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Entscheid

89-407

Verwaltungsbehörden 11.03.1991 89.407

11. März 1991Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die EG verlangt von der Schweiz eine Abschaffung oder zumindest eine Lockerung des Nachtfahrverbotes. Eine völlige Abschaffung dürfte aus politischen Gründen nicht möglich sein, hingegen wird nicht verstanden, dass die Schweiz das Nachtfahrverbot verlängert.

2.

Ein generelles Nachtfahrverbot besteht nur in der Schweiz. An den Schweizer Grenzen stehen jeden Werktag Hunderte von Lastwagen (Schweizer und Ausländer), die einreisen oder im Transit durchfahren wollen. Mit der neuen Regelung wird die Wartezeit an der Grenze um eine Stunde verlängert, was zu noch grösseren Staus an den Zollämtern führt.

3.

Für den Warenverteilerverkehr bringt die neue Regelung zusätzliche Schwierigkeiten: Da die Lastwagen eine Stunde später wegfahren können, fällt die Anlieferung in den Städten in den meisten Fällen mit dem Berufspendlerverkehr zusammen. Dieser Umstand verschärft die bestehenden Verkehrsprobleme.

4.

Die Nutzfahrzeughalter der Lebensmittelbranche (Migros, Denner, Coop, Usego usw.) sind mindestens im Sommer darauf angewiesen, um 04.00 Uhr bei den Verteilzentren wegfahren zu können, damit die Detailgeschäfte vor der Ladenöffnung mit den Frischwaren beliefert werden können.

5.

In der Ständigen Strassenverkehrskommission wurde am 3. Juni 1988 dem Antrag der Astag (Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) zugestimmt, die ganzjährige Vereinheitlichung mit der Nachtfahrverbotszeit 22.00 bis 04.00 Uhr einzuführen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 Die bisherige Regelung des Nachtfahrverbotes zwang das Transportgewerbe und den Lebensmittelhandel, sich jeweils am 1. April und am 1. November auf geänderte Verbotszeiten umzustellen. Deshalb wurden von diesen Kreisen schon lange ganzjährig einheitliche Fahrverbotszeiten gewünscht. Dieser Grundsatz war denn auch im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Nachtfahrverbotes unbestritten. Erwartungsgemäss bestanden jedoch unterschiedliche Ansichten bezüglich der konkreten Zeitbegrenzung. Verschiedene Verbände (vor allem Umweltschutzorganisationen) haben sich für ein Nachtfahrverbot von 21.00 bis 05.00 Uhr ausgesprochen. Zwanzig Kantone und mehr als die Hälfte der Verbände befürworteten eine Fahrverbotszeit von 22.00 bis 05.00 Uhr. Unter Abwägung der verschiedenen Interessen - Schutz der Berufschauffeure, Wahrung der Nachtruhe der Bevölkerung, Versorgung des Marktes - hat sich der Bundesrat zu dieser Lösung entschlossen, die auch bei den Gesprächen des Bundesamtes für Polizeiwesen mit verschiedenen Verbänden des Transportgewerbes im Jahre 1984 positiv beurteilt wurde. Zu den 5 Punkten der Begründung kann wie folgt Stellung genommen werden.

1.

Die neue, ganzjährig einheitliche Nachtfahrverbots-Regelung bringt im Sommerhalbjahr eine Verlängerung, im Winterhalbjahr dagegen eine Verkürzung der täglichen Fahrverbotszeit um eine Stunde. Bezüglich Zeitdauer ist diese Regelung insgesamt also ausgeglichen.

2.

Ein generelles Nachtfahrverbot besteht tatsächlich nur in der Schweiz - dies allerdings schon seit mehr als 50 Jahren. Es trifft zwar zu, dass mit der Neuregelung im Sommerhalbjahr

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Postulat Fierz 380 N 11 mars 1991 den Transitfahrzeugen für die Grenzabfertigung eine Stunde weniger zur Verfügung steht. Die Transporteure können aber diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie die schon bisher im Winterhalbjahr angewandten Abfahrtszeiten auf das ganze Jahr ausdehnen. 3./4. Die im Sommerhalbjahr von 04.00 auf 05.00 Uhr verlegte Abfahrtszeit bringt die Fahrzeuge in die grössere Verkehrsdichte des um 07.00 Uhr einsetzenden Berufsverkehrs, die eine Anfahrtszeit von 2 Stunden und mehr haben, also in der Regel über 100 km zurücklegen müssen. Dies dürfte die Minderheit sein. Die neue Regelung ist eine Kompromisslösung, wurde doch von einem Kanton, Umweltschutzkreisen und Gewerkschaften gar für eine ganzjährige Ausdehnung der Fahrverbotszeitvon21.00bis05.00Uhreingetreten.GewisseNachteile hat jede Regelung. Beim Beschluss des Bundesrates wurden verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Die im Sommerhalbjahr hinausgezögerte Versorgung der Detailgeschäfte um eine Stunde muss in Kauf genommen werden.

5.

In der Ständigen Strassenverkehrskommission erhielt der Antrag der Astag für eine ganzjährige Fahrverbotszeit von

22.00 bis 04.00 Uhr 12 Stimmen; die vom Bundesrat getroffene Regelung deren 11. Letztere hatte in der Vernehmlassung aber die Zustimmung von zwanzig Kantonen und der Mehrheit der Verbände gefunden, was beim Entscheid massgeblich gewichtet werden musste. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Scherrer: Ich bitte Sie, mein Postulat über die Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen zu überweisen. Bis vor kurzem galt in der Schweiz die Regelung, dass im Winterhalbjahr während der Nachtzeiten von 21 Uhr bis 5 Uhr und während des Sommerhalbjahrs von 22 Uhr bis 4 Uhr mit keinem Lastwagen gefahren werden durfte. Ich muss festhalten, dass ein Nachtfahrverbot, welches in der Schweiz seit ungefähr fünfzig Jahren gilt, auf der ganzen Welt einzigartig ist. Aus politischen Gründen wird das nicht abzuschaffen sein, das ist auch nicht der Wunsch des Postulates, sondern mein Postulat fordert den Bundesrat auf, wieder die alte Regelung einzuführen, d. h.,imWinterhalbjahrvon21 Uhr bis 5 Uhr und im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 4 Uhr am Nachtfahrverbot festzuhalten. Der Bundesrat hat ja jetzt das Nachtfahrverbot am Morgen verlängert bis 5 Uhr, hingegen am Abend verkürzt, indem bis 22 Uhr gefahren werden darf. Nur, diese Verlängerung der Fahrzeiten am Abend, Herr Bundesrat, die nützt dem Transportgewerbe leider nichts, weil die Betriebe in der Regel zwischen 17 Uhr und 18 Uhr schliessen, also kein Lastwagen mehr nach dieser Zeit geladen werden kann und dann eben nicht mehr fährt. Hingegen führt das Fahrverbot bis morgens um 5 Uhr, besonders im Sommer, zu verschiedenen Problemen. Denken Sie nur einmal an das Berner Seeland mit den vielen Gemüsebauern, die ihre Ernte wegführen lassen wollen. Die Lastwagen müssten am Morgen möglichst früh dort eintreffen und laden, damit sie dann mit dem frischen Obst und frischen Gemüse zu den Ladenöffnungszeiten in den Städten sind und sich die Konsumenten mit den Frischwaren eindecken können. Heute ist das so, dass die Lastwagen zu spät laden, zu spät wegfahren und - das ist das Gravierende - zu den Pendlerzeiten in den Städten ankommen, wodurch die bestehenden Verkehrsprobleme noch vergrössert werden. Im Vernehmlassungsverfahren haben sich die Astag, das ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband, der Arbeitgeberverband, aber auch die Routiers Suisse, der Arbeitnehmerverband, klar für ein ganzjähriges Nachtfahrverbot, welches von 22 Uhr bis morgens um

22.00 bis 04.00 Uhr 12 Stimmen; die vom Bundesrat getroffene Regelung deren 11. Letztere hatte in der Vernehmlassung aber die Zustimmung von zwanzig Kantonen und der Mehrheit der Verbände gefunden, was beim Entscheid massgeblich gewichtet werden musste. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Scherrer: Ich bitte Sie, mein Postulat über die Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen zu überweisen. Bis vor kurzem galt in der Schweiz die Regelung, dass im Winterhalbjahr während der Nachtzeiten von 21 Uhr bis 5 Uhr und während des Sommerhalbjahrs von 22 Uhr bis 4 Uhr mit keinem Lastwagen gefahren werden durfte. Ich muss festhalten, dass ein Nachtfahrverbot, welches in der Schweiz seit ungefähr fünfzig Jahren gilt, auf der ganzen Welt einzigartig ist. Aus politischen Gründen wird das nicht abzuschaffen sein, das ist auch nicht der Wunsch des Postulates, sondern mein Postulat fordert den Bundesrat auf, wieder die alte Regelung einzuführen, d. h.,imWinterhalbjahrvon21 Uhr bis 5 Uhr und im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 4 Uhr am Nachtfahrverbot festzuhalten. Der Bundesrat hat ja jetzt das Nachtfahrverbot am Morgen verlängert bis 5 Uhr, hingegen am Abend verkürzt, indem bis 22 Uhr gefahren werden darf. Nur, diese Verlängerung der Fahrzeiten am Abend, Herr Bundesrat, die nützt dem Transportgewerbe leider nichts, weil die Betriebe in der Regel zwischen 17 Uhr und 18 Uhr schliessen, also kein Lastwagen mehr nach dieser Zeit geladen werden kann und dann eben nicht mehr fährt. Hingegen führt das Fahrverbot bis morgens um 5 Uhr, besonders im Sommer, zu verschiedenen Problemen. Denken Sie nur einmal an das Berner Seeland mit den vielen Gemüsebauern, die ihre Ernte wegführen lassen wollen. Die Lastwagen müssten am Morgen möglichst früh dort eintreffen und laden, damit sie dann mit dem frischen Obst und frischen Gemüse zu den Ladenöffnungszeiten in den Städten sind und sich die Konsumenten mit den Frischwaren eindecken können. Heute ist das so, dass die Lastwagen zu spät laden, zu spät wegfahren und - das ist das Gravierende - zu den Pendlerzeiten in den Städten ankommen, wodurch die bestehenden Verkehrsprobleme noch vergrössert werden. Im Vernehmlassungsverfahren haben sich die Astag, das ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband, der Arbeitgeberverband, aber auch die Routiers Suisse, der Arbeitnehmerverband, klar für ein ganzjähriges Nachtfahrverbot, welches von 22 Uhr bis morgens um

4 Uhr gelten soll, ausgesprochen - das sind die Leute, die sich tagtäglich auf der Strasse befinden, die die Problematik von Berufs wegen am besten kennen müssen. Die unterschiedliche Regelung, wie wir sie vorher kannten, war an und für sich nicht schlecht; denn im Winterhalbjahr wird ja kein Frischgemüse geerntet, es wird kein Obst geerntet, so dass die Wegfahrzeit morgens um 5 Uhr an und für sich allgemein akzeptiert wurde. Die heutige Regelung aber, mit der Wegfahrzeit um 5 Uhr am Morgen, zwingt die Frachtführer, mehr Personal und auch mehr Fahrzeuge einzusetzen. Heute sind also auch wegen des verlängerten Nachtfahrverbotes am Morgen eindeutig mehr Lastwagen unterwegs, damit die Waren termingerecht bei den Empfängern ankommen. Es gibt noch eine zweite Lösung, sie wird immer häufiger praktiziert: Nachtfahrten werden zusätzlich entweder mit Personenwagen, mit Combis ausgeführt oder vielmehr mit kleinen Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Sie unterstehen nämlich dem Nachtfahrverbot nicht. Jetzt kommen wir einfach wieder aufs Thema Umweltschutz: Es ist doch völlig sinnlos, einen Lastwagen, der mehrere Tonnen transportieren kann, wegen einer ungenügenden bundesrätlichen Regelung durch mehrere leichte Nutzfahrzeuge zu ersetzen. Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen, welches den Bundesrat einlädt, wieder auf die alte Regelung zurückzukommen und darüber hinaus zu prüfen, ob nicht generell das Nachtfahrvebot für Lastwagen von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens Gültigkeit haben könnte. Bundesrat Koller: Ich kann mich kurz fassen und auf die schriftliche Antwort verweisen. Sie wissen, dass gerade die betroffenen Kreise - also das Transportgewerbe - selber eine einheitliche Lösung für das ganze Jahr verlangt haben. Es war dann schwierig, eine Kompromisslösung zu finden. Diese neue Ordnung mit dem Fahrverbot von 22.00 bis 05.00 Uhr war eine Kompromisslösung. 20 Kantone und ein ganz grosserTeil aller Verbände haben dieser Lösung zugestimmt. Im übrigen darf ich in Ergänzung zu den schriftlichen Ausführungen des Bundesrates noch darauf verweisen, dass ich am 10. Januar dieses Jahres Weisungen für die Erteilung von Nachtfahrbewilligungen für Frischprodukte erlassen habe. Hier hat sich tatsächlich ein Problem gestellt. Nach der Verordnung kann der Bundesrat hier Ausnahmebewilligungen vorsehen, und wir haben das in Form von Weisungen - gestützt auf Artikel 92 und Artikel 97 der VRV-auch getan. Ich glaube, damit sind die Probleme gelöst, und es würde nun wirklich keinen Sinn machen, kurz nach Einführung dieser einheitlichen Regelung wieder auf das alte System zurückzukommen. Deshalb beantragen wir Ihnen Ablehnung des Postulates. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen

23 Stimmen

48 Stimmen #ST# 89.597 Postulat Fierz Fonds für Verkehrssicherheit. Vertretung des VCS Fonds de sécurité routière. Participation de l'AST Siehe Jahrgang 1989, Seite 2243 - Voir année 1989, page 2243 Diskussion - Discussion Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft. Scherrer: Ich habe das Postulat Fierz aus verschiedenen Gründen bekämpft: Erstens einmal verwahre ich mich im Namen der Astag, des ACS, des TCS und der FRS gegen den Vorwurf von Herrn Fierz, dass diese Verbände das Rowdytum unterstützen. Nur -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Scherrer Lockerung des Nachtfahrverbots für Lastwagen Postulat Scherrer Interdiction pour les camions de rouler la nuit. Assouplissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.407 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 379-380 Page Pagina Ref. No 20 019 664 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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