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Entscheid

89-314

Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.314

23. Juni 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

La Suisse requiert-elle de l'étranger des services du même genre, à des conditions comparables? Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989

1.

Das Bundesamt für Strassenbau hat auf bilateraler Ebene in den letzten fünf Jahren in Deutschland, Oesterreich und Südafrika Beratertätigkeit geleistet. Darüber hinaus wirkt das Bundesamt - wie andere Bundesämter - in internationalen Organisationen mit. Auch auf dieser Ebene ergeben sich beratende Tätigkeiten mannigfacher Art. So haben in jüngster Zeit Delegationen aus den USA, Japan, Schweden, Deutschland, Dänemark, Nordkorea und der Tschechoslowakei die Schweiz besucht, um sich an Ort und Stelle über Erfahrungen im Strassen-, Brücken- und Tunnelbau orientieren zu lassen.

2.

Grundsätzlich ist es die Pflicht der Bundesverwaltung, Entwicklungen in einem bestimmten Fachgebiet zu verfolgen und ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand der Erfahrung, der Wissenschaft und der Technik zu halten. Das Studium der Literatur, die Erteilung von Studien- und Forschungsaufträgen und die Teilnahme an Fachtagungen und anderen Veranstaltungen der Weiterbildung dienen diesem Zweck. Auch der internationale Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Beratende Tätigkeiten auf bilateraler und multilateraler Ebene sind in diesem Sinne mit dem Beamtenrecht vereinbar.

3.

Die Bezahlung von Honoraren beim zwischenstaatlichen Erfahrungsaustausch ist nicht üblich. Für die Kosten von Reise und Aufenthalt gelten die Regeln der Gastfreundschaft. Sie werden von den einzelnen Staaten unterschiedlich gehandhabt. Soweit nicht der einladende Staat oder eine internationale Organisation die Spesen übernimmt, werden die Bestimmungen über Dienstreisen ins Ausland angewendet. Für diese ist in jedem Fall eine Bewilligung einzuholen.

4.

Zahlreiche Bundesämter pflegen einen intensiven internationalen Erfahrungsaustausch mit bilateralen und multilateralen Kontakten auf fachlicher Ebene. Die Schweiz mit ihrer fortgeschrittenen Umweltpolitik ist z. B. sowohl für die westlichen Industriestaaten als auch für die osteuropäischen Staaten und die Länder der Dritten Welt ein geschätzter Gesprächspartner. Im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit kommt es ^wieder zu Beratungen ausländischer Staaten.

5.

Im technischen Bereich lässt sich die Schweiz auf bilateraler Basis von ausländischen Experten in vergleichbarer Weise und zu vergleichbaren Bedingungen beraten. Auf anderen Gebieten profitiert die Schweiz dank der internationalen Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene von den Kenntnissen und Erfahrungen anderer Staaten und internationaler Organisationen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.314 Interpellation Gysin «Bahn 2000» in Baselland RAIL 2000 à Bàie-Campagne Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989 Der Kanton Basel-Landschaft hat in seiner Vernehmlassung zum Vorprojekt «Bahn 2000» zwischen Muttenz und Trimbach der Variante 3 zugestimmt. Dabei verlangte er Haltestellen in Liestal und Sissach sowie eine Tieferlegung der Bahn im Raum Liestal-Sissach. In der Folge bestanden die SBB auf einer Linienführung à Niveap mit Schallschutzwänden. Das neue SBB-Projekt stösst besonders in den betroffenen Gemeinden Liestal, Lausen, Hingen und Sissach auf vehemente Opposition. Die Ortschaften würden durch die Bahnlinie vollends entzweigeschnitten und stark beeinträchtigt. Für den Schallschutz bestünde keine volle Gewähr; der Lärmschutz ist noch nicht getestet. Die betroffenen Gemeinden haben auf eigene Kosten Alternativplanungen im Sinne einer Tieflage oder eines südlichen Umfahrungstunnels veranlasst. Aufgrund früherer Untersuchungen (1983) sind solche Lösungen möglich. Ich frage den Bundesrat an:

1.

Soll das zur Auflage bereitstehende Projekt gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden?

2.

Geht es an, dass die SBB in ihrem Projekt die Verhältnisse und Bedürfnisse bestehender Siedlungen derart wenig berücksichtigen?

3.

Sollten nicht stattdessen realistische Alternativen geprüft werden?

4.

Ist der Bundesrat bereit, das Planauflageverfahren sistieren zu lassen, damit der Weg für eine bessere Projektierung offengehalten wird? Texte de l'interpellation du 1er février 1989 Dans son avis relatif à l'avant-projet RAIL 2000 entre Muttenz et Trimbach, le canton de Baie-Campagne a donné la préférence à la variante 3. Ce faisant, il réclamait des haltes à Liestal et à Sissach, ainsi qu'un abaissement du niveau de la voie dans le secteur Liestal-Sissach. Par la suite, les CFF se sont prononcés sur un tracé au niveau du sol, entouré d'écrans insonorisants. Le nouveau projet des CFF se heurte à une vive opposition, en particulier dans les communes touchées, à savoir Liestal, Lausen, Hingen et Sissach. Ces localités seraient littéralement coupées en deux par la ligne de chemin de fer, ce qui leur causerait un préjudice considérable. D'autre part, les écrans insonorisants n'offriraient pas une garantie totale; la protection contre le bruit n'a pas fait l'objet de tests jusqu'ici. Les communes concernées ont établi à leurs frais des plans de rechange prévoyant une ligne en profondeur ou un tunnel de contournement au sud. De telles solutions sont tout à fait viables si l'on se fonde sur des enquêtes datant de 1983. Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:

1.

Le projet des CFF prêt à être déposé officiellement doit-il être réalisé contre la volonté de la population?

2.

Est-il admissible que, dans leur projet, les CFF tiennent si peu compte de la situation et des besoins des agglomérations impliquées?

3.

Ne faudrait-il pas au contraire examiner des solutions de rechange réalistes?

4.

Le gouvernement est-il prêt à suspendre la procédure de dépôt public des plans, afin qu'on puisse présenter un meilleur projet?. Mitunterzeichner-Cosignataires: Auer, Feigenwinter, Hänggi, Ott, Reimann Maximilian (5)

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Interpellation Ulrich 1194 N 23 juin 1989 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom31.Mai1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989

1. Das Bundesamt für Verkehr hat am 15. Februar 1989 das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren für den Neubaustreckenabschnitt Muttenz-Trimbach eröffnet. Es gelangt das mit dem Enteignungsverfahren kombinierte Plangenehmigungsverfahren zur Durchführung. Die Präsidenten der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommissionen lassen die Planunterlagen im Mai und Juni 1989 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auflegen. Im Plangenehmigungsverfahren haben Kanton, Gemeinden und weitere Betroffene Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu nehmen und Projektänderungen zu verlangen. Die direkt betroffene Bevölkerung hat somit die Möglichkeit, ihren Einfluss im Plangenehmigungsverfahren direkt, über die Gemeinde oder über den Kanton geltend zu machen. Das Bundesamt für Verkehr wird in seinem erstinstanzlichen Entscheid den verschiedenen Gesichtspunkten durch eine Interessenabwägung Rechnung tragen müssen. Sein Entscheid kann beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement aufgefochten werden. In letzter Instanz entscheidet je nach Situation der Gesamtbundesrat oder das Bundesgericht.

1. Das Bundesamt für Verkehr hat am 15. Februar 1989 das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren für den Neubaustreckenabschnitt Muttenz-Trimbach eröffnet. Es gelangt das mit dem Enteignungsverfahren kombinierte Plangenehmigungsverfahren zur Durchführung. Die Präsidenten der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommissionen lassen die Planunterlagen im Mai und Juni 1989 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auflegen. Im Plangenehmigungsverfahren haben Kanton, Gemeinden und weitere Betroffene Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu nehmen und Projektänderungen zu verlangen. Die direkt betroffene Bevölkerung hat somit die Möglichkeit, ihren Einfluss im Plangenehmigungsverfahren direkt, über die Gemeinde oder über den Kanton geltend zu machen. Das Bundesamt für Verkehr wird in seinem erstinstanzlichen Entscheid den verschiedenen Gesichtspunkten durch eine Interessenabwägung Rechnung tragen müssen. Sein Entscheid kann beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement aufgefochten werden. In letzter Instanz entscheidet je nach Situation der Gesamtbundesrat oder das Bundesgericht.

2. Die SBB haben bei ihrer Planung und Projektierung Bestimmungen der Bundesgesetze über den Umweltschutz, den Natur- und Heimatschutz sowie die Raumplanung einzuhalten. Ihren Vorlagen muss auch ein Bericht über die Umweltverträglichkeit beiliegen. Dessen Prüfung erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Das Plangenehmigungsverfahren wird somit zeigen, ob die SBB in ihrem Projekt die Verhältnisse und Bedürfnisse bestehender Siedlungen genügend berücksichtigt haben.

3. Die SBB haben bereits Alternativen geprüft und diese dokumentiert. Im Plangenehmigungsverfahren soll insbesondere auch die am 19. April 1989 von den Gemeinden Liestal, Lausen, Hingen und Sissach gemeinsam vorgestellte «Variante Baselland» mitberücksichtigt werden.

4. Ergänzende Studien sind im Rahmen eines laufenden Plangenehmigungsverfahren möglich. Eine Sistierung des Verfahrens zu diesem Zweck ist nicht erforderlich. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.334 Interpellation Ulrich Linienführung der neuen SBB-Strecken im Raum Ölten Tracé des nouveaux tronçons CFF de la région d'Olten Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1989 Stadt und Region Ölten werden durch die SBB-Neubaustrecken aus Richtung Aarau und Sissach stark betroffen. Für den Tunnel bei Aarau und den Wisenbergtunnel ist die Planauflage bereits erfolgt oder wird demnächst erfolgen. Die Lage der beiden Tunnel präjudiziert die nachfolgende Linienführung in der Region und dem Bahnhof Ölten. Allerdings ist bis jetzt von den SBB nichts Genaues darüber zu erfahren, wo die Anschlussgeleise durchgeführt werden sollen. Die Region Ölten steht positiv zur SBB, ist aber jetzt verunsichert und befürchtet, am Ende von den SBB vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Ich frage deshalb den Bundesrat an: - Ist er bereit, im Interesse einer möglichst konfliktarmen Abwicklung der Plan- und Bauverfahren im Raum Ölten die Verantwortlichen der SBB aufzufordern, gleichzeitig mit den Planauflagen für die Tunnel auch die Pläne für die anschliessenden Geleise aufzulegen? Texte de l'interpellation du 28 février 1989 La ville et la région d'Olten sont fortement touchées par les nouveaux tronçons CFF en direction d'Aarau et de Sissach. Le dépôt des plans du tunnel à proximité d'Aarau et de celui du Wisenberg est déjà intervenu ou sur le point d'intervenir. La situation de ces deux tunnels aura des conséquences sur les tracés futurs dans la région et la gare d'Olten, quoique les CFF n'aient encore fourni aucune précision quant au tracé des voies de raccordement. La région d'Olten adopte une attitude positive vis-à-vis des CFF, mais elle est inquiète et craint que les CFF ne la placent finalement devant un fait accompli. Dès lors, je prie le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: - Est-il disposé, dans l'intérêt d'un déroulement aussi peu conflictuel que possible des phases d'élaboration des plans et de construction dans la région d'Olten, à inviter les responsables des CFF à déposer les plans des voies de raccordement en même temps que ceux des tunnels? Mitunterzeichner- Cosignataires: Büttiker, Hänggi, Leuenberger-Solothurn, Nussbaumer, Scheidegger, Wanner (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mai 1989 Das Bundesamt für Verkehr hat am 15. Februar 1989 dem Gesuch der Schweizerischen Bundesbahnen entsprochen und für den Neubaustreckenabschnitt Muttenz - Trimbach das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren eröffnet. Es gelangt das mit dem Enteignungsverfahren kombinierte Plangenehmigungsverfahren zur Durchführung. Die Präsidenten der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommissionen lassen die Planunterlagen im Mai und Juni 1989 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auflegen. Der Bundesrat hat am 3. Oktober 1988 in der Fragestunde des Nationalrates (Frage von NR Büttiker) erklärt, dass das sogenannte Ottener Gleisdreieck zwischen den Südportalen von Hauenstein-und Wisenbergtunnel, dem Personenbahnhof Ölten und den zu erweiternden Streckengleisen Richtung Aarau in einem selbständigen Verfahren genehmigt werden soll. Die Schweizerischen Bundesbahnen sind gegenwärtig noch intensiv damit beschäftigt, diesen technisch und betrieblich anspruchvollen Bereich zu bearbeiten. Die Behörden der Region und des Kantons Solothurn werden als Mitglieder der projektbegleitenden Kommissionen periodisch über diese Projektierungsarbeiten orientiert. Die Planauflage kann erst nach Abschluss der erwähnten Projektierungsarbeiten erfolgen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gysin «Bahn 2000» in Baselland Interpellation Gysin RAIL 2000 à Bâle-Campagne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.314 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1193-1194 Page Pagina Ref. No 20 017 552 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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