89-609
Verwaltungsbehörden 23.03.1990 89.609
23. März 1990Deutsch10 min
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23. März 1990 N 701 Motion Jaeger Streichung der unglücklichen, einzig im deutschen und im italienischen Gesetzeswortlaut vorhandenen Qualifizierung «offensichtlich» vor. Das Vernehmlassungsverfahren zeitigte jedoch bereits zu diesem moderaten Revisionsvorschlag gerade seitens der Mehrheit der grossen Parteien - sei es generell (FdP), sei es hinsichtlich einer Aenderung von Artikel 69 Absatz 2 BPR (SVP, SP) - ein sehr reserviertes Echo. Der Bundesrat hat durchaus Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Er beabsichtigt, im Rahmen seiner Botschaft zur Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Um nicht bereits vorweg an ein konkretes Lösungsmodell gebunden zu sein, beantragt er indessen die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Le président: MM. Schmid et Ruf combattent la motion Zwingli. La discussion est également renvoyée à une date ultérieure. Verschoben - Renvoyé #ST# 89.609 Motion Jaeger Schriftliche Abgabe von Voten Interventions parlementaires présentées par écrit Wortlaut der Motion vom 21. September 1989 Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, dem Nationalrat einen Vorschlag zu unterbreiten, wonach das Geschäftsreglement des Nationalrates dahingehend abgeändert wird, dass die Ratsmitglieder ihre Voten auch schriftlich statt nur mündlich abgeben können. Derartige schriftliche Voten sollen dem Rat ausgeteilt und in das Amtliche Bulletin aufgenommen werden. Texte de la motion du 21 septembre 1989 Le Bureau du Conseil national est chargé de soumettre au Parlement un projet de modification du Règlement du Conseil national spécifiant que les députés ne pourront plus présenter leurs interventions uniquement par oral, mais pourront le faire également par écrit. De telles interventions seront distribuées au Conseil et reprises dans le Bulletin officiel. Mitunterzeichner - Cosignataires: Maeder, Müller-Aargau,. Widmer (3) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Erwägungen
1.
Zielsetzung Dass der Ratsbetrieb überlastet ist und die Debatten sich in die Länge ziehen, während gleichzeitig wichtige Geschäfte nicht behandelt werden können, ist bekannt. Mein Vorschlag soll einen Weg eröffnen, der einerseits zu einem Verzicht auf manches Votum führen kann, der aber andererseits den Parlamentariern/innen die Möglichkeit der Meinungsäusserung belassi. Die Möglichkeit, sein Votum schriftlich abzugeben und in das Protokoll aufnehmen zu lassen, besteht im Repräsentantenhaus der USA und im Bundestag der BRD. Es wäre angebracht, dieses Instrument in unserem Parlament zumindest probeweise einzusetzen.
2.
Anwendungsbereich Grundsätzlich sollte die Möglichkeit der schriftlichen Abgabe für alle Arten von Voten bestehen. Es gibt sicher Stellungnahmen, die nicht in dieser Form abgegeben werden können: Voten des Bundesrates, eigentliche Diskussionsvoten, die auf Aussagen anderer Ratsmitglieder eingehen. Die schriftliche Abgabe von Voten ist am ehesten bei einer Eintretensdebatte sinnvoll, wo es gilt, grundsätzliche Positionen zu markieren. Auch heute werden derartige Grundsatzvoten, auch wenn sie mündlich vorgetragen werden, meist sehr gründlich vorbereitet, ohne dass aber bereits auf andere Voten eingegangen wird. Die Eintretensdebatte dient ja vor allem dazu, eine Uebersicht über die Meinungen im Rat zu geben. Kommissionssprecher, Antragsteller und Fraktionssprecher werden vermutlich auch in Zukunft ihre Stellungnahmen mündlich abgeben. Die schriftliche Abgabe von Voten wird vor allem für Einzelsprecher in den Eintretensdebatten eine sinnvolle Alternative zum mündlichen Votum sein.
3.
Straffung der Debatten Einer der Vorteile der vorgeschlagenen Regelung ist die Verkürzung der Debatten. Allein dieser Punkt würde für die Neuregelung sprechen. Der zweite Vorteil liegt in einer grösseren Uebersichtlichkeit der Debatten. Wir sollten uns immer bewusst sein, dass die eidgenössischen Räte in vielen Fällen gewissermassen nur «vorberatende Gremien» für die «dritte Kammer», das Volk, sind, das endgültig entscheiden muss oder kann. Wir sind es dieser «dritten Kammer» schuldig, dass wir die politischen Fragen in einer klaren Art präsentieren. Die auswuchernden Debatten mit einer Vielzahl von Einzelrednern tragen nun nicht gerade zur Klarheit bei. Eine gestraffte Debatte ist auch eine übersichtlichere und damit verständlichere Debatte. Es kann auch gehofft werden, dass die Debatten, wenn sie von individuellen Standortbestimmungen entlastet sind, wieder vermehrt zu Diskussionen werden, in denen auf die Argumente des Gegners eingegangen wird.
4.
Freiheitliche Lösung Die Ueberlastung des Ratsbetriebes wird irgend einmal zu Massnahmen führen. Es steht zu befürchten, dass derartige Massnahmen die Freiheit des einzelnen Parlamentariers einschränken werden. Die organisierten Debatten sind eine erste derartige Beschränkung. Andere, zum Teil unsinnige Beschränkungen (z. B. Kontingentierung der Jahresredezeit) wurden bereits diskutiert. Die Motion schlägt eine Lösung vor, die eine Verkürzung der Debatte ohne Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit ermöglicht. Eine alternative Möglichkeit zur Stellungnahme ist wesentlich wirksamer als die berühmten Aufrufe zur Zurückhaltung bei Wortmeldungen. Wir dürfen nicht vergessen, dass jeder Parlamentarier einen Wählerauftrag hat, zu dem auch das Vortragen bestimmter Standpunkte gehört. Jeder Parlamentarier muss aber in eigener Verantwortung bestimmen, wann sein Wählerauftrag eine Wortmeldung verlangt. Dass ein schriftliches Verfahren für die Parlamentarier attraktiv sein kann, beweist die rege Benützung des schriftlichen Verfahrens bei den persönlichen Vorstössen.
5.
Ausgestaltung Die Motion enthält bewusst keine Detailregelungen. Es wird nötig sein, diese Fragen zu regeln. Diese Fragen können jedoch erst sinnvoll bearbeitet werden, wenn über den Grundsatz entschieden worden ist. Als Probleme seien hier nur genannt: - Umfang schriftlicher Voten - Frist für die Einreichung schriftlicher Voten - Zuständigkeit für die Vervielfältigung - Ort der Aufnahme ins Protokoll Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau Die Möglichkeit für die Mitglieder des Nationalrates, ihren Standpunkt in den Eintretensdebatten nicht mündlich, sondern schriftlich darlegen zu können, würde den Parlamentsbetrieb etwas entlasten.
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Postulat Braunschweig 702 N 23 mars 1990 In den Parlamenten der BRD, Kanadas, der USA und der Tschechoslowakei können schriftliche Texte anstelle von mündlichen abgegeben werden. In anderen Parlamenten werden im Protokoll der Debatten auch nicht mündlich vorgetragene ministerielle Antworten, Tabellen, Statistiken, Dokumentationselemente usw. aufgeführt (Angaben aus «Parlements dans le monde», Bruxelles 1986, S. 627ff.). Man könnte sich kurze Texte vorstellen; ein zu langer Text würde nicht gelesen und im Amtlichen Bulletin zu viel Platz beanspruchen. Der Text müsste so rechtzeitig eingereicht werden, dass die Berichterstatter und der Bundesrat noch von ihm Kenntnis nehmen können. Die Parlamentsdienste könnten die Vervielfältigungsarbeiten übernehmen. Eine spezielle Kennzeichnung im Amtlichen Bulletin würde darauf hinweisen, dass es sich um einen schriftlichen Beitrag handelt. Falls diese Neuerung nur im Nationalrat, in welchem die Arbeitsüberlastung besonders krass ist, eingeführt werden soll, ist die Ueberweisung einer Motion nicht nötig, und ein Postulat würde genügen. Nach der Ueberweisung würde das Büro eine Aenderung des Réglementes des Nationalrates vorlegen. Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt dem Nationalrat, die Motion in der Form eines Postulates anzunehmen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 89.699 Postulat der Kommission für auswärtige Angelegenheiten Institutionelle Aspekte der Beziehungen der Schweiz mit den EG Postulat de la Commission des affaires étrangères Aspects institutionnels des relations de la Suisse avec les CE Wortlaut des Postulates vom 7. November 1989 Bei der Ueberweisung des Postulates der Wirtschaftskommission vom 25. Oktober 1988 hat der Nationalrat den Bundesrat gebeten, einige Fragen zu vertiefen, namentlich Fragen institutioneller Art, die er in seinem Bericht vom 24. August 1988 über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess behandelt hat. Im Januar 1988 hat das EDA eine «Groupe de réflexion sur la Suisse et l'Europe» gebildet, deren Arbeiten der Kommission für auswärtige Angelegenheiten unterbreitet worden sind. Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament sobald als möglich einen neuen umfassenden Europabericht zu unterbreiten, der namentlich die «Neutralitätspolitik und die institutionellen Aspekte der Beziehungen der Schweiz mit den Europäischen Gemeinschaften» untersucht und dazu Stellung nimmt. Texte du postulat du 7 novembre 1989 En adoptant le postulat de la Commission des affaires économiques du 25 octobre 1988, le Conseil national a prié le Conseil fédéral d'approfondir certaines questions, notamment d'ordre institutionnel, traitées dans son rapport sur la position de la Suisse dans le processus d'intégration européenne du
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août 1988. En janvier 1988, le département des affaires étrangères a constitué un «Groupe de réflexion sur la Suisse et l'Europe» dont les travaux ont été présentés à la Commission des affaires étrangères. Le Conseil fédéral est invité à présenter dès que possible au Parlement un nouveau rapport d'ensemble sur l'Europe qui analyse en particulier la «politique de neutralité et les aspects institutionnels des relations de la Suisse avec les Communautés européennes» et sur lesquels il prendra position. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Februar 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 février 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 89.801 Postulat Braunschweig Konfliktbewältigung durch internationale kulturelle Zusammenarbeit Coopération culturelle et règlement des conflits Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1989 Die Schweiz ist nur gerade in einigen westlichen Kulturzentren und in Tokio durch Kulturattaches vertreten, die zudem als erstes die Aufgabe haben, die Schweiz im Ausland zur Darstellung zu bringen. Wir bitten den Bundesrat, die internationale kulturelle Zusammenarbeit unter anderem durch die Ernennung von Kulturattaches in zahlreichen Staaten, die uns geographisch, politisch, kulturell weniger nahe sind, ganz wesentlich auszubauen. Durch die Ernennung von Frauen kann ihr Anteil unter den Diplomaten in gewünschter Weise endlich erhöht werden. Dies drängt sich um so mehr auf, als Frauen häufig in Konfliktsituationen die zusätzlich Benachteiligten sind. Bei dieser Ausgestaltung soll es nicht in erster Linie um Werbung für unser Land und unsere Kultur gehen, sondern langfristig um Konfliktbewältigung. Möglicherweise können Kultur- und Geistesschaffende selber diese Aufgabe mit mehr Aussicht auf Erfolg lösen. Im Ausland besteht eine vorbildliche Tradition, während der letzte Schweizer Diplomat dieses Formats Carl J. Burckhardt war - vor 50 Jahren in Danzig! Texfe du postulat du 14 décembre 1989 La Suisse n'est représentée que dans quelques centres culturels occidentaux et à Tokyo par des attachés culturels, dont la tâche principale est par ailleurs de présenter la Suisse à l'étranger. Nous invitons le Conseil fédéral à renforcer substantiellement la coopération culturelle internationale, plus particulièrement en nommant des attachés culturels dans de nombreux pays qui nous sont moins proches sur les plans géographique, politique et culturel. La désignation de femmes pourrait répondre au souhait de voir augmenter leur représentation au sein du corps des diplomates. Cela s'avère d'autant plus nécessaire que les femmes sont souvent les victimes les plus touchées dans des situations conflictuelles. Cette manière de voir signifie qu'il ne s'agit pas en premier lieu de publicité en faveur de notre pays et de notre culture, mais bien, à long terme, de règlement des conflits. Des personnes appartenant aux milieux culturel et intellectuel -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Jaeger Schriftliche Abgabe von Voten Motion Jaeger Interventions parlementaires présentées par écrit In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.609 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 701-702 Page Pagina Ref. No 20 018 433 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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