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Entscheid

89-653

Verwaltungsbehörden 12.12.1989 89.653

12. Dezember 1989Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

der geplante Taktfahrplan des Konzeptes «Bahn 2000»;

2.

die bald abgeschlossene Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Anlagen. Die Zukunft wird also nach unserer Beurteilung so aussehen: Um die volle und die halbe Stunde werden die Ankünfte und Abfahrten der Züge stark gebündelt sein. Damit wird das Schluckvermögen des Kopfbahnhofs Luzern grösser. Weiter kann die Zugfolgezeit auf weniger als 2 Minuten heruntergedrückt werden, dies dank verkürzten Blockabschnitten. Wir werden also eine gute «Fahrplanspinne» erhalten, wie es die Bahnfachleute bildlich ausdrücken. Die Anschlussbedingungen zwischen Intercity-, Schnell- und Regionalzügen werden nahezu ideal sein. Auch die Regionalbusse sollen in dieses System eingebunden werden. Die vom Bundesrat geplante Neat auf der Gotthardachse beeinträchtigt dieses attraktive System nicht. Die Priorität muss bei der Neat im Bau des Basistunnels und der ungenügenden Zufahrtsstrecken liegen. Die Bahnhofanlagen Luzern werden nach heutiger Meinung des Bundesrates im Jahre 2000 oder später den Neat-Anforderungen noch genügen. Was die geplanten Anlagen im und um den Kopfbahnhof allerdings kaum verkraften könnten, wären wesentliche Kapazitätsausbauten beim Regionalverkehr. Ich denke hier etwa an Wünsche wie Viertelstundentakt für Regionalzüge, neue Haltestationen oder neue Durchmesserlinien mit nur kurzer Wendezeit im Kopfbahnhof. Solche Ideen gehen allerdings klar über das Angebot von «Bahn 2000» hinaus. Wie in anderen Bereichen auch wären solche Pläne vorab Sache des Kantons. Sie wissen, es ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Kantons zusammen mit den SBB daran, alle diese Möglichkeiten zu studieren. Die Kantonszuständigkeit gilt auch für die Finanzierung des Regionalverkehrsangebotes. Eine Beteiligung des Bundes käme für Studien in Frage, etwa unter der Bedingung, dass diese Einfluss auf das Gesamtkonzept der «Bahn 2000» oder auf die nationale oder internationale Funktion der neuen Eisenbahntransversale hätten. Schliesslich ist an den Einfluss der Ostschweizer Neat-Anbindung zu denken. Je nach den vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Parlament beschlossenen Projekten kann die zukünftige Aufgabe des Bahnhofes Luzern beeinflusst werden. Als Fazit stelle ich fest:

1.

Luzern kann mit den bestehenden, angepassten und modernisierten Anlagen gut ins Konzept «Bahn 2000» integriert werden.

2.

Ein Tiefbahnhof scheint auch aus Sicht der Neat-Bedürfnisse auf absehbare Zeit nicht nötig zu sein.

3.

Die erweiterten Gleisanlagen könnten allenfalls durch ein erheblich ausgebautes Regionalverkehrsangebot nötig werden. Planung und Projektierung eines Tiefbahnhofes Luzern sind darum jetzt nicht vordringlich. Um aber die Offenheit des Bundesrates für neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu zeigen, beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Bühler: Mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat bin ich einverstanden. Entscheidend ist, dass die Arbeitsgruppe sofort an die Arbeit geht und eine Planungsstudie erstellt. In der Beurteilung sind wir Luzerner nicht ganz einig mit Ihren Ausführungen. Wir hoffen, dass auch auf Bundesratsseite vielleicht ein zusätzlicher Wandel stattfinden wird, sobald die Tatsachen auf dem Tisch liegen. Luzern ist bereit, seinen Beitrag zu leisten. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bühler Tiefbahnhof Luzern Motion Bühler Gare souterraine à Lucerne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 09 Séance Seduta Geschäftsnummer 89.653 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.12.1989 - 17:00 Date Data Seite 781-782 Page Pagina Ref. No 20 018 245 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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