89-471
Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.471
6. Oktober 1989Deutsch11 min
Source admin.ch
6. Oktober 1989 N 1741 Interpellation Fetz #ST# 89.471 Interpellation Fetz Staatsangehörigkeit der Palästinenserinnen Nationalité des Palestiniens Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1989 Die Universität Basel bzw. deren juristische Fakultät hat im Falle eines palästinensischen Studenten in den Urkunden zu den Vorexamen jeweils als Herkunft anstandslos Palästina akzeptiert. Auf Intervention von vermutlich privater, politisch interessierter Seite wurde in der Lizentiats-Urkunde als Heimatstaat nur noch Gazah zugelassen. Ein Gesuch des palästinensischen Lizentiaten, Palästina oder Palästinenser als Heimat bzw. Staatsangehörigkeit aufzunehmen, wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen eidgenössischen Departement abgelehnt. Die Autonomie der Universität Basel ist eine Sache, die Intervention des Politischen Departementes eine andere. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Erwägungen
1.
Welcher Staatsangehörigkeit sind nach der schweizerischen diplomatischen und konsularischen Praxis a. die Palästinenserinnen des Gazah-Streifens (Aegypten hat mit dem Camp David-Abkommen auf hoheitliche Rechte verzichtet); b. die Palästinenserinnen der Westbank (Jordanien hat dieses Jahr sämtliche hoheitlichen Ansprüche definitiv aufgegeben); c. die eingebürtigen Bewohnerinnen der (annektierten) Golanhöhen; d. die im von Israel kontrollierten Sicherheitsstreifen im südlichen Libanon lebenden Palästinenserinnen und Libanesinnen?
2.
In welchen Fällen anerkennt die Schweiz eine palästinensische Staatsangehörigkeit?
3.
Anerkennt die Schweiz in diplomatischer und konsularischer Praxis die Existenz einer palästinensischen Volkszugehörigkeit? (Oder sind die Bewohnerinnen der Westbank jetzt staatenlose ehemalige Aegypterlnnen? Die Bewohnerinnen der (annektierten) Golanhöhen frischgebackene Israelis?)
4.
Wie steht die diplomatische Schweiz zum Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes? Was leitet die Schweiz in ihrer diplomatischen und konsularischen Praxis daraus ab? Akzeptiert sie auf öffentlichen Urkunden die Volkszugehörigkeit als Palästinenser bzw. Palästinenserin?
5.
Die internationale Oeffentlichkeit ist mit Recht zutiefst erschüttert über die tagtäglichen Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina (Verwendung scharfer Munition gegen Demonstrantinnen, Verweigerung eines rechtsstaatlichen Verfahrens usw.). Ist der Bundesrat bei entsprechenden israelischen Behörden vorstellig geworden?
6.
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass in unserem Land das Recht auf Asyl auch den Bewohnern aus den palästinensischen Flüchtlingslagern, aus dem Gazah-Streifen und aus dem besetzten Westjordanland zusteht (Uebernahme eines festen Kontingents wie in Vietnam)?
7.
Was hat der Bundesrat bzw. haben die Behörden des Bundes an Schritten zur Verbesserung der humanitären Hilfe an die betroffene palästinensische Bevölkerung unternommen?
8.
Gibt es Kontakte zum Palästinensischen Roten Halbmond; welcher Art sind diese?
9.
Kann der Bundesrat nicht besonders darauf hinwirken, die seit langem geschlossenen Schulen wieder zu öffnen? Könnte die Schweiz nicht palästinensischen Studentinnen Lern- und Studiengänge offerieren an unseren Fach- und Hochschulen? Texfe de l'interpellation du 8 juin 1989 L'Université de Baie, en l'occurence sa Faculté de drpit, a accueilli sans objection un étudiant indiquant sa nationalité comme palestinienne dans les documents relatifs aux examens propédeutiques. Suite aune intervention vraisemblablement motivée par des considérations politiques, le diplôme de licence n'indiquait plus comme pays d'origine que le territoire de Gaza. L'intéressé ayant demandé que l'on indique la Palestine comme pays d'origine, sa requête a été rejetée après consultation du département fédéral compétent. L'autonomie de l'université est une chose, l'intervention d'un département fédéral en est une autre. D'où les questions suivantes:
1.
Quelle est, selon la pratique diplomatique et consulaire des autorités suisses, la citoyenneté des ressortissants suivants: a. des Palestiniens de la bande de Gaza (l'Egypte ayant renoncé à sa souveraineté suite aux accords de Camp David)? b. des Palestiniens de Cisjordanie (la Jordanie a renoncé cette année à sa juridiction sur ce territoire)? c. des habitants de la zone annexée des hauteurs du Golan qui sont nés dans cette zone? d. des Palestiniens et Libanais dans la zone de sécurité du Sud-Liban sous contrôle israélien?
2.
Dans quels cas la Suisse reconnaît-elle une citoyenneté palestinienne?
3.
Notre pays reconnaît-il l'existence d'une appartenance au peuple palestinien dans sa pratique diplomatique et consulaire? (Ou considère-t-on que les habitants de Cisjordanie et de Gaza sont apatrides, respectivement anciens citoyens jordaniens et égyptiens, et que les résidents du Golan sont de «nouveaux» Israéliens?)
4.
Quelle est la doctrine diplomatique suisse quant au droit d'autodétermination du peuple palestinien? Quelles déductions en tire la Suisse pour sa pratique diplomatique et consulaire? Accepte-t-elle l'indication, sur les documents officiels, de l'appartenance au peuple palestinien?
5.
L'opinion mondiale est à juste titre profondément choquée par les violations quotidiennes des droits fondamentaux en Palestine occupée: emploi de munitions de guerre contre des manifestants, détention de milliers d'internés administratifs dans des baraquements rappelant les camps de concentration, démolition des habitations de manifestants pour la plupart mineurs, absence de procédure légale, etc. Le Conseil fédéral est-il intervenu à ce sujet auprès des autorités israéliennes?
6.
Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que notre pays devrait accorder le droit d'asile aux habitants des camps de réfugiés palestiniens provenant des territoires occupés (sous forme d'accueil d'un contingent déterminé, comme pour le Vietnam)?
7.
Qu'ont fait le gouvernement ou les autorités fédérales pour intensifier l'aide humanitaire aux populations palestiniennes touchées?
8.
A-t-on engagé des contacts avec le Croissant Rouge palestinien et si oui sous quelle forme?
9.
Le Conseil fédéral ne peut-il oeuvrer pour faire rouvrir les écoles palestiniennes fermées depuis longtemps? Notre pays ne pourrait-il pas accueillir des étudiants palestiniens dans nos écoles professionnelles et nos universités? Mitunterzeichner - Cosignataires: Herczog, Leutenegger Oberholzer (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Interpellantin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Einleitend gilt es zum Ausgangspunkt der Interpellation festzuhalten, dass eine Lizentiats-Urkunde ein Dokument ist, das bloss verwaltungstechnischen Charakter hat und die Angaben darin keine Aussagekraft betreffend Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Staates haben. Wenn der Heimatort des Lizentiaten in den von Israel besetzten Gebieten liegt, so ist die Angabe des Ortes mit dem Vermerk «von Israel besetztes Gebiet» völkerrechtlich korrekt. Da es sich aber um eine Urkunde handelt, die lediglich verwaltungstechnische Bedeutung hat, ist auch die Angabe des Ortes ohne weiteren Hinweis -- 1 of 3 -Interpellation Fäh 1742 N 6 octobre 1989 möglich. Es erscheint verständlich, dass die Universität Basel von einem Vermerk «Palästina» abgesehen hat: bekanntlich anerkennt die Schweiz Palästina als Staat nicht, und die Frage, ob das Gebilde «Palästina» die Elemente eines Staates aufweist, bleibt in der Völkergemeinschaft weiterhin umstritten. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten «intervenierte» anlässlich der Bereitstellung der Urkunde durch die Universität Basel nicht, sondern beantwortete lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit eine diesbezügliche Anfrage der Universität.
1.
Es ist das jeweilige nationale Recht, welches grundsätzlich die Staatsangehörigkeit bestimmt. Die Staaten kennen verschiedene Arten des Erwerbs oder des Verlusts des Bürgerrechts. In den meisten Fällen wird die Staatsangehörigkeit durch Abstammung (wobei der Geburtsort massgeblich sein kann) oder Einbürgerung erworben. Aus diesen allgemeinen Ueberlegungen ergibt sich, dass eine pauschale Zuteilung zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit vorwiegend nach Massgabe des Wohnsitzes, wie es die Interpellantin in ihrer Fragestellung tut, kaum den heute in den besetzten Gebieten herrschenden Verhältnissen entsprechen dürfte. Jedenfalls gilt es festzuhalten, dass die Schweiz die Annektierung der Golanhöhen und von Ost-Jerusalem durch Israel nicht anerkennt und folglich ein Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit einzig aufgrund dieser Annektierung nach schweizerischer Auffassung nicht rechtmässig ist.
2.
Da die Schweiz das Gebilde «Palästina» nicht als Staat anerkennt, wird eine «palästinensische Staatsangehörigkeit» von ihr ebenfalls nicht anerkannt.
3.
Gemäss ihrer Praxis anerkennt die Schweiz nur Staaten. Die Anerkennung einer Volkszugehörigkeit gibt es in der internationalen Praxis kaum.
4.
Der Bundesrat hat schon mehrmals betont, dass eine Lösung der Mittelostfrage notwendigerweise auf zwei zentrale Elemente Rücksicht nehmen muss, einerseits das Recht Israels auf Existenz und Sicherheit innerhalb international anerkannter Grenzen, andererseits das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Falls die Angabe einer «Volkszugehörigkeit» in einer öffentlichen Urkunde verlangt wird, so wäre die Angabe «Palästinenser» ohne weiteres möglich. Dieser Fall dürfte indessen sehr selten vorkommen, stellen doch die meisten öffentlichen Urkunden auf den Heimatstaat ab.
5.
Der Bundesrat brachte bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber der israelischen Regierung seine Missbilligung der Politik der Gewalt in den besetzten Gebieten zum Ausdruck. Er verurteilt die Administrativhaft und die Deportationen als grobe Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Genfer Konventionen und insbesondere die Vierte - in vollem Umfang anwendbar sind. Die israelische Politik der selektiven Anwendung von deren Bestimmungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird daher von der Schweiz zusammen mit praktisch allen Signatarstaaten abgelehnt.
6.
Die Frage einer Uebernahme eines Flüchtlingskontingentes aus den palästinensischen Flüchtlingslagern stellt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, weil für deren Betreuung durch die UNRWA gesorgt wird. Ganz generell ist festzuhalten, dass eine Aufnahmeaktion nur in den Fällen erwogen wird, wo es keine besseren Alternativen gibt. Einer Lösung im regionalen Rahmen, wie es sie im Falle der Palästinaflüchtlinge gibt, ist immer der Vorzug zu geben.
7.
Die DEH unterstützt die UNRWA sowie eine Reihe von anderen Organisationen seit langem mit namhaften Beiträgen, die in den letzten Jahren noch erhöht worden sind. 1987 erreichte die humanitäre und Nahrungsmittelhilfe der Schweiz zugunsten der Palästina-Flüchtlinge 8,96 Millionen, 1988 10,39 Millionen Franken, und sie wird sich 1989 auf 11,04 Millionen Franken belaufen. Eine zusätzliche Unterstützung der durch die Intifada besonders stark betroffenen Palästinenser wird zur Zeit geprüft.
8.
Kontakte zum palästinensischen Roten Halbmond sind Sache des SRK bzw. IKRK. Das SRK ist gegenwärtig mit dem palästinensischen Roten Halbmond im Gespräch wegen eines Projektes, das von der DEH mitfinanziert werden kann.
9.
Die Schweiz unterstützte im vergangenen Juni die Resolution des Exekutivrates der Unesco, worin Israel eindringlich zur Wiedereröffnung sämtlicher Lehranstalten in den besetzten Gebieten aufgefordert wurde. Ab Ende Juli sind die Grundund Sekundärschulen in der Westbank kontinuierlich geöffnet worden. Das allgemeine Stipendienprogramm des Bundes steht theoretisch auch palästinensischen Studenten offen, stösst aber an Grenzen der praktischen Durchführbarkeit (Sprachbarriere, hohe Kosten). Aus diesem Grunde wurde ein Teil des 1989 auf 3,5 Millionen Franken erhöhten Barbeitrags, nämlich
300.
000 Franken, für das Stipendienprogramm der UNRWA zweckbestimmt. Dies erlaubt einen wesentlich wirkungsvolleren Einsatz unserer Mittel, als wenn wir die Studenten in der Schweiz ausbilden lassen würden. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.526 Interpellation Fäh Schutz der Regenwälder Protection de la forêt tropicale Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni1989 Riesige Brandrodungen bedrohen die Regenwälder. Besonders besorgniserregend ist die Lage im Amazonasgebiet. Wenn nichts zum Schutz der Regenwälder unternommen wird, nehmen wir eine ökologische Katastrophe in Kauf. Ich frage daher den Bundesrat;
1.
Wie beurteilt der Bundesrat die Lage bezüglich Regenwälder im allgemeinen und in Brasilien im speziellen?
2.
Welche schweizerischen Massnahmen zum Schutz des brasilianischen Regenwaldes bestehen grundsätzlich? Welche davon sind bereits eingeleitet oder geplant? Texfe de l'interpellation du 21 juin 1989 La forêt tropicale est menacée par de gigantesques défrichements par le feu; la situation en Amazonie est donc particulièrement préoccupante. En effet, il faut s'attendre à une catastrophe écologique si rien n'est fait pour protéger les forêts tropicales. C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
Quel est le jugement du Conseil fédéral au sujet des forêts tropicales en général, et du Brésil en particulier?
2.
La Suisse a-t-elle mis au point des mesures pour protéger la forêt tropicale brésilienne? Lesquelles d'entre elles sont- elles prévues, ou en voie de réalisation? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13septembre 1989
1.
Der Bundesrat verfolgt seit Jahren mit Besorgnis die verhängnisvollen Entwicklungen in den Tropenwäldern der verschiedenen Kontinente. Er teilt die Beurteilung der Experten, dass insbesondere die Erhaltung eines Teils der grossen zusammenhängenden Gebiete der feuchten Tropen für das ökologische Gleichgewicht der Erde äusserst wichtig ist. Dies gilt vor allem für das gesamte Amazonasbecken und damit auch für Brasilien als wichtigsten Anrainerstaat. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die internationale Unterstützung der Länder mit bedrohten Waldgebieten zur Entwicklung einer angepassten Ressourcenpolitik verstärkt werden muss. Dabei ist auch -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fetz Staatsangehörigkeit der Palästinenserinnen Interpellation Fetz Nationalité des Palestiniens In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.471 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1741-1742 Page Pagina Ref. No 20 017 824 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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