89-242
Verwaltungsbehörden 11.06.1990 89.242
11. Juni 1990Deutsch9 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire (commission du Conseil national) 342 11 juin 1990 Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité (Cavadini, Masoni) Rejeter la motion Lauber, Berichterstatter: Doch noch ein paar Anmerkungen zu dieser Motion. Ich habe die Argumente, die für ihre Ueberweisung sprechen, bereits dargelegt. Ich möchte aber trotzdem kurz rekapitulieren. Aus dem gesamten Massnahmenpaket, das uns der Bundesrat in einem umfassenden Bericht unterbreitet hat, liegen nur gerade zwei Massnahmen vor, die prioritär und imperativ umgesetzt werden sollen: eben diese Motion und die Abänderung des Entschädigungsgesetzes. Das sind eigentlich sehr klare Optionen der Grossen Kammer, die diese Motion auch sehr deutlich mit 76 zu 19Stimmen verabschiedet hat.Wirwollen uns innerhalb der Verfassung bewegen. Die Verfassungsmässigkeit ist eigentlich belegt. Das EJPD hat sich diesbezüglich klar geäussert. Dem Begehren der Motion kann man mit einer Gesetzesabänderung begegnen. Die Abänderung des Gesetzes über die politischen Rechte steht bevor. Es gibt diesbezüglich eine Absichtserklärung des Bundesrates. Die Motion ist kein Korsett. Der Bundesrat hat durchaus die Möglichkeit, sie in einen weiteren Zusammenhang zu stellen und uns dann die definitive Ausgestaltung vorzuschlagen. Ich glaube, es geht hier auch etwas um das Selbstbewusstsein des Parlamentes. Wir sollten hier eigentlich dem Bundesrat klar und verbindlich signalisieren, dass wir in dieser Beziehung eine Aenderung wollen, und das geht nur mit einer Motion und nicht mit einem Postulat. Dem Argument der Zersplitterung möchte ich entgegenhalten, dass ich hier diese Gefahr nicht sehe. Die nationalrätliche Kommission hat sich mit diesem Argument auseinandergesetzt, und der Bericht aus den Verhandlungen des Nationalrates hält fest, dass die Parteien jeweils nach den Wahlen mit Beiträgen unterstützt werden sollten, also nicht vorher. Damit ist auch gesagt, dass diese Zersplitterung eigentlich keine Gefahr darstellt. Ich empfehle Ihnen also, die Motion als solche zu überweisen. Uhlmann: Ich stelle den Antrag, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion 20 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 16 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 26 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen #ST# 89.242 Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale Bericht und Beschlussentwurf der Kommission des Nationalrates vom 6. November 1989 (BBIIII, 1582) Rapport et projet d'arrêté de la commission du Conseil national du 6 novembre 1989 (FF III, 1496) Beschluss des Nationalrates vom 8. Februar 1990 Décision du Conseil national du 8 février 1990 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Lauber, Berichterstatter: Die nationalrätliche Kommission und anschliessend der Nationalrat haben aus dem Bericht des Bundesrates als wesentlich und prioritär eine Erhöhung der Entschädigungen an die Fraktionen der Bundesversammlung herausgegriffen. Sie haben hierzu das Instrument der parlamentarischen Initiative benützt. Als Grundlage dazu diente eine gemeinsame Eingabe der Generalsekretariate der Bundesratsparteien. Dadurch sollen die Fraktionen in die Lage versetzt werden, die von den Parteien für sie geleistete Grundlagenarbeit besser zu entschädigen. Zugleich sollen durch eine Verbesserung der Infrastruktur der Fraktionssekretariate die Qualität und wenn möglich die Effizienz der parlamentarischen Arbeit gesteigert werden. Das bedingt eine Abänderung von Artikel 10 des geltenden Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz vom 18. März 1988, Zeitpunkt der letzten Anpassung dieser Entschädigungen. Heute kosten die Beiträge an die Fraktionen den Bund rund 1 Million Franken. Die derzeitigen Ansätze sind: Grundbeitrag 20000 Franken, Beitrag pro Mitglied 3600 Franken. Heute werden die Dienstleistungen der Parteien für ihre Fraktionen zu 30 bis 40 Prozent durch die Bundesbeiträge gedeckt. Der Nationalrat legte einem Minderheitsantrag folgend den Grundbeitrag mit 80 000 Franken fest, bei einem Stimmenverhältnis von 65 zu 58. Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte 50 000 Franken als Grundbeitrag beantragt. Sie unterlag also relativ knapp. Beim Einzelbeitrag folgte der Nationalrat einem Antrag von Nationalrat Rychen auf Festlegung des Beitrages auf 9000 Franken (statt bisher 3600 Franken), und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 62 zu 42 Stimmen. Die Kommissionsmehrheit des Nationalrates hatte einen Einzelbeitrag von 7000 Franken vorgeschlagen. Einzelbeiträge auch an Fraktionslose auszuzahlen, wurde in der Grossen Kammer abgelehnt. In unserer Kommission wurde dieser Antrag nicht aufgenommen. Ihre Kommission war sich darin einig, dass eine substantielle Beitragserhöhung für die Anerkennung und vor allem für die Abdeckung und Abgeltung der Fraktionsarbeit wichtig und vordringlich ist. Bei der Frage nach dem Ausmass der Erhöhung wurde in der Kommission deutlich für Zurückhaltung plädiert. Auch ohne Referendumsdrohung ist eine Signalwirkung an die Oeffentlichkeit nicht zu übersehen. Angesichts der Sparanstrengungen des Parlamentes würde eine zu massive Steigerung dieser Beiträge an die Fraktionen stossend wirken und Unverständnis auslösen, obwohl in Anbetracht des heutigen Deckungsgrades und damit natürlich auch der Unkosten der Fraktionssekretariate zweifelsohne auch die Höhe des vom Nationalrat beschlossenen Betrages - es würde sich um Kosten von rund 2,7 Millionen Franken handeln -zu vertreten wäre.
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11. Juni 1990 343 Asylverfahren. Aenderung Ihre Kommission ging vor allem aus psychologischen Ueberlegungen auf die Anträge der Kommissionsmehrheit des Nationalrates zurück. Damit erfahren die Beiträge gegenüber heute ungefähr eine Verdoppelung, das heisst, die jährlichen Kosten für den Bund würden ungefähr 2 Millionen Franken betragen. Die Abstimmung in der Kommission ergab folgendes Bild: Beim Grundbeitrag pro Fraktion sprach sich eine Stimme für den Beschluss des Nationalrates (80 000 Franken) aus, wie sie ihn auf der Fahne finden. Für den Entwurf der Kommission des Nationalrates, also 50 000 Franken, sprachen sich neun Stimmen aus. Ihre Kommission schlägt Ihnen also einen Grundbeitrag von 50 000 Franken vor. Beim Beitrag pro Fraktionsmitglied sprachen sich für den Beschluss des Nationalrates, also 9000 Franken, zwei Stimmen aus, für den Entwurf der Kommission des Nationalrates, also 7000 Franken, sprachen sich sieben Stimmen aus, ein Mitglied hat sich der Stimme enthalten. In der Gesamtabstimmung wurde der Ihnen vorgelegte Beschlussentwurf, also Grundbeitrag 50 000 Franken und Einzelbeitrag 7000 Franken, mit 9 Stimmen zu
Erwägungen
1.
Stimme angenommen. Namens der Kommission bitte ich Sie, diesen Anträgen zu folgen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Ziff. l Art. 10 Antrag der Kommission Wie Entwurf der Kommission des Nationalrates Ch. l art. 10 Proposition de la commission Selon le projet de la commission du Conseil national Angenommen -Adopté Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
33.
Stimmen
1.
Stimme #ST# 90.025 Asylverfahren. Aenderung Procédure d'asile. Modification Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 25. April 1990 (BBIII, 573) Message, projets de loi et d'arrêté du 25 avril 1990 (FF 11,537) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1990 Décision du Conseil national du 6 juin 1990 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Jagmetti, Berichterstatter: Innert sechseinhalb Jahren revidieren wir das Asylgesetz zum vierten Mal: 16. Dezember 1983, 5. Oktober 1984, 20. Juni 1986 waren die Daten der letzten drei Revisionen; 22. Juni 1990 wird jenes der vierten sein. So genau festlegen können wir dieses zukünftige Datum, weil wir heute als Zweitrat die Vorlage beraten, um in der dritten Sessionswoche die Differenzen zu bereinigen und über die Dringlichkeitabzustimmen. Die Schlussabstimmung ist auf den letzten Sessionstag festgelegt, und damit soll diese Gesetzesrevision am 22. Juni in Kraft treten. Trotz des Titels, der einen selbständigen Beschluss anzudeuten scheint, handelt es sich um eine Gesetzesrevision: Artikel sollen in den bestehenden Text eingefügt werden, geltende Bestimmungen werden geändert, andere werden umnumeriert. Wenn dennoch nicht das Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung gewählt worden ist, liegt der Grund darin, dass es eilt. Da wir nur Bundesbeschlüsse im Dringlichkeitsverfahren erlassen können, nicht aber Gesetze, musste dieser Weg gewähltwerden. Das ist nicht ganz befriedigend, weil niemand von uns glaubt, nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Bundesbeschlusses werde am 1. Januar 1996 das Asylgesetz in seiner heutigen Fassung wieder aufleben. Es ist völlig klar, dass wir bis dahin nochmals über die Bücher gehen müssen, die heute zu beratenden Aenderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und möglicherweise auf nochmals veränderte Herausforderungen Antworten zu finden haben werden. Wir schaffen also - seien wir ehrlich - keine Dauerordnung, sondern handeln rasch, im Hinblick auf die brennenden Probleme. Das Motiv liegt auf der Hand: Die Zahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, ist in den letzten Jahren ohne irgendeinen Einbruch ständig gestiegen. Im Jahr der ersten Gesetzesrevision, nämlich 1983, belief sich die Zahl der Gesuche auf 7883, im letzten Jahr auf 24 425, also auf die dreifache Zahl. Als wir 1983 das Gesetz revidierten, weil es den neuen Anforderungen nicht mehr genügte, war das Problem ein Drittel des Problems von heute, wenn wir es quantitativ beurteilen. Die Pendenzen bilden trotz Personalaufstockung und trotz erfreulicher Effizienzsteigerung Berge. Beim Delegierten für das Flüchtlingswesen waren Ende 1989 Gesuche von 27 197 Personen, beim BeschwerdedienstVerfahren betreffend 12927 Personen hängig. Die Pendenzen betrafen damit insgesamt
40.
106 Personen. So kann es nicht weitergehen. Treten Probleme auf, so versuchen wir sie zu lösen. Diesmal müssen wiraber anerkennen, dass wir das Problem nicht lösen, sondern nur bewältigen können, und auch das nur im Idealfall. Der Grund ist einfach: Der Zustrom ist Ausdruck der weltweiten Migration von Menschen auf der Flucht vor Hunger und Unterdrückung oder auch auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen. Wir bekennen uns dazu: Die Verfolgten wollen und müssen wir aufnehmen; den Missbrauch aber sollen und müssen wir bekämpfen, weil sonst unsere Zuwanderungsbeschränkungen völlig unterlaufen werden. Bei allem Verständnis dafür, dass sich Menschen nach Lebensbedin-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.242 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.06.1990 - 17:00 Date Data Seite 342-343 Page Pagina Ref. No 20 018 889 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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