89-403
Verwaltungsbehörden 03.10.1989 89.403
3. Oktober 1989Deutsch17 min
Source admin.ch
Interpellation Zumbühl. Demandes de la CEDRA 552 3 octobre 1989 In allen diesen Bereichen aber - und das betone ich zum Schluss noch einmal - handeln die SBB in erster Linie eigenverantwortlich. Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen. • Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.403 Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA Siehe Seite 198 hiervor - Voir page 198 ci-devant Danioth: Herr Bundesrat Ogi hat in der vergangenen Session bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation meines Kollegen Zumbühl die Stellungnahme des Bundesrates zur Lagerung der radioaktiven Abfälle dargelegt. Ich möchte vorweg dem Bundesrat für die erstmals in dieser unmissverständlichen Form dargelegte Haltung danken, die vorab in ihrer staatspolitischen Dimension nichts zu wünschen übriglässt. Massgeblich für die Wahl des Lagerstandortes ist demnach in erster Linie das Erfordernis der nuklearen Sicherheit. Zu berücksichtigen sind daneben aber auch noch Gesichtspunkte der Raumplanung sowie des Umwelt- und des Landschaftsschutzes, nicht aber politische Rücksichten. Wörtlich erklärte dabei der bundesrätliche Sprecher: «Nicht in Betrachtfallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.» Das bedeutet im Klartext: Regionalpolitische oder auch koordinierte politische Widerstände dürfen die Verwirklichung der Aufgabe weder verhindern noch ungebührlich verzögern. So weit, so gut. In der Tat sind wir uns doch wohl alle bewusst, dass die fachgerechte und umweltsichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Wirtschaft eine nationale Aufgabe darstellt. Auch dürfte es unbestritten sein, dass die Schweiz aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität, aber auch aus Rücksicht auf den Lebensraum anderer Völker und Kontinente den eigenen radioaktiven Abfall nicht einfach in ein Entwicklungsland abschieben oder in des Meeres Tiefe versenken darf. Die Konsequenzen unserer Wohlstandsgesellschaft und die Redlichkeit unseres aussenpolitischen Handelns verlangen, dass wir dieses Problem in unserem Lande selber auf korrekte, anständige Weise lösen, und zwar so, dass wir es auch nachfolgenden Generationen gegenüber verantworten können. Die Magra hat unbestreitbar einen wichtigen nationalen Auftrag zu erfüllen - das geht schon aus ihrem Namen hervor -, um den sie - zumindest was die politischen Rahmenbedingungen betrifft - nicht immer zu beneiden ist. Sie hat der HSK, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen - beziehungsweise dem übergeordneten Departement -, zuhanden des Bundesrates aufgrund klar umschriebener Untersuchungsschritte aussagekräftige Ergebnisse zu unterbreiten. Sie ist aber keine politische Behörde und hat daher weder politische Entscheide zu fällen noch solche zu präjudizieren. Als Fachorgan ist sie der reinen Wissenschaftlichkeit verpflichtet, denn davon hängt nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und Schlussfolgerungen ab. Die Behörden ihrerseits können nur so einen für das Land und insbesondere die betroffenen Regionen auch politisch überzeugenden und Akzeptanz erheischenden Entscheid fällen. Gerade wenn man die Verhinderungsstrategie gewisser extremer Kreise in Betracht zieht, denen es nicht so sehr um Problemlösung als vielmehr um Konfliktverlängerung geht, wünscht man sich, dass die Handlungen und das Auftreten der Nagra keinen Vorwand hiezu geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht auf die eher ungeschickten Manöver und die politisch gefärbten Stellungnahmen der Nagra-Vertreter in der Vergangenheit zurückkommen, die in der betroffenen Bevölkerung mit Recht Beunruhigung hervorgerufen haben. Neuestens musste es jedoch Bedenken erwecken, wenn die Nagra dem Vernehmen nach nun versucht, bei der HSK beziehungsweise beim EVED ganz wesentliche Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 abzuändern. Insbesondere die angestrebte zeitliche Entkoppelung der Untersuchungen an den drei beziehungsweise nun vier möglichen Standorten erregt Misstrauen. Nicht ganz zu Unrecht argwöhnen die Behörden und die betroffenen Anstösser, dass eine zeitliche Staffelung der einzelnen Untersuchungsschritte schliesslich auch eine politische Prioritätenfolge nach sich ziehen könnte. Laut dem neuesten Info-Bericht der Nagra konnte die erste Untersuchungsphase bisher nur an den zwei Standorten in Graubünden und Uri abgeschlossen werden. Am dritten Standort - Bois de la Glaive - stehen sie noch aus. Das Bundesgericht musste gegen den Widerstand der betroffenen Gemeinden der Nagra erlauben, Pläne aufzulegen, und ihr sogar Zutritt zu den Grundstücken verschaffen. Es leuchtet zwar ein, dass arbeitsorganisatorische Gründe und vorab ein möglichst kostensparendes Vorgehen nahelegen, nicht an allen möglichen Standorten gleichzeitig Sondierstollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben. Dies hat auch Herr Bundesrat Ogi in der Beantwortung der Interpellation Zumbühl zu Recht hervorgehoben. Eine rationelle und gestaffelte Arbeitsweise darf indessen nicht zu einer völligen zeitlichen Entkoppelung der Untersuchungen führen. Insbesondere ist die Voraussetzung für eine Abänderung von Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 nicht gegeben. Es muss nämlich unter allen Umständen sichergestellt werden, dass die bundesrätlichen Zielvorgaben nicht durch regionale Opposition unterlaufen werden. Diese Befürchtung wird gerade im Kanton Uri geäussert, wo sich Behörden und Betroffene, das darf man sicher sagen, bisher - wenn auch ohne grosse Begeisterung, eine solche wird auch gar nicht verlangt - doch bundestreu und kooperativ verhalten haben. Unsere Bedenken finden neue Nahrung in jüngsten Aeusserungen von Nagra-Mitarbeitern, so in einem kürzlich in der «NZZ» erschienenen Artikel. Darin ist als Fazit festgehalten - nebst vielem, das ich unterschreiben könnte -, die Obstruktion gegen ein Endlagerprojekt in einer Region dürfe nicht zum «Warten auf den Letzten» führen. Es sei folglich nicht akzeptabel, dass die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle von den loyalen Standortregionen unter Hinweis auf die Obstruktion einer ändern Region abgelehnt würde. Sicherlich besteht kein Recht auf Gleichheit in der Verweigerung nationaler Aufgabenerfüllung. Zutreffend ist auch, dass eine derartige freundeidgenössische Sankt-Florians-Politik nicht die sach- und termingerechte Erfüllung der unabdingbaren Aufgaben unseres Landes verhindern darf. Irgendwo muss ja dann schliesslich gebaut werden, und gerade das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollte - nach den Worten des Bundesrates-sobald als möglich in Betrieb genommen werden. Aber ebenso gewiss ist, dass bei einer Laisser-faire-Politik der Eindruck entstünde, Opposition und Obstruktion müssten nur lange und intensiv genug betrieben werden, dann lohnten sie sich und würden schliesslich staatlich -wenn auch nicht ganz und gar abgesegnet, so doch hochoffiziell -toleriert. Kommt nicht auch Ihnen bei solchen Gedanken ein Stichwort in den Sinn, das da lautet: Kaiseraugst? Noch etwas: Wie soll der betroffenen Bevölkerung plausibel gemacht werden, dereinst den unangenehmen Entscheid als sachlich gerechtfertigt und politisch tragbar zu akzeptieren, vor allem, wenn es eine kleine, eine schwächere Region ist? Es ist am Bundesrat, der drohenden Destabilisierung seiner Entsorgungspolitik in Form von exzessiven Verfahren und -- 1 of 4 -3. Oktober 1989 553 Interpellation Zumbühl. Nagra-Gesuche rechtsmissbräuchlicher Kompetenzverwischung deutlich und energisch entgegenzutreten. Es ist jetzt noch Zeit, eine unnötige eidgenössische Auseinandersetzung zu vermeiden. Der Magra andererseits ist für ihre weitere Arbeit eine glückliche, geschickte Hand zu wünschen. Sie möge ihre ganze Energie auf ihren konkreten, wissenschaftlich-technischen Auftrag konzentrieren und sich möglichst aus politischen Händeln heraushalten. Hunziker: Ich möchte dem Bundesrat ebenfalls für die klare und verantwortungsbewusste Haltung in diesem delikaten Geschäft danken. Problematisch wird die Zeitdauer, die die notwendigen Bewilligungsverfahren beanspruchen. Sie kontrastieren stark mit dem zeitlichen Problemdruck. Für die Erkundung der drei Standorte, von denen jetzt die Rede war, brauchte es sehr viel Zeit, bis man überhaupt mit den ersten Arbeiten beginnen konnte. Im Jahre 1983 sind die entsprechenden Sondiergesuche unterbreitet worden, und es ging dann rund zwei Jahre, bis ihnen teilweise stattgegeben wurde. Sie wissen, dass Untersuchungen nur bewilligt wurden, soweit sie sich ohne den Bau von Sondierstollen realisieren Hessen. Die Nagra hat dann die bewilligten Untersuchungen ohne Sondierstollen in den Jahren 1986 und 1987 - soweit das möglich war-durchgeführt. An keinem der drei Standorte ergaben sich geologische, hydrogeologische oder felsmechanische Hinweise, welche für die Sicherheit der Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle prohibitiv wären. Eine weitere Verbesserung des Kenntnisstandes war dann aber ohne Sondierstollen nicht möglich. Darum hat die Nagra im November 1988, also fünf Jahre nach dem ersten Antrag, nochmals beim Bundesrat beantragt, man möchte ihr den Vortrieb von Sondierstollen und die Erkundung des Wirtgesteins an diesen drei Standorten gestatten. Bei der Beurteilung der Standorteignung bezüglich der Sicherheit von Mensch und Umwelt sollte der Bund nach meiner Meinung streng von objektiven, wissenschaftlichen Kriterien ausgehen. Insbesondere sollten die Abklärungen an keinem Standort allein aufgrund politischer Ueberlegungen eingestellt werden. Frankreich beseitigt kurzlebige Abfälle seit 1969 im Endlager Centre de la Manche und baut jetzt ein zweites Endlager. Schweden hat 1988 ein unterirdisches Endlager für kurzlebige Abfälle in Betrieb genommen. Finnland baut ein ähnliches Endlager aus. Der Zeitbedarf von der Standortsuche über Abklärungen und Bau bis zur Betriebsaufnahme beträgt im Ausland meistens fünf, in Extremfällen acht Jahre, einschliesslich Bewilligungsverfahren. Die Nagra wartet bisweilen allein auf eine rechtsgültige Sondierbewilligung acht Jahre, so etwa in Siblingen: nämlich 1980 bis 1989. Der Bundesrat hat festgestellt, dass für die kurzlebigen Abfälle der Entsorgungsnachweis ohne Wenn und Aber erbracht ist. Die Abfälle sind wirklich problemlos. Gemessen an ihrerToxizität fallen pro Kopf der Bevölkerung und Jahr weniger kurzlebige radioaktive Abfälle an als etwa aus Quecksilberbatterien von Armbanduhren oder aus vielen anderen Sonderabfällen. Im Ausland werden kurzlebige Abfälle in oberflächennahen Deponien beseitigt. Bei uns sieht die Nagra vor, sie Hunderte von Metern tief in einem Berg zu entsorgen. Das sollte man durch politisches Verständnis honorieren und nicht durch weitere Verzögerungen. Es geht nicht an, die Nagra für Probleme zu tadeln, die ihr aus nichterfüllbaren Bedingungen und Auflagen erwachsen. Wenn der Bundesrat verlangt hat, dass die Nagra an den drei ersten Standorten zeitlich parallel Untersuchungen durchzuführen hat, dann müssen wir Politiker dafür sorgen, dass dies möglich wird, und sollten nicht mithelfen, es zu verhindern und zu verzögern. Die ganze Problematik Nagra ist übrigens nur ein Teil einer generellen besorgniserregenden Entwicklung. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft gibt es Aufgaben, die nur gemeinsam bewältigt werden können: durch gemeinschaftliche Einrichtungen wie neue Eisenbahnlinien oder Kehrichtverbrennungsanstalten, Reststoffdeponien, Endlager, auch Asylantenheime, Paraplegikerzentren oder Aids-Kliniken. Diese müssen alle irgendwo erstellt werden. Jedermann sieht dies ein, aber wenige sind bereit, sie bei sich zu haben. Zwischen den nationalen und den lokalen Interessen bestehen unüberwindliche Differenzen. Egoismen und Partikularismen bestimmen vielerorts die Politik. Die Mitarbeit am Ganzen verstehen wir nicht mehr als Beitrag an die Gemeinschaft, sondern nur noch als Opfer: Wir sprechen von Opfersymmetrie. Diese durch einen als selbstverständlich empfundenen Wohlstand verursachte Mentalität sollten wir nicht übernehmen, schon gar nicht, wenn es um die Lösung nationaler Probleme geht. Ich verurteile die Behinderung der Umweltschutzaufgabe der Abfallentsorgung aus durchsichtig politischen Gründen. Der grösste Widerstand erwächst der Nagra ausgerechnet aus Kreisen, die bemängeln, dass das Problem der Lagerung noch nicht gelöst ist. Das kann natürlich nicht gelingen, wenn jede wissenschaftlich notwendige Sondierung verhindert oder zumindest verzögert wird. Es gibt Leute, die offensichtlich gar nicht an der Problemlösung interessiert sind; sie möchten das Abfallproblem als Argument gegen die Kernenergie möglichst lange ungelöst wissen. Das ist nicht nur verwerflich, sondern auch kurzsichtig. Auch bei einem Ausstieg aus der Kernenergie müssten wir Endlagerfür bestehende und noch anfallende Abfälle erstellen. Oesterreich, das bereits ein erstelltes Kernkraftwerk eingemottet hat, muss auch Endlager bauen für seine Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Ich appelliere daher nicht nur an meine Kolleginnen und Kollegen in diesem Saal; meines Wissens hat kein Mitglied unseres Rates aktiv mitgewirkt bei den bekannten Obstruktionen. Ich appelliere an die Politik allgemein und hoffe, dass der Mut vorhanden ist, zu diesen nackten Tatsachen und Notwendigkeiten zu stehen, auch wenn es in der eigenen Region nicht sehr populär ist. Bundesrat Ogi: Ich danke Herrn Ständerat Danioth und Herrn Ständerat Hunziker für die sorgfältige Analyse der Problematik bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz. Was die Frage der dauernden Ueberprüfbarkeit und gegebenenfalls der Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle anbelangt, sind die gesetzlichen Anforderungen klar und meines Erachtens sinnvoll festgehalten. Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz sieht die dauernde sichere Entsorgung und Endlagerung der aus einem Kernkraftwerk stammenden Abfälle vor. Diese Forderung nach Endlagerung der radioaktiven Abfälle gründete auf der Ueberzeugung, dass es nicht angeht, heute Abfälle zu erzeugen, ohne für deren sichere Beseitigung zu sorgen. Diejenigen Generationen, die den Nutzen aus der Kernenergiegewinnung ziehen, sollten auch dafür sorgen, dass die dabei entstehenden Abfälle sicher und dauerhaft beseitigt werden. Kommende Generationen sollten sich nicht mit Altlasten befassen müssen. Im Rahmen der Revision des Atomgesetzes wird der Gesetzgeber allenfalls Gelegenheit haben, sich zu dieser Frage ausführlich zu äussern. Was die Untersuchungen der Nagra am Standort Bois de la Glaive anbetrifft, hat sich der Bundesrat wiederholt für die Ausführung dieser Arbeiten ausgesprochen. Das EVED forderte die Nagra mit Nachdruck auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Sondierungen in der Gemeinde Ollon beginnen zu können. Am 13. Juni 1989 sprach sich das Bundesgericht für die Ausführung vorbereiteter Handlungen im Rahmen des Enteignungsgesetzes aus. Damit wurde die Nagra auch rechtlich in die Lage versetzt, erste Arbeiten am Bois de la Glaive auszuführen. Die Nagra hat uns zugesichert, die im Rahmen des Bundesgerichtsentscheides realisierbaren Arbeiten in der Gemeinde Ollon noch in diesem Jahr durchzuführen. Zur Frage der Gleichzeitigkeit der Untersuchungen an den verschiedenen Standorten habe ich mich schon in der Antwort an Herrn Ständerat Zumbühl geäussert. Herr Ständerat Danioth hat diese Antwort zutreffend zusammengefasst. Regionalpolitische Widerstände dürfen die Verwirklichung der Aufgabe der Entsorgung radioaktiver Abfälle weder verhindern noch ungebührlich verzögern. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerabbau politisch leichter durchsetzen lassen. Anders ausgedrückt: Politische Schwierigkeiten dürfen nicht zu unsachlichen Kompromissen in der Suche nach einem Endlager führen.
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Interpellation Seiler. Radios locales 554 3 octobre 1989 Ich gehe mit den Herren Danioth und Hunziker einig, dass sich Behörden und Betroffene im Kanton Uri gegenüber den Untersuchungen der Nagra bundestreu und kooperativ verhalten haben. Das gleiche gilt auch für die Regierungen der übrigen von den Arbeiten der Nagra betroffenen Kantone. Danken möchte ich den Votanten für das Verständnis, das sie trotz eindeutiger und klarer Aussage den Schwierigkeiten entgegenbringen, mit welchen sich die Bundesbehörden, aber auch die Nagra bei den Lösungen der nationalen Aufgabe zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle konfrontiert sehen. Verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten führen zu radioaktivem Abfall: Energieerzeugung, Anwendung in Medizin, Industrie und Forschung. Solange der Bund solche Tätigkeiten gestattet, muss er die Entsorgung dieser Abfälle ermöglichen. Das ist eine nationale Aufgabe. Es kann nicht angehen, dass einzelne Gemeinden oder Regionen die Lösung einer nationalen Aufgabe verhindern. Im Ausland sind Endlager für radioaktive Abfälle im Betrieb oder im Bau, Beispiel: Schweden, in Forsmark oder Finnland. Ich habe Schweden besucht. Das ist beeindruckend und könnte uns als Beispiel dienen. Ich meine, was Schweden kann, sollte auch die Schweiz realisieren können. Der Bund zählt dabei nach wie vor auf das Verständnis und die Mithilfe der Kantone. Die Kirchturmpolitik hat bei der Entsorgung keinen Platz, bei der Entsorgung der täglichen nuklearen Abfälle schon gar nicht. #ST# 89.583 Interpellation Seiler Lokalradios. Sicherung des Dreiebenenmodells Radios locales. Maintien des trois niveaux Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1989 Am 19. Juni 1989 hat der Bundesrat die Fernsehwerbezeit unerwartet massiv um 5 respektive 6 Minuten pro Tag erhöht. Das bedeutet je nach Tarifgestaltung zusätzliche 25 bis 40 Millionen Franken Einnahmen. Dagegen bringt die bewilligte Erhöhung der Lokalradiowerbezeit um 5 respektive 6 Minuten den Lokalradios nichts. Alle mittleren und kleineren Lokalradios können die bereits heute zugelassene Werbezeit bei weitem nicht ausschöpfen. Die staatspolitische Bedeutung der Lokalradios als Förderer der kulturellen Eigenart und Eigenständigkeit unserer vielfältigen Regionen ist unbestritten. Um so erstaunlicher ist die Tatsache, dass die SRG ihre Regional- beziehungsweise Lokalprogramme nochmals ausbauen will. In einem in zahlreichen Zeitungen veröffentlichten Interview kündigte DRS-1-Programmleiter Heinrich von Grünigen an, Radio DRS plane eine verstärkte Regionalisierung seines ersten Programmes. Beispielsweise sollen «Stadtsender» im Verlaufe des Tages «grossflächige UKW-Fenster» mit Sendungen für jeweils eine grössere städtische Agglomeration ausstrahlen. Die Aussagen von Grünigens wurden von der Generaldirektion oder der Programmdirektion DRS nie dementiert. Darüber hinaus will Radio DRS am Vorabend künftig ein einstündiges Regionalmagazin ausstrahlen. Lokalradios, die von der SRG Programmteile übernehmen, sollen verpflichtet werden, alle Regionalprogramme der SRG auszustrahlen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1.
Das vom Bundesrat befürwortete Dreiebenenmodell räumt den privaten Lokalradios auf der unteren Ebene des regionallokalen Bereichs eine Priorität ein. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass eine aus der Fernsehwerbekasse finanzierte DRS-Programmausweitung auf der regional-lokalen Ebene die Existenz der mittleren und kleineren Lokalradios in Frage stellt?
2.
Im Dreiebenenmodell sind Aufgabenteilung und Terrainabgrenzungen besonders gefragt. Wie stellt sich der Bundesrat zur Auffassung der SRG, den Lokalradios Auflagen betreffend Benutzung und Mitfinanzierung ihrer DRS-Programme zu machen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die anerkannt wertvolle Programmarbeit der Lokal radios nicht durch eine unnötige Programmexpansion der SRG gefährden zu lassen?
3.
Der bundesrätliche Beschluss vom 19. Juni 1989 bedeutet insgesamt eine Abwanderung nationaler Werbegelder ins Fernsehen, was die Existenz mittlerer und kleiner Lokalradios vor allem in dünnbesiedelten Randregionen gefährdet. Werden diese zusätzlichen Fernsehwerbegelder auch Radio DRS respektive den DRS-Regionaljournals zugute kommen? Wird damit ein DRS-Programmausbau im regional-lokalen Bereich mitfinanziert? Texte de l'interpellation du 23 juin 1989 Le 19 juin 1989, le Conseil fédéral a accordé une prolongation de cinq ou de six minutes du temps réservé à la publicité à la télévision; cette prolongation a surpris par son ampleur. Selon les tarifs, il en résulte des recettes supplémentaires de l'ordre de 25 à 40 millions de francs. En revanche, la même augmentation du temps réservé à la publicité qui a été consentie aux radios locales ne rapporte rien à celles-ci. Celles de petite et de moyenne envergure ne parviennent de toute façon pas à tirer parti du temps qui leur est déjà accordé. Nul ne conteste que les radios locales ont un rôle politique important à jouer en tant qu'instruments de promotion culturelle permettant aux régions de notre pays de faire valoir leur particularité et leur autonomie. Il est d'autant plus surprenant que la Société suisse de radiodiffusion cherche à développer encore ses programmes régionaux et locaux. Dans une interview publiée par plusieurs journaux, M. Heinrich von Grüningen, directeur des programmes de DRS-1, a déclaré que la radio envisage d'augmenter encore les émissions de ses programmes ayant un caractère régional. Ainsi, les émetteurs urbains diffuseront durant la journée des programmes sur les ondes ultracourtes pour de grandes agglomérations. Les déclarations de M. von Grüningen n'ont été démenties ni par la direction générale, ni par celle des programmes DRS. En outre, la DRS a l'intention d'émettre le soir un magazine régional d'une heure. Les radios locales qui reprennent partiellement les programmes de la SSR, seraient tenues de retransmettre tous les programmes régionaux de celle-ci. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Le système des trois niveaux préconisé par le Conseil fédéral accorde la priorité au niveau régional et local aux radios locales privées. Le gouvernement est-il également d'avis que le développement des programmes de la DRS au niveau régional et local au moyen des fonds collectés par la télévision grâce à la publicité, menace la survie des radios locales de petite et moyenne envergure?
2.
Le système des trois niveaux requiert une répartition claire des tâches sur les plans théorique et pratique. Que pense le Conseil fédéral de l'opinion de la SSR selon laquelle celle-ci est autorisée à imposer des charges aux radios locales concernant la participation et le financement des programmes de la DRS? Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend entreprendre pour empêcher que le précieux travail des radios locales ne soit remis en cause par une extension inutile des programmes de la SSR?
3.
La décision prise par le Conseil fédéral le 19 juin 1989 a pour effet de faire couler dans les caisses de la télévision les fonds nationaux provenant de la publicité, ce qui représente une menace pour les radios locales de petite et moyenne importance, surtout dans les régions marginales peu peuplées. Ces fonds supplémentaires de la publicité à la télévision bénéficieront-ils aussi à la radio DRS et à ses jounaux régionaux? Serviront-ils ainsi à cofinancer l'extension des programmes DRS dans le secteur régional et local?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle Interpellation Zumbühl Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.403 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1989 - 17:00 Date Data Seite 552-554 Page Pagina Ref. No 20 017 976 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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