89-453
Verwaltungsbehörden 18.06.1990 89.453
18. Juni 1990Deutsch5 min
Source admin.ch
18. Juni 1990 N 1073 Postulat Gros Der Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) betreut weltweit über 14 Millionen Flüchtlinge. Es ist nicht vorzustellen, wieviel schlimmer das Flüchtlingselend auf unserer Welt heute wäre, als es ohnehin schon ist, wenn es diese internationale Hilfs- und Koordinationsstelle nicht gäbe. Begreiflicherweise hat sich durch diese ausgedehnte Tätigkeit beim Amt des UNHCR ein grosses Erfahrungswissen angesammelt. Und begreiflicherweise ist es die Mehrzahl der Nationen, die sich dieses Erfahrungswissen des Hochkommissars und seine neutrale Stellung zunutze machen, indem sie das Amt des UNHCR in der einen oder anderen Weise in ihre Asylverfahren einbeziehen. Das geschieht in manchen Ländern so, dass der Vertreter des UNHCR direkt Einsitz nimmt in die Rekurskommissionen, entweder mit Stimme oder mit beratender Stimme. Es geschieht in anderen Ländern so, dass er in flüchtlingspolitischen Angelegenheiten mehr konsultativ mitwirkt. Es gibt dafür keinen Standard. Ich glaube, Herr Steffen hat die Sache etwas zu eng gesehen, indem er meint, das Postulat ziele darauf, den UNHCR in jedem Fall in die Rekursverfahren einzubeziehen. Das bestimmt das betreffende Land. Der Bundesrat wird durch das Postulat aufgefordert, auch in der Schweiz den UNHCR einzubeziehen, und er ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Im Grunde ist das Postulat wenigstens teilweise schon erfüllt Herr Steffen hat ja schon darauf hingewiesen -, indem nach Antrag des Bundesrates und der Kommission an zwei Punkten der Asylgesetzrevision festgelegt wird, dass der UNHCR beim Verfahren am Flughafen und bei der Bestimmung derjenigen Länder, wo ein Refoulement nicht ratsam oder nicht möglich ist, zu konsultieren sei. Es sind zwei Paragraphen. Entsprechende Gegenanträge von Herrn Steffen, die das schon während der Debatte verhindern wollten, wurden von unserem Rate abgelehnt. Für die Zukunft könnten noch andere Probleme auftauchen, wo eine internationale Koordination nötig ist und wo sich eine Zusammenarbeit mit dem UNHCR als nützlich erweisen könnte. Wir alle wissen ja im Grunde genau, dass das Asylproblem, das Flüchtlingsproblem, nur durch internationale Koordination überhaupt gelöst werden kann. Darum bitte ich Sie, auch jetzt den Antrag Steffen abzulehnen und gemäss dem Antrag des Bundesrates mein Postulat zu überweisen. Dass wir nicht Vollmitglieder der Uno sind, ändert nichts an der Sache. Wir arbeiten praktisch mit allen SpezialOrganisationen der Uno zusammen. Die Schweiz hat schon immer mit dem Uno-Hochkommissar für Flüchtlinge zusammengearbeitet, wie das der guten humanitären Tradition unseres Landes entspricht. Bundespräsident Koller: Wie Sie wissen, ist die geltende Rechtslage so, dass der Uno-Hochkommissar im Anerkennungsverfahren grundsätzlich keine Mitentscheidungsrechte hat. Wie es die Genfer Konvention selber vorsieht, obliegt es grundsätzlich den Unterzeichnerstaaten, diese Konvention anzuwenden. Trotzdem scheint es uns in gewissen Fällen doch vorteilhaft, wenn wir angesichts der weltweiten Migration und, Sie haben es gehört, der weltweiten Flüchtlingsprobleme - der Uno-Hochkommissar betreut etwa 14 Millionen Flüchtlinge - eine möglichst intensive Zusammenarbeit mit ihm pflegen. Deshalb haben wir-Herr Steffen hat das selber auch festgehalten - im neuen Asylverfahren in zwei Artikeln solche selektiv ausgewählte Formen der Zusammenarbeit vorgesehen. Erstens im Falle der Asylgesuchstellung auf den Flughäfen, wo es wichtig ist, dass man die Asylgesuchsteller, wenn es klar ist, dass sie keine Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind, sofort wieder in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland wegweisen kann. Der zweite Fall betrifft Artikel 14 Absatz 5 Anag, wo bei der vorläufigen Aufnahme von sogenannten Gruppen von Gewaltflüchtlingen auch der Uno-Hochkommissar konsultiert wird. Das ist einfach sehr zweckmässig, weil der Uno-Hochkommissar natürlich die besten Kenntnisse über die Zustände in den Herkunftsländern dieser Flüchtlinge hat. Ich habe mir noch überlegt, wir könnten das Postulat als bereits erfüllt abschreiben, wenn wir jetzt vom neuen AVB ausgehen, aber wir möchten diesen Dialog mit dem Uno-Hochkommissar auch künftig pflegen, ohne in der Grundordnung irgendeinen Systemwechsel vorzunehmen; wir möchten uns diese Möglichkeit zu selektiverer, intensiverer Zusammenarbeitausdrücklich vorbehalten. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 43 Stimmen Dagegen 7 Stimmen #ST# 89.453 Motion Fischer-Seengen Beschäftigung von Asylbewerbern Occupation des demandeurs d'asile Siehe Jahrgang 1989, Seile 1708 - Voir année 1989, page 1708 Diskussion - Discussion Fischer-Seengen: Unser Rat hat im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über das Asylverfahren auch eingehend über die Problematik der Beschäftigung von Asylbewerbern diskutiert und sich für eine Lösung entschieden. Diese Lösung entspricht teilweise meinen Vorstellungen. Es ist nicht sinnvoll, dass wir nochmals das gleiche Stroh dreschen. Deshalb ziehe ich meine Motion zurück. Zurückgezogen - Retiré #ST# 90.305 Postulat Gros Asylpolitik. Massnahmen Politique d'asile. Mesures à prendre Wortlaut des Postulates vom 5. Februar 1990 Der Zustrom von Asylbewerbern wächst weiterhin besorgniserregend an. Dies schafft besonders heikle Probleme für die Kantone, deren Aufnahmeeinrichtungen überlastet sind, verursacht das Wiedererwachen xenophober Bewegungen und gefährdet schliesslich die traditionelle Aufnahmebereitschaft unseres Landes. Aus diesen Gründen wird der Bundesrat eingeladen, schnell neue Lösungen in folgenden Richtungen zu untersuchen: Kurzfristig:
Erwägungen
1.
Die Möglichkeit zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Erstasylländern im Rahmen der Kontingente auszuweiten, gestützt auf Artikel 22 Absatz 2 des Asylgesetzes (vergleiche auch den Beschluss des Bundesrates vom 13. Februar 1989).
2.
Einen grösseren Teil unserer Untersuchungskompetenzen dem HCR zu überlassen, das den Auftrag hat, in den Erstempfangsstaaten das Anerkennungsverfahren für den Flüchtlingsstatus nach den Kriterien der Konvention von Genf durchzuführen.
3.
Die Einwanderung von Asylsuchenden zu bremsen, insbesondere durch eine noch aktivere Aussenpolitik der
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fischer-Seengen Beschäftigung von Asylbewerbern Motion Fischer-Seengen Occupation des demandeurs d'asile In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.453 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.06.1990 - 14:30 Date Data Seite 1073-1073 Page Pagina Ref. No 20 018 680 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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