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Entscheid

89-529

Verwaltungsbehörden 03.10.1989 89.529

3. Oktober 1989Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

150.

Millionen Franken rund 414 Millionen Franken. Diese historisch aus dem alten Benzinzollviertel hervorgegangenen allgemeinen Beiträge sind angesichts der heutigen gezielten Werksubventionierungen nur noch damit zu begründen, dass sie der Abgeltung der mit dem Strassenbau und Strassenverkehr verbundenen Inkonvenienzen der Kantone und einer zusätzlichen Erleichterung der Finanzierung ihres Strassenwesens dienen sollen. Die Motion Flückiger verlangt daher eine Abgeltung, die bereits in den allgemeinen Beiträgen enthalten sein könnte. Für den Motionär ist den Kantonen offenbar zusätzlich zu den zweckgebundenen und den allgemeinen Beiträgen «generell ein bestimmter Anteil (zum Beispiel 1 Prozent) aus den für den Nationalstrassenbau eingesetzten Mitteln zur Verfügung zu stellen». Wenn die primäre Aufgabe des Nationalstrassenbaus dadurch nicht zusätzlich belastet werden soll, könnte dies wohl nur über eine Umverteilung eines bestimmten Teils der allgemeinen Beiträge erfolgen. Es fragt sich daher, ob die Kantone damit materiell etwas gewinnen würden. Mit gleicher Argumentation könnten zudem solche zusätzlichen generellen Beiträge auch für andere Aufgaben gefordert werden. Artikel 36ter der Bundesverfassung verbietet solche generellen Beiträge oder Pauschalen an sich nicht. Hingegen gilt in jedem Fall verfassungsrechtlich die Zweckbindung des Geldes für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Das bedeutet für den Vollzug das Schaffen von Kontrollinstanzen zur Sicherstellung einer zweckbestimmten Verwendung solcher Pauschalen. Neben den offenen Verkehrs- und finanzpolitischen Fragen bedarf vor allem diese verfassungsrechtlich bedingte Vollzugsproblematik näherer Abklärung. Der Bundesrat möchte deshalb das Anliegen des Motionärs zur Prüfung entgegennehmen und beantragt Ihnen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. M. Flückiger: Je remercie M. Ogi, conseiller fédéral, de l'exposé des motifs qu'il vient de nous présenter. Je prends acte que le Conseil fédéral accepte ma motion, sous la forme atténuée du postulat il est vrai. Monsieur le Conseiller fédéral, bien que je ne puisse partager l'ensemble de vos motifs, notamment quant aux coûts de l'opération et à son financement, ainsi qu'aux possibilités existantes à partir des dispositions qui sont en cours de réaliser même partiellement la motion, je me rallie à la transformation de cette motion en postulat. Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.529 Postulat Weber Begleitete Züge Personnel d'accompagnement des trains Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1989 Der Bundesrat wird ersucht, die SBB künftig wieder vermehrt als echte Dienstleistung für den Kunden zu betrachten und dementsprechend zu fördern. Die Begleitung der Züge durch qualifiziertes Bahnpersonal ist dabei von zentraler Bedeutung. Texte du postulat du 21 juin 1989 Le Conseil fédéral est invité à reconsidérer à l'avenir les CFF comme un service à la clientèle et à entreprendre des mesures dans ce sens. Dans cette optique, il est de la plus grande importance que les trains soient accompagnés par du personnel qualifié. Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Bührer, Ducret, Jagrnetti, Meier Josi, Miville, Onken, Schoch, Simmen (9) Frau Weber: Unmittelbarer Anlass für mein Postulat war die Ankündigung der SBB, dass die Züge im Regionalverkehr, also dort wo das betrieblich und technisch möglich und wirtschaftlich ausgewiesen ist, sowie die Züge im Agglomerationsverkehr grundsätzlich in Zukunft unbegleitet geführt werden. Diese Lösung soll gesamtschweizerisch gelten. Kurz nach dieser Verlautbarung wurde im Raum Zürich eine Frau im Zug ermordet, und das hat unsere Kollegin, Frau Ständerätin Simmen, veranlasst, eine Interpellation einzureichen, in der sie eindringlich darauf verwiesen hat, dass die Züge begleitet werden müssen. Unterdessen kam es im Kanton Zürich zu zwei weiteren Kriminalfällen in Zügen, und ein Wagen der S-Bahn ist sogar angezündet worden.

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3.

Oktober 1989 551 Postulat Weber. Begleitete Züge Mein Postulat bittet den Bundesrat einerseits, ganz allgemein darauf zu achten, dass die SBB als ein echter Dienstleistungsbetrieb zu betrachten seien. Ich meine das konstruktiv. An den SBB wurde in den letzten Jahren viel herumgenörgelt. Der sogenannte Leistungsauftrag wurde in allen Varianten interpretiert, und ich würde es verstehen, wenn man mir sagte, man sei bei den SBB schon genügend verunsichert. Ich gehöre aber nicht zu den Nörglern an den SBB. Die SBB geben in diesem Jahr zirka 2 Milliarden Franken aus. Der Beobachter unserer öffentlichen Bundesverkehrsmittel hat aber zunehmend den Eindruck, dass zwar sehr leicht Mittel für lukrative Aufträge an die Rollmaterialindustrie und an die Bauindustrie aufgewendet werden - das ist sicher nötig -, dass aber an die eigentliche Dienstleistung, die eben insbesondere im menschlichen Kontakt besteht, zuwenig gedacht wird. Man wird mir vielleicht entgegnen, dass das aber etwas koste. Natürlich kostet das etwas. Und es darf meines Erachtens auch etwas kosten. Es darf schon deshalb etwas kosten, weil die SBB ohne qualifiziertes Personal an Stationen und in den Zügen à la longue gar nicht mehr existieren können. Da nützen auch die schönsten Wagen nichts mehr. Die so innig erwünschten Kunden würden mehr und mehr ausbleiben. Damit bin ich beim zweiten Satz meines Postulates. Er sagt, dass die Begleitung der Züge durch qualifiziertes Bahnpersonal von zentraler Bedeutung für eine echte Dienstleistung der SBB sei. Damit der Fahrgast die Fahrt in einem Zug als Dienstleistung empfindet, gehört es dazu, dass er sich im Zug sicher fühlt. Ein dauerndes Sichbedrohtfühlen führt nicht zu einem behaglichen Fahren. Und wenn sich die männlichen Kollegen hier im Rat vielleicht kaum vorstellen können, dass man allein in einem Zug Angst haben kann, so kann ich mit Sicherheit sagen, dass Frauen und Betagte tatsächlich Angst haben können, wenn sie allein in einem Zug sind. Aber auch wenn nur wir Frauen uns unsicher fühlen sollten, sind wir doch eine komfortable Mehrheit, die sicher legitimiert ist, zu fordern, dass Züge begleitet werden. Vandalismus und Kriminalität, das sind die beiden Gründe, weshalb Züge begleitet werden müssen. Professor Kilias, Kriminologe an der Universität Lausanne hat dazu folgendes gesagt: «Es unterliegt kaum einem Zweifel, dass unbegleitete Züge in weitaus stärkerem Masse von Vandalenakten betroffen werden. Dies wirkt sich nicht nur in Schadensbeträgen aus, sondern hat auch Folgen für das Sicherheits- oder Unsicherheitsgefühl der Passagiere. Amerikanische und britische Studien haben gezeigt, dass die Angst vor Kriminalität schlagartig zunimmt, wenn die Umgebung deutliche Anzeichen baulicher und sozialer Verwahrlosung aufweist wie etwa eingeschlagene Fensterscheiben, verschmierte Hauswände, verfallende Häuserzeilen, umgekippte Mülltonnen usw. Derartige Spuren mutwilliger Zerstörung haben Signalwirkung. Sie vermitteln dem Passanten die versteckte Botschaft, dass er ein Gebiet durchquert, wo die öffentliche Ordnung abgedankt hat und allein das Recht des Stärkeren gilt. Dieselbe Wirkung geht wohl von beschädigten oder mit Graffiti verunzierten Bahnwagen aus. Angesichts der sexistischen, der Welt der Brutalos und Sex-Videos entstammenden Schmierereien in den Vorortszügen vieler Grossstädte kann man Frauen sehr wohl verstehen, wenn sie die abendliche Fahrt in diesem Umfeld nicht nur als lästig, sondern als sehr bedrohlich empfinden. Aehnliche Wirkungen gehen zuweilen von Gruppen Jugendlicher aus, die im Kollektiv und oft unter Alkoholeinfluss randalieren oder durch ihre Aufmachung und ihr Benehmen die übrigen Passagiere einschüchtern. Ob es tatsächlich zu Aggressionsdelikten kommt, ist wiederum nicht entscheidend. Es genügt, dass viele Reisende solche Situationen als bedrohlich empfinden.» Die Abschaffung der Kondukteure in den abendlichen Vorortszügen beraubt also die Reisenden einer wichtigen Hilfsquelle und erhöht objektiv ihre Verwundbarkeit. So meine ich denn, die Argumentation der SBB, die sich auf der Ebene des statistischen Risikos bewegt, geht an den Bedürfnissen ihrer Kunden vorbei. Meinen Vorstoss habe ich in Form eines Postulates eingereicht. Ich bitte den Bundesrat, ihn entgegenzunehmen. Laut einem Brief der SBB an den Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich vom 30. Juni 1989 haben die SBB «immer anerkannt, dass zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in den Zügen in gewissen Regionen besondere Massnahmen nötig sein können». Zürich ist eine solche Region. Aber auch in anderen städtischen Agglomerationen in der Schweiz können solche besonderen Massnahmen nötig sein. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieses Postulates. Ich fasse meine Ueberzeugung nochmals in drei Punkten zusammen: Die SBB haben zwar einen Leistungsauftrag, aber die Leistung liegt in der Dienstleistung, und die Dienstleistung ist nur gewährleistet, wenn der Kunde sich bei der Benützung des Zuges sicher fühlt. Bundesrat Ogi: Das Postulat von Frau Ständerätin Weber fordert im Sinne echter Dienstleistung durch qualifiziertes Bahnpersonal begleitete Züge. Der Bundesrat will das Postulat entgegennehmen, soweit es um die Sicherheit der Bahnreisenden geht. Aus aktuellem Anlass geht es Frau Ständerätin Weber vor allem um die Situation bei der Eröffnung der Zürcher S-Bahn. Die General- und Kreisdirektion SBB haben mit der Zürcher Regierung und dem Verkehrsverbund Zürich eine Vereinbarung getroffen. Darüber will der Kanton Zürich demnächst orientieren. Ich will dieser Information nicht vorgreifen. Der Bundesrat ist froh, dass eine Lösung vorliegt, die beiden Seiten entgegenkommen dürfte. Frau Ständerätin Weber wurde darüber direkt informiert, und ich glaube zu wissen, dass ihr Anliegen mindestens vorläufig erfüllt ist. Das Postulat ist aber sehr allgemein formuliert. Deshalb muss ich noch einige allgemeine Bemerkungen anbringen. Vermutlich interessiert Sie auch der Hintergrund des Nebensatzes in der Erklärung des Bundesrates: «Er ist bereit, soweit es um die Sicherheit der Bahnreisenden geht.» Der Einsatz von Personal auf den Stationen und in den Zügen ist grundsätzlich Sache der SBB. Der Bundesrat kann nicht sagen: In Zumikon beispielsweise braucht es soundsoviele Leute, und auf der Strecke von A nach B braucht es soundsoviele Leute. Die SBB sind ein Unternehmen von beachtlicher Grosse. Zum guten Gedeihen brauchen sie möglichst viel Selbstverantwortung. Die SBB haben den Stellenwert guter Kundendienstleistungen durchaus erfasst. Beratung und Betreuung der Kunden und Fahrgäste stehen im Zentrum. Das Bedürfnis nach dieser Betreuung ist in den Regionalzügen aus Kundensicht weniger ausgeprägt. Die Erfahrungen vieler Privatbahnen mit unbegleiteten Zügen bestätigen dies. Angesichts der Personalengpässe und der Kostenentwicklung müssen die SBB heute Schwerpunkte setzen. Die vor einigen Jahren von den SBB getroffenen strategischen Beschlüsse werden nun umgesetzt. In der Zwischenzeit ist die Finanzlage der SBB - Sie wissen es - auch nicht rosiger geworden. Im regionalen Personenverkehr haben wir einen Kostendeckungsgrad von mickrigen 24 Prozent. Das liegt sowohl an den tief gehaltenen Tarifen - denken wir nur an die günstigen Abonnemente - wie auch an den bisher vergleichsweise hohen Kosten. Im regionalen Personenverkehr leistet der Bund Abgeltungen für verlangte Fahrleistungen in der Höhe von über 500 Millionen Franken pro Jahr. Man kann von den SBB auch im Sektor Personaleinsatz Zusätzliches verlangen gegenüber dem, was für die SBB betrieblich nötig wäre. Wer dies tut, müsste konsequenterweise diese Zusatzleistungen abgelten. Aus der Sicht der Kantone oder Gemeinden handelt es sich um die Anwendung von Artikel 8 des Transportgesetzes. Selbst wenn die SBB von aussen die Mehrkosten bezahlt erhielten, müssten sie zuerst noch das Personal finden, um diese Leistungen zu erbringen. Im regionalen Personenverkehr, namentlich in den Agglomerationen, sieht der Bundesrat die Bedürfnisse der Kunden als berechtigt an, und zwar weniger bei der Beratung und Kontrolle als bei der Sicherheit. Sicherheit ist gerade in Grossagglomerationen und vor allem in Randstunden keine Selbstverständlichkeit mehr. Um Vandalismus, Bedrohung und Gewalt zu bekämpfen, dafür sind aber die SBB-Mitarbeiter weder geschult noch von ihrer Aufgabe her besonders geeignet. Alle öffentlichen Verkehrsbetriebe müssen zusammen mit Polizei und anderen Fachstellen neue Lösungen suchen. Darum setzte der Bundesrat in seiner Erklärung zum Postulat von Frau Ständerätin Weber den Schwerpunkt bei der Sicherheit.

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Interpellation Zumbühl. Demandes de la CEDRA 552 3 octobre 1989 In allen diesen Bereichen aber - und das betone ich zum Schluss noch einmal - handeln die SBB in erster Linie eigenverantwortlich. Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen. • Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.403 Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA Siehe Seite 198 hiervor - Voir page 198 ci-devant Danioth: Herr Bundesrat Ogi hat in der vergangenen Session bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation meines Kollegen Zumbühl die Stellungnahme des Bundesrates zur Lagerung der radioaktiven Abfälle dargelegt. Ich möchte vorweg dem Bundesrat für die erstmals in dieser unmissverständlichen Form dargelegte Haltung danken, die vorab in ihrer staatspolitischen Dimension nichts zu wünschen übriglässt. Massgeblich für die Wahl des Lagerstandortes ist demnach in erster Linie das Erfordernis der nuklearen Sicherheit. Zu berücksichtigen sind daneben aber auch noch Gesichtspunkte der Raumplanung sowie des Umwelt- und des Landschaftsschutzes, nicht aber politische Rücksichten. Wörtlich erklärte dabei der bundesrätliche Sprecher: «Nicht in Betrachtfallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.» Das bedeutet im Klartext: Regionalpolitische oder auch koordinierte politische Widerstände dürfen die Verwirklichung der Aufgabe weder verhindern noch ungebührlich verzögern. So weit, so gut. In der Tat sind wir uns doch wohl alle bewusst, dass die fachgerechte und umweltsichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Wirtschaft eine nationale Aufgabe darstellt. Auch dürfte es unbestritten sein, dass die Schweiz aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität, aber auch aus Rücksicht auf den Lebensraum anderer Völker und Kontinente den eigenen radioaktiven Abfall nicht einfach in ein Entwicklungsland abschieben oder in des Meeres Tiefe versenken darf. Die Konsequenzen unserer Wohlstandsgesellschaft und die Redlichkeit unseres aussenpolitischen Handelns verlangen, dass wir dieses Problem in unserem Lande selber auf korrekte, anständige Weise lösen, und zwar so, dass wir es auch nachfolgenden Generationen gegenüber verantworten können. Die Magra hat unbestreitbar einen wichtigen nationalen Auftrag zu erfüllen - das geht schon aus ihrem Namen hervor -, um den sie - zumindest was die politischen Rahmenbedingungen betrifft - nicht immer zu beneiden ist. Sie hat der HSK, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen - beziehungsweise dem übergeordneten Departement -, zuhanden des Bundesrates aufgrund klar umschriebener Untersuchungsschritte aussagekräftige Ergebnisse zu unterbreiten. Sie ist aber keine politische Behörde und hat daher weder politische Entscheide zu fällen noch solche zu präjudizieren. Als Fachorgan ist sie der reinen Wissenschaftlichkeit verpflichtet, denn davon hängt nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und Schlussfolgerungen ab. Die Behörden ihrerseits können nur so einen für das Land und insbesondere die betroffenen Regionen auch politisch überzeugenden und Akzeptanz erheischenden Entscheid fällen. Gerade wenn man die Verhinderungsstrategie gewisser extremer Kreise in Betracht zieht, denen es nicht so sehr um Problemlösung als vielmehr um Konfliktverlängerung geht, wünscht man sich, dass die Handlungen und das Auftreten der Nagra keinen Vorwand hiezu geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht auf die eher ungeschickten Manöver und die politisch gefärbten Stellungnahmen der Nagra-Vertreter in der Vergangenheit zurückkommen, die in der betroffenen Bevölkerung mit Recht Beunruhigung hervorgerufen haben. Neuestens musste es jedoch Bedenken erwecken, wenn die Nagra dem Vernehmen nach nun versucht, bei der HSK beziehungsweise beim EVED ganz wesentliche Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 abzuändern. Insbesondere die angestrebte zeitliche Entkoppelung der Untersuchungen an den drei beziehungsweise nun vier möglichen Standorten erregt Misstrauen. Nicht ganz zu Unrecht argwöhnen die Behörden und die betroffenen Anstösser, dass eine zeitliche Staffelung der einzelnen Untersuchungsschritte schliesslich auch eine politische Prioritätenfolge nach sich ziehen könnte. Laut dem neuesten Info-Bericht der Nagra konnte die erste Untersuchungsphase bisher nur an den zwei Standorten in Graubünden und Uri abgeschlossen werden. Am dritten Standort - Bois de la Glaive - stehen sie noch aus. Das Bundesgericht musste gegen den Widerstand der betroffenen Gemeinden der Nagra erlauben, Pläne aufzulegen, und ihr sogar Zutritt zu den Grundstücken verschaffen. Es leuchtet zwar ein, dass arbeitsorganisatorische Gründe und vorab ein möglichst kostensparendes Vorgehen nahelegen, nicht an allen möglichen Standorten gleichzeitig Sondierstollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben. Dies hat auch Herr Bundesrat Ogi in der Beantwortung der Interpellation Zumbühl zu Recht hervorgehoben. Eine rationelle und gestaffelte Arbeitsweise darf indessen nicht zu einer völligen zeitlichen Entkoppelung der Untersuchungen führen. Insbesondere ist die Voraussetzung für eine Abänderung von Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 nicht gegeben. Es muss nämlich unter allen Umständen sichergestellt werden, dass die bundesrätlichen Zielvorgaben nicht durch regionale Opposition unterlaufen werden. Diese Befürchtung wird gerade im Kanton Uri geäussert, wo sich Behörden und Betroffene, das darf man sicher sagen, bisher - wenn auch ohne grosse Begeisterung, eine solche wird auch gar nicht verlangt - doch bundestreu und kooperativ verhalten haben. Unsere Bedenken finden neue Nahrung in jüngsten Aeusserungen von Nagra-Mitarbeitern, so in einem kürzlich in der «NZZ» erschienenen Artikel. Darin ist als Fazit festgehalten - nebst vielem, das ich unterschreiben könnte -, die Obstruktion gegen ein Endlagerprojekt in einer Region dürfe nicht zum «Warten auf den Letzten» führen. Es sei folglich nicht akzeptabel, dass die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle von den loyalen Standortregionen unter Hinweis auf die Obstruktion einer ändern Region abgelehnt würde. Sicherlich besteht kein Recht auf Gleichheit in der Verweigerung nationaler Aufgabenerfüllung. Zutreffend ist auch, dass eine derartige freundeidgenössische Sankt-Florians-Politik nicht die sach- und termingerechte Erfüllung der unabdingbaren Aufgaben unseres Landes verhindern darf. Irgendwo muss ja dann schliesslich gebaut werden, und gerade das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollte - nach den Worten des Bundesrates-sobald als möglich in Betrieb genommen werden. Aber ebenso gewiss ist, dass bei einer Laisser-faire-Politik der Eindruck entstünde, Opposition und Obstruktion müssten nur lange und intensiv genug betrieben werden, dann lohnten sie sich und würden schliesslich staatlich -wenn auch nicht ganz und gar abgesegnet, so doch hochoffiziell -toleriert. Kommt nicht auch Ihnen bei solchen Gedanken ein Stichwort in den Sinn, das da lautet: Kaiseraugst? Noch etwas: Wie soll der betroffenen Bevölkerung plausibel gemacht werden, dereinst den unangenehmen Entscheid als sachlich gerechtfertigt und politisch tragbar zu akzeptieren, vor allem, wenn es eine kleine, eine schwächere Region ist? Es ist am Bundesrat, der drohenden Destabilisierung seiner Entsorgungspolitik in Form von exzessiven Verfahren und -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Weber Begleitete Züge Postulat Weber Personnel d'accompagnement des trains In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.529 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1989 - 17:00 Date Data Seite 550-552 Page Pagina Ref. No 20 017 975 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Interpellation Zumbühl. Demandes de la CEDRA 552 3 octobre 1989 In allen diesen Bereichen aber - und das betone ich zum Schluss noch einmal - handeln die SBB in erster Linie eigenverantwortlich. Wir sind bereit, das Postulat entgegenzunehmen. • Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.403 Interpellation Zumbühl Nagra-Gesuche zur Lagerung radioaktiver Abfälle Entreposage de déchets radioactifs. Demandes de la CEDRA Siehe Seite 198 hiervor - Voir page 198 ci-devant Danioth: Herr Bundesrat Ogi hat in der vergangenen Session bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation meines Kollegen Zumbühl die Stellungnahme des Bundesrates zur Lagerung der radioaktiven Abfälle dargelegt. Ich möchte vorweg dem Bundesrat für die erstmals in dieser unmissverständlichen Form dargelegte Haltung danken, die vorab in ihrer staatspolitischen Dimension nichts zu wünschen übriglässt. Massgeblich für die Wahl des Lagerstandortes ist demnach in erster Linie das Erfordernis der nuklearen Sicherheit. Zu berücksichtigen sind daneben aber auch noch Gesichtspunkte der Raumplanung sowie des Umwelt- und des Landschaftsschutzes, nicht aber politische Rücksichten. Wörtlich erklärte dabei der bundesrätliche Sprecher: «Nicht in Betrachtfallen dürfen demgegenüber politische Kriterien. Einem Standort darf nicht deshalb der Vorzug gegeben werden, weil sich Sondierungen und Lagerbau politisch leichter durchsetzen lassen.» Das bedeutet im Klartext: Regionalpolitische oder auch koordinierte politische Widerstände dürfen die Verwirklichung der Aufgabe weder verhindern noch ungebührlich verzögern. So weit, so gut. In der Tat sind wir uns doch wohl alle bewusst, dass die fachgerechte und umweltsichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Wirtschaft eine nationale Aufgabe darstellt. Auch dürfte es unbestritten sein, dass die Schweiz aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität, aber auch aus Rücksicht auf den Lebensraum anderer Völker und Kontinente den eigenen radioaktiven Abfall nicht einfach in ein Entwicklungsland abschieben oder in des Meeres Tiefe versenken darf. Die Konsequenzen unserer Wohlstandsgesellschaft und die Redlichkeit unseres aussenpolitischen Handelns verlangen, dass wir dieses Problem in unserem Lande selber auf korrekte, anständige Weise lösen, und zwar so, dass wir es auch nachfolgenden Generationen gegenüber verantworten können. Die Magra hat unbestreitbar einen wichtigen nationalen Auftrag zu erfüllen - das geht schon aus ihrem Namen hervor -, um den sie - zumindest was die politischen Rahmenbedingungen betrifft - nicht immer zu beneiden ist. Sie hat der HSK, der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen - beziehungsweise dem übergeordneten Departement -, zuhanden des Bundesrates aufgrund klar umschriebener Untersuchungsschritte aussagekräftige Ergebnisse zu unterbreiten. Sie ist aber keine politische Behörde und hat daher weder politische Entscheide zu fällen noch solche zu präjudizieren. Als Fachorgan ist sie der reinen Wissenschaftlichkeit verpflichtet, denn davon hängt nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und Schlussfolgerungen ab. Die Behörden ihrerseits können nur so einen für das Land und insbesondere die betroffenen Regionen auch politisch überzeugenden und Akzeptanz erheischenden Entscheid fällen. Gerade wenn man die Verhinderungsstrategie gewisser extremer Kreise in Betracht zieht, denen es nicht so sehr um Problemlösung als vielmehr um Konfliktverlängerung geht, wünscht man sich, dass die Handlungen und das Auftreten der Nagra keinen Vorwand hiezu geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht auf die eher ungeschickten Manöver und die politisch gefärbten Stellungnahmen der Nagra-Vertreter in der Vergangenheit zurückkommen, die in der betroffenen Bevölkerung mit Recht Beunruhigung hervorgerufen haben. Neuestens musste es jedoch Bedenken erwecken, wenn die Nagra dem Vernehmen nach nun versucht, bei der HSK beziehungsweise beim EVED ganz wesentliche Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 abzuändern. Insbesondere die angestrebte zeitliche Entkoppelung der Untersuchungen an den drei beziehungsweise nun vier möglichen Standorten erregt Misstrauen. Nicht ganz zu Unrecht argwöhnen die Behörden und die betroffenen Anstösser, dass eine zeitliche Staffelung der einzelnen Untersuchungsschritte schliesslich auch eine politische Prioritätenfolge nach sich ziehen könnte. Laut dem neuesten Info-Bericht der Nagra konnte die erste Untersuchungsphase bisher nur an den zwei Standorten in Graubünden und Uri abgeschlossen werden. Am dritten Standort - Bois de la Glaive - stehen sie noch aus. Das Bundesgericht musste gegen den Widerstand der betroffenen Gemeinden der Nagra erlauben, Pläne aufzulegen, und ihr sogar Zutritt zu den Grundstücken verschaffen. Es leuchtet zwar ein, dass arbeitsorganisatorische Gründe und vorab ein möglichst kostensparendes Vorgehen nahelegen, nicht an allen möglichen Standorten gleichzeitig Sondierstollen bis in den Endlagerbereich vorzutreiben. Dies hat auch Herr Bundesrat Ogi in der Beantwortung der Interpellation Zumbühl zu Recht hervorgehoben. Eine rationelle und gestaffelte Arbeitsweise darf indessen nicht zu einer völligen zeitlichen Entkoppelung der Untersuchungen führen. Insbesondere ist die Voraussetzung für eine Abänderung von Auflagen des Bundesratsbeschlusses von 1985 nicht gegeben. Es muss nämlich unter allen Umständen sichergestellt werden, dass die bundesrätlichen Zielvorgaben nicht durch regionale Opposition unterlaufen werden. Diese Befürchtung wird gerade im Kanton Uri geäussert, wo sich Behörden und Betroffene, das darf man sicher sagen, bisher - wenn auch ohne grosse Begeisterung, eine solche wird auch gar nicht verlangt - doch bundestreu und kooperativ verhalten haben. Unsere Bedenken finden neue Nahrung in jüngsten Aeusserungen von Nagra-Mitarbeitern, so in einem kürzlich in der «NZZ» erschienenen Artikel. Darin ist als Fazit festgehalten - nebst vielem, das ich unterschreiben könnte -, die Obstruktion gegen ein Endlagerprojekt in einer Region dürfe nicht zum «Warten auf den Letzten» führen. Es sei folglich nicht akzeptabel, dass die Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle von den loyalen Standortregionen unter Hinweis auf die Obstruktion einer ändern Region abgelehnt würde. Sicherlich besteht kein Recht auf Gleichheit in der Verweigerung nationaler Aufgabenerfüllung. Zutreffend ist auch, dass eine derartige freundeidgenössische Sankt-Florians-Politik nicht die sach- und termingerechte Erfüllung der unabdingbaren Aufgaben unseres Landes verhindern darf. Irgendwo muss ja dann schliesslich gebaut werden, und gerade das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollte - nach den Worten des Bundesrates-sobald als möglich in Betrieb genommen werden. Aber ebenso gewiss ist, dass bei einer Laisser-faire-Politik der Eindruck entstünde, Opposition und Obstruktion müssten nur lange und intensiv genug betrieben werden, dann lohnten sie sich und würden schliesslich staatlich -wenn auch nicht ganz und gar abgesegnet, so doch hochoffiziell -toleriert. Kommt nicht auch Ihnen bei solchen Gedanken ein Stichwort in den Sinn, das da lautet: Kaiseraugst? Noch etwas: Wie soll der betroffenen Bevölkerung plausibel gemacht werden, dereinst den unangenehmen Entscheid als sachlich gerechtfertigt und politisch tragbar zu akzeptieren, vor allem, wenn es eine kleine, eine schwächere Region ist? Es ist am Bundesrat, der drohenden Destabilisierung seiner Entsorgungspolitik in Form von exzessiven Verfahren und -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Weber Begleitete Züge Postulat Weber Personnel d'accompagnement des trains In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.529 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1989 - 17:00 Date Data Seite 550-552 Page Pagina Ref. No 20 017 975 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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