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Entscheid

89-537

Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.537

15. Dezember 1989Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

bis 10 ng pro Tag über die Nahrung schliessen (die Aufnahmerichtlinien der WHO sind: maximal 300 |ig pro Woche, davon maximal 200 ^g als Methyl-Quecksilber). Anhand der Ausscheidung über die Nieren lässt sich die Aufnahme von Quecksilber abschätzen. Beruflich nicht belastete Personen in der Schweiz scheiden nach neueren Untersuchungen 3 bis 5 |ig Quecksilber pro Tag aus - Mengen also, die weit unterhalb der toxischen Dosis liegen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl Amalgam-Plomben im Gebiss der Probanden. In einer älteren Studie mit radioaktivem Quecksilber konnte gezeigt werden, dass das Einsetzen und Entfernen von Amalgam-Plomben zu einem kurzfristigen, geringen Anstieg der Quecksilberausscheidung im Urin führte (weniger als durch die tägliche Aufnahmen über die Nahrung). Nach einer anderen Untersuchung entsprach die Quecksilberaufnahme am Tag des Einsetzens einer Plombe mit einer Oberfläche von

1.

cm2 20 bis 60 Prozent der üblicherweise mit der Nahrung aufgenommenen Menge (oder dem Verzehr von zusätzlich 4 bis 12,5 g Thunfisch aus Konserven). Beim Entfernen der Plombe wurde nochmals etwa ein Drittel dieser Menge (bzw. 6 bis 20 Prozent der üblichen Tagesmenge) aufgenommen. Für die (langfristige) Aufnahme wurde etwa 1 Prozent der üblichen, mit der Nahrung aufgenommenen Tagesmenge angegeben, die sich durch das täglich zweimalige Zähneputzen auf 5 Prozent erhöhte. Seit einigen Jahren werden zunehmend neue, stabilere Amalgame verwendet, die in der Zwischenzeit entwickelt worden sind. Man darf also davon ausgehen, dass sowohl die kurzfristige Belastung beim Einsetzen, Schleifen und Entfernen von Amalgam-Plomben als auch die Dauerbelastung durch die über Jahre im Gebiss verbleibenden Plomben bedeutungslos sind. Bei der Amalgamzubereitung in den Zahnarzt-Praxen können grundsätzlich Quecksilberdämpfe entstehen. Bisher vorliegende Arbeiten dazu zeigten, dass die daraus resultierenden Belastungen für die Patienten belanglos und auch für das Personal nicht im kritischen Bereich (gemessen an den Suva-Richtlinien) liegen. Gute Belüftung der Praxisräume und Verfahren, die die Verdampfung minimieren, senken den Quecksilbergehalt in der Luft beträchtlich. In der Medizin werden wegen zwar geringer und gesundheitlich nicht relevanter, aber nachgewiesener Aufnahme durch die Haut, quecksilberhaltige Desinfektionsmittel mehr und mehr durch solche ohne Quecksilber ersetzt. Weitreichende Einschränkungen aufgrund der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung haben in der Schweiz zu einer Beseitigung wichtiger Belastungsquellen für Quecksilber geà -- 1 of 3 -Interpellation du groupe démocrate-chrétien 2262 N 15 décembre 1989 führt. Wegen der strengen Giftklassierung und den Vorschriften der Stoffverordnung kommen auch praktisch keine quecksilberhaltigen Publikumsprodukte mehr vor (Quecksilber-Verbindungen sind in den restriktiveren Giftklassen 1 und 2 eingestuft, metallisches Quecksilber in Giftklasse 2; die Stoffverordnung verbietet grundsätzlich das Abgeben, Einführen und Verwenden quecksilberhaltiger Produkte unter Vorbehalt aufgezählter Ausnahmen). Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist als Folge der Vorschriften der Verordnung über Abwassereinleitungen sowie der Luftreinhalte- und der Stoffverordnung derzeit stark rückläufig. Zusammenfassend kann festgehalten werden: In der Schweiz stellt die Belastung der Bevölkerung durch Quecksilber derzeit kein gesundheitliches Risiko dar. Die wichtigsten Quellen, von denen eine individuelle Gefährdung ausgehen kann (gewisse Arbeitsplätze und einzelne Lebensmittel), sind bekannt und werden kontrolliert. Die Aufnahme von Quecksilber aus Amalgam-Plomben ist weit entfernt vom toxischen Bereich. Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist rückläufig. Es ist jedoch wichtig, dass wegen der spezifischen Eigenschaften des organischen Quecksilbers und der internationalen Dimension des Problems (Sondermüll-Exporte und Verfrachtungen im Schlamm der grossen Flüsse) an den eingeschlagenen Wegen und geplanten Massnahmen im Umweltbereich auf nationaler und internationaler Ebene festgehalten wird. Der Bundesrat erachtet die Einsetzung einer Expertengruppe nicht als notwendig. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.637 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipationsmóglichkeiten der Schweiz an europaischen Programmen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1989 Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament Auskunft zu geben über den Stand, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie allfällig notwendige Massnahmen betreffend die Beteiligung der Schweiz an europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen. Texte de l'interpellation du 2 octobre 1989 Le Conseil fédéral est invité à informer le Parlement sur la participation de la Suisse aux programmes européens lancés dans les domaines de la formation et de la recherche, en précisant à quel stade en est cette participation, quelles sont les perspectives de développement et quelles mesures pourraient se révéler nécessaires. Sprecher-Porte-parole: David Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz besitzt keine nennenswerten natürlichen Rohstoffe. Sie verdankt ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihre gesicherte internationale Stellung dem Fleiss ihrer Bewohner und deren qualifizierter Arbeit. Unser einziger «Rohstoff» ist eine gute, moderne und international führende Bildung, Ausbildung und Forschung. Die Schweiz kann Forschung nicht im Alleingang und in Isolation betreiben. Der Zugang und die Mitwirkung an der weltpolitischen Forschungsfront sind entscheidend. Protektionistischen Strömungen ist entgegenzuwirken; die internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung an Programmen und der Einsitz in den Gremien sind anzustreben. International und vor allem auf europäischer Ebene ist gegenwärtig auf dem Gebiet der Bildung und Forschung eine überaus rege Entwicklung festzustellen. Hier muss die Schweiz bemüht sein, mitzuarbeiten, um den Anschluss nicht zu verlieren. Zumeinen hat die Schweiz ein Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten in jenen Organisationen zu investieren, in denen sie bereits Vollmitglied ist (Gern, Esa, Europarat, Cost, Eureka etc.). Zum ändern aber hat sie v.a. auch mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) vermehrt Anstrengungen zur Zusammenarbeit zu unternehmen. Hier ist die Entwicklung im Hinblick auf das Datum 1992 sowie den zu schaffenden Binnenmarkt wohl am stärksten. Die Schweiz ist für die EG nicht nur der wichtigste Güteraustauschpartner, sondern auch der wichtigste Personenaustauschpartner. Es sind zwei Bereiche der EG-Politik, die direkt das Bildungswesen betreffen und die auch für die schweizerische Bildungspolitik von grosser Bedeutung sind: - der eine ist die Freizügigkeit, in erster Linie die Freizügigkeit der Inhaber von akademischen oder fachbezogenen Berufsdiplomen, dann aber auch die Freizügigkeit der Studierenden; - der zweite Bereich sind die EG-eigenen Forschungs-, Entwicklungs- und Mobilitätsprogramme, die offensichtlich attraktiv sind und von der Gemeinschaft finanziell gut dotiert werden. Da, wie der Bundesrat dies in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. August 1988 ausführte, davon auszugehen ist, dass für die Schweiz ein EG-Beitritt bis auf weiteres nicht vorgesehen ist, wir jedoch integrationsfähig bleiben sollen, wird der Bundesrat ersucht, in einem Bericht die direkten Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühungen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik aufzuzeigen. Insbesondere soll darin auch aufgezeigt werden, wie die Schweiz mit ihrem föderalistischen Bildungswesen nach aussen mit einer Stimme auftreten kann, welche Massnahmen der Bundesrat vorsieht, um die internationale Zusammenarbeit sowie die Beteiligung der Schweiz an der europäischen Entwicklung im Bildungswesen sicherzustellen, was der Bundesrat betreffend die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Diplomen vorsieht und welche Möglichkeit der Bundesrat für eine Beteiligung der Schweiz am EG-Programm Erasmus vorsieht. Abzuklären sind aber auch die indirekten Auswirkungen wie die Europafähigkeit unseres Schulsystems generell, der relativ späte Abschluss unserer Schul- und Hochschulausbildung, die im internationalen Vergleich relativ stark spezialisierte Berufslehre sowie die nicht-universitäre Ausbildung im Tertiärbereich (d. h. Kunstgewerbeschulen, Lehrerseminare usw.). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989

1.

Der Rahmen dieser Antwort Die europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung ist bereits ein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode. Seit der Erstellung der Berichte über die Legislaturplanung 1987-1991 und über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess hat sich die Diskussion um eine integrale Zusammenarbeit in Europa beschleunigt. Wir beabsichtigen deshalb, nächstes Jahr einen zweiten integrationspolitischen Bericht vorzulegen. Der in der Begründung der Interpellation gewünschte Bericht über die Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühungen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik wird Bestandteil des neuen Berichts sein. Darin werden wir die -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Aliesch Belastung des menschlichen Körpers durch Quecksilber Interpellation Aliesch Affections dues au mercure In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.537 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2261-2262 Page Pagina Ref. No 20 018 131 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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