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Entscheid

89-242

Verwaltungsbehörden 11.06.1990 89.242

11. Juni 1990Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Stimme angenommen. Namens der Kommission bitte ich Sie, diesen Anträgen zu folgen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Ziff. l Art. 10 Antrag der Kommission Wie Entwurf der Kommission des Nationalrates Ch. l art. 10 Proposition de la commission Selon le projet de la commission du Conseil national Angenommen -Adopté Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ch.ll Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national

33.

Stimmen

1.

Stimme #ST# 90.025 Asylverfahren. Aenderung Procédure d'asile. Modification Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 25. April 1990 (BBIII, 573) Message, projets de loi et d'arrêté du 25 avril 1990 (FF 11,537) Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1990 Décision du Conseil national du 6 juin 1990 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Jagmetti, Berichterstatter: Innert sechseinhalb Jahren revidieren wir das Asylgesetz zum vierten Mal: 16. Dezember 1983, 5. Oktober 1984, 20. Juni 1986 waren die Daten der letzten drei Revisionen; 22. Juni 1990 wird jenes der vierten sein. So genau festlegen können wir dieses zukünftige Datum, weil wir heute als Zweitrat die Vorlage beraten, um in der dritten Sessionswoche die Differenzen zu bereinigen und über die Dringlichkeitabzustimmen. Die Schlussabstimmung ist auf den letzten Sessionstag festgelegt, und damit soll diese Gesetzesrevision am 22. Juni in Kraft treten. Trotz des Titels, der einen selbständigen Beschluss anzudeuten scheint, handelt es sich um eine Gesetzesrevision: Artikel sollen in den bestehenden Text eingefügt werden, geltende Bestimmungen werden geändert, andere werden umnumeriert. Wenn dennoch nicht das Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung gewählt worden ist, liegt der Grund darin, dass es eilt. Da wir nur Bundesbeschlüsse im Dringlichkeitsverfahren erlassen können, nicht aber Gesetze, musste dieser Weg gewähltwerden. Das ist nicht ganz befriedigend, weil niemand von uns glaubt, nach Ablauf der Geltungsdauer dieses Bundesbeschlusses werde am 1. Januar 1996 das Asylgesetz in seiner heutigen Fassung wieder aufleben. Es ist völlig klar, dass wir bis dahin nochmals über die Bücher gehen müssen, die heute zu beratenden Aenderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und möglicherweise auf nochmals veränderte Herausforderungen Antworten zu finden haben werden. Wir schaffen also - seien wir ehrlich - keine Dauerordnung, sondern handeln rasch, im Hinblick auf die brennenden Probleme. Das Motiv liegt auf der Hand: Die Zahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, ist in den letzten Jahren ohne irgendeinen Einbruch ständig gestiegen. Im Jahr der ersten Gesetzesrevision, nämlich 1983, belief sich die Zahl der Gesuche auf 7883, im letzten Jahr auf 24 425, also auf die dreifache Zahl. Als wir 1983 das Gesetz revidierten, weil es den neuen Anforderungen nicht mehr genügte, war das Problem ein Drittel des Problems von heute, wenn wir es quantitativ beurteilen. Die Pendenzen bilden trotz Personalaufstockung und trotz erfreulicher Effizienzsteigerung Berge. Beim Delegierten für das Flüchtlingswesen waren Ende 1989 Gesuche von 27 197 Personen, beim BeschwerdedienstVerfahren betreffend 12927 Personen hängig. Die Pendenzen betrafen damit insgesamt

40.

106 Personen. So kann es nicht weitergehen. Treten Probleme auf, so versuchen wir sie zu lösen. Diesmal müssen wiraber anerkennen, dass wir das Problem nicht lösen, sondern nur bewältigen können, und auch das nur im Idealfall. Der Grund ist einfach: Der Zustrom ist Ausdruck der weltweiten Migration von Menschen auf der Flucht vor Hunger und Unterdrückung oder auch auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen. Wir bekennen uns dazu: Die Verfolgten wollen und müssen wir aufnehmen; den Missbrauch aber sollen und müssen wir bekämpfen, weil sonst unsere Zuwanderungsbeschränkungen völlig unterlaufen werden. Bei allem Verständnis dafür, dass sich Menschen nach Lebensbedin-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Kommission des Nationalrates) Beiträge an die Fraktionen der Bundesversammlung Initiative parlementaire (commission du Conseil national) Contributions aux groupes politiques de l'Assemblée fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.242 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.06.1990 - 17:00 Date Data Seite 342-343 Page Pagina Ref. No 20 018 889 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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