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Entscheid

89-252

Verwaltungsbehörden 21.03.1991 89.252

21. März 1991Deutsch31 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Stimmen #ST# 90.047 Ausserparlamentarische Kommissionen 1989-1992. Commissions extra-parlementaires 1989-1992 Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 22. und 31. August 1990(BBIIII337) Rapport des commissions de gestion du 22 et 31 août 1990 (FF III320) Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport Präsident: Sie haben einen schriftlichen Bericht zugestellt erhalten. Die Kommission beantragt, vom vorliegenden Bericht und den darin enthaltenen Empfehlungen Kenntnis zu nehmen. Angenommen -Adopté #ST# 89.252 Parlamentarische Initiative (Ruf) Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Neuregelung der Spesenentschädigung Initiative parlementaire (Ruf) Arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires. Indemnisation des frais Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Wortlaut der initiative vom 15. Dezember 1989 Der Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz (vom

18.

März1988) ist in folgendem Sinne zu revidieren: Die Entrichtung der Uebernachtungs- und Reiseentschädigung an die Mitglieder des National- und Ständerates ist derart neu zu regeln, dass Ungerechtigkeiten und Missbräuche so weitgehend als möglich beseitigt werden. Insbesondere ist der Anspruch auf die Uebernachtungsentschädigung von einem konkreten Bedürfnisnachweis abhängig zu machen.

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21.

März 1991 N 707 Parlamentarische Initiative. Spesenentschädigung Texfe de l'initiative du 15 décembre 1989 L'arrêté fédéral relatif à la loi du 18 mars 1988 sur les indemnités parlementaires doit être révisé dans le but suivant. L'octroi d'indemnités de voyage et de nuitée aux membres du Conseil national et du Conseil des Etats doit être réglé de manière à éviter autant que possible les injustices et les abus. Il faut en particulier exiger que l'indemnisation des nuitées soit justifiée par un besoin concret. Herr Ruffy unterbreitet im Namen des Büros des National rates den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Nationalrat Ruf eingereichte parlamentarische Initiative. Die Initiative schlägt vor, Ungerechtigkeiten und Missbräuche im Zusammenhang mit Spesen- und Uebernachtungsentschädigungen zu verhindern. Das Büro hat am 17. August 1990 den Initianten angehört. Es beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Begründung des Initianten Mit meiner parlamentarischen Initiative schlage ich Ihnen eine Neuregelung der Spesenentschädigungen im Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz vor. Danach soll die Entrichtung der Uebernachtungs- und der Reiseentschädigung an die Mitglieder der Bundesversammlung derart neu geregelt werden, dass Ungerechtigkeiten und Missbräuche so weitgehend als möglich beseitigt werden. Insbesondere ist der Anspruch auf die Uebernachtungsentschädigung von einem konkreten Bedürfnisnachweis abhängig zu machen. Es geht mir hauptsächlich um die Beseitigung der unbefriedigenden Situation im Bereiche der Uebernachtungsentschädigungen. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass sämtliche Spesenentschädigungen ja den Zweck haben, den Parlamentariern Auslagen zu ersetzen, die ihnen in Ausübung ihres Mandats durch die Teilnahme an Sitzungen der jeweiligen Kammer, ihrer Fraktion oder von Kommissionen entstehen. Ohne Zweifel kann es nicht der Sinn der Spesenentschädigungen sein, zu einem eigentlichen - und erst noch steuerfreien - Zusatzeinkommen zu verhelfen. Gerade dies ist aber bei den Uebernachtungsentschädigungen bei nicht wenigen Parlamentariern der Fall! Die Entschädigung von 130 Franken wird nämlich gemäss Artikel 3 Absatz 2 Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz automatisch ohne Bedürfnisnachweis an alle Parlamentarier entrichtet, die mehr als 25 Bahnkilometer von Bern entfernt wohnen. Wer innerhalb des Umkreises von

25.

Bahnkilometern wohnt, geht leer aus! Zählt man nur die ordentlichen Sessionen, so ergibt dies bei 40 Uebernachtungen eine jährliche Summe von 5200 Franken - in den meisten Fällen dürfte es mehr sein! Diese starre Regelung hat zu einer eigentlichen Misswirtschaft geführt. Nicht wenige Parlamentarier, deren Wohnort ausserhalb des 25-km-Radius liegt, aber in vernünftiger Zeit erreichbar ist, wie z. B. Biel, Thun, Freiburg usw., können mühelos täglich pendeln - mit der Bahn erst noch gratis, wegen des vom Bund geschenkten SBB-Generalabonnements 1. Klasse. Bei Benützung des Autos werden die Kosten durch die Bezahlung eines Bahnbilletts 1. Klasse pro Sessionswoche sowie der Parkgebühren ebenfalls teilweise übernommen. Auch weiter entfernt wohnende Parlamentarier pendeln täglich. Hinzu kommen noch verschiedene Fälle von Gratisübernachtungen bei Verwandten und Bekannten mit gleichzeitigem Bezug der Uebernachtungsentschädigung. Da diese auch bei Nichtbedarf automatisch voll ausbezahlt wird, stellt sie für die Betroffenen ein willkommenes - und steuerfreies - Zusatzeinkommen dar! Dies wird teilweise auch offen zugegeben. Nach meinen vorsichtigen Schätzungen - ohne Namen zu nennen - dürften mindestens zwanzig Parlamentarier in den Genuss einer nicht benötigten Uebernachtungsentschädigung kommen. Obschon stets von Einsparungen im Budget gesprochen wird, verschleudert der Bund jährlich etwa 100 000 Franken für überflüssige Uebernachtungsentschädigungen an das Parlament. Das ist meines Erachtens unsinnig und entspricht in keiner Weise dem Sinn der Spesenentschädigungen! Die heutige starre Regelung bedeutet jedoch vor allem auch eine Ungerechtigkeit gegenüber all jenen Parlamentariern, die innerhalb des 25-Bahnkilometer-Umkreises um Bern wohnen und leer ausgehen. Ich schlage deshalb die Einführung eines konkreten Bedürfnisnachweises vor, der ohne übermässigen administrativen Aufwand nach jeder Session in pauschaler Form erfolgen könnte: - durch Bestätigungen der Hotels für die Anzahl in Bern logierter Nächte; - durch analoge Bestätigungen für die Anzahl gegen Bezahlung gewährter Uebernachtungen bei Privatpersonen; - durch den Nachweis von Kosten für eigene Mietobjekte! Dabei schwebt mir vor, dass die Parlamentarier selbst aktiv werden müssten, um ihre Uebernachtungsentschädigungen zu erhalten. Wer also keine Belege einreichen würde, bekäme nichts! Dieses Modell ist selbstverständlich nur eine Möglichkeit, um die offensichtlichen Ungerechtigkeiten und Missbräuche in diesem Bereich so weitgehend als möglich zu beseitigen. Wenn es andere, effizientere gibt, dann um so besser! Ungerechtigkeiten gibt es ebenfalls bei den Reiseentschädigungen. Die gültige Regelung ist bekanntlich nach Artikel 5 Entschädigungsgesetz wie folgt: Bezogen werden können, auf Wunsch, ein Generalabonnement SBB 1. Klasse oder die Auslagen für Bahnbillette

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Klasse für die Hin- und Rückreise zu bzw. von allen Sitzungen; allerdings während der Sessionen nur einmal wöchentlich. Autofahrern werden zusätzlich noch Parkgebühren zurückerstattet. Wo liegen nun die Ungerechtigkeiten? Für diverse Nationalund Ständeräte, die genügend weit weg wohnen, lohnt sich der Bezug des Betrags, den die 1.-Klasse-Billette kosten, um noch finanziellen Gewinn zu machen: dann nämlich, wenn der Gesamtbetrag der Billette während eines Jahres höher liegt als der Preis eines 1.-Klasse-Generalabonnements zum normalen Preis. Gewinne dürften vermutlich auch die Autofahrer machen. Anderseits kommen die Parlamentarier, die in Bern und Umgebung wohnen, wiederum verhätnismässig schlecht weg. Sie erhalten zwar auf Wunsch ein Generalabonnement. Lange nicht alle jedoch benützen es derart fleissig, weil sie ja zu den Sitzungen keine langen Anfahrtswege zurückzulegen haben, dass sich das Abonnement wirklich lohnt. In meinem Falle beschränkt sich der Gebrauch auf relativ wenige private Fahrten oder Reisen zu Parteisitzungen, die - über ein Jahr hinweg betrachtet - zusammen mit einem Halbtaxabonnement weit weniger kosten als das GA1. Klasse, das mir der Bund zur Verfügung stellt, selbst wenn man vom reduzierten Bezugspreis von etwa 2600 Franken (anstatt Fr. 3050} ausgeht, der den SBB für die Parlamentarier-Abonnemente entrichtet wird. Ich habe mich deshalb darum bemüht, mein GA, dessen Eigentümer ich selbst bin, den SBB zurückzugeben und dadurch einen reduzierten, auf der Basis des Bezugspreises berechneten Betrag vergütet zu erhalten, wie dies jeder normale GA-Bezüger bei Nichtgebrauch seines Abonnements problemlos tun kann - unter Abzug einer bestimmten Gebühr. Die SBB nahmen seltsamerweise Rücksprache mit dem Generalsekretariat der Bundesversammlung, das jedoch die von den SBB verlangten Bestimmungen um Rückgabe verweigerte mit der Begründung, eine solche Regelung sei im Entschädigungsgesetz nicht vorgesehen. Das Entschädigungsgesetz schliesst eine Rückgabe aber auch nicht aus. Vielmehr liegt hier meines Erachtens eine Lücke vor, die durchaus mittels Interpretation durch die Ratsbüros geschlossen werden'kann. In der Tat ist es doch unsinnig, wenn weiter entfernt wohnende Parlamentarier, die sich die Auslagen für Bahnbillette

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Klasse in Franken vergüten lassen, Gewinne machen können, anderseits aber ein Geschenk, das der Bund den Parlamentariern auf Wunsch macht - das Generalabonnement SBB - durch jene neuen Eigentümer, die es zu wenig benützen, nicht gegen entsprechende Vergütung eines anteilmässi-

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Initiative parlementaire. Indemnisation des frais 708 N 21 mars 1991 gen Betrags zurückgegeben werden kann. Auch hier liegen also erhebliche Ungerechtigkeiten vor! Mir ist bewusst, dass die Regelung der Reiseentschädigungen noch heikler ist als jene der Uebernachtungsentschädigungen. Deshalb drängt sich meines Erachtens nicht eine Revsion des Entschädigungsgesetzes bzw. des Bundesbeschlusses auf. Eine individuelle Berechnung der tatsächlichen Reisespesen ist tatsächlich zu aufwendig! Genügen würde eine Interpretation von Artikel 5 Absatz 1 des Entschädigungsgesetzes in dem Sinne, dass ein bezogenes Generalabonnement den SBB zurückgegeben werden kann. Abschliessende Bemerkung: Zu welchen Ungerechtigkeiten die heutige Situation, vor allem bei der Uebernachtungsentschädigung führt, illustriert folgende theoretische Variante: Wenn ich meinen zivilrechtlichen Wohnsitz in den Ort meines Elternhauses bei Langenthal, das ich regelmässig besuche, verlegen würde, käme ich in den Genuss sowohl der Uebernachtungsentschädigung als auch von Bahnspesen. Faktisch würde sich jedoch an meiner Situation nichts ändern, könnte ich doch in Bern Wochenaufenthalter bleiben. Erwägungen des Büros Das geltende System sieht vor, dass Ratsmitglieder für ihre Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen ein Taggeld von 300 Franken und Spezialentschädigungen (Mahlzeitenentschädigung von 85 Franken, Uebernachtungsentschädigung von 130 Franken) erhalten. Gemäss einer Umfrage, die im Hinblick auf die Revision des Entschädigungsgesetzes, das am 1. Juli 1988 in Kraft trat, gemacht wurde, entspricht diese Regelung den Wünschen der Parlamentarier. Sie ist administrativ viel einfacher als eine Entschädigung der Spesen gegen Vorlage von Rechnungen oder Abrechnungen. Das Büro betont, dass keine Entschädigungsregelung vollständig befriedigen kann, dass aber das heutige System gerecht erscheint und sich bewährt hat. Die Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 km von Bern wohnen, erhalten keine Uebernachtungsentschädigung. Dieser Radius wurde 1988 von 15 auf 25 km erweitert, um den verbesserten Transportmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Das SBB-Generalabonnement wird auf Wunsch jedem Parlamentarier unentgeltlich abgegeben und kann nicht zurückbezahlt werden. Die parlamentarische Initiative 90.228 Petitpierre «Parlamentsreform», welcher der Nationalrat Folge gegeben hat, sieht vor zu prüfen, ob Parlamentarier, die hauptamtlich tätig sind, voll zu entschädigen sind. Eventuelle Aenderungen der Entschädigungsregelung werden in diesem Zusammenhang zu prüfen sein. M. Ruffy présente au nom du Bureau du Conseil national le rapport écrit suivant: Nous vous soumettons, conformément à l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre les conseils, le rapport de la commission chargée de l'examen préliminaire de l'initiative parlementaire déposée par le conseiller national Ruf, laquelle propose d'éviter les injustices et les abus en matière d'octroi d'indemnités de voyage et de nuitée aux membres du Parlement. Le Bureau a entendu l'auteur le 17 août 1990. Il propose à l'unanimité de ne pas donner suite à l'initiative. Déclaration écrite de l'auteur de l'initiative Par mon initiative parlementaire, je vous propose une nouvelle réglementation de l'indemnisation dans l'arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires. L'initiative vise à ce que l'octroi d'indemnités de voyage et de nuitée aux membres du Conseil national et du Conseil des Etats soit réglé de manière à éviter autant que possible les injustices et les abus. Il convient en particulier d'exiger que l'indemnisation des nuitées soit justifiée par un besoin concret. Il me paraît surtout important de corriger la situation peu satisfaisante dans le domaine des indemnités de nuitée. Sur le fond, il faut relever que toute indemnisation vise à compenser les dépenses qu'entraîné, pour un parlementaire, l'exercice de son mandat, que ce soit lorsqu'il participe aux séances de la Chambre à laquelle il appartient, de son groupe ou de commissions. Il ne fait pas de doute que les indemnités ne doivent pas servir à se procurer un revenu supplémentaire - et non imposable de surcroît. Et pourtant c'est bien ce que semblent faire plus d'un parlementaires en percevant des indemnités pour nuitée. Aux termes de l'article 3, 2e alinéa de l'arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires, l'indemnité de 130 francs est en effet versée automatiquement, sans preuve du besoin, à tous les députés habitant à plus de 25 km de Berne (distance par chemin de fer). Celui qui habite dans un rayon de 25 km n'a droit à rien du tout. Si l'on compte seulement les sessions ordinaires, cela représente, pour 40 nuitées, un montant annuel de 5200 francs - dans la plupart des cas - cela doit même faire plus. Le manque de souplesse de cette réglementation ouvre la porte à des abus. Nombre de parlementaires dont le domicile est à plus de 25 km de Berne, habitant par exemple Bienne, Thoune ou Fribourg, peuvent faire facilement le trajet chaque jour - et même gratuitement grâce à l'abonnement général CFF de 1ère classe que leur offre la Confédération. S'ils utilisent leur voiture, leurs frais sont également en partie couverts puisqu'on leur paie la valeur d'un billet de train 1ère classe par semaine de session ainsi que les frais de parcage. Même des députés habitant plus loin encore font le trajet chaque jour. A cela il faut ajouter encore les nombreux cas de ceux qui sont hébergés gratuitement par des membres de leur famille ou des amis et qui perçoivent quand même l'indemnité de nuitée. Comme celle-ci est versée en totalité et automatiquement sans que le besoin doive être justifié, elle constitue pour les intéressés un revenu supplémentaire fort bienvenu - et qui plus est non imposable! Certains l'admettent même ouvertement. Selon mon évaluation prudente-sans citer de noms-j'estime qu'au moins 20 députés bénéficient d'une indemnité pour nuitée dont ils n'ont pas besoin. Bien que l'on parle sans cesse d'économies à réaliser sur le budget, la Confédération gaspille chaque année environ

100.

000 francs pour des indemnités de nuitée superflues pour le Parlement. C'est, à mon avis, dénué de sens et cela ne correspond en aucun cas au principe du remboursement des frais! En outre la réglementation rigide en vigueur constitue surtout une injustice pour tous les députés qui habitent dans un rayon de 25 km de Berne et n'ont droit à aucune indemnité. C'est pourquoi je propose l'introduction de la preuve concrète du besoin, qui pourrait, sans entraîner un trop grand travail administratif, s'effectuer à la fin de chaque session sous la forme globale suivante: - fournir l'attestation de l'hôtel pour le nombre de nuits effectivement passées à Berne; -fournir une attestation analogue pour le nombre de nuits passées effectivement contre paiement chez des particuliers; - fournir la preuve du loyer payé pour se loger. Dans mon idée, cela obligerait les députés à se préoccuper eux-mêmes de faire le nécessaire pour pouvoir percevoir leurs indemnités de nuitée: celui qui ne fournirait pas de justificatif ne recevrait rien! Ma proposition ne constitue bien entendu qu'une possibilité d'éliminer cette injustice évidente et d'empêcher autant que possible les abus dans ce domaine. S'il existe d'autres moyens, plus efficaces, tant mieux! On constate également des injustices pour ce qui est des indemnités de voyage. La réglementation actuelle est fixée comme il suit dans l'article 5 de la loi sur les indemnités parlementaires: - Les députés reçoivent, sur demande, un abonnement général CFF de première classe, ou - le prix du billet de chemin de fer aller et retour de première classe leur est remboursé chaque fois qu'ils ont une séance, mais une fois par semaine seulement pendant les sessions. De plus les frais de parcage sont remboursés aux députés qui utilisent leur véhicule. En quoi y a-t-il donc injustice? Pour certains députés du Conseil national ou du Conseil des Etats qui habitent assez loin, il vaut la peine de percevoir le montant des billets de train -- 3 of 6 -21. März 1991 N 709 Parlamentarische Initiative. Spesenentschädigung de première classe, car ils arrivent à faire des bénéfices, et ce lorsque le montant total des billets pendant une année est plus élevé que le prix normal d'un abonnement général en première caisse. Les députés motorisés doivent sans doute aussi faire des bénéfices. Quant aux députés qui habitent Berne ou les environs, ils y perdent de nouveau. Bien sûr, sur demande, ils reçoivent eux aussi un abonnement général. Mais peu nombreux sont ceux qui l'utilisent vraiment suffisamment pour que cet abonnement soit rentable, puisqu'ils n'ont pas de longs trajets à faire pour assister aux séances. Dans mon cas, je ne l'utilise que pour quelques rares voyages privés ou pour me rendre à des réunions du parti, trajets qui - vu sur une année - coûteraient beaucoup moins cher avec un abonnement demi-tarif qu'avec l'abonnement général de première classe que la Confédération met à la disposiition des députés, même si l'on se base sur le fait qu'elle bénéficie du tarif réduit de 2600 de francs environ (au lieu de 3050 de francs) que les CFF accordent pour les abonnements aux députés. C'est pourquoi j'ai essayé de rendre aux CFF mon abonnement général, dont je suis personnellement détenteur, afin d'obtenir le remboursement du montant réduit, calculé sur la base du prix réel d'acquisition, comme tout détenteur normal d'un abonnement général qui ne l'utilise pas peut le faire sans problème - déduction faite d'un certain montant. Il est curieux de relever que les CFF ont pris contact avec le Secrétariat général de l'Assemblée fédérale qui a toutefois refusé de fournir les dispositions sur le remboursement exigées par les CFF, arguant qu'une telle réglementation n'est pas prévue dans la loi sur les indemnités parlementaires. Or, ladite loi n'exclut pas le remboursement. Bien au contraire, il existe, à mon avis, une lacune à cet égard qui pourrait être comblée sans peine par l'interprétation des dispositions par les bureaux des conseils. En fait, il est réellement inique que des parlementaires habitant plus loin puissent faire des bénéfices en se faisant rembourser en espèces des billets de chemin de fer de première classe, alors que l'on refuse le remboursement d'un montant proportionnel de l'abonnement général CFF aux parlementaires qui, l'ayant reçu sur demande en cadeau de la Confédération et en étant les nouveaux détenteurs, ne peuvent l'utiliser suffisamment pour que ce soit rentable. Il s'agit là aussi vraiment d'injustices flagrantes! Je suis bien conscient du fait que la réglementation des indemnités de voyage est encore plus délicate que celle des indemnités pour nuitée. C'est pourquoi j'estime qu'il ne s'impose pas de procéder à une révision de la loi sur les indemnités parlementaires, ni de l'arrêté fédéral. Par ailleurs un décompte individuel des frais de voyage effectifs exigerait réellement trop de travail! Il suffirait de donner une interprétation de l'article 5,1er alinéa, de la loi sur les indemnités parlementaires visant à rendre possible le remboursement de l'abonnement général CFF reçu. Remarque finale: A quels abus la situation actuelle, notamment pour ce qui est de l'indemnité pour nuitée, peut conduire, voilà ce qu'illustre le scénario suivant: si je déplaçais mon domicile civil de Berne à Langenthal chez mes parents, que je vais voir régulièrement, je pourrais bénéficier aussi bien de l'indemnité pour nuitée que du remboursement de billets de chemin de fer. Dans la réalité des faits, cela ne changerait rien à ma situation puisque je pourrais rester à Berne comme résidant à la semaine. Considérations du Bureau Le système en vigueur prévoit que le parlementaire touche pour sa participation aux séances des conseils et des commissions, une indemnité journalière de 300 francs ainsi que des indemnités spéciales (85 de francs pour les repas, 130 de francs pour les nuitées). Cette manière de faire correspond au voeu des parlementaires tel qu'il est ressorti d'une enquête effectuée en prévision de la révison de la loi sur les indemnités entrée en vigueur le 1er juillet 1988. Par rapport à un système qui consisterait à payer les indemnités contre présentation de factures ou de décomptes, le système en vigueur présente l'avantage de la simplicité administrative. Le Bureau relève qu'aucune solution n'est pleinement satisfaisantes en matière d'indemnités, mais que le système actuel a fait ses preuves et apparaît équitable. Les députés habitant dans un rayon de 25 km autour de Berne ne touchent pas l'indemnité de nuitée. Ce rayon a été porté en 1988 de 15 à 25 km pour tenir compte de l'amélioration des transports. L'abonnement général des CFF est remis gratuitement à tout parlementaire qui le demande et ne peut être remboursé. L'initiative parlementaire 90.228 Petitpierre «Réforme du Parlement», à laquelle le Conseil national a décidé de donner suite, prévoit l'étude de la pleine rémunération des parlementaires qui exercent leur mandat à plein temps. D'éventuelles modifications de structure des indemnités parlementaires devraient être examinées dans ce cadre plus large. Antrag der Kommission Das Büro beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Proposition de la commission Le Bureau propose de ne pas donner suite à l'initiative. Ruf: Ich weiss nicht, ob Sie ob der Fülle von Papier, die uns auch diese Session wieder beglückt hat, Zeit hatten, sich mit dem schriftlichen Bericht der Kommission eingehender zu beschäftigen. Ich halte mich, für den Fall, dass Sie sich zu wenig ausführlich mit der Materie auseinandersetzen konnten, im folgenden teilweise an meine Begründung, wie sie im schriftlichen Bericht festgehalten ist. Mit meiner Initiative schlage ich Ihnen eine Neuregelung der Spesenentschädigungen im Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz vor. Danach soll die Entrichtung der Uebernachtungs- und Reiseentschädigung an die Mitglieder der Bundesversammlung derart neu geregelt werden, dass Ungerechtigkeiten und Missbräuche soweit als möglich beseitigt werden. Insbesondere ist der Anspruch auf die Uebernachtungsentschädigung von einem konkreten Bedürfnisnachweis abhängig zu machen. Es geht mir hauptsächlich um die Beseitigung der unbefriedigenden Situation im Bereiche der Uebernachtungsentschädigungen. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass sämtliche Spesenentschädigungen den Zweck haben, den Parlamentariern Auslagen zu ersetzen, die ihnen in Ausübung ihres Mandates durch die Teilnahme an Sitzungen der jeweiligen Kammer, ihrer Fraktion oder von Kommissionen entstehen. Ohne Zweifel kann es nicht der Sinn von Spesenentschädigungen sein, zu einem eigentlichen - und erst noch steuerfreien - Zusatzeinkommen zu verhelfen. Gerade dies trifft jedoch bei den Uebernachtungsentschädigungen auf nicht wenige Parlamentarier zu. Die Entschädigung von 130 Franken wird nämlich gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz automatisch, ohne Bedürfnisnachweis, an alle Parlamentarier entrichtet, die mehr als 25 Bahnkilometer von Bern entfernt wohnen. Wer innerhalb dieses Umkreises wohnt, geht also leer aus. Zählt man nur die ordentlichen Sessionen von viermal jährlich jeweils drei Wochen, so ergibt dies bei 40 Uebernachtungen pro Jahr eine Summe von 5200 Franken. In den meisten Fällen dürfte es wegen Kommissions- und Fraktionssitzungen sowie Sondersessionen wesentlich mehr sein. Diese starre Regelung hat zu einer eigentlichen Misswirtschaft geführt. Nicht wenige Parlamentarier, deren Wohnort ausserhalb des 25-Kilometer-Radius liegt, der aber in vernünftiger Zeit erreichbar ist, wie z. B. Biel, Thun, Freiburg etc., können mühelos täglich pendeln - mit der Bahn erst noch gratis mit dem vom Bund geschenkten SBB-Generalabonnement

1. Klasse. Bei Benützung des Autos werden die Kosten durch die Bezahlung eines Bahnbillettes 1. Klasse pro Sessionswoche sowie der Parkgebühren ebenfalls teilweise übernommen. Auch weiter entfernt wohnende Parlamentarier pendeln täglich - mir ist sogar ein Fall aus der Ostschweiz bekannt. Hinzu kommen noch verschiedene Fälle von Gratisübernachtungen bei Verwandten und Bekannten mit gleichzeitigem Be-- 4 of 6 -Initiative parlementaire. Conseil des Etats 710 N 21 mars 1991 zug der Uebernachtungsentschädigung. Da diese auch bei Nichtbedarf automatisch voll ausbezahlt wird, stellt sie für die Betroffenen ein willkommenes und steuerfreies Zusatzeinkommen dar. Dies wird teilweise auch offen zugegeben. Diese Situation ist jedoch von der Zweckbestimmung der Spesenentschädigungen her und unter dem Gesichtspunkt einer gleichen Behandlung aller Parlamentarier in keiner Weise gerechtfertigt. Nach meinen vorsichtigen Schätzungen - Namen möchte ich keine nennen - dürften mindestens 20 Parlamentarier in den Genuss einer nicht benötigten Uebernachtungsentschädigung kommen. Obschon stets von Einsparungen im Bundeshaushalt gesprochen wird, verschleudert der Bund damit jährlich über 100 000 Franken für überflüssige Entschädigungen an das Parlament. Das ist unsinnig und entspricht in keiner Weise dem Sinn der Spesenentschädigungen. Die heutige starre Regelung bedeutet auch eine Ungerechtigkeit gegenüber all jenen Parlamentariern, die innerhalb des 25-Bahnkilometer-Umkreises um Bern wohnen und leer ausgehen. Ich schlage deshalb die Einführung eines konkreten Bedürfnisnachweises vor, der ohne übermässigen administrativen Aufwand nach jeder Session in pauschaler Form erfolgen könnte, nämlich durch Bestätigungen der Hotels für die Anzahl der in Bern logierten Nächte, durch analoge Bestätigungen für die Anzahl der gegen Bezahlung gewährten Uebernachtungen bei Privatpersonen oder durch den Nachweis von Kosten für eigene Mietobjekte. Dabei schwebt mir vor, dass die Parlamentarier selbst aktiv werden müssten, um ihre Uebernachtungsentschädigungen zu erhalten. Wer also keine Belege einreichen würde, bekäme nichts. Administrativ wäre diese Regelung problemlos zu bewältigen. Dieses Modell ist selbstverständlich nur eine Möglichkeit, um die genannten Ungerechtigkeiten und Missbräuche in diesem Bereiche soweit als möglich zu beseitigen. Wenn es andere, effizientere gibt, dann um so besser. Ungerechtigkeiten bestehen ebenfalls bei den Reiseentschädigungen. Aus zeitlichen Gründen kann ich jedoch hier nicht auf Details eingehen, sondern muss Sie auf den schriftlichen Bericht verweisen. Das Hauptanliegen der Initiative betrifft wie gesagt - die Uebernachtungsentschädigungen. Das Büro des Nationalrates lehnt die Initiative mit wenig überzeugenden Argumenten ab und schreibt, die Parlamentsreformkommission werde die gesamte Entschädigungsregelung für Parlamentarier überprüfen. Ich hoffe mit Ihnen sehr, dass diese Ueberprüfung zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis führen wird. Noch wissen wir aber nicht, was letztlich das Ergebnis der Beratungen sein wird, insbesondere welche Regelungen in diesem Rat und in der Kleinen Kammer mehrheitsfähig sein werden. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich Ihnen dringend nahelegen, die Initiative anzunehmen, damit die Parlamentsreformkommission, die mit der weiteren Prüfung beauftragt werden könnte, mindestens einen klaren Auftrag erhält, in welcher Richtung sie vorzugehen hat, wenn sie an Spesenentschädigungen festhält, nämlich dass sie sich um eine Beseitigung bestehender Missbräuche und Ungerechtigkeiten bemühen muss. Ich beantrage Ihnen deshalb, die Initiative anzunehmen und sie zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Kommission zu überweisen. Früh, Berichterstatter: Für den Fall, dass Sie die hochinteressanten Erwägungen des Büros nicht gelesen haben, möchte ich Ihnen in aller Kürze noch mitteilen, wieso wir zu diesem Entscheid gekommen sind. Das geltende System kennen Sie. Sie bekommen 130 Franken für die Uebernachtungsentschädigung, 85 Franken für Speise und Trank und 300 Franken für die Tagesspesen, für Rats- und Kommissionssitzungen. Wir haben im Jahr 1988 eine Umfrage gemacht, und aufgrund der Wünsche der Parlamentarier sind wir auf diese Regelung gekommen. Sie ist administrativ einfach, sicher einfacher als eine Regelung, wo man mit Spesenzetteln vortraben muss. Das Büro betont, dass wirklich keine Entschädigung eine absolute Gerechtigkeit aufweisen kann. Aber wir sind der Meinung, dass sich das heutige System doch einigermassen bewährt hat und der Gerechtigkeit recht nahe kommt. Herr Ruf hat es vorhin gesagt: Im Umkreis von 25 km um Bern bekommt man keine Uebernachtungsentschädigung. Diesen Umkreis haben wir seinerzeit von 15 auf 25 km ausgedehnt, um den Transportmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Sie wissen auch, dass jeder Parlamentarier Anrecht hat auf ein Generalabonnement, das er nicht zurückgeben und sich das Geld auszahlen lassen kann. Ich komme darauf zurück, was Herr Ruf gesagt hat: Wir haben eine parlamentarische Initiative Petitpierre, die Parlamentsreform, die ja sehr umfassend ist. Ich bin, wie auch das Büro, der Meinung, dass wir für eine eventuelle Aenderung dieser Entschädigungen - die wir wie gesagt erst 1988 eingeführt haben - dann im Schosse der Kommission für die Parlamentsreform eine umfassende Lösung vorschlagen können. Absolute Gerechtigkeitwird es wahrscheinlich auch dann nicht geben. Ich bitte Sie, dem Büro zuzustimmen und der Initiative keine Folge zu leisten. Abstimmung - Vote Für den Antrag des Büros (keine Folge geben) Für den Antrag Ruf (Folge geben) offensichtliche Mehrheit

1. Klasse. Bei Benützung des Autos werden die Kosten durch die Bezahlung eines Bahnbillettes 1. Klasse pro Sessionswoche sowie der Parkgebühren ebenfalls teilweise übernommen. Auch weiter entfernt wohnende Parlamentarier pendeln täglich - mir ist sogar ein Fall aus der Ostschweiz bekannt. Hinzu kommen noch verschiedene Fälle von Gratisübernachtungen bei Verwandten und Bekannten mit gleichzeitigem Be-- 4 of 6 -Initiative parlementaire. Conseil des Etats 710 N 21 mars 1991 zug der Uebernachtungsentschädigung. Da diese auch bei Nichtbedarf automatisch voll ausbezahlt wird, stellt sie für die Betroffenen ein willkommenes und steuerfreies Zusatzeinkommen dar. Dies wird teilweise auch offen zugegeben. Diese Situation ist jedoch von der Zweckbestimmung der Spesenentschädigungen her und unter dem Gesichtspunkt einer gleichen Behandlung aller Parlamentarier in keiner Weise gerechtfertigt. Nach meinen vorsichtigen Schätzungen - Namen möchte ich keine nennen - dürften mindestens 20 Parlamentarier in den Genuss einer nicht benötigten Uebernachtungsentschädigung kommen. Obschon stets von Einsparungen im Bundeshaushalt gesprochen wird, verschleudert der Bund damit jährlich über 100 000 Franken für überflüssige Entschädigungen an das Parlament. Das ist unsinnig und entspricht in keiner Weise dem Sinn der Spesenentschädigungen. Die heutige starre Regelung bedeutet auch eine Ungerechtigkeit gegenüber all jenen Parlamentariern, die innerhalb des 25-Bahnkilometer-Umkreises um Bern wohnen und leer ausgehen. Ich schlage deshalb die Einführung eines konkreten Bedürfnisnachweises vor, der ohne übermässigen administrativen Aufwand nach jeder Session in pauschaler Form erfolgen könnte, nämlich durch Bestätigungen der Hotels für die Anzahl der in Bern logierten Nächte, durch analoge Bestätigungen für die Anzahl der gegen Bezahlung gewährten Uebernachtungen bei Privatpersonen oder durch den Nachweis von Kosten für eigene Mietobjekte. Dabei schwebt mir vor, dass die Parlamentarier selbst aktiv werden müssten, um ihre Uebernachtungsentschädigungen zu erhalten. Wer also keine Belege einreichen würde, bekäme nichts. Administrativ wäre diese Regelung problemlos zu bewältigen. Dieses Modell ist selbstverständlich nur eine Möglichkeit, um die genannten Ungerechtigkeiten und Missbräuche in diesem Bereiche soweit als möglich zu beseitigen. Wenn es andere, effizientere gibt, dann um so besser. Ungerechtigkeiten bestehen ebenfalls bei den Reiseentschädigungen. Aus zeitlichen Gründen kann ich jedoch hier nicht auf Details eingehen, sondern muss Sie auf den schriftlichen Bericht verweisen. Das Hauptanliegen der Initiative betrifft wie gesagt - die Uebernachtungsentschädigungen. Das Büro des Nationalrates lehnt die Initiative mit wenig überzeugenden Argumenten ab und schreibt, die Parlamentsreformkommission werde die gesamte Entschädigungsregelung für Parlamentarier überprüfen. Ich hoffe mit Ihnen sehr, dass diese Ueberprüfung zu einem in jeder Hinsicht befriedigenden Ergebnis führen wird. Noch wissen wir aber nicht, was letztlich das Ergebnis der Beratungen sein wird, insbesondere welche Regelungen in diesem Rat und in der Kleinen Kammer mehrheitsfähig sein werden. Unter diesem Gesichtspunkt möchte ich Ihnen dringend nahelegen, die Initiative anzunehmen, damit die Parlamentsreformkommission, die mit der weiteren Prüfung beauftragt werden könnte, mindestens einen klaren Auftrag erhält, in welcher Richtung sie vorzugehen hat, wenn sie an Spesenentschädigungen festhält, nämlich dass sie sich um eine Beseitigung bestehender Missbräuche und Ungerechtigkeiten bemühen muss. Ich beantrage Ihnen deshalb, die Initiative anzunehmen und sie zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Kommission zu überweisen. Früh, Berichterstatter: Für den Fall, dass Sie die hochinteressanten Erwägungen des Büros nicht gelesen haben, möchte ich Ihnen in aller Kürze noch mitteilen, wieso wir zu diesem Entscheid gekommen sind. Das geltende System kennen Sie. Sie bekommen 130 Franken für die Uebernachtungsentschädigung, 85 Franken für Speise und Trank und 300 Franken für die Tagesspesen, für Rats- und Kommissionssitzungen. Wir haben im Jahr 1988 eine Umfrage gemacht, und aufgrund der Wünsche der Parlamentarier sind wir auf diese Regelung gekommen. Sie ist administrativ einfach, sicher einfacher als eine Regelung, wo man mit Spesenzetteln vortraben muss. Das Büro betont, dass wirklich keine Entschädigung eine absolute Gerechtigkeit aufweisen kann. Aber wir sind der Meinung, dass sich das heutige System doch einigermassen bewährt hat und der Gerechtigkeit recht nahe kommt. Herr Ruf hat es vorhin gesagt: Im Umkreis von 25 km um Bern bekommt man keine Uebernachtungsentschädigung. Diesen Umkreis haben wir seinerzeit von 15 auf 25 km ausgedehnt, um den Transportmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Sie wissen auch, dass jeder Parlamentarier Anrecht hat auf ein Generalabonnement, das er nicht zurückgeben und sich das Geld auszahlen lassen kann. Ich komme darauf zurück, was Herr Ruf gesagt hat: Wir haben eine parlamentarische Initiative Petitpierre, die Parlamentsreform, die ja sehr umfassend ist. Ich bin, wie auch das Büro, der Meinung, dass wir für eine eventuelle Aenderung dieser Entschädigungen - die wir wie gesagt erst 1988 eingeführt haben - dann im Schosse der Kommission für die Parlamentsreform eine umfassende Lösung vorschlagen können. Absolute Gerechtigkeitwird es wahrscheinlich auch dann nicht geben. Ich bitte Sie, dem Büro zuzustimmen und der Initiative keine Folge zu leisten. Abstimmung - Vote Für den Antrag des Büros (keine Folge geben) Für den Antrag Ruf (Folge geben) offensichtliche Mehrheit

2 Stimmen #ST# 89.230 Parlamentarische Initiative (Ruf) Ständerat. Nichtwählbarkeit von Bundesbeamten Initiative parlementaire (Ruf) Conseil des Etats. Inéligibilité des fonctionnaires fédéraux Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 7. Juni 1989 In Analogie zu Artikel 77 der Bundesverfassung (betreffend der Nichtwählbarkeit von Bundesbeamten in den Nationalrat) ist Artikel 81 der Bundesverfassung wie folgt zu ergänzen: Die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und von letzterem gewählte Beamte können nicht zugleich Mitglieder des Ständerates sein. Texte de l'initiative du 7 juin 1989 Par analogie avec l'article 77 de la constitution relatif à l'inéligibilité des fonctionnaires fédéraux au Conseil national, l'article 81 de celle-ci est à compléter comme suit: Les députés au Conseil national, les membres du Conseil fédéral et les fonctionnaires nommés par ce conseil ne peuvent être simultanément membres du Conseil des Etats. Herr Schmid unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Nationalrat Ruf am 7. Juni 1989 eingereichte parlamentarische Intiative, welche Unvereinbarkeit zwischen Ständeratsmandat und Bundesbeamtung verlangt. Die Kommission hat am 16. Februar 1990 den Initianten angehört und zu ihren Beratungen einen Vertreter der Bundeskanzlei beigezogen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Ruf) Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz. Neuregelung der Spesenentschädigung Initiative parlementaire (Ruf) Arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires. Indemnisation des frais In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.252 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.03.1991 - 15:00 Date Data Seite 706-710 Page Pagina Ref. No 20 019 737 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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