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Entscheid

89-556

Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.556

15. Dezember 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Sitzverteilung auf die Kantone muss spätestens acht Monate vor dem Wahltag, d. h. im Februar 1991, bekannt sein. Die Erfahrungen der Nationalratswahlen 1987 haben gezeigt, dass dieser Zeitpunkt vermutlich sogar noch vorverlegt werden muss.

2.

Die Bestimmung der Sitzverteilung auf die Kantone gemäss Volkszählung setzt voraus, dass die Wohnbevölkerung aller Gemeinden und Kantone der Schweiz ermittelt und amtlich beglaubigt ist. Dies wiederum bedingt, dass die Erhebungspapiere aller in der Schweiz wohnhaften Personen beigebracht und kontrolliert sind. Diese Arbeit erfolgt weitgehend manuell und lässt sich durch moderne Informatikmittel kaum beschleunigen. Die Grossstädte benötigen für das Beibringen der Erhebungspapiere, die Kontrolle der Vollständigkeit, allfällige Korrekturen und Ergänzungen mindestens vier bis fünf Monate. Besonders zeitintensiv ist die Ermittlung vorübergehend ortsabwesender Personen, das Mahnen von Säumigen und die Herstellung der Verbindung zur Wohnungs- und Gebäudezählung.

3.

Vor allem aber fällt ins Gewicht, dass die Wohnbevölkerung der Schweiz nicht einfach durch Addition der in den Gemeinden ermittelten Daten bestimmt wird. Diese müssen zentral geprüft und zum Teil verändert werden. Personen, die mehr als einen Wohnort haben, haben an jedem Wohnort einen Fragebogen auszufüllen. Ihre Zuordnung zu einer Wohngemeinde erfolgt nach dem Prinzip des «wirtschaftlichen Wohnsitzes», aufgrund von Regeln, die der Bundesrat festlegt. Die doppelt vorhandenen Bogen müssen einander gegenübergestellt und abgeglichen werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Diese Arbeit kann erst abgeschlossen werden, wenn sämtliche Erhebungspapiere der Gemeinden und Kantone eingetroffen sind.

4.

Von der vollständigen Erhebung der Personen und ihrer korrekten Zuordnung an den Wohnort hängt die Qualität der gesamten Volkszählung ab. Die Bestimmung der definitiven Wohnbevölkerung lässt sich nicht aus dem gesamten Zählungsablauf herauslösen. Die amtliche Beglaubigung der Wohnbevölkerung kann daher frühestens fünf bis sechs Monate nach dem Stichtag der Zählung erfolgen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Abgelehnt- Rejeté #ST# 89.556 Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989 Kohlendioxid ist zwar kein Schadstoff, hat aber wegen der weltweit steigenden Konzentration in der Atmosphäre problematische und unabsehbare Auswirkungen auf das Klima. Die Schweiz ist davon einerseits betroffen und muss andererseits versuchen, zur Lösung dieses Problems beizutragen, wie Herr Bundesrat Cotti am Weltumweltschutztag 1989 eindrücklich dargelegt hat. Im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates sind lufthygienische Ziele festgelegt für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Der Bundesrat wird eingeladen, über die Entwicklung der Kohlendioxid-Frachten ebenfalls Grundlagen zu erarbeiten, welche es ermöglichen, für CCk (wie für die oben erwähnten Schadstoffe) ein Jahresfrachtziel festzulegen. Danach soll ein Massnahmenpakt zur Erreichung des festgelegten Zieles auf denselben Stand gebracht werden wie die Massnahmenvorschläge für die im Luftreinhalte-Konzept aufgeführten Schadstoffe. Texte de la motion du 22 juin 1989 L'anhydride carbonique n'est pas en soi polluant, mais comme sa concentration dans l'atmosphère augmente partout dans le monde, il faut s'attendre à des effets graves et dont on ne peut encore mesurer toute la portée sur le climat. La Suisse subit elle-même ces effets. C'est pourquoi il faut qu'elle contribue à résoudre ce problème ainsi que l'a déclaré expressément le conseiller fédéral, Flavio Cotti lors de la Journée mondiale de l'environnement de 1989. Dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air, présentée par le Conseil fédéral, des objectifs ont été fixés pour réduire la teneur de l'air en anhydride sulfureux, en oxyde d'azote et en hydrocarbures. Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer des bases permettant de limiter les émissions d'anhydride carbonique: il convient de fixer un taux maximal d'émissions par année pour le COa (comme on l'afait pour les polluants indiqués plus haut). Il faudra alors prévoir une série de mesures visant le but fixé, tout comme il a été proposé des mesures visant à réduire les émissions de polluants indiqués dans la stratégie de lutte contre la pollution de l'air. Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Ott, Rechsteiner, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Züger (19) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Oktober 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 octobre 1989 Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation Günter vom 22. Juni 1989, Verhinderung klimawirksamer Spurengase (89.534), ausführte, gibt der weltweite Anstieg klimawirksamer Spurengase zu grosser Besorgnis Anlass. Es wird befürchtet, dass daraus eine globale Erwärmung mit unabsehbaren Folgen resultieren könnte. Gemäss Zwischenbericht der Enquete-Kommission des

11.

Deutschen Bundestages «Schutz der Erdatmosphäre» sind das Kohlendioxid zu etwa 50 Prozent, Methan zu 19 Prozent, Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu 17 Prozent, Ozon zu 8 Prozent und Lachgas (N2O) zu 4 Prozent an der globalen Erwärmung beteiligt. Der heutige Wissensstand über die Zusammenhänge zwischen der Zunahme klimawirksamer Spurengase und einer Klimaänderung wird als genügend erachtet, um eine weltweite Reduktion der Emissionen dieser Gase anzustreben. Dabei ist jedes Land aufgefordert, seinen Beitrag zu leisten. Die Tatsache, dass die Klimaproblematik auf verschiedene Ursachen und Emissionsquellen zurückzuführen ist, macht eine gesamtheitliche Betrachtung unerlässlich und bedarf beträchtlicher Koordinationsanstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene bezüglich Zielsetzungen und zu ergreifenden Massnahmen.

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Motion Büttiker 2230 N 15 décembre 1989 Auf nationaler Ebene wird die Bildung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe «Klimaänderungen» vorbereitet. Sie wird unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft stehen und die erwähnte Koordinationsaufgabe wahrnehmen. Auf internationaler Ebene sind die Diskussionen über Massnahmen gegen drohende Klimaänderungen angelaufen. Gegenstand dieser Diskussionen ist die Erarbeitung von Elementen für ein globales Uebereinkommen über die Begrenzung von Klimaänderungen (Begrenzung der Treibhausgase, Erhaltung der Tropenwälder, Schaffung eines Weltatmosphärenfonds). Anlässlich einer am 6./7. November 1989 in Noordwijk (NL) stattfindenden Konferenz der Umweltminister soll insbesondere das weitere Vorgehen auf internationaler Ebene konzipiert werden. Die Vorstellungen einzelner Länder über die Ziele, den Zeithorizont für die Begrenzung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen sowie das zu wählende Bezugsjahr gehen aber noch weit auseinander. Angesichts der Ausgangslage auf internationaler Ebene sowie der Tatsache, dass wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes und der Energiepolitik (Volksabstimmung über den Energieartikel, parlamentarische Beratung des Energienutzungsbeschlusses und Ausgestaltung des Energiegesetzes) noch ausstehen, die auch Auswirkungen auf die Kohlendioxid-Emissionen haben werden, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, sich schon heute auf quantifizierbare Ziele festzulegen, auch wenn dies ein durchaus möglicher Weg zur Problemlösung sein dürfte. Bei der Ausarbeitung einer Strategie wird dieser Möglichkeit auf alle Fälle grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er ist deshalb bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Le président: Cette motion transformée en postulat est combattue par MM. Scherrer et Walter Frey. La disucssion interviendra ultérieurement. Verschoben - Renvoyé #ST# 89.592 Motion Büttiker Dopingverbot Interdiction du dopage Wortlaut der Motion vom 19. September 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung eines Dopingverbots in der Schweiz zu schaffen. Dazu gehören ein Importverbot von Dopingmitteln mit entsprechenden Grenzkontrollen, eine Straf norm für vorsätzliche und fahrlässige Dopingvergehen sowie eine rechtliche Kompetenzerteilung mit Verpflichtung dergrossen Sportverbände -vorzugsweise in internationaler Zusammenarbeit-fürglaubwürdige Kontrollen nicht nur während den Wettkämpfen zu sorgen, sondern auch Ueberraschungskontrollen während der Trainingsphase durchzusetzen. Texte de la motion du 19 septembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à jeter les bases juridiques qui permettront d'aboutir à l'interdiction du dopage en Suisse. Il s'agirait notamment: d'interdire l'importation de dopants au moyen de contrôles sévères effectués aux frontières; de prévoir des dispositions pénales pour punir ceux qui enfreindraient, intentionnellement ou par négligence, les règles relatives au dopage; de répartir les compétences juridiques en obligeant les principales fédérations sportives à effectuer au niveau national, et si possible au niveau international, des contrôles fiables non seulement pendant les épreuves, mais aussi pendant les périodes d'entraînement. Dans ce dernier cas, ils auraient lieu sans notification préalable. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Fierz, Gysin, Hafner Rudolf, Hänggi, Meier-Glattfelden, Nabholz, Reimann Maximilian, Scheidegger, Schmid, Wanner (11 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Entwicklung in der Dopingszene ist besorgniserregend, denn Doping bei Sportlern nimmt immer mehr zu, sogar bei Jugendlichen und Gelegenheitssportlern. Besonders der Konsum von Anabolika verursacht derart schwere Gesundheitsschäden, dass dagegen unbedingt etwas unternommen werden muss. Wildor Hollmann, Sportmediziner an der Sporthochschule in Köln, formulierte die Situation bereits vor Jahren richtig: «Wenn man Doping nicht mit allen Mitteln bekämpft, wie will man dann der drohenden Manipulation des Menschen durch die Gentechnologie entgegenstehen?» Importkontrollen analog den Lebensmitteln Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass die Importe von Lebensmitteln einer Kontrolle unterliegen, bei Dopingmitteln (Medikamenten allgemein) sind aber die Grenzen offen wie ein Scheunentor. Dieser Zustand kann aber nicht aufrechterhalten bleiben, wenn man bedenkt, dass sich ein wahrer Dopingmarkt entwickelt hat und internationale Dopingringe enorme Gewinne aus diesem Geschäft ziehen. Nach den Erfahrungen der Kantonsapotheker gibt es nämlich Händler, die nicht zögern, Anabolika zu verkaufen, die für Vieh bestimmt sind. Andere fabrizieren die Mittel selber, und dies unter inakzeptablen Bedingungen. Ganz skrupellose Händler importieren gar Medikamente, die in der Schweiz wegen ihrer Gefährlichkeit verboten sind. Deshalb ist ein Importverbot mit entsprechender Grenzkontrolle in Zukunft nicht mehr zu umgehen. Strafnormen Ist jemand erwischt worden (1988 gab es immerhin 1353 positive Proben), müssen fallgerechte Strafen her. Analog zum Strafrecht muss zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Dopingvergehen unterschieden werden. Diese Forderung wird auch von Franco Fähndrich, Jurist und immer noch Schweizer Rekordhalter über 100 Meter, erhoben. Unterschiedliche Ausscheidungszeiten zwingen zur Ausdehnung der Kontrollen auf die Trainingsphase Die Ausscheidungszeiten für die einzelnen Substanzen sind ausserordentlich unterschiedlich und können Stunden bis Monate betragen.... Die Trainer, Aerzte und nicht zuletzt auch die Athleten kennen natürlich diese Umstände und verstehen die Einnahme der entsprechenden Präparate geschickt zu timen. Das heisst, die Ausscheidung dieser Mittel verläuft viel schneller als der Abbau der anabolen Wirkung. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass Sportler scheinbar anabolikafrei an den Start gehen, dort aber von einer künstlich aufgebauten Leistung profitieren, die tatsächlich als Doping verurteilt werden müsste. Deshalb müssen auch überraschende Kontrollen während der Trainingsphase durchgesetzt werden können. Wer kontrolliert die Kontrolleure? Nationale Kontrollstrukturen sind immerhin schon etwas. Da aber vor grossen Sportveranstaltungen die nationalen Sportverbände und ihre Sportler in einem internationalen Wettbewerb stehen, sind aus Glaubwürdigkeitsgründen unbedingt neutrale, zum Teil auch internationale Kontrollmechanismen anzustreben, die ohne nationale Egoismen griffige Dopingkontrollen garantieren. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989

1.

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der Dopingmissbrauch im Sport bekämpft werden muss, einerseits weil Dopingmittel der Gesundheit der Sportler schaden kön-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Mauch Ursula Kohlendioxid und Luftreinhaltekonzept Motion Mauch Ursula Anhydride carbonique et lutte contre la pollution de l'air In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.556 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2229-2230 Page Pagina Ref. No 20 018 089 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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