89-598
Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.598
15. Dezember 1989Deutsch5 min
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15. Dezember 1989 2233 Motion Portmann gelder der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz und der Arbeitslosenversicherung. Zur Totalrevision des Militärversicherungsgesetzes wurde im September 1989 das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen; im Rahmen dieser Totalrevision wird die AHV-Beitragspflicht auf den Ersatzeinkommen, die dem Arbeitgeber ausgerichtet werden, voraussichtlich vorgeschlagen werden. Ein Beitragsbezug auf Taggeldern der Krankenversicherung wäre wegen der Ausgestaltung der Versicherung schwierig. Es wäre namentlich zu berücksichtigen, dass es sich bei der Krankenversicherung nach wie vor um eine freiwillige Versicherung handelt. Die Taggelder werden teils als feste Beträge, teils in Prozenten des Lohnes ausgerichtet. Auch in der Unfallversicherung wäre ein Beitragsbezug der AHV mit grossen administrativen Aufwendungen verbunden. Insbesondere stehen nicht alle Taggeldbezüger in einem Arbeitsverhältnis. Bei der Beratung des UVG wurde die Einführung eines AHV-Beitragsbezuges bereits eingehend erörtert und abgelehnt. Die Gründe hierfür gelten auch grundsätzlich heute noch. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit das Taggeld der Unfallversicherung bei voller Arbeitsunfähigkeit auf 80 Prozent des unmittelbar vor dem Unfall erzielten Verdienstes festgesetzt (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 UVG). Dadurch sollte gewährleistet werden, dass der Taggeld-Bezüger nicht besser gestellt werde als sein nicht verunfallter Kollege nach Abzug seiner Sozialversicherungsbeiträge. Letzterer würde bei den Taggeldern der Unfallversicherung indessen dazu führen, dass sie wesentlich unter die gesetzlich fixierten 80 Prozent fallen würden. Das würde also voraussetzen, dass mit Einführung des Beitragsbezuges auf Taggeldern der Unfallversicherung auch deren Höhe neu festzusetzen und im Zusammenhang damit die Finanzierung der Versicherung zu überprüfen wäre. Trotz der erwähnten Probleme ist der Bundesrat bereit, die aufgeworfene Problematik erneut zu prüfen. Im übrigen ist an die Arbeiten einer ständerätlichen Kommission am Entwurf eines Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts zu erinnern. Darin ist diese Massnahme für die UV vorgesehen. Der Entwurf geht noch 1989 in ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren. Es bleibt abzuwarten, welches Echo die Massnahme dort findet und welches Schicksal ihr im Parlament zuteil werden wird. Das neue Bundesgesetz würde auch für die UV verbindlich sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 89.598 Motion Neuenschwander Zentrale Zivilschutz-lnstruktorenschule Instructeurs de la protection civile. Centre de formation Wortlaut der Motion vom 20. September 1989 Der Bundesrat wird ersucht, baldmöglichst eine zentrale Zivilschutz- Instaiktorenschule auf Stufe Bund zu schaffen. Texte de la motion du 20 septembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de créer le plus tôt possible un centre de formation fédéral pour les instructeurs de la protection civile. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Basler, Berger, Blocher, Bonny, Bremi, Bürgi, Büttiker, Cincera, Daepp, David, Dietrich, Dreher, Eppenberger Susi, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Houmard, Humbel, Jeanneret, Jung, Keller, Kühne, Loretan, Luder, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Nebiker, Oehler, Oester, Portmann, Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Steffen, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Wellauer, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul, Zölch.Zwingli (73) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das grösste Defizit im Zivilschutz besteht heute in der Ausbildung. Durch die ungenügende Ausbildung der Zivilschutzpflichtigen ist die Auftragserfüllung des Zivilschutzes im Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfall in Frage gestellt. Die wenigen vollamtlichen Instruktoren sind nicht in der Lage, den Gemeinden die notwendige Unterstützung anzubieten. Auch die Ortschefs, die für die jährliche Weiterbildung ihrer Schutzdienstpflichtigen verantwortlich sind, sind als Milizfunktionäre hoffnungslos überlastet. Der Schutzdienstpflichtige hat Anspruch auf eine seriöse, professionellere Ausbildung mit zeitgemässen Mitteln. Die Schaffung einer zentralen Instruktorenschule drängt sich deshalb auf. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 22. November 1989 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 22 novembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.635 Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1989 Der Bundesrat wird eingeladen:
Erwägungen
1.
die Zahl der in der Schweiz lebenden Mitbewohner der zweiten Ausländergeneration festzustellen;
2.
die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden können;
3.
den Mitbewohnern der zweiten Ausländergeneration beim Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürgerung zu gestatten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten;
4.
bei den Partnerstaaten (vor allem bei der Efta und bei der EG) auf eine entsprechende wechselseitige Regelung hinzuwirken. Texfe de la motion du 2 octobre 1989 Le Conseil fédéral est chargé:
1.
De recenser les étrangers de la deuxième génération vivant en Suisse;
2.
De créer les bases constitutionnelles et légales offrant à ces personnes la possibilité d'une naturalisation facilitée;
3.
D'autoriser ces personnes à garder leur nationalité d'origine après leur naturalisation si des motifs dignes de considération le justifient;
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Neuenschwander Zentrale Zivilschutz-Instruktorenschule Motion Neuenschwander Instructeurs de la protection civile. Centre de formation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.598 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2233-2233 Page Pagina Ref. No 20 018 093 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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