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Entscheid

89-499

Verwaltungsbehörden 05.10.1989 89.499

5. Oktober 1989Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsorgungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von solchen Anlagen beteiligen kann. Texte de la motion du 17 mars 1989 Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de l'environnement aux fins de:

1.

créer la base légale du prélèvement anticipé d'une redevance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets spéciaux;

2.

prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destination des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination déterminées et l'obligation pour les entreprises d'élimination de prendre en charge des déchets spéciaux définis);

3.

créer la base légale permettant à la Confédération de soutenir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations d'élimination ou d'y participer. Piller, Berichterstatter: Am 8. Dezember 1988 hat die Fraktion der CVP im Nationalrat die zur Diskussion stehende Motion eingereicht. Aufgrund der schriftlichen Begründung und der Bereitschaft des Bundesrates, diese Motion entgegenzunehmen, überwies der Nationalrat diese am 13. Februar 1989 oppositionslos. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls einstimmig, diese Motion dem Bundesrat zu überweisen. Das Problem der Sonderabfälle belastet unsere Umwelt immer stärker und muss rasch und griffig gelöst werden. Der Bundesrat hat in den Regierungsrichtlinien 1987-1991 darauf hingewiesen. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass der Motionstext nicht zu eng ausgelegt werden sollte. Es müsste nicht ausschliesslich mit öffentlichen Mitteln an das Problem herangetreten werden. Die Privatwirtschaft sollte ebenfalls Platz für entsprechende Bemühungen erhalten. So spricht Ziffer 3 der Motion von gemeinwirtschaftlichen Trägerschaften. Die Kommission ist der Meinung, dass auch gemischtwirtschaftliche Trägerschaften in Frage kommen könnten. In der Kommission wurde von Vertretern des Buwal über die bereits laufenden Arbeiten im Abfallbereich informiert. In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit möchte ich darauf verzichten, diese zu wiederholen. Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti und der Verwaltung im Namen der ganzen Kommission recht herzlich für den grossen Einsatz danken. Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.499 Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV AI. Droit à une rente partielle Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament raschmöglichst eine Aenderung von Artikel 28 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, mit dem Ziel, die Berechtigungsgrenze für den Bezug einer Viertelsrente respektive einer Härtefallrente zu senken. Texte de la motion du 14 juin 1989 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre dans le plus bref délai à l'Assemblée fédérale une modification de l'article 28, alinéa premier, de la loi sur l'assurance invalidité abaissant le degré d'invalidité donnant droit à un quart de rente, ainsi que celui ouvrant le droit à une demi-rente dans les cas pénibles. Mitunterzeichner- Cosignataires: Jaggi, Miville, Onken, Piller (4) Frau Bührer: Seit dem 1. Januar 1988 ist die dreistufige Rentenskala der IV in Kraft, die mit der Einführung der Viertelsrente eine markante Verbesserung für die Invaliden hätte bringen sollen. Die seinerzeitige Revision war keineswegs unbestritten. Nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen fand schliesslich die gewählte Lösung eine Mehrheit. Ich erwähne dies, um klarzustellen, dass der Kostenberechnung, die dem Parlament als Grundlage diente, ein grosses Gewicht zukam. Dabei war allen Parlamentariern klar, dass es sich um Schätzungen handelte, die nur als Grössenordnung und nicht absolut genommen werden dürfen. Die geschätzten Mehrkosten wegen der Einführung der Viertelsrente beliefen sich auf 133 Millionen Franken, und die Zahl der neu dazukommenden Hauptrentenbezüger wurde auf 20 000 bis 30 000 geschätzt, zuzüglich der Zusatzrentenbezüger. Gegenüber diesen Zahlen nehmen sich die effektiven Zahlen, die aus dem ersten Jahr seit der Einführung der Viertelsrente bekannt sind, und auch die etwas höheren Zahlen aus dem Jahre 1989 geradezu lächerlich klein aus. Es sind 5 Millionen Franken statt der erwarteten 133 Millionen Franken und knapp 1000 Hauptrenten anstatt der erwarteten 20 000 bis 30 000. Zwischen den geschätzten und den effektiven Kosten liegen Welten. Für die Invaliden, die auch nach der Revision leer ausgingen, sind es traurige Welten. Die Revision verfolgte das Ziel, den harten Sprung zwischen keiner Rente und einer halben Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zu mildern und damit die Eingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern. Offenbar - die Zahlen belegen es - erreichten wir diejenigen, die wir erreichen wollten, mit unserer Lösung nicht. Selbst wenn die Zahlen ansteigen werden, sind wir derart weit von unserer seinerzeitigen Annahme entfernt, dass sich eine Korrektur aufdrängt. Eine Senkung der Berechtigungsgrenze auf 33 1/3 Prozent Invalidität wäre meines Erachtens angebracht. Vor der Revision lag die Grenze für die Härtefallrente ebenfalls bei dieser Marke. Für diese Rentenkategorie würde also lediglich die eingetretene Schlechterstellung korrigiert. Die Motion lässt bewusst offen, wo die Limite für die Viertels- und die Härtefallrente angesetzt werden sollte. Man wird die finanziellen Konsequenzen abschätzen müssen, was mit den Erfahrungen seit der letzten Revision mit etwas grösserer Sicherheit möglich sein dürfte. So weit, so gut, könnte ich jetzt sagen, und ich könnte Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat, bitten, meine Motion entgegenzunehmen und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, die Motion zu überweisen. Es gibt aber da noch eine offene Rechnung: Wie konnte es zu dieser katastrophalen Fehleinschätzung kommen, und - was mich noch viel brennender beschäftigt wie kommt es, dass das Bundesamt für Sozialversicherung in verschiedenen, mir schriftlich vorliegenden Aeusserungen die Fehleinschätzung verniedlicht, verwedelt oder schlicht negiert? Ich zitiere: «Die 2. IV-Revision ist gesamthaft alles andere als ein Flop. Ob sich die Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der Viertelsrenten erfüllen, lässt sich frühestens zu Beginn des nächsten Jahres sagen.» Das Bundesamt spricht andernorts davon, es habe sich bei seinen Zahlen bloss um eine «äusserst vorsichtige Hochrechnung» gehandelt. Oder eine andere Formulierung: Die Zahl basiere auf «verhältnismässig unsicherer Berechnungsgrundlage». Es ist auch zu lesen, man dürfe «den in der Luft hängenden Betrag nicht absolut verstehen». Oder die 133 Millionen Franken seien «als ein eine grosszügig bemessene Reserve mitumfassender Maximalbetrag gedacht». Das, sehr geehrter Herr Bundesrat, verstehe ich unter Verwedelungsversuch. Und das ist in meinen Augen nicht akzeptabel! Ich rufe Ihnen die Grössenordnungen in Erinnerung. Das Parlament ging bei seinem Beschluss von jährlichen Kosten von

133.

Millionen Franken aus. Effektiv ausbezahlt wurden aber 1988 nur 5 Millionen Franken. Das sind 3,75 Prozent der er-

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Postulat Küchler. Organe scientifique permanent 614 5 octobre 1989 warteten Summe. Selbst wenn wir annehmen, dass die Kosten noch laufend kräftig steigen werden, dass sie sich beispielsweise verdreifachen werden, bleiben immer noch rund 90 Prozent «Reserve». Es tönt wie ein schlechter Witz, in dieser Situation von Reserve zu sprechen. An die Andresse des Bundesamtes für Sozialversicherung möchte ich sagen: Man kann, wenn die Schätzung derart daneben geht, nicht so tun, als ob die Grössenordnung stimmen würde. Auch die Hinweise darauf, dass die kurze Frist seit Einführung der Neuerung keine «abschliessende Beurteilung» zuliesse, oder der Hinweis, dass «eine ausreichende Erfahrungszeit» und «genügend verlässliche Beurteilungsgrundlagen» abzuwarten seien, sind angesichts der Grössenordnung nicht stichhaltig. Der Hinweis auf die Anlaufphase ist insofern unzutreffend, als in den Jahren vor der Inkraftsetzung in Erwartung der Neuerung Fälle pendent gehalten wurden, die nun in den Zahlen von 1988 enthalten sind. Auch die Erwähnung von Zusatzrenten - beispielsweise Renten für invalide Witwen und Waisen oder Beteiligungen an Ehepaarsrenten, die durch die Einführung der Viertelsrenten ausgelöst werden können -vermögen nicht annähernd die Grössenordnung ins Wanken zu bringen. Die Zahlen sind ja so klein. Soweit es sich um Härtefallrenten handelt, ist zu beachten, dass sie nicht ausgabenwirksam werden. Härtefallrenten gab es schon immer, früher sogar bereits ab 33 1/3 Prozent Invalidität. Sehr kühn ist es zu sagen, falls sich die Wirtschaftslage verschlechtere, zöge die Nachfrage nach Viertelsrenten «erfahrungsgemäss» an. Gerade über diese Erfahrung verfügen wir ja nicht! Die Erfahrung der mit der Betreuung von Invaliden befassten Stellen geht vielmehr dahin, dass die Wirtschaft auch heute kaum bereit ist, Behinderte mit reduzierter Leistungsfähigkeit und geringerem Einkommen anzustellen. Entweder wird jemand im Betrieb belassen oder er wird entlassen. Gewiss, letzte Klarheit über die Auswirkungen der Revision besteht heute nicht. Aber angesichts der Reserve von rund 90 Prozent, selbst nach einer Verdreifachung der Auszahlungen, lässt sich heute schon sagen, dass wir uns um Grössenordnungen getäuscht haben. Wir liegen selbst nach einer Verdreifachung der heute bekannten Zahlen immer noch im Bereich von 10 Prozent dessen, was wir eigentlich wollten. Wir haben unser Ziel verfehlt. Das schleckt keine Geiss weg! Wir haben uns getäuscht und wir sollten so rasch wie möglich - nämlich sofort - unseren Fehler korrigieren. Wenn wir anlässlich der letzten Revision ehrlich eine Verbesserung wollten - und ich nehme das doch sehr an -, darf es kein Zuwarten geben. Die Invaliden müssten sich sonst verschaukelt vorkommen. Ein letztes Wort, Herr Bundesrat. Es wäre sehr schön, wenn die Verwaltung angesichts dieser Fehlprognose sagen würde: Jawohl, wir haben uns getäuscht. Es ist nicht so herausgekommen, wie wir-und in der Folge das Parlament-glaubten. Die Methode, die unserer Berechnung zugrunde lag - sie ist in der Botschaft zur Revision dargelegt - hat sich als nicht tauglich erwiesen. Voilà! Eine solche Haltung würde meinen grössten Respekt finden. Die krampfhaften Verwedelungsversuche der Verwaltung sind geradezu peinlich. Diese - und nicht der Irrtum - sind für mich inakzeptabel. Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen. M. Cotti, conseiller fédéral: Je tiens à dire tout de suite à Mme Bührer que si jamais l'administration et l'office compétent s'étaient trompés, je serais le premier à le reconnaître ici, car tout le monde peut se tromper. Il n'y a donc pas de question de prestige en jeu. Je pense au contraire que le conseil voudra bien admettre, du fait que la deuxième révision de l'Ai est entrée en vigueur le 1 er janvier 1988 pour ce qui a trait au problème de l'abaissement du degré d'invalidité soulevé par Mme Bührer, que l'expérience ne peut pas encore être considérée comme terminée et qu'une évaluation maintenant déjà est prématurée. Nous n'avons même pas deux années d'expérience, Madame Bührer, nous manquons de recul. Il est vrai que les premiers résultats permettent de dire que les effets attendus, du point de vue quantitatif, ne correspondent pas à ceux indiqués dans le message; je suis d'accord avec vous. Mais il faut aussi constater que ces derniers temps, une augmentation du nombre des quarts de rente commence à se dessiner. Je ne suis pas à même de vous dire s'il s'agit d'un phénomène purement casuel ou conjoncturel, ou si au contraire la révision de la loi commence seulement maintenant à déployer ses effets. De toute manière il faut reconnaître •- et je me demande pourquoi vous ne voulez pas l'admettre, Madame Bührer - que, après une année et demie de révision, il n'est pas possible d'établir en si peu de temps un bilan démontrant qu'il faut absolument opérer des changements. Cela n'exclut pas du tout un nouvel examen de la question. Si, réellement, le quart de rente ne pouvait pas résoudre le problème posé, il devrait être examiné plus tard. Actuellement, la loi sur l'Ai est soumise à une nouvelle révision, dans le cadre du deuxième paquet de répartition des tâches entre Confédération et cantons. Cette révision concerne plutôt la procédure. En conclusion, je vous demande de nous laisser le temps de faire les expériences nécessaires. Le cas échéant, nous reviendrons devant le Parlement avec d'autres propositions de révision. C'est la raison pour laquelle, sans nier l'existence éventuelle du problème, le Conseil fédéral suggère au Conseil des Etats de bien vouloir transformer la motion en postulat. Frau Bührer: Ich danke dem Bundesrat, dass er mein Anliegen als Postulat entgegennehmen will. Der Bundesrat stellt als nächsten Schritt im Rahmen einer nächsten Revision andere Aenderungen in Aussicht. Das ist sicher ein sinnvoller Inhalt der nächsten Revision. Es sollte uns aber nicht daran hindern, sofort die nötige Korrektur vorzunehmen, gewissermassen eine Pendenz aus der letzten Revision aus der Welt zu schaffen. Anlässlich der letzten Revision glaubten wir, einen Schritt zu tun. Dieser Schritt hat sich effektiv als Treten an Ort herausgestellt. In dieser Situation sollten wir nicht die Invaliden im Regen stehen lassen und sollten sofort etwas unternehmen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich unter diesen Umständen meine Motion aufrechterhalten möchte. Schönenberger: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen. Erst vor kurzem haben wir das Invalidenversicherungsgesetz revidiert. Es rechtfertigt sich meines Erachtens nicht, nach solch kurzer Frist bereits wieder eine neue Revision auf dem schnellsten Weg anzustreben. Meines Erachtens genügt es absolut, wenn das Postulat beim Bundesrat anhängig ist. Aber eine Motion, beim Rabbi von Lodz, dürfen Sie nicht überweisen! Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 6 Stimmen Dagegen 17 Stimmen #ST# 89.401 Postulat Küchler Wissenschaftliche Gremien für Familienfragen Organe scientifique permanent pour les questions familiales Wortlaut des Postulates vom 15. März 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, ein ständiges Organ für Familienfragen mit kleiner Mitgliederzahl einzusetzen und ihm unter anderem die folgenden wissenschaftlichen Aufgaben zu übertragen: - Beobachtung der Entwicklung der familiären Lebensformen und ihrer demographischen, wirtschaftlichen, sozialen und -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV Motion Bührer AI. Droit à une rente partielle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.499 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 613-614 Page Pagina Ref. No 20 017 990 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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