89-637
Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.637
15. Dezember 1989Deutsch15 min
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Interpellation du groupe démocrate-chrétien 2262 N 15 décembre 1989 führt. Wegen der strengen Giftklassierung und den Vorschriften der Stoffverordnung kommen auch praktisch keine quecksilberhaltigen Publikumsprodukte mehr vor (Quecksilber-Verbindungen sind in den restriktiveren Giftklassen 1 und 2 eingestuft, metallisches Quecksilber in Giftklasse 2; die Stoffverordnung verbietet grundsätzlich das Abgeben, Einführen und Verwenden quecksilberhaltiger Produkte unter Vorbehalt aufgezählter Ausnahmen). Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist als Folge der Vorschriften der Verordnung über Abwassereinleitungen sowie der Luftreinhalte- und der Stoffverordnung derzeit stark rückläufig. Zusammenfassend kann festgehalten werden: In der Schweiz stellt die Belastung der Bevölkerung durch Quecksilber derzeit kein gesundheitliches Risiko dar. Die wichtigsten Quellen, von denen eine individuelle Gefährdung ausgehen kann (gewisse Arbeitsplätze und einzelne Lebensmittel), sind bekannt und werden kontrolliert. Die Aufnahme von Quecksilber aus Amalgam-Plomben ist weit entfernt vom toxischen Bereich. Die Umweltbelastung mit Quecksilber in der Schweiz ist rückläufig. Es ist jedoch wichtig, dass wegen der spezifischen Eigenschaften des organischen Quecksilbers und der internationalen Dimension des Problems (Sondermüll-Exporte und Verfrachtungen im Schlamm der grossen Flüsse) an den eingeschlagenen Wegen und geplanten Massnahmen im Umweltbereich auf nationaler und internationaler Ebene festgehalten wird. Der Bundesrat erachtet die Einsetzung einer Expertengruppe nicht als notwendig. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.637 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipationsmóglichkeiten der Schweiz an europaischen Programmen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1989 Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament Auskunft zu geben über den Stand, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie allfällig notwendige Massnahmen betreffend die Beteiligung der Schweiz an europäischen Bildungs- und Forschungsprogrammen. Texte de l'interpellation du 2 octobre 1989 Le Conseil fédéral est invité à informer le Parlement sur la participation de la Suisse aux programmes européens lancés dans les domaines de la formation et de la recherche, en précisant à quel stade en est cette participation, quelles sont les perspectives de développement et quelles mesures pourraient se révéler nécessaires. Sprecher-Porte-parole: David Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz besitzt keine nennenswerten natürlichen Rohstoffe. Sie verdankt ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihre gesicherte internationale Stellung dem Fleiss ihrer Bewohner und deren qualifizierter Arbeit. Unser einziger «Rohstoff» ist eine gute, moderne und international führende Bildung, Ausbildung und Forschung. Die Schweiz kann Forschung nicht im Alleingang und in Isolation betreiben. Der Zugang und die Mitwirkung an der weltpolitischen Forschungsfront sind entscheidend. Protektionistischen Strömungen ist entgegenzuwirken; die internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung an Programmen und der Einsitz in den Gremien sind anzustreben. International und vor allem auf europäischer Ebene ist gegenwärtig auf dem Gebiet der Bildung und Forschung eine überaus rege Entwicklung festzustellen. Hier muss die Schweiz bemüht sein, mitzuarbeiten, um den Anschluss nicht zu verlieren. Zumeinen hat die Schweiz ein Hauptgewicht ihrer Tätigkeiten in jenen Organisationen zu investieren, in denen sie bereits Vollmitglied ist (Gern, Esa, Europarat, Cost, Eureka etc.). Zum ändern aber hat sie v.a. auch mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) vermehrt Anstrengungen zur Zusammenarbeit zu unternehmen. Hier ist die Entwicklung im Hinblick auf das Datum 1992 sowie den zu schaffenden Binnenmarkt wohl am stärksten. Die Schweiz ist für die EG nicht nur der wichtigste Güteraustauschpartner, sondern auch der wichtigste Personenaustauschpartner. Es sind zwei Bereiche der EG-Politik, die direkt das Bildungswesen betreffen und die auch für die schweizerische Bildungspolitik von grosser Bedeutung sind: - der eine ist die Freizügigkeit, in erster Linie die Freizügigkeit der Inhaber von akademischen oder fachbezogenen Berufsdiplomen, dann aber auch die Freizügigkeit der Studierenden; - der zweite Bereich sind die EG-eigenen Forschungs-, Entwicklungs- und Mobilitätsprogramme, die offensichtlich attraktiv sind und von der Gemeinschaft finanziell gut dotiert werden. Da, wie der Bundesrat dies in seinem Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. August 1988 ausführte, davon auszugehen ist, dass für die Schweiz ein EG-Beitritt bis auf weiteres nicht vorgesehen ist, wir jedoch integrationsfähig bleiben sollen, wird der Bundesrat ersucht, in einem Bericht die direkten Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühungen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik aufzuzeigen. Insbesondere soll darin auch aufgezeigt werden, wie die Schweiz mit ihrem föderalistischen Bildungswesen nach aussen mit einer Stimme auftreten kann, welche Massnahmen der Bundesrat vorsieht, um die internationale Zusammenarbeit sowie die Beteiligung der Schweiz an der europäischen Entwicklung im Bildungswesen sicherzustellen, was der Bundesrat betreffend die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Diplomen vorsieht und welche Möglichkeit der Bundesrat für eine Beteiligung der Schweiz am EG-Programm Erasmus vorsieht. Abzuklären sind aber auch die indirekten Auswirkungen wie die Europafähigkeit unseres Schulsystems generell, der relativ späte Abschluss unserer Schul- und Hochschulausbildung, die im internationalen Vergleich relativ stark spezialisierte Berufslehre sowie die nicht-universitäre Ausbildung im Tertiärbereich (d. h. Kunstgewerbeschulen, Lehrerseminare usw.). Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 1989 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Erwägungen
1.
Der Rahmen dieser Antwort Die europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung ist bereits ein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode. Seit der Erstellung der Berichte über die Legislaturplanung 1987-1991 und über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess hat sich die Diskussion um eine integrale Zusammenarbeit in Europa beschleunigt. Wir beabsichtigen deshalb, nächstes Jahr einen zweiten integrationspolitischen Bericht vorzulegen. Der in der Begründung der Interpellation gewünschte Bericht über die Auswirkungen der europäischen Zusammenarbeits- und Einigungsbemühungen auf die schweizerische Bildungs- und Forschungspolitik wird Bestandteil des neuen Berichts sein. Darin werden wir die -- 1 of 4 -15. Dezember 1989 N 2263 Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion gestellten Fragen eingehender behandeln und beschränken deshalb die folgenden Ausführungen.
2.
Die Situation in der europäischen Zusammenarbeit in Bildung und Forschung Die europäische Zusammenarbeit in der Bildung und vor allem in der Forschung hat sich in den vergangenen dreissig Jahren stark entwickelt. Eine Reihe europäischer wissenschaftlicher Organisationen (Gern, Esa: Europäische Weltraum-Organisation, Embo: Europäische Molekularbiologie-Organisation etc.) haben grosse Beiträge zur Leistungsfähigkeit Westeuropas in Forschung und Technologie vollbracht. Es wurden Kooperationsnetze im Rahmen von ESF (Europäische Wissenschafts-Stiftung), Cost (Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung), Eureka und der EG aufgebaut. Der Europarat legte einen seiner Schwerpunkte auf die Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Die europäische Kooperation in Bildung und Forschung wird sich in Zukunft noch verstärken. Integrationspolitisch bestehen für unser Land kaum grundsätzliche Vorbehalte, so dass eine noch engere Zusammenarbeit mit der EG als bisher durchaus möglich ist. Seitens der Schweiz geniessen aber nach wie vor jene Organisationen besondere Aufmerksam, keit, bei denen wir bereits als vollberechtigte Mitglieder teilnehmen können.
3.
Die Programme der EG
31.
EG-Forschungsprogramme Die EG-Kommission unterstützt die Forschung im Rahmen gemeinsamer Forschungsprogramme, die in nationalen Forschungsstätten und in den vier zentralen «Gemeinsamen Forschungsstellen» (Joint Research Centers) durchgeführt werden. Das Ziel der EG-Forschung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EG. Diese Forschungsprogramme umfassen vor allem angewandte, vorwettbewerbliche Forschung mit folgenden Schwerpunkten: Informations- und Kommunikationstechnologie (z. B. Programme Esprit und Race), Modernisierung industrieller Techniken (z. B. Brite, Euram) und Energie (z. B. Fusion). Die 37 Forschungsprogramme sind im Rahmenprogramm Forschung 1988-1991 zusammengefasst. Der Aufwand dafür beträgt heute etwa 2,5 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr. Die EG-Kommission hat ein neues Rahmenprogramm Forschung 1990-1994 vorgelegt, welches das bestehende auf Anfang des nächsten Jahres ablösen soll. Die Gesamtausgaben für das neue Programm belaufen sich auf gegen 3 Milliarden Franken pro Jahr. Die grossen Linien dieses Programms sehen Aktionen in den drei Themenbereichen - Informations- und Kommunikationstechnologien - Natürliche Ressourcen (Energie, Umwelt, Biotechnologie) - Menschliche Ressourcen vor, wobei die Prinzipien der Subsidiarität (keine Konkurrenz nationaler Programme), der Kohäsion (Einbezug weniger entwickelter EG-Länder) und der Koordination der nationalen Forschungsanstrengungen durch die EG wegleitend sein sollen.
32.
Förderungsprogramme im Bildungsbereich Auch die Zusammenarbeit im Bildungsbereich wird in der EG seit einigen Jahren durch Förderungsprogramme gezielt unterstützt. Die beiden grössten sind die Programme Erasmus (Mobilität und Freizügigkeit der Studenten) und Comett (Weiterbildung in Technologie). Weitere Programme fördern beispielsweise den Praktikantenaustausch (Petra) und die Mehrsprachigkeit (Lingua). Diese Programme mit Mitteln von insgesamt 170 Millionen Franken pro Jahr sind nicht Bestandteil des Rahmenprogramms Forschung. Erwähnt sei hier im weiteren das Delta-Programm, das sich mit Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologie befasst.
33.
Die gegenseitige Anerkennung von Diplomen Im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes bis zum Jahr 1992, unternimmt die EG erhebliche Anstrengungen, damit der freie Personenverkehr in der EG nicht durch formale Hindernisse beeinträchtigt wird. Dazu gehört die gegenseitige Anerkennung von Diplomen für die Zulassung zu reglementierten Berufen wie Aerzte, Anwälte etc. Nachdem die EG bereits früher Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung aller Berufsdiplome der Hochschulstufe und einiger weiterer Berufeerlassen hatte, liegt seit diesem Sommer der Vorschlag für eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der übrigen Berufsdiplome vor.
4.
Die Teilnahmemöglichkeiten der Schweiz an EG-Programmen
41.
Die bisherige Teilnahme der Schweiz an Forschungsprogrammen Die Schweiz wird seit einigen Jahren schrittweise zu einer immer stärkeren Beteiligung an den EG-Forschungsprogrammen eingeladen. Grundsätzlich kennt man drei Formen der Beteiligung: - die volle Beteiligung an einem ganzen Programm mit Beitrag an das Budget des Programms, Einsitz in den Fachgremien, Mitsprache bei der Auswahl der Projekte und weitgehend gleichen Rechten für.die Teilnahme der Institutionen aus der Schweiz (Gesuche, Beiträge etc.). - die projektweise Beteiligung, mit welcher eine schweizerische Institution als zusätzlicher Partner an einem EG-Projekt teilnimmt. Die Schweiz trägt nicht an das Gesamtprogramm bei, wir haben keine Mitsprache in Programm- und Projektauswahl, und der schweizerische Teilnehmer erhält keinen Beitrag seitens der EG. - die Konzertierung, d. h. das Abstimmen von national durchgeführten und finanzierten Projekten, mit einem Beitrag an das Budget der Programme, Einsitz in den Fachgremien, Mitsprache bei der Auswahl der Projekte und weitgehender Gleichberechtigung für die teilnehmenden Institutionen aus der Schweiz (Gesuche, Beiträge etc.). Für Vollbeteiligungen hat die EG bisher grundlagenforschungsnahe Programme geöffnet. Die Schweiz ist seit 1978 über ein Abkommen in das EG-Programm «Kontrollierte Kerns fusion» und seit Sommer 1989 auch in das Programm Science integriert. Seit 1984 wurden nach und nach verschiedene Technologieprogramme für eine schweizerische projektweise Teilnahme geöffnet, sicher nicht zuletzt unter dem Eindruck von Initiativen, welche ausserhalb der EG aufgenommen wurden (z. B. die Initiative Eureka). Die Schweiz nimmt an rund 35 Eureka-Projekten teil. Im Rahmen der Cost - Beteiligung an ca. 50 Einzelprojekten werden seit 1971 Projekte konzertiert, u.a. auch mit gewissen Projekten der EG. In verschiedenen wichtigen Forschungsprogrammen ist jedoch nach wie vor nur die limitierte, projektweise Beteiligung schweizerischer Firmen und Forschungsinstitute möglich (z. B. in Race und Esprit). Das Rahmenabkommen Schweiz-EG im Bereich der Forschung, welches 1985 ausgehandelt wurde, erleichtert zwar den Informationsaustausch, enthält aber keine Beteiligungsoder Mitspracherechte. Analoge Rahmenabkommen haben heute alle Efta-Staaten mit der EG abgeschlossen.
42.
Die Zusammenarbeit im Bildungsbereich Die Teilnahme an Programmen im Bildungsbereich ist seit 1986 Gegenstand von Expertengesprächen zwischen den Efta-Staaten und der EG. Dieses Jahr konnte der Entwurf des Abkommens für die Beteiligung am Programm Comett ausgehandelt werden. Die Teilnahme beginnt am I.Januar 1990, vorbehaltlich der Genehmigung des Kredits, der Gegenstand der Botschaft über Sondermassnahmen für die Weiterbildung ist. Nach dem Abschluss der Beteiligungsabkommen für Comett sollen im Februar 1990 exploratorische Gespräche für eine Teilnahme am Programm Erasmus beginnen. Auch die gegenseitige Anerkennung der Berufsdiplome soll 1990 als neues Thema in die Gespräche einbezogen werden.
5.
Massnahmen des Bundes Der Bundesrat hat seine Kontakte zu den EG-Organen weiter verstärkt und die Anliegen wie auch die Bereitschaft der Schweiz zu einer umfassenden Zusammenarbeit im Forschungs- und Bildungsbereich dargelegt. Anlässlich des Besuchs von Herrn F. Pandolfi, Vizepräsident der EG-Kommission, Ende September dieses Jahres wurde das Interesse der Schweiz am gesamten Forschungs-Rahmenprogramm der EG und an den Bildungsprogrammen Comett und Erasmus -- 2 of 4 -Interpellation Spalti 2264 N 15 décembre 1989 erläutert. Institutionelle Fragen sind im Rahmen der in diesem Jahr intensivierten Gespräche zwischen der EG-Kommission und den Efta-Staaten in der Gruppe «Flanking Policies» aufgenommen worden. Die EG hat bisher auf verschiedenen Ebenen recht positiv auf die Anliegen der Schweiz reagiert, wenn auch noch keine grösseren konkreten Schritte in Aussicht stehen. Erstmals wurden allerdings die Efta-Staaten anfangs Oktober zu einer Sitzung des höchsten beratenden Gremiums der EG in Wissenschaftsfragen, dem Crest (Comité pour la recherche scientifique et technique), eingeladen. Die Beteiligungen an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der EG sind im weiteren Rahmen der laufenden EG-Efta-Gespräche zu betrachten. Eine neue Beurteilung ist nach der EG-Efta-Ministerkonferenzvom 19. Dezember 1989 vorzunehmen. Schweizerischerseits verfügt der Bundesrat im Bereich der Forschung über das notwendige Instrumentarium, um sich flexibel an Programmen der EG beteiligen zu können. Der Bundesrat ist aufgrund des Forschungsgesetzes zum Abschluss solcher Abkommen ermächtigt, sofern die Finanzierung der Beteiligung gesichert ist. Dafür haben die eidgenössischen Räte am 16. Dezember 1987 einen Verpflichtungskredit von 80 Millionen Franken für die Jahre 1988-1991 genehmigt. Für die internationale Kooperation im Bildungsbereich ist sowohl die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen weiter auszubauen als auch das Instrumentarium des Bundes flexibler zu gestalten. Um letzteres zu erreichen, beabsichtigt der Bundesrat, im nächsten Jahr eine Botschaft über die internationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich vorzulegen. Sie wird voraussichtlich, neben dem Beitritt zu den Hochschulkonventionen des Europarates und der Unesco, auch die Ermächtigung des Bundesrates zum Abschluss von Abkommen zur Beteiligung an europäischen Programmen im Bildungsbereich enthalten, verbunden mit einem Verpflich-tungskredit sowie mit flankierenden Massnahmen innerhalb der Schweiz. Damit wird der Bundesrat in der Lage sein, sich rasch am Programm Erasmus zu beteiligen, sofern es für die Efta-Länder geöffnet wird. Gleichzeitig mit einer Verkürzung der Genehmigungsverfahren seitens des Bundes ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen in den europapolitischen Fragen weiter auszubauen, insbesondere bei der Vorbereitung und der Durchführung solcher Beteiligungen. Gute Ansätze dafür bieten die bereits bestehenden Kooperationen mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). So befasstsich die neu geschaffene Mobilitätskommission der SHK u. a. mit der Beteiligung an den EG-Programmen. Weiter prüft eine Arbeitsgruppe der EDK die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen. Der Bundesrat begrüsstdie Kooperationsbereitschaft und den Willen aller Beteiligten, sich der Herausforderung des Europas von morgen zu stellen. Le président: Les interpellateurs sont satisfaits de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.656 Interpellation Spalti Internationale Umweltsituation und die Schweiz Participation de la Suisse à la défense de l'environnement Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1989 Im Zusammenhang mit der internationalen Umweltsituation, dem gewachsenen Bewusstsein gegenüber zivilisatorischen und technologischen Bedrohungsformen nach Tschernobyl und der Erkenntnis, dass in Europa grenzüberschreitend weiträumig die Umweltprobleme gelöst werden müssen, ergibt sich für die Schweiz eine besondere Voraussetzung. Angesichts der Tatsache, dass die schweizerische Industrie auf dem Gebiet der Umwelttechnologie weltweit eine führende Position einnimmt und Bundesrat Cotti anerkennenderweise die internationale Zusammenarbeit im Umweltschutz dynamisieren will, stellen sich für die Schweiz folgende Fragen: I.Weiche Instrumentarien könnte der Bundesrat einsetzen, damit die Schweiz im Rahmen der Lösung der internationalen Umweltprobleme eine Führungsrolle übernehmen kann?
2.
Welche Mittel, insbesondere aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und finanzpolitischer Art (z. B. Fonds), könnte der Bundesrat schaffen, um vor allem auch die desolaten Umweltprobleme im osteuropäischen Raum (Wapa-Staaten) durch bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit abzubauen?
3.
Welche Rahmenbedingungen sind aus der Sicht des Bundesrates nötig, um die weltweit führenden Umwelttechnologien und deren Export zu fördern und damit auch für den Werkplatz Schweiz und dessen Arbeitsplätze wertvolle, langfristige Impulse zu schaffen?
4.
Wie kann der Bundesrat weiterhin seine Umwelt-Aussenpolitik verstärken und die damit verbundenen aussenpolitischen und volkswirtschaftlichen Chancen nutzen? Texte de l'interpellation du 4 octobre 1989 Au vu de la situation internationale en matière de défense de l'environnement, de la prise de conscience croissante, depuis Tchernobyl, des formes de menaces venant aussi bien de la société que de la technologie, et compte tenu du fait que l'on a admis en Europe la nécessité de résoudre les problèmes d'environnement au niveau international, la Suisse doit réexaminer sa position à cet égard. Comme l'industrie suisse occupe une position de tête dans le domaine de la technologie de l'environnement et que le conseiller fédéral Cotti - ce qui est tout à son honneur-veut dynamiser la collaboration internationale en matière de protection de l'environnement, il y a lieu de se poser les questions suivantes:
1.
Quels instruments le Conseil fédéral pense-t-il mettre en place afin que la Suisse puisse tenir un rôle dirigeant dans les efforts entrepris en vue de résoudre les problèmes internationaux d'environnement?
2.
Quels moyens, notamment en matière de politique étrangère, de relations économiques extérieures et de politique financière (par ex. fonds) le Conseil fédéral pourrait-il mettre en oeuvre pour contribuer, par une collaboration bilatérale ou multilatérale, à la solution des graves problèmes d'environnement que connaissent les pays de l'Est (pays du pacte de Varsovie)?
3.
Quelles conditions générales le Conseil fédéral estime-t-il nécessaire de créer afin de promouvoir les technologies suisses de l'environnement reconnues mondialement, et leur exportation, donnant ainsi une précieuse impulsion à l'emploi en Suisse, impulsion dont les effets se feront sentir à long terme?
4.
Comment le Conseil fédéral peut-il continuer à renforcer sa politique étrangère en faveur de l'environnement et tirer ainsi profit des chances qui en découlent pour notre politique étrangère et notre économie?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation der christlichdemokratischen Fraktion Bildung und Forschung in Europa. Partizipationsmöglichkeiten der Schweiz an europäischen Programmen Interpellation du groupe démocrate-chrétien Formation et recherche. Participation de la Suisse aux programmes européens In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.637 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2262-2264 Page Pagina Ref. No 20 018 132 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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