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Verwaltungsbehörden 19.09.1989 89.496
19. September 1989Deutsch17 min
Source admin.ch
Postulat Miville. Centres d'accueil des réfugiés 436 19 septembre 1989 rend wirken auch der fehlende Gläubigerschutz, die relative Starrheit der Stiftungen wegen der weitgehenden Unabänderlichkeit der Stiftungsurkunde und die beschränkten Möglich-keiten der Finanzierung; es ist keine Kapitalerhöhung mit Hilfe bisheriger oder zusätzlicher Teilhaber möglich. Für den Fall eines Verbots schiene die Formulierung «mit vorwiegend wirtschaftlichem Zweck» geeignet zu sein. Damit würden auch Unternehmensstiftungen mit primär wirtschaftlichem Zweck und bescheidenem «ideellen Mäntelchen» erfasst. Entsprechend müssten die Aufsichtsbehörden jederzeit prüfen können, ob eine Stiftung ihrem ideellen Zweck wirklich nachkommt. Trifft dies nicht oder nicht mehr zu, so müsste die betreffende Stiftung letztlich aufgelöst werden. Allerdings können selbst durch diese Verfahrensweise oder durch die vorgeschlagene Formulierung Umgehungen nicht vollständig verhindertwerden. Auf der ändern Seite befürworten vor allem Rechtsanwälte die Einführung der Stiftung mit wirtschaftlichem Zweck. Sie sehen darin eine erwünschte Erweiterung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die im Gesellschaftsrecht bekanntlich durch die geschlossene Zahl der zur Verfügung gestellten Gesellschaftsformen eingeschränkt ist. Im weitern könnten solche Stiftungen auch als geeignetes Instrument gegen unfreundliche Uebernahmen verwendet werden. Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass das Problem der unfreundlichen Uebernahmen vor allem in einem künftigen Börsengesetz angemessene Lösungen finden muss. Angesichts dieser gegensätzlichen Meinungen wäre allenfalls eine Kompromisslösung in Betracht zu ziehen: Zulassung von Stiftungen mit wirtschaftlichem Zweck, wobei diese analog den kirchlichen und den Familienstiftungen von der staatlichen Aufsicht auszunehmen wären. Wenig sinnvoll wäre vermutlich auch ein Verbot von Mehrheitsbeteiligungen einer Stiftung an einem wirtschaftlichen Unternehmen, denn Stiftungen mit ideellem Zweck, die direkt ein wirtschaftliches Unternehmen betreiben, kommen bereits heute häufig vor, etwa bei Spitälern, Schulen und Heimen aller Art. Unter diesen Umständen drängt sich nach Meinung des Bundesrates auf, die Motion von Herrn Ständerat Iten in ein Postulat umzuwandeln. Der Bundesrat wird damit in die Lage versetzt, diese ganz kontroverse Frage, die ich Ihnen kurz darstellen durfte, gründlich und umfassend zu prüfen, ohne sich bereits im jetzigen Zeitpunkt auf ein generelles Verbot der Stiftungen mit wirschaftlichem Zweck festlegen zu müssen. Neben diesem Hauptpunkt bestehen einige weitere Revisionspostulate auf dem Gebiete des Stiftungsrechts, die gleichzeitig überprüft werden müssten. Es geht im wesentlichen darum, das Zivilgesetzbuch an die heutige Praxis der Aufsichts- und Registerbehörden anzupassen. So wären z. B. die in der Praxis ausgeübten Aufsichtsmittel im Zivilgesetzbuch ausdrücklich zu nennen und der Aufsichtsbehörde die entsprechenden verfahrensrechtlichen Behelfe auch ausdrücklich zur Verfügung zu stellen, z. B. Verhinderung der Gründung einer rechtswidrigen aufsichtspflichtigen Stiftung durch Verfügung der Aufsichtsbehörde beziehungsweise Beschwerdelegitimation der Aufsichtsbehörde gegen eine bereits erfolgte Gründung. Ferner sollte die heute übliche erleichterte Abänderung des Stiftungszweckes legalisiert werden. Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Iten: Ich danke Herrn Bundesrat Koller sehr für die ausführliche Darlegung der Problematik. Er anerkennt die Mängel, die ich aufgezeigt habe, und er hat mir auch versichert, dass der Bundesrat das Problem in den Griff bekommen will. Ich bin einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.496 Postulat Miville Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge Centres d'accueil des réfugiés Wortlaut des Postulates vom 13. Juni 1989 Im Hinblick auf die Flüchtlingsempfangsstelle Basel haben sich wiederholt Schwierigkeiten ergeben. Am Dienstag, 3. April 1989, stand gegen 16.00 Uhr eine türkische Familie mit zwei Kindern vor der Empfangsstelle Bässlergut. Dazu gesellten sich noch zwei Tamilen. Auf einem Schildchen stand «Empfangsstelle geschlossen». Die nötigen Plätze für eine Nacht müssten privat beschafft werden. Aehnliches ereignete sich am Mittwoch vor Ostern, als fünf Tamilen hilflos vor der geschlossenen Empfangsstelle standen. Als Anfang September 1988 die neu zureisenden Asylbewerber von der überfüllten Empfangsstelle Basel nicht mehr fristgerecht auf die Kantone verteilt werden konnten, müssten vom Kanton Basel-Stadt in einer Blitzaktion Unterkünfte, Verpflegung und eine angemessene Betreuung sichergestellt werden. Vom 15. September bis 15. Dezember 1988 waren täglich bis zu 500 Personen in einer Notschlafstelle des Zivilschutzes behelfsmässig und unter unbefriedigenden Verhältnissen untergebracht, was zu Kritik in den Medien und in der Oeffentlichkeit führte. Schriftwechsel zwischen der verantwortlichen Fürsorgebehörde des Kantons Basel-Stadt und dem DFW Hessen erkennen, dass man beim DFWder Meinung ist, solche Situationen, die sich jederzeit wiederholen können - auch die neue Empfangsstelle Bässlergut wird sich in Zeiten grossen Zuspruchs wieder als zu klein erweisen - seien Sache der Kantone, in denen sich die Empfangsstellen befinden. Ich ersuche daher den Bundesrat zu prüfen, ob nicht der Bund, bzw. der DFW, gemäss der ihm vom Gesetzgeber (Asylverordnung Art. 7 Abs. 1) übertragenen Verantwortung zur Führung von Bundesempfangsstellen ein Konzept vorzulegen habe, das die Unterbringung und Betreuung von Gesuchstellern - vor allem in Zeiten grossen Andrangs - sicherstellt. Texte du postulat du 13 juin 1989 Le centre d'accueil des réfugiés de Baie a de nouveau connu des difficultés. En effet, le mardi 3 avril 1989, vers 16 heures, une famille turque avec deux enfants, rejointe bientôt par deux Tamouls, attendit vainement devant le centre d'accueil de Bässlergut, un écriteau sur la porte indiquant la fermeture du centre. Des particuliers durent ainsi leur trouver un lieu d'hébergement pour la nuit. Un événement similaire, dont furent victimes cinq Tamouls, se produisit le mercredi de Pâques. Début septembre 88, lorsque les demandeurs d'asile nouvellement arrivés au centre d'accueil de Baie, déjà surpeuplé, ne purent être répartis à temps entre les cantons, le canton de Baie-Ville dut prendre des mesures d'urgence pour assurer leur hébergement, leur entretien et leur assistance. Du 15 septembre au 15 décembre 1988, jusqu'à 500 personnes par jour logèrent dans un dortoir de fortune de la protection civile, à titre de solution temporaire et dans des conditions peu satisfaisantes, ce qui entraîna des critiques de la part des médias et du public. Un échange de lettres entre les services d'assistance sociale responsables du canton de Bàie-Ville et le DAR fit apparaître que le DAR est d'avis que de telles situations, qui peuvent se reproduire atout moment- même le nouveau centre d'accueil de Bässlergut se retrouvera trop petit en période de forte affluence - relèvent de la compétence des cantons dans lesquels se trouvent les centres d'accueil. De ce fait, je prie le Conseil fédéral d'examiner si l'autorité fédérale, en l'espèce le DAR, en vertu des pouvoirs qui lui sont conférés par l'ordonnance sur l'asile, article 7, alinéa 1, ne de-- 1 of 4 -19. September 1989 437 Postulat Miville. Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge vrait pas formuler une solution propre à assurer l'hébergement et l'assistance des demandeurs d'asile en période de grande affluence. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bührer, Jaggi, Onken, Piller (4) Miville: Mit diesem Postulat habe ich ein wenig Pech gehabt. Die Mitglieder des Büros haben sich einmal damit befasst. Ich habe dieses Postulat in der Frühjahrssession eingereicht, ich glaube jedenfalls, es eingereicht zu haben, aber das Original ging irgendwie verloren, und der Vorstoss konnte in der Sommersession nicht behandelt werden. Ich habe es dann in der Sommersession erneut eingereicht, und so ist es bis zur Behandlung Herbst geworden. Nun liegen die Verhältnisse einigermassen anders als im Winter 1988/89, als sich die Dinge ereigneten, um derentwillen ich dieses Postulat eingereicht habe. Sie entnehmen dem Text des Postulates, dass im Herbst 1988 und im Winter 1988/89 im Kanton Basel-Stadt in bezug auf die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen hin und wieder völlig unzumutbare Situationen entstanden sind - durch Ueberfüllung der Empfangsstelle. Es herrschte damals bei den Behörden des Kantons Basel-Stadt der Eindruck vor, der Bund kümmere sich nicht um solche Notlagen, er lasse die zuständigen Instanzen des Kantons Basel-Stadt mit ihren Sorgen allein. Sie haben sich an mich gewandt, und deswegen ist dieses Postulat entstanden. In der Zwischenzeit haben sich die Dinge in positivem Sinne verändert - allerdings nicht so, dass es keine solchen Notlagen mehr gäbe. Erst dieser Tage, am 15. September, entnehme ich der «Basler Zeitung» in einem Artikel «Unterkunftsnot für neue Flüchtlinge» zum Beispiel folgendes: In Basel-Stadt zeigte sich nach Aussage von Heinz Schöni der Engpass in diesem Jahr etwas später. Jetzt ist aber die Notunterkunft des Bundes an der Hochstrasse mit
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Flüchtlingen voll belegt; also muss die Empfangsstelle voll belegt sein und eine Notunterkunft auch noch. Weitere 22 Flüchtlinge sind bei Privaten untergebracht. Am Donnerstag wurden 34 Flüchtlinge aus der Empfangsstelle Basel auf die Kantone verteilt, bis Mittag trafen 85 neue Flüchtlinge ein. Für sie fehlt noch jede Lösung. Wer legal über die Grenze komme, erhalte nach Angabe von Schöni immer Obdach. Bei Flüchtlingen, die über die grüne Grenze gekommen seien, könne dies aber nicht garantiert werden. Sie müssten «vielleicht einige Nächte draussen schlafen» usw. Die Probleme bestehen also immer noch, aber die Auseinandersetzungen zwischen Kantons- und Bundesinstanzen, um derentwillen ich mit meinem Postulat vom Bundesrat ein Konzept über die Aufgabenteilung verlangt habe, haben sich gelegt. Noch gestern hat mir das Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt gesagt, dass man sich mit dem Bund nun über eine phasenweise Oeffnung solcher Notunterkünfte im Kanton verständigt habe-je nach Dringlichkeit. Zurzeit sei gerade wieder die Empfangsstelle Otterbach überfüllt; aber da bestehe nun z. B. die Möglichkeit, die Notunterkunft, die Zivilschutzstelle Bäumlihof, wieder aufzumachen. Der entscheidende Unterschied gegenüber der Situation, in der ich das Postulat eingereicht habe, ist folgender: Wenn die Zivilschutzstelle Bäumlihof als Notunterkunft wieder geöffnet wird, wird der Kanton sie dem Bund nur noch vermieten. Der DFW muss diese Notunterkunft dann mit eigenem Personal betreiben - das alles aufgrund eines sogenannten Notkonzeptes, das vor drei oder vier Wochen zwischen dem baselstädtischen Regierungsrat und dem Flüchtlingsdelegierten Arbenz vereinbart worden ist. In dieser Situation lege ich eigentlich keinen besonderen Wert mehr darauf, die Bundesverwaltung mit weiteren Arbeiten zu belasten. Ich überlasse es jetzt dem Herrn Bundesrat, uns zu sagen, ob das Problem von seinem Standpunkt aus interessant genug ist, um im Sinne eines solchen Konzeptes weiterverfolgt zu werden, oder ob man aufgrund der nunmehr weitgehend gelösten Probleme im Kanton Basel-Stadt die Sache adacta legen will. Bundesrat Koller: Ich danke Herrn Ständerat Miville, dass er die Fortschritte anerkennt, die wir aufgrund der Erfahrungen des letzten Herbstes doch gemacht haben. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir im Verlaufe des Winters zusammen mit den Kantonen ein neues Beherbergungskonzept entwickelt, das uns erlaubt, den Asylgesuchstellern, deren Zahl immer noch rasch und stark zunimmt, angemessene Unterkunft zu gewähren. Weshalb kam es zu diesen Engpässen, von denen Ihr Postulat ausging? Aufgrund der Erfahrungszahlen von 1986 und 1987 wurden nach der zweiten Asylgesetzrevision vier Empfangsstellen mit einer Kapazität für 10 000 bis 12 000 Asylgesuchstellern eingerichtet. Das war damals durchaus eine realistische Zahl. Leider haben wir dann erfahren müssen, dass wir im letzten Jahr anstatt dieser gut 10000 am Schluss rund
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Asylgesuchsteller hatten, und deshalb kam es im Herbst des letzten Jahres zu diesen Engpässen bei der Unterbringung. Es kam vor allem auch dazu, weil sich die Lösung der bezeichneten Grenzübergänge ja als nicht effizient erwiesen hat, in dem Sinne, dass nach wie vor rund 95 Prozent aller Asylbewerber illegal in die Schweiz einreisen. Aber wie gesagt: Wir haben dann reagiert, haben mit den Kantonen ein neues Beherbergungskonzept entwickelt; das sieht nun vor, dass nebst den Plätzen in den Empfangsstellen in den Standortkantonen sogenannte Notschlafstellen eingerichtet werden, die vorübergehend in Betrieb genommen werden können, sofern bei unerwartet hohem Zustrom von Asylbewerbern die Aufnahmekapazität der Empfangsstellen und der Transitzentren des Bundes erschöpft sind. Der Bund übernimmt gegenüber den Kantonen auch die volle Kostendeckung. In Frage kommen hiefür beispielsweise Zivilschutzanlagen und Altliegenschaften. Es ist nach Meinung des Bundesrates den Asylbewerbern durchaus zuzumuten, während weniger Tage in einer Zivilschutzanlage untergebracht zu werden, wie wir das auch mit unserer Truppe und übrigens auch wie ich jetzt aus Erfahrung weiss - mit unseren Jungen tun, wenn sie im Sommer oder Winter in gewisse Ferienlager gehen. Allzu grosser Perfektionismus wäre meiner Meinung nach hier verfehlt. Die Kantone haben dieses Beherbergungskonzept unterdessen nun auch realisiert, so dass wir hoffen, mit diesen vorsorglich bereitgestellten Notschlafstellen die sicher wieder sehr grosse Zahl von Asylbewerbern in diesem Herbst doch meistern zu können. Im Hinblick darauf, dass wir leider künftig mit Asylgesuchstellern in der Grössenordnung von 20 000 und mehr rechnen müssen, haben wir auch unser Konzept der Empfangsstellen überarbeiten müssen. Wir sehen eine Erweiterung der Empfangsstellen in Kreuzungen und Genf vor. Die Empfangsstelle in Chiasso wird im Dezember in einem Neubau mit grösserer Kapazität als bisher in Betrieb genommen. Im weiteren wird geprüft, wo allenfalls neue Empfangsstellen eingerichtet werden können. Ziel aller dieser Massnahmen ist die Verdoppelung der Empfangsstellenkapazität von heute 10000 bis
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000 auf künftig rund 20 000 bis 24 000 Personen. Entsprechende Projekte sind im Gang und werden - sofern es sich um Baukredite handelt-selbstverständlich den eidgenössischen Räten demnächst unterbreitet werden. Eine Kapazitätsausweitung über den beschriebenen Rahmen hinaus wäre nach unserer Meinung -wie gesagt-verfehlt, weil die Lösung mit den Notschlafstellen für die kurzen Phasen mit besonders grossem Andrang von Asylgesuchstellern durchaus ausreichend ist. Aus all diesen Gründen - und wenn ich den Postulanten richtig verstanden habe, dürfte er damit einverstanden sein - möchte der Bundesrat das Postulat als erfüllt abschreiben. Hefli: Gestatten Sie mir noch eine grundsätzliche Bemerkung. Alle diese Schwierigkeiten gehen doch zum grössten Teil darauf zurück, dass unser Asylgesetz in vielen Fällen missbraucht wird, und zwar gerade weitgehend von denen - Herr Kollega Miville hat sie speziell erwähnt -, die über die grüne Grenze kommen. Ich möchte den Bundesrat einladen, wenigstens die im Gesetz bestehenden Möglichkeiten endlich konsequenter einzusetzen. Aber dagegen wird immer Opposition erhoben, -- 2 of 4 -Interpellation Roth. Accidents de la circulation routière 438 19 septembre 1989 gerade aus dem Kreis, dem der Postulant angehört, und dann geht es natürlich nicht an, die Lösung dieser Schwierigkeiten einfach an einen Dritten, den Bund, weiterzuschieben. Bundesrat Koller: Sie wissen, der Bundesrat hat letzte Woche ein umfassendes Massnahmenprogramm in drei Phasen beschlossen, um die zurzeit bestehenden Probleme auf dem Gebiet des Asylwesens künftig besser meistern zu können. In bezug auf das Problem, das Sie ganz besonders ansprechen, die Frage der illegal Einreisenden, werden wir im Rahmen dieser Expertenkommission eingehend prüfen, ob wir künftig bei sogenannt illegal Einreisenden das Verfahren insofern beschleunigen können, als wir nur noch die Frage des Non-Refoulement prüfen, welche uns durch die Flüchtlingskonvention aufgegeben ist. Wir werden Sie darüber im nächsten Frühjahr orientieren können. Le président: Le Conseil fédéral vous propose de classer le postulat. Quelqu'un s'y oppose-t-il? Cela n'étant pas le cas, le postulat Miville est classé. #ST# 89.531 Interpellation Roth Reduktion der Strassenverkehrsunfälle Réduire le nombre des accidents de la circulation routière Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1989 Auf unseren Strassen ereignen sich noch immer viel zuviele Strassenverkehrsunfälle. Sie verursachen Familiendramen und hinterlassen bei den Verletzten oft irreparable Schäden. 1988 wurden auf den Schweizer Strassen 945 Personen getötet, und die Zahl der Verletzten stieg auf 30 000. Diese Feststellung ist noch schrecklicher, wenn man bedenkt, dass eine grosse Zahl der Unfälle von jungen Fahrzeugführern verursacht werden und daher unter den Opfern besonders viele Jugendliche zu beklagen sind. Mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und verstärkten Polizeikontrollen allein lässt sich die Zunahme der Strassenverkehrsunfälle nicht eindämmen. Es wird immer deutlicher, dass man das Problem an der Wurzel angehen muss: Der Fahrzeugführer soll zu mehr Verantwortung erzogen und sein Fahrverhalten auf der Strasse durch geeignete Massnahmen verbessert werden. Aus diesen Erwägungen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: - Beabsichtigt der Bundesrat, für den Erwerb des Führerausweises technische Kurse zur besseren Beherrschung des Fahrzeuges obligatorisch zu erklären? -Beabsichtigt der Bundesrat in diesem Zusammenhang ebenfalls, für angehende Fahrzeugführer den gestaffelten Führerausweis oder sogar den Führerausweis auf Probe einzuführen? - Sind möglicherweise weitere Massnahmen ins Auge gefasst worden? Texte de l'interpellation du 21 juin 1989 Beaucoup d'accidents de la circulation ont encore lieu sur les routes de notre pays. Ils provoquent des drames familiaux et des conséquences souvent irréparables pour les blessés. Durant l'année 1988, le nombre total des personnes tuées sur les routes suisses a atteint le chiffre de 945 et le nombre de personnes blessées s'est élevé à 30 000. Ce constat est encore plus cruel si on songe que nombre d'accidents sont provoqués par de jeunes conducteurs et, partant, que parmi les victimes on déplore tout aussi bien de nombreux jeunes gens. Les limitations de vitesse et le renforcement des contrôles de police ne parviennent cependant pas à juguler, à eux seuls, la progression des accidents. Il apparaît de plus en plus qu'il faut agir à la racine, en responsabilisant le conducteur et en prenant les mesures qui s'imposent pour améliorer son comportement sur la route. Au vu de ce qui précède, je pose les questions suivantes au Conseil fédéral: -dans la phase d'acquisition du permis de conducteur, le Conseil fédéral entend-il rendre obligatoires des cours à caractère technique destinés à maîtriser mieux la conduite des véhicules? -toujours dans la même perspective, le Conseil fédéral entend-il instituer pour les conducteurs débutants un permis progressif ou encore permis de conduire à l'essai? -quelles sont éventuellement les autres mesures envisagées? Mitunterzeichner- Cosignataires: Cottier, Delalay, Huber, Jelmini (4) M. Roth: Pour l'année 1988, on a dénombré en Suisse 75 000 accidents de la circulation. Dans ces cas, il y en avait 945 mortels et 30 000 avec blessures. Par rapport à 1970, les cas mortels ont ainsi augmenté de 44 pour cent. Il s'agit d'un triste bilan. Parmi les causes des accidents, on note l'inattention, l'inobservation des règles de la circulation, une mauvaise appréciation des difficultés de la route, l'alcool au volant; et malheureusement, les jeunes de 15 à 24 ans accusent les taux d'accidents les plus élevés. La limitation des vitesses et le renforcement des contrôles de police ne parviennent pas, à eux seuls, à modérer la progression des accidents. En partant de ce constat, il me semble que l'on devrait porter l'effort sur la responsabilité personnelle mais aussi sur la formation des conducteurs, plus particulièrement des jeunes conducteurs. La formation et l'examen des conducteurs de véhicules à moteur présentent aujourd'hui un certain nombre de lacunes. De nombreux élèves conducteurs cherchent à passer leur examen en investissant le moins possible de temps et d'argent dans leur formation. Il conviendrait cependant, dans la phase d'obtention du permis, d'approfondir l'analyse des différentes situations dans le trafic, dans les situations d'urgence et de danger ainsi que dans la conduite de nuit. D'où ma question au Conseil fédéral: envisaget-il de rendre obligatoire pour les élèves conducteurs des cours à caractère technique, afin d'aider les nouveaux conducteurs à maîtriser toujours mieux la conduite des véhicules? Je précise qu'il existe déjà actuellement des cours de formation à la conduite pour les jeunes gens qui n'ont pas encore atteint l'âge d'obtenir un permis provisoire, mais ces cours sont organisés sur une base volontaire et ne revêtent pas de caractère obligatoire. On doit aussi malheureusement déplorer que dans les accidents de la circulation, on a affaire pour une part importante à des conducteurs qui, de manière répétée, violent les règles de la circulation. Les cantons ont la possibilité de contraindre ces conducteurs récidivistes à suivre une formation routière. Certains d'entre eux ont utilisé cette possibilité. Cependant, seule la menace d'un retrait de permis peut amener certains conducteurs récidivistes à résipiscence. Que pense le Conseil fédéral de l'introduction dans la législation d'un permis à l'essai pour les nouveaux conducteurs ou d'un permis aux points, qui serait retiré à la suite de plusieurs infractions graves et répétées au code de la route? Enfin, estce-que le Conseil fédéral envisage d'autres mesures pour modérer cet accroissement des accidents de la circulation? Je remercie d'ores et déjà le Conseil fédéral de sa réponse. Bundesrat Koller: Das Problem, das Herr Ständerat Roth anspricht, ist zweifellos schwerwiegend. Junge Fahrzeugführer bzw. Fahranfänger haben allerdings nicht nur in unserem Land, sondern auch im Ausland die höchste Unfallhäufigkeit. Die Gründe sind offensichtlich mangelnde Verkehrserfahrung, verbunden mit jugendlichem Uebermut, Freude am Risiko und am schnellen Fahren. Es ist deshalb gar nicht so leicht, -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Miville Bundesempfangsstellen für Flüchtlinge Postulat Miville Centres d'accueil des réfugiés In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.496 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.09.1989 - 08:00 Date Data Seite 436-438 Page Pagina Ref. No 20 017 945 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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