89-317
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.317
23. Juni 1989Deutsch10 min
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23. Juni 1989 N 1137 Motion Zbinden Hans #ST# 88.850 Motion Hari Güter-, Alp- und Rebwege. Unterhalt und Erneuerung Chemins agricoles, viticoles et d'alpage. Entretien et réfection Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägige Landwirtschaftsgesetzgebung (SR 910.1/913.1) in dem Sinne zu ändern, dass der Unterhalt und die Erneuerung von Güter-, Alpund Rebwegen (Belags- und Kieswege) vom Bund im gleichen Ausmass unterstützt werden, wie dies in Artikel 38 Absatz 2 des Entwurfs zu einem Waldgesetz (WaG) für Erschliessungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind, vorgesehen ist. Texte de la motion du 14 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de modifier la législation actuelle sur l'agriculture (RS 910.1/913.1) de telle sorte que la Confédération participe à l'entretien et à la remise en état de chemins alpestres et vicinaux dans la même mesure que le prévoit l'article 38, 2e alinéa, du projet de loi fédérale sur les forêts pour les installations nécessaires à l'exploitation de la forêt. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Baggi, Basler, Berger, Blatter, Bühler, Bundi, Bürgi, Columberg, Daepp, Dietrich, Engler, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Giger, Graf, Hildbrand, Hösli, Jeanneret, Jung, Kühne, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Oester, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Wyss William, Zölch, Zwingli (44) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bei vielen Güter-, Alp- und Rebwegen wird die nötige Sanierung aus Finanzierungsgründen immer wieder hinausgeschoben. Dabei kann häufig die Feststellung gemacht werden, dass die Bauherrschaft (Genossenschaften, Private, Kooperationen, Gemeinwesen usw.) zwar sehr wohl die Notwendigkeit der erforderlichen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten einsieht, diese aber aufgrund der (zu tiefen) kantonalen und eidgenössischen Beiträge nicht aus eigener Kraft finanzieren kann. Dieser Zustand birgt nicht nur sicherheits- und erschliessungsmässige Risiken in sich, sondern es erwachsen daraus auch unnötige und zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten. Es leuchtet in diesem Zusammenhang insbesondere nicht ein, dass sich der Bund gestützt auf Artikel 26 Buchstabe h der Bodenverbesserungsverordnung (SR 913.1) erst dann an Sanierungsarbeiten beteiligt, wenn dies zur «Sicherung und Wiederherstellung von Kulturland und kulturtechnischen Bauten» unumgänglich ist. Nach dem Motto «Vorsorge ist besser, als nachher teure Gesamterneuerungen zu bezahlen», ist es unabdingbar, dass sich der Bund aus regional-, siedlungs-, landwirtschafts-, umweit-, finanz- und landschaftsschutzpolitischen Gründen im gleichen Ausmass an den Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten von Güter-, Alp- und Rebwegen beteiligt, wie dies für die Erschliessungsanlagen, die für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind, vorgesehen ist. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du S juin 1989 Vorab ist festzustellen, dass entgegen dem Wortlaut der Motion, eine Unterstützung des Unterhaltes von forstlichen Erschliessungsanlagen im Entwurf zum neuen Waldgesetz nicht vorgesehen ist. Bei Güter-, Alp- und Rebwegen wird die Erneuerung, d. h. die Anpassung der Wege an die heutigen Anforderungen bezüglich Breite, Tragfähigkeit usw., bereits heute gestützt auf Artikel 25 Buchstabe d der Bodenverbesserungsverordnung vom 14. Juli 1971 (BoV.SR 913.1) durch den Bund unterstützt. Dies trifft auch für die Wiederherstellung von Wegen zu, welche durch Naturereignisse zerstört worden sind. Laufende Unterhaltsarbeiten werden dagegen nicht unterstützt. Die Reinigung von Fahrbahn und Wegentwässerungsanlagen und die Behebung von kleineren Schäden an Böschungen, Strassenkörper und Kunstbauten gehören zu den Aufgaben der Unterhaltspflichtigen. Sie führen diese Arbeiten in der Regel von Hand mit einfachen Geräten aus. Eine Subventionierung ist unzweckmässig, da der administrative Aufwand für die Erfassung und eine minimale Kontrolle in keinem Verhältnis zu den oft geringen Kosten im Einzelfall stehen würde. Anders können die Verhältnisse beim sogenannten periodischen Unterhalt sein. Darunter werden jene Arbeiten verstanden, welche in grösseren Zeitabständen -je nach den Verhältnissen nach 7 bis 15 Jahren - notwendig werden zur Erhaltung einer genügenden Befahrbarkeit, wie Erneuerung des Querprofils und der Verschleisschicht, Gesamtüberholungen von Kunstbauten und Wegentwässerungsanlagen. Sie müssen längerfristig geplant werden und erfordern den Einsatz geeigneter Maschinen und Geräte mit entsprechend höheren Kosten. Sie können für die Unterhaltspflichtigen zu einer grossen Belastung'führen. Der Bundesrat ist bereit, zusammen mit den Kantonen eine Unterstützung des periodischen Unterhalts für Güter-, Alpund Rebwege zu prüfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 89.317 Motion Zbinden Hans «Bildungsoffensive» statt «Ausbildungsoffensive» Formation continue et éducation des adultes Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, den von ihm zur Zeit vorbereiteten Bundesbeschluss im Bereich der beruflichen Weiterbildung qualitativ umfassender zu gestalten als ursprünglich geplant: Ein Teil der Vorlage soll zusätzlich zum Berufsbildungsbereich auch die ausserberufliche Erwachsenenbildung abdecken. Mögliche förderungswürdige Erwachsenenbildungsbereiche wären: Unterstützung von Kantonen und Gemeinden mit institutionalisierter Erwachsenenbildung, Forschung und Untersuchungen im Bereich der Erwachsenenbildung, Ausbildungsstätten für Erwachsenenbildner/-innen, Projekt- und Konzeptarbeiten. Texte de la motion du 1er février 1989 Le Conseil fédéral est chargé de revoir la conception de l'arrêté fédéral qu'il prépare dans le domaine de la formation continue, de manière à élargir son champ d'application. Son projet devrait en effet comprendre, outre des dispositions sur la formation professionnelle, une partie qui réglerait le do-- 1 of 3 -Motion Leutenegger Oberholzer 1138 N 23 juin 1989 maine de l'éducation extra-professionnelle des adultes. Parmi les activités qui mériteraient d'être soutenues, on peut citer l'éducation des adultes sous une forme institutionnalisée telle qu'elle existe dans certains cantons et certaines communes, la recherche et les études effectuées dans le domaine de l'éducation des adultes, les centres de formation destinés aux enseignants qui s'adressent à des adultes, les travaux qui permettent la mise sur pied de projets et de programmes. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Durch diese Ergänzung kann der Bundesrat dokumentieren, dass der beschleunigte wirtschaftlich-technologische Wandel nicht nur neue Berufsqualifikationen bedingt. Dieser Wandel löst in der Folge auch sozio-kulturelle Entwicklungen aus, welche im einzelnen auch in ausserberuflichen Lebensbereichen Zusatzqualifikationen erfordern, und zwar in den Rollen als Staatsbürger, als Konsument, als Freizeitgestalter, als Medienbenützer, als Kulturschaffender und als Mitglied der Umund Mitwelt. Es scheint, dass der Bundesrat in nächster Zeit dem Parlament eine Vorlage unterbreiten wird, die unter dem generellen Titel «Ausbildungsoffensive» läuft. Als zentrale Förderungsbereiche sollen dabei aller Voraussicht nach gelten: Computer Integrated Manufacturing CIM, kantonale Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen und Höhere Lehranstalten (Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Technische Lehranstalten und Technische Schulen). In den meisten dieser Bereiche geht es vor allem um die Weiterbildung bereits qualifizierter Personen. Ausgelöst wurde diese Offensive in erster Linie durch den Engpass in der Rekrutierung von Fachkräften und durch einen im Vergleich zu anderen Industrieländern offensichtlichen Rückstand in computergesteuerten Produktionssystemen. Dass in dem vom Bundesrat angepeilten Förderungsbereich ein Weiterbildungsschub notwendig ist, wird nicht grundsätzlich bestritten. Hingegen ist die dabei zum Ausdruck kommende Problematik verengt und kurzsichtig. Während im Berufsfeld das Prinzip der lebenslangen (rekurrenten) Bildung immer selbstverständlicher wird, so dominiert in der ausserberuflichen Erwachsenenbildung nach wie vor das Zufallsprinzip. Keine staatliche Ebene fühlt sich dafür zuständig. Alle Weiterbildungsinteressierten sollen für sich sorgen, unabhängig davon, welche Bildungsangebote und individuellen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Grundausbildung auf der Volksschulstufe ist ein umfassendes Bildungsprinzip, das auf den Beruf und das Leben insgesamt vorbereitet, eine unabdingbare Forderung im öffentlichen Interesse. Sobald die Phase des Erwachsenseins sich daran anschliesst, hat dieses Prinzip ausgedient. Das öffentliche Interesse an umfassend gebildeten, ein Leben lang lernenden Menschen gilt nur noch dem Berufsbereich. Das ist nicht nur lebenslogisch falsch. Es ist dazu auch Staats- und gesellschaftspolitisch kurzsichtig. Hochqualifizierte und permanent fortgebildete Arbeitskräfte, die zugleich in anderen Lebensbereichen auf einem bescheidenen Bildungsrucksack sitzenbleiben, entsprechen nicht dem bei uns immer wieder von allen Seiten propagierten Bildungsideal einer aufgeklärten und zukunftsträchtigen Gesellschaft mit breit und fundiert gebildeten Bürgerinnen und Bürgern. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mail989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Mit der zurzeit vorbereiteten Weiterbildungsoffensive will der Bund der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungssektor helfen, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften aller Stufen so rasch wie möglich zu lindern. Die Vorarbeiten für entsprechende Bundesbeschlüsse, die im Sinne eines befristeten Impulsprogramms ein verstärktes Engagement des Bundes auf dem Gebiet der beruflichen und akademischen Fort- und Weiterbildung vorsehen, stehen vor dem Abschluss. Eine wesentliche thematische Erweiterung, wie sie der Motionär anregt, würde die Vorlage, der eine hohe Dringlichkeit beizumessen ist, ungebührlich verzögern. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Durch die derzeitige Weiterbildungsoffensive werden spätere Aktivitäten im Sinne des Motionärs denn auch nicht ausgeschlossen. Die heutigen Verfassungsgrundlagen bieten dem Bund allerdings wenig Handhabe zur Förderung der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Gemäss Artikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst, während Artikel 27 Absatz 2 die Förderungskompetenzauf Hochschulen und andere höhere Unterrichtsanstalten beschränkt. Allerdings ist der Uebergang zwischen beruflicher und ausserberuflicher, allgemeiner Weiterbildung, so z. B. in Fremdsprachen, Muttersprache, Oekonomie, Oekologie und Soziologie, oft fliessend. Im Interesse der beruflichen und gesellschaftlichen Mobilität soll der Begriff der berufsbezogenen Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive nicht eng gefasst werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Anliegen des Motionärs innerhalb der gegebenen verfassungsmässigen Befugnisse Rechnung zu tragen. Deren Erweiterung müsste Gegenstand eingehender Prüfung sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.368 Motion Leutenegger Oberholzer Bpdenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Cultures hors sol. Mesures restrictives Wortlaut der Motion vom 8. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz des auf betriebseigener Bodennutzung beruhenden Gemüsebaus folgende Massnahmen zur Einschränkung der bodenunabhängigen «hors sol-Kulturen» zu treffen:
Erwägungen
1.
Klare Deklaration für die Konsumenten für sämtliche Produkte aus in- und ausländischen erdlosen Treibhauskulturen.
2.
Erlass einer Bewilligungspflicht und strenger Umweltauflagen füralle bodenunabhängigen Produktionsverfahren sofort.
3.
Mittelfristig Erlass eines Verbots für erdlose Produktionsverfahren und der entsprechenden Importprodukte aus umweit-, energie- und strukturpolitischen Gründen. Texte de la motion du 8 mars 1989 Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concernant les cultures hors sol:
1.
Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consommateurs.
2.
Des autorisations devront être obtenues et de strictes charges seront imposées en matière de protection de l'environnement pour la totalité des processus de production hors sol.
3.
A moyen terme, une interdiction sera prononcée à rencontre des processus de culture hors sol et des produits importés de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'environnement, aux économies d'énergie et aux structures de notre économie.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zbinden Hans «Bildungsoffensive» statt «Ausbildungsoffensive» Motion Zbinden Hans Formation continue et éducation des adultes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.317 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1137-1138 Page Pagina Ref. No 20 017 481 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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