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Entscheid

89-545

Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.545

6. Oktober 1989Deutsch17 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Tagesausflüge ins Samnaun werden nicht nur wegen der Möglichkeit, bestimmte fiskalisch hoch belastete Waren (z. B. Benzin) billiger zu kaufen als in der übrigen Schweiz, sondern auch aus touristischen Gründen unternommen. Die zusätzliche Luftverschmutzung, welche die ins Zollausschlussgebiet fahrenden Motorfahrzeuge verursachen, ist an sich bedauerlich. Leider steht indessen keineswegs fest, dass die Aufhebung der Zollfreiheit des Benzins die Umwelt im östlichsten Teil Graubündens insgesamt entlasten würde. Vielleicht ergösse sich dann der Strom der Autotouristen noch mehr als bisher ins nahe italienische Zollausschlussgebiet Livigno. Die Zufahrten nach dem Livigno führen aber zum grossen Teil über das schweizerische Strassennetz, so dass die Umweltbelastung nur verschoben würde.

2.

Die Verfassungsgrundlagen für ein neues Mineralölsteuergesetz soll mit der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen neuen Finanzordnung geschaffen bzw. ergänzt werden. Das neue Gesetz soll materiell grundsätzlich die bisherige Regelung weiterführen. Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetzesentwurf und daher auch mit dem Geltungsbereich noch nicht im einzelnen befasst.

3. Gemäss Abklärungen bei der EG-Kommission in Brüssel sind dort keine Rechtserlasse in Vorbereitung, mit denen die Tax-free-shops (Zollfreiläden) in den internationalen Flughäfen der 12 EG-Mitgliedsstaaten abgeschafft werden sollten. Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes und der damit verbundenen Harmonisierung der Verbrauchs- und Mehrwertsteuern dürfte der Verkauf unbelasteter Waren im innergemeinschaftlichen Flugverkehr aufhören. Im Verkehr mit Drittländern (z. B. Paris-Zürich) dürfte hingegen kaum eine Aenderung eintreten. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.490 Interpellation Hafner Rudolf Besetzung von Chefbeamtenstellen Cadres de la Confédération. Critères d'engagement Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1989 Welche. Stellen in Verwaltung und Annexbetrieben (SBB, PTT usw.) werden direkt oder indirekt unter dem Aspekt einer Parteizugehörigkeit besetzt? (Gewünscht wird eine vollständige Liste mit folgenden Kriterien: Stelle, Lohnklasse/Bruttolohn, Parteizugehörigkeit). Texte de l'interpellation du 13 juin 1989 Quels postes, dans l'administration et les entreprises annexes (CFF, PTT, etc.), sont pourvus directement ou indirectement en fonction de l'appartenance à un parti? (Une réponse est désirée sous forme d'une liste complète mentionnant les postes, classes de salaire/salaires bruts, appartenances partisanes). Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Fierz, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das parteipolitische Kalkül bei der Besetzung von Chefbeamtenstellen (letzter Fall: PTT-Generaldirektor) erregt Aufsehen mit negativen Umständen. Daher ist eine vermehrte Transparenz und Uebersicht der in Frage stehenden Stellen notwendig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 Die Wahlorgane sind bei ihrem Handeln an die grundrechtlichen Anforderungen, insbesondere an das Gebot der Rechtsund Chancengleichheit sowie an das Willkürverbot (Art. 4 der Bundesverfassung), gebunden. Das Beamtengesetz (vor allem die Art. 2 und 4) sowie die Beamtenordnungen und die Angestelltenordnung konkretisieren diesen grundrechtlichen Rahmen. Eine weitere Konkretisierung erfolgt durch die Ausschreibung der Stellen sowie durch deren Besetzung. Bei der Stellenbesetzung haben die zuständigen Organe ihre Auswahl in erster Linie aufgrund der Sachkenntnis und der persönlichen Eignung der Kandidaten zu treffen. Darüber hinaus ist aber auch zu beachten, dass alle gesellschaftlichen Kreise, die sich für diesen Staat verantwortlich fühlen, in dessen Verwaltung, insbesondere in den obersten Chefbeamtenrängen, vertreten sind. Die Wahlorgane können daher vor allem bei einer Mehrzahl geeigneter Bewerber um eine Spitzenfunktion auch die Sprachzugehörigkeit, das Geschlecht sowie politische Gesichtspunkte berücksichtigen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.545 Interpellation Bircher Personalmangel und Dienstleistungsabbau bei den PTT und SBB PTT et CFF. Pénurie de personnel et réduction des prestations Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 Die gegenwärtige Hochkonjunkturlage bringt den Bund, insbesondere PTT und SBB, erneut in Personalnöte. Die Abwerbung mit lukrativeren Angeboten aus der Privatindustrie ist in vollem Gange. Die Folgen sind dramatische Dienstleistungskürzungen, so etwa bei den PTT Verkürzungen der Oeffnungszeiten und eingeschränkte Postzustellung, bei den SBB Beförderungsschwierigkeiten mit Zugsverspätungen. Steigende Gütermengen, nicht bezogene Ruhetage erhöhen den Stress für das Personal. Die Kunden, damit das Schweizervolk, werden durch Störungen oder Einschränkungen im Dienstleistungsangebot ebenfalls verärgert. Ist der Bundesrat angesichts dieser Notlage bereit, SBB und PTT zu ausserordentlichen Anstrengungen aufzufordern, um genügend qualifiziertes Personal gewinnen zu können? Warum wird nicht der Forderung der Personalverbände auf Ausdehnung des Sonderzuschlages auf weitere exponierte Städte und Agglomerationen stattgegeben? Welche weiteren Massnahmen im Lohnbereich und bei den Nacht- und Sonntagsdienstabgeltungen sind vorgesehen, um einen geregelten Betrieb bei den PTT und SBB aufrechterhalten zu können? Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 La haute conjoncture actuelle provoque à nouveau une pénurie de personnel dans l'administration fédérale, notamment dans les PTT et les CFF. Les offres alléchantes de l'industrie privée incitent un grand nombre d'agents à quitter leurs postes. Cette situation entraîne une diminution massive des prestations, par exemple la réduction des heures d'ouverture des guichets des offices de poste et affecte la distribution du cour-- 1 of 3 -Interpellation Hubacher 1764 N 6 octobre 1989 rier, tandis qu'elle provoque des difficultés d'acheminement et des retards de trains aux CFF. L'augmentation du volume des marchandises à manipuler et la difficulté à obtenir des congés font que le personnel est surmené. Les clients, donc la population de notre pays, sont également irrités par les perturbations qui découlent de cette situation et par l'amoindrissement des prestations de service. Le Conseil fédéral est-il prêt à exhorter les CFF et les PTT à entreprendre un effort exceptionnel pour s'assurer le concours d'un personnel qualifié suffisant? Pourquoi n'acceptet-on pas d'augmenter le nombre de villes et d'agglomérations dans lesquelles les agents touchent une allocation spéciale? Quelles autres mesures salariales, notamment en ce qui concerne la rémunération du travail de nuit et du travail dominical, prévoit-on de prendre pour pouvoir assurer le bon fonctionnement des PTT et des CFF? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Dünki, Euler, Fankhauser, Fehr, Günter, Hubacher, Humbel, Jaeger, Jeanprêtre, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Müller-Aargau, Pitteloud, Rechsteiner, Seiler Rolf, Stappung, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 Es trifft zu, die gegenwärtige Hochkonjunktur bringt den Bund, allen vorab die Regiebetriebe PTT und SBB, erneut in Personalnöte. Am ausgeprägtesten trifft dies auf das Betriebspersonal zu. Es bereitet Mühe, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren und das vorhandene zu behalten. Ein Hauptgrund liegt zweifellos in der nicht mehr begehrten unregelmässigen Arbeitszeit. Diese Personalnot - und davon ist am generell angespannten Arbeitsmarkt nicht nur der Bund betroffen - zwingt schliesslich PTT und SBB zu vereinzelten und zum Teil befristeten Dienstleistungseinschränkungen. Bei den PTT treffen sie nur den Postbetrieb der grössten Städte und Agglomerationen. Dazu zählen a. die Aufhebung der Dringlichschalter in Stadtfilialen; bei den Hauptpostämtern wurden lediglich die Oeffnungszeiten dieser Schalter gekürzt; b. reduzierte Schalteröffnungszeiten und die Nichtbesetzung einzelner Schalter (die in den Sommermonaten deutlich schwächeren Schalterfrequenzen lassen diese Einschränkung ohne wesentliche kundendienstliche Nachteile zu); c. Schliessung von vier kleinen Filialen (von insgesamt 41) in der Stadt Zürich während der Sommerferien. Die unter a. und b. hiervor erwähnten Massnahmen werden selektiv und punktuell nur dort angeordnet, wo sie unausweichlich und zumutbar sind. Bei den SBB dürfte die Teilschliessung oder Aufhebung vereinzelter Bahnstationen die Kundschaft am meisten treffen. Ferner verhindert der Mangel an Lokomotivführern den Einsatz dringend nötiger Entlastungszüge auf gewissen Linien. Der Bundesrat beurteilt die gegenwärtigen Dienstleistungseinschränkungen indessen nicht als unzumutbar. PTT und SBB treffen - auch ohne Aufforderung des Bundesrates - alle in ihre Zuständigkeit fallenden Massnahmen, die geeignet sein dürften, die Personalsituation zu verbessern und trotzdem möglichst die ganze Palette des Leistungsangebotes aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich stets um eine Gratwanderung zwischen dem personalpolitisch/betriebsökonomisch Wünschbaren und dem politisch Tragbaren. Die Zuständigkeiten von PTT und SBB sind - insbesondere im Lohnsektor - begrenzt. Bis zu einem gewissen Grad sind es betriebsorganisatorische Eingriffe, die mithelfen sollen, die Personalprobleme zu lindern. Diese können dann aber zum erwähnten Dienstleistungsabbau führen. PTT und SBB haben den Auftrag, die Personalsituation im Hinblick auf eine eventuelle Ausrichtung des Sonderzuschlags in weiteren Städten anhand von konkreten Vorgaben zu beurteilen. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls die notwendigen Schritte im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenz anordnen. Der Bundesrat hat sich gegenüber dem Parlament verpflich-tet, von der Möglichkeit zur Ausrichtung des Sonderzuschlags zurückhaltend Gebrauch zu machen bzw. ihn nur dort auszurichten, wo mit Genf vergleichbare Verhältnisse herrschen. Eingehende Abklärungen haben im Frühsommer 1989 den Bundesrat bewogen, auf die Forderungen der Personalverbände für Massnahmen auf 1. Juli 1989 nicht einzutreten. Seit 1. Juli 1989 werden für Nachtdienst und unregelmässige Schichtung der Arbeitszeit höhere Vergütungen entrichtet. Zur Nachtarbeit zwischen 24.00 und 04.00 Uhr wird schon heute nebst der Vergütung auch ein Zeitzuschlag gewährt; eine Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Finanzdepartementes erarbeitet gegenwärtig Vorschläge, wie der Anspruch auf Zeitzuschlag ausgedehnt werden könnte. Positive Auswirkungen wird für PTT und SBB ohne Zweifel der unter dem Eindruck der gegenwärtigen Personalnot gefällte Entscheid des Bundesrates haben, die ursprünglich für 1991 vorgesehene dritte Phase der Revision Aemterklassifikation auf 1990 vorzuverlegen. Erleichterungen sind ferner dann zu erwarten, wenn die Möglichkeiten für vergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Wohneigentum an Versicherte der EVK breit zum Tragen kommen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 88.520 Interpellation Hubacher Rheinschiffahrt Navigation rhénane Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988 Die Schweizerische Reederei und Neptun AG (SRN) gab an ihrer diesjährigen GV bekannt, dass sie ihre Flotte reduzieren, u.U. sogar ganz aufgeben will. Andere Reedereien sind mit diesem Beispiel bereits vorangegangen. Nachdem nun die grösste noch existierende schweizerische Reederei ihren Flottenbestand, der einst über 100 Einheiten ausmachte und heute noch 43 Schiffe umfasst, auf dem Rhein drastisch abbauen will, stellt sich die Frage der Bedeutung der Rheinschifffahrt für unser Land. Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

3. Gemäss Abklärungen bei der EG-Kommission in Brüssel sind dort keine Rechtserlasse in Vorbereitung, mit denen die Tax-free-shops (Zollfreiläden) in den internationalen Flughäfen der 12 EG-Mitgliedsstaaten abgeschafft werden sollten. Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes und der damit verbundenen Harmonisierung der Verbrauchs- und Mehrwertsteuern dürfte der Verkauf unbelasteter Waren im innergemeinschaftlichen Flugverkehr aufhören. Im Verkehr mit Drittländern (z. B. Paris-Zürich) dürfte hingegen kaum eine Aenderung eintreten. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.490 Interpellation Hafner Rudolf Besetzung von Chefbeamtenstellen Cadres de la Confédération. Critères d'engagement Wortlaut der Interpellation vom 13. Juni 1989 Welche. Stellen in Verwaltung und Annexbetrieben (SBB, PTT usw.) werden direkt oder indirekt unter dem Aspekt einer Parteizugehörigkeit besetzt? (Gewünscht wird eine vollständige Liste mit folgenden Kriterien: Stelle, Lohnklasse/Bruttolohn, Parteizugehörigkeit). Texte de l'interpellation du 13 juin 1989 Quels postes, dans l'administration et les entreprises annexes (CFF, PTT, etc.), sont pourvus directement ou indirectement en fonction de l'appartenance à un parti? (Une réponse est désirée sous forme d'une liste complète mentionnant les postes, classes de salaire/salaires bruts, appartenances partisanes). Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Fierz, Meier-Glattfelden, Rebeaud, Schmid, Stocker (6) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das parteipolitische Kalkül bei der Besetzung von Chefbeamtenstellen (letzter Fall: PTT-Generaldirektor) erregt Aufsehen mit negativen Umständen. Daher ist eine vermehrte Transparenz und Uebersicht der in Frage stehenden Stellen notwendig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 Die Wahlorgane sind bei ihrem Handeln an die grundrechtlichen Anforderungen, insbesondere an das Gebot der Rechtsund Chancengleichheit sowie an das Willkürverbot (Art. 4 der Bundesverfassung), gebunden. Das Beamtengesetz (vor allem die Art. 2 und 4) sowie die Beamtenordnungen und die Angestelltenordnung konkretisieren diesen grundrechtlichen Rahmen. Eine weitere Konkretisierung erfolgt durch die Ausschreibung der Stellen sowie durch deren Besetzung. Bei der Stellenbesetzung haben die zuständigen Organe ihre Auswahl in erster Linie aufgrund der Sachkenntnis und der persönlichen Eignung der Kandidaten zu treffen. Darüber hinaus ist aber auch zu beachten, dass alle gesellschaftlichen Kreise, die sich für diesen Staat verantwortlich fühlen, in dessen Verwaltung, insbesondere in den obersten Chefbeamtenrängen, vertreten sind. Die Wahlorgane können daher vor allem bei einer Mehrzahl geeigneter Bewerber um eine Spitzenfunktion auch die Sprachzugehörigkeit, das Geschlecht sowie politische Gesichtspunkte berücksichtigen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.545 Interpellation Bircher Personalmangel und Dienstleistungsabbau bei den PTT und SBB PTT et CFF. Pénurie de personnel et réduction des prestations Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989 Die gegenwärtige Hochkonjunkturlage bringt den Bund, insbesondere PTT und SBB, erneut in Personalnöte. Die Abwerbung mit lukrativeren Angeboten aus der Privatindustrie ist in vollem Gange. Die Folgen sind dramatische Dienstleistungskürzungen, so etwa bei den PTT Verkürzungen der Oeffnungszeiten und eingeschränkte Postzustellung, bei den SBB Beförderungsschwierigkeiten mit Zugsverspätungen. Steigende Gütermengen, nicht bezogene Ruhetage erhöhen den Stress für das Personal. Die Kunden, damit das Schweizervolk, werden durch Störungen oder Einschränkungen im Dienstleistungsangebot ebenfalls verärgert. Ist der Bundesrat angesichts dieser Notlage bereit, SBB und PTT zu ausserordentlichen Anstrengungen aufzufordern, um genügend qualifiziertes Personal gewinnen zu können? Warum wird nicht der Forderung der Personalverbände auf Ausdehnung des Sonderzuschlages auf weitere exponierte Städte und Agglomerationen stattgegeben? Welche weiteren Massnahmen im Lohnbereich und bei den Nacht- und Sonntagsdienstabgeltungen sind vorgesehen, um einen geregelten Betrieb bei den PTT und SBB aufrechterhalten zu können? Texte de l'interpellation du 22 juin 1989 La haute conjoncture actuelle provoque à nouveau une pénurie de personnel dans l'administration fédérale, notamment dans les PTT et les CFF. Les offres alléchantes de l'industrie privée incitent un grand nombre d'agents à quitter leurs postes. Cette situation entraîne une diminution massive des prestations, par exemple la réduction des heures d'ouverture des guichets des offices de poste et affecte la distribution du cour-- 1 of 3 -Interpellation Hubacher 1764 N 6 octobre 1989 rier, tandis qu'elle provoque des difficultés d'acheminement et des retards de trains aux CFF. L'augmentation du volume des marchandises à manipuler et la difficulté à obtenir des congés font que le personnel est surmené. Les clients, donc la population de notre pays, sont également irrités par les perturbations qui découlent de cette situation et par l'amoindrissement des prestations de service. Le Conseil fédéral est-il prêt à exhorter les CFF et les PTT à entreprendre un effort exceptionnel pour s'assurer le concours d'un personnel qualifié suffisant? Pourquoi n'acceptet-on pas d'augmenter le nombre de villes et d'agglomérations dans lesquelles les agents touchent une allocation spéciale? Quelles autres mesures salariales, notamment en ce qui concerne la rémunération du travail de nuit et du travail dominical, prévoit-on de prendre pour pouvoir assurer le bon fonctionnement des PTT et des CFF? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Dünki, Euler, Fankhauser, Fehr, Günter, Hubacher, Humbel, Jaeger, Jeanprêtre, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Müller-Aargau, Pitteloud, Rechsteiner, Seiler Rolf, Stappung, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr (35) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. August 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 Es trifft zu, die gegenwärtige Hochkonjunktur bringt den Bund, allen vorab die Regiebetriebe PTT und SBB, erneut in Personalnöte. Am ausgeprägtesten trifft dies auf das Betriebspersonal zu. Es bereitet Mühe, genügend qualifiziertes Personal zu rekrutieren und das vorhandene zu behalten. Ein Hauptgrund liegt zweifellos in der nicht mehr begehrten unregelmässigen Arbeitszeit. Diese Personalnot - und davon ist am generell angespannten Arbeitsmarkt nicht nur der Bund betroffen - zwingt schliesslich PTT und SBB zu vereinzelten und zum Teil befristeten Dienstleistungseinschränkungen. Bei den PTT treffen sie nur den Postbetrieb der grössten Städte und Agglomerationen. Dazu zählen a. die Aufhebung der Dringlichschalter in Stadtfilialen; bei den Hauptpostämtern wurden lediglich die Oeffnungszeiten dieser Schalter gekürzt; b. reduzierte Schalteröffnungszeiten und die Nichtbesetzung einzelner Schalter (die in den Sommermonaten deutlich schwächeren Schalterfrequenzen lassen diese Einschränkung ohne wesentliche kundendienstliche Nachteile zu); c. Schliessung von vier kleinen Filialen (von insgesamt 41) in der Stadt Zürich während der Sommerferien. Die unter a. und b. hiervor erwähnten Massnahmen werden selektiv und punktuell nur dort angeordnet, wo sie unausweichlich und zumutbar sind. Bei den SBB dürfte die Teilschliessung oder Aufhebung vereinzelter Bahnstationen die Kundschaft am meisten treffen. Ferner verhindert der Mangel an Lokomotivführern den Einsatz dringend nötiger Entlastungszüge auf gewissen Linien. Der Bundesrat beurteilt die gegenwärtigen Dienstleistungseinschränkungen indessen nicht als unzumutbar. PTT und SBB treffen - auch ohne Aufforderung des Bundesrates - alle in ihre Zuständigkeit fallenden Massnahmen, die geeignet sein dürften, die Personalsituation zu verbessern und trotzdem möglichst die ganze Palette des Leistungsangebotes aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich stets um eine Gratwanderung zwischen dem personalpolitisch/betriebsökonomisch Wünschbaren und dem politisch Tragbaren. Die Zuständigkeiten von PTT und SBB sind - insbesondere im Lohnsektor - begrenzt. Bis zu einem gewissen Grad sind es betriebsorganisatorische Eingriffe, die mithelfen sollen, die Personalprobleme zu lindern. Diese können dann aber zum erwähnten Dienstleistungsabbau führen. PTT und SBB haben den Auftrag, die Personalsituation im Hinblick auf eine eventuelle Ausrichtung des Sonderzuschlags in weiteren Städten anhand von konkreten Vorgaben zu beurteilen. Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls die notwendigen Schritte im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenz anordnen. Der Bundesrat hat sich gegenüber dem Parlament verpflich-tet, von der Möglichkeit zur Ausrichtung des Sonderzuschlags zurückhaltend Gebrauch zu machen bzw. ihn nur dort auszurichten, wo mit Genf vergleichbare Verhältnisse herrschen. Eingehende Abklärungen haben im Frühsommer 1989 den Bundesrat bewogen, auf die Forderungen der Personalverbände für Massnahmen auf 1. Juli 1989 nicht einzutreten. Seit 1. Juli 1989 werden für Nachtdienst und unregelmässige Schichtung der Arbeitszeit höhere Vergütungen entrichtet. Zur Nachtarbeit zwischen 24.00 und 04.00 Uhr wird schon heute nebst der Vergütung auch ein Zeitzuschlag gewährt; eine Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Finanzdepartementes erarbeitet gegenwärtig Vorschläge, wie der Anspruch auf Zeitzuschlag ausgedehnt werden könnte. Positive Auswirkungen wird für PTT und SBB ohne Zweifel der unter dem Eindruck der gegenwärtigen Personalnot gefällte Entscheid des Bundesrates haben, die ursprünglich für 1991 vorgesehene dritte Phase der Revision Aemterklassifikation auf 1990 vorzuverlegen. Erleichterungen sind ferner dann zu erwarten, wenn die Möglichkeiten für vergünstigte Darlehen zur Finanzierung von Wohneigentum an Versicherte der EVK breit zum Tragen kommen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 88.520 Interpellation Hubacher Rheinschiffahrt Navigation rhénane Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1988 Die Schweizerische Reederei und Neptun AG (SRN) gab an ihrer diesjährigen GV bekannt, dass sie ihre Flotte reduzieren, u.U. sogar ganz aufgeben will. Andere Reedereien sind mit diesem Beispiel bereits vorangegangen. Nachdem nun die grösste noch existierende schweizerische Reederei ihren Flottenbestand, der einst über 100 Einheiten ausmachte und heute noch 43 Schiffe umfasst, auf dem Rhein drastisch abbauen will, stellt sich die Frage der Bedeutung der Rheinschifffahrt für unser Land. Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Bedeutung hat die Rheinschiffahrt für den Handelsverkehr im allgemeinen und für die Landesversorgung im speziellen?

2. Ist die Annahme richtig, dass dank der Mannheimer Akte der Rhein als absolut freier Handelsweg auch für die Schweiz abgesichert ist und dass dieser Zugang in den EG-Raum mit dem geplanten EG-Binnenmarkt ab 1992 noch an Bedeutung gewinnen wird?

3. Ist das besondere Interesse an der Rheinschiffahrt nicht auch an den grossen Finanzbeiträgen (ca. 200 Millionen Franken), die von der Schweiz im Laufe der Zeit für die Schiff barmachung des Rheins unterhalb von Basel bewilligt worden sind, zu erkennen?

4. Ist die Annahme richtig, dass die Schweiz ihre Rechte als Rhein-Anliegerstaat und ihre Mitarbeit z. B. in der wichtigen Zentralen Rheinkommission nur wirksam wahrnehmen kann, solange schweizerische Reedereien mit eigenen Schiffen auf dem Rhein präsent sind?

5. Ist der Bund allenfalls bereit, zur Erhaltung der schweizer!-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bircher Personalmangel und Dienstleistungsabbau bei den PTT und SBB Interpellation Bircher PTT et CFF. Pénurie de personnel et réduction des prestations In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.545 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1763-1764 Page Pagina Ref. No 20 017 846 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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