89-334
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.334
23. Juni 1989Deutsch5 min
Source admin.ch
Interpellation Ulrich 1194 N 23 juin 1989 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom31.Mai1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989
Erwägungen
1.
Das Bundesamt für Verkehr hat am 15. Februar 1989 das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren für den Neubaustreckenabschnitt Muttenz-Trimbach eröffnet. Es gelangt das mit dem Enteignungsverfahren kombinierte Plangenehmigungsverfahren zur Durchführung. Die Präsidenten der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommissionen lassen die Planunterlagen im Mai und Juni 1989 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auflegen. Im Plangenehmigungsverfahren haben Kanton, Gemeinden und weitere Betroffene Gelegenheit, zum Projekt Stellung zu nehmen und Projektänderungen zu verlangen. Die direkt betroffene Bevölkerung hat somit die Möglichkeit, ihren Einfluss im Plangenehmigungsverfahren direkt, über die Gemeinde oder über den Kanton geltend zu machen. Das Bundesamt für Verkehr wird in seinem erstinstanzlichen Entscheid den verschiedenen Gesichtspunkten durch eine Interessenabwägung Rechnung tragen müssen. Sein Entscheid kann beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement aufgefochten werden. In letzter Instanz entscheidet je nach Situation der Gesamtbundesrat oder das Bundesgericht.
2.
Die SBB haben bei ihrer Planung und Projektierung Bestimmungen der Bundesgesetze über den Umweltschutz, den Natur- und Heimatschutz sowie die Raumplanung einzuhalten. Ihren Vorlagen muss auch ein Bericht über die Umweltverträglichkeit beiliegen. Dessen Prüfung erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Das Plangenehmigungsverfahren wird somit zeigen, ob die SBB in ihrem Projekt die Verhältnisse und Bedürfnisse bestehender Siedlungen genügend berücksichtigt haben.
3.
Die SBB haben bereits Alternativen geprüft und diese dokumentiert. Im Plangenehmigungsverfahren soll insbesondere auch die am 19. April 1989 von den Gemeinden Liestal, Lausen, Hingen und Sissach gemeinsam vorgestellte «Variante Baselland» mitberücksichtigt werden.
4.
Ergänzende Studien sind im Rahmen eines laufenden Plangenehmigungsverfahren möglich. Eine Sistierung des Verfahrens zu diesem Zweck ist nicht erforderlich. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.334 Interpellation Ulrich Linienführung der neuen SBB-Strecken im Raum Ölten Tracé des nouveaux tronçons CFF de la région d'Olten Wortlaut der Interpellation vom 28. Februar 1989 Stadt und Region Ölten werden durch die SBB-Neubaustrecken aus Richtung Aarau und Sissach stark betroffen. Für den Tunnel bei Aarau und den Wisenbergtunnel ist die Planauflage bereits erfolgt oder wird demnächst erfolgen. Die Lage der beiden Tunnel präjudiziert die nachfolgende Linienführung in der Region und dem Bahnhof Ölten. Allerdings ist bis jetzt von den SBB nichts Genaues darüber zu erfahren, wo die Anschlussgeleise durchgeführt werden sollen. Die Region Ölten steht positiv zur SBB, ist aber jetzt verunsichert und befürchtet, am Ende von den SBB vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Ich frage deshalb den Bundesrat an: - Ist er bereit, im Interesse einer möglichst konfliktarmen Abwicklung der Plan- und Bauverfahren im Raum Ölten die Verantwortlichen der SBB aufzufordern, gleichzeitig mit den Planauflagen für die Tunnel auch die Pläne für die anschliessenden Geleise aufzulegen? Texte de l'interpellation du 28 février 1989 La ville et la région d'Olten sont fortement touchées par les nouveaux tronçons CFF en direction d'Aarau et de Sissach. Le dépôt des plans du tunnel à proximité d'Aarau et de celui du Wisenberg est déjà intervenu ou sur le point d'intervenir. La situation de ces deux tunnels aura des conséquences sur les tracés futurs dans la région et la gare d'Olten, quoique les CFF n'aient encore fourni aucune précision quant au tracé des voies de raccordement. La région d'Olten adopte une attitude positive vis-à-vis des CFF, mais elle est inquiète et craint que les CFF ne la placent finalement devant un fait accompli. Dès lors, je prie le Conseil fédéral de répondre à la question suivante: - Est-il disposé, dans l'intérêt d'un déroulement aussi peu conflictuel que possible des phases d'élaboration des plans et de construction dans la région d'Olten, à inviter les responsables des CFF à déposer les plans des voies de raccordement en même temps que ceux des tunnels? Mitunterzeichner- Cosignataires: Büttiker, Hänggi, Leuenberger-Solothurn, Nussbaumer, Scheidegger, Wanner (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mai 1989 Das Bundesamt für Verkehr hat am 15. Februar 1989 dem Gesuch der Schweizerischen Bundesbahnen entsprochen und für den Neubaustreckenabschnitt Muttenz - Trimbach das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren eröffnet. Es gelangt das mit dem Enteignungsverfahren kombinierte Plangenehmigungsverfahren zur Durchführung. Die Präsidenten der zuständigen Eidgenössischen Schätzungskommissionen lassen die Planunterlagen im Mai und Juni 1989 in den betroffenen Gemeinden öffentlich auflegen. Der Bundesrat hat am 3. Oktober 1988 in der Fragestunde des Nationalrates (Frage von NR Büttiker) erklärt, dass das sogenannte Ottener Gleisdreieck zwischen den Südportalen von Hauenstein-und Wisenbergtunnel, dem Personenbahnhof Ölten und den zu erweiternden Streckengleisen Richtung Aarau in einem selbständigen Verfahren genehmigt werden soll. Die Schweizerischen Bundesbahnen sind gegenwärtig noch intensiv damit beschäftigt, diesen technisch und betrieblich anspruchvollen Bereich zu bearbeiten. Die Behörden der Region und des Kantons Solothurn werden als Mitglieder der projektbegleitenden Kommissionen periodisch über diese Projektierungsarbeiten orientiert. Die Planauflage kann erst nach Abschluss der erwähnten Projektierungsarbeiten erfolgen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ulrich Linienführung der neuen SBB-Strecken im Raum Olten Interpellation Ulrich Tracé des nouveaux tronçons CFF de la région d'Olten In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.334 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1194-1194 Page Pagina Ref. No 20 017 553 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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