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Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.632
15. Dezember 1989Deutsch12 min
Source admin.ch
Interpellation Morf 2256 N 15 décembre 1989 zum «Uebereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können» von 1980 gehörigen Protokolle ratifiziert, die nichtentdeckbare Splitter, Minen, Sprengfallen und andere Vorrichtungen sowie Brandwaffen betreffen. Es ist nicht möglich, mit Blick auf das Protokoll l im Ausland systematisch die möglichen militärischen Auswirkungen der technischen, Raumfahrts- oder genetischen Entwicklung zu untersuchen. Im Bewusstsein der Anforderungen des humanitären Rechts hat die schweizerische Delegation zusammen mit der schwedischen an der 25. Internationalen Rotkreuzkonferenz (Genf 1986) einen Resolutionsentwurf vorgelegt, der mit Konsens angenommen worden ist und die Sorge verschiedener Regierungen angesichts der Entwicklung neuer Waffentechnologien ausdrückt. Deren Benützung könnte unter gewissen Umständen aufgrund des geltenden Rechts verboten werden. Die Konferenz beauftragte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Sache weiterzuverfolgen. Das IKRK hat nun im letzten Juni ein Gespräch über den kriegsmässigen Gebrauch der Laserwaffe gegen Personen veranstaltet, an dem zwanzig schweizerische und ausländische Experten teilgenommen haben. Es hat sich dabei um die erste Etappe eines weitergehenden Denkprozesses gehandelt.
Erwägungen
5.
Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, die Meinung des IKRK - einer Institution, deren Unabhängigkeit er respektiert über die Zulässigkeit des Gebrauchs von Massenvernichtungswaffen im Licht des humanitären Rechts und der Zusatzprotokolle im besonderen zu kommentieren. Der Bundesrat setzt vor allem seine Bestrebungen zugunsten der universellen Ratifikation der Protokolle l und II fort, denen bereits 92 bzw. 82 Vertragsparteien angehören. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.632 Interpellation Morf Unesco Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1989 Ende 1985 haben sich die USA, Grossbritannien und Singapur aus der Unesco zurückgezogen. Inzwischen hat sich die Situation innerhalb der Unesco dank fundamentalen administrativen und programmpolitischen Reformen so weit geändert, dass es diesen ehemaligen Mitgliedsländern möglich sein sollte, der für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Umweltpolitik so wichtigen Weltorganisation wieder beizutreten. Im Europarat betonte der neue Generalsekretär Mayor im letzten Herbst auf meine im Namen der Wissenschafts- und Technologie-Kommission gestellte Frage nach den Folgen des Austritts, dass diese nicht nur für die Unesco negativ waren, sondern ganz offenbar auch für die ausgetretenen Länder. Welche Möglichkeiten hat der Bundesrat, direkt oder in internationalen Organisationen darauf hinzuwirken, dass die Regierungen der drei ausgetretenen Staaten angesichts der neuen, positiven Entwicklung in der Unesco einen Wiedereintritt ins Auge fassen, der bildungs-, Wissenschafts- und kulturpolitisch, vor allem aber auch im Hinblick auf gemeinsame Lösungen der weltweiten Umweltprobleme, für alle Seiten von grossem Gewinn wäre? Texte de l'interpellation du 2 octobre 1989 A la fin de 1985, le Royaume-Uni, la Grande-Bretagne et Singapour se sont retirés de l'UNESCO. Entre-temps, la situation interne de l'UNESCO s'est modifiée, grâce à des réformes fondamentales touchant aussi bien à l'administration qu'à son programme politique. Dès lors, il semblerait possible que anciens membres retournent au sein de cette organisation mondiale, si importante pour l'éducation, la science, la culture et la politique de l'environnement. Cet automne, au Conseil de l'Europe, le nouveau secrétaire général Mayor a répondu à ma question concernant les conséquences du retrait, question que j'avais posée au nom de la Commission pour la science et la technologie. Il a précisé que ces conséquences avaient été néfastes non seulement pour l'UNESCO, mais, de façon évidente, aussi pour les pays qui s'en sont retirés. Quelles possibilités le Conseil fédéral a-t-il d'agir, directement ou au sein d'organisations internationales, en sorte que les gouvernements des trois pays s'étant retirés reprennent en considération une nouvelle accession au vu du développement positif au sein de l'UNESCO, accession qui, sous l'angle de la politique éducative, scientifique et culturelle, mais surtout eu égard à des solutions communes aux problèmes de l'environnement dans le monde entier, serait un grand bénéfice pour toutes les parties? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Euler, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Longet, Matthey, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Ulrich, Züger (23) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 novembre 1989
1.
Die Schweiz verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Unesco und den Staaten, die sich aus der Organisation zurückgezogen haben - Singapur und USA Ende 1984, Grossbritannien 1985.
2. Zunächst ist festzustellen, dass Singapur seinen Austritt mit internen Budgetgründen und mit den fehlenden Verfügbarkeit seines diplomatischen oder akademischen Personals gerechtfertigt hat. Ihrerseits haben die USA und Grossbritannien Mängel in der Funktionsweise der Unesco-Organe, gewisse eingeschlagene Politiken und ganz allgemein die Politisierung der Debatten zur Begründung ihres Austrittes herangezogen. Demzufolge muss man unterscheiden zwischen dem Rückzug Singapurs, aufweichen die Entwicklung der Unesco offenbar keinen Einfluss hat, und dem Entscheid Washingtons und Londons, der es offenlässt, einen möglichen Wiedereintritt von einem Reformprozess innerhalb der Unesco abhängig zu machen.
2. Zunächst ist festzustellen, dass Singapur seinen Austritt mit internen Budgetgründen und mit den fehlenden Verfügbarkeit seines diplomatischen oder akademischen Personals gerechtfertigt hat. Ihrerseits haben die USA und Grossbritannien Mängel in der Funktionsweise der Unesco-Organe, gewisse eingeschlagene Politiken und ganz allgemein die Politisierung der Debatten zur Begründung ihres Austrittes herangezogen. Demzufolge muss man unterscheiden zwischen dem Rückzug Singapurs, aufweichen die Entwicklung der Unesco offenbar keinen Einfluss hat, und dem Entscheid Washingtons und Londons, der es offenlässt, einen möglichen Wiedereintritt von einem Reformprozess innerhalb der Unesco abhängig zu machen.
3. Mehrmals hat sich die Schweiz entschieden für Reformen innerhalb der Unesco ausgesprochen und seit 1982 in diesem Sinne gewirkt - also bereits vor dem Rücktritt der USA und Grossbritanniens. Dies ist auch heute noch ihr Handlungsgrundsatz, namentlich im Exekutivrat, wo sie durch Franz Muheim, Advokat und ehemaligen Ständerat, vertreten ist.
4. Die Schweiz setzt sich ebenfalls für die Rückkehr zur Universalität der Unesco ein, das heisst für den Wiedereintritt in die Unesco derjenigen Staaten, die ausgetreten sind. So ist sie Mitinitiantin der Resolution 24C/28 gewesen, welche den Generaldirektor der Unesco damit beauftragt, die geeigneten Massnahmen zu treffen, um den Wiedereintritt bzw. den Beitritt der Nicht-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Herr Muheim hat während seiner Ausführungen vor dem Exekutivrat der Unesco dieses Interesse der Schweiz regelmässig bekundet, namentlich im Oktober 1988 und im Mai 1989. Im übrigen finden regelmässige Konsultationen zwischen Diplomaten der Schweiz und hochrangigen Vertretern der Regierungen der USA und Grossbritanniens in Bern, Washington, London und Paris statt. Gegenstand dieser Kontakte sind die laufende Entwicklung in der Unesco und deren Beurteilung durch die Nicht-Mitgliedstaaten, welche beiden eine Beobachtermission bei der Unesco akkreditiert haben.
5. Auch wenn die Schweiz die Bemühungen des Generaldirektors unterstützt, die politischen, wissenschaftlichen und
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15. Dezember 1989 N 2257 Interpellation Rechsteiner akademischen Kreise sowie die Presse der betroffenen Länder zu einem möglichen Wiedereintritt in die Unesco zu bewegen, so vertritt sie die Meinung, dass es sich hier vor allem um eine interne Angelegenheit der besagten Länder handelt. Aus diesem Grunde muss die Unesco starke Zurückhaltung bei ihren Interventionen üben und den Eindruck vermeiden, dass sie sich in den Entscheidprozess der beiden souveränen Staaten einmischen will. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Unesco am wirksamsten bei den Regierungen der USA, Grossbritanniens und Singapurs für ihre Sache plädiert, indem sie ihre eigene Funktionsweise verbessert, ihr Budget unter Kontrolle behält, ihre Tätigkeit vermehrt auf klar definierte, prioritäre Ziele ausrichtet und eine dementsprechende Personalpolitik führt.
6. Wenn auch wichtige Fortschritte erzielt worden sind, wie das der Leiter der schweizerischen Delegation anlässlich der
25. Generalversammlung der Unesco, am 20. Oktober dieses Jahres, festgestellt hat, so befinden sich grosse Reformen noch immer im Gang, namentlich in den Bereichen der Führung, der Entwicklung des menschlichen Potentials, der Konzentration der Programme und Koordination mit anderen spezialisierten Institutionen.
7. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es für die zurückgetretenen Staaten leichter sein wird, eine volle Beteiligung in der Unesco ins Auge zu fassen, wenn der laufende Reformprozess innerhalb der Organisation ein fortgeschritteneres Stadium erreicht haben wird. Der Bundesrat verfolgt weiterhin die Entwicklung dieser wichtigen Angelegenheit, namentlich innerhalb des Exekutivrates der Unesco und mittels geeigneter diplomatischer Kontakte. Er hat nicht die Absicht, durch vorzeitige Initiativen diese Ueberprüfung in Frage zu stellen. Im gegebenen Moment wird er dann, auf entsprechende Art und Weise, seine Dienste anbieten können, um die Modalitäten des Wiedereintritts der Nicht-Mitgliedstaaten bei der Unesco erleichtern zu können. In der Zwischenzeit ist der Bundesrat zuversichtlich, dass sich die Beziehungen zwischen diesen Staaten und der Unesco verbessern werden; er stützt sich dabei insbesondere auch auf die Arbeiten der 25. Generalversammlung, welche ermutigende Zeichen setzen.
8. Eingedenk der Bedeutung in intellektueller, in entwicklungspolitischer und allgemeiner politischer Hinsicht gibt der Bundesrat dem Wunsch Ausdruck, dass sich die USA und Grossbritannien bald wieder in die Reihen derjenigen eingliedern werden, welche wie sie - innerhalb der Organe der Unesco - die gleichen Grundsätze, Werte und Ziele verteidigen. Der Beitrag dieser Länder auf allen Tätigkeitsgebieten der Unesco ist unersetzlich und macht deren Wiedereintritt in die Organisation zur Vermeidung eines dauernden, schädlichen Ungleichgewichtes innerhalb des gesamten Gebäudes der internationalen Zusammenarbeit sehr wünschenswert. Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.685 Interpellation Rechsteiner Südafrika-Politik Politique à l'égard de l'Afrique du Sud Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1989 Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1.1985 konnte das Apartheidregime nur unter massgeblicher Mitwirkung der Schweizer Grossbanken und des Schweizer Vermittlers Fritz Leutwiler (alt Nationalbankpräsident) vor dem finanziellen Kollaps bewahrt werden, nachdem amerikanische Grossbanken nicht mehr bereit waren, die Kredite zu erneuern. Das damals abgeschlossene Umschuldungsabkommen läuft auf Ende Juni 1990 aus, und erneut ist das finanzielle Schicksal des Apartheidregimes massgebend vom Verhalten der Schweiz abhängig. Trifft es zu, dass die entscheidenden Verhandlungen des Technischen Komitees der Gläubigerbanken wieder in Zürich geführt werden (wo sich unlängst auch wieder der südafrikanische Zentralbankgouverneur Stals aufgehalten hat)? Trifft es zu, dass die Schweizer Grossbanken bereit sind, die ausstehenden Kredite vorbehaltlos zu erneuern? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Schweizer Grossbanken dem Ruf der Schweiz gegenüber der Weltöffentlichkeit und gegenüber der Mehrheit des südafrikanischen Volkes erneut grossen Schaden zufügen, wenn sie das finanzielle Ueberleben des Apartheidregimes ermöglichen?
2. Ein neuer Bericht des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen bestätigt die massgebende Rolle der Schweizer Banken für das finanzielle Ueberleben des Apartheidregimes. Die Kredite der Schweizer Banken hätten insbesondere in kritischen Situationen wie ein «Sauerstoffzelt» gewirkt. Von grosser Bedeutung seien insbesondere die Kredite, die in den Statistiken nicht erscheinen würden (Golddarlehen usw.). Im Bericht werden Kredite in der Grössenordnung von über 2 Milliarden Dollar seit Mitte 1985 genannt, was in einem krassen Gegensatz zur eher vorsichtigen Geschäftspolitik hinsichtlich der in der Statistik erscheinenden Kredite stehe. Ist dem Bundesrat dieser Bericht bekannt? Wie beurteilt er die darin enthaltenen Feststellungen? Welche Konsequenzen zieht er aus den für die Schweiz unrühmlichen Schlussfolgerungen dieser Institution der Vereinten Nationen?
3. Auch nach den Wahlen fährt das Apartheidregime mit den Hinrichtungen ungerührt fort (allein in diesem Jahr nach offiziellen Angaben bis heute schon 42). Was gedenkt der Bundesrat wegen dieser menschenrechtsverachtenden Praktiken zu unternehmen, und was hat er seit den Wahlen gegebenenfalls schon unternommen? Texte de l'interpellation du 6 octobre 1989 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1. En 1985, le régime de l'apartheid n'a pu échapper à l'effondrement financier que grâce à une intervention décisive des grandes banques suisses et de M. Fritz Leutwiler (ancien président de la Banque nationale): en effet, de grandes banques américaines s'étaient refusées à renouveler leurs crédits. L'accord de rééchelonnement des dettes conclu en cette circonstance échéant à fin juin 1990, l'avenir financier du régime de l'apartheid dépendra à nouveau de façon prépondérante de l'attitude de la Suisse. Est-il exact que les négociations décisives du comité technique des banques créancières se dérouleront à nouveau à Zurich (ville où a récemment séjourné, une nouvelle fois, le gouverneur de la Banque centrale sud-africaine, M. Stals)? Est-il exact que les grandes banques suisses sont prêtes à renouveler sans réserves les crédits échus? Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que les grandes banques causeraient un tort considérable au renom de la Suisse auprès de l'opinion publique mondiale et de la majorité du peuple sud-africain en permettant la survie financière du régime de l'apartheid?
2. Un rapport récent du Conseil économique et social des Nations Unies confirme le rôle prépondérant joué par les grandes banques suisses dans la survie financière du régime de l'apartheid. Les crédits suisses ont notamment servi de ballon d'oxygène dans des situations critiques. Les crédits non pris en compte par les statistiques (prêts en or, etc.) ont revêtu une importance particulière. Le rapport fait état de crédits de l'ordre de plus de deux milliards de dollars depuis mi -1985, ce qui dément catégoriquement le caractère plutôt retenu de la politique financière, attesté par la statistique des crédits. Le Conseil fédéral a-t-il connaissance de ce rapport? Comment apprécie-t-il les constatations qu'il renferme? Quelles conséquences tire-t-il des conclusions peu favorables à la Suisse auxquelles parvient cette institution des Nations Unies?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Morf Unesco In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.632 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2256-2257 Page Pagina Ref. No 20 018 127 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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