89-409
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.409
23. Juni 1989Deutsch5 min
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23. Juni 1989 N 1177 Interpellation Spielmann #ST# 89.409 Interpellation Scheidegger Strukturprobleme der Krankenkassen Changement de structures des caisses-maladie Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1989 Im Schatten der Diskussion um die Krankenkasseninitiative wickelt sich ein tiefgreifender Strukturwandel bei den schweizerischen Krankenkassen ab. Die Plafonierung der Bundessubventionen auf dem Stand 1976, Verwaltungsprobleme kleiner Kassen, vor allem aber der Kampf der 400 Krankenkassen auf gute Risiken tragen nicht nur die Tendenz zur Entsolidarisierung in sich, vielmehr werden zunehmend nicht nur kleine Kassen existentiell gefährdet: Kassen verschwinden, andere fusionieren, ohne damit strukturelle Verbesserungen erreichen zu können. Wie beurteilt der Bundesrat diese Lage? Welche Massnahmen sind geplant? Texte de l'interpellation du 16 mars 1989 Les discussions sur l'initiative des caisses-maladie ont fait apparaître un profond changement de structures dans les caisses-maladie suisses. Le plafonnement des subventions fédérales au niveau de 1976, les problèmes que pose l'administration de petites caisses, mais surtout la lutte que se livrent les 400 caisses-maladie pour assurer les «bons risques» n'entraînent pas seulement une tendance à la désolidarisation, mais encore - et c'est plus grave - menacent de plus en plus l'existence même de caisses-maladie qui ne sont pas parmi les plus petites: des caisses disparaissent, d'autres fusionnent sans qu'il en résulte une amélioration des structures. Que pense le Conseil fédéral de cette situation? Quelles mesures envisage-t-il de proposer? Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Der Bundesrat ist ebenfalls besorgt über die strukturellen Probleme der Krankenversicherung. Er ist sich indessen bewusst, dass eine Intervention auf Gesetzesebene grundlegende Aenderungen am System unserer sozialen Krankenversicherung beinhalten würde. Gekennzeichnet ist dieses System dadurch, dass die Versicherung freiwillig ist und von einer Vielzahl von Krankenkassen durchgeführt wird, die über eine grosse Autonomie verfügen und die jede für sich eine besondere Risikogemeinschaft bildet, ohne dass irgendein Ausgleich zwischen ihnen besteht. Dies erklärt die zum Teil beträchtlichen Prämiendifferenzen unter den Kassen und die daraus resultierende Konkurrenz. Um nun die Folgen dieser Konkurrenz abzuschwächen, müsste man Aenderungen in Betracht ziehen, welche die Fragen nach einem Ausgleich unter den Kassen und - soweit die zu Ausgleichsbeiträgen verpflichteten Kassen für die «guten Risiken» weniger interessant würden - nach dem Versicherungsobligatorium aufwerfen würden. Zudem ist daran zu erinnern, dass der Handlungsspielraum des Gesetzgebers mit Bezug auf die Strukturen der Krankenversicherung durch Artikel 34bis Absatz 1 der Bundesverfassung beschränkt ist. Da der Bund nach dieser Bestimmung die bestehenden Krankenkassen zu berücksichtigen hat, müssten allfällige grundlegende Aenderungen der Krankenversicherung auch unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden. Die Problematik des Ausgleichs unter den Kassen und damit zusammenhängend desVersicherungsobligatoriums ist besonders von den Experten hervorgehoben worden, die gemäss Botschaft des Bundesrates zur Initiative des Konkordates der Schweizerischen Krankenkassen (BB11988 II266) vom Eidgenössischen Departement des Innern mit der Ausarbeitung neuer Vorschläge zur Krankenversicherung beauftragt worden sind. Soweit die in ihren Berichten enthaltenen Ideen zusammen mit anderen Vorschlägen Gegenstand einer allfälligen Diskussion über eine gYundlegende Reform der Krankenversicherung sein könnten, werden diese zentralen Fragen zweifellos noch in diesem Zusammenhang zu diskutieren sein. Auf der Stufe der Ausführungsverordnungen zum geltenden Gesetz prüft die Verwaltung derzeit in Uebereinstimmung mit dem Konkordat die Möglichkeit der Einführung einerformellen Harmonisierung der Prämientarife (Festlegung einheitlicher Beitragsregionen und Altersgruppen). Derartige Massnahmen wären geeignet, die Folgen der Konkurrenz unter den Kassen etwas abzuschwächen. Wie der Interpellant erwähnt, ist diese Konkurrenz eine der Hauptursachen für die gegenwärtigen strukturellen Probleme der Krankenversicherung. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.315 Interpellation Spielmann Anstellungsverhältnisse beim Delegierten für das Flüchtlingswesen Office fédéral des réfugiés. Statut des interprètes Wortlaut der Interpellation vom 1. Februar 1989 Für die Befragung von Asylbewerbern und für die Uebersetzung von fremdsprachigen Dokumenten beschäftigt der Delegierte für das Flüchtlingswesen eine grössere Zahl von Uebersetzerinnen und Uebersetzern. Diese Personen werden auf der Basis einer «Vereinbarung» angestellt, welche das Anstellungsverhältnis als Auftrag qualifiziert. Dieses Vorgehen ist, wie das Bundesgericht kürzlich anhand eines konkreten Falles feststellte, rechtlich mehr als fragwürdig. Dies gilt insbesondere für diejenigen Uebersetzerinnen und Uebersetzer, die regelmässig eingesetzt werden, oft zwei- bis dreimal jede Woche, die also durchschnittlich bis zur Hälfte und darüber einer normalen Arbeitszeit für den DFW tätig sind. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1.
Weshalb werden Personen, die regelmässig im Dienste des Bundes so wichtige Aufgaben wie die Uebersetzung der Befragungen von Asylbewerbern übernehmen, nicht in ordentlichen Beamten- oder Angestelltenverhältnisbeschäftigt?
2.
Wie ist es zu rechtfertigen, dass eine Bundesbehörde unter dem Titel «Auftrag» zivilrechtliche Anstellungsverhältnisse abschliesst, die offensichtlich den Zweck haben, zwingende Vorschriften des Obligationenrechts über den Arbeitsvertrag zu umgehen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die regelmässig beschäftigten Personen in ordentliche Beschäftigungsverhältnisse - seien es Beamten- oder Angestelltenverhältnisse, seien es in Ausnahmefällen auch zivilrechtliche Arbeitsverhältnisse - überführt werden? Texte de l'interpellation du 1er février 1989 Pour interroger les requérants d'asile et traduire des documents, le Délégué aux réfugiés fait appel à un nombre important de traducteurs et d'interprètes. Ces personnes sont engagées sur la base d'une «convention», qui qualifie de mandat le -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Scheidegger Strukturprobleme der Krankenkassen Interpellation Scheidegger Changement de structures des caisses-maladie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.409 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1177-1177 Page Pagina Ref. No 20 017 536 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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