89-247
Verwaltungsbehörden 03.06.1993 89.247
3. Juni 1993Deutsch10 min
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3. Juni 1993 N 973 Parlamentarische Initiative. Produktehaftpflicht Texte de la motion du 24 mai 1993 Dans le cadre des travaux de révision du droit suisse de la responsabilité civile, le Conseil fédéral est invité à régler, de manière générale, la question des «grands sinistres» qui ne fait aujourd'hui l'objet d'une disposition que dans la loi sur la responsabilité civile en matière nucléaire (art. 29 et 30). Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, diese Motion zu überweisen. Die Beratungen über die Produktehaftpflicht haben einmal mehr deutlich gemacht, dass wir in der Schweiz einen gewissen Lösungsbedarf bezüglich Grossrisiken haben. Wir kennen zwar in der Schweiz das Kernenergiehaftpflichtgesetz, weil auf diesem Gebiet Risiken bestehen, für die keine Versicherungspolicen abgeschlossen werden können. Wir haben aber Risiken ähnlicher Grössenordnung - im Energiebereich, aber auch in anderen Bereichen -, die heute nicht befriedigend versichert sind. Wir möchten Sie einladen, diese Motion zu unterstützen, die vom Bundesrat im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Haftungsrechts verlangt, die Frage der Grossschäden allgemein zu regeln. Bundesrat Koller: Ich bin in einer etwas unbequemen Lage. Zwar wird dieses Problem in meinem Departement tatsächlich im Rahmen der Revision des allgemeinen Haftpflichtrechtes geprüft, und wahrscheinlich werden auch entsprechende Gesetzgebungsvorschläge nachher ausgearbeitet Der Bundesrat hat die Motion aus zeitlichen Gründen aber noch nicht behandeln können. Ich nehme dieses Risiko aber auf mich und bin bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 93.3250 Postulat Kommission NR 93.125 Produktehaftpflicht. Gegenseitige Befreiung von der Importeurhaftung Postulat commission CN 93.125 Responsabilité du fait du produit. Exonération réciproque de la responsabilité de l'importateur Wortlaut des Postulates vom 24. Mai 1993 Im Interesse des Abbaus gegenseitiger Handelshemmnisse (die dem Ziel des Freihandelsabkommens von 1972 und dem Efta-Vertrag zuwiderlaufen) wird der Bundesrat gebeten, möglichst rasch ein oder mehrere Abkommen mit den EWR-Staaten abzuschliessen, welche die gegenseitige Befreiung von der Importeurhaftung zum Ziele haben. Texte du postulat du 24 mai 1993 En vue de l'élimination des obstacles mutuels au commerce (qui vont à rencontre des objectifs poursuivis par l'Accord de libre-échange de 1972 et par la Convention sur l'AELE), le Conseil fédéral est prié de conclure le plus vite possible, avec les Etats membres de l'EEE, un ou plusieurs accords visant à une exonération réciproque de la responsabilité de l'importateur. Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission bittet Sie einstimmig, das Postulat zu überweisen. Die Frage, die von Herrn Loeb François eingebracht wurde, entspricht tatsächlich einem Bedürfnis. Weil die Schweiz dem EWR nicht beigetreten ist, besteht nun tatsächlich das Problem, dass die Importeurhaftung - selbst wenn wir ein ähnliches Produktehaftpflichtrecht haben -deshalb in den EG- und EWR-Staaten nicht aufgehoben worden ist Wir können also die Diskriminierung der Exporteure nur wirklich abschaffen, wenn diese gegenseitige Anerkennung der Produktehaftpflicht in bilateralen Verhandlungen geregelt wird. Ich bin Ihnen dankbar, wenn auch die EWR-Gegner hier allmählich merken, dass der EWR doch gewisse Vorteile für die Schweiz beinhalten könnte. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Koller: Wie ich gegenüber Herrn Loeb ausgeführt habe, haben wir dieses Anliegen der EG gegenüber bereits geltend gemacht Deshalb sind wir bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.247 Parlamentarische Initiative (Neukomm) Produktehaftpflicht Initiative parlementaire (Neukomm) Responsabilité du fait du produit Siehe Jahrgang 1991, Seite 367 - Voir année 1991, page 367 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Wiederkehr unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Erwägungen
1.
Behandlung im Parlament Am 12. September 1990 lag die Initiative der Kommission zur Vorprüfung vor. Die Kommission beantragte dem Rat mit 13 zu
1.
Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Der Rat beschloss am 11. März1991 einstimmig, der Initiative Folge zu geben.
2.
Vorlage des Bundesrates Mit der Botschaft l über die Anpassung des Bundesrechts an das EWR-Recht (Zusatzbotschaft l zur EWR-Botschaft, 92.057) vom 27. Mai 1992 und der Botschaft über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (93.100) vom 24. Februar 1993 hat der Bundesrat auch den Forderungen der parlamentarischen Initiative weitgehend Rechnung getragen.
3.
Gemäss Artikel 21 quinquies Absatz 2 GVG hat der Rat über die Abschreibung einer parlamentarischen Initiative zu befinden, wenn er ihr bereits Folge gegeben hat Die Kommission beantragt, die Initiative abzuschreiben, da ihre Anliegen in der bundesrätlichen Vorlage berücksichtigt wurden. Der Initiant ist mit der Abschreibung der Initiative einverstanden. M. Wiederkehr présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1.
Traitement au Parlement L'initiative a été examinée le 12 septembre 1990 par la commission, qui a proposé à son conseil par 13 voix contre 1 de donner suite à l'initiative. Le 11 mars 1991, le conseil a décidé, à l'unanimité, de donner suite à l'initiative.
2.
Projet du Conseil fédéral Par son message I sur l'adaptation du droit fédéral au droit de l'EEE (message complémentaire I au message sur l'EEE, 92.057) du 27 mai 1992, ainsi que par son message sur le programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (93.100) du
24.
février 1993, le Conseil fédéral a largement pris en considération les exigences formulées par l'initiative parlementaire.
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Postulat Haller 974 N 3 juin 1993
3.
Conformément à l'article 21 quinquies alinéa 2 de la LREC, il appartient au conseil de décider du classement d'une initiative parlementaire lorsqu'il lui a déjà donné suite. La commission propose de classer l'initiative, étant donné que ses buts ont déjà été pris en considération dans le projet gouvernemental. L'auteur de l'initiative est d'accord avec cette proposition de classement Antrag der Kommission Abschreibung der Initiative Proposition de la commission Classement de l'initiative Angenommen -Adopté #ST# 91.3153 Postulat Haller Familiendramen durch Einsatz der persönlichen militärischen Waffe Crimes familiaux commis à l'aide de l'arme militaire personnelle Wortlaut des Postulates vom 5. Juni 1991 Die Presse übermittelt immer wieder Berichte über Familiendramen, im Verlaufe derer ein aktiver oder entlassener Wehrmann die Waffe, die ihm von der Armee überlassen worden ist, gegen Familienangehörige oder Personen richtet, mit denen er eine persönliche Beziehung eingegangen ist Der Bundesrat wird um Berichterstattung in dieser Frage gebeten. Insbesondere soll ein entsprechender Bericht - wenn möglich aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen - Auskunft über die Fälle geben, in welchen für Straftaten eine militärische Waffe zum Einsatz kam, die dem Täter als Wehrmann überlassen wurde und bei denen die Opfer Angehörige des Täters oder Personen sind, mit denen er eine persönliche Beziehung eingegangen ist Texfe du postulat du 5 juin 1991 La presse rend régulièrement compte de drames familiaux lors desquels un membre de l'armée, en service actif ou non, retourne son arme militaire personnelle contre des membres de sa famille ou des tiers avec lesquels il entretient des relations personnelles. Le Conseil fédéral est invité à établir un rapport à ce sujet qui renseignera, en distinguant si possible les éléments constitutifs de l'infraction, sur les délits pour lesquels l'arme militaire personnelle a été utilisée et dont les victimes sont des membres de la famille de l'auteur ou des tiers avec lesquels il entretenait des relations personnelles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Bodenmann, Carobbio, Danuser, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Pitteloud, Rechsteiner, Ruffy, Ulrich (15) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 août 1991 In der alljährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik ist lediglich die Art und Weise, wie vorsätzliche Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Diebstahls- oder Raubfälle begangen worden sind, verzeichnet Als Tatmittel sind dabei Hieb-, Stichund Schusswaffen oder als Tatbegehungsmittel Erwürgen oder Erdrosseln aufgeführt. Es finden sich hingegen keine Angaben darüber, ob eine strafbare Handlung mit einer von der Armee einem Wehrmann überlassenen Waffe begangen worden ist. Aus Gründen der Möglichkeiten und Grenzen der polizeilichen Kriminalstatistik ist das Postulat daher abzulehnen. Eine separate Erhebung bei sämtlichen kantonalen Polizeikommandos erscheint unverhältnismässig. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Frau Haller: Es will mir nicht ganz einleuchten, warum der Bundesrat dieses Postulat nicht annehmen will. Was will das Postulat? Es gibt, wie in der Stellungnahme des Bundesrates vermerkt ist, die polizeiliche Kriminalstatistik. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Als ich vor 25 Jahren am Gericht gearbeitet habe, war es immer so, dass man nach jedem Straffall lange Formulare ausfüllen musste, eines zuhanden des Kantons und eines zuhanden des Bundes; da musste man sehr viele Dinge ankreuzen oder nicht ankreuzen. Jetzt sehen Sie in der Stellungnahme des Bundesrates, dass unterschieden wird bei den Tatmitteln in Hieb-, Stich- und Schusswaffen einerseits und in Erwürgen oder Erdrosseln andererseits. Das ist keine lustige Angelegenheit, das ist eine tragische Angelegenheit, aber ich muss doch etwas näher darauf eingehen. Was möchte ich? Ich möchte, dass in dieser Statistik, auf diesen Formularen künftig unterschieden würde, ob diese Schusswaffen - ich könnte mir auch vorstellen, das bei den Stich- und den Hiebwaffen einzuführen, wobei das seltener sein wird - dem Täter- es werden mehrheitlich Täter sein und nicht Täterinnen - vom Militär zur Verfügung gestellt worden sind oder nicht. Eine Abgrenzung besteht ja auch zwischen Erwürgen oder Erdrosseln: das eine geschieht von Hand und das andere mittels eines Gegenstandes, der sich zusammenziehen lässt Das ist eine Unterscheidung, die feiner ist als z. B. die Unterscheidung, ob ein Täter mit einer Pistole, die er privat erstanden hat, eine Tat begeht - oder versucht zu begehen oder ob er eben sein vom Militär zur Verfügung gestelltes Sturmgewehr hervorholt und damit die Tat begeht. Die Unterscheidung ist bei dem, was ich verlange, weniger gross als bei den Finessen, die heute schon existieren. Ich glaube, es ist trotz allem von einem gewissen Interesse, dass das gemacht wird. Wer sich mit Scheidungsfällen oder Trennungsfällen befasst oder auch in einer Eheberatung tätig ist, erfährt nun einmal, wie häufig es vorkommt, dass mit militärischen Waffen gedroht wird, auch wenn sie nicht verwendet werden. Das ist eine Realität in der Schweiz Deshalb, glaube ich, wäre es von einem gewissen Interesse, diese Unterscheidung zu machen, um sie längerfristig auswerten zu können. Ich bitte den Bundesrat, sich doch mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Ich will keinen riesigen, rückwirkenden Bericht, es ist mir klar, dass das sehr viel Arbeit geben würde. Aber wenn man das nächste Mal die Kriminalstatistik plant und die Formulare neu macht-wobei ich hoffe, dass es nicht Formulare gibt, die auf zehn Jahre hinaus schon gedruckt sind -, sollte man diese Unterscheidung in der Kriminalstatistik einführen. Ich möchte den Rat deshalb bitten, das Postulat zu überweisen. Bundesrat Koller: Ich kann einmal auf die schriftliche Stellungnahme verweisen. Aber neu muss ich Ihnen ganz andere Sorgen mitteilen: Im Rahmen der Sparrunden haben wir auf dem Gebiet der Kriminalstatistik wirklich unendlich gewichtigere Probleme. Ich muss Ihnen sagen, dass zurzeit zusammen mit dem Bundesamt für Statistik geprüft wird, ob beispielsweise die kriminalstatistischen Erhebungen, zu denen wir gegenüber der Uno und dem Europarat verpflichtet sind, künftig überhaupt noch erfüllt werden können. Es steht zurzeit zur Diskussion, ob beispielsweise eine bereits bestehende, wichtige Statistik über den Rückfall nach dem Strafvollzug überhaupt weitergeführt werden kann. Angesichts dieser mi-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Neukomm) Produktehaftpflicht Initiative parlementaire (Neukomm) Responsabilité du fait du produit In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.247 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.06.1993 - 15:00 Date Data Seite 973-974 Page Pagina Ref. No 20 022 771 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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