Lexipedia

Entscheid

89-427

Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.427

23. Juni 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

350.

000 Franken gesprochen, der es der Bundesverwaltung ermöglicht, Ressortforschung und verwandte Massnahmen auf den Gebieten Sicherheitspolitik, Friedenssicherung, Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie Gute Dienste zu finanzieren. Auf diese Weise kann die Verwaltung die vorhandenen Forschungsreserven für die Erarbeitung von Grundlagen und die Behandlung von Sachfragen besser nutzen und koordinieren. Der Kontakt zwischen Verwaltung und Wissenschaft kann so vertieft werden. Entsprechende Kredite werden auch für die Jahre 1988 und 1989 beantragt werden. Um der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den interessierten Departementen und Dienststellen einen ständigen Rahmen zu geben und um auch über eine verwaltungsinterne Instanz für Grundlagen- und Sachstudien zu verfügen, ist 1982 die interdépartementale «Arbeitsgruppe Gute Dienste und Internationale Friedenssicherung» (AGDIF) gebildet worden. Sie beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Rüstungskontrolle, der Verifikation sowie der anfälligen Möglich-keiten Guter Dienste in diesem Zusammenhang. Sie ist auch für die intensivierten Kontakte mit den zuständigen Wissenschaftskreisen verantwortlich (Ressortforschung und verwandte Massnahmen). Unter anderem ist die von Professor Gasteyger und René Haug durchgeführte Nationalfondsstudie, erschienen 1986 unter dem Titel «Schweiz und Rüstungskontrolle: Schweizerische Aussenpolitik vor neuen Aufgaben» (Verlag Rüegger, Grüsch), ein Ergebnis der Bemühungen der AGDIF. Wie die fast 15-jährige Geschichte der KSZE, ihrer Folgekonferenzen und Expertentreffen zeigt, arbeiten wir in dem Ausmass mit den ändern N + N zusammen, als es sich bei voller Wahrung unserer eigenen Interessen als möglich und zweckmässig erweist. Allerdings ist gerade der komplexe Problemkreis der Sicherheitspolitik ein Bereich, in dem nationale Interessen von ausschlaggebender Bedeutung sind. Die oft divergierenden geopolitischen und strategischen Anliegen der N + N-Staaten erschweren eine umfassende Zusammenarbeit. Der Bundesrat ist folglich der Ansicht, dass der geschaffene institutionelle Rahmen den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung trägt. Er wird indessen die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der internationalen Sicherheitspolitik aufmerksam verfolgen, um, sofern es die Umstände erfordern, die Strukturen der Verwaltung in dem vom Motionär gewünschten Sinne zu verstärken. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.427 Motion Müller-Meilen Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik Politique des réfugiés. Coordination européenne Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 Der Bundesrat wird aufgefordert, seine Aussenpolitik stärker in den Dienst einer europäischen Koordination der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik zu stellen. Ziel muss es sein, die westeuropäischen Staaten zu einer Konferenz einzuladen, welche eine Konvention betreffend die gemeinsame Haltung und Bewältigung der Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach Europa ausarbeitet. Texfe de la motion du 17 marsi 989 Le Conseil fédéral est chargé, par le biais de sa politique étrangère, d'intervenir davantage en vue d'une coordination de la politique d'asile et d'immigration à l'échelon européen. Ces efforts doivent viser à la réunion d'une conférence des Etats d'Europe occidentale, conférence qui sera chargée d'élaborer une convention définissant des lignes communes en vue de résoudre le problème posé par l'afflux de réfugiés et d'immigrants vers l'Europe. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Bonny, Eggly, Loeb, Mühlemann, Portmann, Sager, Widmer (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die weltweiten Flüchtlings- und Zuwanderungsströme nach dem Westen Europas irritieren und überfordern einzelne Staaten. Eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen im einen Land führt zum entsprechend erhöhten Zustrom in die Nachbarstaaten. Es hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass nur eine gemeinsame Haltung der Staaten Westeuropas es gestattet, den Anforderungen gerecht zu werden. Massnahmen einzelner Staaten überwälzen die eigenen Pflichten den Nachbarländern. Die Grundsätze der KSZE-Akte bieten Gewähr, dass die Staaten ihre Völkerrechtspflichten erfüllen und die Menschenrechte der Flüchtlinge und Zuwanderer respektiert bleiben. Das anvisierte Zusammenwirken der Staaten Westeuropas soll schliesslich Wege aufzeigen, wie das weltweite Nord-Süd-Gefälle anders als durch Flucht und Zuwanderung der Menschen von Süd nach Nord überwunden werden kann. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989 Ansätze zur internationalen Meinungsbildung finden sich innerhalb der EG (Ministerrat und Kommission), im Europarat sowie im Rahmen der informellen Konsultationen zwischen Aufnahmestaaten und dem UNHCR; auch die OECD befasst sich damit. Für die Schweiz sind vor allem die Arbeiten des Expertenkomitees für Asylfragen des Europarates (Cahar) und die- Entwicklungen innerhalb der sogenannten Schengener Gruppe (Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Bénélux) von Bedeutung. Der Entwurf für ein vom Cahar ausgearbeite-- 1 of 3 -23. Juni 1989 N 1133 Motion Oehler tes Erstasylabkommen wird zurzeit auf der Ebene der Minister beraten. Im weiteren ist auch bereits im Rahmen des Europarates die Struktur geschaffen worden, die es ermöglicht, nach Bedarf eine Konferenz, wie sie der Motionär verlangt, einzuberufen. Ob sich eine solche Konferenz als opportun erweisen wird, kann im Moment nicht beurteilt werden. Die Beratungen im Europarat müssen sinnvollerweise mit den Arbeiten in der EG abgestimmt werden. Dort sind die Entwicklungen in der Schengener Gruppe und der Ad-hoc-Gruppe «Immigration» des EG-Ministerrats relevant. Der Bundesrat ist bereit, im Sinne des Vorstosses tätig zu werden. Da der Bundesrat bei seiner aussenpolitischen Geschäftsführung notwendigerweise über einen gewissen Handlungsspielraum verfügen muss und der Erfolg einer schweizerischen Initiative wesentlich vom Willen der anderen westeuropäischen Staaten abhängig ist, ist es zweckmässig, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 88.821 Motion Oehler Entsorgung von Kühlgeräten Elimination des réfrigérateurs et congélateurs Wortlaut der Motion vom 5. Dezember 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Entsorgung von Kühlgeräten gebührenpflichtig wird. Die Gebühr soll als Entsorgungsabgabe für die Beseitigung von Sondermüll ausgestaltet werden. Texte de la motion du 5 décembre 1988 Le Conseil fédéral est chargé de légiférer de manière à rendre obligatoire le paiement d'une taxe lors de l'élimination des appareils de réfrigération. La taxe doit consister en un prélèvement sur l'élimination de déchets spéciaux. Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auf allen Gebieten werden Anstrengungen unternommen, die Umweltbelastung abzusenken. Hierzu werden verschiedene Wege beschriften. Letztlich zählt indessen nur die Gesamtbelastung. Grundsätzlich kann dabei entweder auf die totale umweltverträgliche Entsorgung hingearbeitet werden, das Ziel kann aber auch über den Einsatz möglichst umweltverträglicher Stoffe im Produktionsprozess erreicht werden. Kombinationen sind in jeder Beziehung und Richtung möglich. Zurzeit kommt der Verwendung von Freon ein grosser politischer Stellenwert zu. Deshalb soll u. a. der Einsatz von Spraydosen verboten werden. Freon wird indessen in einer Vielzahl von anderen Gebrauchsgegenständen, Investitionsgütern, Baumaterialien, im Haushalt, in der Unterhaltungselektronik usw. eingesetzt. Das Ziel, möglichst wenig bis kein Freon mehr zu verwenden, ist wohl gesetzt, kann aber kurzfristig sicher nicht erreicht werden. Deshalb ist vermehrt auf die Entsorgung zu achten. Je mehr Abfälle, desto geordneter hat die Entsorgung zu geschehen. Dabei wird es trotz unseres freiheitlichen Systems nicht zu umgehen sein, dass die öffentliche Hand mit mindestens «sanftem Druck nachhilft». In diesem Sinne ist namentlich auch dafür zu sorgen, dass die Entsorgung nun sukzessive gemacht wird. Dabei ist von Anfang an für eine gesunde finanzielle Basis zu sorgen. Es wird nicht zu umgehen sein, dass der Bund die Rahmenbedingungen absteckt und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren auf nationaler Ebene schafft. Ein «Abfalltourismus» innerhalb der Regionen oder Kantone ist im Interesse einer geordneten und wirkungsvollen Entsorgung von Anfang an zu unterbinden. In diesem Sinne ist die Forderung nach Erhebung der Kühlschrank-Entsorgungsgebühr zu erheben. Der Vorschlag kann in der Rechtswirklichkeit problemlos realisiert werden, zumal doch sowohl die Inlandproduktion wie die Importzahlen genau erfasst werden. Die Gebühr kann bei jedem Verkauf eines Gerätes erhoben werden. Im gleichen Zug ist dann aber auch für die totale Entsorgung zu sorgen. Andernfalls nützt die Entsorgungsgebühr gar nichts. Nachdem heute technische Verfahren für die Entsorgung bestehen, sind private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen mit der Entsorgung zu beauftragen. Finanziert werden soll die Entsorgung aber durch die Entsorgungsgebühr. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989 Eine ganze Reihe von Konsumgütern können nach Gebrauch nicht als Siedlungsabfall behandelt und beseitigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Batterien, aber auch für gewisse Metalldampflampen oder für Lösungsmittel. Diese Abfälle benötigen spezielle und damit teurere Verfahren der Abfallbehandlung. Heute muss der Abfallinhaber die Kosten der Entsorgung tragen. Dies wirkt bei Abfällen, die separat gesammelt und mit hohen Kosten behandelt werden müssen, kontraproduktiv: Weder besteht für den Abfallinhaber ein Anreiz zur separaten Sammlung, noch ist die Finanzierung und Auslastung teurer Behandlungsanlagen gesichert. Deshalb sollten die Kosten der Entsorgung solcher Produkte bereits bei der Herstellung oder beim Import durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr finanziert werden. Für eine solche Gebührfehlt aber noch die gesetzliche Grundlage. Das Departement des Innern wird dem Bundesrat demnächst Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung des Umweltschutzgesetzes (USG) unterbreiten. Diese Ergänzung soll gleichzeitig noch weitere Elemente umfassen, die für eine sichere Entsorgung der Sonderabfälle notwendig sind. So sollen zum Beispiel der Bundesrat und die Kantone die Kompetenz erhalten, nötigenfalls die Einzugsgebiete von Anlagen zur Behandlung von Sonderabfällen festzulegen. Dies ist sowohl für die sachgerechte Planung als auch für den rationellen Betrieb der neuen Anlagen notwendig. Eine entsprechende Ergänzung des USG im Bereich der Abfallwirtschaft verlangen auch die Motion Büttiker vom 1. März 1988 (88.321) und die Motion der CVP-Fraktion vom 8. Dezember 1988 (88.836). Das Instrument der vorgezogenen Entsorgungsgebühr liesse sich auch für die Entsorgung von Kühlschränken einsetzen. Kühlschränke enthalten geringe Mengen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) im Kühlkreislauf und zum Teil wesentlich grössere Mengen in den Isolationen aus Hartschaum. Da FCKW die Ozonschicht gefährden, sollten sie beim Entsorgen von Kühlschränken aufgefangen und entweder verwertet oder vernichtet werden. Dies ist aber mit einem gegenüber heute wesentlich höheren Aufwand und mit entsprechenden Kosten verbunden. Der gegenwärtig vorbereitete Vorschlag für eine Revision des USG wird dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, eine zweckgebundene Gebühr für Produkte zu erheben, die eine besondere Art der Behandlung benötigen. Der Einsatzbereich einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr soll dann im Rahmen gesetzlicher Grundsätze auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Der Bundesrat teilt somit grundsätzlich die Meinung des Motionärs, wonach die gesetzlichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu schaffen sind. Er erachtet jedoch die vorgeschlagene Fassung, welche den Einsatz-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Müller-Meilen Europäische Koordination der Flüchtlingspolitik Motion Müller-Meilen Politique des réfugiés. Coordination européenne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.427 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1132-1133 Page Pagina Ref. No 20 017 474 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --