89-557
Verwaltungsbehörden 06.10.1989 89.557
6. Oktober 1989Deutsch11 min
Source admin.ch
Interpellation Fankhauser 1754 N 6 octobre 1989 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. #ST# 89.557 Interpellation Fankhauser Drogenabhängige, Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten. Europäische Abschottungspolitik Toxicomanes, réfugiés et travailleurs migrants. Coopération au plan européen Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1989 In verschiedenen Gremien tagen Minister und Staatssekretäre der EG (Stichworte: Trevi, Koordinatorengruppe zur Aufhebung der Binnengrenzen) und Teilen davon (Schengen) informell und unter Ausschluss von Parlamenten und Oeffentlichkeit. Sie befassen sich dabei mit sogenannten Ausgleichsmassnahmen zum behaupteten Abbau der Sicherheit innerhalb Europas bei der geplanten Oeffnung der Binnengrenzen auf die Jahre 1991-1993 hin. Die Schweiz, wiewohl direkt nicht beteiligt, hat in mehreren Kontakten seit 1987 (vor allem Juni 1988, November 1988 und Mai 1989) informell an Treffen teilgenommen. Lieber die Gerzensee/Oslo/Wien-Konferenzen ist sie darüber hinaus direkt beteiligt, ebenso über das Europarats-Gremium CAHAR. Wirfragen deshalb den Bundesrat an:
Erwägungen
1.
Was wurde anlässlich des Treffens der Schweizer Delegation unter Bundesrat Koller in Madrid im Mai am frevi-Treffen über gegenseitige Zusammenarbeit gesprochen?
2.
Wie könnte eine solche Zusammenarbeit nach heutigem Erkenntnisstand aussehen?
3.
Ist es grundsätzlich ein Thema, dass die Schweiz spezielle Kontakte mit dem neu eingerichteten Trevi-Zentralbüro (bestehend aus dem aktuellen Vorsitzenden und den zwei Vorgängern und Nachfolgern) einrichtet?
4.
Ist die Schweiz einer Europolizei, wie sie bei Trevi offiziell diskutiert wird, eher gut oder eher weniger günstig gesinnt?
5.
Welche Aufgabe hatte am Treffen in Madrid der Adjunkt der Bundesanwaltschaft, Roland Burkhard, welcher Bundesrat Koller begleitete?.
6.
Gibt es Absichten, dass die Schweiz sich dem in Madrid von Trevi vereinbarten dezentralen Informationsaustauschnetz anschliessen und eine entsprechende Zentrale in der Schweiz einrichten wird?
7.
Traf sich die Schweizer Delegation in Madrid auch mit der sogenannten Koordinationsgruppe zur Aufhebung der Binnengrenzen, welche ein zentrales Gremium der EG ist?
8.
Wurde in irgendeiner Form über einen einheitlichen europäischen Asylrechts-Entwurf gesprochen, den diese Koordinationsgruppe oder eine andere Gruppe vorbereiten soll?
9.
Wenn ja, welches ist genau der Inhalt?
10.
Wie könnte sich die Schweiz daran beteiligen, und bis wann?
11.
Wird die Schweiz am EG-Gipfel in Madrid vom 26727. Juni 1989 als Zuhörerin ebenfalls dabei sein?
12.
Wenn ja: Sind die unter Ziffern 2-11 erwähnten Ueberlegungen dabei auch ein Thema?
13.
Wenn ja, inwiefern?
14.
Wird das Parlament in jedem Fall frühzeitig, das heisst noch während allfälligen Vertragsverhandlungen, in die Ueberlegungen und Pläne des Bundesrates einbezogen, und nicht erst bei einer allfälligen Ratifikation?
15.
Gilt dies insbesondere auch für Vorhaben des Europarates (Stichwort CAHAR) und der informellen Konsultationen (Stichworte: Gerzensee/Oslo/Wien)?
16.
Werden nebst dem Parlament im Fall von Schweizer Verhandlungen auch Fachleute aus dem Bereich der Flüchtlings-, Migrations-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik einbezogen? Texte de l'interpellation du 23 juin 1989 Les ministres et les secrétaires d'Etat de la Communauté européenne se rencontrent au sein de divers comités (TREVI) et souscomités (groupe de coordination traitant des effets de la suppression des barrières douanières, issu des accords de Schengen), ceci de façon informelle et à l'écart du public et des parlements nationaux. Ils s'occupent de mesures d'harmonisation en vue de parer au risque présumé d'insécurité lié à l'ouverture des frontières européennes dans les années 1991 à 1993. La Suisse, malgré qu'elle ne soit pas directement impliquée, a pris une part informelle aux réunions depuis 1987, en particulier en juin 1988, novembre 1988 et mai 1989. Ainsi, elle a assisté aux conférences de Gerzensee, Vienne et Oslo, ainsi qu'aux séances du comité CAHAR du Conseil de l'Europe. De ce fait, nous posons au Conseil fédéral les questions suivantes:
1.
Quels ont été les thèmes de la rencontre, au mois de mai à Madrid, entre le comité TREVI et la délégation suisse conduite par le conseiller fédéral Koller, rencontre consacrée à la coopération?
2.
Comment pourrait se présenter cette coopération en l'état actuel des choses?
3.
A-t-il été fait mention des contacts spéciaux que la Suisse a établis avec le nouveau bureau central du TREVI (formé du président actuel, ainsi que de ses deux prédécesseurs et successeurs)?
4.
Quelle est la position de la Suisse par rapport à la création d'une police européenne telle qu'elle est discutée officiellement par le TREVI?
5.
Quelle était à Madrid la fonction exacte de l'adjoint au Ministère public de la Confédération, M. Roland Burkhard, qui accompagnait M. Koller?
6.
La Suisse envisage-t-elle de se relier au réseau décentralisé d'échange d'informations décidé à Madrid par le TREVI, et d'établir en Suisse une centrale correspondante?
7.
La délégation suisse à Madrid a-t-elle également rencontré le groupe de coordination pour la suppression des barrières douanières intérieures, qui est un des comités les plus importants de la CEE?
8.
A-t-il été fait mention sous quelque forme que ce soit d'un projet de loi unifiée sur l'asile en Europe, que doit préparer l'un ou l'autre de ces groupes de coordination?
9.
Dans l'affirmative, quel en est le contenu?
10.
Comment la Suisse pourrait-elle y prendre part, et ce jusqu'à quand?
11.
La Suisse sera-t-elle présente au sommet de Madrid les 26 et 27 juin 1989 en tant qu'observatrice?
12.
Dans l'affirmative, traitera-t-on des thèmes présentés sous Ieschiffres2à11?
13.
Si tel est le cas, dans quelle mesure?
14.
Le Parlement sera-t-il informé à temps des intentions du Conseil fédéral durant les négociations et non seulement lors d'une éventuelle ratification?
15.
Ceci vaut-il également pour les projets du Conseil de l'Europe (CAHAR) et les consultations informelles (Gerzensee/ Oslo/Vienne)?
16.
En cas de négociations suisses, sera-t-il également fait appel, en plus des représentants du Parlement, à des spécialistes dans les domaines de la politique des réfugiés, de l'immigration, du développement et des droits de l'homme? Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Bircher, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Hafner Rudolf, Haller, Jeanprêtre, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Matthey, Mauch Ursula, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Thür, Ulrich, Zbinden Hans (25)
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6.
Oktober 1989 N 1755 Interpellation Fankhauser Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Schweizer Sektion, hat über befürchtete nachteilige Auswirkungen solcher «Harmonisierungsmassnahmen» in ihrem neuesten «Magazin» grosses Unbehagen ausgedrückt, ebenso die internationale Dachorganisation der nicht-regierungsgebundenen Hilfsorganisationen EGRE, die Asylkoordination Schweiz und die Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe (Tagung Biel Ende April). Auch fortschrittliche Drogenkreise und Migrationsbewegungen blicken mit Unbehagen auf die geheimen Verhandlungen auf EG-Ebene. Befürchtet wird insbesondere, dass - Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten nicht mehr auf dem Land- oder Luftweg nach Westeuropa und nach der «Insel» Schweiz gelangen können, - die offiziellen Asylverfahren «nach unten» vereinheitlicht werden, womit der Rechtsschutz verschlechtert wird, -die innereuropäischen Wanderbewegungen unterbunden werden, womit die Chance entfällt, sich das relativ humanste Asylland auszusuchen, -die polizeiliche Fahndungs-, Ueberwachungs-, Bespitzelungstätigkeit sowie die Zahl der Polizeikontrollen zunimmt und sich vermehrt nach subjektiven Kriterien (Wertvorstellungen der Polizeibeamten) statt nach objektiven (Grenzkontrollen für alle) richtet, wie jüngst ein TV-Beitrag der ARD über Europa gezeigt hat, - die Drogenfahndung sich vermehrt gegen die Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten richtet statt gegen die grossen mafiosen und wirtschafts-vernetzten Drogenstrukturen. Speziell interessiert in diesem Zusammenhang, wie der Bundesrat die Rolle der Schweiz sieht, die sich offiziell nur im Europarat und bei den informellen Konsultationen (Gerzensee/ Oslo/Wien) beteiligen kann, die aber informell Kontakte pflegt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre Eine Reihe von Fragen der Interpellantin betrifft die Organisation Trevi. Diese 1976 von den Innen- bzw. Justizministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ins Leben gerufene Arbeitsgemeinschaft analysiert auf verschiedenen Organisationsebenen den internationalen Terrorismus, die Betäubungsmittelkriminalität, das internationale Verbrechen und andere sicherheitsrelevante Fragen und erarbeitet geeignete Massnahmen und Absprachen zu einer umfassenden Zusammenarbeit bei ihrer Bekämpfung. Trevi ist einerseits Konferenz der Innenminister der 12 EG-Staaten, andererseits ein Zusammenschluss der Chefs der Sicherheits- und Polizeidienste sowie der Experten dieser Länder. Eine sogenannte «Troika» (bestehend aus dem amtierenden Präsidenten sowie dessen Vorgänger bzw. Nachfolger) vertritt die Trevi-Gruppe nach aussen. Sie führt Konsultationen mit einigen gleichgesinnten Nicht-Mitgliedstaaten, worunter die Schweiz.
1.12
Die Trevi-Troika hat sich in Madrid interessiert gezeigt, die Zusammenarbeit mit den Nicht-Mitgliedstaaten zu intensivieren. Der institutionelle Rahmen für eine konkretere und effizientere Zusammenarbeit muss aber erst noch geschaffen werden. Konkrete Pläne wurden bisher noch nicht vorgelegt. Da die Schweiz als Nicht-EG-Staat Trevi nicht angehören kann, ist es an dieser Organisation, Vorschläge für die Modalitäten einer Zusammenarbeit zu unterbreiten.
3.
Die Schweiz hat bisher an zwei Drittstaatenkonsultationen der Trevi-Troika teilgenommen (in München im Juni 1988 und in Madrid im Mai 1989). Die Schweiz ist interessiert an kontinuierlichen Kontakten zu Trevi, um über die in diesem Gremium geleistete Arbeit und die gefassten Beschlüsse informiert zu werden. Unser Land darf nicht infolge der Nichtmitgliedschaft in Trevi zu einem Raum werden, wo Terroristen, Drogenhändler und andere Kriminelle sich den für den EG-Raum beschlossenen Bekämpfungsmassnahmen entziehen können.
4.
Da der Schweiz bisher keinerlei Pläne über eine Zusammenarbeit europäischer Polizeien unterbreitet wurden, kann sich der Bundesrat zu diesem Punkte nicht äussern.
5.
Dem Adjunkten der Bundesanwaltschaft Dr. Roland Burkhard oblag in Madrid die Beratung des Vorstehers des EJPD in sicherheitspolitischen Fragen (namentlich Terrorismus).
6.
Es liegen seitens von Trevi noch keinerlei Pläne für eine vertiertere Zusammenarbeit mit den Nicht-Mitgliedstaaten vor. Der Bundesrat kann sich deshalb zu diesem Punkte nicht äussern.
7.
Ein Treffen der Schweizer Delegation mit der Koordinationsgruppe zur Aufhebung der Binnengrenzen fand in Madrid nicht statt.
8.
Die Einwanderungsminister der EG haben schon seit längerer Zeit Fragen im Zusammenhang mit der Zuständigkeit zur materiellen Behandlung von Asylgesuchen erörtert. In Madrid fand kein diesbezüglicher Meinungsaustausch mit der Trevi-Troika statt. Anlässlich der Gespräche mit der Delegation der Einwanderungsminister wurde dieser Fragenkomplex nicht angesprochen. Die Schweiz ist dennoch interessiert am Fortgang der Arbeiten, da nur durch internationale Vereinbarungen die Probleme des Flüchtlings in einer «orbit-Situation» und der unkontrollierten innereuropäischen Wanderungsbewegung von Asylsuchenden gelöst werden können.
9.
Ein Entwurf über eine Erstasylkonvention der Einwanderungsminister der EG liegt zurzeit nicht vor.
10.
Als Nichtmitgliedstaat der EG kann die Schweiz nicht darüber entscheiden, ob und wann sie sich an Vertragsverhandlungen beteiligen will. Im Bereiche eines Erstasylabkommens kann sie lediglich ihr Interesse an einer Mitwirkung bekunden, was sie auch getan hat.
11.
bis 13. Die Schweiz hat am EG-Gipfel vom 26./27. Juni 1989 nicht teilgenommen.
14.
Die eidgenössischen Räte wurden in den vergangenen Jahren anlässlich der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen, in der Fragestunde wie auch in den Geschäftsberichten 1986, 1987 und 1988 über die Arbeiten im Zusammenhang mit einem Erstasylabkommen orientiert. Auf europäischer Ebene sind indessen bis heute die Arbeiten nicht abgeschlossen, so dass sich der Bundesrat darüber noch nicht aussprechen konnte.
15.
Das unter Ziffer 14 Gesagte gilt auch für das Abkommen, das im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde und gegenwärtig im Ministerkomitee behandelt wird. Der Bundesrat ist an einem Zustandekommen eines solchen völkerrechtlichen Instrumentes interessiert, da Probleme im Asyl- und Flüchtlingsbereich zunehmend nur durch internationale Koordination gelöst werden können. Was die informellen Konsultationen zwischen dem UNHCR und verschiedenen europäischen Aufnahmestaaten, den Vereinigten Staaten, Kanadas und Australiens anbetrifft, so findet in diesen Konferenzen ein breit angelegter Meinungsaustausch über gemeinsam interessierende Fragen der Flüchtlings- und Asylpolitik statt. Es liegt aber in der Natur der Konsultationen, dass keine für die Teilnehmer verbindlichen Beschlüsse gefasst werden. Demzufolgefinden auch keine Vertragsverhandlungen statt.
16.
Im Bereiche des Europarates beauftragte das Ministerkomitee das aus Fachexperten der Mitgliedstaaten zusammengesetzte CAHAR mit der Ausarbeitung eines völkerrechtlichen Vertrages. Im CAHAR sind wohl u. a. das UNHCR, nicht aber nichtgouvernementale Organisationen vertreten. Demzufolge werden Fachleute und interessierte Organisationen nicht zu den Vertragsverhandlungen, wohl aber in das Ratifikationsverfahren einbezogen. Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Frau Fankhauser: In Sachen Trevi- und Schengen-Abkommen übt der Bundesrat höchste Diskretion, um nicht von Geheimnistuerei zu sprechen. Auch in Europa werden die Parlamente in diese Abschottungspolitik sehr wenig miteinbezogen. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er von dieser Haltung der Geheimnistuerei wegkommt und dass er bei künftigen Entscheiden in diesem Bereich das Parlament rechtzeitig informiert und mit einbezieht. In der Beantwortung der Interpellation wurde eine Troika erwähnt. Glasnost in dieser Sache wäre sehr zu wünschen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fankhauser Drogenabhängige, Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten. Europäische Abschottungspolitik Interpellation Fankhauser Toxicomanes, réfugiés et travailleurs migrants. Coopération au plan européen In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.557 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1989 - 08:00 Date Data Seite 1754-1755 Page Pagina Ref. No 20 017 836 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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