Lexipedia

Entscheid

89-388

Verwaltungsbehörden 20.06.1989 89.388

20. Juni 1989Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

In welcher Form erfolgt die Information des EMD über künftige Entwicklungsmöglichkeiten, Konzeptionsfragen und Ausbaubedürfnisse der Armee?

2.

Kann bei einem gemeinsamen Auftritt von vier Waffenchefs noch von einer rein persönlichen Vortragstätigkeit gesprochen werden?

3.

Wie gedenkt der Vorsteher des EMD die politischen Instanzen, vor allem das Parlament, in die Diskussion über die künftige Entwicklung der Armee einzubeziehen? Texte de l'interpellation du 14 mars 1989 Dernièrement, les chefs d'armes de l'infanterie, des troupes mécanisées et légères et de l'artillerie ainsi que le chef de la conduite et de l'engagement des troupes d'aviation et de défense contre avions (ADCA) ont exposé devant la Société générale des officiers de Zurich et environs les besoins qu'a l'armée de se développer et les conséquences qui en résultent. Il n'est pas question de mettre en doute la liberté d'opinion de fonctionnaires supérieurs ni leur droit de tenir des exposés. Mais le procédé employé dans le cas précis pose un problème de principe. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:

1.

Sous quelle forme le DMF informe-t-il sur les possibilités de développement futur de l'armée, sur des questions touchant la conception de celle-ci et ses besoins d'extension?

2.

Lorsque quatre chefs d'armes se présentent ensemble en public, peut-on encore alléguer qu'ils tiennent des exposés à titre purement personnel?

3.

Comment le chef du DMF pense-t-il faire participer les autorités politiques, notamment le Parlement, à la discussion sur le développement futur de l'armée? Mitunterzeichner - Cosignataires: Gadient, Huber, Hunziker, Onken, Ruesch, Schoch, Weber (7) Rhinow: Die Informationspraxis des EMD zeichnet sich seit vielen Jahren, ja Jahrzehnten, durch eine grosse Zurückhaltung aus. Zwar werden publikums- und vielleicht auch medienwirksame Neuerungen in aller Offenheit vorgestellt. Ich denke etwa an die neue Uniform oder an den verbesserten Gehörschutz. Doch in grundlegenden Fragen, vor allem im Bereich der künftigen Konzeption der militärischen Landesverteidigung pflegt sich das EMD und die Armeeführung weitgehend in Schweigen zu hüllen. Dabei dürfte unbestritten sein, dass die geltende Konzeption der militärischen Landesverteidigung aus dem Jahre 1966 - immerhin bereits respektable 23 Jahre alt oder jung -früher oder später der Ueberprüfung und Anpassung bedarf, der Anpassung beispielsweise an die sich wandelnden Bedrohungsformen, an die verkürzten Vorwarnzeiten, an die Entwicklung der modernen Waffensysteme, an die dominierende Bedeutung des Feuers auf dem modernen Gefechtsfeld, an die Veränderungen im eigenen Raum, an die demographische Entwicklung, an die wachsenden Schwierigkeiten der Ausbildung für bestimmte Truppengattungen im eigenen Land -wir haben es auch vorhin gehört - und nicht zuletzt auch an die sich anbahnenden, jedoch ungewissen Fortschritte in der Abrüstungspolitik der Grossmächte. Auch wenn der Grundsatz der Milizarmee unverzichtbar ist, so stellen sich doch wichtige Fragen, wie diejenigen nach der Technisierung mit ihren Chancen und Grenzen, nach der politisch brisanten Verteilung der Kräfte auf Grenzraum, Mittelland und Zentralraum, nach der allenfalls gebotenen und verantwortbaren minimalen Professionalisierung in Teilbereichen, nach der Schwergewichtsbildung im Rahmen mehr oder weniger gegebener Kostengrenzen, nach der allfälligen Neustrukturierung der Heereseinheiten und der Bildung einer längst geforderten Armeereserve. Zum Konzeptionellen gehören auch Fragen in verwandten Bereichen, etwa der Definition -- 1 of 4 -Interpellation Rhinow 336 20 juin 1989 verschiedener Aggregatszustände zwischen relativem Frieden und Kriegszustand, der Stellung des Oberbefehlshabers oder der friedensmässigen Führungsstruktur der Armee. Der willkürlich ausgewählte Fragenkreis soll bloss aufzeigen, welche Probleme von grundsätzlicher Bedeutung auf uns zukommen oder uns von neuem beschäftigen. Diese Fragen müssen in aller Offenheit diskutiert werden, nicht nur innerhalb des EMD, sondern auch unter den an der Landesverteidigung interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen um die Armeeabschaffungsinitiative offenbaren zum Teil ein erschreckendes Unwissen weiter Bevölkerungskreise über unsere Sicherheitspolitik im allgemeinen und über die Aufgaben und Probleme unserer Armee im besonderen. In einer Demokratie schweizerischer Prägung sollten aber Grundprobleme des Heeres öffentlich zur Debatte stehen. Die Herstellung dieser öffentlichen Diskussion ist möglich, ohne dass auf die erforderliche Geheimhaltung verzichtet werden müsste. Die Herstellung dieser öffentlichen Diskussion ist wünschbar, weil nur so das in der Gesellschaft vorhandene Potential an Sachverstand - etwa auch bei den Milizoffizieren genutzt werden kann. Die Herstellung dieser öffentlichen Diskussion ist notwendig, denn dank der politischen Auseinandersetzung lebt die Armee in der Gesellschaft, wird sie fassbar und droht nicht zum geldverschlingenden Fremdkörper zu werden, vor allem für jene, die diese Armee nicht, noch nicht oder nicht mehr von innen her kennen. Meines Erachtens müssen wir auch im Bereich der Landesverteidigung akzeptieren, dass es unterschiedliche Auffassungen über die Armee der Zukunft gibt. Es ist besser, diese offenzulegen und dem Bewährungstest des Meinungsaustausches zu unterziehen, als der Fiktion einer nicht erreichbaren Einigkeit nachzueifern. Hierfür scheint aber eine frühzeitige professionelle Information seitens des EMD unerlässlich, so, wie wir sie auch von anderen Departementen kennen - ich verweise etwa auf die Auslegeordnungen des Finanzdepartements im Bereich der Finanzordnung. Zu dieser frühzeitigen Information gehören selbstverständlich auch dauernde substantielle Orientierungen der Militärkommissionen. Denn auch das Parlament will und soll EMD-Vorlagen nicht einfach absegnen, sondern kritischer Gesprächspartner der Regierung sein. Verantwortung mitübernehmen setzt Einsicht in Probleme und Entscheidungsalternativen voraus. In diesem Rahmen sollten auch die Waffenchefs und andere Chefbeamte wie auch die Heereseinheitskommandanten ihre Auffassungen durchaus vertreten dürfen. Eine unité de doctrine kann und soll erst verlangt werden, wenn diese Doktrin rechtskräftig beschlossen wurde. In der Phase der Entscheidungsfindung aber soll die Pluralität, nicht die Uniformität leitender Gesichtspunkt sein. Seit der Einreichung meiner Interpellation hat der Vorsteher des EMD in einigen Teilbereichen interessante Ideen und Vorschläge vorgestellt. Er hat damit erfreuliche neue Akzente gesetzt. Auch die Militärkommissionen sind frühzeitig informiert worden. In diesem Sinn sollte die Information auch auf konzeptionelle, grundsätzliche Fragen ausgedehnt werden. Die Armee bleibt nur dann eine im Volk verwurzelte Armee, wenn nicht nur über ihre Abschaffung, sondern vor allem über ihre Zukunft konstruktiv gesprochen werden kann. Bundesrat Villiger: Zuerst konkret zu den Fragen und nachher noch einige allgemeine Bemerkungen zu den Ausführungen von Herrn Rhinow. Zuerst zur Frage 2: Was das gemeinsame Auftreten von vier ranghohen Vertretern verschiedener Waffengattungen anbelangt, gehört die Orientierung von Offiziersgesellschaften zu aktuellen Fragen im Bereich der eigenen Truppengattungen zum Aufgabenbereich der Waffenchefs und Direktoren von Bundesämtern. Dass bei solchen Gelegenheiten auch Anliegen und Wünsche für die Zukunft geäussert werden, ist verständlich, auch wenn das hin und wieder kritisiert wird. Der Interpellant weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Veranstaltung der Allgemeinen Offiziersgesellschaftzürich und Umgebung den falschen Eindruck erwecken mochte, dass hier in konzentrierter Form Enthüllungen über den'zukünftigen Ausbau der Armee beabsichtigt seien. Zur Informationspolitik des EMD über den Ausbau der Armee: Am 25. Mai habe ich die Oeffentlichkeit - Sie haben darauf hingewiesen, Herr Rhinow - umfassend und zwar sehr frühzeitig über die Vorgaben zur Planung Armee 95 orientiert. Dieser öffentlichen Bekanntgabe sind aufgrund eines eingehenden Informationskonzepts einlässliche Orientierungen der Militärkommissionen beider Räte, der kantonalen Militärdirektoren sowie der Chef beamten des EM D und der Kommandanten der grossen Verbände vorausgegangen. Das beinhaltete gewisse Risiken möglicher Indiskretionen, und es ist dann auch irgendwo ein Loch entstanden, aber kein sehr bedeutendes: Zwei Drittel der Informationen waren falsch. Im Rückblick dürfte auch klar geworden sein, dass die Vorträge in der Zürcher Offiziersgesellschaft lediglich persönliche Ansichten der Referenten und keine Vorgriffe auf die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht definierten Zielsetzungen von Armee 95 darstellten. Zur letzten Frage: Wir möchten die unter Beweis gestellte offene Informationspolitik ganz bewusst weiterführen und insbesondere die zuständigen parlamentarischen Kommissionen frühzeitig über die Absichten auf dem laufenden halten. Die Informationspolitik für Armee 95 war in gewisser Weise atypisch. Ueblicherweise wird in diesem Land die Informationsphase bei kleineren Vorlagen mit der Vernehmlassung eröffnet. Nach der Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat; aufgrund einer Botschaft beginnt dann das parlamentarische Verfahren. Das wird auch bei Armee 95 zur gegebenen Zeit der Fall sein. Diese Ideen, die als politische Leitplanken formuliert worden sind, werden nach der Planung in die Vernehmlassung gehen und nachher das normale parlamentarische Verfahren durchlaufen. Herr Rhinow, Sie haben darauf hingewiesen, dass man jetzt auch konzeptionelle Fragen überprüfen sollte. Wir haben uns im Zusammenhang mit den Ueberlegungen zu Armee 95 die Frage gestellt, ob wir die Konzeption, die angesichts der schnellebigen Zeit schon ein beachtliches Alter hat, verändern müssten und sind zum Schluss gekommen, dass diese Konzeption im Prinzip noch richtig ist. Die KML hat sieben Akzentverschiebungen in der Kampfführung definiert. Darin werden Fragen beantwortet, wie Sie sie aufgeworfen haben: eine gewisse Verlagerung beispielsweise aus dem Alpenraum ins Mittelland, verstärkte Berücksichtigung der indirekten Kriegsführung, verstärkte Berücksichtigung der modernen Luftbedrohungsformen usw. Auch diese Akzentverschiebungen haben wir ganz öffentlich dargelegt. Wir glauben, hier keine Geheimhaltungsinteressen zu verletzen; eine öffentliche Diskussion hat nämlich auch eine dissuasive Komponente. Die übrigen Bereiche von Armee 95 bedeuten eine Anpassung der Armeestruktur an die Rahmenbedingungen unserer modernen Zeit, und hier sind wir der Meinung, es müsse einiges geändert werden. Wir werden aber auch die konzeptionellen Fragen weiter verfolgen. Ich habe vor, mit der KML in weiteren Klausurtagungen Fragen der Bedrohung vertieft zu überprüfen. Wir überprüfen auch - ich werde das institutionalisieren - die Konsequenzen der Abrüstungsdiskussion für uns, die in der Oeffentlichkeit sehr viele Wellen wirft. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass im Moment die Rhetorik über die Abrüstung immer noch wesentlich grösser ist als die Taten. Man hat ungefähr 4 Prozent des Nuklearwaffenpotentials abgebaut. In den übrigen konventionellen Bereichen ist nach wie vor eine Aufrüstung vorhanden. Ob und wie die schönen Pläne in die Tat umgesetzt werden, ist noch offen. Wir sind aber selbstverständlich daran interessiert, dass dieser Prozess in der richtigen Richtung weitergeht. Man muss aber noch auf etwas Zweites hinweisen: Auch die Sicherheitssysteme der Zukunft werden auf Armeen beruhen. Auch wenn die Rüstung halbiert würde, wären immer noch kampffähige Armeen vorhanden. Es ist eine Illusion zu meinen, der Weltfriede werde mit Abrüstung gesichert. Es wurden auf sehr viel tieferem Waffenniveau jeweilen Kriege geführt, mit Hellebarden so gut wie mit Pfeil und Bogen. Es wäre eine Illusion zu meinen, dass man mit weniger Rüstung allein den Weltfrieden erzeugen könnte. Eine friedlichere Welt kann nur dann erzeugt werden, wenn wir die Spannungsherde in den -- 2 of 4 -20. Juni 1989 337 Eisenbahngesetz. Aenderung Griff bekommen, und da gehören Garantien für Freiheitsrechte, Menschenrechte usw. dazu. Das nur nebenbei. Um auf Ihre Frage, Herr Rhinow, zurückzukommen, ob es richtig sei, dass auch bei grundsätzlichen Weichenstellungen die Oeffentlichkeit frühzeitig informiert werde, und zwar auch über konzeptionelle Fragen. Es ist klar, dass daraus eine breite Diskussion im Volk entsteht. Das hat zwei Vorteile: Die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen sich mit Fragen der Armee. Das finde ich grundsätzlich positiv. Für das EMD ist diese Diskussion interessant, weil neue Ideen und Impulse auftauchen können, die wir in die Vorlagen einbauen können. Man hatte in der Schweiz immer eine gewisse Hemmung - ich will das zugeben - Grundfragen der Landesverteidigung, also etwa Konzepte und Doktrinen kontrovers zu diskutieren. Für viele ältere Offiziere sind die offen ausgetragenen Kontroversen zwischen Offizieren im Generalsrang vor einigen Jahren in unguter Erinnerung geblieben. Sie wissen auch, dass die Art, wie solche Fragen diskutiert werden, von Land zu Land verschieden ist. Wenn Sie beispielsweise in der Sowjetunion fünf Generälen die genau gleiche Frage über Konzeption oder Doktrin stellen, dann erhalten Sie interessanterweise fünf wörtlich identische Antworten. In den USA werden die gleichen Fragen in der Fachpresse völlig kontrovers diskutiert. Diejenigen, die solche offenen Kontroversen vermeiden möchten, fürchten, dass unterschiedliche Meinungen über Doktrin oder Konzept nach aussen verunsichernd wirken und den Glauben an die Leistungsfähigkeit der Armee schwächen könnten. Ich persönlich teile diese Befürchtung nicht. Nur eine breite Diskussion führt zu optimalen Lösungen, und ich begrüsse es, wenn sich alle unsere Bürger mit Grundfragen der Landesverteidigung befassen. Ueber die Art, wie die Armee ihren Auftrag erfüllen soll, darf doch öffentlich genauso diskutiert werden wie über die Frage etwa, ob die zweite Säule eher auf dem Kapitaldeckungs- oder eher auf dem Umlageverfahren beruhen sollte. Selbstverständlich ist für mich aber, dass gefällte Entscheide auch von hohen Offizieren zu akzeptieren und mitzutragen sind. Zwischen konstruktiver und kontroverser Diskussion und destruktivem Herummäkeln an gefällten Entscheiden besteht natürlich ein grundsätzlicher Unterschied. Gerade aus diesem Grund habe ich häufig gesagt Sie haben das Problem kurz angesprochen -, dass ich die Diskussion über die Initiative «Schweiz ohne Armee» in gewissem Masse als eine Chance betrachte. Die vertiefte Diskussion über Sinn und Bedeutung der Armee ist hin und wieder nötig, und es ist gut, wenn sich das Volk und alle Politiker auch wieder einmal offen und breit über Sicherheitspolitik unterhalten. Das zwingt uns alle, allfällige Vorurteile zu überdenken und unser sicherheitspolitisches Wissen wieder zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Ich bin persönlich sehr davon überzeugt, dass unsere Armee aus dieser Diskussion keineswegs geschwächt hervorgehen wird. Rhinow: Ich danke Herrn Bundesrat Villiger für seine Antwort und erkläre mich als befriedigt. #ST# 87.069 Eisenbahngesetz. Aenderung Loi sur les chemins de fer. Modification Botschaft und Gesetzentwürfe vom 18. November 1987 (BB11988 l, 1260) Message et projets de loi du 18 novembre 1987 (FF 19881,1209) Antrag der Kommission

1.

Eintreten

2.

Aussetzen der Detailberatung

3.

Ueberweisung der Motion (siehe unten) Proposition de la commission

1.

Entrer en matière

2.

Suspendre la discussion des articles

3.

Adopter la motion (voir ci-après) Ad 87.069 Motion der Verkehrskommission Massnahmen für die konzessionierten Transportunternehmungen Motion de la Commission des transports et du trafic Mesures en faveur des entreprises de transport concessionnaires Wortlaut der Motion vom 20. April 1989 Mit der Ablehnung der Verfassungsgrundlagen für eine koordinierte Verkehrspolitik durch Volk und Stände am 5. Juni 1988 und mit der Annahme des Konzeptes «Bahn 2000» in der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1987 wurde die Voraussetzung für die Revision des Eisenbahngesetzes wesentlich verändert. Damit lassen sich die Zielsetzungen der Motion von 1982 betreffend Abgeltung an Privatbahnen (Zu 79.062 Leistungsauftrag SBB) nicht mehr in allen Teilen erfüllen. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen R£ten eine neue Botschaft oder allenfalls eine Ergänzungsbotschaft zur Vorlage 87.069 mit entsprechenden Aenderungen des Gesetzestextes zu unterbreiten, die insbesondere folgende Punkte umfassen soll: - Abklärung der verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Beteiligung der Kantone an der Abgeltung für konzessionierte Transportunternehmungen; - Abgeltung der ungedeckten Kosten des Verkehrsangebotes der konzessionierten Transportunternehmungen (bisher gemeinwirtschaftliche Leistungen); - Neuregelung der Beitragsleistung des Bundes für den öffentlichen Verkehr in den Agglomerationen sowie in den Bergund Randgebieten; - Einbezug der Auswirkungen des Konzeptes «Bahn 2000» auf die konzessionierten Transportunternehmungen. Texte de la motion du 20 avrill 989 Le rejet, par le peuple et les cantons, des bases constitutionnelles d'une politique coordonnée des transports le 5 juin 1988, et l'adoption, par le souverain, du projet RAIL 2000, le

6.

décembre 1987, ont considérablement modifié les conditions pour la révision de la loi sur les chemins de fer. Il en résulte qu'il n'est plus possible de réaliser la totalité des objectifs visés par la motion de 1982 concernant l'indemnité versée aux chemins de fer privés (Ad 79.062 Définition de l'offre des CFF). Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un nouveau message sur la question, voire un message complémentaire au projet 87.069, avec des modifications y relatives des textes de la loi qui comprendrait en particulier les points suivants: - un examen des bases constitutionnelles d'une participation des cantons aux indemnités versées aux entreprises de transport concessionnaires; - l'indemnisation des coûts non couverts que représentent les prestations des entreprises de transport concessionnaires (jusqu'ici: «prestations de service public»); - un réaménagement de la contribution de la Confédération destinée aux transports publics dans les agglomérations ainsi que dans les régions périphériques et de montagne; - une étude des retombées de RAIL 2000 sur les entreprises de transport concessionnaires. Lauber, Berichterstatter: Man kann sich fragen, weshalb die vom Bundesrat beantragte Revision des Eisenbahngesetzes erst heute auf der Tagesordnung des Ständerates steht, obschon die Botschaft im Sommer 1987 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Der Grund liegt darin, dass über die Definition und die Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen sehr wohl überlegt legiferiert werden muss. Die beim Leistungsauf-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rhinow Informationspolitik des EMD Interpellation Rhinow Politique d'information du DMF In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.388 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 335-337 Page Pagina Ref. No 20 017 662 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 4 of 4 --