89-438
Verwaltungsbehörden 23.06.1989 89.438
23. Juni 1989Deutsch6 min
Source admin.ch
Interpellation Hänggi 1200 N 23 juin 1989 #ST# 89.438 Interpellation Hänggi 400-kv-Leitung ab Froloo Nouvelle conduite électrique à travers la Suisse du Nord-Ouest Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1989 Die Atei (Aare-Tessin AG) hat in einer offenen Art über die Neuprojektierung einer Stromleitung durch die Nordwestschweiz orientiert. Der neu zu erstellende Abschnitt führt ab Unterwerk Froloo durch das solothurnische Leimental nach Frankreich. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
Erwägungen
1.
Ist diese neue Leitung eine direkte Folge des Kaiseraugst-Verzichts?
2.
Was sind die energiepolitischen Auswirkungen dieses zusätzlichen Strombezuges aus Frankreich?
3.
Welchen Stellenwert hat die Schweiz innerhalb des europäischen Verbundbetriebes?
4.
Wer führt in diesem Falle die UVP durch, und welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Texte de l'interpellation du 17 mars 1989 La société ATEL (Aare-Tessin AG) a renseigné le public sur un projet de nouvelle conduite électrique à travers la Suisse du Nord-Ouest. Le tronçon à construire reliera la sous-station de Froloo à la France, en passant par le Leimental soleurois. Dans ce contexte, je me permets de poser au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
Cette nouvelle conduite est-elle une conséquence directe de la renonciation à Kaiseraugst?
2.
Quels seront les effets de cet achat supplémentaire de courant en France sur la politique énergétique?
3.
Quelle est la place qu'occupé la Suisse dans l'exploitation en commun du réseau européen?
4.
Qui, dans le cas présent, procède à l'EIE et quelles sont les exigences qui doivent être remplies? Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Gysin, Nussbaumer, Wanner (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:
1.
Die Begründung für den Bau einer Leitung hat durch die projektierende Gesellschaft zu erfolgen. Im vorliegenden Fall hat die Atei (Aare-Tessin AG für Elektrizität, Ölten) ihr Vorhaben einer 400-kv-Leitung zwischen Froloo und der Landesgrenze zu Frankreich zwar nicht explizit mit dem Verzicht auf das Kernkraftwerk Kaiseraugst begründet, jedoch zu verstehen gegeben, dass sie die Leitung u. a. darum als notwendig erachtet, weil «der Kraftwerksbau in verschiedenen europäischen Ländern (wie z. B. Schweiz, Italien) im Rückstand ist». Die Folge davon sei, dass «neue internationale Lastflüsse (entstehen), die ihren Anfang in französischen Produktionsanlagen haben». Das Projekt ist somit in einen grösseren Zusammenhang zu stellen und geht über den Kaiseraugst-Verzicht hinaus.
2.
Seit anfangs der siebziger Jahre wurden zwischen schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften und der Electricité de France (EdF) verschiedentlich Bezugsrechtsverträge abgeschlossen. Die Verträge ermöglichen bis Mitte der neunziger Jahre zusätzliche Importe von Bandenergie in Höhe von 1840 MW (Megawatt), was fast der zweifachen Leistung des Kernkraftwerks Gösgen entspricht. Hinzu kommt ein Bezugsrecht aus einem deutschen Kohlekraftwerk von 100 MW. Darüber hinaus gibt es Bezüge, welche reexportiert werden, sofern kein Bedarf im Inland besteht. Nach dem Jahr 2000 laufen die bestehenden Bezugsrechtsverträge allmählich aus, wobei weitere Verträge möglich sind. Die Elektizitätsmengen, die auf der Basis der heute bestehenden Verträge eingeführt werden, dürften Mitte der neunziger Jahre rund einen Drittel der im Mittel zu erwartenden Inlandproduktion ausmachen. Ein zügiger Ausbau der Kernenergiekapazitäten wäre heute in der Schweiz aus politischen Gründen ausserordentlich schwierig. Möglichkeiten, die inländische Erzeugung aus Wasserkraft, anderen erneuerbaren oder fossilen Energiequellen zu erhöhen, sind aus Wirtschaftlichkeits- oder Umweltschutzüberlegungen begrenzt. Anderseits muss damit gerechnet werden, dass der Landesverbrauch an Elektrizität weiterhin zunimmt. Falls in Zukunft die erforderlichen Produktionskapazitäten nicht erstellt oder keine wirksamen Elektrizitätssparmassnahmen getroffen werden, wird sich die Versorgungssicherheit verringern und die Auslandabhängigkeit vergrössern. Der Bundesrat hat bereits früher seine Besorgnis über die wachsenden Stromimporte zum Ausdruck gebracht (s. Antwort zur Einfachen Anfrage Keller vom 11. März 1987).
3.
Das schweizerische Höchstspannungsnetz ist in das westund südeuropäische Verbundnetz integriert. An diesem Stromverbund, der nunmehr seit ungefähr 40 Jahren besteht, sind nebst der Schweiz noch die folgenden 11 Länder beteiligt: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich und Portugal. Ziel des Verbunds ist es, den Betrieb der Produktions- und Uebertragungsanlagen bestmöglich unter den Partnern abzustimmen. Daraus ergeben sich für die am Verbund beteiligten Gesellschaften zwei Hauptaufgaben, nämlich die gegenseitige kurzfristige Hilfestellung im Fall einer Panne sowie der saisonal bedingte Austausch von überschüssiger bzw. fehlender Energie. Ein wesentlicher Vorteil des weiträumigen Verbunds liegt darin, dass bei Ausfall von grossen Produktionsanlagen das Gesamtnetz weniger betroffen wird als im Fall autonomer einzelstaatlicher Netze. Für die Schweiz liegt die Bedeutung des Stromverbunds darin, dass die eigenen Stärken und Besonderheiten (hohe inländische Kraftwerkleistung, Produktionsüberschüsse der Wasserkraftwerke im Sommer) besser genutzt und die Schwächen der schweizerischen Elektrizitätsversorgung (drohende Engpässe im Winterhalbjahr) durch ausländische Hilfe wenigstens teilweise aufgefangen werden können. Der Schweiz kommt innerhalb des westeuropäischen Verbundbetriebs eine zentrale Rolle zu. Von der Gesamtzahl der Leitungen, welche die Schweiz mit dem benachbarten Ausland verbinden, sind deren 30 in den internationalen Verbund integriert. Die Uebertragungskapazität dieser 30 Leitungen beträgt rund 17 000 MW, d. h. etwa 1/3 der gesamten Uebertragungskapazität aller grenzüberschreitenden Leitungen im Verbund (54 000 MW) entfällt auf die Schweiz. Der Strom-Aussenhandel der Schweiz (Importe und Exporte) machte im Mittel der achtziger Jahre etwa 32 Milliarden kWh aus, dies entspricht rund 24 Prozent des gesamten Aussenhandels im westeuropäischen Verbund.
4.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und deren Anforderungen sind in der Verordnung über die UVP vom 19. Oktober 1988 geregelt. Artikels Absatz 1 bestimmt, dass jene Behörde die Prüfung durchführt, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über das Projekt entscheidet. Im vorliegenden Fall ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat die zuständige Entscheidungsbehörde und somit auch zuständig für die UVP. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hänggi 400-kv-Leitung ab Froloo Interpellation Hänggi Nouvelle conduite électrique à travers la Suisse du Nord-Ouest In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.438 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data Seite 1200-1200 Page Pagina Ref. No 20 017 558 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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