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Entscheid

89-650

Verwaltungsbehörden 15.12.1989 89.650

15. Dezember 1989Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die im Rahmen der Gatt-Verhandlungen in Genf im April 1989 erzielten Vereinbarungen umfassen im Agrarbereich zwei Hauptelemente, nämlich einen bis Ende 1990 gültigen kurzfristigen Marschhalt bei den importbeschränkenden Massnahmen und den administrierten Preisen sowie längerfristige Ziele und Leitlinien für einen mehr marktorientierten internationalen Agrarhandel. Diese Ziele und Leitlinien dienen als Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Angesichts der jüngsten Entwicklung im Getreidesektor dürfte es kaum möglich sein, ohne produktionsdämpfende Massnahmen diesen Vereinbarungen entsprechen zu können. Da die Verwertung der Ueberschussmenge nicht nur die Ausgabenseite belastet, sondern auch bei den Preiszuschlägen bedeutende Einnahmenverluste zur Folge hat, muss der Bund auch aus finanziellen Gründen solche Massnahmen treffen. Aus Zeitgründen werden sich allerdings entsprechende Beschlüsse des Bundesrates frühestens auf die Ernte 1990 auswirken.

2.

Die Schweiz strebt in den laufenden Gatt-Verhandlungen generell präzisere, besser anwendbare Regeln und eine stärkere Liberalisierung des internationalen Handels an. Allein im Landwirtschaftssektor sind wir in der Defensive. Wir stützen dabei unsere Argumentation u. a. auf unseren vergleichsweise tiefen Selbstversorgungsgrad bei landwirtschaftlichen Produkten, der einem entsprechend hohen Marktzugang für Einfuhren entspricht. Die vor allem als Folge der zunehmenden inländischen Produktion von Brot- und Futtergetreide entstandene Drosselung der Futtermitteleinfuhren im Verlaufe der letzten Jahre steht kaum im Einklang mit der Notwendigkeit, das Verständnis für die schweizerische Agrarpolitik bzw. deren Rücksichtnahme auf das internationale Umfeld zu verbessern. Damit wird die Glaubwürdigkeit der von der Schweiz im Rahmen der Uruguay-Runde vertretenen Verhandlungsposition erschwert. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die massive Zunahme der Getreideproduktion nicht zuletzt auch das Ergebnis des technisch-biologischen Fortschritts in der Landwirtschaft ist und überdies durch die sehr guten klimatischen Bedingungen begünstigt worden ist.

3.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit bereits Massnahmen zur Eindämmung der wachsenden Brotgetreideproduktion getroffen (Preisreduktion für die Sorte Arina im Jahre 1986). Diese haben aber nicht genügend Wirkung gezeigt. Um einen angemessenen Marktzugang für Futtermittelimporte zu gewährleisten, sind daher weitere produktionsdämpfende Massnahmen im Getreidesektor unerlässlich. Ihre technische Ausgestaltung, auch unter Berücksichtigung der von den Produzenten vorgeschlagenen Selbsthilfemassnahmen, wird gegenwärtig von den zuständigen Fachinstanzen geprüft.

4.

Die Gatt-Vereinbarung vom 8. April 1989 strebt eine Verminderung des durch Massnahmen der Landwirtschaftspolitik verursachten Störeffekts auf den internationalen Handel an und besagt in Paragraph 14: «.... Die Teilnehmer verpflichten sich, dahin zu wirken, dass die tarifären und die nichttarifären Zutrittshindernisse zum Markt, die zur Zeit dieser Entschliessung in Kraft sind, weder bezüglich der Einfuhren landwirtschaftlicher Produkte in der Folge erhöht werden noch auf andere Produkte-auch nicht auf verarbeitete landwirtschaftliche Produkte-ausgedehnt werden. Wenn die Einfuhrmöglichkeiten für jedes einzelne Produkt in den Jahren 1989 und 1990 nicht geringer sind als die im Durchschnitt der Jahre 1987 und 1988 gewährten, gilt diese Verpflichtung als von den Teilnehmern eingehalten....» Wegen der Grossernte bei Getreide musste die Einfuhrmenge reduziert werden, sonst würde der Inlandmarkt mit Ware überschwemmt. Die Ernte 1989 wird zum Teil erst 1990 verfüttert, so dass auch hier Entscheide des Bundesrates frühestens im zweiten Halbjahr 1990 wirksam werden können. Die Forderung nach einer Freigabe der einzuführenden Futtermittelmenge, welche mindestens dem Durchschnitt der Jahre 1987 und 1988 entspricht, ist unter diesen Umständen nicht zu erfüllen. Da die Grossernte bei Getreide auch witterungsbedingt ist, können wir den Importrückgang teilweise erklären. Es ist jedoch wichtig, dass möglichst rasch wirksame Massnahmen zur Sanierung des Getreidesektors ergriffen werden. Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.586 Interpellation Diener SBB. Umstellungen auf Busbetrieb und Schliessungen von Stationen Désaffectation de gares CFF et remplacement de lignes régionales par des autobus Wortlaut der Interpellation vom 19. September 1989 Die Pläne der SBB für durchgehende Umstellungen von einzelnen Regionallinien auf Bus und für Umstellungen auf unbesetzte Haltestellen haben grosse Unruhe bei der Bevölkerung verursacht. In den Postulaten der Verkehrskommission des Ständerates und von Herrn Ammann wurden ausdrücklich Konzepte verlangt und nicht überstürzte Massnahmen. Wir fragen den Bundesrat deshalb an, ob er bereit ist, auf Umstellungen auf Busbetrieb und auf die ersatzlose Aufhebung der Stationsbesetzung zu verzichten, bis die verlangten Konzeptberichte von den eidgenössischen Räten behandelt worden sind. Ist der Bundesrat auch bereit, mit der Einführung unbegleiteter Züge zuzuwarten, bis diese Konzeptberichte behandelt worden sind?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Allenspach Gatt-Verhandlungen. Inländische Getreideproduktion Interpellation Allenspach Négociations du GATT. Production céréalière indigène In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.650 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2273-2274 Page Pagina Ref. No 20 018 141 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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