89-526
Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.526
6. Oktober 1989Deutsch10 min
Source admin.ch
Interpellation Fäh 1742 N 6 octobre 1989 möglich. Es erscheint verständlich, dass die Universität Basel von einem Vermerk «Palästina» abgesehen hat: bekanntlich anerkennt die Schweiz Palästina als Staat nicht, und die Frage, ob das Gebilde «Palästina» die Elemente eines Staates aufweist, bleibt in der Völkergemeinschaft weiterhin umstritten. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten «intervenierte» anlässlich der Bereitstellung der Urkunde durch die Universität Basel nicht, sondern beantwortete lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit eine diesbezügliche Anfrage der Universität.
Erwägungen
1.
Es ist das jeweilige nationale Recht, welches grundsätzlich die Staatsangehörigkeit bestimmt. Die Staaten kennen verschiedene Arten des Erwerbs oder des Verlusts des Bürgerrechts. In den meisten Fällen wird die Staatsangehörigkeit durch Abstammung (wobei der Geburtsort massgeblich sein kann) oder Einbürgerung erworben. Aus diesen allgemeinen Ueberlegungen ergibt sich, dass eine pauschale Zuteilung zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit vorwiegend nach Massgabe des Wohnsitzes, wie es die Interpellantin in ihrer Fragestellung tut, kaum den heute in den besetzten Gebieten herrschenden Verhältnissen entsprechen dürfte. Jedenfalls gilt es festzuhalten, dass die Schweiz die Annektierung der Golanhöhen und von Ost-Jerusalem durch Israel nicht anerkennt und folglich ein Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit einzig aufgrund dieser Annektierung nach schweizerischer Auffassung nicht rechtmässig ist.
2.
Da die Schweiz das Gebilde «Palästina» nicht als Staat anerkennt, wird eine «palästinensische Staatsangehörigkeit» von ihr ebenfalls nicht anerkannt.
3.
Gemäss ihrer Praxis anerkennt die Schweiz nur Staaten. Die Anerkennung einer Volkszugehörigkeit gibt es in der internationalen Praxis kaum.
4.
Der Bundesrat hat schon mehrmals betont, dass eine Lösung der Mittelostfrage notwendigerweise auf zwei zentrale Elemente Rücksicht nehmen muss, einerseits das Recht Israels auf Existenz und Sicherheit innerhalb international anerkannter Grenzen, andererseits das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Falls die Angabe einer «Volkszugehörigkeit» in einer öffentlichen Urkunde verlangt wird, so wäre die Angabe «Palästinenser» ohne weiteres möglich. Dieser Fall dürfte indessen sehr selten vorkommen, stellen doch die meisten öffentlichen Urkunden auf den Heimatstaat ab.
5.
Der Bundesrat brachte bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber der israelischen Regierung seine Missbilligung der Politik der Gewalt in den besetzten Gebieten zum Ausdruck. Er verurteilt die Administrativhaft und die Deportationen als grobe Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Genfer Konventionen und insbesondere die Vierte - in vollem Umfang anwendbar sind. Die israelische Politik der selektiven Anwendung von deren Bestimmungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird daher von der Schweiz zusammen mit praktisch allen Signatarstaaten abgelehnt.
6.
Die Frage einer Uebernahme eines Flüchtlingskontingentes aus den palästinensischen Flüchtlingslagern stellt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, weil für deren Betreuung durch die UNRWA gesorgt wird. Ganz generell ist festzuhalten, dass eine Aufnahmeaktion nur in den Fällen erwogen wird, wo es keine besseren Alternativen gibt. Einer Lösung im regionalen Rahmen, wie es sie im Falle der Palästinaflüchtlinge gibt, ist immer der Vorzug zu geben.
7.
Die DEH unterstützt die UNRWA sowie eine Reihe von anderen Organisationen seit langem mit namhaften Beiträgen, die in den letzten Jahren noch erhöht worden sind. 1987 erreichte die humanitäre und Nahrungsmittelhilfe der Schweiz zugunsten der Palästina-Flüchtlinge 8,96 Millionen, 1988 10,39 Millionen Franken, und sie wird sich 1989 auf 11,04 Millionen Franken belaufen. Eine zusätzliche Unterstützung der durch die Intifada besonders stark betroffenen Palästinenser wird zur Zeit geprüft.
8.
Kontakte zum palästinensischen Roten Halbmond sind Sache des SRK bzw. IKRK. Das SRK ist gegenwärtig mit dem palästinensischen Roten Halbmond im Gespräch wegen eines Projektes, das von der DEH mitfinanziert werden kann.
9.
Die Schweiz unterstützte im vergangenen Juni die Resolution des Exekutivrates der Unesco, worin Israel eindringlich zur Wiedereröffnung sämtlicher Lehranstalten in den besetzten Gebieten aufgefordert wurde. Ab Ende Juli sind die Grundund Sekundärschulen in der Westbank kontinuierlich geöffnet worden. Das allgemeine Stipendienprogramm des Bundes steht theoretisch auch palästinensischen Studenten offen, stösst aber an Grenzen der praktischen Durchführbarkeit (Sprachbarriere, hohe Kosten). Aus diesem Grunde wurde ein Teil des 1989 auf 3,5 Millionen Franken erhöhten Barbeitrags, nämlich
300.
000 Franken, für das Stipendienprogramm der UNRWA zweckbestimmt. Dies erlaubt einen wesentlich wirkungsvolleren Einsatz unserer Mittel, als wenn wir die Studenten in der Schweiz ausbilden lassen würden. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.526 Interpellation Fäh Schutz der Regenwälder Protection de la forêt tropicale Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni1989 Riesige Brandrodungen bedrohen die Regenwälder. Besonders besorgniserregend ist die Lage im Amazonasgebiet. Wenn nichts zum Schutz der Regenwälder unternommen wird, nehmen wir eine ökologische Katastrophe in Kauf. Ich frage daher den Bundesrat;
1.
Wie beurteilt der Bundesrat die Lage bezüglich Regenwälder im allgemeinen und in Brasilien im speziellen?
2.
Welche schweizerischen Massnahmen zum Schutz des brasilianischen Regenwaldes bestehen grundsätzlich? Welche davon sind bereits eingeleitet oder geplant? Texfe de l'interpellation du 21 juin 1989 La forêt tropicale est menacée par de gigantesques défrichements par le feu; la situation en Amazonie est donc particulièrement préoccupante. En effet, il faut s'attendre à une catastrophe écologique si rien n'est fait pour protéger les forêts tropicales. C'est pourquoi je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
Quel est le jugement du Conseil fédéral au sujet des forêts tropicales en général, et du Brésil en particulier?
2.
La Suisse a-t-elle mis au point des mesures pour protéger la forêt tropicale brésilienne? Lesquelles d'entre elles sont- elles prévues, ou en voie de réalisation? Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13septembre 1989
1.
Der Bundesrat verfolgt seit Jahren mit Besorgnis die verhängnisvollen Entwicklungen in den Tropenwäldern der verschiedenen Kontinente. Er teilt die Beurteilung der Experten, dass insbesondere die Erhaltung eines Teils der grossen zusammenhängenden Gebiete der feuchten Tropen für das ökologische Gleichgewicht der Erde äusserst wichtig ist. Dies gilt vor allem für das gesamte Amazonasbecken und damit auch für Brasilien als wichtigsten Anrainerstaat. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die internationale Unterstützung der Länder mit bedrohten Waldgebieten zur Entwicklung einer angepassten Ressourcenpolitik verstärkt werden muss. Dabei ist auch -- 1 of 3 -6. Oktober 1989 N 1743 Interpellation Bürgi die Schweiz bereit, ihren Beitrag zu leisten. Es ist aber immer zu berücksichtigen, dass den verschiedenen Staaten bezüglich der Rolle und Entwicklung ihrer Waldressourcen das Selbstbestimmungsrecht zusteht.
2.
Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Schweiz in verschiedenen Tropenländern schon seit Jahren Forstaktionen im Bereiche der forstlichen Ausbildung auf allen Stufen, der nachhaltigen Bewirtschaftung sowie der angewandten Forschung. Diese Aktionen sollen die entsprechenden Länder in der Ausarbeitung und Umsetzung einer angepassten, auf dem Grundsatz der Nachhaltigkeit bestehenden Forstpolitik unterstützen. Die Schweiz arbeitet auch aktiv an der Ausarbeitung nationaler forstlicher Aktionspläne mit Partnern des von der FAO weltweit initiierten Aktionsplans für die Tropenwälder mit. Diese Initiative soll zu einer kohärenteren, mit den nationalen Entwicklungskonzepten besser integrierten Forstpolitik der betroffenen Länder führen. Weiter soll eine Verstärkung und eine bessere Koordination der internationalen Unterstützung erreicht werden. Die Schweiz unterstützt weiter auch die Arbeiten der Internationalen Tropenholz-Organisation, welche die Zielsetzung hat, die Nutzung und Vermarktung des Tropenholzes international zu koordinieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Alle diese multilateralen Aktivitäten beziehen sich auch auf Brasilien. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Schweiz in Brasilien, das kein Schwerpunktland ist, keine spezifischen Projekte durch. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 89.550 Interpellation Bonny Staatspräsident Ceausescu und alt Bundespräsident Aubert Visite de M. Aubert, ancien Président de la Confédération, au Président Ceaucescu Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 (Interpellation vom 1. Februar 1989,2. Auflage) Ich danke dem Bundesrat für die ausführliche Beantwortung jener Fragen, die ich nicht gestellt habe. Demgegenüber stelle ich fest, dass auch bei grosszügiger Interpretation verschiedene Fragen nicht oder nur ungenügend beantwortet sind. Ich möchte dem Bundesrat nochmals Gelegenheit bieten, wenigstens die wichtigste zu beantworten: - Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass primär Herr Aubert auf die offizielle Haltung des Bundesrates und Parlamentes in Sachen Rumänien Rücksicht nehmen sollte und nicht umgekehrt Bundesrat und Parlament auf die offenbar abweichende Auffassung Auberts? Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 (Interpellation du 1 er février 1989,2e édition) Je remercie le Conseil fédéral d'avoir bien voulu répondre exhaustivement aux questions que je n'avais pas posées. En revanche, je constate que malgré une interprétation généreuse, certaines questions n'ont pas été abordées ou n'ont reçu qu'une réponse insuffisante. Je voudrais donner au Conseil fédéral une nouvelle occasion de s'exprimer sur les plus importantes d'entre elles: - Le.Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que M. Aubert doit d'abord tenir compte de la position officielle du Conseil fédéral et du Parlement vis-à-vis de la Roumanie et non leur imposer sa propre manière de voir qui s'en écarte sensiblement? Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verweist auf jene Begründung vom 1. Februar 1989 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Der Bundesrat ist der Meinung, in seiner Beantwortung der Interpellation Bonny vom 23. Juni d. J. klar darauf hingewiesen zu haben, dass es sich bei der Reise von Herrn alt Bundesrat Aubert nach Rumänien um eine private Reise gehandelt hat. Dies impliziert, dass die Erklärungen, die Herr Aubert während oder nach seiner Reise abgegeben hat, privaten Charakters waren und dass seine Reise nicht verglichen werden kann mit der offiziellen Abordnung ehemaliger Bundesräte an gewisse Feierlichkeiten im Ausland. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, eine Kontrolle über private Reisen ehemaliger Mitglieder der Landesregierung auszuüben, und kann deshalb über künftige Reisepläne von Herrn alt Bundesrat Aubert keine Auskunft geben. Mit Bezug auf die vom Interpellanten spezifisch aufgeworfene Frage, teilt der Bundesrat selbstverständlich dessen Auffassung, dass weder dem Bundesrat noch dem Parlament aus den Meinungsäusserungen privater Personen irgendwelche Verpflichtungen erwachsen. Dem Bundesrat ist allerdings nicht bekannt, dass im vorliegenden Falle ein solches Rsiko bestanden hätte. Präsident: Der Interpellant ist von dieser Antwort befriedigt, möchte aber eine kurze persönliche Erklärung abgegeben. Bonny: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, die er auf die zweite Interpellation gegeben hat. Ich musste ja damals beanstanden, dass der Bundesrat in der ersten Antwort sehr ausführlich zu Fragen Stellung nahm, die ich gar nicht gestellt hatte. In diesem Rahmen sagte er damals, der Besuch von Herrn Bundesrat Aubert bei Herrn Ceausescu habe doch Erfolge gezeitigt, weil gewisse Adoptionsfälle wohl geregelt werden könnten. Ich muss nun leider nach einem Jahr feststellen, dass dieser Optimismus absolut nicht gerechtfertigt war. Auf eine entsprechende Frage in der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Nationalrats hat mir der Vorsteher des EDA mitgeteilt, dass in der Zwischenzeit überhaupt nichts passiert sei! #ST# 88.463 Interpellation Bürgi Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz Office fédéral des forêts et de la protection du paysage Wortlaut der Interpellation vom 8. Juni 1988 Im Zuge der Verwaltungsreorganisation beabsichtigt der Bundesrat, das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz aufzulösen und die heutige Hauptabteilung Wald in das Bundesamt für Umweltschutz zu integrieren. Da der Wald nicht nur eine Schutzfunktion hat, sondern auch einen Wirtschaftsfaktor darstellt, frage ich den Bundesrat:
1.
Was denkt der Bundesrat zu unternehmen, damit durch die Unterstellung des Forstwesens unter das Bundesamt für Umweltschutz der Stellenwert der Waldwirtschaft nicht sinkt?
2.
Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der wirtschaftlichen Waldnutzer zu berücksichtigen, die ja ebenfalls viel zum Schutz des Waldes beitragen?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fäh Schutz der Regenwälder Interpellation Fäh Protection de la forêt tropicale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.526 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1742-1743 Page Pagina Ref. No 20 017 825 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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