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Entscheid

89-476

Verwaltungsbehörden 08.06.1995 89.476

8. Juni 1995Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

28.

avril 1993, BO 1993 N 811). Angenommen - Adopté An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 95.020

150.

Jahre Schweizerischer Bundesstaat und 200 Jahre Helvetische Republik. Gestaltung und Finanzierung 150e anniversaire de l'Etat fédéral suisse et 200e anniversaire de la République helvétique. Organisation et financement Botschaft und Beschlussentwürfe vom 1. März 1995 (BBI II 942) Message et projets d'arrêté du 1er mars 1995 (FF II 903) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Antrag der SD/Lega-Fraktion Nichteintreten Proposition de la commission Entrer en matière Proposition du groupe DS/Ligue Ne pas entrer en matière Gross Andreas (S, ZH), Berichterstatter: Ein Mensch, der seinen Geburtstag vergisst, verdrängt oder gar bewusst abweist, ist mit sich selber nicht unbedingt im reinen. Im besten Falle hat er Probleme mit dem Älterwerden, verdrängt das Alter oder wehrt sich dagegen, im Tagestrott einmal innezuhalten, hat Angst, sein Leben einmal aus der Ruhe, aus der Distanz zu beleuchten und sich zu fragen, was gutgeht und wo die Knöpfe sind, die aufzulösen wären. Verdrängen, was ist, hilft nichts auf dem Weg der Besserung. Probleme können nicht einfach ausgesessen werden, ganz im Gegenteil. Sie zu lösen wird mit den Jahren nicht einfacher, sondern schwieriger. Was für einen Menschen gilt, gilt noch viel mehr für eine Gesellschaft, für einen Staat: Eine Gesellschaft, die sich mit ihrer eigenen Geschichte nicht auseinandersetzt, die sich ihrer nicht immer wieder neu bewusst zu werden versucht und sich auch nicht immer wieder mit neuen, aus der Gegenwart gewonnenen Fragen konfrontieren und befragen lässt, sich nicht über mögliche Antworten verständigt, beginnt sich selber aufzugeben. Eine Gesellschaft, die die Auseinandersetzung mit der Geschichte verliert, verliert eigentlich auch ihre Zukunft. Für sie wird die Vergangenheit zum Stolperstein, zum Mythos, zur Last, statt zum Fundament, auf dem gemeinsame neue Lasten besser getragen werden und die notwendigen Konflikte fruchtbar ausgetragen werden könnten. Geschichte wird so zum Knüppel, den man den Andersdenkenden um den Kopf schlägt, statt daraus für eine gemeinsame Bewältigung der Zukunft zu lernen. Die Gründung eines Staates ist nicht einfach ein natürlicher Prozess, sondern Ausdruck und Folge eines gemeinsamen Willens und einer riesigen Anstrengung vieler Beteiligter, sie hängt aber auch von Faktoren und Prozessen ab, die sich der Handlungsreichweite der Beteiligten manchmal entziehen, und von historischen Konstellationen, welche Chancen bieten, die man nicht selber schafft; aber man hat vielleicht das Glück, diese Chancen richtig zu ergreifen. Für die Schweiz gilt dies alles ganz besonders. Die Schweiz entstand 1848, wie Sie wissen, nicht einfach naturwüchsig rund um eine gemeinsame Sprache, Religion, Kultur oder Geschichte, sie war ganz besonders eine Willensleistung. Sie entstand aus einem Bürgerkrieg, aus grossen und vielfältigen Konflikten, rund um einen revolutionären Entwurf, der ganz verschiedene Sprachen, Religionen, Milieus, Lebenswelten, Zukunftsvorstellungen zusammenzuführen vermochte. Es wuchs nicht einfach zusammen, was -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Binnenmarkt Schweiz. Bericht Marché intérieur suisse. Rapport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.476 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 08.06.1995 - 15:00 Date Data Seite 1159-1159 Page Pagina Ref. No 20 025 724 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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