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Verwaltungsbehörden 19.09.1989 89.390
19. September 1989Deutsch10 min
Source admin.ch
Interpellation Ruesch 330 19 juin 1989 Zeit seines Wirkens nachhaltig eingesetzt hat, auf internationaler Ebene insbesondere auch im von ihm präsidierten Zehner-Klub. Auch haben Sie, Herr Bundesrat, dem Vernehmen nach offenbar nicht zugewartet; denn der Bundesrat scheint den Grundsatzentscheid zur Einsetzung einer mit diesen Aufgaben zu betrauenden Expertengruppe gemäss Frage 3 bereits gefällt zu haben. Es wäre erwünscht, kurz auch in bezug auf das weitere Vorgehen noch Näheres zu erfahren. Bundesrat Stich: Die ganze Verschuldungsproblematik ist das ist das einzige, was sicher ist - sehr, sehr komplex. Der Herr Interpellant hat mit Recht angeführt, dass es keine Patentrezepte gibt. Auch wenn es keine Patentrezepte gibt, heisst das nicht, dass man die Verschuldungsproblematik nur als Ganzes betrachten muss. Insbesondere in bezug auf die sogenannten Fluchtkapitalien, die Herr Onken vorher angeführt hat, sollte es gelingen, Remedurzu schaffen, denn dann wäre die Frage der Verschuldung bereits wesentlich weniger bedeutend. Das ist selbstverständlich; um dazu zu kommen, braucht es aber gewaltige Anstrengungen; es braucht andere Wirtschaftspolitiken in den einzelnen Ländern. Deshalb muss sich der Weg, den der Währungsfonds und die Weltbank vorschlagen - nämlich nach Lösungen zu suchen, die auf der einen Seite den Entwicklungsländern, den verschuldeten Ländern, auf der anderen Seite aber auch den Gläubigerstaaten bzw. den Gläubigern Rechnung tragen -, eingeschlagen werden. Der Bundesrat ist mit dem Interpellanten einig darin, dass wir auch sehr exakt prüfen sollen, was der schweizerische Beitrag zur Vermittlung in einer solch schwierigen Situation sein könnte. Dass wir das tun wollen, ist für den Bundesrat selbstverständlich. Deshalb haben wir eine interdépartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesen Fragen beschäftigt. Aber wir haben auch - wie es der Wunsch von Herrn Gadient gewesen ist - eine externe Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich noch in diesem Jahr mit diesen Fragen auseinandersetzen und dem Bundesrat bzw. dem Finanzdepartement noch in diesem Herbst ihren Bericht abliefern soll. Ich denke, dass es nachher zweckmässig sein wird, über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe ist eingesetzt. Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befriedigt. #ST# 89.390 Interpellation Ruesch Anstellung von Spitzenkräften in der Bundesverwaltung und Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) Engagement de collaborateurs de haut niveau dans l'administration fédérale (caisse fédérale d'assurance) Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1989 Im Jahre 1987 wurden die Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse revidiert. Dabei wurde der Einkauf neu geregelt. Schon damals wurde befürchtet, die neuen Bestimmungen könnten den Uebertritt von qualifizierten Kadern aus der Privatwirtschaft in den Bundesdienst erschweren oder gar verhindern. Der Bundesrat wird eingeladen, über folgende Fragen Auskunft zu geben:
Erwägungen
1.
Erschweren die Einkaufssummen für 45- bis 50jährige Spitzenkräfte den Uebertritt aus der Privatindustrie in die Bundesverwaltung?
2.
In wie vielen Fällen hat der Bundesrat eine Sonderlösung gemäss Artikel 17 Absatz 3 der EVK-Statuten beschlossen?
3.
Sind in absehbarer Zeit Aenderungen in den EVK-Statuten zu erwarten, welche den Uebertritt in den Bundesdienst erleichtern können? Texte de l'interpellation du 14 mars 1989 Les statuts de la Caisse fédérale d'assurance ont été révisés en 1987. A cette occasion, le rachat afait l'objet d'une nouvelle réglementation. A l'époque, on craignait déjà que les nouvelles dispositions rendent plus difficile, voire empêchent le passage au service de la Confédération de cadres qualifiés en provenance de l'économie privée. Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivantes:
1.
Les sommes de rachat à la charge des cadres qualifiés de la tranche d'âge de 45 à 50 ans empêchent-elles leur passage du secteur privé à l'administration fédérale?
2.
Combien de cas le Conseil fédéral a-t-il résolus par application de la disposition spéciale prévue à l'article 17, 3e alinéa, des statuts de la CFA?
3.
Faut-il s'attendre à une prochaine modification des statuts de la CFA, susceptible de faciliter le passage au service de la Confédération? Ruesch: Im Rahmen der letzten Revision des Beamtengesetzes - vor gut einem Jahr - hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes in diesem Saal die Bedeutung eines gut qualifizierten Bundespersonals eindringlich geschildert. Gleichzeitig hat er auf die Schwierigkeiten hingewiesen, gut qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die Forderung, gute Beamte zu gewinnen, gilt für alle Stufen des Bundespersonals. Wir benötigen zuverlässige Zustellbeamte bei den PTT, aber auch Spitzenkräfte für Direktorenposten. Die Bedingungen für hohe Bundesbeamte haben sich seit der Behandlung der Revision des Beamtengesetzes, das heisst seit der letzten Lohnrunde im politischen Umfeld stark verschlechtert. Hohe Beamte des Bundes sind heute rasch einer massiven politischen Kritik ausgesetzt. Damit wird ihre Stellung im Verhältnis zu gleichwertigen Anstellungen in der Privatwirtschaft wesentlich erschwert und weniger attraktiv. Manche Spitzenkraft der Wirtschaft wird durch diese Entwicklung von einem allfälligen Wechsel in die Bundesverwaltung abgehalten. Dazu kommt nun seit der letzten Revision der Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse im Jahre 1987 noch ein erhebliches finanzielles Hindernis. 1987 wurde die Verpflichtung eingeführt, dass die Versicherungsjahre für eine Vollrente bis auf das 25. Altersjahr-stattwie früher bis auf das 30. Altersjahr - zurück eingekauft werden müssen. Für die volle Leistung werden 40 Versicherungsjahre verlangt. Wenn heute eine bewährte Führungskraft der Privatwirtschaft in den Bundesdienst eintreten will, sind Einkaufssummen in die Versicherungskasse zu zahlen, die prohibitiv sind. Ein Beispiel, das sich kürzlich ereignet hat, mag dies illustrieren: Ein Milizoffizier, Alter 50 Jahre, wurde von seinem Korpskommandanten angefragt, ob er für ein Divisionskommando kandidieren würde. Die Einkaufssumme in die EVK hätte
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000 Franken betragen. Von seiner jetzigen Firma hätte der Mann 92 000 Franken erhalten. Zudem hätte er eine Gehaltseinbusse in Kauf nehmen müssen. Auf diese wäre er eingetreten, aber die Einkaufssumme in die Versicherungskasse hielt ihn ab, und der hochqualifizierte Milizoffizier hat diese Anfrage abgelehnt. Wenn in einem anderen Fall, in dergleichen Funktion, die Einkaufssumme bezahlt werden konnte, so ist festzustellen, dass jener Kandidat bereits im öffentlichen Dienst stand. Innerhalb des öffentlichen Dienstes, wo das Freizügigkeitsabkommen besteht, sind die Dinge natürlich viel einfacher zu lösen, als wenn jemand aus der Privatwirtschaft kommt. Marcel Kaiser hat in der «Weltwoche» einen Artikel geschrieben unter dem Titel: «Das Heer leidet an Blutmangel». Darin schreibt er: «Die Starrheit des Systems, plakatiert in der Eidgenössischen Versicherungskasse, macht es heute praktisch unmöglich, dass begabte Milizoffiziere in die Führungsetage aufsteigen. Wegen Schwierigkeiten mit dem Ruhegehalt wird das Heer von einem wichtigen Reservoir also immer mehr ab-- 1 of 3 -19. Juni 1989 331 Interpellation Ruesch genabelt.» Unsere Finanzdelegation hat in ihrem Bericht an die Räte auf Seite 19 auf die gleichen Schwierigkeiten hingewiesen. Nun sind offensichtlich die neuen Bestimmungen der Eidgenössischen Versicherungskasse bereits für jüngere Führungskräfte prohibitiv. 14 Tage nachdem ich meine Interpellation eingereicht hatte, gab der Ausbildungschef der Armee, Herr Binder, an einer Pressefahrt bekannt, die Eidgenössische Versicherungskasse sei derart verheerend ausgestaltet, dass eine eigentliche Inzucht in der Verwaltung drohe. Bei den Instruktoren wirke sich dies derart aus, dass beispielsweise ein 29jähriger rund 90 000 Franken einschlössen müsse, um überhaupt die Instruktorenlaufbahn beschreiten zu können. Soweit Binder. Was für die 29jährigen Instruktoren gilt, gilt natürlich auch für die gleichaltrigen Ingenieure, die zu den PTT, zu den SBB oder zu anderen Bundesbetrieben wollen. Der Mangel an Ingenieuren, über welchen die PTT heute klagen, dürfte nicht zuletzt auch auf diese neue Regelung zurückzuführen sein.
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Prozent des Bundespersonals haben bisher den Eintritt in den Bund erst nach dem 30. Altersjahr gefunden. Damit ist ein erheblicher Teil möglicher Kandidaten - vor allem mit längerem Studium - in einer ausserordentlich schwierigen Lage. Auch die Vereinigung der Kader des Bundespersonals ist besorgt über diese Entwicklung. Ich bitte deshalb Herrn Bundesrat Stich um Auskunft über die Erfahrungen mit der neuen EVK-Ordnung und über die Absichten des Bundesrates, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu begegnen. Bundesrat Stich: Seit dem Inkrafttreten der neuen Statuten wurden in der Bundesverwaltung und in den PTT-Betrieben
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Kaderstellen in der Ueberklasse besetzt. Bei sechs dieser Stellen wurden Bewerber aus der Privatwirtschaft berücksichtigt; in drei Fällen ist eine Rekrutierung wegen der Einkaufssumme gescheitert. Gestützt auf diese Zahlen lassen sich keine eindeutigen Schlüsse über die seit dem 1. Januar 1988 bestehende Einkaufsregelung für die EVK ziehen. Es ist indessen unbestritten, dass vor einer Anstellung die Einkaufsfrage sorgfältig abgeklärt werden muss. Es zeigt sich indessen auch, dass Bewerber aus der Privatwirtschaft oft erstaunlich kleine Freizügigkeitsleistungen mitbringen. Die Einkaufsprobleme werden somit nicht ausschliesslich durch die neue Einkaufsregelung der EVK, sondern auch durch die mangelhafte Freizügigkeit bei Vorsorgeeinrichtungen privater Arbeitgeber hervorgerufen. Es ist im heutigen Zeitpunkt nicht opportun, die Probleme des Uebertritts von einer Pensionskasse in die andere, insbesondere in die EVK, mit Aenderungen der Einkaufsordnung zu lösen. Vielmehr liegt eine Lösung der Problematik in einer Verbesserung der Freizügigkeit im allgemeinen. Hier kann auf die laufenden Arbeiten für eine Revision der betreffenden Bestimmungen des Obligationenrechts und des BVG verwiesen werden. Im übrigen wird die EVK auf Beginn des Jahres 1990 ein neues Freizügigkeitsabkommen in Kraft setzen, dem sich auch Pensionskassen privater Arbeitgeber anschliessen können, sofern sie ähnliche Leistungen wie die EVK vorsehen. Bis heute hat der Bundesrat in fünf Fällen, gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 der EVK-Statuten, eine teilweise Uebernahme der Einkaufssumme beschlossen. Dabei handelt es sich um Stellen, die in der Ueberklasse eingereiht waren. In zwei weiteren Fällen wurden Teile der Einkaufssumme bei tiefer eingereihten Chefbeamten übernommen. Eine Anstellung dieser beiden Bewerber kam indessen aus anderen Gründen nicht zustande. Eine Aenderung der EVK-Statuten im Bereich der Einkaufsregelung ist nicht sinnvoll. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, muss die Einkaufsproblematik im Zusammenhang mit der gesetzlich geregelten Freizügigkeitsordnung gesehen werden. Erste Verbesserungen können vom erwähnten Freizügigkeitsabkommen erwartet werden. Eine definitive Verbesserung der Situation wird allerdings nur mit einer umfassend revidierten Freizügigkeitsordnung zu erreichen sein. Dem möchte ich noch beifügen, dass die EVK im letzten Jahrich habe das bereits beim Geschäftsbericht dargelegt - insgesamt 6000 neue Leute aufgenommen hat. Wenn es dann in einigen wenigen Fällen zu Schwierigkeiten kommt, kann man die Schuld dafür nicht der Einkaufsregelung der Pensionskasse in die Schuhe schieben. Ich möchte beifügen - ich habe es bereits gesagt-, dass es notwendig ist, mit den Leuten, die sich bewerben, überhaupt einmal darüber zu sprechen. Gelegentlich stellt man fest, dass davon ausgegangen wird, der Bund habe ja Geld und könne seelenruhig bezahlen. Ich bedaure, dass ich diese Angaben nicht vorher gehabt habe. Gerade wenn bei den Milizoffizieren jemand eine solche Einkaufssumme bezahlen muss, ist festzuhalten, dass hier das Endalter bekanntlich nicht 65 beträgt, sondern dass er vorher zur Disposition gestellt wird. Bei den Instruktionsoffizieren geschieht dies im 58. bis zum 62. Altersjahr. Das spielt für die Kosten eine wesentliche Rolle. Wenn ein 29jähriger Instruktionsoffizier als Bewerber tatsächlich 90 000 Franken bezahlen müsste, kann man sich noch andere Dinge fragen. Ich wäre froh gewesen, wenn ich diese Zahlen vorher gehabt hätte. Ich hätte dann abklären können, um welche Fälle es sich tatsächlich handelt. Wenn man einer Sache nämlich auf den Grund geht, stellt man gelegentlich ganz etwas anderes fest. Ruesch: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt. Was die Zahlen angeht, die Ihnen fehlen, Herr Bundesrat Stich, bin ich davon ausgegangen, dass diese, wenn der Ausbildungschef der Armee sie an Pressekonferenzen angibt, allenfalls auch der EVK und dem Finanzdepartement bekannt sind. Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr La séance est levée à 20 h 05 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruesch Anstellung von Spitzenkräften in der Bundesverwaltung und Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) Interpellation Ruesch Engagement de collaborateurs de haut niveau dans l'administration fédérale (caisse fédérale d'assurance) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.390 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1989 - 18:15 Date Data Seite 330-331 Page Pagina Ref. No 20 017 660 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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