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Entscheid

89-547

Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.547

6. Oktober 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Seit dem Ende des 2. Weltkriegs sind über 150 kriegerische Konflikte geführt worden, welche Millionen von Todesopfern gefordert haben. Solche regionalen Konflikte (früher zuweilen «Stellvertreterkriege» genannt) bilden anerkanntermassen eine Gefahr für den Weltfrieden und führen zuweilen zur Entstehung von internationalem Terrorismus.

2.

Derartige Konflikte werden zwar nicht ausgelöst, sie können aber geschürt, ausgeweitet und verlängert werden durch den Waffenhandel von Drittstaaten mit den Konfliktparteien. Dadurch wird die Anwendung von Mechanismen gewaltloser Konfliktlösung behindert oder verunmöglicht.

3.

Die Schweiz hat sich, in der Folge eines nur knapp unterlegenen Volksbegehrens zur Einschränkung der Waffenausfuhr an neutrale Staaten Europas, ein Gesetz gegeben, welches Ausfuhr von Kriegsmaterial in Kriegs- oder Spannungsgebiete verbietet.

4.

Eine zuverlässige Einschränkung des Waffenhandels kann aus der Natur der Sache heraus nur völkerrechtlich durch internationale Vereinbarungen erfolgen.

5.

Als Nation, die sich immer für Mechanismen friedlicher Konfliktbeilegung eingesetzt hat, und als Sitz des IKRK hat die Schweiz - auch als Nichtmitglied der Uno - eine Legitimation, um eine Initiative auf diesem Gebiete zu ergreifen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. August 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 août 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.547 Postulat Bäumlin Ursula Menschenrechtsklausel bei Staatsabkommen Conventions internationales. Clause sur les droits de l'homme Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, bis Ende 1989 einen Bericht zu erstellen, der die Möglichkeit prüft, eine Menschenrechtsund eventuell eine subsidiäre Rücktrittsklausel bei wirtschaftsund handelspolitischen Staatsabkommen (zum Beispiel Nuklearabkommen) vorzusehen. In Analogie zur Regelung des Warfenexportes im Kriegsmaterialgesetz Artikel 9 bis 12 mit der sogenannten Menschenrechtsklausel in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b sollte der verlangte Bericht darlegen, welche Gesetze und Verordnungen zu diesem Zweck und in diesem Zusammenhang abgeändert werden müssten und wie eine Uebergangsregelung bei den meistens langjährigen Staatsabkommen durchzuführen wäre. Texte du postulat du 22 juin 1989 Le Conseil fédéral est prié de présenter d'ici fin 1989 un rapport qui examinera la possibilité d'introduire une clause sur les droits de l'homme et éventuellement une clause de retrait dans les traités internationaux économiques et commerciaux, par exemple les traités sur l'énergie nucléaire. Par analogie avec la clause sur les droits de l'homme contenue à l'article 11, 2ème alinéa, lettre b de la loi fédérale sur le matériel de guerre, qui règle l'exportation d'armes aux articles 9 à 12, le projet devra déterminer les lois et ordonnances qui devront être modifiées dans ce but et également établir les possibilités d'application d'une réglementation de transition rendue nécessaire par la longue durée de la plupart des traités internationaux. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Bundi, Carobbio, Danuser, David, Diener, Dünki, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr, Fierz, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hess Peter, Hubacher, Jaeger, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, LeuteneggerOberholzer, Longet, Mauch Ursula, Meizoz, Müller-Aargau, Neukomm, Oester, Ott, Petitpierre, Pini, Pitteloud, Rechsteiner, Ruffy, Salvioni, Schmid, Segond, Seiler Rolf, Stamm, Stappung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Weder-Basel, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (60) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ein in seiner Wirkung nicht zu unterschätzendes Protestmittel gegen das Verbrechen der chinesischen Regierung an den unbewaffneten Demonstranten war der Stopp eines grösseren, bereits angelaufenen Schweizer Waffenexportes. Diese Aktion basierte offensichtlich auf der sogenannten Menschenrechtsklausel im Kriegsmaterialgesetz. Trotz aller Kritik und Warnungen hat das Bundesparlament letztes Jahr das Nuklearabkommen mit China genehmigt. Die Ereignisse in Peking haben unterdessen die Schweizerischen AKW-Betreiber dazugebracht, ihre Vertragsverhandlungen mit der Volksrepublik betreffend Wiederaufbereitung von Brennelementen und Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Tibet oder der Mongolei zu sistieren. Dem Vernehmen nach soll dabei auch und vielleicht sogar entscheidend eine Rolle gespielt haben, dass diese Atomabfallentsorgungsverträge mit hohen Preisforderungen verbunden waren. Um zu verhindern, dass dieses wirtschaftliche Kriterium nach einer gewissen Beruhigung und Stabilisierung der politischen Lage in China allein bestimmend wird, so dass die Atomabfallexportverhandlungen wieder aufgenommen und in Tat um-- 1 of 3 -Postulat Danuser 1720 N 6 octobre 1989 gesetzt werden können, ohne dass z. B. die Auswirkungen auf die rechtlose Bevölkerung in den Lagergebieten berücksichtigt würden, soll die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in Staatsverträge mit wirtschafts- und handelspolitischem Einschlag geprüft werden. Der Fall China sollte dabei Leitfunktion haben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. September 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Er betrachtet sich allerdings durch die Antwortfrist, die das Postulat setzt, nicht als gebunden. Ueberwiesen - Transmis #ST# 88.752 Postulat Danuser Alte chemische Stoffe Substances chimiques usagées Wortlaut des Postulates vom 5. Oktober 1988 Der Bundesrat wird eingeladen darzulegen,

1.

wie er die Problematik alter chemischer Stoffe nach Artikel 15 der Stoffverordnung umgehend prüfen will;

2.

wie und bis wann der Gebrauch von problematischen Altstoffen massiv eingeschränkt werden kann;

3.

ob es nicht angezeigt sei, einzelne dieser Stoffe zu verbieten. Texte du postulat du 5 octobre 1988 Le Conseil fédéral est invité à établir:

1.

de quelle façon il entend traiter dans l'immédiat le problème des substances chimiques usagées selon l'article 15 de l'ordonnance sur les substances;

2.

comment et jusqu'à quand il pense pouvoir limiter sensiblement le recours à ces substances usagées;

3.

s'il ne serait pas judicieux d'interdire certaines de ces substances. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Braunschweig, Brügger, Bundi, Diener, Dietrich, Fankhauser, Fehr, Grendelmeier, Haller, Humbel, Lanz, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, Meier-Glattfelden, Neukomm, Pitteloud, Reimann Fritz, Schmid, Seiler Rolf, Stappung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Von den etwa 12 000 chemischen Grundstoffen, die heute gebraucht werden, gibt es allein etwa 150 organische Chemikalien, die jährlich weltweit in Mengen von über 50 000 Tonnen produziert werden. Diese Menge reicht aus, um für eine Substanz unter Umständen eine Allgegenwartskonzentration zu verursachen. Es ist denn auch kein Zufall, dass die Vollzugsbehörden der Lebensmittel- und Umweltschutzgesetzgebung immer häufiger unerwünschte chemische Stoffe im Wasser, im Boden, in der Luft und in der Nahrung finden. Eine umfassende Beurteilung einer Auswahl der wichtigsten chemischen Altstoffe drängt sich daher förmlich auf. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 23. November 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988

1.

Der Vollzug von Artikel 15 der Stoffverordnung setzt ständige Vorabklärungen und Erhebungen seitens der Behörden voraus. Umweltrelevante Daten, wie die Abbaubarkeit, die Akkumulationstendenz, die Oekotoxizität und der Verbrauch, bilden die Grundlage zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Stoffen. Ohne dass diese Daten gesammelt, beschafft und ausgewertet werden, können Problemstoffe nicht erkannt und objektive Anhaltspunkte nicht vorgebracht werden, die für die Einschränkung eines bestimmten Stoffs sprechen. Da zurzeit etwa 80 000 Stoffe kommerziell genutzt werden, ist diese Aufgabe äusserst arbeitsaufwendig und setzt nicht nur eine nationale, sondern auch eine internationale Zusammenarbeit voraus. Die Industriestaaten haben deshalb 1987 einen Ratsbeschluss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gutgeheissen und sich verpflichtet, ihre Anstrengungen bezüglich der systematischen Erfassung problematischer alter Stoffe zu intensivieren, bei der Informationsbeschaffung und -auswertung zusammenzuarbeiten und die anfallende Arbeitslast zu teilen. Als Folge dieses Beschlusses sind im Rahmen des «OECD Existing Chemicals Programme» zurzeit zahlreiche internationale Aktivitäten im Gang. So werden zum Beispiel - eine Uebersicht über in hohen Tonnagen produzierte Stoffe erstellt («High Volume Chemicals»); - nationale Prioritätenlisten verglichen; -Stoffe, die von mehreren Ländern als problematisch bezeichnet wurden, identifiziert; - Daten zu einzelnen Problemstoffen unter der Regie eines sich zur Verfügung stellenden Landes (Clearing House) gesammelt und ausgewertet. Zudem sollen sich die Länder auch im Bereich der experimentellen Prüfung bestimmter Stoffe künftig in die Arbeit teilen. Das Bundesamt für Umweltschutz arbeitet aktiv im OECD-Programm mit und hat sich auch die Unterstützung der chemischen Industrie gesichert. So hat die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) eine Liste derjenigen Stoffe erarbeitet, deren Import und Produktion 1987 in der Schweiz 5000 Tonnen überstieg. Die Liste enthält 89 Stoffe. Als eines von bisher erst 7 Ländern konnte damit die Schweiz der OECD ihre «High Volume Chemicals» nennen. Die Liste soll nächstes Jahr mit denjenigen Stoffen ergänzt werden, deren Jahresproduktion 1000 Tonnen übersteigt. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Umweltschutz auch eine nationale Prioritätenliste für den Bereich umweltgefährdender Stoffe erstellt und der OECD weitergeleitet. Diese Liste wird laufend dem aktuellen Stand angepasst. Während in der Vergangenheit die prioritär zu bearbeitenden Stoffe mehrheitlich pragmatisch ausgewählt wurden, soll in Zukunft vermehrt auch systematisch vorgegangen werden. 2./3. Wie kaum ein anderes Land hat die Schweiz bereits heute zahlreiche umweltgefährdende Stoffe verboten oder in ihrer Verwendung stark eingeschränkt (Anhänge 3 und 4 der Stoffverordnung). Erinnert sei hier zum Beispiel an die Verbote von 2,4,5-T, Pentachlorphenol, Tetrachlorphenol, Cadmium und Quecksilber oder an das Verbot von Nonylphenol- und Octylphenolexthoxylaten in Waschmitteln und von chlorierten organischen Lösungsmitteln in Reinigungsmitteln. Die Stoffverordnung wurde nach ihrem Inkrafttreten (1. September 1986) zudem bereits mit strengeren Vorschriften zu Batterien und mit einem Verbot von Organozinnverbindungen in Antifoulings ergänzt. Restriktive Vorschriften zu Asbest und ein Verbot von FKW in Spraydosen sind in Vorbereitung. Der Bundesrat wird nicht zögern, weitere Stoffe zu verbieten, wenn die laufenden Arbeiten ergeben, dass sie, ihre Folgeprodukte oder Abfälle bei vorschriftsgemässer Handhabung den Menschen oder seine natürliche Umwelt gefährden können. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bäumlin Ursula Menschenrechtsklausel bei Staatsabkommen Postulat Bäumlin Ursula Conventions internationales. Clause sur les droits de l'homme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.547 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1719-1720 Page Pagina Ref. No 20 017 786 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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