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Entscheid

89-635

Verwaltungsbehörden 11.03.1991 89.635

11. März 1991Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Erhöhung des Strafrahmens und Einziehen des verwendeten Fahrzeugs bei Führen eines Fahrzeugs trotz Verweigerung oder Entzug des Führerausweises: Eine Erhöhung der im Gesetz angedrohten Strafe führt nicht ohne weiteres zu höheren Strafen im Anwendungsfall. Das Gesetz legt nur den Strafrahmen fest, und es ist Sache des Richters, die Strafe im Einzelfall nach Massgabe der im Strafgesetzbuch festgelegten Grundsätze festzusetzen. Da die in der Praxis verhängten Strafen regelmässig wesentlich unter der gesetzlichen Höchststrafe von 3 Monaten Haft liegen, lässt die bestehende gesetzliche Regelung genügend Raum für eine Verschärfung der Gerichtspraxis, ohne dass es hierfür einer Gesetzesänderung bedarf. Das Einziehen von Gegenständen, mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde, hat der Richter bereits nach dem geltenden Gesetzesrecht (Art. 58 StGB) zu verfügen, wenn diese die Sicherheit von Menschen oder die öffentliche Ordnung gefährden. Dies gilt auch für allgemein erhältliche Gegenstände. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit allerdings nur, wenn sie in der Hand des Täters eine grosse Gefahr darstellen und der Sicherungszweck nicht mit einem weniger schwerwiegenden Eingriff (Führerausweisentzug) erreicht werden kann. Die Einziehung des Fahrzeuges verhindert nämlich nicht, dass dieser auch weiterhin als Fahrzeugführer am Verkehr teilnimmt, indem er sich wieder ein Fahrzeug beschafft (Kauf, Miete, Diebstahl usw.). Das Begehren wird vom Bundesrat in diesem Punkt ferner auch deshalb als unverhältnismässig abgelehnt, weil der Motionär die Einziehung des vom Strassenverkehrsdelinquenten verwendeten Fahrzeuges ohne Rücksicht auf die Eigentumsrechte Dritter, die heute geschützt sind (Art. 58bis StGB), verlangt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 und 2 in ein Postulat umzuwandeln und die Ziffer 3 der Motion abzulehnen. Präsident: Der Motionär hat beantragt, dieses Geschäft zu verschieben. Verschoben - Renvoyé #ST# 89.635 Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée Siehe Jahrgang 1989, Seite 2233-Voir année 1989, page 2233 Diskussion - Discussion Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die Motion wird bekämpft von den Herren Meier Fritz und Giger. Meier Fritz: Herr Kollege Portmann verlangt mit seiner Motion, die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden können, und den Mitbewohnern der zweiten Ausländergeneration beim Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürgerung zu gestatten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizubehalten. Das gleiche Problem haben wir am 1. Feb'ruar 1983 in diesem Saal behandelt. Damals lag der Bundesbeschluss B «Erleichterung gewisser Einbürgerungen», Artikel 44 BV, vor. Ich stellte damals fest, dass das fehlende Fingerspitzengefühl des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements seinen Ausdruck in Absatz 3 von Artikel 44 findet, wonach der Bundesrat ermächtigt werden sollte, den Kantonen die Erleichterung der Einbürgerung vorzuschreiben (Zitat AB 1983 N 51): «Konkret beschneiden die beantragten Einbürgerungsverfahren die kantonalen und kommunalen Bürgerrechtsvorrechte. Auch wenn die von Ausländern durchsetzte eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme sich bemüssigt fühlt, festzustellen, dass die Gemeinden durch die Zahl der potentiellen Bürgerrechtsbewerber überfordert würden und deshalb eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesrates anzustreben sei, macht das die Vorlage B nicht schmackhafter. Dass mit den beantragten erleichterten Masseneinbürgerungen die stetige Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung kompensiert werden soll, hat Bundesrat Furgler in seinem Votum bei der Differenzbereinigung des Ausländergesetzes im Ständerat durchblicken lassen. Er stellte fest, dass bei

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Saisonniers die langfristig daraus resultierende Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung durch geeignete Massnahmen des Bundesrates abgewogen würde. Diese Voranzeige ist nun durch die Vorlage 82.019 bestätigt worden, welche das Versagen der bundesrätlichen Ausländerpolitik vertuschen soll.» Soweit mein Votum damals, mit dem ich beantragte, auf diesen Bundesbeschluss nicht einzutreten und dieses Gesetz ebenfalls dem Volk zur Verwerfung - und nicht zur Annahme zu empfehlen. Wie stimmten die Volksvertreter an der Schlussabstimmung?

161.

Nationalräte beantragten dem Schweizervolk, die Masseneinbürgerung von Ausländern zu gewähren; einer stimmte dagegen, das war ich. Wie war es im Ständerat? Im Ständerat stimmten allein Carlo Schmid, Appenzell, und Hefti, Glarus, gegen diese Vorlage. Alle übrigen Ständeräte waren einverstanden, die zweite Ausländergeneration erleichtert einzubürgern. Wie stimmte dann das Volk am 4. Dezember 1983? - 795 000 Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger stimmten gegen die Masseneinbürgerung, und 650 000 stimmten dafür. Das Volk stimmte also anders als seine Vertreter. Wie war es mit dem Ständemehr? Fünf Stände stimmten dafür, und achtzehn stimmten dagegen. Auch hier folgte das Volk nicht den Empfehlungen seiner Vertreter! Um ein weiteres Eigentor zu vermeiden, ersuche ich Sie im eigenen Interesse, die Motionen Portmann und Ducret nicht zu überweisen. Giger: Ich bekämpfe die Motion Portmann, welche die zweite Ausländergeneration erleichtert einbürgern will. Leider habe ich meine Unterlagen zu Hause vergessen, so dass ich in dieser sehr delikaten Frage improvisieren muss. Wenn ich meine Interessenbindung offenlegen kann, darf ich festhalten, dass ich kein Rassist bin, sondern nur Bürgerratspräsident einer 900köpfigen Gemeinde. Die Einwohnergemeinde hat etwa 2500 Einwohner und besteht aus fünf solchen Fraktionen. In dieser Eigenschaft habe ich respektive hat der Bürgerrat erstinstanzlich über Einbürgerungen von Ausländern und natürlich auch von Schweizern zu befinden. Dabei darf ich festhalten, dass ich in den 25 Jahren meiner Ratszugehörigkeit schon vor 20 Jahren die Initiative zur Einbürgerung von Ausländern ergriffen habe, und das mit Erfolg. In den vielen Jahren meiner aktiven politischen Tätigkeit in der Gemeinde und als guter Beobachter örtlicher Verhältnisse muss ich feststellen, dass Ausländer erst in der dritten Genera-- 1 of 3 -11. März 1991 397 Motion Fankhauser tion richtig assimiliert sind, d. h. dass sie erst dann wissen, wohin sie überhaupt gehören. Es würde nun zu weit führen, wenn ich nun näher auf die Gründe eintreten würde, warum das so ist. Seit etwa 15 bis

20.

Jahren ist aber in bezug auf die Ausländer in einer Dorfgemeinschaft, wie wir sie darstellen, eine Wende eingetreten: Die neu zugezogenen Ausländer stammen grösstenteils aus einem anderen Kulturkreis und sind mohammedanischen Glaubens. Diese Tatsache erschwert die Integration in eine Dorfgemeinschaft ausserordentlich. Probleme entstehen schon in der Schule, vor allem, sobald der Anteil der Ausländer über

50.

Prozent beträgt. Meine vier Kinder sind unter diesen Bedingungen zur Schule gegangen, und ich könnte Ihnen einiges zu diesem Thema erzählen. Wenn beispielsweise aus Rücksicht auf die ausländischen Schüler - die eben aus einem anderen Kulturkreis stammen - nicht einmal mehr Weihnachtslieder eingeübt und gesungen werden dürfen, werden für mich als Christ die Grenzen des Zumutbaren überschritten. So weit geht meine Toleranz nicht - und sie hat eine beachtliche Breite. Wenn auch die Verträglichkeit der Kinder unterschiedlicher Kulturen relativ gross ist, zeigen sich aber mit dem Erwachsenwerden doch einige Probleme. So ist es praktisch unvorstellbar, dass ein türkisches Mädchen mit einem Schweizer Burschen irgendwelche Beziehungen oder Kontakte pflegt. Im Gegenteil: Es ist ihm von den Eltern bis hin zur Drohung, andernfalls aus der Familie verstossen zu werden, verboten, solche Kontakte zu pflegen. Nach Beendigung der Schulzeit kapseln sie sich richtiggehend von der Dorfgemeinschaft ab. Dabei könnten ja gerade durch Heirat einer Ausländerin mit einem Schweizer- oder umgekehrt - die aufgeworfenen Einbürgerungsfragen auf einfachste Art gelöst werden. Dies wären Zeichen der Assimilation und der Integration. Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen der erleichterten Einbürgerung mögen für grossräumige, städtische Verhältnisse noch angehen, nicht aber für ländliche. Gerade in diesen delikaten Fragen dürfen wir uns von den Bevölkerungsschwerpunkten nicht majorisieren lassen. Gegenwärtig werde ich mit von einer Menge von Einbürgerungsgesuchen von Bürgern aus östlichen Ländern bedacht. Es sind keine einfachen Entscheide, welche ich zusammen mit dem Rat und den Bürgern zu fassen habe. Wenn ich allen Gesuchen stattgeben würde, hätte ich in meiner Bürgergemeinde in kurzer Zeit mehr stimmberechtigte Ausländer als Schweizer, deren Namen auszusprechen ich notabene nicht einmal in der Lage bin. Die Zugeständnisse unseres Parlaments für eine Beibehaltung des angestammten Bürgerrechts - sprich: Doppelbürgerrecht - bedeuten für viele Ausländer eine Ermunterung zur Einbürgerung. Ich begreife deshalb heute noch nicht, warum unser Rat diesem Ansinnen stattgegeben hat. Ich stehe nach wie vor der Einbürgerung von Ausländern positiv gegenüber. Wir bedienen uns auch sehr grosszügig dieses Instrumentes. Einen Automatismus in der zweiten Ausländergeneration muss ich jedoch bekämpfen. Ich bitte Sie, die Motion Portmann abzulehnen. Portmann: Wir reden über rund 200 000 Mitbewohner, die noch keine Mitbürger sind. Diese Ausländer wurden meist wie wir in diesem Land geboren. Sie haben mit uns die Schulen besucht, mit uns die Lehre oder das Studium absolviert. Sie sind in den gleichen Vereinen wie wir; wir feiern miteinander Geburt und Tod, wir sitzen in der Kirche und im Konzert nebeneinander, wir leisten mit ihnen Seite an Seite Zivilschutz, und schliesslich liegen unsere Gräber das eine neben dem anderen. Diese Ausländer sprechen akzentfrei unsere Sprache, und wir fragen uns, warum sie nicht Schweizer sind, warum sich ihr Rechts- und Pflichtenkreis von unserem unterscheiden soll. Herr Giger, wir reden nicht von Leuten, die in ihren Herzen bei uns keine Heimat gefunden haben. Denken Sie jetzt vor allem an den Pflichtenkreis. Es sind Mitbewohner, mit denen wir alles teilen. Dürfen wir von ihnen nicht erwarten, dass sie an unseren Landespflichten mittragen? Das Schweizer Bürgerrecht ist seit der Stärkung der Europäischen Gemeinschaft der Güter höchstes nicht mehr. Mit einem Italienerpass z. B. wäre ich freier. Diese rund 200 000 Ausländer, die längst als Schweizer denken und fühlen, belasten aber unsere Ausländerstatistik. Das ist in einer Zeit der beginnenden weltweiten Armutswanderung und der neuentfachten schweizerischen Fremdenphobie zu beachten. Es geht hier nicht um eine Masseneinbürgerung, wie sie Herr Fritz Meier Ihnen beängstigend vor Augen führen wollte. Wenn wir Ausländer guten Gewissens und ohne Furcht einbürgern können, dann diese zweite Ausländergeneration - und das erleichtert. Dass ihre Einbürgerung in Zukunft nicht mit einem Verlust des angestammten Bürgerrechts bestraft werden darf, sollte für kulturbewusste Europäer selbstverständlich sein. Es ist politisch und menschlich geboten, diese zweite Ausländergeneration erleichtert einzubürgern. Und ich bin erleichtert, dass der Bundesrat dieser Motion zustimmt. Bundesrat Koller: Der Bundesrat möchte diese Motion entgegennehmen, weil wir überzeugt sind, dass wir das Ausländerproblem in unserem Land nur lösen können, wenn wir in bezug auf die Einbürgerungen der zweiten Ausländergeneration grosszügiger werden, als wir das bis heute waren. Wenn wir beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft geltend machen, wir hätten schon mit Abstand den grössten Ausländeranteil aller europäischen Staaten - er macht bekanntlich etwa 16,4 Prozent aus -, dann ist mir aufgefallen, dass uns unsere Verhandlungspartner diesbezüglich nicht mehr ganz ernst nehmen, weil eben Tatsache ist, dass andere Staaten in bezug auf die Einbürgerung lang ansässiger Einwohner bedeutend grosszügiger sind als die Schweiz. Nun spricht ja der Bundesrat keineswegs einer allgemeinen und automatisierten Einbürgerungspolitik das Wort. Sie haben sicher bemerkt, dass wir die Motion von Herrn Ducret in ein Postulat umwandeln möchten, weil wir dieses Reservat grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden belassen möchten. Aber wir sind davon überzeugt, dass in bezug auf die zweite Ausländergeneration, die in ihrer überwiegenden Mehrheit gut in die Verhältnisse unseres Landes integriert ist, eine Ausnahme angebracht ist. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzunehmen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 81 Stimmen Dagegen 14 Stimmen #ST# 90.697 Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE) Wortlaut der Motion vom 19. September 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer einzuleiten. Dabei sollten die Ziele des sozialen und des Familienschutzes sowie die Grundprinzipien der Freizügigkeit der Personen gewürdigt werden. Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

1.

Abschaffung des Saisonnierstatuts, insbesondere Einführung des Rechtes auf Familiennachzug und auf Stellen- und Berufswechsel.

2.

Verbesserung der Stellung der Grenzgänger und Grenzgängerinnen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung Motion Portmann Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.635 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 396-397 Page Pagina Ref. No 20 019 681 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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