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Entscheid

89-446

Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.446

6. Oktober 1989Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Hält der Bundesrat an seiner Haltung fest, wonach er den Abschluss des Genfer Abkommens vom 14. April 1988 - und damit wohl auch dessen Einhaltung - begrüsst bzw. begrüssen würde?

2.

Ist dem Bundesrat bekannt, dass Pakistan die Aufständischen in Afghanistan mit Waffen, Beratern und Basen auf pakistanischem Boden unterstützt?

3.

Hält der Bundesrat diese Unterstützung nicht für eine klare Verletzung des Genfer Abkommens?

4.

Sind dem Bundesrat Behauptungen bekannt, wonach pakistanische Armeeangehörige in Zivil zur Unterstützung der Aufständischen eingesetzt werden sollen, um einen siegreichen Ausgang des Krieges zu erreichen? Ist sich der Bundesrat der Tatsache bewusst, dass eine derart offene Aggression Pakistans gegen Afghanistan die Beistandsverpflichtungen der UdSSR gegenüber Afghanistan berühren würde? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass eine sich daraus ergebende Intervention der UdSSR bedenkliche Auswirkungen auf den Frieden nicht nur der Region, sondern auch der übrigen Welt hätte?

5.

Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz als neutraler Kleinstaat alles Interesse daran hat, dass der Grundsatz «pacta sunt servanda» durchgesetzt werden muss?

6.

Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten Pakistans unter dem Aspekt der Erreichung des Friedens in Afghanistan, der Friedenserhaltung in der betreffenden Region und der Welt überhaupt sowie der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen?

7.

Ist der Bundesrat bereit, der Regierung Pakistans mitzuteilen, dass er - es begrüssen würde, wenn sich Pakistan für eine friedliche Lösung und nicht für die Fortsetzung des Krieges in Afghanistan einsetzen würde; - erwartet, dass sich alle Staaten an die abgeschlossenen Verträge halten; - es für wenig sinnvoll hält, mit Staaten auf irgendwelchen Gebieten - insbesondere aber der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe, aber auch der Wirtschaftsbeziehungen-zusammenzuarbeiten, wenn sich deren Regierungen offenbar als unfähig zeigen, internationale Verträge einzuhalten? Texfe de l'interpellation du 5 juin 1989 Malgré le retrait des troupes soviétiques d'Afghanistan, les combats sanglants se pousuivent. La population civile est la première victime des attaques de l'artillerie des insurgés qui, contrairement aux attentes occidentales, n'ont pas été en mesure de progresser véritablement. Le soutien du Pakistan semble jouer un rôle important dans le refus opposé aux négociations par les insurgés. Dès lors, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Persiste-t-il à vouloir se féliciter de la conclusion - et, partant, du respect - de l'accord signé à Genève le 14 juin 1988?

2.

Sait-il que le Pakistan soutient les insurgés afghans par des armes, des conseillers et des bases sur son territoire?

3.

Ne considère-t-il pas ce soutien comme une violation indubitable de l'accord de Genève?

4.

A-t-il été informé des affirmations selon lesquelles des membres en civil de l'armée pakistanaise soutiendront les insurgés en vue d'une victoire militaire? Est-il conscient des conséquences d'une telle agression manifeste du Pakistan à l'égard de l'Afghanistan, qui toucherait le devoir d'assistance de l'URSS vis-à-vis de l'Afghanistan? N'est-il pas aussi d'avis qu'une intervention de l'URSS à ce titre pourrait avoir des retombées préoccupantes sur la paix dans le monde entier et non seulement dans la région?

5.

Partage-t-il l'opinion selon laquelle la Suisse, petit Etat neutre, a tout intérêt à l'application du principe «pacta sunt servanda» (les engagements doivent être tenus)?

6.

Comment juge-t-il la conduite du Pakistan, vue sous l'angle des objectifs de paix en Afghanistan, du maintien de la paix dans la région et dans le monde entier, et du respect de dispositions contractuelles?

7.

Est-il disposé à faire savoir au Gouvernement pakistanais - qu'il se féliciterait que le Pakistan s'engage en faveur d'une solution pacifique et non en faveur de la poursuite de la guerre en Afghanistan; - qu'il attend de tous les Etats qu'ils se conforment aux accords conclus; - qu'il estime peu judicieux de collaborer, dans quelque domaine que ce soit- mais surtout par l'aide au développement et l'aide humanitaire, ainsi que par les relations économiques - avec des Etats dont les gouvernements se montrent visiblement incapables de respecter les clauses des accords internationaux. Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt zur Lage in Afghanistan geäussert. Dabei legte er immer Wert auf den Abzug der sowjetischen Truppen. Dieser Abzug ist erfolgt. Afghanistan hat aber den Frieden nicht gefunden. Die aufständischen Gruppen haben Verhandlungen, die die Regierung in Kabul angeboten hat, abgelehnt. Die Aufständischen haben aber auch nicht jenen leichten Sieg errungen, den viele erwarteten. Die afghanischen Städte werden von den Aufständischen nicht erobert, sondern beschossen. Die Verluste unter der Zivilbevölkerung sind erschreckend. Es stellt sich daher die Frage, ob der Bundesrat nicht eine erneute öffentliche Lagebeurteilung vornehmen sollte. Eine solche Lagebeurteilung drängt sich auch auf, weil wir eine ganzheitliche Politik betreiben sollten. Wer richtigerweise die Zerstörung rumänischer Dörfer durch Bulldozer beklagt, sollte zur -- 1 of 4 -Interpellation Günter 1782 N 6 octobre 1989 Zerstörung afghanischer Städte durch Artilleriegranaten nicht schweigen. Zu den einzelnen Fragen:

1.

Dieser Haltung gab der Bundesrat gegenüber der Petitionsund Gewährleistungskommission Ausdruck (Bericht der Petitions- und Gewährleistungskommission vom 13. Januar 1989 zur Petition 89.259).

2.

Diese Unterstützung wird einerseits von der UdSSR behauptet. Aber auch in westlichen Medien wird sehr offen über diese Unterstützung berichtet. Als Beispiel kann folgendes Zitat aus Newsweek dienen. Das Zitat bezieht sich auf die Region von Kandahar: «.... thé local guérillas held an urgent meeting with a délégation from Pakistan. The visitors - two members of thé Afghan governement in exile and a Pakistani military intelligence officer - offered thé fighters thé équivalent of

2.5

million dollars to launch an attack on Kandahar.» (Newsweek, Vol CXIII, No. 22 May 29,1989).

3.

Das Abkommen zwischen der Republik Afghanistan und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan bestimmt in Artikel II: «Zur Verwirklichung des Prinzips der Nichteinmischung und Nichtintervention übernimmt jede Hohe Vertragsschliessende Seite folgende Verpflichtung:.... 12. auf ihrem Territorium die Anwesenheit oder Unterbringung in Lagern, Stützpunkten oder auf andere Weise sowie die Organisierung, Ausbildung, Finanzierung, Ausrüstung und Bewaffnung von Einzelpersonen sowie politischen, ethnischen und jeglichen anderen Gruppen, die das Ziel haben, auf dem Territorium der anderen Hohen Vertragsschliessenden Seite Subversion zu betreiben oder Aufruhr und Unruhe zu stiften, zu verhindern und demgemäss auch die Ausnutzung der Massenmedien sowie den Transport von Waffen, Munition und Ausrüstungen durch solche Einzelpersonen oder Gruppen zu verhindern;...... Diese Bestimmung dürfte durch die Unterstützung Pakistans für die Aufständischen in Afghanistan klar verletzt worden sein.

4.

Den Einsatz pakistanischer Armeeangehöriger in Afghanistan wurde z. B. vom Aussenminister der UdSSR, Eduard Schewardnadse, in einem Interviewerwähnt, das er der Agentur TASS gewährte. Dass die UdSSR einer solchen Intervention gegen einen Verbündeten nicht tatenlos zusehen wird, kann einer Erklärung des Aussenministeriums der UdSSR vom 6. Mai 1989 entnommen werden, in der es heisst: «In Pakistan sollte man sich dessen bewusst sein, dass die abenteuerlichen Handlungen der pakistanischen Militärs, die nach Afghanistan ihre Streitkräfte schicken, die gesamte regionale Situation von Grund auf verändern könnten. Die Verantwortung dafür würde ausschliesslich Pakistan zu tragen haben, und es würde auch als erstes diese Folgen selbst zu spüren bekommen.»

5.

Die Schweiz als Kleinstaat ist in besonderem Masse auf die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen angewiesen. Vertragsmoral kommt aber nicht nur in den Beziehungen anderer Staaten zur Schweiz zum Ausdruck, sondern ganz allgemein auch in der Vertragstreue unter Drittstaaten. Wird die internationale Vertragsmoral aber durch ständige Verletzungen immer mehr ruiniert, so wird die Lage für die Schweiz und andere neutrale Kleinstaaten schwieriger.

6.

Der Frieden in der Welt und die Einhaltung von Verträgen gehören zu den Zielen einer schweizerischen Aussenpolitik. Ist der Bundesrat bereit, auch im konkreten Fall zu diesen Zielen zu stehen?

7.

Der Bundesrat hat in den letzten Monaten einen anderen Staat, der sich - wie Pakistan und grosse Teile der afghanischen Aufständischen - dem Weg des islamischen Fundamentalismus verschrieben hat, nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass Glaubenseifer nicht von jenen völkerrechtlichen Verpflichtungen entbindet, die sich im Laufe der Jahrhunderte zwischen zivilisierten Staaten entwickelt haben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 Der Bundesrat teilt im wesentlichen die in der Interpellation dargelegte Beurteilung der Lage in Afghanistan und die Besorgnis über den weiterwütenden Krieg, der eine Unzahl von Opfern fordert. Die Geschichte des Zustandekommens der Abkommen von Genf ergibt ein differenziertes Bild der heutigen Afghanistan-Problematik. Die 1982 begonnenen Verhandlungen zwischen Afghanistan und Pakistan führten im April 1988 zu den erwähnten Genfer Abkommen unter Einbezug der beiden Supermächte als Garantiemächte. Dabei wurde eine der zentralsten Fragen, nämlich die Frage der Zusammensetzung der künftigen Regierung Afghanistans, bewusst unbestimmt belassen. Sodann waren die Hauptakteure der Auseinandersetzung, die bewaffnete afghanische Opposition, nicht an den Abkommen beteiligt. Der afghanische Widerstand lehnte Verhandlungen mit der Regierung stets ab mit der Begründung, diese würde eine indirekte Anerkennung des sozialistischen Regimes bedeuten. Statt dessen verlangten sie Gespräche mit der Sowjetunion. Von 1986 an verfolgte die Sowjetunion eine Afghanistan-Politik der nationalen Versöhnung und zeigte sich interessiert an der Bildung einer «breitabgestützten Regierung» unter Einbezug des nun als «afghanische Opposition» bezeichneten Widerstandes. Die Widersprüche sind so alt wie die Abkommen selbst. In einer zusätzlichen Erklärung zu den Genfer Abkommen haben die USA betont, dass sie sich in Einklang mit ihren Verpflich-tungen als Garantiemacht der Abkommen das Recht vorbehalten, Parteien in Afghanistan militärische Unterstützung zu gewähren. Die USA haben die Sowjetunion damals von ihrer Absicht in Kenntnis gesetzt (Symmetrieabkommen). Die Sowjetunion ihrerseits kann sich bei der Unterstützung ihrer Klienten auf die Freundschaftsverträge mit Afghanistan von 1921 und 1978 stützen und hat überdies einen direkten Zugang zu Afghanistan, währenddem die USA auf Pakistan als Zwischenstation angewiesen sind. Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:

1.

Der Bundesrat hält an seiner Haltung fest, wonach er den Abschluss der Genfer Abkommen vom 14. April 1988 begrüsst. Er erachtet dieses Abkommen als einen positiven Schritt in Richtung auf eine Befriedung Afghanistans. Obwohl sich die Einhaltung dieses Abkommens erwartungsgemäss als problematisch erwiesen hat, würde es der Bundesrat begrüssen, wenn alle Signatarstaaten die eingegangenen Verpflichtungen einhielten. Im übrigen hat der Bundesrat immer den Standpunkt vertreten, dass alle Parteien in die Verhandlungen einbezogen werden müssten, also auch der afghanische Widerstand.

2.

Dem Bundesrat ist die in der Interpellation erwähnte Unterstützung bekannt, die Pakistan dem afghanischen Widerstand zukommen lässt.

3.

Das Urteil, ob es sich bei der pakistanischen Unterstützung an den afghanischen Widerstand um eine Verletzung der Genfer Abkommen handelt, steht in erster Linie den Vertragsparteien zu. Doch könnte Pakistan unter den dargelegten Umständen nicht allein für diese Verletzung verantwortlich gemachtwerden.

4.

Die Präsenz pakistanischer Offiziere als Berater des afghanischen Widerstandes, insbesondere im Räume Jalalabad, ist dem Bundesrat bekannt. Obwohl die Sowjetunion sich, wie bereits 1979, auf die sowjetisch-afghanischen Freundschaftsverträge abstützen könnte, dürfte ihr gegenwärtig im Hinblick auf die Bewahrung der weltweiten Entspannungslage kaum daran gelegen sein, erneut in Afghanistan einzugreifen.

5.

Selbstverständlich teilt der Bundesrat die Meinung des Interpellanten, wonach Verträge eingehalten werden müssen. Die zur Diskussion stehenden Widersprüche bzw. allfälligen Abkommensverletzungen waren jedoch bereits zur Zeit des Abschlusses der Abkommen im Keim vorhanden (siehe die damalige Erklärung der amerikanischen Regierung und die massiven Lieferungen der sowjetischen Regierung an Kabul).

6.

Das Verhalten Pakistans ist zu einem guten Teil von der Paschtunistan-Frage dominiert: Afghanistan hat sich immer geweigert, die «Durrand-Linie», welche das zusammenhängende Paschtunengebiet auf zwei Staaten aufteilt, als international anerkannte Grenze zu akzeptieren. Pakistan hat folglich ein vitales Interesse an einer ihr wohlgesinnten Regierung in -- 2 of 4 -6. Oktober 1989 N 1783 Interpellation Bundi Afghanistan. Die pakistanische Afghanistan-Politik ist und war von jeher unter diesem Aspekt zu betrachten.

7.

Die Schweiz wird sich auch weiterhin auf geeignete Weise für eine friedliche Beilegung des Afghanistankonfliktes einsetzen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Minderheit Dagegen offensichtliche Mehrheit #ST# 89.461 Interpellation Bundi Luftreinhaltung Lutte contre la pollution atmosphérique Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1989 Dem Vernehmen nach ist der Bundesrat nach wie vor gewillt, an seinem Emissionsziel festzuhalten, die Luftschadstoffe NOx und HC bis zum Jahre 1995 auf den Stand von 1960 zu reduzieren. Dieses Ziel kann aber mit den bis jetzt von Bund und Kantonen beschlossenen Massnahmen in keiner Weise erreicht werden. Die rein technisch machbaren Umweltschutzmassnahmen sind heute weitgehend bekannt. Das Stickstoffoxyd- und Kohlenwasserstoffproblem ist primär kein technisches, sondern ein politisches. Die Kadenzen zwischen den negativen Luftmeldungen werden immer kürzer. Natur und Umwelt leiden andauernd Schaden. Die Schadstoffbelastung unserer Atemluft gibt zu grösster Besorgnis Anlass. Diese Situation macht es erforderlich, dass der Bundesrat rasch eingreift und handelt. <

1.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun oder dem Parlament vorzuschlagen, um. a. bei den Gas- und Oelfeuerungsanlagen in Haushalt, Gewerbe und Industrie, b. bei den flüchtigen organischen Verbindungen (Lösungsmittel) und c. im Bereiche des motorisierten Verkehrs ins Gewicht fallende Reduktionen der Emissionsgrenzwerte zu erreichen?

2.

Wie sieht der Fahrplan aus a. fürSofortmassnahmen; b. für Vorkehrungen, welche Gesetzes- oder Verfassungsänderungen bedingen; und c. für eventuelle Verfahren nach Dringlichkeitsrecht? Texte de l'interpellation du 7 juin 1989 Le Conseil fédéral est, à l'entendre, toujours décidé à ramener d'ici 1995 les émissions d'oxyde (NOx) et d'hydrates de carbone (HC) polluants à leur niveau de 1960. Force est de constater que cet objectif ne saurait être atteint par la seule application des mesures décidées jusqu'à présent par la Confédération et les cantons: en effet, dès lors que les procédés techniques de protection de l'environnement sont aujourd'hui parfaitement connus, le problème des oxydes d'azotes et des hydrates de carbone est d'abord politique. Au vu des annonces de pollution atmosphérique de plus en plus fréquentes et des dégâts croissants et durables causés à l'environnement, au vu aussi du soin avec lequel il convient d'examiner les dégâts causés à l'air par ces composés toxiques, il est nécessaire que le Conseil fédéral se saisisse du problème et agisse rapidement.

1.

Que compte faire le Conseil fédéral ou proposer au parlement afin de parvenir à la réduction prévue des limites d'émissions dans les domaines suivants? a. installations de chauffage au gaz ou au mazout dans les ménages, le commerce et l'industrie; b. composés organiques volatils (solvants) c. véhicules motorisés?

2.

Quel est le programme a. des mesures immédiates; b. des mesures nécessitant au préalable des modifications légales ou constitutionnelles; c. d'éventuelles mesures d'urgence? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Hafner Ursula, Haller, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Morf, Neukomm, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Ulrich, Züger (24) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 1989 eine ausführliche Aussprache zum Schlussbericht der Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG (EWI) geführt und die Marschrichtung für das weitere Vorgehen in der schweizerischen Luftreinhaltepolitik festgelegt. Entscheidungsgrundlage bildeten dabei die Empfehlungen der EWI, die aufzeigten, wie die noch bestehenden Lücken bei den Luftreinhaltezielen bis 1995 geschlossen werden können. Der Bundesrat hat dabei seine früheren Grundsatzbeschlüsse bekräftigt und terminiert. Es handelt sich um die schon im Luftreinhalte-Konzept enthaltenen Massnahmen, soweit sie nicht bereits rechtsverbindlich erlassen worden sind, und um die auf parlamentarische Vorstösse bei der Beratung des Luftreinhalte-Konzepts zurückgehenden Massnahmen. Ueber diese hat der Bundesrat dem Grundsatz nach bereits an seiner Sondersitzung vom 13. Februar 1989 beschlossen. Zum Erreichen der Luftreinhalteziele hat der Bundesrat ferner entschieden, dass zusätzlich folgende Optionen konkretisiert werden: - FahrleistungsabhängigerOekobonus für Personen-und Lieferwagen; - Emissionsabhängiger Zuschlag zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe; - Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen; - Einführung einer Lenkungsabgabe zur Reduktion des VOC(HC-) Verbrauchs. Diese Massnahmen, welche zum Teil schwerwiegende Auswirkungen politischer, wirtschaftlicher, internationaler, administrativer und sozialer Art haben können, sollen bis Mitte 1990 detailliert ausgearbeitet werden. Der Bundesrat wird dannzumal über deren Einführung bzw. Nichteinführung entscheiden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 1989 ausdrücklich an den im Luftreinhalte-Konzept vorgegebenen Zielen festgehalten. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

51.

Stimmen

59.

Stimmen

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Günter Entwicklung in Afghanistan Interpellation Günter Situation en Afghanistan In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.446 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1781-1783 Page Pagina Ref. No 20 017 858 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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