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Entscheid

89-583

Verwaltungsbehörden 03.10.1989 89.583

3. Oktober 1989Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das vom Bundesrat befürwortete Dreiebenenmodell räumt den privaten Lokalradios auf der unteren Ebene des regionallokalen Bereichs eine Priorität ein. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass eine aus der Fernsehwerbekasse finanzierte DRS-Programmausweitung auf der regional-lokalen Ebene die Existenz der mittleren und kleineren Lokalradios in Frage stellt?

2.

Im Dreiebenenmodell sind Aufgabenteilung und Terrainabgrenzungen besonders gefragt. Wie stellt sich der Bundesrat zur Auffassung der SRG, den Lokalradios Auflagen betreffend Benutzung und Mitfinanzierung ihrer DRS-Programme zu machen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die anerkannt wertvolle Programmarbeit der Lokal radios nicht durch eine unnötige Programmexpansion der SRG gefährden zu lassen?

3.

Der bundesrätliche Beschluss vom 19. Juni 1989 bedeutet insgesamt eine Abwanderung nationaler Werbegelder ins Fernsehen, was die Existenz mittlerer und kleiner Lokalradios vor allem in dünnbesiedelten Randregionen gefährdet. Werden diese zusätzlichen Fernsehwerbegelder auch Radio DRS respektive den DRS-Regionaljournals zugute kommen? Wird damit ein DRS-Programmausbau im regional-lokalen Bereich mitfinanziert? Texte de l'interpellation du 23 juin 1989 Le 19 juin 1989, le Conseil fédéral a accordé une prolongation de cinq ou de six minutes du temps réservé à la publicité à la télévision; cette prolongation a surpris par son ampleur. Selon les tarifs, il en résulte des recettes supplémentaires de l'ordre de 25 à 40 millions de francs. En revanche, la même augmentation du temps réservé à la publicité qui a été consentie aux radios locales ne rapporte rien à celles-ci. Celles de petite et de moyenne envergure ne parviennent de toute façon pas à tirer parti du temps qui leur est déjà accordé. Nul ne conteste que les radios locales ont un rôle politique important à jouer en tant qu'instruments de promotion culturelle permettant aux régions de notre pays de faire valoir leur particularité et leur autonomie. Il est d'autant plus surprenant que la Société suisse de radiodiffusion cherche à développer encore ses programmes régionaux et locaux. Dans une interview publiée par plusieurs journaux, M. Heinrich von Grüningen, directeur des programmes de DRS-1, a déclaré que la radio envisage d'augmenter encore les émissions de ses programmes ayant un caractère régional. Ainsi, les émetteurs urbains diffuseront durant la journée des programmes sur les ondes ultracourtes pour de grandes agglomérations. Les déclarations de M. von Grüningen n'ont été démenties ni par la direction générale, ni par celle des programmes DRS. En outre, la DRS a l'intention d'émettre le soir un magazine régional d'une heure. Les radios locales qui reprennent partiellement les programmes de la SSR, seraient tenues de retransmettre tous les programmes régionaux de celle-ci. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Le système des trois niveaux préconisé par le Conseil fédéral accorde la priorité au niveau régional et local aux radios locales privées. Le gouvernement est-il également d'avis que le développement des programmes de la DRS au niveau régional et local au moyen des fonds collectés par la télévision grâce à la publicité, menace la survie des radios locales de petite et moyenne envergure?

2.

Le système des trois niveaux requiert une répartition claire des tâches sur les plans théorique et pratique. Que pense le Conseil fédéral de l'opinion de la SSR selon laquelle celle-ci est autorisée à imposer des charges aux radios locales concernant la participation et le financement des programmes de la DRS? Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend entreprendre pour empêcher que le précieux travail des radios locales ne soit remis en cause par une extension inutile des programmes de la SSR?

3.

La décision prise par le Conseil fédéral le 19 juin 1989 a pour effet de faire couler dans les caisses de la télévision les fonds nationaux provenant de la publicité, ce qui représente une menace pour les radios locales de petite et moyenne importance, surtout dans les régions marginales peu peuplées. Ces fonds supplémentaires de la publicité à la télévision bénéficieront-ils aussi à la radio DRS et à ses jounaux régionaux? Serviront-ils ainsi à cofinancer l'extension des programmes DRS dans le secteur régional et local?

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3.

Oktober 1989 555 Interpellation Seiler. Lokalradios Seiler: Die Lokalradios sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Teil unserer Medienwelt geworden. Dass sie einem Bedürfnis entsprechen, beweisen die hohen und noch steigenden Hörerzahlen. Um so mehr hat deshalb eine Aussage des DRS-1-Programmleiters Heinrich von Grünigen die Lokalradioverantwortlichen aufgeschreckt. Seine Aussage ist ein direkter Angriff auf das sogenannte Dreiebenenmodell. Er erklärte nämlich, dass Radio DRS eine verstärkte Regionalisierung seines ersten Programmes plane. Beispielsweise sollen sogenannte Stadtsender im Verlaufe des Tages grossflächige UKW-Fenster mit Sendungen für jeweils eine grössere Agglomeration ausstrahlen. Nun muss man wissen, dass die Finanzierung von Radio DRS aus zwei Kassen erfolgt: Einmal aus der Fernsehwerbung und zweitens durch Konzessionsgelder. Die Konzessionsgelder werden aber auch von den Hörern der Lokalradios mitbezahlt, auch wenn sie nur die Lokalradios hören. Dass dieser Anteil sehr hoch sein kann, zeigen die Hörerzahlen z. B. des Radio «Munot», von denen regelmässig 65 Prozent nur dieses Radio einstellen. Nun plant der Progammleiter DRS u. a. auch mit den Gebühren, die von den Lokalradiohörern bezahlt werden, eine Ausdehnung der Regionalsendezeiten zulasten der Lokalradios, dies obwohl bekanntlich diese kleinen Senderam bedeutend kürzeren Hebelarm sitzen. Man schreibt ihnen den Ausstrahlungsraum und die Sendestärke vor, obwohl sie die gesamte Sendetechnik selber zu berappen haben. Gerechterweise müsste eigentlich eine Gebührenverteilung oder ein Splitting gefordert werden. Es soll also ein Ausbau stattfinden, der mit zusätzlichen Fernsehgeldern und den Konzessionsgebühren der Lokalradiohörer bezahlt wird, und das in einem Zeitpunkt, wo die finanzielle Situation der kleinen und mittleren Lokalradios trotz grossem Hörererfolg immer noch prekär ist. Hohe Ausgaben erwachsen ihnen, weil sie sich bemühen, anspruchsvolle Programme zu bieten und vor allem journalistisch aus allen Regionen zu berichten. Ein Angriff, wie er vom Programmleiter von Radio DRS 1 lanciert worden ist, gefährdet im besonderen die kleineren Lokalradios. Zudem besteht bei ihnen die Unsicherheit, wie es weitergeht - auch betreffend Uebernahme von DRS-Teilen. Der Vertrag von Radio DRS mit den Lokalradios ist nämlich nur um ein Jahr verlängert worden, bis Ende 1990. Ich frage mich, was nachher geschieht. Diese und andere Fragen haben mich bewogen, eine Interpellation einzureichen. Für deren Beantwortung möchte ich Herrn Bundesrat Ogi im voraus danken. Bundesrat Ogi: Das ist das Schöne in meinem Departement: Vom Verkehr kommt man zur Energie und schlussendlich noch zu Radio und Fernsehen. Dort können wir wenig auslösen. Zur ersten Frage von Herrn Ständerat Seiler: Der Bundesrat hat seine medienpolitischen Vorstellungen im Entwurf zum Radio- und Fernsehgesetz konkretisiert, das ja morgen im Nationalrat zur Diskussion steht. Die Versorgung des lokalen und regionalen Bereichs soll dabei bekanntlich von Privaten, SRG-unabhängigen Veranstaltern wahrgenommen werden. Ein Vorstoss der SRG in diesen Bereich würde deshalb der vom Radio- und Fernsehgesetz zugrunde liegenden Konzeption, dem Ebenenmodell, widersprechen und ist auch durch die geltende SRG-Konzession nicht abgedeckt. Radio DRS begann bereits Ende 1978, also dreieinhalb Jahre vor Inkrafttreten der Rundfunkverordnung, mit der Ausstrahlung von Informationssendungen für die Regionen seines Empfangsgebietes. Die Regionaljournale decken aber weitaus grössere Einzugsgebiete ab als die einzelnen Lokalradios. Die Generaldirektion der SRG versichert in ihrer Stellungnahme zu diesem parlamentarischen Vorstoss, dass für einen weiteren Ausbau der Regionalinformationen beim Radio zurzeit keine konkreten Pläne bestehen. Die von Ihnen erwähnten Aeusserungen des Programmdirektors von Radio DRS 1 in einem Zeitungsinterview dürfen deshalb nicht als unternehmungspolitische Absichtserklärung der SRG verstanden werden. Zur Frage 2: Die Abgabe von Programmen an Lokalradios fällt in den Kompetenzbereich der SRG. Im übrigen ist kein privater Veranstalter verpflichtet, Sendungen von der SRG zu übernehmen. Der Bundesrat begrüsst es indessen, dass die SRG ihre Programme den lokalen Stationen zu sehr vorteilhaften Bedingungen überlässt, profitieren doch davon in erster Linie kleinere oder mittelgrosse Sender in wirtschaftlich schwächeren Regionen. Die Auflagen, welche die SRG den Lokalradios macht, ergeben sich einerseits aus den Vorschriften der Verordnung über lokale Rundfunkversuche, insbesondere über die Trennung von Werbung und Programm, andererseits dienen sie der erwünschten journalistischen und programmlichen Transparenz. Zur Frage 3: Durch die Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fernsehen kann ein Teil des beträchtlichen Nachfrageüberhangs bei der Fernsehwerbung abgebaut werden. Es trifft nach Ansicht des Bundesrates nicht zu, dass dadurch die Lokalradios automatisch Einbussen bei der Radiowerbung in Kauf nehmen müssen, unterscheiden sich doch die Werbemärkte der beiden Medien beträchtlich. Im weiteren sind auch Synergieeffekte zwischen den beiden Werbeträgern nicht auszuschliessen. Die Auffassung, dass die gleichzeitig bewilligte Lockerung der Werbebeschränkungen in der RVO den Lokalradios nichts bringe, teilt der Bundesrat nicht. Die Erhöhung der Werbezeit dürfte zweifellos positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der lokalen Radioveranstalter zeitigen. Dies um so mehr, als seit dem 1. Juli 1989 die täglichen und saisonalen Nachfrageschwankungen frei kompensiert werden dürfen. Dadurch werden gerade die kleineren Stationen in die Lage versetzt, an Spitzentagen die Nachfrage vollumfänglich zu befriedigen. Es ist richtig, dass im Sinne eines SRG-internen Finanzausgleichs auch Mittel vom Fernsehen zum Radio fliessen. Nur so kann die SRG den umfassenden Programmauftrag in allen Sprachregionen erfüllen. Milden zusätzlichen Mitteln aus der Fernsehwerbung wird jedoch, wie vorgängig gezeigt wurde, kein Programmausbau - und das ist wichtig für Sie, Herr Ständerat Seiler- im regional-lokalen Bereichfinanziert. Seiler: Ich bin zufrieden mit der Antwort des Bundesrates. Ich bin froh, dass die Aussage des Programmleiters hier widerlegt worden ist. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass die Ausdehnung der Werbezeiten für kleine und mittlere Radiostationen Vorteile bringt. Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr La séance est levée à 19 h 00 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Seiler Lokalradios. Sicherung des Dreiebenenmodells Interpellation Seiler Radios locales. Maintien des trois niveaux In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.583 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1989 - 17:00 Date Data Seite 554-555 Page Pagina Ref. No 20 017 977 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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