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Entscheid

89-386

Verwaltungsbehörden 19.09.1989 89.386

19. September 1989Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Eingänge der Verrechnungssteuer werden heute nur gesamthaft ausgewiesen. Wie hoch setzt der Bundesrat die Erträge auf Anlagen von Ausländern aus Entwicklungsländern (und im besonderen aus den 62 ärmeren Entwicklungsländern) an?

2.

Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, die Eingänge der Verrechnungssteuer auf solchen Anlagen länderweise nach dem Herkunftsland des Anlegers zu erfassen? Aufgrund der Sorgfaltspflicht der Banken, welche die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten vorschreibt, müsste eine solche länderweise Erfassung eigentlich mühelos durchführbar sein.

3.

Welche Summen wurden in den letzten Jahren an ausländische Antragsteller in den Entwicklungsländern im allgemeinen und den ärmeren Entwicklungsländern im besonderen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zurückerstattet?

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Interpellation Onken 326 19 juin 1989

4.

Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorschlag, den Ertrag aus der Verrechnungssteuer auf solchen Anlagen von Ausländern aus Entwicklungländern zweckgebunden für Entschuldungsmassnahmen einzusetzen?

5.

Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Verrechnungssteuer im Interesse der Bekämpfung von Kapital- und Steuerflucht auch auf verrechnungssteuerfreie Anlagen wie Treuhandgelder und ausländische Wertschriften ausgedehnt werden sollte? Wie beurteilt er in diesem Zusammenhang den Vorschlag einer OECD-weiten Ausdehnung und Vereinheitlichung der Verrechnungssteuern? Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, solche Bemühungen innerhalb der OECD nachhaltig zu unterstützen? Texte de l'interpellation du 14 mars 1989 La fuite de capitaux est devenue un thème essentiel du débat portant sur l'endettement du tiers monde. On répète souvent à ce propos qu'il est possible d'empêcher efficacement, depuis les pays tiers, l'exode de capitaux en provenance du tiers monde. (.'«Institute for International Economies», organisme renommé sis à Washington, demande par exemple que les revenus de tels placements étrangers soient grevés dans tous les pays membres de l'OCDE d'un impôt anticipé uniforme et substantiel et que d'autres accords réglant la double imposition soient conclus. Il a également proposé d'affecter les fonds ainsi recueillis mais non réclamés à des mesures de désendettement. A ce propos, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

A l'heure actuelle, les revenus provenant de l'impôt anticipé ne sont enregistrés que globalement. A combien le Conseil fédéral estime-t-il le produit des fonds placés en Suisse par des personnes originaires de pays en développement (et en particulier des 62 Etats les plus pauvres)?

2.

Que pense le Conseil fédéral de la proposition d'enregistrer ce type de revenus par pays, d'après l'origine du propriétaire des fonds? Ce recensement devrait pouvoir se faire sans peine puisque les banques, en vertu de leur devoir de diligence, ont l'obligation de vérifier l'identité de l'ayant droit.

3.

A combien se montent les sommes remboursées au cours des dernières années à des étrangers originaires de pays en développement en général et des plus pauvres en particulier en vertu d'accords réglant la double imposition?

4.

Que pense le Conseil fédéral de la proposition d'affecter le produit non réclamé de l'impôt anticipé grevant les sommes placées par des personnes originaires de pays en développement à des mesures de désendettement?

5.

Le Conseil fédéral partage-t-il l'avis selon lequel l'impôt anticipé devrait également frapper les placements qui en sont exemptés, tels les fonds fiduciaires ou les titres étrangers, aux fins de lutter contre la fuite de capitaux et l'exode fiscal? Que pense-t-il du projet de généraliser et d'uniformiser l'impôt anticipé au sein de l'OCDE? Est-il disposé le cas échéant à soutenir activement ces mesures? Mitunterzeichner- Cosignataires: Jaggi, Miville, Piller (3) Onken: Die Kapitalflucht ist zu einem wesentlichen Aspekt des Problems der Drittweltverschuldung geworden. Wer Entschuldungsstrategien diskutiert, wie wir das auch bei der Interpellation von Herrn Gadient tun werden, kommt nicht umhin, diesen Teilbereich sowie die grosse Bedeutung, die der Finanzplatz Schweiz dafür hat, näher auszuleuchten. Fluchtkapital ist im allgemeinen nicht nur Kapital, das flieht, flieht vor irgendwelchen ungünsigen Rahmenbedingungen und das Sicherheit und Profit sucht. Fluchtkapital aus der Dritten Welt ist in aller Regel auch Geld, das den Entwicklungsländern unrechtmässig entzogen wird, also im juristischen Sinne illegal transferiertes und zumeist steuerhinterzogenes Kapital. Diese Kapitalflucht spielt sich naturgemäss weitgehend im geheimen ab. Die statistische Erfassung ist schwierig. Als Faustregel gilt jedoch, dass das Fluchtkapital für die gesamte Dritte Welt etwa einen Drittel der Aussenverschuldung ausmacht: Jeder dritte Kreditdollar ist als Fluchtgeld wieder ausser Landes geschafft worden. Oder anders ausgedrückt: Ohne Kapitalflucht hätten verschiedene Länder praktisch keine Auslandschulden mehr. Das Verhältnis zwischen der Kapitalflucht 1975 bis 1985 und dem Schuldenbestand 1985 beträgt für Lateinamerika 29 Prozent, für Afrika 20 Prozent, für Asien 8 Prozent. Das heisst, dass die Kapitalflucht ein besonders vordringliches Problem für die lateinamerikanischen Grossschuldner, aber auch für die ärmsten der afrikanischen Länder darstellt. Es ist überflüssig hervorzuheben, wie bedeutungsvoll es für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder wäre, wenn diese Ersparnisse zur Finanzierung von Investitionen im eigenen Land blieben. Der Abfluss von Fluchtgeldern führt unmittelbar zu einer Reduktion der Währungsreserven und zu einer verstärkten Auslandverschuldung. Diese wiederum wird letztlich mit der Anpassung der Leistungsbilanz bezahlt. Durch eine Abwertung müssen die Importe reduziert und die Exporte gesteigert werden. Im Endeffekt werden dadurch, im gleichen Umfange wie privates Kapital flieht, die ohnehin zu knappen öffentlichen Ressourcen in den Export umgeschichtet, statt dass sie der einheimischen Wirtschaft in Form von Investitionen zur Verfügung stehen. Die Kapitalflucht trägt also makroökonomisch zur Verschuldung, zur verstärkten Auslandabhängigkeit und letztlich zur Wirtschaftskrise der Entwicklungsländer bei. Dazu kommen die verheerenden soziopolitischen Folgen der Kapitalflucht, die dem Staat dringend benötigte Steuereinnahmen entzieht. Die unmittelbaren Folgen sind Kürzung der Infrastruktur und der Sozialleistungen sowie vielfach eine stärkere Besteuerung jener einheimischen, meist kleineren Steuerzahler, denen keine Kapitalfluchtmöglichkeiten offenstehen. Es ist unbestritten, dass die Kapitalflucht auch in den Schuldnerländern selbst eingedämmt werden muss. Doch ist es eine gar zu einfache Rezeptur, den Entwicklungsländern leichthin zu empfehlen, eine vernünftige Wirtschaftspolitik zu machen und ein gutes Investitionsklima zu schaffen, damit das einheimische Kapital im eigenen Land profitabel angelegt werden kann. Richtig ist zwar, dass ohne Anstrengungen und ohne Strukturanpassungen in den Entwicklungsländern wirtschaftspolitisch wenig zu erreichen ist. Richtig ist aber auch, dass die verfahrene Wirtschaftssituation in vielen dieser Länder eine direkte Folge - Herr Präsident, ich möchte lieber vor leeren Rängen sprechen, aber etwas mehr Ruhe haben, als in dieser Unruhe-, die direkte Folge eines ungerechten Weltwirtschaftssystems ist. In Ländern, in denen der Schuldendienst die Hälfte der Exporteinnahmen und des Staatsbudgets auffrisst, lässt sich beim besten Willen keine konstruktive Wirtschaftspolitik betreiben. Hier fällt also ein Teil der Verantwortung und des Handlungsbedarfs auf die Erste Welt zurück, die mit strukturellen Reformen in der Weltwirtschaft und mit einer Entschuldungsstrategie dazu beitragen muss, die finanz- und wirtschaftspolitischen Voraussetzungen in den Entwicklungsländern grundlegend zu verbessern. Das ist das eine; das andere aber sind Massnahmen, die die Magnetwirkung auf Fluchtgelder abbauen. Dazu kann und sollte auch die Schweiz einen konkreten Beitrag leisten, selbst dann, wenn sie dabei pionierhaft vorangehen muss. Unser Land ist ein bevorzugter Fluchtgeldhort, das lässt sich nicht bestreiten. Die Einlagen und Treuhandeinlagen aus der Dritten Welt machen Ende 1987 rund 53 Milliarden Franken aus. Lediglich 11 Milliarden davon entfallen auf die Bankkreditoren, unter denen sich die Währungsreserven von Zentralbanken aus der Dritten Welt befinden, die ja kein Fluchtgeld darstellen. Drittweltfluchtgelder finden sich hingegen auch bei den Einlagen aus den grossen Finanzzentren, bei Einlagen aus der Schweiz, meist getätigt über schweizerische Mittelsmänner, sowie vor allem bei den statistisch nicht ausgewiesenen Wertschriften. Wenn wir alle diese Bereiche mitberücksichtigen und zusammenrechnen, ist die Schätzung sicher gerechtfertigt, wonach die Drittweltfluchtgelder in der Schweiz rund 100 Milliarden Franken betragen. Ein Seitenblick auf den Fall Marcos lässt diese Schätzung sogar als eher moderat erscheinen, nachdem allein die Vermögenswerte dieses «kleptokratischen» Diktators, die auf Schweizer Konten lagern, gemäss der «Neuen Zürcher Zeitung» auf rund 1,5 Milliarden Franken geschätzt werden.

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19.

Juni 1989 327 Interpellation Onken Von den drei wichtigen Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen, nämlich der Verstärkung der Rechtshilfe und der internationalen Amtshilfe unter den Steuerbehörden, der Sorgfaltspflicht der Banken und den steuerlichen Massnahmen, möchte ich im Rahmen dieser Interpellation nur die Besteuerung von Fluchtgeldern behandeln. Treuhandgelder und ausländische Wertschriften unterliegen bekanntlich nicht der Verrechnungssteuer. Es ist deshalb nur allzu verständlich, dass die illegalen Fluchtgelder primär in diese verrechnungssteuerbefreiten Anlagearten fliessen. Würde auf den Erträgen ausländischer Anleger ebenfalls eine substantielle Verrechnungssteuer eingeführt, könnte dies eine nachhaltige Bremswirkung haben. Gleichzeitig müssen mit den Herkunftsländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden, die dem ausländischen Anleger die Garantie geben, dass er bei ordnungsgemässer Steuerdeklaration die Verrechnungssteuer zurückerstattet erhält. Diese Lösung ist praktikabel und dazu noch marktgerecht. Sie sollte aber zugegebenermassen, um wirklich zu greifen, international durchgeführt werden. Es bedürfte also einer OECD-Konvention, die den bisherigen Trend bricht, wonach sich die Anlageländer mit eskalierenden Vergünstigungen einen eigentlichen Beggar-my-neighbour-Wettbewerb liefern. Warum sollte nicht gerade die Schweiz in der OECD eine solche Initiative einbringen? Ein solcher Vorschlag wäre auf alle Fälle einer kohärenten und glaubwürdigen Entschuldungs- und Entwicklungsstrategie unseres Landes konform. Ein weiterer, ungleich einfacher zu realisierender Vorschlag besteht darin, die statistische Transparenz zu erhöhen und bei der Verrechnungssteuer eine Aufgliederung nach den Herkunftsländern der Anleger vorzunehmen. Aufgrund der Sorgfaltspflicht der Banken, die vorschreibt, dass der wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden muss, sollte eine solche länderweise Erfassung eigentlich ohne weiteres durchführbar sein. Schliesslich noch ein Wort zum Vorschlag des südamerikanischen Oekonomen Carlos Diaz-AIejandro, der angeregt hat, die nicht zurückgeforderten Verrechnungssteuererträge von Anlegern aus der Dritten Welt zweckgebunden für Entschuldungsmassnahmen einzusetzen. Es ginge dabei also um eine Art Fluchtgeld-Recycling, ein Vorschlag, der auch vom Institute for International Economies aufgegriffen und unterstützt worden ist. Diese Möglichkeit könnte die Schweiz schon jetzt bei den verrechnungssteurpflichtigen Anlagen anwenden. Ich frage den Bundesrat an, ob das nicht eine Möglichkeit ist, die ins Auge gefasst werden sollte. Ich denke, dass dieser zweckbestimmte Einsatz für Entschuldungsmassnahmen sozusagen die Mindestverantwortung ist, die unser Land bei seiner nachgewiesenermassen exponierten Rolle als begehrter Hort für Fluchtgelder wahrnehmen sollte. «Kapitalflucht ist Diebstahl am eigenen Volk», hat der brasilianische Erzbischof Dom Helder Camara gesagt. Wir begehen diesen Diebstahl zwar nicht, das ist klar. Aber mit den Dienstleistungen unseres Finanzplatzes profitieren wir davon, und wir tragen damit - ob wir wollen oder nicht - eine gewisse Mitverantwortung. Diese Interpellation stellt zwar konkrete, praktische Fragen. Sie wirft jedoch auch eine ethische Dimension auf, der wir uns nicht entziehen können. Bundesrat Stich: Die Frage der Kapitalflucht gibt immer wieder zu Diskussionen Anlass. Man muss sich doch auch bewusst sein, welches die Gründe sind. Ich will sie nicht im einzelnen aufführen. Aber einen wesentlichen Punkt erfahren Sie sehr rasch, wenn Sie im Jahresbericht der BIZ, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, beispielsweise die Inflationsraten von Südamerika lesen. Im Jahr 1988 hatte Argentinien eine Inflationsrate von 343 Prozent, Brasilien 582 Prozent, Mexico 114 Prozent, Peru 669 Prozent und die Entwicklungsländer insgesamt 90 Prozent. Da muss man sich im klaren sein, dass unter solchen Voraussetzungen die Abwanderung des Kapitals aus den entsprechenden Ländern vorprogrammiert ist. Wirksame Hilfe kann man hier vermutlich nur schaffen, wenn es diesen Ländern gelingt, eine Wirtschaftspolitik zu betreiben, die auch den Einsatz von Kapital im eigenen Land als nützlich und letztlich vielleicht sogar rentabler erscheinen lässt. Aber immerhin müssten Bedingungen herrschen, dass die Leute nicht riskieren, innerhalb eines Jahres ihr ganzes Geld zu verlieren; sonst hat man vermutlich nie Chancen. Zur Frage der Verwendung der Verrechnungssteuer ist zu sagen, dass die Herkunft der Gelder, die der Verrechnungssteuer unterliegen, nach geltendem Recht für die Erhebung unerheblich ist, das heisst: Wir kennen sie nicht. Sie lässt sich daher ohne eine Aenderung des Gesetzes, allenfalls der Verfassung, nicht zur Abwehr von Fluchtgeldern einsetzen. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

1.

Die Verrechnungssteuer wird an der Quelle, das heisst beim Schuldner der steuerbaren Leistung, erhoben und von diesem auf den Leistungsempfänger überwälzt. Bei der Erhebung der Verrechnungssteuer erhält der Fiskus somit keine Kenntnis von der Identität der Leistungsempfänger. Die Bank sollte diese Kenntnis haben, aber der Fiskus hat sie nicht. Die Empfängertreten nur dann aus ihrer Anonymität heraus, wenn und insoweit sie Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer stellen. Nun haben aber nur in der Schweiz wohnhafte Menschen sowie Ausländer nach Massgabe der von ihren Wohnsitzstaaten mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, und es bestehen zwischen der Schweiz und Entwicklungsländern bisher nur vereinzelte Doppelbesteuerungsabkommen. Deshalb sind die Verrechnungssteuererträge von Anlagen aus Entwicklungsländern nicht bekannt und können mangels irgendwelcher Anhaltspunkte auch nicht geschätzt werden.

2.

In den Bestimmungen über die Verrechnungssteuer fehlt wie gesagt - eine Rechtsgrundlage zur Erfassung der Herkunft irgendwelcher Gelder, und auch die Sorgfaltspflichtvereinbarung als privatrechtlicher Vertrag der Banken unter sich kann vom Bunde hiezu nicht beigezogen werden. Im übrigen dient diese Vereinbarung gerade der Abwehr suspekter Gelder, weshalb jedenfalls die abgewehrten Gelder der Besteuerung zum vornherein entgehen.

3.

Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden keine Verrechnungssteuern an Antragsteller aus Entwicklungsländern zurückerstattet.

4.

Der Bundesrat hält den Vorschlag, den Reinertrag der Verrechnungssteuer von Anlagen aus Entwicklungsländern zweckgebunden für Entschuldungsmassnahmen zu verwenden, angesichts der tatsächlichen Verhältnisse für wenig erfolgverheissend, ganz abgesehen davon, dass es natürlich dazu einer Verfassungs- und Gesetzesrevision bedürfte.

5.

Ein Zusammenhang zwischen Kapital- und Steuerflucht aus Entwicklungsländern einerseits und verrechnungssteuerfreien Erträgnissen von Treuhandanlagen und ausländischen Wertpapieren andererseits ist nicht erwiesen. Die Idee einer OECD-weiten Vereinheitlichung der Verrechnungssteuer ist mindestens vorderhand zu vage, als dass der Bundesrat sich bereits verbindlich dazu äussern könnte. Ihre Verwirklichung ist zurzeit nicht in Sicht, wenn Sie an die Diskussionen innerhalb der EG und an die Bundesrepublik denken, die die Verrechnungssteuer von 10 Prozent wieder rückgängig gemacht hat. Onken: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt. Ich bin von ihr enttäuscht, weil sie keine Signale gibt, dass man wenigstens dort, wo man unmittelbar etwas tun könnte, bereit ist, gewisse Aenderungen der heutigen Praxis vorzunehmen. Ich beantrage aber keine Diskussion. Hefti: Kapitalfluchtgelder sind meines Erachtens an sich weder gut noch schlecht. Auf die schlechten Fälle hat Herr Onken hingewiesen. Auf der anderen Seite ist Kapitalfluchtzumindest verständlich, wenn sie ausLändern mit schlechterodergarkorrupter Regierung oder mit übersetzten Steuern erfolgt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf unsere Entwicklungshilfe hinweisen, die es öfters zulässt, dass ganz erhebliche Prozentsätze von unseren Leistungen abgezweigt werden und in die Taschen von Potentaten in Entwicklungsländern fliessen. Auch hier könnte man einmal einen Riegel vorschieben.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Onken Verrechnungssteuer und Fluchtgeld Interpellation Onken Impôt anticipé et fuite de capitaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.386 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1989 - 18:15 Date Data Seite 325-327 Page Pagina Ref. No 20 017 658 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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