89-368
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.368
23. Juni 1989Deutsch14 min
Source admin.ch
Motion Leutenegger Oberholzer 1138 N 23 juin 1989 maine de l'éducation extra-professionnelle des adultes. Parmi les activités qui mériteraient d'être soutenues, on peut citer l'éducation des adultes sous une forme institutionnalisée telle qu'elle existe dans certains cantons et certaines communes, la recherche et les études effectuées dans le domaine de l'éducation des adultes, les centres de formation destinés aux enseignants qui s'adressent à des adultes, les travaux qui permettent la mise sur pied de projets et de programmes. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Durch diese Ergänzung kann der Bundesrat dokumentieren, dass der beschleunigte wirtschaftlich-technologische Wandel nicht nur neue Berufsqualifikationen bedingt. Dieser Wandel löst in der Folge auch sozio-kulturelle Entwicklungen aus, welche im einzelnen auch in ausserberuflichen Lebensbereichen Zusatzqualifikationen erfordern, und zwar in den Rollen als Staatsbürger, als Konsument, als Freizeitgestalter, als Medienbenützer, als Kulturschaffender und als Mitglied der Umund Mitwelt. Es scheint, dass der Bundesrat in nächster Zeit dem Parlament eine Vorlage unterbreiten wird, die unter dem generellen Titel «Ausbildungsoffensive» läuft. Als zentrale Förderungsbereiche sollen dabei aller Voraussicht nach gelten: Computer Integrated Manufacturing CIM, kantonale Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen und Höhere Lehranstalten (Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Technische Lehranstalten und Technische Schulen). In den meisten dieser Bereiche geht es vor allem um die Weiterbildung bereits qualifizierter Personen. Ausgelöst wurde diese Offensive in erster Linie durch den Engpass in der Rekrutierung von Fachkräften und durch einen im Vergleich zu anderen Industrieländern offensichtlichen Rückstand in computergesteuerten Produktionssystemen. Dass in dem vom Bundesrat angepeilten Förderungsbereich ein Weiterbildungsschub notwendig ist, wird nicht grundsätzlich bestritten. Hingegen ist die dabei zum Ausdruck kommende Problematik verengt und kurzsichtig. Während im Berufsfeld das Prinzip der lebenslangen (rekurrenten) Bildung immer selbstverständlicher wird, so dominiert in der ausserberuflichen Erwachsenenbildung nach wie vor das Zufallsprinzip. Keine staatliche Ebene fühlt sich dafür zuständig. Alle Weiterbildungsinteressierten sollen für sich sorgen, unabhängig davon, welche Bildungsangebote und individuellen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Grundausbildung auf der Volksschulstufe ist ein umfassendes Bildungsprinzip, das auf den Beruf und das Leben insgesamt vorbereitet, eine unabdingbare Forderung im öffentlichen Interesse. Sobald die Phase des Erwachsenseins sich daran anschliesst, hat dieses Prinzip ausgedient. Das öffentliche Interesse an umfassend gebildeten, ein Leben lang lernenden Menschen gilt nur noch dem Berufsbereich. Das ist nicht nur lebenslogisch falsch. Es ist dazu auch Staats- und gesellschaftspolitisch kurzsichtig. Hochqualifizierte und permanent fortgebildete Arbeitskräfte, die zugleich in anderen Lebensbereichen auf einem bescheidenen Bildungsrucksack sitzenbleiben, entsprechen nicht dem bei uns immer wieder von allen Seiten propagierten Bildungsideal einer aufgeklärten und zukunftsträchtigen Gesellschaft mit breit und fundiert gebildeten Bürgerinnen und Bürgern. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mail989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Mit der zurzeit vorbereiteten Weiterbildungsoffensive will der Bund der Industrie, dem Gewerbe und dem Dienstleistungssektor helfen, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften aller Stufen so rasch wie möglich zu lindern. Die Vorarbeiten für entsprechende Bundesbeschlüsse, die im Sinne eines befristeten Impulsprogramms ein verstärktes Engagement des Bundes auf dem Gebiet der beruflichen und akademischen Fort- und Weiterbildung vorsehen, stehen vor dem Abschluss. Eine wesentliche thematische Erweiterung, wie sie der Motionär anregt, würde die Vorlage, der eine hohe Dringlichkeit beizumessen ist, ungebührlich verzögern. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Durch die derzeitige Weiterbildungsoffensive werden spätere Aktivitäten im Sinne des Motionärs denn auch nicht ausgeschlossen. Die heutigen Verfassungsgrundlagen bieten dem Bund allerdings wenig Handhabe zur Förderung der ausserberuflichen Erwachsenenbildung. Gemäss Artikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundesverfassung ist der Bund nur zuständig für die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst, während Artikel 27 Absatz 2 die Förderungskompetenzauf Hochschulen und andere höhere Unterrichtsanstalten beschränkt. Allerdings ist der Uebergang zwischen beruflicher und ausserberuflicher, allgemeiner Weiterbildung, so z. B. in Fremdsprachen, Muttersprache, Oekonomie, Oekologie und Soziologie, oft fliessend. Im Interesse der beruflichen und gesellschaftlichen Mobilität soll der Begriff der berufsbezogenen Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive nicht eng gefasst werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, den Anliegen des Motionärs innerhalb der gegebenen verfassungsmässigen Befugnisse Rechnung zu tragen. Deren Erweiterung müsste Gegenstand eingehender Prüfung sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.368 Motion Leutenegger Oberholzer Bpdenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Cultures hors sol. Mesures restrictives Wortlaut der Motion vom 8. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, zum Schutz des auf betriebseigener Bodennutzung beruhenden Gemüsebaus folgende Massnahmen zur Einschränkung der bodenunabhängigen «hors sol-Kulturen» zu treffen:
Erwägungen
1.
Klare Deklaration für die Konsumenten für sämtliche Produkte aus in- und ausländischen erdlosen Treibhauskulturen.
2.
Erlass einer Bewilligungspflicht und strenger Umweltauflagen füralle bodenunabhängigen Produktionsverfahren sofort.
3.
Mittelfristig Erlass eines Verbots für erdlose Produktionsverfahren und der entsprechenden Importprodukte aus umweit-, energie- und strukturpolitischen Gründen. Texte de la motion du 8 mars 1989 Afin de sauvegarder une culture maraîchère fondée sur l'exploitation du sol par le producteur, le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures restrictives suivantes concernant les cultures hors sol:
1.
Tous les produits suisses et étrangers issus de cultures en sol seront désignés en tant que tels à l'intention des consommateurs.
2.
Des autorisations devront être obtenues et de strictes charges seront imposées en matière de protection de l'environnement pour la totalité des processus de production hors sol.
3.
A moyen terme, une interdiction sera prononcée à rencontre des processus de culture hors sol et des produits importés de ce type, et ce pour des motifs liés à la protection de l'environnement, aux économies d'énergie et aux structures de notre économie.
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23.
Juni 1989 N 1139 Motion Scherrer Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Brügger, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Stocker, Thür, Wiederkehr (11) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Gemüsebau stehen wir wie auch in anderen landwirtschaftlichen Produktionszweigen an der Schwelle zu einer grundlegend neuen Produktionsart. Die bodenunabhängigen Kulturen (hors sol) im Gemüsebau erinnern weniger an die traditionelle Landwirtschaft als an industrielle Produktion. Anstelle der Erde als Kulturträger treten Substrate (Sackkulturen), Grodan (Steinwolle) und vor allem Wasser als Rlanzenträger der Zukunft. Die Nährstoffzufuhr erfolgt durch ein ausgeklügeltes, elektronisch gesteuertes Schlauchsystem. Der bodenunabhängige Anbau wird in der Schweiz bereits gewerbsmässig betrieben. Das gilt vor allem für den Kanton Genf. Gemäss Angaben der Schweizerischen Zentralstelle für Gemüsebau wurden 1987 6 Prozent der Treibhaus-Tomaten der ganzen Schweiz und 22 Prozent der Treibhaus-Gurken hors sol produziert. In Holland soll sich diese neue kapitalintensive Produktionsart bereits für eine grössere Anzahl von Gemüsearten und Zierpflanzen durchsetzen. Die Ausdehnung dieser Produktionsart ist ökologisch sehr problematisch. Einschränkungen drängen sich deshalb auf.
1.
Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Recht zu wissen, mit welchen Produktionsmethoden die angebotenen Produkte hergestellt worden sind. Dies ist nur mit einer klaren Deklaration der Produkte möglich.
2.
Eine Bewilligungspflicht soll die unkontrollierte Ausdehnung dieser Produktionsart verhindern. Geregelt werden muss insbesondere die Entsorgung der verbrauchten Nährlösungen und der Substrate. Es muss sichergestellt werden, dass die Umwelt damit nicht kontaminiert wird.
3. Die bodenunabhängige Produktion ist ökologisch grundsätzlich fragwürdig. Ihre weitere Ausdehnung ist deshalb zu bekämpfen. Sie ist energieintensiv und steht damit allen Bemühungen zur Einschränkung des Energieverbrauchs entgegen. Sie ist umweltpolitisch unerwünscht und führt uns immer weg von natürlichen, biologisch orientierten Methoden des Anbaus. Sie ist strukturpolitisch gefährlich, denn die neuen kapitalintensiven Produktionsmethoden gefährden die kleinbäuerlichen Gemüsebaubetriebe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989 Seit 1986 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend bodenunabhängige Kulturen Stellung genommen (Einfache Anfrage Bauer und Jaggi, Fragestunde NR Zwingli). Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe derTechnischen Kommission der Schweizerischen Gemüse-Union zusammen mit den Forschungsanstalten Changins und Wädenswil daran, eine Oekobilanz der bodenunabhängigen Kulturmethoden zu erstellen (Postulat Longet); ein Zwischenbericht wird in diesem Sommer erwartet. Dem Ergebnis, welches ökologische, ökonomische und strukturelle Aspekte beleuchten wird, soll nicht durch die geforderten Massnahmen 2 und 3 vorgegriffen werden. Gemüse aus bodenunabhängigen Anbausystemen sind mit analytischen Methoden nicht von Produkten zu unterscheiden, die auf gewachsenem Boden kultiviert werden. Für die Deklaration des Produktes für den Konsumenten (geforderte Massnahme 1) ist daher - ähnlich wie beim biologischen Anbau - nur die Kontrolle der Anbauweise und nicht des Produktes selbst sinnvoll. Aufgrund des kommenden Konsumenteninformationsgesetzes wäre eine Deklaration der in- und ausländischen Produktion möglich. Die Kontrolle der Deklarationen für eingeführte hors sol-Produkte ist jedoch schwer durchführbar, da diese am Produktionsort stattfinden müsste. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Oekobilanz und den notwendigen Folgerungen auseinandersetzen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.348 Motion Scherrer N 5. Umfahrung von Biel N 5. Contournement de Bienne Wortlaut der Motion vom 1, März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, die 25-jährige Variantendiskussion in bezug auf die Umfahrung der Stadt Biel (Teilstück N 5) zu beenden, indem er seine Kompetenz wahrnimmt und bis Ende 1989 den Entscheid für die Südumfahrung fällt sowie den Termin für den Baubeginn festlegt. Texte de la motion du 1 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de mettre un terme à la discussion qui est menée depuis 25 ans sur les différentes variantes permettant de contourner la ville de Bienne (tronçon de la N 5). Pour y parvenir, il fera usage de ses compétences en la matière et il décidera avant la fin de 1989 du contournement de la ville par le sud ainsi que de la date de la mise en chantier du tronçon. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 25 Jahren wird über verschiedene Varianten der Umfahrung von Biel diskutiert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass beschlussreife Varianten immer wieder dadurch verhindert wurden, indem sich Interessengruppen für eine angeblich noch bessere Variante stark machten. Da sich die Stadt Biel und der Kanton Bern erwiesenermassen nicht zu einem Entscheid durchringen können, muss der Bundesrat nun endlich den Variantenentscheid fällen. Die «Variante Süd» wird bevorzugt, weil sie einerseits verkehrstechnisch günstiger ist, da sie auf gleichem Niveau verläuft. Die Nord-Variante hat eine starke Höhendifferenz. Die Süd-Variante sorgt für eine direkte Verbindung zwischen dem heutigen Ende derT 6 und dem Industriegebiet Bözingen und entlastet so die Stadt Biel vom starken Durchgangsverkehr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 Das Teilstück N 5/Umfahrung von Biel ist in der Tat eine der umstrittensten Stellen des Autobahnnetzes. Zur Entlastung der Stadt Biel und der Agglomerationsgemeinden von Biel sowie im Interesse des Zusammenschlusses der N 16 mit der N 5 und der T 6 wäre ein baldiger Variantenentscheid dringend erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer allgemeinen Einigung zeichnet sich nicht ab, so dass es zwangsläufig zu einem behördlichen Entscheid kommen muss. Nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) wird die generelle Projektierung durch das Bundesamt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den interessierten Kantonen durchgeführt. Die Zusammenarbeit wickelte sich bisher in der Praxis indessen so ab, dass der Kanton in Uebereinstimmung mit dem ASB und den mitinteressierten Bundesstellen ein generelles Projekt erarbeitete.
3. Die bodenunabhängige Produktion ist ökologisch grundsätzlich fragwürdig. Ihre weitere Ausdehnung ist deshalb zu bekämpfen. Sie ist energieintensiv und steht damit allen Bemühungen zur Einschränkung des Energieverbrauchs entgegen. Sie ist umweltpolitisch unerwünscht und führt uns immer weg von natürlichen, biologisch orientierten Methoden des Anbaus. Sie ist strukturpolitisch gefährlich, denn die neuen kapitalintensiven Produktionsmethoden gefährden die kleinbäuerlichen Gemüsebaubetriebe. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. Juni 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989 Seit 1986 hat der Bundesrat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen betreffend bodenunabhängige Kulturen Stellung genommen (Einfache Anfrage Bauer und Jaggi, Fragestunde NR Zwingli). Gegenwärtig ist eine Arbeitsgruppe derTechnischen Kommission der Schweizerischen Gemüse-Union zusammen mit den Forschungsanstalten Changins und Wädenswil daran, eine Oekobilanz der bodenunabhängigen Kulturmethoden zu erstellen (Postulat Longet); ein Zwischenbericht wird in diesem Sommer erwartet. Dem Ergebnis, welches ökologische, ökonomische und strukturelle Aspekte beleuchten wird, soll nicht durch die geforderten Massnahmen 2 und 3 vorgegriffen werden. Gemüse aus bodenunabhängigen Anbausystemen sind mit analytischen Methoden nicht von Produkten zu unterscheiden, die auf gewachsenem Boden kultiviert werden. Für die Deklaration des Produktes für den Konsumenten (geforderte Massnahme 1) ist daher - ähnlich wie beim biologischen Anbau - nur die Kontrolle der Anbauweise und nicht des Produktes selbst sinnvoll. Aufgrund des kommenden Konsumenteninformationsgesetzes wäre eine Deklaration der in- und ausländischen Produktion möglich. Die Kontrolle der Deklarationen für eingeführte hors sol-Produkte ist jedoch schwer durchführbar, da diese am Produktionsort stattfinden müsste. Der Bundesrat wird sich mit den Ergebnissen der Oekobilanz und den notwendigen Folgerungen auseinandersetzen müssen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.348 Motion Scherrer N 5. Umfahrung von Biel N 5. Contournement de Bienne Wortlaut der Motion vom 1, März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, die 25-jährige Variantendiskussion in bezug auf die Umfahrung der Stadt Biel (Teilstück N 5) zu beenden, indem er seine Kompetenz wahrnimmt und bis Ende 1989 den Entscheid für die Südumfahrung fällt sowie den Termin für den Baubeginn festlegt. Texte de la motion du 1 mars 1989 Le Conseil fédéral est chargé de mettre un terme à la discussion qui est menée depuis 25 ans sur les différentes variantes permettant de contourner la ville de Bienne (tronçon de la N 5). Pour y parvenir, il fera usage de ses compétences en la matière et il décidera avant la fin de 1989 du contournement de la ville par le sud ainsi que de la date de la mise en chantier du tronçon. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit 25 Jahren wird über verschiedene Varianten der Umfahrung von Biel diskutiert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass beschlussreife Varianten immer wieder dadurch verhindert wurden, indem sich Interessengruppen für eine angeblich noch bessere Variante stark machten. Da sich die Stadt Biel und der Kanton Bern erwiesenermassen nicht zu einem Entscheid durchringen können, muss der Bundesrat nun endlich den Variantenentscheid fällen. Die «Variante Süd» wird bevorzugt, weil sie einerseits verkehrstechnisch günstiger ist, da sie auf gleichem Niveau verläuft. Die Nord-Variante hat eine starke Höhendifferenz. Die Süd-Variante sorgt für eine direkte Verbindung zwischen dem heutigen Ende derT 6 und dem Industriegebiet Bözingen und entlastet so die Stadt Biel vom starken Durchgangsverkehr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 Das Teilstück N 5/Umfahrung von Biel ist in der Tat eine der umstrittensten Stellen des Autobahnnetzes. Zur Entlastung der Stadt Biel und der Agglomerationsgemeinden von Biel sowie im Interesse des Zusammenschlusses der N 16 mit der N 5 und der T 6 wäre ein baldiger Variantenentscheid dringend erforderlich. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne einer allgemeinen Einigung zeichnet sich nicht ab, so dass es zwangsläufig zu einem behördlichen Entscheid kommen muss. Nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) wird die generelle Projektierung durch das Bundesamt für Strassenbau in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den interessierten Kantonen durchgeführt. Die Zusammenarbeit wickelte sich bisher in der Praxis indessen so ab, dass der Kanton in Uebereinstimmung mit dem ASB und den mitinteressierten Bundesstellen ein generelles Projekt erarbeitete.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Leutenegger Oberholzer Bodenunabhängiger Gemüsebau. Einschränkung Motion Leutenegger Cultures hors sol. Mesures restrictives In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.368 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1138-1139 Page Pagina Ref. No 20 017 482 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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