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Entscheid

89-368

Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.368

23. Juni 1989Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Klare Deklaration für die Konsumenten für sämtliche Produkte aus in- und ausländischen erdlosen Treibhauskulturen.

2.

Erlass einer Bewilligungspflicht und strenger Umweltauflagen füralle bodenunabhängigen Produktionsverfahren sofort.

3.

Mittelfristig Erlass eines Verbots für erdlose Produktionsverfahren und der entsprechenden Importprodukte aus umweit-, energie- und strukturpolitischen Gründen. Texte de la motion du 8 mars 1989 Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concernant les cultures hors sol:

1.

Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consommateurs.

2.

Des autorisations devront être obtenues et de strictes charges seront imposées en matière de protection de l'environnement pour la totalité des processus de production hors sol.

3.

A moyen terme, une interdiction sera prononcée à rencontre des processus de culture hors sol et des produits importés de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'environnement, aux économies d'énergie et aux structures de notre économie.

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23.

Juni 1989 N 1139 Motion Scherrer Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Brügger, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Stocker, Thür, Wiederkehr (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Gemüsebau stehen wir wie auch in anderen landwirtschaftlichen Produktionszweigen an der Schwelle zu einer grundlegend neuen Produktionsart. Die bodenunabhängigen Kulturen (hors sol) im Gemüsebau erinnern weniger an die traditionelle Landwirtschaft als an industrielle Produktion. Anstelle der Erde als Kulturträger treten Substrate (Sackkulturen), Grodan (Steinwolle) und vor allem Wasser als Rlanzenträger der Zukunft. Die Nährstoffzufuhr erfolgt durch ein ausgeklügeltes, elektronisch gesteuertes Schlauchsystem. Der bodenunabhängige Anbau wird in der Schweiz bereits gewerbsmässig betrieben. Das gilt vor allem für den Kanton Genf. Gemäss Angaben der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau wurden 1987 6 Prozent der Treibhaus-Tomaten der ganzen Schweiz und 22 Prozent der Treibhaus-Gurken hors sol produziert. In Holland soll sich diese neue kapitalintensive Produktionsart bereits für eine grössere Anzahl von Gemüsearten und Zierpflanzen durchsetzen. Die Ausdehnung dieser Produktionsart ist ökologisch sehr problematisch. Einschränkungen drängen sich deshalb auf.

1.

Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht zu wissen, mit welchen Produktionsmethoden die angebotenen Produkte hergestellt worden sind. Dies ist nur mit einer klaren Deklaration der Produkte möglich.

2.

Eine Bewilligungspflicht soll die unkontrollierte Ausdehnung dieser Produktionsart verhindern. Geregelt werden muss insbesondere die Entsorgung der verbrauchten Nährlösungen und der Substrate. Es muss sichergestellt werden, dass die Umwelt damit nicht kontaminiert wird.

3. Die bodenunabhängige Produktion ist ökologisch grundsätzlich fragwürdig. Ihre weitere Ausdehnung ist deshalb zu bekämpfen. Sie ist energieintensiv und steht damit allen Bemühungen zur Einschränkung des Energieverbrauchs entgegen. Sie ist umweltpolitisch unerwünscht und führt uns immer weg von natürlichen, biologisch orientierten Methoden des Anbaus. Sie ist strukturpolitisch gefährlich, denn die neuen kapitalintensiven Produktionsmethoden gefährden die kleinbäuerlichen Gemüsebaubetriebe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989 Seit 1986 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend bodenunabhängige Kulturen Stellung genommen (Einfache Anfrage Bauer und Jaggi, Fragestunde NR Zwingli). Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe derTechnischen Kommission der Schweizerischen Gemüse-Union zusammen mit den Forschungsanstalten Changins und Wädenswil daran, eine Oekobilanz der bodenunabhängigen Kulturmethoden zu erstellen (Postulat Longet); ein Zwischenbericht wird in diesem Sommer erwartet. Dem Ergebnis, welches ökologische, ökonomische und strukturelle Aspekte beleuchten wird, soll nicht durch die geforderten Massnahmen 2 und 3 vorgegriffen werden. Gemüse aus bodenunabhängigen Anbausystemen sind mit analytischen Methoden nicht von Produkten zu unterscheiden, die auf gewachsenem Boden kultiviert werden. Für die Deklaration des Produktes für den Konsumenten (geforderte Massnahme 1) ist daher - ähnlich wie beim biologischen Anbau - nur die Kontrolle der Anbauweise und nicht des Produktes selbst sinnvoll. Aufgrund des kommenden Konsumenteninformationsgesetzes wäre eine Deklaration der in- und ausländischen Produktion möglich. Die Kontrolle der Deklarationen für eingeführte hors sol-Produkte ist jedoch schwer durchführbar, da diese am Produktionsort stattfinden müsste. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Oekobilanz und den notwendigen Folgerungen auseinandersetzen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.348 Motion Scherrer N 5. Umfahrung von Biel N 5. Contournement de Bienne Wortlaut der Motion vom 1, März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, die 25-jährige Variantendiskussion in bezug auf die Umfahrung der Stadt Biel (Teilstück N 5) zu beenden, indem er seine Kompetenz wahrnimmt und bis Ende 1989 den Entscheid für die Südumfahrung fällt sowie den Termin für den Baubeginn festlegt. Texte de la motion du 1 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de mettre un terme à la discussion qui est menée depuis 25 ans sur les différentes variantes permettant de contourner la ville de Bienne (tronçon de la N 5). Pour y parvenir, il fera usage de ses compétences en la matière et il décidera avant la fin de 1989 du contournement de la ville par le sud ainsi que de la date de la mise en chantier du tronçon. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 25 Jahren wird über verschiedene Varianten der Umfahrung von Biel diskutiert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass beschlussreife Varianten immer wieder dadurch verhindert wurden, indem sich Interessengruppen für eine angeblich noch bessere Variante stark machten. Da sich die Stadt Biel und der Kanton Bern erwiesenermassen nicht zu einem Entscheid durchringen können, muss der Bundesrat nun endlich den Variantenentscheid fällen. Die «Variante Süd» wird bevorzugt, weil sie einerseits verkehrstechnisch günstiger ist, da sie auf gleichem Niveau verläuft. Die Nord-Variante hat eine starke Höhendifferenz. Die Süd-Variante sorgt für eine direkte Verbindung zwischen dem heutigen Ende derT 6 und dem Industriegebiet Bözingen und entlastet so die Stadt Biel vom starken Durchgangsverkehr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 Das Teilstück N 5/Umfahrung von Biel ist in der Tat eine der umstrittensten Stellen des Autobahnnetzes. Zur Entlastung der Stadt Biel und der Agglomerationsgemeinden von Biel sowie im Interesse des Zusammenschlusses der N 16 mit der N 5 und der T 6 wäre ein baldiger Variantenentscheid dringend erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer allgemeinen Einigung zeichnet sich nicht ab, so dass es zwangsläufig zu einem behördlichen Entscheid kommen muss. Nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) wird die generelle Projektierung durch das Bundesamt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den interessierten Kantonen durchgeführt. Die Zusammenarbeit wickelte sich bisher in der Praxis indessen so ab, dass der Kanton in Uebereinstimmung mit dem ASB und den mitinteressierten Bundesstellen ein generelles Projekt erarbeitete.

3. Die bodenunabhängige Produktion ist ökologisch grundsätzlich fragwürdig. Ihre weitere Ausdehnung ist deshalb zu bekämpfen. Sie ist energieintensiv und steht damit allen Bemühungen zur Einschränkung des Energieverbrauchs entgegen. Sie ist umweltpolitisch unerwünscht und führt uns immer weg von natürlichen, biologisch orientierten Methoden des Anbaus. Sie ist strukturpolitisch gefährlich, denn die neuen kapitalintensiven Produktionsmethoden gefährden die kleinbäuerlichen Gemüsebaubetriebe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989 Seit 1986 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend bodenunabhängige Kulturen Stellung genommen (Einfache Anfrage Bauer und Jaggi, Fragestunde NR Zwingli). Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe derTechnischen Kommission der Schweizerischen Gemüse-Union zusammen mit den Forschungsanstalten Changins und Wädenswil daran, eine Oekobilanz der bodenunabhängigen Kulturmethoden zu erstellen (Postulat Longet); ein Zwischenbericht wird in diesem Sommer erwartet. Dem Ergebnis, welches ökologische, ökonomische und strukturelle Aspekte beleuchten wird, soll nicht durch die geforderten Massnahmen 2 und 3 vorgegriffen werden. Gemüse aus bodenunabhängigen Anbausystemen sind mit analytischen Methoden nicht von Produkten zu unterscheiden, die auf gewachsenem Boden kultiviert werden. Für die Deklaration des Produktes für den Konsumenten (geforderte Massnahme 1) ist daher - ähnlich wie beim biologischen Anbau - nur die Kontrolle der Anbauweise und nicht des Produktes selbst sinnvoll. Aufgrund des kommenden Konsumenteninformationsgesetzes wäre eine Deklaration der in- und ausländischen Produktion möglich. Die Kontrolle der Deklarationen für eingeführte hors sol-Produkte ist jedoch schwer durchführbar, da diese am Produktionsort stattfinden müsste. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Oekobilanz und den notwendigen Folgerungen auseinandersetzen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.348 Motion Scherrer N 5. Umfahrung von Biel N 5. Contournement de Bienne Wortlaut der Motion vom 1, März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, die 25-jährige Variantendiskussion in bezug auf die Umfahrung der Stadt Biel (Teilstück N 5) zu beenden, indem er seine Kompetenz wahrnimmt und bis Ende 1989 den Entscheid für die Südumfahrung fällt sowie den Termin für den Baubeginn festlegt. Texte de la motion du 1 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de mettre un terme à la discussion qui est menée depuis 25 ans sur les différentes variantes permettant de contourner la ville de Bienne (tronçon de la N 5). Pour y parvenir, il fera usage de ses compétences en la matière et il décidera avant la fin de 1989 du contournement de la ville par le sud ainsi que de la date de la mise en chantier du tronçon. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 25 Jahren wird über verschiedene Varianten der Umfahrung von Biel diskutiert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass beschlussreife Varianten immer wieder dadurch verhindert wurden, indem sich Interessengruppen für eine angeblich noch bessere Variante stark machten. Da sich die Stadt Biel und der Kanton Bern erwiesenermassen nicht zu einem Entscheid durchringen können, muss der Bundesrat nun endlich den Variantenentscheid fällen. Die «Variante Süd» wird bevorzugt, weil sie einerseits verkehrstechnisch günstiger ist, da sie auf gleichem Niveau verläuft. Die Nord-Variante hat eine starke Höhendifferenz. Die Süd-Variante sorgt für eine direkte Verbindung zwischen dem heutigen Ende derT 6 und dem Industriegebiet Bözingen und entlastet so die Stadt Biel vom starken Durchgangsverkehr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 Das Teilstück N 5/Umfahrung von Biel ist in der Tat eine der umstrittensten Stellen des Autobahnnetzes. Zur Entlastung der Stadt Biel und der Agglomerationsgemeinden von Biel sowie im Interesse des Zusammenschlusses der N 16 mit der N 5 und der T 6 wäre ein baldiger Variantenentscheid dringend erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer allgemeinen Einigung zeichnet sich nicht ab, so dass es zwangsläufig zu einem behördlichen Entscheid kommen muss. Nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) wird die generelle Projektierung durch das Bundesamt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den interessierten Kantonen durchgeführt. Die Zusammenarbeit wickelte sich bisher in der Praxis indessen so ab, dass der Kanton in Uebereinstimmung mit dem ASB und den mitinteressierten Bundesstellen ein generelles Projekt erarbeitete.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Leutenegger Oberholzer Bodenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Motion Leutenegger Cultures hors sol. Mesures restrictives In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.368 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1138-1139 Page Pagina Ref. No 20 017 482 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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