89-455
Verwaltungsbehörden 18.09.1989 89.455
18. September 1989Deutsch18 min
Source admin.ch
18. September 1989 N 1271 Interpellation Braunschweig. Abrüstungsschritte gentine - pays qui n'ont pas signé le traité de non-prolifération des armes nucléaires - ont pu développer un programme atomique utilisable au plan militaire, malgré les embargos frappant la technologie nucléaire au plan international. Tel est l'avis de Monsieur Joseph Goldblat, collaborateur auprès de l'Association internationale de recherche consacrée à la paix (IPRA) à Stockholm, qu'il a récemment soutenu devant la commission de recherche atomique du Parlement européen à Bruxelles.
Erwägungen
1.
Que pense le Conseil fédéral de cette grave accusation?
2.
Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre le cas échéant afin d'empêcher à coup sûr que la Suisse ne prête son concours à la prolifération des armes nucléaires? Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Diener, Fetz, Fierz, Hafner Rudolf, Herczog, Ledergerber, Schmid, Weder-Basel,ZbindenHans (11) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. August 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988
1.
Der genannte Experte hat vor dem Unterschungsausschuss des Europäischen Parlaments die Nonproliferationspraxis gewisser Euratom-Staaten kritisiert. Dabei vertrat er die persönliche Meinung, dass die nukleare Zusammenarbeit mit den Schwellenmächten vollständig unterbunden werden sollte, solange diese nicht bereit sind, sämtliches Kernmaterial und alle Anlagen einer internationalen Kontrolle zu unterstellen (sogenannte full-scope safeguards). Ferner bemängelte er, dass gewisse Euratom-Staaten die Konvention über den physischen Schutz von Kernmaterial immer noch nicht ratifiziert haben, was zu einer Erhöhung des Proliferationsrisikos führe. Die Schweiz hat die genannte Konvention bereits am 9. Januar 1987 ratifiziert. Ihre Nonproliferationspolitik hält sich strikt an die Bestimmungen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) sowie die Richtlinien der Nuklearlieferländer. In bezug auf die Schwellenländer vertritt die Schweiz wie die meisten europäischen Lieferländer die Auffassung, dass die von einigen ändern Ländern praktizierte und von Herrn Goldblat in Brüssel propagierte einseitige Verschärfung der Lieferbedingungen (full-scope safeguards) kontraproduktiv wirkt, da die davon betroffenen Länder sich selbständig machen, die vorenthaltenen Anlagen selber, somit unkontrolliert bauen und nach Autarkie streben könnten. Es ist deshalb mit dem Nonproliferationsziel durchaus zu vereinbaren, wenn die Schweiz mit Schwellenländern eine nach Massgabe multilateraler Vereinbarungen gestaltete Zusammenarbeit aufrechterhält, die in jedem Fall dem internationalen Niveau entsprechende Auflagen und Kontrollen vorsieht. Letzere könnten übrigens kaum durchgeführt werden, wenn als Folge eines Lieferboykotts nukleare Anlagen selbst gebaut würden.
2.
Die Politik des Bundesrates in Sachen nuklearer Nonproliferation wurde in den vergangenen Jahren schon mehrmals dargelegt, so etwa in der Antwort auf eine Einfache Anfrage Bauer vom 3. Oktober 1985. Eine Aenderung der Politik, wie sie Herr Goldblat in Brüssel gefordert hat, drängt sich nicht auf. Vielmehr hat sich die Politik der Schweiz bisher bewährt. So war es zum Beispiel möglich, die Lieferung von nuklearen Gütern aus der Schweiz für sensitive unkontrollierte Anlagen rechtzeitig zu unterbinden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Bewilligungspflicht für die Ein- und Ausfuhr von Nukleargütern und Nukleartechnologie gerade erst kürzlich, insbesondere im sensitiven Bereich, verschärft und umfassender gestaltet wurde (vgl. Teilrevision des Atomgesetzes vom 9.10.86 und Aenderung der Atomverordnung vom 28.10.87). Gestützt auf diese Erlasse verfügt der Bundesrat über ein Instrumentarium, das es ihm erlaubt, in proliferationspolitisch heiklen Fällen rasch und wirksam einzugreifen. Präsident: Herr Thür ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.455 Interpellation Braunschweig Keine Erwiderung einseitiger Abrüstungsschritte? Politique de désarmement Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1989 Mit seiner Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 7. Dezember 1988 hat der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow einen qualitativen Schritt über die herkömmliche, von den Grossmächten bisher praktizierte Abrüstungs- und Rüstungssteuerungspolitik hinaus getan. Seine dort angekündigten einseitigen Abrüstungsschritte der UdSSR, die unabhängig von Rüstungskontrollverhandlungen und deren Ergebnissen angekündigt worden sind, sind eingebettet in eine Strategie einseitiger Abrüstung und des Gradualismus, die erstmals eine Perspektive eröffnet, das ebenfalls auf einseitigen Massnahmen beruhende Wettrüsten in sein Gegenteil zu verkehren. Inzwischen haben die DDR, Polen, Ungarn und die CSSR mit eigenen, massiven einseitigen Abrüstungsschritten signalisiert, dass sie sich durch schrittweise, auf Wechselseitigkeit zielende Initiativen zum Spannungsabbau dem Abrüstungsprozess der Sowjetunion anschliessen wollen. Die BRD hat diese Signale aufgenommen, die Verlängerung der Wehrpflicht von 15 auf 18 Monate rückgängig gemacht und von der NATO Verhandlungen über die vollständige Beseitigung der Kurzstreckenraketen verlangt. Mit Ausnahme der USA und Grossbritanniens scheinen sich die meisten Nato-Länder dieser Forderung anzuschliessen, die zwar weniger weit geht als die einseitigen Abrüstungsschritte der Staaten der Warschauer Vertragsorganisation (WVO), aber doch ein Zeichen von Hoffnung setzt. Leider ermöglicht der Beschluss des Nato-Gipfels den USA, die Entwicklung und Beschaffung der Lance-Nachfolgesysteme voranzutreiben. - In einer Studie kommt US-Senator Carl Levin zu einer sehr differenzierten Einschätzung des konventionellen Ost-West-Kräfteverhältnisses in Europa und widerlegt die Nato-Behauptung von der umfassenden UeberlegenheitderWVO-Staaten. Wegen Budgetrestriktionen kündigen Grossbritannien und Kanada erhebliche Kürzungen der Militärausgaben an.
1.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass alle Offensivarmeen durch schrittweise, einseitige Massnahmen so abzurüsten sind, dass sie strukturell nicht mehr angriffsfähig sind? Unterstützt der Bundesrat aktiv das jüngst vom British American Security Information Council u.a. erarbeitete «Gesamtkonzept» für die Nato, das eine gegenseitgie Verteidigungsdominanz («mutuai defensive superiority») durch den (teilweise einseitigen) Abbau von Offensivpotentialen vorsieht?
2.
Ist der Bundesrat bereit, die einseitigen Abrüstungsschritte der genannten WVO-Staaten durch eigene, substantielle Abrüstungsschritte aufzugreifen, indem er im Rahmen eines schrittweisen, auf Wechselseititgkeit zielenden Konzepts auf die Beschaffung der besonders umstrittenen neuen Kampfflugzeuge verzichtet, gemäss Uno-Vorschlag jährlich eine 10-prozentige Kürzung der Militärausgaben vornimmt und die Gesamtdauer der militärischen Dienstleistungen reduziert?
3.
Teilt der Bundesrat die aufkeimende Erkenntnis zahlreicher Staaten, dass das heutige Niveau von Rüstungsausgaben angesichts drängender sozialer Probleme, der Verschuldungskrise in der Dritten Welt und der ökologischen Bedrohung nicht mehr verantwortet werden kann?
4.
Ist der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund der Forschungsergebnisse von W. Bierter über die human- und sozialwissenschaftlichen Aspekte der Erholungsfähigkeit der Schweiz im Falle atomarer Kriegsereignisse nicht auch der Uerberzeugung, dass atomare Kurzstreckenraketen, die gemäss Nato-Doktrin zum Einstieg in den Atomkrieg bereits bei konventionellen Kriegshandlungen dienen sollen, besonders gefährli-- 1 of 4 -Interpellation Braunschweig. Politique de désarmement 1272 N 18 septembre 1989 che Waffen darstellen und deshalb möglichst rasch, auch durch einseitige Massnahmen, beseitigt werden sollten?
5.
Ich bitte den Bundesrat, eine Uebersicht über die nach substantiellen Entgegnungen rufenden einseitigen Abrüstungsschritte der WVO- und der Nato-Staaten zu erstellen. Bundesrat Felber hat in Polen und in Wien die Möglichkeit von Abrüstungsschritten der neutralen und blockfreien (N + N) Staaten, darunter auch die Schweiz, nicht ausgeschlossen. Der Bundesrat wird eingeladen, nicht weiter abzuwarten. Es erweist sich als Fehlentscheid, dass nicht zuletzt wegen der Schweizer Delegation die N + N-Staaten an den Wiener Verhandlungen über die konventionelle Rüstung in Europa (VKSE) nicht beteiligt sind. Texte de l'interpellation du 6 juin 1989 En prononçant son discours devant l'Assemblée plénière des Nations Unies le 7 décembre 1988, le chef de l'Etat soviétique et le chef du parti communiste, M. Gorbatchev, a fait une démarche importante par rapport à la politique pratiquée jusque-là par les grandes puissances en matière d'armement et de désarmement. Les démarches unilatérales de l'URSS, annoncées à cette occasion, démarches tout à fait indépendantes des négociations sur le contrôle des armements et de leur résultat, font partie d'une stratégie du désarmement unilatéral et graduel qui, pour la première fois, donne la possibilité de renverser la vapeur dans ce domaine en abandonnant la course aux armements qui, elle aussi, repose sur des mesures prises par chacun séparément. Dans l'intervalle, la RDA, la Pologne, la Hongrie et la Tchécoslovaquie ont fait savoir, par des démarches massives et unilatérales, qu'elles ont l'intention de participer au processus de désarmement inauguré par l'Union soviétique en prenant, par étapes et à charge de réciprocité, des initiatives visant à la détente. La RFA a reçu le message puisqu'elle a annulé la prolongation de 15 à 18 mois de la durée du service militaire et qu'elle a demandé à l'OTAN de négocier l'élimination totale des fusées à courte portée. A l'exception des Etats-Unis et de la Grande-Bretagne, la plupart des pays de l'OTAN semblent se rallier à cette exigence qui, certes, va moins loin que les démarches unilatérales faites par les Etats du Pacte de Varsovie en matière de désarmement, mais constitue un signe d'espoir. Malheureusement, la décision du sommet de l'OTAN permet aux Etats-Unis d'accélérer la mise au point et l'acquisition de systèmes plus perfectionnés que le système Lance. Dans une étude, le sénateur américain Cari Levin apprécie d'une façon très nuancée les rapports de forces conventionnelles estouest en Europe et réfute l'affirmation de l'OTAN selon laquelle il y a une prééminence générale des Etats du Pacte de Varsovie. Par suite de restrictions budgétaires, la Grande-Bretagne et le Canada annoncent des coupes sombres dans les dépenses militaires.
1.
Le Conseil fédéral estime-t-il qu'il faut désarmer peu à peu et par des mesures unilatérales toutes les armées offensives, de telle sorte que leurs structures ne les rendent plus à même de lancer des attaques? Appuie-t-il ouvertement la conception globale élaborée par le British American Security Information Council pour le compte de l'OTAN, conception qui prévoit pour les deux blocs une supériorité de l'élément défensif sur le potentiel offensif de l'adversaire, partiellement démantelé par celui-ci?
2.
Le Conseil fédéral est-t-il prêt à entreprendre d'importantes démarches en matière de désarmement, sur le modèle de celles des Etats du Pacte de Varsovie, en renonçant, sous réserve de réciprocité, à l'acquisition des nouveaux avions de combat particulièrement contestés, en procédant, conformément à la proposition de l'ONU, à une réduction de 10 pour cent des dépenses militaires annuelles, et en réduisant la durée totale du service militaire?
3.
Le Conseil fédéral partage-t-il l'opinion qui commence à se répandre dans divers Etats, selon laquelle il n'est plus possible de faire face au niveau actuel des dépenses d'armement étant donné le caractère aigu des problèmes sociaux, la crise de l'endettement dans le tiers monde et la menace qui pèse sur l'écologie?
4.
Compte tenu des résultats des recherches entreprises par W. Bierter sur les aspects humain et social de la capacité de régénération de la Suisse en cas de guerre atomique, le Conseil fédéral n'a-t-il pas la conviction que les fusées nucléaires à courte portée qui, selon la doctrine de l'OTAN, doivent servir à déclencher une guerre atomique déjà lors d'opérations militaires conventionnelles, constituent des armes particulièrement dangereuses qu'il faut par conséquent éliminer au plus tôt par des mesures unilatérales?
5.
Je prie le Conseil fédéral de fournir un aperçu des mesures unilatérales prises en matière de désarmement par les Etats du Pacte de Varsovie et de l'OTAN, et qui justifient des concessions mutuelles importantes. Le conseiller fédéral Felber n'a pas exclu la possibilité, évoquée lors d'entretiens qu'il a eus en Pologne et à Vienne, de mesures de désarmement que prendraient des Etats neutres ou non alignés, parmi lesquels la Suisse. Aussi, le Conseil fédéral est-il invité à ne plus attendre davantage. Il s'avère fâcheux qu'à cause notamment de notre délégation, les Etats neutres ou non alignés ne participent pas aux négociations de Vienne sur les forces armées conventionnelles en Europe. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, Diener, Euler, Fankhauser, Haller, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Meier-Glattfelden, Morf, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Stocker, Ulrich, Zbinden Hans (32) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989
1.
Durch ihre geopraphische Lage im Herzen Europas und ihre Politik der bewaffneten Neutralität ist die Schweiz im höchsten Grade an stabilen strategischen Verhältnissen auf dem europäischen Kontinent interessiert. Solche bedingen ein Gleichgewicht der militärischen Kräfte zwischen Ost und West auf tieferem Niveau, so dass weder Ueberraschungsangriffe noch grössere Offensiven möglich sind. Der Bundesrat begrüsst daher alle einseitig durchgeführten Abrüstungsmassnahmen der Militärallianzen (Rückzug nuklearer Sprengköpfe aus Europa, Massnahmen im Bereich der chemischen Waffen, Abbau im konventionellen Bereich), wenn sie die bestehenden Ungleichgewichte sowie die Offensiv-Potentiale verringern. Die einseitigen Abrüstungsmassnahmen der Wapa-Staaten weisen jedoch gegenüber einem ausgehandelten Abrüstungsverfahren den Nachteil auf, dass diese Schritte keinerlei Ueberprüfung unterliegt. Mit um so grösserem Interesse verfolgt der Bundesrat daher die CFE-Gespräche in Wien, wo die
23.
Mitgliedstaaten der Nato und des Warschauer Pakts gegenwärtig über eine Verringerung ihrer konventionellen Streitkräfte verhandeln. Eine Militärstruktur, welche die Defensivkomponente auf Kosten der Offensivfähigkeit verstärkt, trägt zu einer grösseren strategischen Stabilität bei. Die Schweiz weist übrigens eine solche Struktur auf, was sich daran zeigt, dass sie keine Truppen dauernd unter den Waffen hält, dass ihre Armee eine Milizarmee ist mit beschränkter Fähigkeit zum Gegenstoss, dass ihre Logistik dezentralisiert und defensiv ausgerichtet ist und dass ihre Einsatzdoktrin den Kampf innerhalb der Landesgrenzen vorsieht. Kurz, die Schweizer Armee ist allein schon aus logistischen Gründen nicht in der Lage, eine Offensive auszulösen, geschweige denn Territorium ausserhalb ihrer Landesgrenzen zu erobern und zu halten. Der Bundesrat begrüsst denn auch bei beiden Allianzen in Europa alle Aenderungen der Militärstruktur, die in diese Richtung zielen.
2.
Solange die hohen und ungleichen Offensiv-Potentiale in Europa bestehen, was auch nach einem Vollzug dieser einseitigen Massnahmen weiterhin der Fall ist, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf der Basis eines «Konzepts der Wech-
-- 2 of 4 --
18. September 1989 N 1273 Interpellation der Kommission für ausw. Angelegenheiten selseitigkeit» eigene, substantielle Schritte in Richtung des Abbaus schweizerischen Defensivpotentials zu unternehmen. Die Schweiz hat zu keiner Zeit eine mit der Politik der Blöcke vergleichbare Politik der Rüstungsanhäufung betrieben. Mit Blick auf die ungebrochen hohe Neuproduktion ist die fortgesetzte Erhaltung einer angemessenen Defensiv-Kampfkraft von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Landesverteidigung. Demnach kann der Bundesrat einer linearen jährlichen Kürzung der Militärausgaben um 10 Prozent nicht zustimmen. Er beabsichtigt auch nicht, die Gesamtdauer der militärischen Dienstleistungen, die im Vergleich zum Ausland bereits heute zu den kürzesten zählt, zu reduzieren. Indessen wird die Herabsetzung des Wehrpflichtalters, wie sie das geplante Reformkonzept «Armee 95» vorsieht, de facto die Armeebestände um 20 Prozent verringern. Prozentual gesehen, ist diese Reduktion der Bestände deutlich höher als jene, welche einseitig durch die Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts angekündigt wurde.
18. September 1989 N 1273 Interpellation der Kommission für ausw. Angelegenheiten selseitigkeit» eigene, substantielle Schritte in Richtung des Abbaus schweizerischen Defensivpotentials zu unternehmen. Die Schweiz hat zu keiner Zeit eine mit der Politik der Blöcke vergleichbare Politik der Rüstungsanhäufung betrieben. Mit Blick auf die ungebrochen hohe Neuproduktion ist die fortgesetzte Erhaltung einer angemessenen Defensiv-Kampfkraft von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Landesverteidigung. Demnach kann der Bundesrat einer linearen jährlichen Kürzung der Militärausgaben um 10 Prozent nicht zustimmen. Er beabsichtigt auch nicht, die Gesamtdauer der militärischen Dienstleistungen, die im Vergleich zum Ausland bereits heute zu den kürzesten zählt, zu reduzieren. Indessen wird die Herabsetzung des Wehrpflichtalters, wie sie das geplante Reformkonzept «Armee 95» vorsieht, de facto die Armeebestände um 20 Prozent verringern. Prozentual gesehen, ist diese Reduktion der Bestände deutlich höher als jene, welche einseitig durch die Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts angekündigt wurde.
3. Dabei verkennt der Bundesrat durchaus nicht die grossen Herausforderungen, welche die sozialen Probleme, die Verschuldungskrise und die ökologische Bedrohung der Staatengemeinschaft stellen. Er bemüht sich auch, seinen Beitrag zur Lösung dieser Fragen zu leisten. Erhebliche Kürzungen der Militärausgaben könnten gewiss mirtei- und langfristig Mittel freisetzen. In der heutigen Lage ist der Bundesrat allerdings der Auffassung, dass die Schweiz weiterhin eine glaubwürdige Verteidigungspolitik betreiben muss und deshalb auch die daraus erwachsenden Kosten zu tragen hat.
4. Ein Hauptmerkmal jeglicher Nuklearbewaffnung ist ihre abschreckende Wirkung. Das gilt auch für die nuklearen Kurzstreckenwaffen, die in Europa aufgestellt sind. Besitzt ein Staat solche Waffen, zwingt er damit jeden potentiellen Angreifer sorgfältig die Interessen abzuwägen, die zwischen dem eventuellen Gewinn einer Aggression und den unmessbaren Risiken eines nuklearen Schlages liegen. Die Aufstellung einer gewissen Anzahl nuklearer Trägersysteme in Europa seit dem 2. Weltkrieg hat dazu beigetragen, den Frieden auf unserem Kontinent zu sichern. Dennoch begrüsst der Bundesrat einen weiteren Abbau der Nuklearwaffen in Europa (nach dem Vorbild der Nuklearwaffen mittlerer Reichweite), in dem Masse, als die Sicherheit für alle Staaten in gleichem Masse geschaffen werden kann.
5. Der Bundesrat ist der Auffassung, wie weiter oben ausgeführt, dass die bis heute ergriffenen einseitigen Abrüstungsmassnahmen gegenwärtig keine entsprechenden Schritte seitens der Schweiz erfordern. Es ist eine Tatsache, dass die Wiener Verhandlungen über den Abbau konventioneller Streitkräfte in Europa sich ausschliesslich unter den 23 Mitlgiedstaaten der Nato und des Warschauer Pakts abspielen, ohne Beteiligung der Neutralen und Blockfreien (N + N). Dafür kann man aber nicht die Schweizer Delegation an der Wiener KSZE-Folgekonferenz verantwortlich machen. Der Bundesrat hat seit jeher (siehe dazu seine Antwort auf die Interpellation Günter vom 14.12.88) die Auffassung vertreten, dass die Verhandlungen über den Abbau der konventionellen Armee in erster Linie durch die Staaten vorgenommen werden müssen, welche Armeen mit offensivem Charkakter unterhalten, was automatisch die N + N ausschliesst. Gerade die reinen Verteidigungsarmeen der N + N tragen bereits heute zu einem stabilen Gleichgewicht in Europa bei. Es wäre deshalb gefährlich, diese Streitkräfte verfrüht zu schwächen. Wenn dadurch in einzelnen Bereichen der Eindruck eines Vakuums entstünde, könnte dies die Militärallianzen veranlassen, in einer Weise zu reagieren, welche den Zielen der Abrüstungsverhandlungen, ebenso wie den Sicherheitsbedürfnissen der N + N, zuwiderliefe. Im Gegenzug gelang es der Schweiz und den N + N-Staaten, die Verhandlungen der 23 in den Rahmen der KSZE zu stellen, um damit alle Möglichkeiten offenzuhalten, allenfalls später die Form der Abrüstungsgespräche zu ändern. Sollten die erreichten Resultate es rechtfertigen, könnte dies an einem der ungefähr alle drei Jahre stattfindenden KSZE-Folgetreffen geschehen. Die 23 Teilnehmer der Wiener Abrüstungsgespräche haben sich im übrigen ohnedies verpflichtet, die N + N ernsthaft und regelmässig über den Stand ihrer Arbeiten zu unterrichten und ausserdem den von den N + N formulierten Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Diese Klausel bedeutet konkret, dass die N + N die Möglichkeit haben, durch bilaterale und multilaterale Konsultationen ihre jeweiligen nationalen Interessen zur Geltung zu bringen. Präsident: Herr Braunschweig ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.466 Interpellation der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess Interpellation de la Commission des affaires étrangères Position de la Suisse vis-à-vis du processus de la CSCE Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess darzulegen und die möglichen Entwicklungen zu skizzieren. Texte de l'interpellation du 2 juin 1989 Le Conseil fédéral est prié de donner son avis à propos du processus de la CSCE et d'en esquisser les perspectives. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Dem Bundesrat soll die Möglichkeit gegeben werden, vor dem Parlament seine Haltung gegenüber dem KSZE-Prozess darzulegen. Dieses soll ausserdem darüber debattieren können. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989
1. Beurteilung des Prozesses Der Bundesrat beurteilt den KSZE-Prozess sehr positiv. Aus dem Geist der Détente der 70er Jahre entstanden, war der KSZE-Prozess schon bald allen Schwankungen der Ost-West-Beziehungen ausgesetzt. In hochangespannten Zeiten hielt er Gesprächskanäle offen, und in günstigeren Jahren erwies er sich als nützlich, namentlich dank fünf Eigenschaften, welche ihm seine Gründer verliehen hatten: - Weitgespannter Approach in den Ost-West-Beziehungen Die sehr verschiedenen Vorstellungen der Teilnehmerstaaten konnten nur mit einem weitgespannten Approach auf einen Nenner gebracht werden. Mit diesem Vorgehen konnten die Texte über militärische und humanitäre Aspekte sowie über wirtschaftliche Fragen und Umweltaspekte im Gleichschritt Fortschritte erzielen. Ausserdem erhielt man auf diese Weise die nötige Uebersicht über die Ost-West-Beziehungen. - Politischer Charakter der Vereinbarungen Ansatt internationale Verträge mit bindendem Charakter abzuschliessen, verpflichten sich die KSZE-Teilnehmerstaaten politisch, die eingegangenen Vereinbarungen Zug um Zug zu verwirklichen. Dies gewährt den Unterhändlern mehr Verhandlungsraum, und sie können auf formelle Vorbehalte und Ausweichklauseln zu einem guten Teil verzichten. - Konsensregel KSZE-Texte werden mit Konsens verabschiedet. Ein solches Verfahren beschneidet den Ehrgeiz von Unterhändlern. Umgekehrt sind die ausgehandelten Kompromisse, welche zuweilen störende, jedoch unumgängliche Zweideutigkeiten aufweisen, realistischer, und dadurch haben sie eher Aussicht, die gewünschten Wirkungen zu erzeugen. Ausserdem -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Braunschweig Keine Erwiderung einseitiger Abrüstungsschritte? Interpellation Braunschweig Politique de désarmement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.455 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1989 - 14:30 Date Data Seite 1271-1273 Page Pagina Ref. No 20 017 701 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 4 of 4 --