89-267
Verwaltungsbehörden 14.12.1989 89.267
14. Dezember 1989Deutsch15 min
Source admin.ch
Pétitions 842 14 décembre 1989 L'un des problèmes les plus difficiles que pose la révision de l'assurance-maladie est celui de son financement. La hausse des coûts, même si on peut espérer l'endiguer, ne peut être compensée que par deux moyens: l'augmentation des cotisations ou celle des subventions. Côté cotisations, on est arrivé à un niveau qui devient intolérable pour les catégories économiquement faibles ou même moyennes, pour les familles nombreuses et pour beaucoup de personnes âgées. Quant aux subventions, la Caisse fédérale, sans être tout à fait vide, n'est pas inépuisable même si hier elle a pu accorder ce que propose le Conseil national, c'est-à-dire 300 millions de francs supplémentaires pour subventionner l'assurance-maladie. Il existe probablement un troisième moyen, celui que demande la motion sur le financement, et qui consisterait à mieux répartir les subventions fédérales. Si l'on renonçait au fameux système de l'arrosoir qui amène à verser la même subvention au président-directeur général d'une grande multinationale qu'à une personne âgée et économiquement faible, on pourrait augmenter considérablement l'aide apportée à ceux qui en ont réellement besoin. Il est évident que poury parvenir, il faut modifier fondamentalement le système du subventionnement, en particulier, subventionner non plus les assureurs, mais les assurés individuellement. On pourrait, par exemple, instituer un système comme celui proposé par les assureurs privés et leur association (AMA ou en allemand PKU). Ce système consisterait à admettre que la part des cotisations à l'assurance-maladie, qui dépasse un certain pourcentage du revenu imposable, serait prise en charge par les pouvoirs publics, Confédération et cantons réunis. Cette prise en charge pourrait entre autres se faire sous forme d'une déduction du bordereau de l'impôt fédéral direct, voire des impôts cantonaux. Du reste, ce n'est là qu'une des formules possibles. Ce qui m'intéresse aujourd'hui avant tout, c'est de savoir si la motion va être réalisée et si la commission que préside notre collègue Schoch a reçu des directives dans ce sens. M. Cotti, conseillerfédéral: L'interpellation de M. Gautier invite le Conseil fédéral à dire quelles suites seront données à la motion de 1990 qui concerne en particulier les assurés à revenus modestes. Si j'ai bien compris M. Gautier, il part de l'hypothèse que, dans le mandat du Conseil fédéral à la commission présidée par son confrère M. Schoch, ce sujet ne serait pas traité. Or, je dois tout de même le corriger. Je signale en particulier le principe 33 dans lequel on indique exactement, comme finalité, la nécessité d'alléger les cotisations des assurés à revenus modestes. A mon avis, cela revient exactement à la finalité que poursuivent M. Gautier et le Conseil fédéral. Il est donc certain que le problème est soumis à la commission et il n'y a pas de doute que ce mandat précis du Parlement seul mandat parlementaire en cette matière qui existe actuellement - sera pris en compte lors de la révision. M. Gautier: Je suis satisfait et je remercie le Conseil fédéral. #ST# Petitionen - Pétitions 89.267 Bohrer Elisabeth. Solidarität gegenüber der Dritten Welt Bohrer Elisabeth. Solidarité avec le tiers-monde Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgendem schriftlichen Be-
Erwägungen
1.
Mit Eingabe vom März 1989 reichte Frau Elisabeth Bohrer mit zahlreichen Mitunterzeichnern eine Petition ein. Die Petenten rufen zur Solidarität gegenüber der Dritten Welt auf. Die wachsende Verschuldung verleite die Regierungen zum Abholzen und Abbrennen der Regenwälder, wodurch die Lebensgrundlage der ganzen Erde aus dem Gleichgewicht gebracht werde. Die Petenten fordern das Parlament auf, die nötigen Schritte zu unternehmen und die Hilfe, die der Schweiz auf politischer Ebene möglich ist, zu veranlassen.
2.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu eine Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten ein und kommt mit diesem zu folgenden Schlüssen:
21.
Für die Verwaltung der Naturschätze innerhalb ihrer nationalen Grenzen sind die jeweiligen Regierungen verantwortlich. Wenn Fehlentwicklungen durch äussere Gegebenheiten mitverursacht werden oder grenzüberschreitende Folgen haben, und beides trifft für die Zerstörung der tropischen Regenwälder zu, dann ist auch die Verantwortung der Nachbarstaaten und der internationalen Gemeinschaft angesprochen. Der Aktionsplan zum Schutz tropischer Regenwälder, in dem eine Reihe von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen unter der Leitung der FAO zusammenarbeiten, schlägt als konkrete Rettungsmassnahmen beispielsweise vor, den Raubbau an den tropischen Hölzern durch die Preispolitik einzudämmen oder den Nachlass von Schulden durch die Schaffung von Naturschutzgebieten abzugelten. Zur Förderung einer dauerhaften, umweltgerechten Nutzung der tropischen Regenwälder wurden das Internationale Tropenholzabkommen abgeschlossen und die Internationale Tropenholzorganisation mit Sitz in Yokohama geschaffen. Das Abkommen, das 1985 in Kraft trat und dem auch die Schweiz angehört, will lautArtikeM die «Erarbeitung von nationalen Politiken mit dem Ziel ermutigen, die Nutzung und Erhaltung der Tropenwälder und ihrer genetischen Ressourcen nachhaltig sicherzustellen und das ökologische Gleichgewicht der betroffenen Regionen zu bewahren». Die Konferenz «Silva», die Anfang Februar 1986 in Paris stattfand, trug insbesondere zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen europäischen und afrikanischen Staaten zur Rettung der Tropenwälder bei. Es ist erklärte und zunehmend auch tatsächliche Politik der in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen internationalen Organisationen, der regionalen Entwicklungsbanken, der Internationalen Entwicklungsagentur (Ida), des Internationalen Währungsfonds (IMF) und - wie deren Präsident Barber Conable an seinem Besuch in der Schweiz Ende April ausdrücklich bestätigte - der Weltbank, die Anforderungen des Naturund Umweltschutzes konsequenter als bisher in ihre Aktivitäten einzubeziehen. Die gleiche Forderung richtet sich auch an die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit.
22.
Die Schweiz leistet in ihrem eigenen Interesse einen aktiven und überzeugten Beitrag an die internationalen Bestrebungen zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt, zur Verhinderung von Umweltschäden und zu ihrer Behebung. Was die tropischen Regenwälder betrifft, sei diese allgemeine Feststellung noch durch zwei konkrete Beispiele illustriert, nämlich die Beteiligung der Schweiz an einem Projekt der Internationalen Tropenholzorganisation mit Gesamtkosten von 3 Millionen Dollar zur Erhaltung von 1000 km2 tropischen Regenwaldes im brasilianischen Bundesstaat Acre und das integrierte Programm der Entwicklungszusammenarbeit mit Madagaskar.
23.
Die Kommission begrüsst den Beschluss des Nationalrates, den Anliegen der Petenten mittels eines Postulats Nachachtung zu verschaffen. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Proposition de la commission La commission propose de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance.
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14.
Dezember 1989 843 Petitionen 89.268 Witschi Marcel. Beitragssplitting im Gesundheitswesen Witschi Marcel. Fractionnement des cotisations dans le secteur de la santé Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
1.
Mit Eingabe vom 14. April 1989 reichte Herr Marcel Witschi eine Petition ein. Der Petent ersucht die Bundesversammlung um die Einführung eines Beitragssplittings in der Krankenversicherung. Er schlägt folgendes Finanzierungssystem vor: A) Die ärztliche Versorung sei weiterhin mittels persönlicher Beiträge an die Krankenversicherungen zu finanzieren. B) Sämtliche Kosten für den Aufenthalt in Heil- und Pflegeanstalten seien über Lohnprozente zu finanzieren. Wie die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), die Invaliden-Versicherung (IV) usw. soll eine Schweizerische Heilund Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) eingeführt werden.» Der Petent begründet seine Eingabe im wesentlichen wie folgt: «Das Gesundheitswesen steht nach wie vor unter zunehmendem Kostendruck, und es ist damit zu rechnen, dass sich dieser wahnsinnige Kostenschub noch weiter entwickeln wird, wenn nicht endlich richtungweisende Weichen gestellt werden. Für viele Menschen in unserem Land sind die Prämienkosten an eine Grenze gestossen, welche nicht mehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Menschen entsprechen. Bisher ist der Versicherte für seine Krankenkassenprämien vollumfänglich selber aufgekommen. Bei der Einführung des Beitragssplittings würden die Krankenkassenprämien zugunsten der Versicherten massiv um 30 bis
40.
Prozent sinken, dafür den Aufenthalt in Heil- und Pflegeanstalten nicht mehr die private Krankenkasse, sondern die staatliche Heil- und Riegeanstalten-Versicherung (HPV) kostenpflichtig sein würde. Durch die Ankoppelung der Prämien an die Löhne würden die grossen Kostenschübe, insbesondere im Heil- und Pflegeanstaltenbereich, neutralisiert, da durch Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen die Prämienbeiträge an die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) ebenfalls synchron steigen würden. Die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung (HPV) würde ausnahmslos nur die Standardleistungen entschädigen. Das würde bedeuten: Wenn sich ein Versicherungsnehmer für zusätzlich bessere Heil- und Pflegeanstaltsleistungen versichern lassen will, z. B. Privatabteilung, Privatspital, usw., würde er diese zusätzlichen Leistungen über seine private Krankenkasse abdecken müssen. Die staatliche Heil- und Riegeanstalten-Versicherung würde, wenn ein Mensch, der eigentlich in ein Spital gehört, jedoch von den Angehörigen gepflegt wird, an diese Umtriebe Entschädigungen bezahlen, zumal es etwas sehr Wichtiges sein kann, dass ein Mensch in seiner vertrauten Umgebung mit seinen Angehörigen leben kann. Dadurch würden auch die Heilund Riegeanstalten entlastet. Würde dieses System eingeführt, dann würde für die Leistung an Heil- und Riegeanstalten nur noch die arbeitende Bevölkerung aufzukommen haben, und die Betagten, welche ihr ganzes Leben gearbeitet haben, würden an die staatliche Heilund Rlegeanstalts-Versicherung nichts beizutragen haben. Damit würden die Renten der Betagten etwas entlastet, da diese nur noch für die Prämien im Rahmen der ärztlichen Versorgung aufzukommen haben würden. Unter humanistischen Gesichtspunkten wäre ein solch kleines Opfer vertretbar, auch volkswirtschaftlich. Auch die Frauen unserer Gesellschaft würden durch dieses System etwas besser gestellt. Eine Hausfrau würde den Anteil an Prämien für die Heil- und Riegeanstalten-Versicherung einsparen können, was auch auf die ganze Familie positiv wirken würde. Geburtsaufenthalte in Kliniken würden über die staatliche Heil- und Riegeanstalten-Versicherung finanziert, da jeder Aufenthalt in einer Heil- und Riegeanstalt über die staatliche Versicherung abgerechnet würde. Das Beitragssplitting besteht also darin, dass innerhalb des Gesundheitswesens unterschieden wird zwischen einer ärztlichen Versorgung, welche vom Versicherungsnehmer direkt über Krankenkassenprämien finanziert wird, und andererseits dem Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt (Kliniken, Spitäler, Betagtenheime usw.), dessen Kosten ausnahmslos über die staatliche Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung finanziert werden. Ausgenommen sind Zusatzversicherungen des Versicherungsnehmers über seine Privatversicherung (bessere Leistungen bei Klinikaufenthalten im Sinne der Privatabteilung, Privatspital usw.). Die Prämienfinanzierung der staatlichen Heil- und Pflegeanstalten-Versicherung über die Löhne dürfte schätzungsweise
2.
bis 3 Lohnprozente in Anspruch nehmen, welche zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind. Der Arbeitnehmer würde dadurch etwas besser gestellt, da dieser bei seiner Privatkrankenkasse erhebliche Prämiensenkungen verbuchen kann. Andererseits würden die Arbeitgeber im Einführungsjahr bei den Reallohnerhöhungen etwas kompensieren können. Das System hat auch zur Folge, dass das Pflegepersonal entsprechend seinen tatsächlichen Leistungen entlöhnt werden kann und damit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt in diesem Bereich etwas gefestigt wird.»
2.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe und einer Stellungnahme des Eidgenössischen Departements des Innern. Die Kommission führte eine eingehende Diskussion über das aufgeworfene Thema und kam zu folgenden Schlüssen:
21.
Die Petition geht von den zunehmend ins öffentliche Bewusstsein dringenden Konsequenzen der nach wie vor ansteigende Tendenz aufweisenden Kosten/Prämien-Spirale im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung aus und will den am stärksten davon Betroffenen, nämlich den Bevölkerungskreisen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, durch folgende neue Aufteilung der sozialen Krankenversicherung helfen: Die Kosten der ambulanten Krankenpflege sind wie bisher im Rahmen einer freiwilligen Versicherung in erster Linie durch Kopfprämien zu finanzieren, die Kosten der stationären Krankenpflege dagegen, analog der eidgenössischen AHV/IV, in erster Linie durch Lohnprozente. Die am stärksten ins Gewicht fallenden stationären Kosten sollen auf diese Weise solidarischer finanziert werden als heute.
22.
Wenn man an fundamentale Reformen im Bereiche von Struktur und Finanzierung der sozialen Krankenversicherung denkt - und dies ist gemäss bundesrätlichem Auftrag (vgl. Ziff.
24.
der Botschaft über die Volksinitiative «für eine finanziell tragbare Krankenversicherung (Krankenkassen-Initiative)» vom 24. Februar 1988, BBIII 247ff.) im Eidgenössischen Departement des Innern gegenwärtig der Fall -, so kann man durchaus auch einen Finanzierungsmodus, wie den in der Petition skizzierten, in die Ueberlegungen einbeziehen. Eine separate Behandlung und Finanzierung des stationären Sektors wird übrigens auch in einem der vier vom Departement im Hinblick auf eine tiefgreifende Revision der Krankenpflegeversicherung eingeholten Expertenberichte ins Auge gefasst, allerdings auf einer völlig anderen Finanzierungsgrundlage (Deckung der vollen Riegekosten in der allgemeinen Abteilung durch die Kantone). Dieser Vorschlag geht bezüglich solidarischer Finanzierung sogar noch weiter als das vom Petenten angestrebte Modell.
23.
Wie nun aber der notwendige Solidarausgleich innerhalb und zwischen den Kassen in einer zukünftigen revidierten Krankenpflege-Grundversicherung ausgestaltet sein wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht voraussagen. Dieser Solidarausgleich wird indessen nicht nur die Solidarität zwischen wirtschaftlich gut und weniger gut situierten Versicherten zu umfassen haben, sondern selbstverständlich auch jenen zwischen kranken und gesunden, männlichen und weiblichen, jüngeren und älteren Versicherten. Es ist Aufgabe einer vom Eidgenössischen Departement des Innern eingesetzten Expertenkommission, hierzu einen konkreten Gesetzentwurf zu unterbreiten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Gedanke einer lohnprozentualen Finanzierung, wie die Petition ihn als eine haupt-- 2 of 4 -Pétitions 844 14 décembre 1989 sächliche Neuerung vorschlägt, bei der Kranken- und Mutterschaftsversicherung bislang stets auf ein ablehnendes Echo in Volksabstimmungen gestossen ist- letztmals mit Bezug auf die Finanzierung eines bescheidenen Mutterschaftsgeldes bei der Ablehnung des sogenannten Sofortprogramms KMVG in der Referendumsabstimmung vom 6. Dezember 1987. Man wird sich deshalb voraussichtlich darum bemühen müssen, für die Herstellung der notwendigen Solidarität in erster Linie andere Wege zu finden als die lohnprozentuale Finanzierung. Solche Wege gibt es durchaus. So kann man z. B. daran denken, einen direkten Lastenausgleich heranzuziehen oder auch beide Vorgehensweisen zu kombinieren, um die vorhin erwähnten sozialen Solidaritäten herzustellen und abzusichern. Mögliche Beispiele werden auch in den bereits erwähnten vier Expertenberichten aufgezeigt. Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Proposition de la commission Compte tenu des considérations précédentes, la commission recommande de transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne connaissance. 89.269 Zwahlen Robert. Obligatorischer Spitaldienst für Frauen Zwahlen Robert. Obligations des femmes de servir dans les hôpitaux Herr Schmid unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
1.
Mit Eingabe vom 15. April 1989 reichte Herr Robert Zwahlen eine Petition ein. Der Petent bittet die eidgenössischen Räte zu prüfen, «ob die Frauen von 20 Jahren anstelle der Rekrutenschule zu einem Smonatigen Spitaldienst (Küche, Reinigung, Wäsche, Administration usw.) aufgeboten werden könnten». Er begründet seine Eingabe mit der Forderung der Frauen nach Gleichberechtigung mit den Männern sowie dem chronischen Personalmangel in Krankenhäusern.
2.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission befasste sich am 20. Oktober 1989 mit dieser Eingabe. Sie hält dazu folgendes fest:
21.
Eine Dienstverpflichtung, wie sie der Petitionär verlangt, ist aufgrund der geltenden Verfassungsbestimmungen nicht möglich. Wollte man die verlangte Dienstverpflichtung, so müsste man auf Verfassungsebene die Grundlage für eine entsprechende Dienstpflicht schaffen. Zudem müsste man die verfassungsmässigen Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen ändern.
22.
Der derzeitige Personalmangel in den Spitälern könnte nicht sofort behoben werden, müssten doch für einen solchen Dienst zahlreiche organisatorische und rechtliche Einzelheiten geregelt werden (z. B. Dispensation, Entschädigung, Art des Einsatzes, usw.).
23.
Im übrigen ist die Auffassung, «aus gleichen Rechten ergeben sich gleiche (gleichwertige) Richten», nicht zwingend. In der Botschaft über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (14. 11. 1979, S. 58) hält der Bundesrat jedenfalls fest, dass den Frauen gleiche Rechte nicht vorenthalten werden dürften, nur weil sie keinen obligatorischen Dienst im Rahmen der Gesamtverteidigung leisten: «Richtigerweise müsse man die Lasten, welche die Frauen zugunsten der Gemeinschafttatsächlichtragen, mit jenen der militärdienstleistenden Männer vergleichen.»
24.
Die Festlegung der Frauen auf soziale Hilfsdienste (Wäscherei, Küche, Reinigung, usw.), wie sie der Petitionär ins Auge fasst, ist zu einseitig auf Hilfsfunktionen ausgerichtet und nimmt zu wenig Rücksicht auf ein zeitgemässes Frauenbild.
25.
Ein Bmonatiger, obligatorischer Hilfsdientfür Frauen in Spitälern, wie ihn der Petitionär vorschlägt, erscheint uns in Anbetracht der genannten Gründe weder durchsetzbar noch vertretbar. Die Lösung des Personalproblems in den Spitälern kann nicht in einem Obligatorium für Frauen und nicht im Rahmen der Gesamtverteidigung gefunden werden. Auch kann das Personalproblem nicht einfach durch das quantitative Hinstellen einer grossen Anzahl von Leuten - hier Frauen - entschärft werden. Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Proposition de la commission Vu ce qui précède, la commission propose aux Chambres de prendre acte de la pétition sans lui donner de suite. Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Die schriftlichen Berichte zu den Petitionen 89.267 bis 89.269 liegen Ihnen vor. Die Kommission schliesst sich den Anträgen des Nationalrates, von denen wir ohne Not in der Regel nicht abweichen, an. Bei der letzten Petition, «Obligatorischer Spitaldienst für Frauen», beantragen wir Kenntnisnahme, ohne weitere Folge zu geben. Die Petition 89.267, «Solidarität gegenüber der Dritten Welt», betrifft das Anliegen des Schutzes der Regenwälder. Der Nationalrat hat sie in Postulatsform überwiesen. Ihre Kommission begrüsst das einstimmig und beantragt ihrerseits, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen. Ebenfalls Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme beantragt unsere Kommission bei der Petition 89.268, «Beitragssplittung im Gesundheitswesen». Sie ist hier der Meinung, diese Ueberlegungen könnten im Rahmen der laufenden Revisionsbestrebungen der Krankenkassengesetzgebung mitgeprüft werden. Ich beantrage Ihnen Zustimmung zu den Anträgen der Kommission. Angenommen - Adopté Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr La séance est levée à 12 h 00 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Petitionen Pétitions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 842-844 Page Pagina Ref. No 20 018 265 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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