apartheid-System abgeschafft und die Demokratie eingeführt sei. Schriftliche Begründung des Initianten In Südafrika hat sich seit der Einreichung der Initiative im Juni 1989 unbestreitbar einiges bewegt (Freilassung von Nelson Mandela und weiterer politischer Gefangener, Entbannung des ANC usw.). Diese Schritte sind ein Erfolg des jahrzehntelangen Kampfes der Befreiungsbewegungen und der demokratischen Bündnisse in Südafrika; aber auch ein Erfolg der Unterstützung dieses Kampfes durch die internationale Solidaritätsbewegung und durch die Sanktionen der demokratischen Staaten. So ungenügend und teilweise halbherzig diese Sanktionen waren, gewirkt haben sie dennoch. Nichts darf jedoch darüber hinwegtäuschen, dass die Apartheid in Südafrika noch immer unverändert besteht. Die schwarze Mehrheit - Nelson Mandela eingeschlossen hat nach wie vor keine politischen Rechte. Es herrscht - politisch wie ökonomisch - nach wie vor die weisse Minderheit. Der Ausnahmezustand ist noch immer in Kraft, die Polizei verübt noch immer gewalttätige Uebergriffe in erster Linie gegen Schwarze, und noch immer sind viele politische Gefangene teilweise ohne Verfahren - in Haft. Wer an echten Fortschritten und an der Beseitigung der Apartheid interessiert ist, muss gerade jetzt für Sanktionen eintreten. Dazu rufen uns nicht nur Nelson Mandela und die demokratischen Bewegungen Südafrikas auf. Wenn die internationale Finanzpresse, aber auch südafrikanische Regierungsvertreter selber ihre Schritte nach vorne mit der Wirkung der Sanktionen erklären, dann dürfen diese nicht gelockert werden, bevor die Wurzel der Unterdrückung, das rassistische System der Apartheid selber, abgeschafft ist.
-- 1 of 10 --
20.
September 1990 N 1489 Parlamentarische Initiative. Südafrika-Sanktionen Der Bundesrat hat die Wirkung von Sanktionen immer bestritten. Diese Haltung erweist sich - angesichts der Entwicklung in Südafrika - heute definitiv als unhaltbar. Die Schweiz ist der einzige demokratische Staat der Welt, der der südafrikanischen Bevölkerungsmehrheit die von dieser geforderte Unterstützung ihres Befreiungskampfes durch Sanktionen systematisch verweigert hat. Dazu kommen noch folgende besondere Gesichtspunkte:
1.
Die Schweiz spielt bei der Umgehung der Sanktionen anderer Länder und bei der Finanzierung der Apartheid schlechthin eine führende Rolle (Kredite, Gold- und Diamantenvermarktung). Der Bericht der Uno-Kommission für transnationale Gesellschaften 1989 hält fest, dass die Schweizer Grossbanken in Krisensituationen für die Apartheid immer wieder wie ein Sauerstoffzelt gewirkt hätten. Auch der Handelsverkehr (in dem der Schweiz nicht derselbe Rang zukommt) mit dem Apartheid-Staat dehnt sich aus, auch dort, wo andere Staaten sogenannt konvergente Massnahmen getroffen haben (Eisen, Stahl, Kohle).
2.
Die Frage der Beteiligung der Schweiz an menschenrechtsorientierten Sanktionen muss mit Blick auf die aussenpolitischen Verfassungsgrundsätze und mit Blick auf die europäische Integration prinzipiell neu beurteilt werden. Verfassungsrechtler (z. B. Prof. Kälin) betonen nämlich, dass die Beteiligung an menschenrechtsorientierten Sanktionen (um die es im Fall Südafrika geht) unter Umständen geradezu geboten sei. Die demonstrative Nichtbeteiligung an menschenrechtsorientierten Sanktionen kommt nämlich faktisch auch einer Stellungnahme gleich: der Stellungnahme zugunsten des sanktionierten Regimes. Schon 1981 (im Uno-Bericht) hat der Bundesrat erkennen lassen, dass er selber in der Beteiligung an Sanktionen nicht unbedingt eine Neutralitätsverletzung erblickt. Es geht nun darum, aus diesen Feststellungen im Fall Südafrika, wo es um Menschenrechtsverletzungen von besonderer Schwere geht, die nötigen Schlüsse zu ziehen. Ist aber die Beteiligung an Südafrika-Sanktionen angesichts unserer aussenpolitischen Verfassungsgrundsätze geboten, so müsste sich die Schweiz mindestens den EG-Sanktionen anschliessen. Erwägungen der Kommission
1.
Kommissionsmehrheit Die Kommission hat die Initiative mit 6 zu 13 Stimmen abgelehnt und damit die bisher von Bundesrat und Nationalrat bei der Behandlung verschiedener, in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative Rechsteiner zielender Vorstösse eingenommene Haltung bestätigt. Es sei daran erinnert, dass seit 1983 in dieser Sache im Nationalrat nicht weniger als 24 Interventionen erfolgt und vom Rat mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt worden sind. Abgesehen von der Fragwürdigkeit wirtschaftlicher Sanktionen ist die Feststellung angebracht, dass die neueren Entwicklungen in Südafrika-von der Wahl Frederik de Klerks zum Staatspräsidenten bis zur Haftentlassung von Nelson Mandela und die ihm gebotene Möglichkeit, sich aktiv politisch zu betätigen - positiv zu bewerten sind und zumindest teilweise zu einer Entspannung beigetragen haben. Die Massnahmen, die der Initiant erneut vorschlägt, sind daher auch vom Zeitpunkt her problematisch. Die Frage von wirtschaftlichen Sanktionen ist sowohl allgemein als auch aus neutralitätspolitischer Sicht kontrovers. Ob die neuere Entwicklung durch die von verschiedenen Ländern beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionen beschleunigt worden ist, ist zumindest umstritten. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass solche Sanktionen schon deshalb nie zum Ziele geführt haben, als sie leicht umgangen werden, ja kontraproduktiv wirken können. So hat das Warfenausfuhrverbot, dem sich auch die Schweiz anschloss, zum Aufbau einer eigenen Rüstungsindustrie in Südafrika geführt, die weltweit auch im Export tätig ist. Ein wirtschaftlicher Boykott kann allenfalls dann zum Ziele führen, wenn er weltweit beschlossen worden ist - in übereinstimmender globaler Solidarität-und wenn er von der gesamten Staatenwelt auch befolgt wird. Trotz politischer Verdammung treiben praktisch alle afrikanischen Staaten und darüber hinaus andere Länder, mit denen die Republik Südafrika keine diplomatischen Beziehungen pflegt, intensiven Handel mit diesem Staat - ja die «Frontstaaten» sind geradezu darauf angewiesen, wie es u. a. die grosse Pendelwanderung aus den Nachbarstaaten dokumentiert. Es kommt hinzu, dass Südafrika Hunderttausende von Flüchtlingen aus solchen Ländern aufnehmen müsste. Ist im Ernst daran zu glauben, mit wirtschaftlichen Sanktionen könnte den Menschenrechten zum Durchbruch verholfen werden? Zwar hält Mandela nach wie vor wirtschaftliche Sanktionen als Pressionsmittel für angebracht; andere Wortführer der Schwarzen teilen jedoch diese Auffassung nicht, denn es seien vor allem die Schwarzen, für welche die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen am notwendigsten sei, die von Sanktionen am härtesten betroffen würden. Die Kommissionsmehrheit hegt überdies neutralitätspolitische Bedenken. Auch in unserer Aussenwirtschaft gilt der Grundsatz der Universalität. Würden wir das Bestehen einer Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte zum Kriterium des aussenwirtschaftlich Erlaubten machen, müssten wir mit einer Mehrheit von Staaten den Handel unterbinden. Davon würden nicht nur wir betroffen, sondern auch die Menschen in diesen Ländern, die auf Importe und Exporte angewiesen sind. Darüber hinaus gibt es verschiedene Staaten, auch ausserhalb Afrikas, die sich zwar zur Demokratie bekennen und diese formal verwirklicht haben, in denen aber Menschenrechte mit Füssen getreten und Volksgruppen in einer Art und Weise benachteiligt werden, die der südafrikanischen Apartheid in nichts nachsteht. Die Initiative verlangt im übrigen nicht nur die Abschaffung des Apartheidsystems - eine Forderung, die auch von der Kommissionsmehrheit unterstützt wird -, sondern will auch den Weiterbestand der wirtschaftlichen Beziehungen von der Einführung der Demokratie in Südafrika abhängig machen. Wie schwierig die Verwirklichung dieser an sich wünschbaren Forderung ist, zeigt nicht nur die Entwicklung in anderen afrikanischen Staaten, die diese Staatsform zwar proklamiert, aber kaum in die Tat umgesetzt haben, sondern zeigen auch die heiklen Stammesverhältnisse in Südafrika selbst. Es sei etwa an die starke Stellung der Zulus und ihres Anführers M. G. Buthelezi erinnert, neben Mandela der mächtigste Wortführer der Schwarzen. Zwar erklären beide, die hängigen Probleme müssten auf dem Wege der Gewaltlosigkeit einer Lösung entgegengeführt werden. An einer entsprechenden Haltung des African National Congress (ANC) ist jedoch zu zweifeln. Weit mehr als zwischen Weissen und Schwarzen forderte in den letzten Monaten Gewalttätigkeit zwischen Schwarzen zahlreiche Opfer. Die Kommissionsmehrheit erinnert im übrigen an das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten. Dies hindert sie nicht daran, ihrem Wunsche Ausdruck zu geben, es möge der eingeleitete Dialog zwischen Staatspräsident de Klerk und ANC-Vizepräsident Mandela sowie anderen Führern der Schwarzen und Andersfarbigen im Interesse aller in Südafrika lebenden Volksgruppen zu einer friedlichen Lösung der anstehenden Probleme führen. Dieser heikle und langwierige Prozess, der von den Südafrikanern selbst eingeleitet worden ist, sollte durch Drittstaaten nicht behindert, sondern tunlichst gefördert werden. Zu den Mitteln hierfür gehören auch dem Staat und der Privatwirtschaft zu gewährende Kredite,-Investitionshilfen, Aussenhandel, kurzum alles, was den Menschen dort Einkommen zu schaffen vermag. Davon profitieren auch die teils in grosser Armut lebenden Nachbarstaaten, deren wirtschaftliche Lage eng mit jener Südafrikas verknüpft ist. Denn die Geschichte ganz Schwarzafrikas ist eng mit jener der Republik Südafrika verbunden; der wirtschaftliche Niedergang dieses Landes hätte auch den Niedergang der ändern von ihm abhängigen Länder zur Folge. Die Schwarzen Südafrikas sind sich dessen wohl bewusst, müsste doch allein Soweto von 1986 bis heute mehr als 650 000 Flüchtlinge aus den Nachbarländern aufnehmen. Angesichts der komplexen Situation Südafrikas ist sich die Kommission bewusst, dass die Abschaffung der Apartheid -- 2 of 10 -Initiative parlementaire. Afrique du Sud 1490 N 20 septembre 1990 und die Einführung der Demokratie nicht von heute auf morgen möglich sind. Ihre Mehrheit setzt alle ihre Hoffnungen in die eingeleitete Reform.
2.
Kommissionsminderheit Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die erzielten Fortschritte nicht ausreichen. Die Abschaffung der Apartheid allein genügt nicht, man muss die Demokratie erst noch verwirklichen. Wer Demokratie sagt, sagt auch Wahrung der Menschenrechte. Zur Erreichung dieses Zieles müssen die vom betroffenen Staat selbst und die von den anderen Staaten, insbesondere von der Schweiz, eingesetzten Mittel bestimmt werden; dann kann Südafrika dazu gebracht werden, die angemessenen Massnahmen zu ergreifen. Es wurden Anhörungen in der Kommission über die Frage der Verträglichkeit von Sanktionen zugunsten der Menschenrechte mit unserer Neutralität vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde, da die Frage der Verträglichkeit an sich umstritten ist, von der Mehrheit der Kommission mit 13 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Der Urheber schliesslich ist der Meinung, dass die Initiative aktuell bliebe, falls sich der Demokratisierungsprozess festfahren würde; er anerkennt jedoch, dass sie überholt wäre, falls die gegenwärtigen Verhandlungen zur Abschaffung der Apartheid führen sollten. Die Kommissionsminderheit vertritt die Ansieht, die Gefahr, dass die Verhandlungen steckenblieben, sei vorhanden, und der Druck von wirtschaftlichen Sanktionen sei daher aufrechtzuerhalten, solange die Menschenrechte in Südafrika nicht garantiert werden. Diese Ansicht wird zum Beispiel auch von der Demokratischen Partei in den USA vertreten. Aus diesen Ueberlegungen heraus schlägt die Minderheit der Kommission vor, der Initiative Folge zu leisten. M. Bundi présente au nom de la Commission des affaires étrangères le rapport écrit suivant: Le 15 juin 1989, le conseiller national Rechsteiner a déposé une initiative parlementaire. Celle-ci propose, en termes généraux, qu'un arrêté fédéral soit édicté afin d'interdire l'octroi de nouveaux crédits ou prêts à l'Etat ou à des entreprises sudafricaines ainsi que de nouveaux investissements en Afrique du Sud. Il y aurait lieu également d'interdire l'importation de certains métaux et des produits agricoles ainsi que l'exportation d'armes et de technologie nucléaire notamment. Les compagnies aériennes sud-africaines et suisses feraient l'objet d'interdiction d'atterrissage. Toutes ces mesures seraient prises jusqu'à l'abolition du système d'apartheid et l'introduction de la démocratie. Développement par écrit de l'auteur de l'initiative Depuis le dépôt de cette initiative en juin 1989, l'Afrique du Sud a incontestablement connu une certaine évolution (libération de Nelson Mandela et d'autres prisonniers politiques, levée de l'interdiction qui frappait l'ANC, etc.). Ces changements sont le fruit du combat mené depuis plusieurs dizaines d'années par les mouvements de libération et les associations démocratiques d'Afrique du Sud; mais ils résultent aussi du soutien apporté à ce combat par les mouvements internationaux de solidarité, ainsi que des sanctions prises par les Etats démocratiques. Si de telles sanctions ont été insuffisantes, et si certaines d'entre elles ont été prises à contrecoeur, elles n'en ont pas moins agi. Mais ces résultats ne sauraient cacher que l'apartheid existe encore, sous la même forme, en Afrique du Sud. La majorité noire - Nelson Mandela inclus - est toujours privée de droits politiques. La minorité blanche règne toujours sur la politique et sur l'économie. L'état d'exception reste en vigueur, les opérations violentes de la police - dirigées principalement contre les Noirs - se répètent, et nombre de prisonniers politiques sont encore incarcérés - certains sans faire l'objet d'une procédure judiciaire. Quiconque aspire à de réels progrès et à la disparition de l'apartheid doit réclamer des sanctions, maintenant plus que jamais. D'autres que Nelson Mandela et les mouvements démocratiques d'Afrique du Sud nous lancent cet appel. Si la presse financière internationale, voire des représentants du gouvernement sud-africain lui-même, expliquent ces changements par la pression des sanctions, ces dernières ne sauraient être assouplies avant la disparition de la cause de l'oppression, savoir le système raciste de l'apartheid lui-même. Le Conseil fédéral a toujours contesté les effets des sanctions. Eu égard à l'évolution en Afrique du Sud, cette attitude n'est définitivement plus défendable. La Suisse est le seul Etat démocratique au monde qui a systématiquement refusé de soutenir la majorité de la population sud-africaine en ne donnant pas suite à ses demandes de sanctions. A cela s'ajoutent les considérations suivantes:
1.
La Suisse joue encore un rôle moteur dans le détournement des sanctions prises par d'autres pays et dans le financement de l'apartheid (par les crédits et la commercialisation de l'or et des diamants). Le rapport 1989 de la commission des Nations Unies pour les sociétés transnationales constate que les grandes banques suisses ont toujours servi de ballon d'oxygène à l'apartheid dans les situations de crise. De plus, les relations commerciales avec le pays de l'apartheid se développent, notamment pour ce qui est de produits faisant l'objet de mesures dites convergentes de la part des autres Etats (fer, acier, charbon), dans une situation d'excédent commercial en faveur de l'Afrique du Sud.
2.
Il convient de réexaminer fondamentalement la question de la participation de la Suisse à des sanctions visant à faire respecter les droits de l'homme, en regard des bases constitutionnelles de sa politique extérieure et dans la perspective de l'intégration européenne. Des spécialistes du droit constitutionnel (par exemple le professeur Kälin) soutiennent en effet que la participation à des sanctions visant à faire respecter les droits de l'homme (ce qui correspond au cas de l'Afrique du Sud) s'impose le cas échéant. Un refus manifeste de participer à de telles sanctions équivaut de facto à prendre position en faveur du régime sanctionné. Dans son rapport sur l'ONU de 1981, le Conseil fédéral a lui-même déclaré que la participation de la Suisse à des sanctions ne constituait pas fondamentalement une violation du principe de neutralité. Il s'agit dès lors d'en tirer les conclusions qui s'imposent vis-à-vis de l'Afrique du Sud, pays dans lequel les violations des droits de l'homme sont particulièrement graves. S'il devait s'avérer que la participation de la Suisse à des sanctions visant à faire respecter les droits de l'homme est requise par les bases constitutionnelles de notre politique extérieure, la Suisse devrait au moins s'associer aux sanctions de la CE. Considérations de la commission
1.
Majorité de la commission La commission a rejeté l'initiative par 13 voix contre 6; ainsi, elle a maintenu l'attitude adoptée jusqu'ici par le Conseil fédéral et le Conseil national lors du traitement de diverses interventions ayant le même objectif que l'initiative parlementaire Rechsteiner. Rappelons que pas moins de 24 interventions ont été déposées depuis 1983 au Conseil national; elles ont toutes été repoussées à une majorité confortable. On doit constater que non seulement des sanctions économiques sont un moyen dont l'opportunité est discutable, mais aussi que les récents développements en Afrique du Sud élection de Frederik De Klerk à la présidence de la République, libération de Nelson Mandela et possibilité qui lui est offerte déjouer un rôle politique - sont encourageants et ont partiellement détendu la situation. Les mesures que l'auteur de l'initiative propose derechef viennent à contretemps. Les sanctions économiques sont problématiques tant d'un point de vue général que de celui de la politique de neutralité. Il n'est pour le moins pas certain que les récents développements aient été accélérés par les sanctions économiques décrétées par plusieurs pays. L'expérience prouve en effet que de telles mesures n'ont jamais eu de succès parce qu'il est facile de les tourner; en outre, elles peuvent avoir un effet contraire à celui attendu. Ainsi, l'interdiction des exportations d'armes, que la Suisse a également appliquée, a incité l'Afrique du Sud à se doter de sa propre industrie d'armement, qui joue désormais un certain rôle dans le trafic des armes sur le plan international. Un boycott économique peut, le cas échéant, -- 3 of 10 -20. September 1990 N 1491 Parlamentarische Initiative. Südafrika-Sanktionen avoir l'effet escompté s'il est décidé universellement-dans un élan de solidarité internationale - et que tous les pays l'appliquent effectivement. En dépit des condamnations prononcées pour des raisons politiques, presque tous les pays d'Afrique et d'ailleurs avec lesquels la République d'Afrique du Sud n'a pas de relations diplomatiques commercent avec elle intensément; les pays de la «ligne de front» sont même contraints de le faire, comme le démontre l'ampleur des migrations saisonnières vers ce pays. En outre, l'Afrique du Sud a dû accorder l'asile à des centaines de milliers de réfugiés de ces pays. Peut-on sérieusement croire qu'il est possible de faire avancer la cause des droits de l'homme en recourant à des sanctions économiques? Il est vrai que M. Mandela considère que de telles sanctions constituent encore un moyen de pression nécessaire; mais d'autres porte-parole de la population noire ne partagent pas son avis, car les Noirs pour lesquels le maintien et la création d'emplois sont vitaux seraient le plus durement touchés par de telles mesures. En outre, la majorité de la commission soulève des objections relevant de la politique de neutralité. Le principe de l'universalité s'applique également à notre commerce extérieur. Si nous décidions de ne faire du commerce qu'avec les pays démocratiques respectant les droits de l'homme, nous devrions suspendre nos relations commerciales avec la majorité des pays. Nous en pâtirions, ainsi que les gens de ces pays qui dépendent des importations et des exportations. Il y a en outre divers Etats, pas seulement en Afrique, qui se réclament de la démocratie et qui l'ont réalisée sur le plan formel, mais dans lesquels les droits de l'homme sont foulés aux pieds et certains groupes de la population lésés d'une façon tout aussi grave que sous le régime sud-africain de l'apartheid. De plus, l'initiative exige non seulement la suppression de l'apartheid - une demande que soutient la majorité de la commission - mais elle entend faire dépendre le maintien des relations économiques de l'instauration de la démocratie en Afrique du Sud. Les difficultés auxquelles se heurte la réalisation en soi souhaitable de cette demande rassortent non seulement de l'évolution des autres Etats africains qui ont certes proclamé cette forme de gouvernement, mais ne l'ont guère mise en pratique, mais aussi de la précarité des rapports interethniques en Afrique du Sud. Il suffit de mentionner la forte position des Zoulous et de leur leader M. G. Buthelezi, le principal porte-parole de la population noire avec Mandela. Ils déclarent certes tous les deux que les problèmes à résoudre doivent l'être sans recours à la violence, mais il est douteux que le Congrès national africain (African National Congress, ANC) s'en tienne à cette consigne. Ces derniers mois, les luttes entre les Noirs ont fait d'ailleurs beaucoup plus de victimes que les différends qui opposent les Noirs aux Blancs. La majorité de la commission rappelle en outre le principe de non-ingérence dans les affaires internes d'autres Etats. Cela ne l'empêche pas d'espérer que le dialogue qui a été engagé entre le président sud-africain De Klerk et le vice-président de l'ANC Mandela, ainsi que d'autres leaders noirs ou ceux d'autres groupes de couleur désavantagés par l'apartheid, aboutisse à une solution pacifique des problèmes existants, dans l'intérêt de tous les habitants de l'Afrique du Sud. Les Sud-Africains se sont eux-mêmes engagés dans cette entreprise longue et difficile; les Etats tiers devraient, non pas placer des embûches sur leur chemin, mais les aider à progresser dans cette voie. Les crédits, l'aide aux investissements, le commerce extérieur, bref tous les moyens dont l'Etat et l'économie privée disposent pour augmenter les revenus de la population dans ce pays doivent être utilisés à cette fin. Les Etats voisins où la misère est parfois très grande et dont l'économie dépend dans une large mesure de celle de l'Afrique du Sud en profitent aussi. En effet, l'histoire de toute l'Afrique noire est étroitement liée à celle de la République d'Afrique du Sud; la ruine de l'économie de ce pays provoquerait aussi la ruine des pays qui dépendent de lui. Les Noirs d'Afrique du Sud le savent très bien, d'autant plus que la seule localité de Soweto a dû accueillir depuis 1986 pas moins de 650 000 réfugiés venant des pays voisins. La commission sait qu'en raison de la situation complexe dans laquelle se trouve l'Afrique du Sud il n'est pas possible d'abolir l'apartheid et d'instaurer la démocratie du jour au lendemain. Sa majorité espère que la réforme engagée aboutira.
2.
Minorité de la commission Une minorité de la commission estime que les progrès réalisés sont insuffisants. En effet, il ne suffit pas d'abolir l'apartheid, il faut encore parvenir à la démocratie. Qui dit démocratie dit également respect des droits de l'homme. A cette fin, il y a lieu de déterminer la nature des moyens employés soit par l'Etat concerné, soit par les autres Etats, notamment la Suisse, pour amener l'Afrique du Sud à prendre les mesures adéquates. Il a été proposé de demander à des professeurs d'université, spécialistes en la matière, de s'exprimer devant la commission au sujet de la compatibilité de sanctions pour la défense des droits de l'homme avec notre neutralité. Cette proposition a été rejetée par la majorité de la commission par
13.
voix contre 6, cette question étant notamment elle-même controversée. L'auteur de l'initiative estime enfin que celle-ci demeurerait d'actualité si le développement du processus démocratique allait s'embourber; toutefois, il reconnaît qu'elle serait dépassée au cas où les négociations actuelles conduiraient à l'abolition de l'apartheid. La minorité de la commission est de l'avis que le danger d'embourbement des négociations existe et que la pression des sanctions économiques doit être maintenue tant que les droits de l'homme ne sont pas garantis en Afrique du Sud. Telle est l'opinion émise, par exemple, par les démocrates des Etats-Unis. Vu les arguments exposés entre autres ci-dessus, la minorité de la commission propose de donner suite à l'initiative. Antrag der Kommission Mehrheit Der Initiative keine Folge geben Minderheit (Bäumlin, Bär, Bircher, Bundi, Euler, Grendelmeier) Der Initiative Folge geben Proposition de la commission Majorité Ne pas donner suite à l'initiative Minorité (Bäumlin, Bär, Bircher, Bundi, Euler, Grendelmeier) Donner suite à l'initiative Rechsteiner: Die parlamentarische Initiative kommt in einem Zeitpunkt zur Behandlung, in dem sich seit dem Zeitpunkt der Einreichung vor einem guten Jahr unbestreitbar einiges verändert hat. In Südafrika hat sich einiges verändert, und auch in der Schweizer Aussenpolitik ist einiges in Bewegung geraten. Diese zusätzlichen, neuen Elemente müssen kurz gewichtet werden. Im übrigen verweise ich auf meine schriftliche Stellungnahme, die dem Kommissionsbericht angehängt ist. In Südafrika ist im Januar bekanntlich Nelson Mandela endlich, nach Jahrzehnten der Haft, freigelassen worden. Der ANC und die anderen Organisationen der demokratischen Anti-Apartheid-Opposition sind endlich entbannt worden. Trotzdem: Die Apartheid - und das ist wichtig - ist nach wie vor unverändert in Kraft. Die schwarze Mehrheit in Südafrika geniesst nicht nur keine politischen Rechte, auch andere Bürgerrechte werden ihr vorenthalten. Viele politische Gefangene sind noch immer eingekerkert, und die politische Gewalt dauert an. Eine blutige Saat dieser Apartheid-Politik wirkt sich jetzt aus, u. a. in dieser fürchterlichen Gewalt. Ich sage nicht und möchte nicht behaupten, dass sich seit Anfang Jahr somit nichts bewegt hat, das für die parlamentarische Initiative relevant wäre, aber die Apartheid ist nicht beseitigt. Es ist nicht einmal - das ist auch wesentlich - ein Verhandlungsprozess für eine neue Verfassung eingeleitet worden. Das Apartheid-Regime hat nur - aber immerhin - einige der Vorbedingungen für einen Verhandlungsprozess zur Ueberwindung der Apartheid erfüllt. Ein langer Weg muss aber noch zurückgelegt werden, bis allein der Verhandlungsprozess eingeleitet werden kann.
-- 4 of 10 --
Initiative parlementaire. Afrique du Sud 1492 N 20 septembre 1990 Weshalb sind nun Sanktionen nach wie vor heute noch nötig? Der südafrikanische Widerstand, die internationale Finanzpresse, die Weltöffentlichkeit sind sich im klaren darüber, dass die bisher erzielten Fortschritte nicht einfach von ungefähr gekommen sind, nicht einfach, nach Jahrzehnten, besserer Einsicht der herrschenden Weissen zu verdanken sind, sondern dass sie Ergebnis des langjährigen Kampfes des Widerstandes in Südafrika sind, aber auch Ergebnis des Druckes von internationalen Sanktionen. So ungenügend die Sanktionen im Falle Südafrika waren, wirksam waren sie trotzdem: durch die Isolation der Apartheid, auch durch die Steigerung des politischen und ökonomischen Preises für die Aufrechterhaltung des rassistischen Systems der Apartheid. Es wäre nun völlig falsch, die Sanktionen bereits heute aufzuheben, obwohl keine definitiven Schritte zur Ueberwindung der Apartheid unternommen worden sind. Wir haben, wie in Südafrika gesagt wird, keine sogenannt irreversible, unumkehrbare Situation bei der Ueberwindung der Apartheid. Diese muss geschaffen werden. Der Druck muss aufrechterhalten werden, bis diese unumkehrbare Situation eingetreten ist. Das ist nicht nur der Standpunkt von Nelson Mandela und den Demokratinnen und Demokraten in Südafrika, sondern auch der Standpunkt der internationalen Staatenwelt mit Ausnahme von Frau Thatcher. Dazu kommt - das ist das zweite Element -, dass sich in der Schweiz die Ausgangslage für einen Sanktionenbeschluss mit den Irak-Sanktionen völlig geändert hat. Die Südafrika-Sanktionen sind bisher immer in erster Linie mit der Begründung bekämpft worden, dass die Beteiligung an Sanktionen der Neutralität der Schweiz widerspreche. Diese Begründung und damit auch die Begründung des Berichtes der Kommissionsmehrheit - taugt heute nicht einmal mehr als Feigenblatt. Im Falle Südafrika haben alle demokratischen Staaten der Welt Sanktionen ergriffen. Einzig die Schweiz ist bis heute abseits gestanden. Es wird Zeit, dass sich die Schweiz den menschenrechtlich begründeten Sanktionen der demokratischen Staaten der Welt anschliesst, mindestens jenen der Europäischen Gemeinschaft, bis der Prozess zur Ueberwindung der Apartheid unumkehrbar, irreversibel geworden ist. Die offizielle Schweiz und ein Teil der Schweizer Wirtschaft, allen voran die Grossbanken, sind bisher faktisch bei aller verbalen Distanzierung im Falle Südafrika immer treu an der Seite der weissen Minderheit gestanden. Zum Glück gilt das in den letzten Jahren für einen zunehmenden Teil der Schweizer Bevölkerung, insbesondere für die junge Generation, nicht mehr. Es würde der offiziellen Schweiz gut anstehen, auch im Falle Südafrika einen politischen Richtungswechsel zu vollziehen, bevor es zu spät ist. Frau Bäumlin, Sprecherin der Minderheit: Die Sanktionsgegner in diesem Rat argumentierten immer wieder, wirtschaftlicher Druck beeinträchtige den Reformprozess in Südafrika, ganz gleich, in welchem Stadium sich dieser je befand. 1986 führte das zur Ablehnung einer schweizerischen Sanktionenpolitik, 1988 zur Ablehnung der milderen Courant-normalPraxis, und bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Rechsteiner in der Kommission im Februar 1990 kam das Argument wieder: Der nun sichtbar eingeleitete Reformprozess würde jetzt erst recht durch den alten Hut namens Sanktionen gefährdet. Unseres Erachtens ist das ein oberflächliches Wechselbalg-Argument, mit welchem bestritten werden soll, dass Sanktionen auf den Reformprozess in Südafrika überhaupt eine entscheidende Wirkung gehabt und seit Sommer des letzten Jahres offensichtlich zu greifen begonnen haben. Jetzt ist der Reformprozess tatsächlich im Gang und gleichzeitig, wie wir alle wissen und aus der Presse erfahren können, aufs höchste gefährdet, zum Beispiel durch die rechtsextremen Ultras in Südafrika. Auf dass es nicht passiert, dass die südafrikanische Regierung ihnen nachgeben muss und die Abschaffung der Apartheid scheitert, ist es unbedingt nötig, dass die Sanktionen durchgehalten werden, bis sie das volle Ziel erreicht haben. Bis heute ist diese Forderung des ANC nicht revoziert worden, und ausser England und Frau Thatcher hat sie kein Land aufgehoben. Auch die gegenwärtige Gefährdung des Friedensprozesses durch die kriminellen Auseinandersetzungen in den Townships spricht nicht gegen das Durchziehen von Sanktionen und allen Massnahmen gegen deren Umgehung. Es stimmt nämlich einfach nicht, dass es sich dabei um reine Stammeskämpfe handle, die bisher durch Apartheid-Ausnahmerecht hätten unterbunden und kontrolliert werden können, wie das gelegentlich auch durch die Schweizerpresse gegeistert ist. Eine Kollegin in der aussenpolitischen Kommission hat es richtig ausgedrückt: Die sogenannte «schwarze Apartheid» ist eine direkte Folge der weissen Wirtschafts-Apartheid. Es gibt auch genügend Berichte in der Presse, die nicht linkslastig genannt werden kann, darüber, dass die weisse Polizei mit der Inkatha gegen den ANC zusammenarbeitet, um die Apartheid zu retten. Wie es weitergeht, wissen wir nicht, aber es gibt keinen Grund, mit Sanktionen und wirtschaftlichem Druck aufzuhören. Ganz im Gegenteil: Sie stützen die reformwillige Regierung gegen die Versuche einer sogenannten neuen Apartheid. Die Zeit ist auch sonst nicht stillgestanden. Die Schweiz hat in diesem Sommer ihre Einstellung zur Sanktionenpolitik signifikant geändert und sich in den ständig verschärften Handelsboykott gegen Irak eingereiht. Wir werden darüber am nächsten Montag diskutieren. Als wir in der Kommission darüber diskutieren wollten, wie die parlamentarische Initiative Rechsteiner mit Menschenrechtsverträglichkeit von Sanktionen begründet werden könnte, ist die Mehrheit der Kommission darauf nicht eingetreten, mit dem Argument, die Verträglichkeit von Sanktionen sei an sich umstritten. Diese Argumentation kann heute ungestraft als Kneifen bezeichnet werden, weil seit dem Irak-Boykott die Verträglichkeit von Sanktionen ja plötzlich nicht mehr so umstritten ist. Wenn wir am nächsten Montag zum Schluss kommen, dass die Sanktionenverträglichkeit von den Regimes und Ländern abhängig ist, gegen die sie sich richten, dann fänden wir es durchaus angebracht und in Ordnung, dass anderen menschenrechtsverletzenden Staaten zumindest mit Sanktionen gedroht würde. Die parlamentarische Initiative Rechsteiner enthält die Forderung, Sanktionen gegen Südafrika seien aufrechtzuerhalten bis zur Einführung der Demokratie. Die Reaktion der Kommissionsmehrheit auf diese Forderung war erstaunlich. Warum die parlamentarische Initiative Rechsteiner nicht Sanktionen auch gegen andere undemokratische Regimes und Staaten verlange statt nur gerade gegen Südafrika allein, wurde gefragt, wo doch - man höre gut zu - die Weissen in Südafrika eine funktionierende Demokratie hätten. Was wir mit dem Minderheitsantrag wollen, ist genau nicht die Fortsetzung einer wirtschaftsdominierten Patron-Demokratie, sondern das Ende der politischen Apartheid. In diesem Bereich sind Sanktionen ebenso wirksam wie dringend nötig. Es darf einfach nicht passieren, dass die Abschaffung der Apartheid bei einem pseudodemokratischen Ständesystem Halt macht und dass wir hier, in der Wiege der Demokratie, dazu noch Handlangerdienste leisten. Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Folge zu geben. Burckhardt: Es ist fast dramatisch, mit welchen Emotionen das Schicksal Südafrikas in der Schweiz und in diesem Parlament behandelt wird. Es läge uns besser und stünde uns besser an, wenn wir es objektiv und ruhig betrachten würden. Ich möchte versuchen, Ihnen einige objektive Argumente darzulegen. Ich kann lange nicht alle aufzählen, da ich nicht lange reden möchte. Zunächst die Weissen in Südafrika. Es ist die einzige weisse Bevölkerung südlich der Sahara, die ihre Geschichte bis ins
17.
Jahrhundert zurückführen kann, weiter zurück als der grösste Teil der schwarzen Bevölkerung in dieser Gegend. Das heisst, es sind keine Kolonialisten, welche dort das Wort haben, als Weisse, sondern es sind Leute mit einer generationenlangen Geschichte, mit der ganzen Verbundenheit, die eine solche Geschichte in einem Land für ein Volk mit sich bringt. Dann ist in dieser Geschichte vielleicht noch das Drama aufzuzeigen, dass sich während langer Zeit die Diskussion nicht zwischen Schwarz und Weiss, sondern zwischen Briten -- 5 of 10 -20. September 1990 N 1493 Parlamentarische Initiative. Südafrika-Sanktionen und Buren abgespielt hat: den Buren, welche sich in bäurischer, altvaterischer Weise erhalten wollten, und den Briten, welche Südafrika zu einem Teil ihres Kolonialreiches machen wollten. Zum Glück hat sich diese Krise gelegt, und die Gegensätze zwischen Buren und Briten sind praktisch verschwunden. Das Problem der Konflikte zwischen Schwarz und Weiss ist ein Problem, das in diesem Jahrhundert akut geworden ist. Es wurde angeheizt durch den Zweiten Weltkrieg. Nach dieser schrecklichen Phase in unserer Geschichte kam es, teilweise unter deutschem Einfluss - unter dem Einfluss der Schicht, welche in Deutschland das Wort hatte -, zu nationalistischen Bewegungen, die sich gegen die Briten wandten und aus denen fast als ein Zufall - ich bemerke: mit einer Minderheit des Wahlvolkes - die Apartheid geboren wurde. Das Schreckliche ist, dass diese Gesetzgebung dann mit einer akribischen Genauigkeit niedergeschrieben wurde und deshalb viel schwieriger abzuschaffen ist. Dass sie aber seit anfangs der siebziger Jahre abgebaut wird, ist eine Tatsache. Nun müssen wir uns die ungeheuren Schwierigkeiten vorstellen, welche diese Veränderung Südafrikas in seiner Sozialstruktur mit sich bringt, denn wir leben da auf Messers Schneide. Südafrika ist das einzige afrikanische Land mit einer noch gesunden Wirtschaft. Ein guter Teil Schwarzafrikas hängt wirtschaftlich vom Wohlergehen Südafrikas ab. Die Handelsbeziehungen zwischen den Nachbarländern Südafrikas und Südafrika selbst intensivieren sich. Wir dürfen nicht vor lauter Apartheid übersehen, dass Südafrika, sei es in seinem eigenen, sei es im allgemeinen Interesse, diese Wirtschaft fördert, auch mit Hilfsaktionen. In diesem Zusammenhang nur eine Kleinigkeit: Es fliehen Hunderttausende von Schwarzen jedes Jahr nach Südafrika, aber es flieht kein Schwarzer aus Südafrika in die Nachbarländer. Das sei doch auch gesagt. Nun, der Wille der weissen Führungsbevölkerung, sich von dieser Situation der Apartheid gänzlich zu lösen, ist unbestreitbar. Die Schwierigkeiten sind zum Beispiel, schwarze Kader in den Wirtschaftssektoren nachzuziehen, zum Teil weil die Schwarzen, die sich zur Verfügung stellen, von ihren eigenen Leuten geschnitten werden. Das ist nur eine der zahllosen Schwierigkeiten. Dann kommen die Stammesfehden, die Gegensätze zwischen Xhosas und Zulus. Für mich ist es nicht ganz verständlich, warum der Zuluführer Buthelezi, der ein liberaler Mann ist, in den Diskussionen zwischen Schwarz und Weiss offenbar nicht als vermittelndes Element beigezogen wird. Ich kann da aber zu wenig durchsehen. Wenn von Polizeieinsätzen gesprochen wird: Ich habe selber in einer Polizeistation in Durban gesehen, dass das Polizeikorps zu 80 Prozent aus Schwarzen und aus Indern bestand und zu einem kleineren Prozentsatz aus Weissen. Nur damit man nicht meint, es seien nur «braune» Gesellen; das ist nicht der Fall. Die Sorgfalt, mit welcher die Polizei versucht, die Gegensätze zu mildern, muss auch gesehen werden. Natürlich existieren noch immer rechtsextreme Elemente, vor allem im Norden des Landes. Sie sind aber bei 90 Prozent ihrer «Mitweissen» nicht beliebt. Kurz, das Land Südafrika befindet sich auf einem schweren Weg, seine noch geordnete und unkorrupte Wirtschaft zu erhalten und gleichzeitig den Prozess der Gleichberechtigung durchzuführen. Das kann nicht von heute auf morgen geschehen. Das muss Schritt für Schritt in Angriff genommen werden. Aber diesen Prozess zu vergleichen mit dem, was in Irak stattfindet, das geht nicht! Das geht einfach nicht! Wir müssen von Emotionen absehen und dürfen nicht Dinge in den Raum stellen wie einen Vergleich dieses schrecklichen Krieges in Irak, dieses Vom-Zaune-Brechens eines weltgefährlichen Konfliktes, mit den Vorgängen in Südafrika. Das darf man nicht tun, sonst missbrauchen wir unsere Redefreiheit und missbrauchen unsere Freiheit überhaupt. In gewissen Wirtschaftsländern werden die Sanktionen aus durchaus egoistischen Wirtschaftsgründen aufrechterhalten. Ich nenne Kanada und Australien, welche als Konkurrenten Südafrikas in bezug auf Mineralien am Weltmarkt mitmischen. Denen ist es natürlich recht, wenn Südafrika geschmälert wird. Auf der anderen Seite braucht Südafrika Kapitalien, um die wachsende Zahl der Arbeitslosen, die zum guten Teil aus Flüchtlingen zusammengesetzt sind, mit Arbeit versehen zu können. Dem schwarzen Arbeiter ist es doch noch wichtiger, Arbeit zu haben als allerlei anderes, politisch Gefärbtes. Ich hoffe, dass die jetzt herrschende Krise, die wir sorgfältig verfolgen müssen, überwunden wird, und dass die Diskussion in relativer Ruhe weitergeführt werden kann. Aber schweizerische Sanktionen einzuführen, wäre ein schwerer Missgriff, ein ungerechtfertigter Eingriff in einen Vorgang, den wir nicht verurteilen können, ohne die Betroffenen aller Farben in Südafrika zu schädigen. M. Ziegler: Le Parti socialiste appuie la minorité et cette initiative de notre collègue et ami M. Rechsteiner. J'émets une remarque préliminaire. Nous devons une très grande gratitude à M. Rechsteiner et à tout le mouvement antiapartheid de Suisse qui, depuis trente ans, luttent contre le régime terroriste d'Afrique du Sud qui a tant de peine à mourir. Leurs efforts et les efforts individuels dans cette salle, l'énergie et la vitalité de M. Rechsteiner sont admirables et méritent notre gratitude. Sur le fond, l'hypocrisie caractérise les rapports entre la Suisse officielle, bancaire et financière, et l'Afrique du Sud depuis 1960, depuis l'interdiction de l'ANC, depuis les massacres de Sharpville. J'ai repris un certain nombre d'interventions de M. Delamuraz qui nous disait encore, en mai dernier, dans une commission: «nous ne voulons pas, nous ne pouvons pas appliquer les sanctions parce que les Sud-africains eux-mêmes, les Noirs d'Afrique du Sud, ne le veulent pas, puisqu'ils seront les premiers frappés». Mandela est venu en Suisse juste avant les vacances, au Conseil mondial des Eglises, à Genève et à Berne. On l'a interrogé et il a dit: «nous attendons que la Suisse, dernier pays européen, applique enfin les sanctions contre l'Afrique du Sud». Depuis près de trente ans, le Conseil fédéral, interprétant de façon erronée, hypocrite et sciemment fausse la volonté de l'African National Congress - donc de l'immense majorité des hommes et des femmes noirs d'Afrique du Sud - s'abrite derrière cet argument mensonger afin de permettre au grand capital suisse, à l'industrie, au commerce et au capital financier d'entreprendre des affaires tout à fait juteuses avec ce régime minoritaire, cette dictature raciste. Loin de mourir, loin de régresser, nos rapports économiques avec l'Afrique du Sud se sont intensifiés très nettement au cours des dernières années. En 1987, l'importation de diamants d'Afrique du Sud a passé de 395 millions de francs à plus de 800 millions de francs. Le premier trust sud-africain du diamant s'est installé, avec la bénédiction de Berne, à Lucerne. L'or sud-africain est acheté aujourd'hui pour un montant de 4 milliards de dollars - ce qui représente la moitié de la production africaine - par les banques suisses, essentiellement par les trois plus grandes banques multinationales de Zurich. Les créances sud-africaines des cinq plus grandes banques de notre pays dépassent aujourd'hui les 8 milliards de dollars. Je pourrais enrichir et multiplier ces quelques exemples. Ils vous montrent que l'Afrique du Sud est tenue à bout de bras et financée par le capital de notre pays. L'hypocrisie est donc totale. Le Conseil fédéral fait mentir le bon sens quand il prétend que Mandela et l'ANC ne veulent pas les sanctions, alors qu'ils les ont réclamées encore en juin dernier, ici dans cette maison. Mandela a exprimé ce voeu de vive voix à M. Felber. Le Conseil fédéral fait également mentir les chiffres quand il affirme que, de toute façon, le commerce, l'importation de l'or ou des diamants, les échanges financiers entre la Suisse et l'Afrique du Sud sont en train de se réduire et, peut-être, de mourir doucement, avant qu'un nouveau régime ne naisse. Les statistiques montrent le contraire. Examinons maintenant le processus actuel en Afrique du Sud. Pourquoi est-ce si important que la Suisse, principal bailleur de fonds de la dictature raciste, arrête enfin de tenir à bout de bras, d'insuffler de la vie financière et économique à cette dictature raciste et minoritaire? Quelle est la situation en Afrique du Sud? M. Burckhardt vous a raconté des contes de fées. Il y -- 6 of 10 -Initiative parlementaire. Afrique du Sud 1494 N 20 septembre 1990 a à peu près un mot sur deux qui est actuellement faux dans ses propos. (Brouhaha) Les luttes dans les townships ne sont pas des luttes tribales entre les Xhosas (African National Congress) et les Zoulous (Inkatha) que les Noirs ont coutume de mener, comme ça, dans leurs bidonvilles, parce que ce sont des Noirs et que c'est coutumier chez eux de se tuer entre tribus et, que voulez-vous, on ne peut rien y faire, la démocratie n'est pas pour eux. D'abord, l'ANC est une organisation multiethnique et elle comprend une très forte minorité zouloue (jusqu'à 35 pour cent). Dans le comité central de l'ANC, composé de 18 membres, sept sont des Zoulous. Autrement dit, l'interprétation selon laquelle les luttes tribales dans les townships retardent le passage au Majority Rule est une erreur totale. Ce qui se déroule en Afrique du Sud, c'est ce qui s'est passé en Algérie dans la dernière année de la colonisation, en 1962. Une sorte d'organisation d'armée secrète a été mise en place, dirigée probablement par Treurnicht, c'est-à-dire par le parti conservateur, l'aile extrême-droite du camp blanc. Des commandos de Blancs et de Noirs exécutent des assassinats sélectifs dans les townships afin de saboter le dialogue entre De Klerk et Mandela. Là aussi, il y a une multitude d'exemples. L'un d'eux: le 4 septembre, dans les mines d'uranium près de Johannesburg, 19 leaders noirs syndicalistes de la métallurgie ont été assassinés, les uns dans leur sommeil, les autres en allant au travail, par ces commandos secrets composés de Blancs et de Noirs qui font de l'assassinat une arme politique. Le dossier a été constitué par la Fédération internationale delà métallurgie basée à Genève. Cette organisation est dominée par les syndicats américains et donc pas du tout suspecte. Le dossier constitué sur l'assassinat des 19 métallurgistes du
4.
septembre dernier-c'est tout récent-est absolument indiscutable et montre -je le répète pour la troisième fois - qu'il n'y a pas lutte tribale, mais qu'il y a une organisation militaire de déstabilisation et de sabotage du dialogue De Klerk-Mandela, afin d'empêcher le passage au Majority Rule. Le Conseil fédéral - là on peut tirer un parallèle - décide d'obéir à l'injonction des Nations Unies et déclare des sanctions contre l'Irak. C'est bien puisque l'Irak est un pays à régime terroriste. Toutefois, lorsque les Nations Unies décident d'appliquer des sanctions votées à l'unanimité à New York contre l'Afrique du sud, qui est également et encore aujourd'hui un régime terroriste, le Conseil fédéral dit: on est neutre, on ne peut rien faire. Hélas! hypocrisie encore. Le Parlement n'étant pas lié par une stratégie inadmissible édictée par le grand capital et appliquée par le Conseil fédéral, ce dernier est libre, il doit décider objectivement. Les citoyens suisses, les institutions démocratiques, la presse ont choisi depuis long-, temps le camp de l'ANC, de Mandela et de la démocratie. Curieusement, le Conseil fédéral a financé secrètement un certain nombre de rencontres entre l'opposition blanche sud-africaine et l'ANC. Le colloque de Dakar, par exemple, était cofinancé par le Département fédéral des affaires étrangères. La mission d'information des deux écrivains blancs d'opposition en Afrique du sud, Breytenbach et André Brink (Breytenbach a passé sept ans en prison en Afrique du Sud pour son alliance avec l'ANC) a été financée par le Département fédéral des Affaires étrangères. Ainsi, le pays a choisi en faveur de Mandela, de l'ANC et de la démocratie et pour la fin du régime minoritaire raciste de l'apartheid. La seule façon de concrétiser ce choix aujourd'hui et pour permettre à MM. Mandela et De Klerk d'obtenir une victoire sur les forces conservatrices, d'organiser des élections et de passer à un régime parlementaire basé sur le système du suffrage universel, c'est d'appliquer, comme tous les pays industriels civilisés de la planète, des sanctions économiques et financières à l'Afrique du sud. Notre pays étant le principal bailleur de fonds dans ce pays, la décision prise dans cette enceinte aura une portée historique. Je vous prie donc d'accepter la proposition de minorité ainsi que l'initiative de M. Reichsteiner. Frau Grendelmeier: Ich habe seinerzeit das Postulat der Kommissionsminderheit unterzeichnet und beantragt, der Initiative Folge zu leisten. Ich kann es heute nicht mehr und versuche, Ihnen das zu erklären. Wie Herr Rechsteiner zu Recht gesagt hat, hat er diese parlamentarische Initiative eingereicht zu einer Zeit, wo es in Südafrika völlig anders ausgesehen hat. Inzwischen ist Mandela frei geworden, inzwischen ist auch ein Präsident da, der vermutlich grosse Schwierigkeiten haben wird, das Land aus der Misere zu führen, der sich aber - soweit kann man das sehen bemüht. Meine und die Ueberlegung der Fraktion - wir haben lange darüber gesprochen - war folgende: Ist der Moment der richtige, einen so diffizilen und gefährdeten Prozess mit der Sanktion zu beeinflussen oder gar zu stören? Wem helfen wir, wenn wir diese Sanktionen gegen Südafrika einleiten? Wäre es nicht klüger, im Moment mit solchen Massnahmen zuzuwarten und De Klerk die Möglichkeit zu geben, seine ausserordentlich schwierige Arbeit weiterzuführen? Und wenn wir dann sehen, dass es nicht geht, oder wenn - was auch möglich ist - etwas passiert, wenn sogar dem Präsidenten etwas passieren sollte und alles beim alten bleibt, dann kommtauch unsere Fraktion auf das Instrument der Sanktionen zurück. Wir waren der Meinung, dass es im Moment falsch wäre, diesen doch immerhin halbwegs positiven, mit viel Mühe begangenen Prozess zu stören. Deshalb unterstützen der Landesring und die EVP-Fraktion die Mehrheit. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Burckhardt: Herr Ziegler hat vorher behauptet, nur jedes zweite meiner Worte sei wahr, das andere sei gelogen. Ich weise diesen Vorwurf strikt zurück, vor allen Dingen von einem Mann, der es im Schwung hat, im Ausland Bücher gegen mein Vaterland zu schreiben. (Beifall) Frau Stocker: Die grüne Fraktion bleibt bei der Unterstützung des Minderheitsantrages. Ich erkläre Ihnen warum. Es war ein peinlicher Moment, als Nelson Mandela von Herrn Bundesrat Felber empfangen wurde und ihm Nelson Mandela gedankt hat für die konsequente, solidarische und humanitäre Unterstützung der Schweiz im Kampf gegen die Apartheid. Bundesrat Felber hat sich verlegen aus der Affäre gezogen. Wir haben ihm ja auch nie im Parlament diesen Auftrag erteilt. Nun kommt Paul Rechsteiner mit der ihm eigenen Konsequenz und plaziert uns wieder den Auftrag auf unsere Parlamentstische, und es wäre sehr bequem zu sagen: Naja, es tut sich ja einiges, wir können die Verantwortung den Herren in Südafrika überlassen. Apartheid ist nicht reformierbar. Sie ist nur abzuschaffen, und zwar nur von Täterseite aus, und das sind die Weissen. Und dazu gehören wir wohl, das würde wahrscheinlich auch Herr Burckhardt nicht bestreiten. Global denken, lokal handeln ist die Devise der Grünen Partei. Es ist ja manchmal zum Verzweifeln, wenn wir sehen, wie die Saat der Gewalt, die wir mitverschulden und mitzuverantworten haben, nun tatsächlich aufgeht in dieser Welt. Und wir fühlen uns manchmal ohnmächtig, irgendwo lokal zu handeln, etwas zum Handeln zu haben. Die Initiative von Paul Rechsteiner schlägt in ganz konkreten Bereichen solche Handlungsstrategien vor. Sie sind vernünftig, sie wären möglich, sie wären hilfreich für die Unterstützung der demokratischen Kräfte in Südafrika. Ich unterstütze selbstverständlich jedes Bestreben von privaten, kirchlichen, multikulturellen Organisationen und Gesellschaften, auch ihren Teil zur demokratischen Entwicklung in Südafrika beizutragen. Hier haben wir auch als Weisse in einem reichen, satten Land so etwas wie eine kollektive Verantwortung, die wir wahrzunehmen haben. Wenn wir die parlamentarische Initiative von Paul Rechsteiner unterstützen, geben wir dem Bundesrat Handlungsmöglich-keiten. Sollte dem Bundesrat noch etwas Besseres einfallen • kreative Phantasien im Sinne von Guten Diensten -, mein Gott, wir wären die ersten, die es mittragen würden. Bis jetzt hüllt sich der Bundesrat in vornehmes Schweigen. Es sollte nicht nötig sein, dass in drei, vier Jahren Nelson Mandela - oder ein anderer - wieder vor dem schweizerischen Aussenminister steht und dann sagen muss: Wir danken für das, was ihr unterlassen habt.
-- 7 of 10 --
20.
September 1990 N 1495 Parlamentarische Initiative. Südafrika-Sanktionen Auer: Es ist nicht meine Aufgabe, die Lage in Südafrika zu beurteilen. Jedenfalls ist sie viel komplizierter, als sie einige Vorredner dargelegt haben, und es wäre schön, wäre sie einfacher. Es geht hier um die Frage, ob es angebracht ist, dass unser Land wirtschaftliche Sanktionen ergreift. Es gibt kein Beispiel aus der Geschichte, wo solche ihr Ziel erreicht haben. Auch bei den Teilsanktionen, den halbherzigen Sanktionen gegenüber der Republik Südafrika, die teilweise beschlossen und noch weniger durchgeführt worden sind, ist die Wirkung umstritten. Jedenfalls sind davon vor allem die Schwarzen betroffen worden. Auch bei diesen gehen die Meinungen über die Richtigkeit von Sanktionen auseinander. Eine massgebende Wirkung geht von solchen Sanktionen allenfalls dann aus, wenn alle mitmachen. Das ist offenbar im Irak der Fall. Hier, wo es um Massnahmen gegen einen Aggressor geht, haben wir das erste Mal eine internationale Solidarität bei gleichzeitiger Ueberwindung des langjährigen Ost-West-Gegensatzes. Unser Land musste hier mitmachen. Die Frage der Wirkung ist heute noch offen. Jedenfalls wissen wir, dass es vor allem das irakische Volk ist, das davon betroffen wird. Und wenn Herr Ziegler die Uno erwähnt hat, die Südafrika verurteilt hätte: Das waren Mehrheitsbeschlüsse der Vollversammlung in gleicher Weise wie die Verurteilungen von Israel und von Russland während des Afghanistan-Kriegs. Es waren verbale Verurteilungen ohne entsprechende Massnahmen. Die Sanktionen gegenüber Irak sind hingegen vom einstimmigen Sicherheitsrat, dem massgebenden Organ, beschlossen worden. Ich komme auf die moralische Seite zurück, die zuvor verschiedentlich angesprochen worden ist. Die Nachbarländer von Südafrika treiben mit Südafrika Handel - sie müssen es teilweise aus puren Existenzgründen tun -; praktisch kein afrikanisches Land treibt nicht Handel mit Südafrika. Die Sowjetunion, die in der Uno Südafrika ständig verurteilt hat, treibt Handel mit Südafrika. Diplomatische Beziehungen hierfür braucht sie nicht, sowenig wie Taiwan und die Volksrepublik China, die via Hongkong miteinander Handel treiben. Der russische Goldhandel ist eng mit dem südafrikanischen liiert. Nicht nur Geld, auch Gold stinkt offenbar nicht. Darüber hat Herr Ziegler in seinen Büchern nie geschrieben. Ist es nicht eine Art Heuchelei, die Apartheid zu verurteilen - zu Recht zu verurteilen von unserem Standpunkt aus -, aber anderswo über Schlimmeres zu schweigen und keine wirtschaftlichen Sanktionen zu verlangen? Einige Beispiele aus den letzten Jahren, die mir gerade eingefallen sind: In Hama (Syrien) hat das Regime Assad im Februar 1982 einen Aufstand von Moslems niedergeschlagen; 20000 Tote waren die Folge des Gemetzels, und ein grosser Teil der Stadt wurde zerstört. Die Greuel in Aethiopien, Somalia, die Zwangsumsiedlungen dort, der geschürte Hunger, die Massaker und dieser Kasernenhofkommunismus sind Ihnen bekannt. Sie kennen ebenfalls die Zustände in Burma, in China, in Kaschmir, in Liberia, die Strategie der verbrannten Erde dort - Frau Stocker, Sie haben gesagt: «Global denken, lokal handeln!» Wo haben Sie in all diesen Fällen gehandelt? All diese Untaten rechtfertigen die Apartheid nicht; aber sie sind wesentlich schlimmer als die Verhältnisse in Südafrika. Aber niemand hat Sanktionen ergriffen. Die Schwarzen in Südafrika haben in der Tat kein Stimmrecht. In anderen Ländern haben sie es formell, beispielsweise in Indien, haben aber eine De-facto-Apartheid. Gehen Sie einmal in indische Grossstädte oder aufs Land. Die Zustände sind dort viel schlimmer als in Südafrika: das Elend der Angehörigen der untersten Kasten, die Ausgestossenen, die Kindersklaven, die Fron der Frauen, das Elend in den Slums. Weiter sei erinnert an die Verfolgung der Kurden durch Irak, an die Blutjustiz in Bagdad, an den Giftgaseinsatz im Krieg gegen Iran, an den Stalinismus in der Mongolei, an die Schreckensherrschaft Indonesiens in Timor, an die Vertreibung von
50.
000 Schwarzen in Mauretanien letztes Jahr - wo gefoltert wurde und Hunderte verhaftet und getötet wurden -, an den Terror in Peru, an die Boat People in Vietnam, an die Greuel der Roten Khmer in Kambodscha, an die 50 000 aus Bulgarien vertriebenen Türken, an die Hinrichtungen in Iran, an die Terrorherrschaft in Panama, in Tibet, in Kolumbien oder im Sudan. Herr Rechsteiner, Sie wären glaubwürdig, wenn Sie allerorts solche Verletzungen der Menschenrechte anklagen würden und auch bereit wären, die Konsequenzen von Sanktionen zu tragen, nicht nur für unser Land, sondern auch für die Menschen dort, wenn ihnen wirtschaftlich der Hahn abgedreht wird. Wenn wir den Handel mit allen Ländern einstellen wollten, die die Menschenrechte verletzen, bliebe in Afrika kaum mehr ein Land übrig, und anderswo wären es auch nur noch wenige. Die letzte Forderung der parlamentarischen Initiative Rechsteiner verlangt die Einführung der Demokratie in Südafrika. Wo aber in Afrika finden Sie bis heute eine Demokratie? Es gibt höchstens einen Grund, gegenüber Südafrika einen strengeren Massstab anzulegen als gegenüber anderen Ländern, welche die Menschenrechte verletzen: Die Weissen dort, die sich übrigens als Afrikaner fühlen, praktizieren unter sich die Demokratie, und sie bekennen sich zum Christentum. Dass sie nach Lösungen der heiklen Probleme suchen und dass das mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist, hat Ihnen zuvor Herr Burckhardt dargelegt. Wir in der freisinnigen Fraktion hoffen, dass die Bemühungen, die Apartheid zu überwinden und auch für die Schwarzen und Mischlinge in Südafrika die Menschenrechte zu verwirklichen, von Erfolg gekrönt sein werden. Die Initiative Rechsteiner lehnen wir ab. Rychen: Sie SVP-Fraktion wiederholt und bekräftigt einmal mehr: Apartheid verstösst gegen die Menschenrechte. Daran lässtsich nicht rütteln, diese Wahrheit bleibt bestehen. Wir verurteilen die Apartheid erneut, und wir nehmen zusammen mit dem Bundesrat jede Gelegenheit wahr, dies gegenüber den verantwortlichen Regierungsstellen und den Politikern in Südafrika klarzustellen. Wir sagen aber erneut ganz klar nein zur Initiative von Kollega Rechsteiner. Herr Rechsteiner, bei allem Respekt vor anderen Meinungenman kann ja verschiedener Meinung sein über Sanktionen empfinden wir von der SVP-Fraktion Ihre parlamentarische Initiative als Zwängerei. Seit 1983 gab es in diesem Rat 24 Interventionen, um Sanktionen gegen Südafrika ins Gerede zu bringen. Ich bin seit 1987 in diesem Rat und rede schon zum zweiten Mal zu einer Sanktionsinitiative. Diese Vorstösse wurden jedesmal mit klaren Mehrheiten abgelehnt. Ich finde, irgendeinmal sollte man diese Mehrheiten vielleicht auch anerkennen. Dabei hat sich nämlich die Situation in Südafrika - das haben Sie selbst eingeräumt, Herr Rechsteiner - dramatisch verändert. Man ist aber offenbar nicht bereit, diese neuen Entwicklungen positiv zu werten und auch die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Aussage, dass unser Land praktisch das einzige Land sei, das noch abseits stehe, ist absurd: Es ist nicht nur wirtschaftlicher Zwang der Frontstaaten, die sie zum Handel mit Südafrika zwingt, sondern es ist auch ganz insgeheim der Wille, diesen Handel zu treiben. Verbal verurteilt scheinbar die ganze Welt diese Apartheid-Politik, aber man lebt offenbar sehr gut mit ihr. Diese Widersprüche zu überkleistern mit Sanktionspolitik, die erst noch sozial höchst ungerecht ist, ist fragwürdig. Allein im Raum Soveto sind in den letzten paar Jahren über 600 000 Flüchtlinge aus den Frontstaaten eingetroffen. Ich bin erstaunt, dass es ausgerechnet Sozialdemokraten sind, die die Existenz dieser Flüchtlinge und der Aermsten in diesem südafrikanischen Staat mit Sanktionen noch verschlimmern wollen. Das verstehe ich nicht. Denn die Sanktionen treffen in erster Linie die Aermsten der Armen, und das sind die grossen Massen der Schwarzen. In diesem Sinne frage ich Sie: Haben Sie wirklich die Ueberzeugung, dass Sie mit Sanktionen das Richtige tun? Haben Sie wirklich die Ueberzeugung, dass Sie im jetzigen Moment, wo sehr viel in Gang gekommen ist, das Richtige tun? Haben Sie auch zur Kenntnis genommen, Herr Rechsteiner, dass es neben Mandela noch andere wichtige Schwarzenführer gibt, die sich bei den westlichen Nationen ganz ausdrücklich gegen Sanktionspolitik aussprechen? Natürlich steht Mandela im Moment im Vordergrund; er ist ein wichtiger Führer. Aber -- 8 of 10 -Initiative parlementaire. Afrique du Sud 1496 N 20 septembre 1990 andere wichtige Führer sind ganz strikte gegen Sanktionen. Diese Stimmen können wir nicht einfach unter den Teppich kehren. Zum Schluss möchte ich Herrn Auer ergänzen und Ratskollege Ziegler fragen, warum er denn nicht endlich eine parlamentarische Initiative einreicht, um Sanktionen gegen Kuba zu ergreifen. Dort werden nämlich die Menschenrechte missachtet, und von Demokratie ist keine Spur zu sehen. Jene, die ausreisen möchten, können nicht ausreisen. Kuba ist ein grosses Gefängnis. Warum unternehmen Sie nichts? Die Antwort für mich ist klar: Als Sozialist wollen Sie nicht, können Sie nicht, weil Sie in diesen Sachen nicht nur einäugig, sondern blind sind. In diesem Zusammenhang muss diese Wahrheit auch einmal gesagt werden. Es stört mich enorm, dass man nur in eine Richtung Sanktionspolitik betreiben will und in alle anderen Richtungen alles schliesst, die Augen, die Ohren und den ganzen Kopf. Ich bitte Sie, die Diskussion über diese Sanktionspolitik endlich zu schliessen. Südafrika ist auf dem richtigen Weg, finde ich. Man muss den Südafrikanern die Chance geben, diese Apartheid zu überwinden. Ich glaube daran, dass dieses Land es schaffen wird. Aber wir nützen nichts, wenn wir jetzt als Nachzügler noch Sanktionen beschliessen. Ich bitte Sie im Namen der Fraktion, diesen Vorstoss abzulehnen. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Rechsteiner: Es sind nun einige Voten gefallen, auf die einiges gesagt werden müsste. Die Verhandlungsordnung gestattet es aber nicht, zu diesen Ausführungen noch einmal Stellung zu nehmen. Ich möchte nur eines erwähnen: Herr Rychen, Sie haben behauptet, wir würden - oder ich würde - Sanktionen gegen Flüchtlinge, gegen die schwarze Mehrheit in Südafrika verlangen. Sie müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass die schwarze Mehrheit selber und ihre Organisationen die Sanktionen verlangen, und sie fordern die Unterstützung ihres Befreiungskampfes durch uns: durch Sanktionen. Bund!, Berichterstatter: Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative von Herrn Kollege Rechsteiner abzulehnen. Das heisst, die Mehrheit tut dies; die Minderheit beantragt, dieser Initiative Folge zu geben. Sie haben in der Debatte von den Fraktionssprechern sowohl die Gründe der Mehrheit wie auch die Gründe der Minderheit gehört. Im übrigen finden Sie die Ausführungen, die Ueberlegungen der Kommission, auch im schriftlichen Bericht. Gestatten Sie mir nur ein paar grundsätzliche Hinweise. Das Hauptargument der Kommissionsmehrheit, diese Initiative abzulehnen, besteht darin, dass man sagt, die heutige Situation sei eine viel bessere als noch vor kurzer Zeit, es sei ein verbessertes Klima in Südafrika festzustellen. Eine grosse Annäherung zwischen den vorher polaren Parteien ist vorhanden: Die Vorverhandlungen befinden sich in einer hoffnungsvollen Phase, und in dieser Phase sollte man nicht mit neuen Sanktionen stören. Im Gegenteil, die Mehrheit ist der Auffassung, dass man auf dem Weg des Dialogs weiter und besser vorwärtskomme. Bezüglich des Handels ist man der Auffassung, dass, wenn man diesen vollständig unterbinden würde, man den schwächeren Schichten der Bevölkerung eher schaden würde. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass sozusagen alle afrikanischen Länder, obwohl sie die Apartheid-Politik verurteilen, einen recht regen Handel mit Südafrika betreiben. Gestatten Sie mir, noch auf einen Aspekt der Kommissionsminderheit hinzuweisen: Die Schweiz spielte und spielt nach wie vor bei der Umgehung von Sanktionen anderer Länder eine führende Rolle, das heisst indirekt eben auch bei der Finanzierung der Apartheid. Sie ist sehr stark engagiert mit Krediten und im Gold- und im Diamanthandel. Dazu findet sich in einem Bericht der Uno-Kommission über transnationale Gesellschaften vom letzten Herbst die pointierte Bemerkung, die Schweizer Grossbanken hätten in Krisensituationen für die Apartheid immer wieder wie ein Sauerstoffzelt gewirkt. Das ist freilich eine nicht gerade schmeichelhafte Aussage, und man muss sich hier wohl fragen: Hätte es der Schweiz nicht wohl angestanden, sich früher mit anderen Ländern zusammen an Sanktionen zu beteiligen und dort Solidarität zu beweisen? Die Frage muss alsdann auch eingehend untersucht werden, ob überhaupt - und wenn ja wieweit menschenrechtsorientierte Sanktionen unseren Neutralitätsprinzipien entgegenstehen. Dieses Problem sollte unabhängig von dieser Initiative geprüft werden. Persönlich bedauere ich, dass man es in der Kommission abgelehnt hat, in dieser Sache Anhörungen durchzuführen. Nun kann man sich fragen, ob es sinnvoll wäre, erst heute von der Schweiz aus Wirtschaftssanktionen zu ergreifen. Tatsächlich kann man der Meinung sein, heute sei es zu spät. Unsere Geste zum heutigen Zeitpunkt würde eventuell kaum verstanden und könnte eher kontraproduktiven Charakter haben. Ich möchte noch auf die Beschlüsse der Uno hinweisen, weil die Uno hier verschiedentlich angeführt worden ist: Es ist tatsächlich so, dass die Generalversammlung der Uno immer wieder zu solchen Sanktionen aufgerufen hat, aber der Sicherheitsrat ist ja bekanntlich die entscheidende Behörde; er hat im Jahre 1988 einen Antrag für bindende wirtschaftliche Massnahmen, für ein weltweites Handelsembargo gegen Südafrika abgelehnt. Hingegen hat der gleiche Sicherheitsrat im Dezember 1989 Südafrika zu ernsthaften Verhandlungen über die Schaffung einer demokratischen Gesellschaft ohne Rassentrennung aufgerufen. Es hat sich in der Folge gezeigt, dass hier ein hoffnungsvoller Weg eingeschlagen worden ist. Der Initiant, Herr Rechsteiner, hat sich in der Kommission selber die Frage gestellt, ob eventuell der Zeitpunkt komme, da seine Initiative obsolet sei. Er hat diese Frage heute verneint. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass sie obsolet sei. Ich muss namens dieser Mehrheit beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (keine Folge geben) 68 Stimmen Für den Antrag der Minderheit (Folge geben) 34 Stimmen Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00 -- 9 of 10 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Rechsteiner) Südafrika-Sanktionen Initiative parlementaire (Rechsteiner) Sanctions à l'encontre de l'Afrique du Sud In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.233 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 1488-1496 Page Pagina Ref. No 20 018 977 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 10 of 10 --